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Vom Praktikum zur Passion: Frithjof Geiger ist Ostfrieslands Lehrling des Monats
Mit Herz und Hand dabei: Ob sägen, hobeln oder fräsen – Frithjof Geiger liebt die Vielseitigkeit seines Tischlerhandwerks. Fotos: HWK/J. Stöppel
Mit Eigeninitiative zum Traumberuf
Frithjof Geiger aus Bockhorn ist „Lehrling des Monats April“
Ostfriesland. Den passenden Beruf zu finden, ist für viele Jugendliche eine große Herausforderung – zu vielfältig sind die Möglichkeiten, zu ungewiss die eigene Richtung. Besonders in der Coronazeit wurde die berufliche Orientierung erschwert, weil schulische Angebote und Praktika oft ausfielen. Auch Frithjof Geiger aus Bockhorn stand nach dem Abitur zunächst vor einem unklaren Weg. Heute hat der 21-Jährige seinen Platz gefunden: im Tischlerhandwerk – und das mit Leidenschaft. Für sein Engagement wurde er nun von der Handwerkskammer für Ostfriesland als „Lehrling des Monats April“ ausgezeichnet.
Vom Abitur zur Ausbildung: Der Weg zur Tischlerei
Nach dem Abitur war für Frithjof schnell klar, dass ein Studium für ihn zunächst nicht infrage kommt. „Ich wollte nicht gleich wieder die Schulbank drücken“, erzählt er rückblickend. Doch ohne Praktika, die pandemiebedingt ausfielen, fehlte ihm lange die Orientierung. Schließlich nahm er seine Zukunft selbst in die Hand, sprach mit Bekannten seiner Eltern über verschiedene handwerkliche Berufe – und stieß dabei auf die Tischlerei.
Mehrere Praktika bestätigten ihn in seinem Eindruck: Das ist es! „Ich wusste danach ganz klar: Das ist das, was ich machen möchte.“ Auf der Suche nach dem richtigen Ausbildungsbetrieb entschied sich Frithjof bewusst gegen große Unternehmen: „Mir war wichtig, in einer familiären, traditionellen Tischlerei zu lernen.“

Ein Volltreffer: Die Wiesmoorer Möbelwerkstätten
Seine Bewerbung bei den „Wiesmoorer Möbelwerkstätten“ von Traute und Karl-Heinz Efken war erfolgreich – ein Glücksgriff für beide Seiten. Seit 2022 ist Frithjof dort in der Ausbildung, inzwischen im dritten Lehrjahr. Die Ausbildung wird er voraussichtlich im Sommer erfolgreich abschließen. Doch dabei soll es nicht bleiben: „Wenn alles gut läuft, möchte ich danach Architektur studieren“, verrät er mit einem Lächeln.
Anerkennung für Engagement und Eigeninitiative
Die Handwerkskammer für Ostfriesland würdigt Frithjofs Engagement mit der Auszeichnung zum „Lehrling des Monats April“. Ausbildungsberater Jörg Harms überreichte die Urkunde persönlich in der Tischlerei und lobte: „Ihre Leistungen verdienen großen Respekt. Besonders beeindruckend ist Ihre Eigeninitiative bei der Berufswahl. Sie sind ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, Praktika zu nutzen, um eigene Stärken zu entdecken.“
Auch das Unternehmerpaar Efken ist stolz auf seinen Schützling: „Frithjof hat vom ersten Tag an vollen Einsatz gezeigt. Er ist wissbegierig, denkt mit und arbeitet mit Weitblick. Man merkt einfach, dass er seinen Beruf liebt.“
Maßarbeit aus Ostfriesland: Die Tischlerei Efken
Die Tischlerei Efken besteht seit 1978 und hat sich auf individuelle Möbelgestaltung und Innenausbau spezialisiert – egal ob Einzelmöbel oder komplette Raumlösungen. Das vierköpfige Team – bestehend aus einem Meister, zwei Gesellen und Auszubildendem Frithjof – setzt auf Maßarbeit, Qualität und persönliche Beratung.
Ausbildung mit Perspektive
Mit der Auszeichnung zum „Lehrling des Monats“ möchte die Handwerkskammer für Ostfriesland auch auf die vielen Chancen und Perspektiven im Handwerk aufmerksam machen. Jeder Ausbildungsbetrieb kann engagierte Auszubildende vorschlagen. Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen gibt es unter:
👉 www.hwk-aurich.de/lehrling-des-monats
Ansprechpartner: Jörg Harms, Telefon 04941 1797–77, E‑Mail: j.harms@hwk-aurich.de

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Energie-Zukunft in Westoverledingen: Großer Andrang bei der Sanierungsmesse!
