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Zunehmende Cyberattacken auf deutsche Unternehmen — Risiken von Globalisierung und Digitalisierung

Das Hauptgebäude der BND-Zentrale in Berlin befindet sich direkt an der Chausseestraße und ist von einer grasbewachsenen Vertiefung umgeben. Die Fassaden sind mit Aluminiumblechen verkleidet, die tagsüber und nachts zu verschiedenen Lichtkonstellationen führen. Fotografie: S.J. Müller
Risiken von Globalisierung und Digitalisierung: Bedrohungen für Unternehmen und die deutsche Wirtschaft
Die Globalisierung hat Unternehmen weltweit neue Chancen eröffnet, ihre Geschäfte auszubauen und international zu agieren. Allerdings bringt sie auch Risiken mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Abhängigkeit von ausländischen Märkten und die Anfälligkeit für politische Instabilitäten, Terrorismus und organisierte Kriminalität. Diese Sicherheits- und Investitionsrisiken können Unternehmen und ihre Mitarbeiter gefährden.
Gleichzeitig führt die voranschreitende Digitalisierung zu einer immer stärkeren Vernetzung von Unternehmen und einer Zunahme digitaler Angriffswege aus dem Ausland. Cyberattacken stellen eine ernsthafte Bedrohung dar, wie der jüngste russische Angriffskrieg in der Ukraine verdeutlicht hat. Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND warnt vor einer Zunahme solcher Angriffe, die erhebliche Risiken für die deutsche Wirtschaft und Kommunen mit sich bringen.
Im Jahr 2022 wurden durch einen russischen Angriff auf ein Satellitensystem die Fernwartung vieler Windkraftanlagen in Deutschland lahmgelegt, und in einem Landkreis waren Bürgerdienstleistungen für 207 Tage beeinträchtigt. Diese Vorfälle verdeutlichen die Verwundbarkeit von Unternehmen und die Notwendigkeit, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Besonders kleinere Kommunen stehen vor der Herausforderung, ihre IT-Dienstleistungen an externe Experten auszulagern, da viele Unternehmen noch immer mit veralteten Systemen arbeiten, die Sicherheitslücken aufweisen. Um sich vor den Folgen von Cyberattacken zu schützen, ist es unerlässlich, die IT-Infrastruktur auf den neuesten Stand zu bringen und eine umfassende Cybersecurity-Strategie zu implementieren. Regelmäßige Aktualisierungen der Software und Schulungen der Mitarbeiter sind ebenfalls wichtige Maßnahmen.
Die zunehmende Bedrohung durch Cyberattacken erfordert eine verstärkte Sensibilisierung und Investitionen in die IT-Sicherheit. Unternehmen sollten nicht zögern, externe Experten hinzuzuziehen, um ihre Systeme auf Schwachstellen zu überprüfen und mögliche Risiken zu minimieren. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Deutschland als Ganzes die Bedrohung durch Cyberattacken ernst nimmt und angemessene Maßnahmen ergreift, um sich davor zu schützen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen, Unternehmen und Experten für Cybersicherheit ist dabei unerlässlich.
Die Risiken im Zusammenhang mit der Globalisierung und Digitalisierung erfordern eine proaktive Herangehensweise und den Einsatz angemessener Sicherheitsmaßnahmen. Unternehmen und die deutsche Wirtschaft müssen sich bewusst sein, dass die Vorteile der globalen Vernetzung auch mit erheblichen Risiken einhergehen. Nur durch eine umfassende Sicherheitsstrategie können die Auswirkungen von Cyberattacken minimiert und die Wirtschaft sowie die Sicherheit der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter geschützt werden.
SIGINT-Unterstützung für die Cyberabwehr: Der BND im Kampf gegen Cyberangriffe
Die Bedrohung durch Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen in Deutschland nimmt stetig zu. Um solche Angriffe frühzeitig zu erkennen und abzuwehren, setzt der Bundesnachrichtendienst (BND) seine technischen Fähigkeiten und Befugnisse im Bereich der strategischen Fernmeldeaufklärung (SIGINT) ein.
Der BND nutzt seine SIGINT-Kapazitäten, um die Ausbreitung von Schadsoftware im Vorfeld eines Angriffs zu identifizieren. Durch die Überwachung und Analyse von Kommunikationsnetzwerken kann der BND potenzielle Bedrohungen erkennen und Informationen über die Taktiken, Techniken und Ziele von Cyberangreifern gewinnen.
Der jüngste Lagebericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aus dem Jahr 2022 verdeutlicht die Ausmaße der Bedrohung. Von Juni 2021 bis Mai 2022 hat die Anzahl neuer Schadprogramm-Varianten um rund 116.600.000 zugenommen. Diese alarmierende Zunahme zeigt die ständige Weiterentwicklung und Verbreitung von Schadsoftware durch Cyberkriminelle.
