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Verkehrsunfall mit schwer verletzter Person, gefährliche Körperverletzung, Unfall auf der Autobahn — Zeugen gesucht
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 02.11.2023
Verkehrsunfall mit schwer verletzter Person++Gefährliche Körperverletzung in Verbindung mit dem Führen eines Pkw++Unfall auf der Autobahn — Zeugen gesucht++Mehrere Verstöße in einer Kontrolle++Trunkenheit im Verkehr++Fahren ohne Fahrerlaubnis unter dem Einfluss von Alkohol
Holtland — Verkehrsunfall mit schwer verletzter Person
Am 01.11.2023 kam es gegen 17:49 Uhr auf der Leeraner Straße zu einem schweren Verkehrsunfall, bei welchem eine 25-jährige Frau aus Hesel schwer verletzt wurde. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr die junge Frau den Geh-und Radweg an der Leeraner Straße, wobei ihre genaue Fahrtrichtung derzeit nicht geklärt ist. Ein 46-jähriger Mann aus Leer befuhr die Leeraner Straße in Fahrtrichtung Leer und hatte die Kreuzung in Höhe der Süderstraße nach seinen Angaben bei Grünlicht überquert, als die 25-jährige die Fahrbahn kurz hinter der Kreuzung überquerte und den Leeraner Pkw übersah. Beide Verkehrsteilnehmer prallten zusammen, wobei die junge Frau schwer verletzt wurde. Vor Ort erfolgte eine notärztliche Behandlung der Verletzten, die anschließend mittels eines Rettungshubschraubers in ein Spezialkrankenhaus geflogen wurde. Der 46-jährige Leeraner wies vor Ort keine Verletzungen auf. Sein Pkw wurde erheblich beschädigt und war nicht mehr fahrbereit. Es erfolgte eine Bergung des Fahrzeuges durch ein Abschleppunternehmen. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und die Ermittlungen zum Hergang und der genauen Ursache eingeleitet. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Unfallhergang geben können, werden gebeten, die Autobahnpolizei Leer oder die Polizei in Hesel zu kontaktieren.
Ostrhauderfehn — Gefährliche Körperverletzung in Verbindung mit dem Führen eines Pkw
Am 01.11.2023 wurde der Polizei Leer gegen 22:24 Uhr in einem ersten Telefonat durch einen 38-jährigen Bewohner eines Hauses an der 1.Südwieke mitgeteilt, dass es vor Ort zu einem Bedrohungsvorfall gekommen sein soll. Nach wenigen Minuten meldete sich der Mitteiler erneut und berichtete, dass eine Person mit einem Pkw in die Hausmauer des Gebäudes gefahren sein soll. Abschließend habe sich der Verursacher mit einem schwarzen Pkw Mercedes von der Örtlichkeit entfernt. Die umgehend eingesetzten Kräfte stellten an der Örtlichkeit fest, dass der Verursacher nach Angaben des Mitteilers in einen unbeteiligten, am Haus geparkten Pkw gefahren sei und diesen dabei in die Hausmauer geschoben habe. Dadurch entstand ein erheblicher Gebäudeschaden. Anschließend floh Verursacher, bei welchem es sich mutmaßlich um den 48-jährigen Halter des Fahrzeuges aus Bremen handeln könnte, mit dem Pkw und verursachte nach bisherigen Erkenntnissen noch eine Kollision mit einer Straßenlaterne. Im Bereich des Leda-Jümme-Weges wurde dann der schwer beschädigte Wagen aus Bremen aufgefunden. Der verantwortliche Fahrer selber war zu Fuß geflüchtet. Bei dem Vorfall wurden insgesamt zwei unbeteiligte Pkw beschädigt. Das Haus war nach dem Vorfall vorerst nicht mehr bewohnbar und musste durch Spezialkräfte gesichert werden. Nach bisherigen Erkenntnissen liegen den Vorfällen persönliche Gründe des Verursachers zugrunde. Die polizeilichen Ermittlungen zur Sache dauern an.
BAB 28 — Unfall auf der Autobahn — Zeugen gesucht
Am 01.11.2023 kam es auf der BAB 28 in Höhe Westerstede in Fahrtrichtung Leer zu einem Unfall mit drei beteiligten Fahrzeugen. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr ein 52-jähriger Fahrer aus Rheine mit seinem Sattelzug die A 28 von Oldenburg kommend in Fahrtrichtung Leer auf dem Hauptfahrstreifen. Ein 24-jähriger Leeraner befuhr mit seinem Pkw den Überholfahrsteifen in gleicher Fahrtrichtung und befand sich neben dem Sattelzug. Ein 22-jähriger Mann aus Barßel fuhr in seinem Pkw mit höherer Geschwindigkeit auf der A 28 ebenfalls in gleicher Fahrtrichtung auf dem Überholfahrstreifen und fuhr nach bisherigen Erkenntnissen auf den Pkw des langsamer fahrenden 24-jährigen auf. Durch den Vorgang geriet der Mann aus Leer ins Schleudern und fuhr seinerseits auf den neben ihm befindlichen Sattelzug auf. An den Fahrzeugen des 22-jährigen und dem Sattelzug entstand erheblicher Sachschaden. Der Mann aus Barßel wurde leicht verletzt in ein Krankenhaus verbracht. Bei der Unfallaufnahme gab der 22-jährige Barßeler an, dass der Fahrer aus Leer angeblich unmittelbar vor ihm ausgeschert sei. Hierdurch habe er bremsen müssen, um eine Kollision zu verhindern, was jedoch nicht gelungen sei. Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, werden gebeten, die Autobahnpolizei Leer zu kontaktieren.
