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Tonne: „Klare Leitplanken und Handlungsfreiheit für Schulleitungen”

Handlungsrahmen für die Schulorganisation unter Omikron
Mit einem „Handlungsrahmen für die Schulorganisation unter Omikron” gibt das Niedersächsische Kultusministerium den Schulleitungen im Lande einen schnellen Überblick, wie auf Personalengpässe durch Krankheitsfälle, Quarantäne oder Selbstisolation reagiert werden kann. Ziel ist, Handlungsoptionen aufzuzeigen, um auch bei angespannter Personallage so viel Präsenzunterricht („Szenario A”) wie möglich durchführen zu können. Die Handreichungen für allgemein bildende und berufsbildende Schulen sind heute an die rund 3.000 Schulen in Niedersachsen verschickt worden.
„Wir möchten so viel Klarheit und Handlungssicherheit wie möglich und so viel Beinfreiheit vor Ort wie nötig. Wir geben Leitplanken und Orientierung und respektieren zugleich die sehr unterschiedlichen Ausgangslagen der Schulen im Land. Daher beschränken wir uns auf das Aufzeigen eines Rahmens mit bekannten und bewährten Instrumenten und lassen Entscheidungsfreiheit. Die Frage, welche schulischen Angebote in welchem Umfang stattfinden können, hängt von den konkreten personellen Ressourcen der jeweiligen Schule ab, von ihrer Größe, Schüleranzahl und der Zusammensetzung des Kollegiums. Die Schulleitungen beherrschen ihr Handwerk und benötigen keine kleinteiligen neuen Vorschriften. Wir behalten uns vor, das Papier lagebedingt auch weiter nachzuschärfen und zu aktualisieren”, erläutert Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne den Ansatz des Handlungsrahmens, der in Abstimmung mit den Lehrerverbänden und Gewerkschaften auf den Weg gebracht wurde.
Bei dem „Handlungsrahmen” handelt es sich um einen weiteren Baustein aus dem Portfolio an Handreichungen und Leitfäden des Niedersächsischen Kultusministeriums im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. In diesem Fall sind als Überblickspapier zügige Handlungsoptionen für den Fall von Personalausfällen zusammengefasst, immer unter der Prämisse, die Durchführung von Präsenzunterricht sicherzustellen.
So wird in dem Dokument betont, dass es die umfangreichen Maßnahmen zum Infektionsschutz in den Schulen erlaubten, „auch in einer sich zuspitzenden Lage Präsenzunterricht im Szenario A anzubieten und damit Schule auch als sozialen Ort offen zu halten. Die Schulen in Niedersachsen sind damit geöffnet und es gilt, maximale Anstrengungen für so viel Präsenzunterricht und Normalität wie möglich vorzunehmen. Trotzdem kann es sein, dass es das Infektionsgeschehen an einzelnen Schulen oder in bestimmten Regionen erforderlich macht, weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen zu verhängen. Dafür ist auch weiterhin ausschließlich das örtliche Gesundheitsamt zuständig, nicht die Schule selbst.”
Als Grundsatz gilt: Wechselunterricht („Szenario B”) ist aufgrund des hohen schulorganisatorischen und personellen Aufwandes keine Option bei kurzfristigen Ausfällen. Distanzunterricht („Szenario C”) ist auf das notwenige Maß zu begrenzen. An berufsbildenden Schulen können die ohnehin bereits bestehenden Distanzlernangebote stärker ausgeweitet werden.
Zuerst seien bei Omikron-bedingten Engpässen Umschichtungen vorzunehmen aus dem außerunterrichtlichen Bereich und den Arbeitsgemeinschaften hin zu (Vertretungs-)
Unterricht, wird in dem Leitfaden dargestellt. Als weitere Maßnahme sollten in der „Stufe 1″ Lehrkräftestunden aus den Ganztagsangeboten abgezogen und in den Kern- bzw. Vertretungsunterricht verlagert werden und stattdessen am Nachmittag Betreuungsangebote durch anderes Personal als Lehrkräfte — zum Beispiel durch externe Kooperationspartner — durchgeführt werden. Zudem könnten durch Schüler-Quarantäne verkleinerte Klassen und Lerngruppen vorübergehend zusammengelegt, Doppelbesetzungen „einfach gesteckt” oder Kurse aufgelöst werden.
In „Stufe 2″ — also bei nochmals verschärfter Personallage durch Omikron — kann zeitlich begrenzt Distanzunterricht für einzelne Fächer, Klassen oder Jahrgänge durchgeführt und der tägliche Präsenzunterricht für einzelne Klassen oder Jahrgänge gekürzt werden. In letzterem Fall ist für die Schuljahrgänge 1–6 in Hinblick auf die ausfallenden Unterrichtsstunden eine Notbetreuung einzurichten.
Die „Handlungsrahmen für die Schulorganisation unter Omikron” für die allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen finden Sie nebenstehend als Anlage.
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24/7 Automatenkioske in Niedersachsen: Gericht kippt Öffnungsbeschränkungen

Symbolfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO — Automatenkiosk in Rhauderfehn
Automatenkioske in Niedersachsen: Grünes Licht für durchgehende Öffnungszeiten
Gute Nachrichten für Betreiber von Automatenkiosken in Niedersachsen: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Automatenshops nicht den dauerhaften Ladenöffnungszeiten unterliegen . Damit dürfen diese Shops auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr geöffnet bleiben – ein Urteil, das für viele Betreiber erfreulich sein dürfte.
Hintergrund des Urteils
Die Stadt Papenburg hatte im Juni 2024 einen 30 m² großen Automatenshop auferlegt, dessen Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen auf maximal drei Stunden beschränkt waren. Begründet wurde dies mit dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) , das auch für Automatenshops gelten soll. Dagegen wehrte sich die Betreiberin des Shops gerichtlich – und bekam nun in zweiter Instanz Recht.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht argumentierte, dass der Automatenshop nicht unter das Ladenöffnungsgesetz falle . Bereits das frühere bundesweite Ladenschlussgesetz habe solche Geschäfte nicht erfasst, und der Landesgesetzgeber habe mit der Reform 2006 eher eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten beabsichtigt. Auch der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe steht einer durchgehenden Öffnung nicht entgegen, da Kunden ihre Ruhezeiten selbst bestimmen könnten.
Folgen für Automatenkioske
Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen für die weitere Verbreitung von Automatenkiosken in Niedersachsen . Immer mehr Betreiber setzen auf das Konzept von personalfreien 24/7‑Verkaufsstellen , um Kunden auch außerhalb regulärer Ladenöffnungszeiten mit Waren zu versorgen.
Da der Beschluss unanfechtbar ist, dürfte er auch über Papenburg hinaus Signalwirkung für andere Kommunen in Niedersachsen haben. Betreiber von Automatenkiosken können sich somit auf stabile rechtliche Rahmenbedingungen verlassen und ihre Standorte künftig ohne zeitliche Einschränkungen betreiben.
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Unser Ziel ist es nicht nur, fachliche Defizite auszugleichen, sondern auch die Lernmotivation zu steigern und das Selbstbewusstsein der Schüler zu stärken. Unsere Methoden beinhalten:
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Niedersachsen: Rekord-Gemüseernte 2024 – Speisezwiebeln auf Platz 1!

Große Gemüseernte in Niedersachsen: Speisezwiebeln dominieren Anbau
Die Gemüseproduktion in Niedersachsen hat im Jahr 2024 einen deutlichen Zuwachs verzeichnet. Nach Angaben des Landesamts für Statistik Niedersachsen (LSN) konnten 900 Betriebe auf einer Anbaufläche von 24.500 Hektar insgesamt 757.145 Tonnen Gemüse ernten. Dies entspricht einer Steigerung von 13,2% im Vergleich zum Vorjahr. Besonders bemerkenswert ist das Wachstum des Anbaus unter begehbaren Schutzabdeckungen, der sich um 11,0% vergrößerte und mittlerweile 115 Hektar umfasst.
Speisezwiebeln lösen Spargel als führende Kultur ab
Die Anbauflächen für verschiedene Gemüsesorten entwickelten sich unterschiedlich. Während der Spargelanbau weiterhin rückläufig ist (-7,9% gegenüber 2023), gewannen Speisezwiebeln zunehmend an Bedeutung. Mit einer Anbaufläche von 5.498 Hektar (+26,9%) überholten sie den Spargel und wurden zum Gemüse mit der größten Freilandanbaufläche in Niedersachsen. Auch die Erntemenge der Speisezwiebeln wuchs um 16,8% auf 252.122 Tonnen. Möhren und Karotten belegten mit 153.487 Tonnen (+7,6%) den zweiten Platz in der Erntemenge.
Grünkohlanbau erholt sich nach Rückgang
Das für Niedersachsen traditionelle Wintergemüse, der Grünkohl, konnte sich nach einem Rückgang im Jahr 2023 wieder erholen. Die Anbaufläche stieg von 344 Hektar auf 383 Hektar und näherte sich damit dem Niveau von 2022 an. Die Erntemenge lag mit 7.177 Tonnen sogar über den Werten der letzten Jahre.
Gewächshausanbau wächst um 11%
Ein weiterer Trend zeigt sich im geschützten Gemüseanbau. Die Anbauflächen in Gewächshäusern wurden um rund 11% erweitert, was zu einer Ertragssteigerung von 20,9% führte. Insgesamt wurden 37.553 Tonnen Gemüse aus geschütztem Anbau geerntet. Den größten Anteil daran hatten Salatgurken mit 25.691 Tonnen (68,4%), gefolgt von Tomaten mit 9.580 Tonnen (25,5%) und Paprika mit 1.502 Tonnen (4,0%).
Mehr Öko-Gemüse im Freiland
Auch der ökologische Gemüseanbau legte wieder zu. 196 Betriebe bewirtschafteten 2.611 Hektar ökologisch, was einem Anteil von 10,7% der gesamten Freilandgemüse-Anbaufläche entspricht. Nach einem Rückgang in den vergangenen Jahren konnte die ökologische Anbaufläche um 15,4% gesteigert werden. Die Erntemenge aus biologischem Anbau wuchs um 21,2% auf 81.918 Tonnen, was 11,4% der gesamten Freilandernte ausmachte.
Zusammenfassung
Trotz vereinzelter wetterbedingter Ernteausfälle konnte Niedersachsen seine Gemüseproduktion im Jahr 2024 deutlich steigern. Besonders der Anbau von Speisezwiebeln nahm weiter zu, während sich der Spargelanbau weiter verringerte. Auch die ökologische Landwirtschaft und der Gewächshausanbau verzeichneten Zuwächse. Diese Entwicklungen zeigen eine zunehmende Anpassung der niedersächsischen Gemüseproduktion an veränderte Marktbedingungen und klimatische Herausforderungen.
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