Durch die SIGINT-Unterstützung leistet der BND einen wichtigen Beitrag zur Cyberabwehr in Deutschland. Indem er frühzeitig potenzielle Angriffe identifiziert, ermöglicht er den Behörden und Unternehmen proaktive Maßnahmen, um sich gegen Cyberbedrohungen zu schützen und Schäden zu minimieren. Die gewonnenen Erkenntnisse werden mit anderen Sicherheitsbehörden geteilt, um ein gemeinsames Lagebild zu schaffen und koordinierte Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Es ist wichtig anzumerken, dass der BND bei der Ausübung seiner Aufgaben strenge rechtliche und ethische Standards einhalten muss. Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz stehen dabei im Vordergrund. Die gesammelten Informationen werden ausschließlich für sicherheitsrelevante Zwecke genutzt und unterliegen einer strengen Kontrolle und Überwachung.
Die SIGINT-Unterstützung durch den BND ist ein unverzichtbarer Bestandteil der nationalen Cyberabwehr. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und der zunehmenden Bedrohung durch Cyberangriffe ist eine enge Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen, Sicherheitsbehörden und der Wirtschaft erforderlich. Nur durch eine umfassende Koordination und den Austausch von Informationen können wir effektive Schutzmaßnahmen entwickeln und die Sicherheit unserer digitalen Infrastrukturen gewährleisten.
Der BND bleibt bestrebt, seine technischen Fähigkeiten kontinuierlich weiterzuentwickeln und auf dem neuesten Stand zu halten, um den Herausforderungen der Cyberkriminalität gerecht zu werden. Mit einem starken Fokus auf Prävention, Erkennung und Abwehr arbeitet der BND daran, die digitale Sicherheit Deutschlands zu gewährleisten und potenzielle Bedrohungen im Vorfeld zu bekämpfen.
Dieser Artikel spiegelt die Einschätzung des BND, des Verfassungsschutzes und des BSI wider und wurde vom LeserECHO-Verlag verfasst.
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Cyber-Versicherung: Schützen Sie Ihr Unternehmen vor den Folgen von Cyber-Risiken
Die Bedrohung durch Cyberattacken nimmt stetig zu, und Unternehmen stehen vor der Herausforderung, sich gegen diese Gefahren abzusichern. Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft waren bereits 24 % der befragten Unternehmen Opfer von Cyberattacken, und 5 % wurden sogar mehrfach angegriffen. Besorgniserregend ist auch, dass 70 % der Angriffe per E‑Mail erfolgten und bei den betroffenen Unternehmen die IT-Systeme tagelang offline waren.
Angesichts dieser alarmierenden Zahlen wird deutlich, dass Unternehmen jeder Größe ein erhöhtes Risiko für Cyberangriffe tragen. Um sich vor den schwerwiegenden Folgen solcher Attacken zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss einer Cyber-Versicherung. Mit einer solchen Versicherung sind Unternehmen gegen eine Vielzahl von Cyber-Gefahren und Schäden abgesichert.
Die AXA Generalvertretung Hoek & Börgener GmbH & Co.KG bietet flexible Lösungen zur Absicherung von Cyber-Risiken, die auf die Bedürfnisse kleiner, mittlerer und großer Unternehmen aus dem Mittelstand zugeschnitten sind. Das Ziel ist es, den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich ohne digitale Risiken auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.
Es gibt gute Argumente für den Abschluss einer Cyber-Versicherung von AXA:
Umfassender finanzieller Schutz gegen IT- und Cyber-Risiken: Die Cyber-Versicherung von AXA bietet einen umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen von Cyberangriffen. Ob Hacker-Angriff, Website-Zusammenbruch durch eine Denial-of-Service-Attacke oder das versehentliche Öffnen eines mit Malware infizierten E‑Mail-Anhangs — AXA steht Ihnen zur Seite.
Professionelle Hilfe im Krisenfall: Im Falle eines Cyberangriffs ist schnelles Handeln entscheidend. Die Experten von AXA unterstützen Sie bei der Bewältigung des Vorfalls und der Minimierung der Schäden. Sie bieten Ihnen professionelle Hilfe und Beratung, um den Betriebsablauf schnellstmöglich wiederherzustellen.
24-Stunden-Hotline für Sofortmaßnahmen: Im Ernstfall können Sie rund um die Uhr die Hotline der AXA Generalvertretung Hoek & Börgener GmbH & Co.KG kontaktieren, um sofortige Maßnahmen einzuleiten. Das Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um den Schaden zu begrenzen und die Sicherheit Ihrer IT-Systeme wiederherzustellen.
Schützen Sie Ihr Unternehmen vor den schwerwiegenden Folgen von Cyber-Risiken. Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin mit der AXA Generalvertretung Hoek & Börgener GmbH & Co.KG. Die Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen rund um den Versicherungsschutz zu beantworten und die passende Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.
Kontaktdaten: Generalvertretung Hoek & Börgener GmbH & Co.KG Kirchring 6 26831 Bunde Telefon: 04953 990122 Fax: 04953 990119 E‑Mail: hoek-boergener@axa.de

