Blaulicht
Verstärkte Polizeipräsenz beim Klaasohm-Fest auf Borkum – Sicherheit geht vor!
Polizei verstärkt Präsenz beim Klaasohm-Fest auf Borkum – Sicherheit hat oberste Priorität
Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden (ots)
Am 05. Dezember 2024 findet das traditionelle Klaasohm-Fest auf der Insel Borkum statt. Im Vorfeld der Veranstaltung weist die Polizeiinspektion Leer/Emden auf ihre verstärkte Präsenz hin und betont die Bedeutung eines sicheren und friedlichen Festes. Ziel ist es, Straftaten zu verhindern und den Besucherinnen und Besuchern einen unbeschwerten Aufenthalt zu ermöglichen.
Keine Toleranz gegenüber Gewalt
Die Polizei macht klar, dass jegliche Form von Gewalt, insbesondere auch Übergriffe auf Frauen, strikt nicht toleriert wird. “Wir werden alles tun, um Straftaten zu verhindern. Keiner muss Angst vor Übergriffen haben – dafür werden wir sorgen”, erklärt Thomas Memering, Leiter der Polizeiinspektion Leer/Emden. Die Polizei werde in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden und dem Veranstalter alles daransetzen, einen friedlichen Verlauf der Feierlichkeiten zu gewährleisten.
Verstärkte Polizeipräsenz vor Ort
Am Tag des Klaasohm-Festes wird die örtliche Polizeidienststelle auf Borkum personell deutlich verstärkt. Durch eine erhöhte Präsenz soll sicherstellt werden, dass der Brauch des Festes in einem sicheren Rahmen gefeiert werden kann. Die Polizei geht mit einem verstärkten Einsatzkonzept in die Veranstaltung, um Straftaten frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.
Verantwortungsbewusstsein des Veranstalters
Der Verein Borkumer Jungens e.V. 1830 (VBJ), der das Klaasohm-Fest ausrichtet, hat in einer eigenen Pressemitteilung angekündigt, den umstrittenen Brauch des “Schlagens” vollständig abzuschaffen. Der Verein bezieht damit klar Stellung gegen jegliche Form von Gewalt und sorgt so für ein Zeichen des Wandels. Die Polizei begrüßt diesen Schritt und unterstützt die Bemühungen, das Fest in einem sicheren und respektvollen Umfeld zu feiern.
Konsequente Strafverfolgung
Die Polizeiinspektion Leer/Emden macht deutlich, dass Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Klaasohm-Fest gemeldet werden, wie in der Vergangenheit konsequent verfolgt und bearbeitet werden. Die aktuellen Medienberichte, die die Polizeiinspektion erreichen, werden in die polizeiliche Lagebeurteilung aufgenommen, um bestmöglich auf die Veranstaltung vorbereitet zu sein.
Die Polizeiinspektion Leer/Emden setzt beim Klaasohm-Fest 2024 auf Prävention und verstärkte Präsenz, um für die Sicherheit der Gäste zu sorgen. In enger Zusammenarbeit mit den Veranstaltern und der Inselgemeinde wird ein friedlicher Ablauf der Feierlichkeiten angestrebt, bei dem Gewalt keinerlei Platz hat. Die Polizei appelliert an alle, Verantwortung zu übernehmen und das Fest im Sinne der Gemeinschaft zu feiern.
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Blaulicht
Unfall im Kreisverkehr und Lkw-Flucht auf der A 31: Polizei sucht Zeugen
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 30.07.2026
Weener — Verkehrsunfall
Am 28.07.2026 befuhr eine 70-jährige Fahrerin eines VW Tiguan gegen 12:05 Uhr die Weenerstraße in Weener in Richtung Bunde. Am Kreisverkehr in Möhlenwarf musste sie verkehrsbedingt als drittes Fahrzeug einer Fahrzeugschlange anhalten.
Als das erste Fahrzeug anfuhr, setzte auch die 70-Jährige den PKW in Bewegung. Dabei übersah sie, dass der unmittelbar vor ihr befindliche 70-jährige Fahrer eines Smart noch nicht angefahren war. Es kam zum Auffahrunfall.
Dabei erlitt der 70-Jährige leichte Verletzungen. Darüber hinaus entstand ein Sachschaden an beiden Fahrzeugen im insgesamt unteren vierstelligen Bereich.
A 31 — Verkehrsunfallflucht
Am 29.07.2026 befuhr gegen 13 Uhr ein bislang noch unbekannter Fahrer eines grünen Sattelzuges die Autobahn 31 in Richtung Bottrop. Zwischen dem Autobahndreieck Bunde und der Anschlussstelle Papenburg überholte er den Sattelzug eines 66-jährigen Fahrers.
