Die Marke Volkswagen treibt auch in der Corona-Krise konsequent und planmäßig die Umstellung seiner Werke auf Elektromobilität voran. Der Umbau des Werkes Emden hat begonnen — ab 2022 sollen dort Elektroautos vom Band laufen. Ralf Brandstätter, CEO der Marke Volkswagen: „Mit dem Umbau unseres Werkes in Emden zu einem Produktionsstandort für E‑Fahrzeuge beschleunigt Volkswagen den Systemwechsel. Insgesamt wird das Unternehmen rund eine Milliarde Euro in die Transformation der Fabrik investieren. Damit entwickelt sich der Standort in Emden zu einem wichtigen Eckpfeiler unserer Elektro-Strategie.“ Andreas Tostmann, Vorstand für Produktion und Logistik, erläutert: „Wir wandeln Emden zu einer der modernsten Fabriken unserer Industrie.“ Gesamtbetriebsratsvorsitzender Bernd Osterloh betont: „Unsere Emder Belegschaft ist besonders verwurzelt mit ihrem Werk. Das haben die jüngsten Personalverschiebungen wieder gezeigt. Und daher bin ich sicher, dass Passat, Arteon und ID.4 ein großer Teamerfolg werden. Denn das ist ein starker Produktmix für einen starken Standort.“
Emden wird das erste Werk in Niedersachsen, das in großem Umfang E‑Fahrzeuge fertigen wird. Ab 2022 sollen dort der neue vollelektrische Kompakt-SUV ID.4 und zum späteren Zeitpunkt weitere rein elektrische Modelle gebaut werden. Die Produktion der Modelle Passat Limousine und Variant, Arteon sowie der neuen Variante Shooting Brake wird für eine mehrjährige Übergangszeit weiterlaufen. In der finalen Ausbaustufe ist die technische Produktionskapazität am Standort für bis zu 300.000 E‑Fahrzeuge ausgelegt.
Kern des Fabrikumbaus ist die Errichtung einer neuen, fast 50.000 Quadratmeter großen Montagehalle, in der ausschließlich E‑Fahrzeuge montiert werden. Zudem werden Presswerk und Karosseriebau um 23.000 Quadratmeter vergrößert, die Lackiererei modernisiert und eine neue „Bi-Color-Halle“ mit 6.000 Quadratmetern zum Schwarzlackieren der Fahrzeugdächer hinzugefügt. Die zweifarbige Lackierung ist eines der Markenzeichen der ID. Familie. Darüber hinaus sind ein neues Hochregallager und ein automatisiertes Kleinteillager geplant. Die Fertigstellung der Gebäude wird für Sommer 2021 erwartet. „Wir bauen ein großes Automobilwerk in voller Fahrt um“, so Werkleiter Uwe Schwartz. „Wir sind stolz, das erste Werk in Niedersachsen zu sein, welches sowohl Verbrenner als auch E‑Fahrzeuge produzieren wird. Hier leistet auch die Belegschaft Außergewöhnliches.“ Der Emder Betriebsratsvorsitzende Manfred Wulff sagt: „Ein wirtschaftlich wie personell ausgewogenes Konzept versetzt uns in die Lage, mit Elektroautos aus Emden unsere Kundschaft weltweit zu begeistern. Eine für die Zukunft so wichtige Schlüsselrolle einzunehmen, das ist für uns Ostfriesen Ehre und Verpflichtung zugleich.“
Bereits für die Produktion des Passat GTE03 wurden die Mitarbeiter für die Fertigung von elektrifizierten Fahrzeugen sensibilisiert und geschult. Seit Herbst 2019 sind Emder Kollegen in Zwickau, um den Aufbau der Anlagen und den Fahrzeuganlauf zu begleiten und die Expertise anschließend in Emden zu nutzen. Diese Vorgehensweise wird nun sukzessive in allen Fertigungsbereichen ausgerollt. Zudem gibt es in den nächsten Jahren eine Qualifizierungsoffensive für sämtliche Mitarbeiter des Werks. Diese startet mit einer eintägigen Sensibilisierung zum Thema „Umstieg auf Elektromobilität“ und endet mit individuellen fertigungsnahen Trainings. Insgesamt werden die Mitarbeiter bis zum Start der Produktion weit über 60.000 Trainingstage absolviert haben.