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Immobilien für Pferdehaltung erfolgreich verkaufen – persönlich begleitet von Anni Wiegand

Immobilien für Pferdehaltung verkaufen – persönliche Begleitung mit Anni Wiegand
Der Verkauf eines Hofes, einer Reitanlage oder eines Resthofes, der sich für die Haltung von Pferden eignet, ist eine besondere Aufgabe. Hier geht es nicht nur um den reinen Immobilienwert, sondern vor allem um die individuellen Nutzungsmöglichkeiten für Pferde, die Ausstattung der Stallungen, die Größe der Weiden und die Möglichkeiten für Reithallen oder Auslauf.
Anni Wiegand kennt diese Anforderungen aus eigener Erfahrung: Als Pferdebesitzerin weiß sie genau, worauf Käufer und Investoren achten. Ihre Kombination aus fachlicher Expertise und persönlicher Leidenschaft macht sie zu einer Maklerin, die Verkäufer auf diesem speziellen Markt optimal begleitet.
Persönliche Wertermittlung und Beratung
Beim Verkauf einer Immobilie für Pferdehaltung ist eine realistische Wertermittlung entscheidend. Anni Wiegand berücksichtigt nicht nur Lage, Größe und Zustand der Immobilie, sondern auch die besonderen Nutzungsmöglichkeiten für Pferde. Ob Reitanlage, Bauernhof mit Stallungen oder Resthof mit Weidepotenzial – sie bewertet die Immobilie unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren für Pferdehalter.
Zielgerichtete Vermarktung
Viele Käufer haben spezielle Anforderungen: ausreichend große und gut gelegene Weiden, funktionale Stallungen, Reithallen oder Bewegungsmöglichkeiten sowie eine gute Lage und Anbindung für Freizeit oder Pferdesport. Durch ihre eigene Erfahrung als Pferdehalterin und ihr umfangreiches Netzwerk in Nordrhein-Westfalen kann Anni Wiegand gezielt Interessenten ansprechen, die genau nach solchen Objekten suchen. Das sorgt für eine schnellere Vermittlung und erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen Verkauf zu einem fairen Preis.

Praktische Tipps für Verkäufer
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Ausstattung dokumentieren: Käufer möchten genau sehen, welche Möglichkeiten das Objekt für die Pferdehaltung bietet.
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Weide- und Stallflächen darstellen: Größe, Qualität und Zustand der Flächen sind entscheidend.
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Nutzungspotenzial aufzeigen: Erweiterungen, Umbauten oder andere Formen der Pferdenutzung erhöhen den Wert der Immobilie.
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Persönliche Beratung nutzen: Jeder Hof, jede Anlage ist einzigartig – persönliche Begleitung ist entscheidend.
Wer einen Hof, Resthof oder eine Reitanlage für Pferdehaltung verkaufen möchte, sollte auf eine Maklerin setzen, die den Markt kennt und die Perspektive von Pferdehaltern versteht. Anni Wiegand begleitet Verkäufer persönlich, bewertet das Objekt realistisch und findet den passenden Käufer, der die Leidenschaft für Pferde teilt.
Kontakt zu Anni Wiegand
Anni Wiegand
FALC Immobilien
Mobil: +49 1512 3565999
E‑Mail: andrea.wiegand@falcimmo.de
Internet: www.falcimmo.de
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Wichtiger Tipp für Pilzsammler: Notfallnummern griffbereit halten

