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Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung
Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport.
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Wir starten wieder durch!
der Corona-Virus sorgt weiterhin überall für Einschränkungen.
Wir möchten Sie gern über unser Angebot zur bestmöglichen Unterstützung in dieser Ausnahmesituation informieren:
Das Wichtigste!
Bei allen Kontakten und Dienstleistungen sorgen wir für die strenge Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu Ihrem und zum Schutz unserer Mitarbeiter.
Die Beratung und der Verkauf von Neuwagen und Gebrauchtwagen ist ab dem 20.04.2020 einschließlich Probefahrten wieder in gewohntem Umfang möglich. Unsere Verkaufsabteilung ist persönlich, telefonisch und per E‑Mail für sie erreichbar.
Infos zum Thema & Kontaktdaten finden Sie hier:
➡️ https://www.hiro-online.de/…/einschrankungen-durch-corona‑v…
Bleiben Sie gesund!
Ihr HIRO Team
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Innovative 4D-Hörtechnologie in Hesel: Optimales Hören mit Oticon Intent
Erleben Sie in Hesel bei Wilken Hörakustik das innovative Hörgerät Oticon Intent. Beste Hörgeräte-Lösungen für den Landkreis Leer und ganz Ostfriesland. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für besseres Hören!
Wir setzen auf 4D-Technologie für Ihr Hören
Mit Oticon Intent heben wir von Wilken Hörakustik Ihr Sprachverstehen auf ein neues Niveau
Für Menschen mit einem Hörverlust ist Kommunikation in lärmigen und lebhaften Umgebungen die größte Herausforderung. Im Interview verrät Kerstin Wilken von Wilken Hörakustik, wie das neue Hörsystem Oticon Intent Ihr natürliches Kommunikationsverhalten und Ihre Hörintention versteht.
Eine Hörminderung bedeutet für viele oft auch soziale Abgrenzung – und das, obwohl sie ein Hörsystem tragen. Woran liegt das?
Herkömmliche Hörgeräte stellen eine Einheitslösung dar und berücksichtigen dabei nicht die individuellen Hörinterpretationen des jeweiligen Trägers. Dadurch gelangen weniger Klanginformationen zum Gehirn, was die Teilnahme am Leben einschränken kann.
Was genau hat das Gehirn mit dem Gehör zu tun?
Unsere Ohren nehmen die Geräusche auf, entscheidend ist aber das Gehirn bei der Klangverarbeitung. Es arbeitet permanent daran, dem Klang einen Sinn zu geben, so auch Sprache. Vor diesem Hintergrund wendet Oticon bei der Entwicklung neuer Technologien den einzigartigen BrainHearing-Ansatz an, der die natürliche Funktionsweise des Gehirns unterstützt. Neue BrainHearing-Erkenntnisse zeigen, dass Menschen ihre Hörbedürfnisse und ‑Intentionen im Kommunikationsverhalten über die Kopf- und Körperbewegungen ausdrücken.
Und das neue Hörsystem Oticon Intent ist in der Lage, auf diese Bedürfnisse zu reagieren?
Ja, mittels 4D-Sensortechnologie! Will heißen: In Eins-zu-Eins-Gesprächen neigen Hörsystemnutzer dazu, den Kopf still zu halten, um sich mit dem Gegenüber zu unterhalten; in einer Gruppe wiederum bewegen sie den Kopf zum jeweils Sprechenden. Und wenn sie Schwierigkeiten haben, zu verstehen, was jemand sagt, lehnen sich Nutzer oft nach vorne, um besser zu hören.
Diese Erkenntnisse sind die Grundlage für die Entwicklung der neuen 4D-Sensortechnologie, die im Premium-Hörsystem Oticon Intent integriert ist und dem Gehirn alle erforderlichen Klangdetails liefert, die es benötigt. Denn Oticon Intent erfasst all diese Gewohnheiten und passt die Unterstützung des Hörsystems für ein optimales Hörerlebnis entsprechend an. So sorgt das Hörsystem dafür, dass das Hören weniger anstrengend ist und Sie in jeder Situation mühelos mitreden können.
Selbst in komplexen, lauten Hörumgebungen ermöglicht Oticon Intent, dass die Träger …
- sich mit uneingeschränkter Aufmerksamkeit durch eine Menschenmenge bewegen und sich dadurch an den Umgebungsklängen orientieren können;
- sich mit einer Gruppe von Personen unterhalten können – dank der verbesserten Sprachverständlichkeit und dem Ausbalancieren von Hintergrundgeräuschen, die so nicht stören, aber dennoch hörbar sind;
- ein persönliches Gespräch mit einer Person führen und dabei inmitten des Lärms drum herum deren Stimme voll wahrnehmen können.
Dabei fügt sich das Oticon Intent spielend in Ihr Leben ein. Denn das moderne miniRITE-Hörgerät ist so klein, dass man es beinahe vergisst, und so unauffällig, dass Ihre Mitmenschen es kaum bemerken werden.
Eintauchen in die digitale Welt wie nie zuvor
Als modernes Hörsystem bietet Oticon Intent natürlich auch Zugang zur digitalen Welt – mit Bluetooth LE Audio, das eine noch einfachere Verbindung zu mobilen Geräten ermöglicht. Sie genießen beste Klangqualität beim Streaming von verschiedensten Geräten. Außerdem wird telefonieren dank Doppel-Tipp-Steuerung zum Kinderspiel.
