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Faszinierende Nachtfalter im Moor – NABU lädt zur Leuchtnacht am Ewigen Meer ein

Ein stimmungsvolles Bild mit dem Titel „Nachtfalter-Leuchtturm in der Dämmerung“ (Bildautor: NABU Holtriem) steht für Veröffentlichungen bereit.
Nachtfalter-Leuchtnacht im Moor: NABU Holtriem lädt zum faszinierenden Naturerlebnis ein
Eversmeer – Sie heißen Waldrasen-Grasmotteneulchen, Schwan oder Nonne – Namen so geheimnisvoll wie ihr nächtliches Leben. Der NABU Holtriem öffnet im August ein Fenster in diese verborgene Welt und lädt zur öffentlichen Nachtfalter-Leuchtnacht im Naturschutzgebiet Ewiges Meer ein.
Nachtfalter: Mehr als nur „Motten“
Nachtfalter führen ein Leben im Schatten – zu Unrecht. Viele Arten sind nicht nur wunderschön, sondern auch unverzichtbare Bestäuber und wichtige Nahrungsquelle für Vögel und Fledermäuse. Doch ihre Bestände schrumpfen, weil Lebensräume verschwinden und Lichtverschmutzung zunimmt. Der NABU möchte diesen Rückgang sichtbar machen – und lädt alle Interessierten ein, bei einer Leuchtnacht live dabei zu sein.
Was ist eine Leuchtnacht?
Bei einer Leuchtnacht wird mit einem sogenannten „Leuchtturm“ gearbeitet – eine spezielle Konstruktion aus UV-Lampen und einem Netz. Das Licht zieht die nachtaktiven Insekten an. Sie setzen sich auf das Netz, wo sie gefahrlos fotografiert, bestimmt und gezählt werden können. So entsteht ein wertvoller Überblick über die Artenvielfalt im Gebiet.
Die Aktion ist Teil eines langfristigen Monitorings durch die Ökologische NABU-Station Ostfriesland (ÖNSOF), die seit 2021 den Bestand an Nachtfaltern in vielen ostfriesischen Naturschutzgebieten erfasst. Unterstützt wird sie dabei von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern – auch von der Ortsgruppe Holtriem.
Warum ist das wichtig?
Nur wer weiß, welche Arten überhaupt vorhanden sind, kann gezielt schützen. In den letzten Jahren wurden im Bereich Ewiges Meer auch seltene Arten wie die Kupferglucke nachgewiesen – ein Zeichen für die hohe ökologische Qualität des Moores. Die langfristige Beobachtung hilft, Veränderungen im Bestand zu erkennen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Veranstaltung: So läuft die Nachtfalter-Aktion ab
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Zeitraum: 01. bis 23. August 2025 (der genaue Termin wird witterungsabhängig kurzfristig bekanntgegeben)
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Ort: Parkplatz am Naturschutzgebiet Ewiges Meer
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Beginn: ca. 21:00 Uhr
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Ende: offen – je nach Lust und Interesse der Teilnehmenden
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Kosten: keine
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Ausrüstung: Taschenlampe und ggf. Mückenschutz empfohlen
Ein Mitarbeiter der ÖNSOF ist vor Ort und erklärt anschaulich, wie Nachtfalter bestimmt werden und warum sie so wichtig für unser Ökosystem sind. Die Teilnehmenden können direkt bei der Artbestimmung mithelfen und erhalten spannende Einblicke in die Arbeit im praktischen Naturschutz.
Anmeldung und Kontakt
Interessierte können sich unverbindlich per E‑Mail oder Telefon beim NABU Holtriem melden:
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E‑Mail: c.luetkes@web.de
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Telefon: 0163 – 8877744
Der endgültige Veranstaltungstermin wird dann rechtzeitig mitgeteilt.
Die Nachtfalter-Leuchtnacht im Moor ist eine seltene Gelegenheit, Natur hautnah zu erleben, Artenvielfalt zu entdecken und gleichzeitig einen Beitrag zum Artenschutz zu leisten. Für Naturfreunde, Familien, Hobby-Fotografen und Umweltinteressierte ein echtes Highlight im August!