Pilzvergiftung Notruf: Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi warnt vor tödlichen Risiken beim Pilzesammeln
Die Pilzsaison in Niedersachsen hat begonnen – und mit ihr wächst auch die Gefahr von Pilzvergiftungen. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi warnt eindringlich davor, sorglos mit dem Sammeln und Verzehr heimischer Wildpilze umzugehen.
Besonders gefährlich ist der Grüne Knollenblätterpilz (Amanita spec.). Er sieht essbaren Pilzen zum Verwechseln ähnlich, ist jedoch hochgiftig. Rund 90 Prozent aller tödlichen Pilzvergiftungen gehen auf ihn zurück.
Symptome einer Pilzvergiftung
Die ersten Anzeichen treten meist erst Stunden nach dem Verzehr auf:
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Übelkeit
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Erbrechen
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Durchfall
Das Tückische: Nach einem kurzen Abklingen der Beschwerden kann es zu schweren Schäden an Leber und Nieren kommen – manchmal erst nach ein bis zwei Tagen.
Dr. Philippis eindringlicher Appell
„Bitte seien Sie beim Spaziergang durch den Wald vorsichtig und informieren sich vorab über die hier vorkommenden Pilzarten“, betont Minister Philippi. „Wenn der Verdacht auf eine Pilzvergiftung besteht, suchen Sie sofort ein Krankenhaus auf. Das Gift breitet sich rasch im Körper aus. Nehmen Sie unbedingt Pilzreste oder Erbrochenes mit, um die Ursache schneller festzustellen.“

Wichtige Telefonnummer im Notfall: Pilzvergiftung Notruf
Bei Verdacht auf eine Pilzvergiftung sollten Sie sofort handeln:
📞 Giftinformationszentrum-Nord (GIZ): 0551 19240
(24 Stunden am Tag erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen)
Im Notfall wählen Sie außerdem immer die 112.
Wichtig zu merken:
Das Sammeln von Pilzen ist ein schönes Naturerlebnis – aber nicht ohne Risiko. Wer sich unsicher ist, sollte Pilze nicht verzehren und im Zweifel Expertinnen und Experten hinzuziehen.
Eine Pilzvergiftung ist lebensgefährlich. Zögern Sie deshalb nicht, im Ernstfall den Notruf oder das Giftinformationszentrum anzurufen.
Wichtige Notrufnummern bei Pilzvergiftung:
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GIZ Nord: 0551 19240
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Europäische Notrufnummer: 112

