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Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung
Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport.
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Wir starten wieder durch!

der Corona-Virus sorgt weiterhin überall für Einschränkungen.
Wir möchten Sie gern über unser Angebot zur bestmöglichen Unterstützung in dieser Ausnahmesituation informieren:
Das Wichtigste!
Bei allen Kontakten und Dienstleistungen sorgen wir für die strenge Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu Ihrem und zum Schutz unserer Mitarbeiter.
Die Beratung und der Verkauf von Neuwagen und Gebrauchtwagen ist ab dem 20.04.2020 einschließlich Probefahrten wieder in gewohntem Umfang möglich. Unsere Verkaufsabteilung ist persönlich, telefonisch und per E‑Mail für sie erreichbar.
Infos zum Thema & Kontaktdaten finden Sie hier:
➡️ https://www.hiro-online.de/…/einschrankungen-durch-corona‑v…
Bleiben Sie gesund!
Ihr HIRO Team
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Heimatmuseum Leer startet in die Sommersaison und Osterzeit
Frühlingserwachen im Heimatmuseum Leer: Neue Öffnungszeiten und spannende Ostererlebnisse
Mit dem Einzug des Frühlings öffnet das Heimatmuseum Leer seine Türen wieder für die Sommersaison. Ab dem 1. April 2026 gelten die erweiterten Besuchszeiten, die bis zum 31. Oktober Bestand haben. Das Museum ist in diesem Zeitraum jeweils dienstags bis sonntags von 11:00 bis 17:00 Uhr zugänglich. Montags bleibt das Haus regulär geschlossen.
Für besondere Anlässe wie Schulführungen, Gruppenreisen, museumspädagogische Programme oder Kindergeburtstage besteht zudem die Möglichkeit, Termine individuell außerhalb der Standardzeiten zu vereinbaren (Kontakt: info@heimatmuseum-leer.de oder Tel. 0491 2019).
Ostern im Museum
Auch über die Osterfeiertage bietet das Heimatmuseum verlässliche Anlaufpunkte für Kulturinteressierte und Ausflügler. Während das Haus am Karfreitag (3. April) geschlossen bleibt, sind die Ausstellungen am Karsamstag, Ostersonntag und Ostermontag jeweils von 11:00 bis 17:00 Uhr für das Publikum geöffnet.
Ein besonderes Highlight im lokalen Osterbrauchtum bildet der Ostermontag, 6. April: Ab 12:00 Uhr lädt das traditionelle Eiertrüllen am Plytenberg zum Mitmachen und Zuschauen ein.
Abenteuer für Familien: Mit der Taschenlampe durch die Geschichte
Bereits einen Abend vor dem offiziellen Start der Sommersaison wartet ein besonderes Erlebnis auf kleine und große Entdecker. Am Dienstag, den 31. März 2026, findet von 19:00 bis 20:30 Uhr die Aktion „Museum am Abend“ statt.
Wenn es draußen dunkel wird und die Dielen im historischen Gebäude leise knarzen, entfaltet das Museum eine ganz eigene Atmosphäre. Ausgerüstet mit Taschenlampen begeben sich die Teilnehmer auf eine spannende Spurensuche nach historischen Gegenständen, die im fahlen Lichtkegel oft ganz anders wirken als am Tag.
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Kosten: Kinder 4,00 €, Erwachsene 6,00 €, Familienkarte 12,50 €
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Anmeldung: Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl von maximal 20 Personen ist eine vorherige Anmeldung unter Tel. 0491 2019 oder per E‑Mail an info@heimatmuseum-leer.de erforderlich.
Weitere Details zum Programm und zu den Ausstellungen sind auf der Webseite www.heimatmuseum-leer.de zu finden.
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Schwimmen lernen für Erwachsene im Schwimmbad Hesel
Mit Freude zum Erfolg: Neuer Schwimmkurs für Erwachsene im Schwimmbad Hesel
Ein erfrischendes Bad im See oder entspannte Bahnen im Urlaub – was für viele selbstverständlich klingt, stellt für andere eine große Hürde dar. Doch es ist nie zu spät, das Element Wasser für sich zu entdecken. Im Schwimmbad Hesel startet im April ein besonderes Angebot, das sich gezielt an Erwachsene richtet, die bisher noch nicht den Mut gefunden haben, schwimmen zu lernen.