Volkswagen will Weltmarktführer für Elektromobilität werden; die Marke will bis 2025 mehr als 20 rein elektrische Modelle auf den Markt bringen und dem E‑Auto zum Durchbruch verhelfen. Der ID.4 und der ID.304 sind wichtige Meilensteine auf dem Weg, die Marke – ausgerichtet an den Pariser Klimaschutzzielen – bis zum Jahr 2050 bilanziell komplett CO2-neutral aufzustellen. Bereits bis 2025 soll der CO2-Ausstoß der Volkswagen Flotte um ein Drittel gesenkt werden. Bis 2024 investiert die Marke rund elf Milliarden Euro in Elektromobilität und transformiert zahlreiche Werke. In Deutschland sollen die E‑Fahrzeuge des Volkswagen Konzerns in Zwickau, Emden, Hannover, Zuffenhausen und Dresden produziert werden. Die im Ausland produzierten E‑Autos kommen aus den Werken in Mladá Boleslav, Chattanooga, Foshan und Anting.
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Inflation in Niedersachsen steigt im September 2026 auf 3,3 Prozent
Hannover – Die Verbraucherpreise in Niedersachsen sind im September 2026 deutlich gestiegen. Nach vorläufigen Ergebnissen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) lag die Inflationsrate bei 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Damit erreichte die Teuerungsrate den höchsten Stand seit Dezember 2023, als sie bei 3,7 Prozent lag.
Bereits im August 2026 hatte die Inflationsrate in Niedersachsen bei 2,9 Prozent gelegen. Damit ist die Inflationsrate nun den dritten Monat in Folge gestiegen. Gegenüber August 2026 erhöhten sich die Verbraucherpreise im September um 0,6 Prozent.
Energiepreise steigen deutlich
Besonders stark verteuerten sich die Energiepreise. Sie lagen im September 2026 insgesamt 14,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats und trugen damit wesentlich zur allgemeinen Teuerung bei.
Vor allem die Kraftstoffpreise stiegen deutlich:
Kraftstoffe insgesamt: +36,8 Prozent
Diesel: +51,1 Prozent
Superbenzin: +32,8 Prozent
leichtes Heizöl: +75,7 Prozent
feste Brennstoffe: +12,1 Prozent
Bei der Haushaltsenergie insgesamt blieb das Preisniveau mit 0,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat unverändert.
Günstiger als im September 2025 waren dagegen Erdgas ohne Betriebskosten (-6,9 Prozent), Fernwärme (-6,6 Prozent) und Strom (-3,7 Prozent).
Ohne die Preise für Heizöl und Kraftstoffe stieg der Gesamtindex gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,9 Prozent.
Nahrungsmittelpreise steigen nur leicht
Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im September 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat lediglich um 0,3 Prozent. Damit entwickelten sie sich deutlich schwächer als die Verbraucherpreise insgesamt.
Bei einzelnen Lebensmitteln gab es allerdings deutliche Preissteigerungen. Besonders stark verteuerten sich:
Eier: +13,3 Prozent
Fische und Fischfilets: +6,7 Prozent
Rind- und Kalbfleisch: +5,9 Prozent
Zucker: +5,5 Prozent
Auch Gemüse wurde insgesamt teurer. Hier lag der Preisanstieg bei 7,0 Prozent. Besonders deutlich waren die Veränderungen bei Gurken (+22,1 Prozent), Kopf- und Eisbergsalat (+18,1 Prozent), Tomaten (+15,1 Prozent) und Kartoffeln (+10,1 Prozent).
Es gab jedoch auch Lebensmittel, die günstiger wurden. Die Preise für Butter sanken um 27,3 Prozent, Milch wurde 8,8 Prozent günstiger. Die Preise für Kaffee und Ähnliches gingen um 4,8 Prozent zurück.
Die sogenannte Kerninflation, bei der Nahrungsmittel und Energie nicht berücksichtigt werden, lag im September 2026 bei 2,5 Prozent.
Auch die Preise für Dienstleistungen lagen weiterhin deutlich über dem Vorjahresniveau. Dienstleistungen ohne Nettokaltmieten verteuerten sich im September 2026 um 3,2 Prozent.
Bei Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen lag der Anstieg bei insgesamt 3,7 Prozent. Dabei erhöhten sich die Preise für Gaststättendienstleistungen um 3,9 Prozent, während Übernachtungen um 3,3 Prozent teurer wurden.
Besonders deutlich stiegen außerdem die Preise für:
Wartung und Reparatur von Fahrzeugen: +6,6 Prozent
Dienstleistungen sozialer Einrichtungen: +5,6 Prozent
Personen- und Güterbeförderung: +4,7 Prozent
Der Gesamtindex für Dienstleistungen stieg gegenüber September 2025 um 2,9 Prozent.
