Lokal
Wohnsituation in Niedersachsen: Zensus 2022 zeigt Unterschiede
Das Foto zeigt das Wohnhaus ‚Emsblick‘ in der Ohlthaverstraße 10 in 26789 Leer. Mit 88 Wohneinheiten gehört das Objekt zu den größten Wohnungseigentümergemeinschaften im Landkreis Leer. Hier werden Apartments von rund 40 m² – mit Küche, Bad, Wohn- und Schlafbereich sowie Balkon – für etwa 350 bis 400 Euro Kaltmiete vermietet. Ein Blick auf die große Briefkastenanlage zeigt: Aktuell ist jede Wohnung vermietet. Die Nachfrage ist hoch, und freiwerdende Wohnungen sind in der Regel schnell nachbesetzt. Für Wohnungssuchende in Leer ist der Markt entsprechend angespannt.
Zensus 2022: 78 % der Singlehaushalte zahlten weniger als 500 Euro Nettokaltmiete
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 074 vom 19.08.2025
HANNOVER. – Der Zensus 2022 liefert neue Einblicke in die Wohn- und Lebenssituation in Niedersachsen. Am Stichtag zählte das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) rund 3,8 Millionen private Haushalte im Land. Davon waren 41 Prozent Singlehaushalte, 27 Prozent Paarhaushalte ohne Kind und 22 Prozent Paarhaushalte mit Kindern. Die restlichen Haushalte entfielen auf Alleinerziehende (7 %) sowie Mehrpersonenhaushalte ohne Kernfamilie (3 %).
Wohnflächen: Mehr als die Hälfte unter 100 Quadratmetern
Die durchschnittliche Wohnfläche lag bei 105 Quadratmetern. Etwas mehr als die Hälfte der Haushalte (52 %) lebte auf bis zu 99 Quadratmetern, wobei ein Fünftel aller Haushalte über 60 bis 79 Quadratmeter verfügte. Besonders groß wohnten Familien: Rund 63 Prozent der Paare mit Kindern nutzten Wohnungen von 120 Quadratmetern und mehr – deutlich mehr Fläche als die übrigen Haushaltstypen.
Neubauten für Familien
Ein weiterer Befund: Paare mit Kindern wohnten häufiger in Neubauten. 12 Prozent lebten in Gebäuden, die ab 2010 errichtet wurden. Damit war ihr Anteil doppelt so hoch wie bei Singlehaushalten. Diese wiederum wohnten überdurchschnittlich oft in Nachkriegsbauten: Rund ein Drittel ihrer Wohnungen befand sich in Gebäuden aus den Jahren 1950 bis 1969.
Eigentum statt Miete
Etwa die Hälfte der privaten Haushalte in Niedersachsen lebte in Wohneigentum. Während Singles, Alleinerziehende und Mehrpersonenhaushalte ohne Kernfamilie überwiegend zur Miete wohnten, war es bei Paarhaushalten genau umgekehrt: Sie lebten häufiger im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung – unabhängig davon, ob mit oder ohne Kinder.
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Mietkosten: Mehrheit unter 500 Euro
Besonders interessant sind die Zahlen zur Nettokaltmiete: Zwei Drittel aller Haushalte (67 %) zahlten 2022 weniger als 500 Euro im Monat. Der Anteil war bei Singlehaushalten mit 78 Prozent am höchsten.
Mit steigendem Wohnraumbedarf sank dieser Anteil jedoch deutlich:
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Alleinerziehende: 61 % unter 500 Euro
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Mehrpersonenhaushalte ohne Kernfamilie: 57 %
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Paare ohne Kind: 54 %
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Paare mit Kindern: 43 %
Damit wurde klar: Je größer der Haushalt und die Wohnfläche, desto höher die Wahrscheinlichkeit einer Miete über 500 Euro.
Die Ergebnisse des Zensus 2022 zeichnen ein detailliertes Bild des niedersächsischen Wohnens. Singles zahlten am häufigsten geringe Mieten und lebten vergleichsweise klein – oft in älteren Gebäuden. Familien dagegen wohnten größer, häufiger in Neubauten und im eigenen Zuhause, mussten aber auch deutlich mehr für ihren Wohnraum aufbringen.
AnzeigeSchlussresümee
Seit der Erhebung 2022 hat sich der niedersächsische Mietmarkt spürbar verändert. Nach wie vor fehlt es in vielen Städten und Gemeinden an bezahlbarem Wohnraum. Zwar müsste deutlich mehr gebaut werden, doch hohe Baukosten, Fachkräftemangel und die Verteuerung von Baumaterialien bremsen den Wohnungsbau aus. Hinzu kommen Unsicherheiten auf dem Energiemarkt, das Heizungsgesetz, CO₂-Besteuerung und eine wachsende Bürokratie.
Gerade für junge Familien wird die Suche nach Wohnraum zur Belastungsprobe. Investoren und private Vermieter beklagen zudem hohe Auflagen und ein Mietrecht, das ihrer Ansicht nach Vermieter zunehmend benachteiligt. Probleme mit säumigen Mietern und langwierige Gerichtsverfahren führen dazu, dass sich immer mehr Eigentümer aus dem Mietmarkt zurückziehen.
Auch die anhaltende Zuwanderung erhöht den Druck zusätzlich. Für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen wird es damit immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Die Zahlen des Zensus 2022 wirken daher heute wie ein Blick in eine Zeit, in der Wohnraum zwar schon knapp, aber noch deutlich günstiger war als im Jahr 2025.
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Lokal
Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
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Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
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Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
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Handels- und Gewerbevereine
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Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
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Lokal
Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html

Lokal
Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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