Jemgum — Mehrere Verstöße in einer Kontrolle
Im Rahmen einer Kontrolle auf der Autobahn 31 in Höhe Jemgum wurden bei einem 43-jährigen Fahrzeugführer durch Einsatzkräfte der Leeraner Polizei mehrere Verstöße festgestellt. Der Mann aus den Niederlanden führte einen Pkw, den er im Rahmen einer angeblichen Probefahrt zuvor bei einem niederländischen Fahrzeughaus unterschlagen hatte, unter dem Einfluss von 0,69 Promille und berauschenden Substanzen. Zudem ist der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und führte ein nach dem Waffengesetz verbotenes Einhandmesser mit sich. Der Mann, dem die Weiterfahrt untersagt wurde, muss sich nun in verschiedenen Verfahren verantworten.
Emden — Trunkenheit im Verkehr
Am 01.11.2023 führten Einsatzkräfte der Emder Polizei gegen 09:33 Uhr eine Kontrolle auf der Frisiastraße durch und stellten dabei fest, dass ein 49-jähriger Emder seinen Pkw im öffentlichen Verkehrsraum führte obwohl er einen Atemalkoholwert von 2,09 Promille aufwies. Die Weiterfahrt wurde dem Emder untersagt, zudem wurde seine Fahrerlaubnis sichergestellt und eine Blutprobe durchgeführt. Der Mann muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten.
Emden — Fahren ohne Fahrerlaubnis unter dem Einfluss von Alkohol
In einer polizeilichen Kontrolle am 01.11.2023 um 12:55 Uhr auf der Auricher Straße fiel ein 36-jähriger Mann mit Wohnsitz in Emden in einer Kontrolle auf, da er seinen Pkw unter dem Einfluss von 0,54 Promille Alkohol im Straßenverkehr führte. Zudem war er nicht Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis, da ihm diese zuvor bereits wegen eines gleichgelagerten Deliktes für das Bundesgebiet Deutschland gesperrt wurde. Der Mann muss sich nun erneut in einem Verfahren verantworten.
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Neue Technik schützt Ledabrücke in Leer vor Überlastung
Hightech-Schutz für die Ledabrücke: Neue Wiege-Systeme kommen Ende Mai
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 bei Leer bekommt einen digitalen Schutzschild. Damit das in die Jahre gekommene Bauwerk bis zur Fertigstellung des Neubaus stabil bleibt, rüstet die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Aurich) technisch auf. Das Ziel: Fahrzeugen über 7,5 Tonnen konsequent den Riegel vorzuschieben.
Intelligente Scanner warnen vor der Auffahrt
Das neue Schutzkonzept setzt auf Prävention. Schon bevor schwere Lkw die Brücke erreichen, werden sie von einer modernen Scan-Anlage erfasst. Drei Scanner und Displays – verteilt im Südring, in der Papenburger Straße und in Folmhusen – checken die herannahenden Fahrzeuge. Wer zu schwer ist, erhält direkt einen Hinweis auf dem Display und wird gebeten, die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen. So sollen unnötige Belastungen für die Brücke gar nicht erst entstehen.
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„Weigh-in-Motion“: Wiegen während der Fahrt
Unmittelbar vor der Brücke wird es ernst: Eine Gewichtsmessanlage (Weigh-in-Motion) misst das tatsächliche Gewicht sowie die Achslasten, während die Fahrzeuge darüberrollen. Das System arbeitet absolut datenschutzkonform und dient dazu, Verstöße gegen die Gewichtsbeschränkung lückenlos zu erfassen. Diese Daten helfen dabei, über weitere Schutzmaßnahmen für die Brücke zu entscheiden.
Termine und Verkehrsbehinderungen
Für den Einbau der Technik sind im Mai kurzzeitige Einschränkungen und halbseitige Sperrungen erforderlich:
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Nachtarbeiten an der B 70 (nördliche Ledabrücke):
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In den Nächten vom 19. auf den 20. Mai sowie vom 20. auf den 21. Mai.
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Jeweils von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampel.
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Arbeiten am Südring:
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Am 19. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Verkehrsführung über eine mobile Absperrtafel (keine Ampel).
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Kreuzungsbereich B 70 / B 438 (Folmhusen):
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Am 20. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampelanlage.
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Direkt nach dem Einbau geht das System in Betrieb, um die Ledabrücke als wichtige Verkehrsader für PKW und leichte Fahrzeuge so lange wie möglich zu erhalten.
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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