Wohnungsnebenkosten steigen um 5,2 Prozent
Auch beim Wohnen zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. Die Nettokaltmieten einschließlich Wohnungsnebenkosten lagen im September 2026 insgesamt 2,4 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Die reinen Nettokaltmieten stiegen dabei moderat um 1,9 Prozent. Deutlich stärker erhöhten sich dagegen die Wohnungsnebenkosten, die um 5,2 Prozent zulegten.
Unter anderem stiegen die Kosten für:
Müllabfuhr: +5,4 Prozent
Abwasserentsorgung: +3,9 Prozent
Wasserversorgung: +3,7 Prozent
Damit zeigt die aktuelle Statistik ein gemischtes Bild: Während die Preise für Nahrungsmittel insgesamt nur leicht zulegten und beispielsweise Butter und Milch deutlich günstiger wurden, sorgten insbesondere Energie und Kraftstoffe für einen starken Anstieg der Inflationsrate in Niedersachsen.
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 097 vom 30.09.2026
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Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro: So hoch ist die Lohnuntergrenze 2026
Der gesetzliche Mindestlohn ist 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Zum 1. Januar 2027 folgt bereits die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro. Auch die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs wurden angepasst. Mehr als sechs Millionen Beschäftigte profitieren von den Änderungen.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Damit wurde die Lohnuntergrenze erneut angehoben. Gleichzeitig stieg die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro im Monat.
Die Entwicklung ist bereits für das kommende Jahr festgelegt: Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Insgesamt entspricht die zweistufige Erhöhung einer Steigerung von 13,88 Prozent.
Nach Angaben der Bundesregierung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen von den Anpassungen. Dazu gehören Beschäftigte, die bislang weniger als 13,90 Euro brutto pro Stunde verdient haben.
Mindestlohn soll Kaufkraft stärken
Mit der Erhöhung des Mindestlohns soll unter anderem die Kaufkraft der Beschäftigten gestärkt werden. Nach Einschätzung der Bundesregierung kann ein höherer Mindestlohn dazu beitragen, die Binnennachfrage zu stabilisieren. Gleichzeitig soll die höhere Lohnuntergrenze Beschäftigten helfen, aus dem Niedriglohnsektor herauszukommen.
Da Frauen überproportional häufig von niedrigen Löhnen betroffen sind, kann die Mindestlohnerhöhung nach Angaben der Bundesregierung außerdem dazu beitragen, den Lohnabstand zwischen Frauen und Männern zu verringern.
Trotz der herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Situation erwartet die Bundesregierung durch die Anhebung des Mindestlohns keinen Anstieg der Arbeitslosigkeit.
Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten. Dadurch sollen die zusätzlichen Belastungen für Arbeitgeber abgefedert werden. Nach Angaben der Mindestlohnkommission ist es den Unternehmen in den vergangenen Jahren überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen.
Die unabhängige Mindestlohnkommission hatte im Juni 2025 ihre Vorschläge für die zweistufige Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt.
Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt die Kommission verschiedene Faktoren. Sie prüft, welcher Mindestlohn einen angemessenen Mindestschutz für Beschäftigte gewährleistet, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und gleichzeitig die Beschäftigung nicht gefährdet.
Darüber hinaus orientiert sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland sowie am Referenzwert der Europäischen Union von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten.
Wer entscheidet über den Mindestlohn?
Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium. Sie besteht aus einem Vorsitz sowie jeweils drei Mitgliedern aus den Reihen der Arbeitgeber und Gewerkschaften. Zusätzlich gehören zwei beratende Mitglieder aus der Wissenschaft dem Gremium an.
Alle zwei Jahre schlägt die Mindestlohnkommission der Bundesregierung eine Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze vor. Zuletzt erfolgte die Empfehlung im Juni 2025.
Die Bundesregierung setzt den Vorschlag anschließend per Verordnung um. Grundlage dafür ist das Mindestlohngesetz.
Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro
Mit dem höheren Mindestlohn wurde auch die Verdienstgrenze für Minijobs angepasst. Seit dem 1. Januar 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat.
Zum Vergleich: Im Jahr 2025 konnten Minijobber durchschnittlich höchstens 556 Euro brutto im Monat verdienen.
Auch für 2027 steht die nächste Anpassung bereits fest. Mit dem Anstieg des Mindestlohns auf 14,60 Euro erhöht sich die Minijob-Grenze auf 633 Euro im Monat.
Die Grenze für geringfügige Beschäftigungen wird seit 2022 dynamisch an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst. Dadurch soll weiterhin eine Wochenarbeitszeit von bis zu zehn Stunden zum jeweils geltenden Mindestlohn möglich sein. Steigt der Stundenlohn, soll die zulässige Arbeitszeit nicht automatisch reduziert werden müssen.
