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Vom Praktikum zur Passion: Frithjof Geiger ist Ostfrieslands Lehrling des Monats
Mit Herz und Hand dabei: Ob sägen, hobeln oder fräsen – Frithjof Geiger liebt die Vielseitigkeit seines Tischlerhandwerks. Fotos: HWK/J. Stöppel
Mit Eigeninitiative zum Traumberuf
Frithjof Geiger aus Bockhorn ist „Lehrling des Monats April“
Ostfriesland. Den passenden Beruf zu finden, ist für viele Jugendliche eine große Herausforderung – zu vielfältig sind die Möglichkeiten, zu ungewiss die eigene Richtung. Besonders in der Coronazeit wurde die berufliche Orientierung erschwert, weil schulische Angebote und Praktika oft ausfielen. Auch Frithjof Geiger aus Bockhorn stand nach dem Abitur zunächst vor einem unklaren Weg. Heute hat der 21-Jährige seinen Platz gefunden: im Tischlerhandwerk – und das mit Leidenschaft. Für sein Engagement wurde er nun von der Handwerkskammer für Ostfriesland als „Lehrling des Monats April“ ausgezeichnet.
Vom Abitur zur Ausbildung: Der Weg zur Tischlerei
Nach dem Abitur war für Frithjof schnell klar, dass ein Studium für ihn zunächst nicht infrage kommt. „Ich wollte nicht gleich wieder die Schulbank drücken“, erzählt er rückblickend. Doch ohne Praktika, die pandemiebedingt ausfielen, fehlte ihm lange die Orientierung. Schließlich nahm er seine Zukunft selbst in die Hand, sprach mit Bekannten seiner Eltern über verschiedene handwerkliche Berufe – und stieß dabei auf die Tischlerei.
Mehrere Praktika bestätigten ihn in seinem Eindruck: Das ist es! „Ich wusste danach ganz klar: Das ist das, was ich machen möchte.“ Auf der Suche nach dem richtigen Ausbildungsbetrieb entschied sich Frithjof bewusst gegen große Unternehmen: „Mir war wichtig, in einer familiären, traditionellen Tischlerei zu lernen.“

Ein Volltreffer: Die Wiesmoorer Möbelwerkstätten
Seine Bewerbung bei den „Wiesmoorer Möbelwerkstätten“ von Traute und Karl-Heinz Efken war erfolgreich – ein Glücksgriff für beide Seiten. Seit 2022 ist Frithjof dort in der Ausbildung, inzwischen im dritten Lehrjahr. Die Ausbildung wird er voraussichtlich im Sommer erfolgreich abschließen. Doch dabei soll es nicht bleiben: „Wenn alles gut läuft, möchte ich danach Architektur studieren“, verrät er mit einem Lächeln.
Anerkennung für Engagement und Eigeninitiative
Die Handwerkskammer für Ostfriesland würdigt Frithjofs Engagement mit der Auszeichnung zum „Lehrling des Monats April“. Ausbildungsberater Jörg Harms überreichte die Urkunde persönlich in der Tischlerei und lobte: „Ihre Leistungen verdienen großen Respekt. Besonders beeindruckend ist Ihre Eigeninitiative bei der Berufswahl. Sie sind ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, Praktika zu nutzen, um eigene Stärken zu entdecken.“
Auch das Unternehmerpaar Efken ist stolz auf seinen Schützling: „Frithjof hat vom ersten Tag an vollen Einsatz gezeigt. Er ist wissbegierig, denkt mit und arbeitet mit Weitblick. Man merkt einfach, dass er seinen Beruf liebt.“
Maßarbeit aus Ostfriesland: Die Tischlerei Efken
Die Tischlerei Efken besteht seit 1978 und hat sich auf individuelle Möbelgestaltung und Innenausbau spezialisiert – egal ob Einzelmöbel oder komplette Raumlösungen. Das vierköpfige Team – bestehend aus einem Meister, zwei Gesellen und Auszubildendem Frithjof – setzt auf Maßarbeit, Qualität und persönliche Beratung.
Ausbildung mit Perspektive
Mit der Auszeichnung zum „Lehrling des Monats“ möchte die Handwerkskammer für Ostfriesland auch auf die vielen Chancen und Perspektiven im Handwerk aufmerksam machen. Jeder Ausbildungsbetrieb kann engagierte Auszubildende vorschlagen. Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen gibt es unter:
👉 www.hwk-aurich.de/lehrling-des-monats
Ansprechpartner: Jörg Harms, Telefon 04941 1797–77, E‑Mail: j.harms@hwk-aurich.de

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Wahl in Westoverledingen: Wer gestaltet die Zukunft für unsere Senioren mit?
Westoverledingen sucht den dritten Seniorenbeirat: Mitgestalten und bewegen
In der Gemeinde Westoverledingen steht ein wichtiges demokratisches Ereignis bevor: Der Seniorenbeirat wird zum dritten Mal neu gewählt. Das Gremium, das bereits 2017 ins Leben gerufen wurde, bietet engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab 60 Jahren eine Plattform, um aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Oktober 2026 endet, ist es nun an der Zeit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.
Freiraum für eigene Schwerpunkte
Der Seniorenbeirat agiert weitgehend autark. Er ist nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern kann seine Inhalte und Schwerpunkte nach freiem Ermessen selbst bestimmen. Das Gremium wirkt bei allen Angelegenheiten der Gemeinde mit, die Seniorinnen und Senioren betreffen, und ist eng an die kommunale Arbeit angebunden: Der Vorsitzende nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales teil. Wichtig zu wissen: Der Beirat übernimmt keine Aufgaben der Altenhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern versteht sich als kommunale Interessenvertretung.
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Informieren und mitmachen
Gesucht werden interessierte Seniorinnen und Senioren, die Lust haben, ihre Lebenserfahrung ehrenamtlich einzubringen. Wer sich über die Arbeit des Beirats informieren möchte, ist herzlich zur Infoveranstaltung am 14. September 2026 um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove eingeladen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
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14. September 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung im Kleinen Campus (Ihrener Str. 40–42, Ihrhove).
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14. bis 30. September 2026: Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
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05. Oktober 2026, 19 Uhr: Öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten im Kleinen Campus.
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06. bis 20. Oktober 2026: Durchführung der Briefwahl (Unterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden).
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20. Oktober 2026, 19 Uhr: Wahlabend im Kleinen Campus. (Wichtig: Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingegangen sein.)
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Weitere Informationen
Alle Details zur Wahl sowie die offiziellen Richtlinien finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen unter der Rubrik „Bürgerservice“. Für Rückfragen steht zudem Katrin Habben per E‑Mail unter katrin.habben@westoverledingen.de zur Verfügung.
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Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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