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Paar aus Ostfriesland muss 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen

Im Zweifel für die Küchenhilfe?
Paar aus Ostfriesland muss 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen
Ein Paar aus Ostfriesland ist vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit seiner Klage gegen die Rückforderung von rund 18.000 Euro Grundsicherungsleistungen gescheitert. Die Richter entschieden, dass die beiden über Jahre hinweg unvollständige oder falsche Angaben zu ihrem Einkommen gemacht haben – und die Rückzahlung somit gerechtfertigt sei.
Der Fall im Überblick
Zwischen 2007 und 2013 bezogen die Kläger Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Frau war während dieser Zeit offiziell als geringfügig beschäftigte Küchenhilfe in einem Fischrestaurant gemeldet, mit einem angegebenen Monatslohn von 100 Euro. In späteren Folgeanträgen blieben die Angaben zum Einkommen teilweise aus oder wurden ausdrücklich verneint.
Der Verdacht auf nicht deklarierte Nebeneinkünfte kam erstmals im Dezember 2007 auf, nachdem ein Zeitungsartikel mit einem Foto der Klägerin im Restaurant erschienen war. Daraufhin forderte das Jobcenter eine neue Einkommensbescheinigung an – wieder mit dem Ergebnis: 100 Euro pro Monat.
Schwarzlohn-Vorwürfe nach Hausdurchsuchung
Der Fall nahm Jahre später eine Wendung: Bei einer Steuerprüfung im Jahr 2016 stieß das Hauptzollamt Oldenburg im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei der Restaurantleiterin auf handschriftliche Lohnlisten. Diese sollen laut Zollstelle Barzahlungen von Schwarzlöhnen dokumentiert haben. Einige dieser Aufzeichnungen konnten der Klägerin zugeordnet werden.
Daraufhin nahm das Jobcenter die ursprünglichen Leistungsbewilligungen zurück und forderte die Erstattung der zu viel gezahlten Leistungen. Die Kläger hingegen betonten, die handschriftlichen Einträge könnten sich ebenso auf andere Personen beziehen. Außerdem seien sie im parallel laufenden Strafverfahren wegen Leistungsbetrugs freigesprochen worden.
Gericht sieht bewusste Täuschung
Während das Sozialgericht Aurich den Klägern zunächst noch recht gegeben hatte, kippte das Landessozialgericht (LSG) diese Entscheidung nun in der Berufung. Die Richter sahen das Vorbringen der Kläger als widerlegt:
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Eine Hauptzeugin räumte ein, falsche Bescheinigungen erstellt und Schwarzlöhne gezahlt zu haben.
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Weitere Zeugen bestätigten, dass die Klägerin regelmäßig tätig war – also weit über eine gelegentliche Aushilfe hinaus.
Auch wenn das konkrete Ausmaß der Schwarzlöhne nicht exakt festgestellt werden konnte, reichte dies dem Gericht aus: Wer als Leistungsbezieher nicht transparent kooperiert, muss im Zweifel so behandelt werden, als habe keine Hilfebedürftigkeit bestanden. Das LSG sprach in seinem Urteil von einem Versuch der Einkommensverschleierung und sah eine Beweislastumkehr zugunsten der Behörde als zulässig an.
Das Urteil unterstreicht einmal mehr, dass Unklarheiten oder mangelnde Mitwirkung bei Einkommensangaben schwerwiegende Konsequenzen für Leistungsempfänger haben können. Auch ein früherer Freispruch im Strafverfahren schützt nicht vor rückwirkenden Rückforderungsbescheiden, wenn sozialrechtlich relevante Fakten später eindeutig festgestellt werden.
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LK Leer: Pflege mit Perspektive: 16 Absolventen starten ins Berufsleben

16 frisch examinierte Pflegefachkräfte feiern ihr Examen am BildungsInstitut Gesundheit:
Ann-Kathrin Schoon, Arta Ajrizaj, Asja-Syra Zarth, Celina Weers, David Schaa, Folma Poppinga, Hannah Poll, Ilona Manukyan, Jana Kersch, Janko Harm Weers, Jessica Christina Drews, Lea-Sophie Lohmann, Lena Ubben, Louis Wünsche, Marcel Wüst und Selina Griebel.