Midijobs: Verdienstgrenze 2026 bei 2.000 Euro
Auch die sogenannte Midijob-Grenze ist mit der Anpassung des Mindestlohns gestiegen.
Als Midijobberin oder Midijobber gilt im Jahr 2026, wer regelmäßig zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro im Monat verdient.
Für Beschäftigte innerhalb dieses Übergangsbereichs gilt ein reduzierter Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Dadurch fällt der eigene Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen geringer aus.
Seit 2015 gibt es den gesetzlichen Mindestlohn
Den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Die Lohnuntergrenze gilt grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Allerdings gibt es gesetzlich festgelegte Ausnahmen. Dazu gehören beispielsweise Auszubildende, Selbstständige und Ehrenamtliche.
Wer überprüfen möchte, wie sich der gesetzliche Mindestlohn auf den eigenen Verdienst auswirkt, kann den Mindestlohnrechner des Bundesarbeitsministeriums nutzen.
Höhere Löhne können auch Preise beeinflussen
Die Erhöhung des Mindestlohns hat allerdings nicht nur Auswirkungen auf die Einkommen der Beschäftigten. Für Unternehmen bedeutet ein höherer Stundenlohn zugleich steigende Personalkosten. Besonders arbeitsintensive Branchen können davon betroffen sein. Dazu gehören beispielsweise Gastronomie, Schaustellerbetriebe, Kioske, Einzelhandel und Kinos.
Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, auf höhere Lohnkosten zu reagieren. Sie können beispielsweise versuchen, Kosten an anderer Stelle einzusparen, ihre Arbeitsabläufe verändern oder einen Teil der zusätzlichen Kosten über höhere Preise für Waren und Dienstleistungen weiterzugeben. Ob und in welchem Umfang dies geschieht, hängt von der jeweiligen Branche, dem Unternehmen und der Wettbewerbssituation ab.
Für Verbraucher könnte sich die Entwicklung daher beispielsweise bei Restaurantbesuchen, Veranstaltungen, Eintrittspreisen, Waren oder anderen Dienstleistungen bemerkbar machen. Gerade bei Unternehmen mit einem hohen Anteil an Personalkosten kann der höhere Mindestlohn einen zusätzlichen Kostendruck erzeugen.
In der wirtschaftlichen Diskussion wird in diesem Zusammenhang auch von einer möglichen Lohn-Preis-Spirale gesprochen: Steigende Löhne erhöhen die Kosten der Unternehmen, diese geben einen Teil der höheren Kosten über Preise weiter, wodurch wiederum der Bedarf nach höheren Löhnen steigen kann. Ob eine solche Entwicklung tatsächlich eintritt und wie stark sie ausfällt, hängt allerdings von zahlreichen weiteren Faktoren ab, unter anderem von Produktivität, Nachfrage, Energie- und Materialkosten sowie der allgemeinen Preisentwicklung.
Die wichtigsten Zahlen im Überblick
2025: 12,82 Euro Mindestlohn pro Stunde
2026: 13,90 Euro Mindestlohn pro Stunde
2027: 14,60 Euro Mindestlohn pro Stunde
Minijob-Grenze 2025: 556 Euro monatlich
Minijob-Grenze 2026: 603 Euro monatlich
Minijob-Grenze 2027: 633 Euro monatlich
Midijob-Bereich 2026: 603,01 bis 2.000 Euro monatlich
Damit steht bereits heute fest: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 erneut deutlich an. Für Beschäftigte bedeutet das einen höheren gesetzlichen Stundenlohn. Gleichzeitig steigen die Grenzen für geringfügige Beschäftigungen. Für Unternehmen bedeutet die Entwicklung höhere Personalkosten, während für Verbraucher zumindest teilweise höhere Preise bei personalintensiven Waren und Dienstleistungen möglich sind.
Bundeshaushalt 2027: Zinsausgaben steigen deutlich – Bund plant mit 118,7 Milliarden Euro neuer Schulden
Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 steigen die Ausgaben für den Schuldendienst des Bundes deutlich. Nach den vorliegenden Haushaltsplänen sind im Einzelplan 32 „Bundesschuld“ insgesamt rund 43,61 Milliarden Euro an Ausgaben vorgesehen. Das sind knapp 9,96 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2026, für den rund 33,65 Milliarden Euro veranschlagt wurden.