Beim Wiedereinscheren vor den Sattelzug des 66-Jährigen befand sich der Auflieger noch auf Höhe der Sattelzugmaschine des Überholten. Um eine Kollision mit dem Sattelzug zu verhindern, wich der 66-Jährige nach rechts aus und kollidierte dabei mit der Außenschutzplanke. Dabei entstand ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich.
Der Unfallverursacher entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Zeugen, die Hinweise zu diesem Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
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Blaulicht
Unfall-Bilanz im Landkreis Leer: Trunkenheitsfahrt auf der A31 endet im Krankenhaus
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 29.07.2026
Moormerland — Verkehrsunfall/Trunkenheit im Straßenverkehr
Am 28.07.2026 befuhr ein 38-jähriger Fahrer eines BMW 320D gegen 17 Uhr die Autobahn 31 in Richtung Emden. Kurz hinter dem Autobahndreieck Leer kam er aus bislang ungeklärter Ursache nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Mittelschutzplanke.
Der Fahrer erlitt bei dem Unfall schwere Verletzungen. Zudem entstand ein Sachschaden an dem Fahrzeug im unteren fünfstelligen Bereich. Trotz des Unfalls setzte der 38-Jährige seine Fahrt zunächst fort. In Veenhusen kam der beschädigte PKW schließlich zum Stillstand.
Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,76 Promille. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt.
Ein Rettungswagen brachte den 38-Jährigen in ein Krankenhaus. Der Führerschein des Mannes wurde beschlagnahmt. Gegen ihn wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.
Uplengen — Verkehrsunfall
Am 28.07.2026 befuhr ein 63-jähriger Treckerfahrer gegen 10:40 Uhr die Straße Untenende Süd in Uplengen. Als er nach links in die Norderstraße abbog, übersah er eine vorfahrtsberechtigte 48-jährige Inliner-Fahrerin, die auf der Norderstraße in Richtung Hollender Landstraße unterwegs war.
Es kam zur Kollision. Dabei erlitt die 48-Jährige leichte Verletzungen. Ein Rettungswagen brachte sie in ein umliegendes Krankenhaus.
Rhauderfehn — Verkehrsunfall
Am 28.07.2026 befuhr eine 51-jährige Fahrerin eines VW UP! gegen 08:45 Uhr die Mühlenstraße in Rhauderfehn in Richtung 1. Südwieke. An der Einmündung zur Straße Bergkamp übersah sie eine von rechts kommende, vorfahrtsberechtigte 38-jährige Fahrerin eines Skoda Kodiaq. Es kam zum Zusammenstoß.
Dabei erlitten beide Fahrerinnen leichte Verletzungen. Die PKW waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Es entstand ein Sachschaden im insgesamt hohen vierstelligen Betrag.
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Zwei Haftbefehle an der deutsch-niederländischen Grenze vollstreckt!
BPOL-BadBentheim: Zwei Haftbefehle an der Grenze vollstreckt
Eine 24-Jährige reiste gegen 16:45 Uhr als Passagierin eines Busses des Schienenersatzverkehrs aus den Niederlanden über den Europaweg ein, als sie im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen in Bunde kontrolliert wurde.
Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass gegen die Niederländerin ein Haftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlag. Sie war zuvor gerichtlich wegen einer fahrlässigen Körperverletzung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von anderthalb Monaten verurteilt worden. Lediglich die Zahlung einer Geldstrafe von 1.350 Euro würde den Gefängnisaufenthalt abwenden. Es gelang schließlich dem Freund der Frau den geforderten Geldbetrag aufzubringen und die Haft abzuwenden. Die 24-Jährige konnte ihre Reise im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen fortsetzen.
Weniger Glück hatte ein 46-jähriger Rumäne. Der Mann reiste gegen 18:30 Uhr als Passagier eines Fernbusses aus den Niederlanden ein, als er im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen in der Kontrollstelle an der Autobahn 280 auf der Rastanlage Bunderneuland kontrolliert wurde.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass auch gegen ihn ein Haftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlag. Er war zuvor gerichtlich wegen eines aufenthaltsrechtlichen Vergehens zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Lediglich durch die Zahlung einer Geldstrafe von 3.000 Euro könnte der Gefängnisaufenthalt abgewendet werden. Da der Verhaftete den haftbefreienden Betrag allerdings nicht zahlen konnte, musste er ins Gefängnis.
Der Mann wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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