News
Zoos, Freizeitparks und Klettergärten sollen als erstes öffnen.


Niedersachen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen stellen Drei-Phasen-Konzept zur Belebung von Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie vor
Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie sind massiv von der Corona-Krise betroffen. Um den Unternehmen und den bundesweit drei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive zu geben und die Auflagen für diesen Sektor schrittweise zurückzunehmen, haben Baden-Württemberg, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen ein Konzept entwickelt, das sie in die Wirtschaftsministerkonferenz einbringen.
Eingeleitet werden soll die Öffnung mit touristischen Outdoor-Angeboten wie Zoos, Freizeitparks und Klettergärten. In der zweiten Phase folgen Restaurants und mit eingeschränkter Nutzung Ferienwohnungen sowie Hotels. Später soll dann der Übernachtungstourismus ohne Restriktionen wieder möglich sein.
„Bei den Szenarien für die schrittweise Rücknahme der Beschränkungen haben wir es uns nicht leichtgemacht. Denn natürlich ist bei allen Maßnahmen zu beachten, dass der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger Vorrang hat. Deshalb sieht das Konzept die Einhaltung strikter Abstandsregelungen, Hygienevorgaben und Registrierungspflichten vor. Voraussetzung ist auch immer, dass die epidemiologische Lage sich weiter stabilisiert, erklärten Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann, Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und Tourismusminister Guido Wolf (Baden-Württemberg) und Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart am Dienstag (28. April).
Zu welchem Datum die einzelnen Phasen beginnen, werden die Länder in Abstimmung mit dem Bund in Eigenverantwortung bestimmen.
Minister Althusmann: „Mit Blick und unter Beachtung des Infektionsgeschehens scheint der richtige Zeitpunkt gekommen, um dem Tourismus wieder eine Perspektive zu geben. Jede der drei Phasen eröffnet weitere Freiheiten für Touristen und Anbieter. Damit sind natürlich auch Risiken der Verbreitung verbunden. Deshalb schlagen wir ein maßvolles Tempo vor und setzen die strikte Einhaltung von Hygiene und Abstandsvorgaben voraus. Der Tourismus in Zeiten von Corona stellt uns alle vor eine große Herausforderung. Ich habe jedoch großes Vertrauen, dass sich Tourismusunternehmen und Gäste verantwortungsvoll verhalten. In Niedersachsen könnten wir baldmöglichst in die erste Lockerungsphase starten”
Tourismusminister Guido Wolf: „Uns war es wichtig, gemeinsam und länderübergreifend für diese Branche ein realistisches Konzept zu entwickeln. Tourismus, Gastronomie und Hotellerie sind durch die Krise massiv betroffen und werden leider noch längere Zeit mit Einschränkungen leben müssen. Umso wichtiger ist für diese Branche eine konkrete Perspektive. In einigen Bereichen von Tourismus, Gastronomie und Hotellerie sind absehbar Lockerungen möglich, ohne dass dadurch der Infektionsschutz vernachlässigt würde. Zuerst Wiedereröffnen könnten Angebote und Ziele an der frischen Luft, wo sich Abstandsregeln ohne Weiteres einhalten lassen. Auch für Gastronomie und Hotellerie kann und soll es aus unserer Sicht baldige Öffnungen, zumindest mit reduzierten Auslastungen, geben.“
Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Gerade weil wir noch lange mit dem Coronavirus leben werden müssen, braucht unsere Hotellerie und Gastronomie schnellstmöglich eine verlässliche Perspektive. Nur so können wir eine nie da gewesene Insolvenzwelle vermeiden, die nicht nur die Wirtschaftsstruktur unseres Landes, sondern auch die Lebensqualität und Anziehungskraft in unseren Regionen massiv beeinflussen wird. Klar ist für mich aber auch: Wiedereröffnungen und Lockerungen dürfen nur auf Grundlage von konsequenten und allgemeingültigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen erfolgen. Das schafft Akzeptanz und Vertrauen bei den Kunden und ist Voraussetzung dafür, für unser Gastgewerbe eine verlässliche Zukunftsperspektive zu schaffen. Mit den von uns erarbeiteten fundierten Konzepten tragen wir beiden Anliegen gleichermaßen Rechnung.“
Minister Pinkwart: „Der Tourismus ist die Branche, die von der Corona-Krise am härtesten betroffen ist. Deshalb wollen wir den Unternehmen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine konkrete wirtschaftliche Perspektive geben und gleichzeitig einen Vorlauf zur Öffnung der Betriebe ermöglichen. Dazu sind jetzt schnell verlässliche Regelungen zur Wiedereröffnung erforderlich. Dabei gilt es eine kluge Balance zu halten zwischen dem Schutz der Gesundheit und einer jeweils neu zu bewertenden und begründenden Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung für die Betriebe und deren Mitarbeiter und Kunden, damit auch der Tourismussektor an der Aufwärtsentwicklung nach der Krise teilhaben kann.“
Mit einer Bruttowertschöpfung von mehr als 100 Milliarden Euro ist der Tourismus in Deutschland eine sehr umsatzstarke und beschäftigungsintensive Branche. In das Konzept der drei Bundesländer sind Anregungen aus dem Kreis der Wirtschaftsministerkonferenz sowie der Industrie- und Handelskammern, der Branchenverbände und der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten eingeflossen.
Anzeige:


Energie
Verbraucherzentrale: Stellungnahme zur Gasumlage


Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten
vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.
Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.
In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.
Der vzbv fordert:
- Die Weitergabe der Kosten an die Endverbraucher:innen durch die Energielieferanten muss absolut transparent sein. Es muss klar werden, welche Preisbestandteile aus welchen Gründen an die Endverbraucher:innen weitergegeben werden.
- Es darf keine Querfinanzierung von energieintensiven Unternehmen
durch die Gruppe der privaten Verbraucher:innen geben. Unternehmen
müssen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden
Kosten beteiligt werden. - Endverbraucher:innen müssen so schnell wie möglich Klarheit darüber bekommen, was wann auf sie zukommt. Nur so können sie die erforderlichen
Vorkehrungen (zum Beispiel entsprechende Rücklagen) treffen. - Darüber hinaus ist unerlässlich, dass das erforderliche Hilfspaket spätestens mit der Umlage in Kraft tritt.


News
GKV: Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro. Beitragserhöhungen geplant


Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisiert. Zudem wird mit ersten strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.
Wir haben für das Jahr 2023 ein voraussichtliches vorgefunden. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket wird ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert. Die finanziellen Lasten werden auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt. Der Bund leistet im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergibt ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich werden Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine. Deshalb müssen mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten. Für den Krankenhausbereich haben wir hier eine erstklassige Kommission eingesetzt, die extrem effizient arbeitet. Insgesamt ist unser Ziel, dass die Gesetzliche Krankenversicherung erstklassig bleibt. Ohne Abstriche in der Versorgung. Und Leistungskürzungen für Versicherte bleiben ausgeschlossen.“
Die Bestandteile der GKV-Finanzreform:
Konkret sieht der Entwurf u.a. folgende Inhalte vor:
- Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
- Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
- Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
- Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
- Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
- Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
- Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
- Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
- Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft.
- Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
- Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

