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Vom Praktikum zur Passion: Frithjof Geiger ist Ostfrieslands Lehrling des Monats
Mit Herz und Hand dabei: Ob sägen, hobeln oder fräsen – Frithjof Geiger liebt die Vielseitigkeit seines Tischlerhandwerks. Fotos: HWK/J. Stöppel
Mit Eigeninitiative zum Traumberuf
Frithjof Geiger aus Bockhorn ist „Lehrling des Monats April“
Ostfriesland. Den passenden Beruf zu finden, ist für viele Jugendliche eine große Herausforderung – zu vielfältig sind die Möglichkeiten, zu ungewiss die eigene Richtung. Besonders in der Coronazeit wurde die berufliche Orientierung erschwert, weil schulische Angebote und Praktika oft ausfielen. Auch Frithjof Geiger aus Bockhorn stand nach dem Abitur zunächst vor einem unklaren Weg. Heute hat der 21-Jährige seinen Platz gefunden: im Tischlerhandwerk – und das mit Leidenschaft. Für sein Engagement wurde er nun von der Handwerkskammer für Ostfriesland als „Lehrling des Monats April“ ausgezeichnet.
Vom Abitur zur Ausbildung: Der Weg zur Tischlerei
Nach dem Abitur war für Frithjof schnell klar, dass ein Studium für ihn zunächst nicht infrage kommt. „Ich wollte nicht gleich wieder die Schulbank drücken“, erzählt er rückblickend. Doch ohne Praktika, die pandemiebedingt ausfielen, fehlte ihm lange die Orientierung. Schließlich nahm er seine Zukunft selbst in die Hand, sprach mit Bekannten seiner Eltern über verschiedene handwerkliche Berufe – und stieß dabei auf die Tischlerei.
Mehrere Praktika bestätigten ihn in seinem Eindruck: Das ist es! „Ich wusste danach ganz klar: Das ist das, was ich machen möchte.“ Auf der Suche nach dem richtigen Ausbildungsbetrieb entschied sich Frithjof bewusst gegen große Unternehmen: „Mir war wichtig, in einer familiären, traditionellen Tischlerei zu lernen.“

Ein Volltreffer: Die Wiesmoorer Möbelwerkstätten
Seine Bewerbung bei den „Wiesmoorer Möbelwerkstätten“ von Traute und Karl-Heinz Efken war erfolgreich – ein Glücksgriff für beide Seiten. Seit 2022 ist Frithjof dort in der Ausbildung, inzwischen im dritten Lehrjahr. Die Ausbildung wird er voraussichtlich im Sommer erfolgreich abschließen. Doch dabei soll es nicht bleiben: „Wenn alles gut läuft, möchte ich danach Architektur studieren“, verrät er mit einem Lächeln.
Anerkennung für Engagement und Eigeninitiative
Die Handwerkskammer für Ostfriesland würdigt Frithjofs Engagement mit der Auszeichnung zum „Lehrling des Monats April“. Ausbildungsberater Jörg Harms überreichte die Urkunde persönlich in der Tischlerei und lobte: „Ihre Leistungen verdienen großen Respekt. Besonders beeindruckend ist Ihre Eigeninitiative bei der Berufswahl. Sie sind ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, Praktika zu nutzen, um eigene Stärken zu entdecken.“
Auch das Unternehmerpaar Efken ist stolz auf seinen Schützling: „Frithjof hat vom ersten Tag an vollen Einsatz gezeigt. Er ist wissbegierig, denkt mit und arbeitet mit Weitblick. Man merkt einfach, dass er seinen Beruf liebt.“
Maßarbeit aus Ostfriesland: Die Tischlerei Efken
Die Tischlerei Efken besteht seit 1978 und hat sich auf individuelle Möbelgestaltung und Innenausbau spezialisiert – egal ob Einzelmöbel oder komplette Raumlösungen. Das vierköpfige Team – bestehend aus einem Meister, zwei Gesellen und Auszubildendem Frithjof – setzt auf Maßarbeit, Qualität und persönliche Beratung.