Pflege mit Herz und Kompetenz: 16 neue Fachkräfte starten ins Berufsleben
Erfolgreiches Examen am BildungsInstitut Gesundheit in Leer gefeiert
Ein Tag voller Freude, Erleichterung und Stolz: Am BildungsInstitut Gesundheit in Leer wurde das erfolgreiche Examen von 16 angehenden Pflegefachkräften gefeiert. Nach drei intensiven Ausbildungsjahren halten die Absolventinnen und Absolventen nun ihr wohlverdientes Abschlusszeugnis in den Händen – und stehen bereit, mit Engagement, Fachwissen und Herz in den Pflegeberuf zu starten.
In einer feierlichen Veranstaltung wurden die frisch examinierten Pflegekräfte gebührend geehrt. Hinter ihnen liegen nicht nur zahlreiche Unterrichtsstunden und Praxisphasen, sondern auch viele herausfordernde Situationen im Pflegealltag, in denen sie über sich hinausgewachsen sind.
Ausbildung mit vielen Gesichtern
Die Ausbildung erfolgte in enger Kooperation mit verschiedenen Einrichtungen in Ostfriesland – darunter Krankenhäuser, Pflegeheime, Tagespflegen und ambulante Dienste. Jeder der 16 Absolventen sammelte in dieser Zeit individuelle Erfahrungen, wurde intensiv begleitet und konnte in den jeweiligen Einrichtungen fachlich und persönlich wachsen.
Susanne Weiss, Leitung des BildungsInstituts Gesundheit, überbrachte persönliche Glückwünsche:
„Wir gratulieren unseren frisch examinierten Pflegefachkräften ganz herzlich. Sie haben Ausdauer, Empathie und Kompetenz bewiesen – Eigenschaften, die in der Pflege besonders wertvoll sind. Für den weiteren Weg wünschen wir alles Gute und viele erfüllende Momente im Beruf.“
Starkes Team für eine starke Region
Die Absolvent:innen stammen aus Einrichtungen wie dem Klinikum Leer, der Diakoniestation Hesel-Jümme-Uplengen, dem Seniorenzentrum Detern, dem Haus Friede, der Seniorenwohnanlage Heisfelde und dem Borromäus Hospital. Ihr Abschluss ist nicht nur ein persönlicher Erfolg, sondern ein Gewinn für das gesamte Gesundheitswesen in der Region – in einer Zeit, in der gut ausgebildetes Pflegepersonal dringend gebraucht wird.
16 frisch examinierte Pflegefachkräfte feiern ihr Examen am BildungsInstitut Gesundheit:
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Ann-Kathrin Schoon – Diakoniestation Hesel-Jümme-Uplengen gGmbH
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Arta Ajrizaj – Alten- und Pflegeheim Haus Friede
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Asja-Syra Zarth – Diakoniestation Hesel-Jümme-Uplengen gGmbH
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Celina Weers – Diakoniestation Hesel-Jümme-Uplengen gGmbH
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David Schaa – Klinikum Leer gGmbH
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Folma Poppinga – Klinikum Leer gGmbH
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Hannah Poll – Klinikum Leer gGmbH
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Ilona Manukyan – Seniorenzentrum Detern
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Jana Kersch – Klinikum Leer gGmbH
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Janko Harm Weers – Klinikum Leer gGmbH
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Jessica Christina Drews – Seniorenwohnanlage Heisfelde
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Lea-Sophie Lohmann – Diakoniestation Hesel-Jümme-Uplengen gGmbH
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Lena Ubben – Klinikum Leer gGmbH
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Louis Wünsche – Diakoniestation Hesel-Jümme-Uplengen gGmbH
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Marcel Wüst – Borromäus Hospital
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Selina Griebel – Klinikum Leer gGmbH