Vergiftungen: Wann die 112 wählen und wann den Giftnotruf anrufen?
Vergiftungen können sehr schnell gefährlich werden – manchmal sogar lebensbedrohlich. Deshalb ist es entscheidend zu wissen, wann die 112 (Notruf) gewählt werden muss und wann der Kontakt zu einer Giftnotrufzentrale der richtige erste Schritt ist.
112 bei akuten Notfällen
Die 112 ist die richtige Wahl, wenn eine Vergiftung lebensbedrohlich erscheint. Typische Symptome, die einen sofortigen Notruf erfordern, sind:
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Bewusstlosigkeit
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Schwere Atemnot
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Starke Krämpfe
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Andere Anzeichen einer schweren Vergiftung, die den Zustand dramatisch verschlechtern
In diesen Fällen zählt jede Minute. Der Rettungsdienst kann schnell vor Ort sein und lebensrettende Maßnahmen einleiten.
Giftnotruf bei Vergiftungsverdacht ohne akute Lebensgefahr
Besteht lediglich der Verdacht auf eine Vergiftung, ohne dass akute lebensbedrohliche Symptome vorliegen, sollte zunächst eine Giftnotrufzentrale kontaktiert werden. Dort stehen Expertinnen und Experten rund um die Uhr bereit, um einzuschätzen, wie gefährlich die Situation ist und welche Maßnahmen sofort ergriffen werden müssen.
Verschlechtert sich der Zustand der betroffenen Person plötzlich oder treten neue schwere Symptome auf, ist zusätzlich die 112 zu wählen.
Vorbereitung vor dem Anruf
Wer Hilfe holt, sollte – soweit möglich – bereits wichtige Informationen sammeln, um den Rettungskräften oder der Giftnotrufzentrale genaue Angaben machen zu können:
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Was wurde eingenommen?
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Wann?
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Wie viel?
Zudem ist es wichtig, die betroffene Person aus einer möglichen Gefahrenzone zu bringen, die Atemwege freizuhalten und – wenn nötig – Erste Hilfe zu leisten.
Weitere Hinweise
Die 112 ist der europäische Notruf für Feuerwehr und Rettungsdienst und sollte nur in akuten, lebensbedrohlichen Notfällen gewählt werden.
Die Giftnotrufzentralen sind dagegen auf Vergiftungen spezialisiert und können gezielte Ratschläge geben – auch begleitend, während der Rettungsdienst unterwegs ist.
In weniger dringenden Fällen oder bei Unsicherheiten kann außerdem der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 weiterhelfen.
Fazit
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112 sofort anrufen: bei akuten, lebensbedrohlichen Symptomen.
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Giftnotruf kontaktieren: bei Vergiftungsverdacht ohne unmittelbare Lebensgefahr.
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116117: bei medizinischen Fragen außerhalb von Notfällen.
👉 Wichtig: Im Zweifel immer lieber einmal zu viel Hilfe rufen als zu spät reagieren.

Tipp für Pilzsammlerinnen und Pilzsammler
Wer regelmäßig Pilze sammelt, sollte die wichtigen Telefonnummern griffbereit haben. Notieren Sie sich die Nummern gut sichtbar beim Telefon, speichern Sie sie im Handy unter „Notfall“ ab oder hängen Sie sie in der Küche aus. So können auch Angehörige im Ernstfall schnell die richtige Hilfe rufen.
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Giftnotruf GIZ-Nord: 0551 – 19240
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Notruf (bei Lebensgefahr): 112
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Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117

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Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung

Das Niedersächsische Landeswappen am Eingang eines Notariatsbüros – Hoheitszeichen dürfen nur von befugten Stellen gemäß Niedersächsischem Wappengesetz geführt werden.
Symbole Niedersachsens: Wappen, Flagge und das Niedersachsen-Zeichen
Die Symbole Niedersachsens – das Landeswappen, die Niedersachsen-Flagge und das Niedersachsen-Zeichen – prägen das öffentliche Bild des Bundeslandes und stehen für seine Geschichte, Identität und Tradition. Während das Wappen und die Flagge hoheitliche Symbole darstellen und rechtlich geschützt sind, ermöglicht das Niedersachsen-Zeichen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, ihre Verbundenheit mit dem Land sichtbar zu machen – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft. Alle drei Symbole sind dabei streng geregelt, um ihre korrekte Verwendung und den Schutz der Landesidentität sicherzustellen.
Grundsätze zur Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“
Am 6. Februar 2007 hat die Landesregierung ein neues „Niedersachsen-Zeichen“ eingeführt. Dieses soll künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes bei allen Verwendungen außerhalb der Landesverwaltung prägen.
Das Zeichen ist eine Bild-Wort-Marke: Ein weißes, laufendes Pferd in einem roten Oval, rechts daneben der Schriftzug „Niedersachsen“. Es ist markenrechtlich geschützt.