Ausbildung mit Perspektive
Mit der Auszeichnung zum „Lehrling des Monats“ möchte die Handwerkskammer für Ostfriesland auch auf die vielen Chancen und Perspektiven im Handwerk aufmerksam machen. Jeder Ausbildungsbetrieb kann engagierte Auszubildende vorschlagen. Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen gibt es unter:
👉 www.hwk-aurich.de/lehrling-des-monats
Ansprechpartner: Jörg Harms, Telefon 04941 1797–77, E‑Mail: j.harms@hwk-aurich.de

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Wichtige Fragen im Alter? Der Senioren- und Pflegestützpunkt kommt zu Ihnen!
Gut beraten im Alter: Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer direkt vor Ort
Das Älterwerden und insbesondere das Thema Pflege bringen oft viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wo finde ich Unterstützung? Welche Leistungen stehen mir zu? Welche Wohnformen gibt es? Um Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben, hat das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer sein Beratungsangebot deutlich ausgebaut.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer versteht sich als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle. Das Besondere: Die Expertinnen und Experten sind nicht nur im Amt in Leer erreichbar, sondern kommen direkt zu den Menschen in die Region.
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Das Angebot: Kostenfrei, unabhängig und neutral
Die Arbeit des Stützpunktes umfasst das gesamte Themenspektrum rund um Senioren und Pflege. Das Angebot richtet sich an:
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Senioren
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Pflegebedürftige
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Angehörige
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alle Interessierten
In den Beratungsgesprächen werden individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Beratung ist dabei stets kostenfrei, unabhängig und neutral.
Der Stützpunkt informiert unter anderem über:
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Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Pflegegerechte Wohnformen
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Seniorenrelevante Themen und Angebote
Termine vor Ort im April: Ansprechpartner sind für Sie da!
Damit Sie die Beratung unkompliziert in Anspruch nehmen können, ist der Senioren- und Pflegestützpunkt jeden Monat für mindestens zwei Stunden in zehn Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises vertreten.
Hier finden Sie die Sprechzeiten für den Monat April in der Übersicht:
Beratungen am Dienstag (jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr)
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Termin im April |
| Rhauderfehn | Treffpunkt Anleger / Familienstützpunkt | 1. Dienstag im Monat |
| Uplengen | Upkamer | 2. Dienstag im Monat |
| Ostrhauderfehn | Rathaus | 3. Dienstag im Monat |
| Jümme | Rathaus | 4. Dienstag im Monat |
Beratungen am Donnerstag
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Uhrzeit | Termin im April |
| Bunde | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Weener | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Moormerland | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr | 2. Donnerstag im Monat |
| Jemgum | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Westoverledingen | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Hesel | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 4. Donnerstag im Monat |
Nutzen Sie dieses wohnortnahe Angebot und lassen Sie sich kompetent und vertraulich beraten.
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Handwerk in Ostfriesland rüstet sich gegen Cybercrime
Betriebe rüsten sich gegen Cybercrime: Handwerkskammer lädt zu Informationsabend ein
Maschinen, Apps und Cloud-Dienste sind längst Standard im Handwerksalltag. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung wachsen auch die Risiken. Kriminelle haben es längst nicht mehr nur auf physische Werkzeuge und Maschinen abgesehen, sondern auch auf die Daten und Netzwerke von Betrieben. Einbruch ohne Brecheisen – die Gefahren lauern im Digitalen.
Um auf die wachsenden Bedrohungen durch Cyberangriffe aufmerksam zu machen und praxisnahe Lösungen aufzuzeigen, lädt die Handwerkskammer für Ostfriesland am Mittwoch, 8. April, um 17:30 Uhr zu einem kostenfreien Vortrag ein. Die Veranstaltung findet im Kammersaal der Handwerkskammer, Straße des Handwerks 2 in Aurich, statt.