Der wesentliche Grund für den Anstieg sind höhere Zinsausgaben. Für den Schuldendienst sind 2027 insgesamt rund 41,77 Milliarden Euro eingeplant. Im Jahr 2026 waren dafür noch rund 30,19 Milliarden Euro vorgesehen.
Nettokreditaufnahme steigt auf 118,73 Milliarden Euro
Auch die geplante Neuverschuldung des Bundes nimmt weiter zu. Für die Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts sind 2027 rund 118,73 Milliarden Euro vorgesehen. 2026 lag der entsprechende Ansatz bei rund 97,96 Milliarden Euro.
Im Einzelplan „Bundesschuld“ werden unter anderem die Kreditaufnahme und der Schuldendienst des Bundes sowie Einnahmen und Ausgaben aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen abgebildet.
Bundesanleihen verursachen größten Teil der Zinsausgaben
Den größten Einzelposten bei den Zinsen bilden die Bundesanleihen. Dafür sind 2027 rund 24,01 Milliarden Euro vorgesehen. Im Jahr 2026 waren es rund 20,14 Milliarden Euro.
Auch bei anderen Bundeswertpapieren steigen die Zinsausgaben:
Bundesobligationen: 4,54 Milliarden Euro nach 3,19 Milliarden Euro
Bundesschatzanweisungen: 2,69 Milliarden Euro nach 2,43 Milliarden Euro
Grüne Bundeswertpapiere: rund 1,27 Milliarden Euro nach 865,6 Millionen Euro
Damit wird die Belastung durch die Finanzierung der bestehenden und neu aufgenommenen Schulden zunehmend größer.
Auch Infrastruktur-Sondervermögen schlägt bei den Zinsen zu Buche
Erstmals werden im Einzelplan 32 in größerem Umfang auch die Zinsausgaben für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sichtbar.
Für 2027 sind dafür rund 2,31 Milliarden Euro vorgesehen. 2026 waren es noch rund 673 Millionen Euro.
Bei anderen Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung werden die jeweiligen Zinskosten dagegen weiterhin innerhalb des entsprechenden Sondervermögens ausgewiesen.
Zinsausgaben sollen bis 2030 weiter stark steigen
Besonders deutlich wird die Entwicklung beim Blick auf die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung. Demnach sollen die Zinsausgaben des Bundes weiter erheblich steigen:
2027: rund 41,9 Milliarden Euro
2028: rund 55,2 Milliarden Euro
2029: rund 68,1 Milliarden Euro
2030: rund 80,7 Milliarden Euro
In diesen Zahlen sind laut Finanzplanung auch die Zinsausgaben für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität enthalten.
Ab 2028 berücksichtigt die Finanzplanung zudem Zinszahlungen für Kredite, die das Sondervermögen Bundeswehr aufnehmen soll. Hintergrund ist das geplante Auslaufen dieses Sondervermögens und die anschließende Bedienung der aufgenommenen Kredite.
Bundesregierung verweist auf höheren Schuldenstand und gestiegene Renditen
Die Bundesregierung begründet den starken Anstieg der Zinsausgaben insbesondere mit dem höheren Schuldenstand des Bundes sowie mit gestiegenen Renditen für Bundeswertpapiere.
Nach den Angaben in der Finanzplanung hätten sich die Renditen infolge des Iran-Krieges und der damit verbundenen gestiegenen Inflation beziehungsweise Inflationserwartungen erhöht. Dies wirke sich insbesondere auf Anleihen mit kurzen Laufzeiten sowie auf die Vorsorge für Schlusszahlungen bei inflationsindexierten Bundeswertpapieren aus.
Weniger Ausgaben für Bürgschaften und Garantien
Gleichzeitig sieht der Haushaltsentwurf einen Rückgang bei den Ausgaben für Entschädigungen und Kosten aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen vor.
Hierfür sind 2027 rund 1,73 Milliarden Euro eingeplant. 2026 waren es noch rund 3,37 Milliarden Euro.
Von den für 2027 vorgesehenen Mitteln entfallen:
rund 470 Millionen Euro auf inlandsbezogene Gewährleistungen
rund 1,26 Milliarden Euro auf auslandsbezogene Gewährleistungen und Umschuldungen.
Die Zahlen zeigen damit vor allem eines: Die Finanzierungskosten des Bundes gewinnen im Haushalt zunehmend an Gewicht. Während für 2027 bereits rund 41,8 Milliarden Euro für den Schuldendienst vorgesehen sind, rechnet die mittelfristige Finanzplanung bis 2030 mit einem Anstieg der jährlichen Zinsausgaben auf mehr als 80 Milliarden Euro.
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