Wir von Wilken Hörakustik nehmen uns gerne Zeit, Ihnen all die Vorteile des neuen Oticon Intent näherzubringen und Ihnen so zu noch besserem Hören zu verhelfen. Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin!
Wilken Hörakustik
Oldenburger Str. 9
26835 Hesel
Tel.: 04950 7753900
WhatsApp: 0176 24330443
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Erkunden Sie das Emssperrwerk: Faszinierende Einblicke bei öffentlichen Führungen ab Mitte Mai
Luftaufnahme: Photography of Aventadtor
Entdecken Sie das eindrucksvolle Emssperrwerk: Öffentliche Führungen ab Mitte Mai
Ab dem 18. Mai bieten das Emssperrwerk und seine imposante Ingenieurskunst wieder die Möglichkeit für öffentliche Führungen. Jeden Samstag um 15 Uhr können Besucher ohne vorherige Anmeldung an diesen informativen Touren teilnehmen. Das Emssperrwerk, eines der modernsten in Europa, beeindruckt nicht nur mit seiner Funktionalität, sondern auch mit seiner architektonischen Pracht.
Das Emssperrwerk ist ein architektonisches Juwel, das die Landschaft des Landkreises Leer an der Ems prägt. Als beliebtes Ausflugsziel zieht es Touristen sowie Einheimische gleichermaßen an. Das Informationszentrum des Sperrwerks, gelegen Zum Sperrwerk 1 in Gandersum, dient als Treffpunkt für die Führungen. Der Eintritt beträgt 6 Euro für Erwachsene. Kinder bis 6 Jahre nehmen kostenfrei teil, Schüler bis 12 Jahre zahlen 3 Euro und Jugendliche bis 17 Jahre 4 Euro.
Die öffentlichen Führungen werden bis zum 26. Oktober jeden Samstag um 15 Uhr angeboten. Gruppen haben zudem die Möglichkeit, täglich Führungen zu buchen, während Einzelreisende sich einer bereits bestehenden Gruppe anschließen können.
Für diejenigen, die das Emssperrwerk aus einer anderen Perspektive erleben möchten, bietet sich die Möglichkeit, an einer Fahrt mit der “Warsteiner Admiral” teilzunehmen. Diese führt die Besucher zum Emssperrwerk und weiter nach Ditzum, entlang der malerischen Ems. Darüber hinaus empfehlen Touristikexperten die Kombination des Sperrwerkbesuchs mit anderen Attraktionen in der Umgebung, wie der “Alten Seilerei” in Oldersum, dem “Leeraner Miniaturland” oder einem Besuch der berühmten Meyer-Werft in Papenburg.
Entdecken Sie die faszinierende Welt der Ingenieurskunst an der Ems und erleben Sie unvergessliche Momente am Emssperrwerk.
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LK Leer: Ehrenamtliches Engagement in Senioreneinrichtungen: Informationsveranstaltung im Mai
Unsere Einrichtung für Senioren: Willkommen im Seniorenzentrum Haus am Julianenpark in Leer
Direkt am idyllischen Julianenpark in Leer gelegen, erstreckt sich unser Seniorenzentrum mit dem Haus Julianenpark und dem im Jahr 2016 erbauten Haus Loga. Umgeben von altem Baumbestand, strahlt dieses Ensemble einen besonderen Charme aus. Die ruhige Umgebung lädt zu entspannenden Spaziergängen ein und bietet gleichzeitig alle Annehmlichkeiten des Stadtteils Leer-Loga, darunter vielfältige Einkaufsmöglichkeiten.
Im Haus Julianenpark finden 70 Bewohner auf drei Etagen ein Zuhause, größtenteils in geräumigen Einzelzimmern. Das Erdgeschoss beherbergt unser Restaurant sowie einen gemütlichen Clubraum, der gerne für private Feiern genutzt wird. Zudem steht ein Kreativraum zur Verfügung. Mit insgesamt fünf Gruppenräumen und offenen Sitzbereichen fördern wir ein geselliges Miteinander.
Das benachbarte Haus Loga bietet auf ebenfalls drei Etagen Platz für 51 Bewohner. Hier ermöglichen jeweils zwei Doppelapartments mit eigenem Bad und Flur zwei Paaren das gemeinsame Leben. In großzügigen offenen Wohnbereichen kommen die Bewohner zum Essen und geselligen Beisammensein zusammen. Besonders beliebt ist das Café im Erdgeschoss mit täglich frischem, hausgemachtem Kuchen aus unserer Backstube. Diese Einrichtung ist nicht an Vereinbarungen mit Sozialhilfeträgern gebunden.
Insgesamt bieten wir im Seniorenzentrum am Julianenpark 121 Menschen ein Zuhause in Einzelzimmern von 17 oder 18 Quadratmetern Größe oder in Eheapartments. Alle Zimmer sind teilmöbliert mit Pflegebett, Nachtschrank, Kleiderschrank und Schwesternrufanlage ausgestattet. Die barrierefreie Einrichtung ermöglicht den Zugang zu allen Etagen über einen Aufzug. Zudem verfügen wir über offene, geschützte Bereiche für Bewohner mit Demenz sowie ein modernes, sehbehindertenfreundliches Kontrast- und Beleuchtungskonzept.