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Referent Andreas Mühlbeier vom Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk wird unter dem Titel „Einbruch ohne Brecheisen: Die neuen Sicherheitsrisiken im Handwerk“ echte Beispiele aus dem Handwerk präsentieren, die zeigen, wie leicht Daten, Anlagen oder sogar Maschinen Ziel von Angriffen werden können. Im Fokus stehen typische Schwachstellen wie WLAN, Passwörter und Fernzugriffe. Auch die Verbindung von physischer und digitaler Sicherheit wird thematisiert. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Tipps und eine Checkliste für mehr Sicherheit im Betrieb.
Die Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Mitarbeitende und alle, die im Betrieb digitale Technik nutzen. Da die Plätze begrenzt sind, ist eine Anmeldung bis zum 25. März erforderlich. Diese kann online unter http://www.hwk-aurich.de/sicherheitsrisiken erfolgen.
Bei Fragen steht Daniel Bigl, Berater für Innovation und Technologie der Handwerkskammer, telefonisch unter 04941 1797–60 oder per Mail an d.bigl@hwk-aurich.de gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über die aktuellen Sicherheitsrisiken im Handwerk zu informieren und wertvolle Tipps für den Schutz Ihres Betriebs zu erhalten. Die Handwerkskammer freut sich auf Ihre Teilnahme!
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Leinenpflicht im Landkreis Leer: Schutz der Jungtiere ab April
Schutz der Kinderstube: Leinenpflicht im Landkreis Leer ab dem 1. April
Mit dem Einzug des Frühlings verwandeln sich Wälder, Wiesen und Parkanlagen in eine wichtige Kinderstube für zahlreiche wildlebende Tierarten. Um den Nachwuchs in dieser sensiblen Phase zu schützen, erinnert der Landkreis Leer an die gesetzliche Anleinpflicht, die jährlich vom 1. April bis zum 15. Juli gilt.
Rücksichtnahme in der Brut- und Setzzeit
Während der allgemeinen Brut‑, Setz- und Aufzuchtzeit sind Jungtiere besonders schutzbedürftig. Streunende oder stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr darstellen – oft reicht schon die bloße Störung aus, damit Elterntiere die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen. Auch das weite Entfernen eines Hundes von der Begleitperson auf den Wegen kann bei Wildtieren erhebliche Stressreaktionen auslösen.
Gesetzliche Grundlagen und Geltungsbereiche
Gemäß § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) müssen Hunde in der freien Landschaft während dieses Zeitraums an der Leine geführt werden. Zur freien Landschaft zählen dabei:
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Waldflächen
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Flächen der übrigen freien Landschaft (auch innerhalb bebauter Ortsteile)
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Öffentliche Parks und Grünanlagen
In vielen Gebieten, wie etwa dem Evenburgpark, gilt aufgrund kommunaler Satzungen sogar eine ganzjährige Anleinpflicht. Ausnahmen bestehen lediglich für Hunde im rechtmäßigen Jagd‑, Rettungs- oder Polizeieinsatz.
Besonderheiten in Schutzgebieten
In zahlreichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, wie dem LSG Rheiderland, ist das Anleinen von Hunden unabhängig von der Jahreszeit verpflichtend. In sensiblen Zonen wie dem Naturschutzgebiet Fehntjer Tief und Umgebung Süd untersagt die Verordnung das Betreten für die Öffentlichkeit teilweise sogar vollständig.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Detaillierte Informationen und die jeweiligen Gebietsverordnungen sind auf der Internetseite des Landkreises Leer unter der Rubrik „Schutzgebiete“ einsehbar.
Ein verantwortungsbewusster Umgang beim Spaziergang trägt maßgeblich dazu bei, die Artenvielfalt in der Region zu bewahren und den Wildtieren eine ungestörte Aufzucht ihres Nachwuchses zu ermöglichen.
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