Vertrauen gewinnen in entspannter Atmosphäre
Der Kurs mit der Kennnummer 26–13 setzt bewusst dort an, wo herkömmliche Kurse oft aufhören: bei der individuellen Sicherheit und dem persönlichen Wohlbefinden. Unter der fachkundigen Leitung von Thomas Eihusen steht nicht der Leistungsdruck im Vordergrund, sondern das schrittweise Überwinden von Ängsten. In einer vertrauensvollen Umgebung und bei einer angenehmen Wassertiefe von 1,16 bis 1,35 Metern können die Teilnehmer in ihrem eigenen Tempo Sicherheit gewinnen.
Kleine Schritte, große Erfolgserlebnisse
Vom 11. April bis zum 27. Juni 2026 finden die Übungseinheiten immer samstags zur Mittagszeit von 12:00 bis 12:45 Uhr statt. Die bewusste Begrenzung auf maximal zehn Personen garantiert eine intensive Betreuung, bei der Geduld und Freude am Lernen den Takt vorgeben. Jedes kleine Erfolgserlebnis im Wasser ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum sicheren Schwimmer.
Alle Details auf einen Blick
Das Angebot überzeugt zudem durch ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis: Für insgesamt zehn Termine belaufen sich die Kosten auf 75,20 €.
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Kurszeitraum: 11.04. bis 27.06.2026 (wöchentlich samstags, außer an Feiertagswochenenden)
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Ort: Schwimmbad Hesel, Rüschenweg 1, 26835 Hesel
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Leitung: Thomas Eihusen
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Anmeldung: Die Buchung ist unkompliziert über das Online-Portal unter shop.hesel.de möglich.
Wer sich diesen Sommer den Traum vom Schwimmen erfüllen möchte, findet in Hesel die ideale Gelegenheit dazu. Es bedarf lediglich eines ersten Schrittes – das Wasser wartet bereits.
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LandErlebnis Janßen: Familienfreundlicher Freizeitpark startet 2026 mit neuen Attraktionen
LandErlebnis Janßen: Familienfreundlicher Freizeitpark startet 2026 mit neuen Attraktionen
2026 – Familien dürfen sich freuen: LandErlebnis Janßen startet in die neue Saison und bleibt seiner Philosophie treu: Trotz steigender Lebenshaltungskosten bleiben die Eintrittspreise stabil. Damit setzt der Freizeitpark bewusst ein Zeichen für Familienfreundlichkeit und erschwingliche Freizeitangebote für Groß und Klein.
Neue Attraktionen für Kinder und Familien
In der Saison 2026 erwarten Besucher zahlreiche spannende Neuerungen. Ein besonderes Highlight ist der 360-Grad-Klettervulkan, rund fünf Meter hoch, der Bewegung, Abenteuer und Spielspaß miteinander verbindet.
Für Wasserratten steht die neue Familien-Wildwasserbahn bereit, die bereits von Kindern ab einer Körpergröße von 90 Zentimetern genutzt werden kann. Auch der beliebte „Wurm Willi“ sorgt für altersgerechten Fahrspaß. Tierliebhaber kommen bei „Schweini und seine Freunde“ auf ihre Kosten: Kleine Schweine sorgen im Stall für charmante Unterhaltung und unvergessliche Erlebnisse für die ganze Familie.
Spiel und Spaß bei jedem Wetter
Selbst bei Regen oder kühlen Temperaturen bleibt das LandErlebnis Janßen ein Ort voller Spaß. Im überdachten Spielschuppen können Kinder wetterunabhängig spielen und toben. Neu ist hier die Bob-Wellenrutsche, die zusätzliche Spannung und Vergnügen garantiert.
Öffnungszeiten und weitere Informationen
LandErlebnis Janßen hat täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet und lädt Familien zu unvergesslichen Ausflügen, gemeinsamen Abenteuern und wertvollen Erinnerungen ein.
Kontakt:
LandErlebnis Janßen
Seghorner Weg 6
26655 Westerstede

