1. Allgemeine Nutzungsberechtigung
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ kann von Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen kostenlos verwendet werden, um ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen auszudrücken – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft.
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Die Freigabe im Einzelfall erfolgt durch die Niedersächsische Staatskanzlei.
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Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
2. Einschränkungen zur Nutzung
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Die Verwendung darf keinen amtlichen oder offiziellen Eindruck erwecken.
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Nicht zulässig ist der Einsatz durch:
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Träger öffentlicher Aufgaben
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Personen oder Organisationen, die dem Staat besonders nahe stehen
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Das Zeichen darf nicht verwendet werden für:
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Wahlwerbung
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Irreführende Werbung
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Inhalte, die Gewalt verherrlichen, menschenverachtend, pornografisch, rechts- oder linksextremistisch oder nationalsozialistisch sind.
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3. Gestaltungsregeln
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ darf nicht als zentrales Gestaltungselement eingesetzt werden.
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Eine rein kommerzielle Nutzung ist nicht automatisch in der Nutzungsvereinbarung enthalten und erfordert eine gesonderte Prüfung durch die Staatskanzlei.
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Die Bild-Wort-Marke muss immer als geschlossene Einheit genutzt werden, sofern keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
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Veränderungen an Farben (außer zulässige Schwarz-Weiß-Variante) oder am Design sind nicht erlaubt.
4. Farbhinweise
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Das Zeichen kann in Volltonfarben oder Mehrtonauflösung erscheinen.
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Farbabweichungen können durch Faktoren wie Bildschirmdarstellung, Software oder Drucker entstehen.

5. Antragstellung und Kontakt
Wer die Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“ beantragen möchte, kann dies online tun oder sich direkt an die zuständige Stelle wenden:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 / 120–0
E‑Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de


Strenge Regeln für Landeswappen und Flagge – Das Niedersächsische Wappengesetz
Hannover. Seit dem 1. Juni 2007 gelten in Niedersachsen klare gesetzliche Vorgaben für die Verwendung des Landeswappens und der Landesflagge. Grundlage ist das Niedersächsische Wappengesetz (NWappG), das am 8. März 2007 vom Landtag beschlossen und am 20. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 7/2007) veröffentlicht wurde. Unterzeichnet wurde es vom damaligen Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer und Ministerpräsident Christian Wulff.
Festgelegt: Wappen und Flagge
Das Gesetz definiert in § 1 die offiziellen Landessymbole:
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Landeswappen: Ein Halbrundschild mit einem springenden weißen Ross im roten Feld (das „Sachsenross“).
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Landesflagge: Die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold, versehen mit dem Landeswappen.
Beide Symbole sind in Anlagen zum Gesetz grafisch genau festgelegt.
Nutzung streng begrenzt
§ 2 regelt die Verwendung des Landeswappens eindeutig:
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Erlaubt ist die Nutzung nur für Dienststellen des Landes.
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Untersagt ist jede private oder institutionelle Verwendung ohne Genehmigung – ebenso der Einsatz von Wappen oder Zeichen, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sehen.
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Ausnahmen können von der Niedersächsischen Staatskanzlei gewährt werden, zum Beispiel für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder zu heraldischen, künstlerischen und bildenden Zwecken.
Kontrolle durch die Staatskanzlei
Nach § 3 liegt die Überwachung der Vorschriften bei der Staatskanzlei. Sie kann Anordnungen erlassen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen, und stützt sich dabei auch auf das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Übergang von alten Regelungen
Mit Inkrafttreten am 1. Juni 2007 wurden ältere Gesetze und Verordnungen aufgehoben, darunter das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel von 1952 sowie die Beflaggungsverordnung von 1991.
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Niedersachsen-Flagge: Nutzung frei, Veränderung verboten
Die Niedersachsen-Flagge darf in ihrer gesetzlich festgelegten Form von jedermann geführt werden – eine Genehmigung ist dafür nicht erforderlich. Das zeigt, wie offen das Land seine Symbole der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Gleichzeitig mahnt das Niedersächsische Wappengesetz zur Vorsicht: Veränderungen an Darstellung, Abbildung oder den inneren und äußeren Proportionen der Flagge sind strikt untersagt. Jede Verfälschung oder Abänderung gilt als unerlaubte Nutzung des Wappens oder Wappentieres.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Bußgeld. Die Regelung dient dem Schutz des Landeswappens und der Wahrung seiner einheitlichen Erscheinung in der Öffentlichkeit.
Beispielhaft ist dies am Hafen von Leer zu sehen, wo die Niedersachsen-Flagge in korrekter Form mit den Landesfarben Schwarz-Rot-Gold und dem weißen Sachsenross gehisst weht. Sie zeigt deutlich, wie gesetzeskonforme Darstellung und öffentliche Nutzung harmonisch zusammenkommen.