Voller Erfolg bei der Premiere: Großer Andrang auf der Energie- und Gebäudesanierungsmesse in Westoverledingen
Westoverledingen – Dass das Interesse an modernen Sanierungslösungen und effizienter Energienutzung in der Region groß ist, hat sich am 7. Juni eindrucksvoll gezeigt: Die erste Energie- und Gebäudesanierungsmesse der Gemeinde Westoverledingen stieß auf eine bemerkenswerte Resonanz und erwies sich für alle Beteiligten als voller Erfolg.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Veranstaltung, um sich aus erster Hand über aktuelle Möglichkeiten der energetischen Modernisierung zu informieren. In einer entspannten Atmosphäre bot die Messe die ideale Plattform, um komplexe Fragen direkt mit Fachleuten zu erörtern und praxisnahe Lösungen für die eigenen vier Wände zu finden.
Fachkompetenz aus der Nachbarschaft
Insgesamt präsentierten 17 Unternehmen aus Westoverledingen ihr breites Leistungsspektrum. Das Themenspektrum war dabei so vielfältig wie die Herausforderungen der Energiewende: Von erneuerbaren Energien über innovative Heizungssysteme und Elektrotechnik bis hin zu spezialisierten Beratungsangeboten und fachgerechter Gebäudesanierung.
Die Aussteller überzeugten durch innovative Ansätze und konkrete Anwendungsbeispiele. Doch nicht nur für die Besucher war die Messe ein Gewinn: Auch unter den teilnehmenden Unternehmen fand ein reger Austausch statt, der das lokale Netzwerk nachhaltig stärkt.
Ein wichtiges Signal für die Zukunft
Bürgermeister Theo Douwes zeigte sich mit der Premierenveranstaltung mehr als zufrieden: „Wir freuen uns sehr über den großen Zuspruch und das rege Interesse. Die Messe hat deutlich unterstrichen, wie essenziell der Austausch und die Information rund um Energieeffizienz und Sanierungsmaßnahmen für unsere Einwohner sind. Dass so viele Menschen gekommen sind und aktiv das Beratungsgespräch suchten, ist ein klares Zeichen für den hohen Bedarf an solchen Informationsplattformen.“
Fortsetzung bereits im Gespräch
Aufgrund der durchweg positiven Rückmeldungen zieht die Gemeinde bereits in Betracht, die Messe in Zukunft zu etablieren. Eine Neuauflage soll erneut aktuelle Trends und drängende Fragen aufgreifen, um den Bürgern auch weiterhin konkrete Hilfestellungen bei ihren Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben zu bieten.
Für alle, die den Termin am 7. Juni verpasst haben oder sich weiterführend informieren möchten, bietet die Gemeinde Westoverledingen eine zentrale Anlaufstelle. Umfassende Informationen zu aktuellen Förderprogrammen und Beratungsangeboten rund um das Thema energieeffiziente Gebäudesanierung sind jederzeit online abrufbar unter:
www.westoverledingen.de/buergerservice/klimaschutz
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Geh- und Radweg an der Leda-Brücke am Dienstag voll gesperrt
Verkehrsbehinderungen: Geh- und Radweg an der Leda-Eisenbahnbrücke am 23. Juni gesperrt
Leer / Heerenborg – Aufgrund dringender Instandsetzungsarbeiten der Deutschen Bahn muss die Geh- und Radwegverbindung über die Leda-Eisenbahnbrücke im Bereich Heerenborg/Leer kurzzeitig gesperrt werden.
Wie die zuständigen Behörden mitteilen, sind an der Eisenbahnbrücke notwendige Baumaßnahmen erforderlich. Beschädigte Kabel, die unter dem Gehweggitter verlaufen, müssen zwingend neu verlegt werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
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Sperrung und Umleitung
Die Sperrung für den gesamten öffentlichen Verkehr, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, ist für den kommenden Dienstag, den 23. Juni 2026, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr angesetzt.
Um die Beeinträchtigungen für Radfahrer so gering wie möglich zu halten, wurde eine offizielle Umleitung ausgeschildert. Diese führt die Verkehrsteilnehmer über die folgende Route:
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Ostfriesland-Wanderweg / Folmhuser Bahnweg I
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Zu den Höfen I
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Lüdeweg
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Moorhusen
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Leerer Straße (B 70)
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich im genannten Zeitraum großräumig zu umfahren.
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Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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