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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft

Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Leinen los! – 15. „Treffen Traditionsschiffe unner d‘ Raadhuustoorn“

Herzlich willkommen zum 15. „Treffen Traditionsschiffe unner d‘ Raadhuustoorn“ in Leer
Noch bis morgen: 16. & 17. August 2025
Ein Wochenende voller maritimer Geschichte: Noch bis morgen verwandelt sich der Hafen von Leer in ein lebendiges Museum. Rund 70 Traditionsschiffe aus Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz sind zu Gast und laden ein zum Staunen, Fachsimpeln und Genießen.
Programm-Highlights
⚓ Schiffe hautnah erleben – Segler, Schlepper, Kutter und Modellschiffe
🎶 Maritime Musik – Shantychöre, Nanne & Ankie (NL), Scheepsfolk (NL)
🍖 Kulinarisches – Fischbrötchen, Grillstand, Bier vom Fass, Kaffee & Kuchen, Eis, Wein & Waffeln mit den Pfadfindern
Die teilnehmenden Schiffe (Auswahl & Gesamtübersicht)
Tjalken & Klipper
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Gebroeders (Steilsteven, 1927, Leiden) – Heimathafen Kwintsheul
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Animo (1923, Veendam) – Heimathafen Krefeld
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Everdina (1892, Capelle aan de Yssel) – Heimathafen Leimuiden
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Fram (1899, Sneek) – Heimathafen Leer
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Souverän (1898, Kiel-Winderweer) – Heimathafen Emden
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Vrouw Trijntje (1910, Veendam) – Heimathafen Leer
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Provoost P. (Klipper, 1904, Drachten) – Heimathafen Maassluis
Schlepper & Motorschiffe
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Anne G (1919, Amsterdam) – Heimathafen Leer
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Bertus Freede (1924, Hamburg) – Heimathafen Leer
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Trude (1941, Amsterdam) – Heimathafen Leer
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Vagabund (1959, Hamburg) – Heimathafen Haren
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Delta (1932, Groningen)
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De Driebond IV (Duw/Sleepboot, 1938, Wartena) – Heimathafen Groningen
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Mirjan (Opduwer, 1930, Leiderdorp) – Heimathafen Leer
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Ari (Upduwer, 1928, Leeuwarden) – Heimathafen Leer
Kutter & Fischereischiffe
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Falke DOR 78 (Fischkutter, 1960, Cuxhaven) – Heimathafen Leer
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Hinderk DIT 20 (1969, Ditzum) – Heimathafen Ditzum
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Möwe (Krabbenkutter, 1943, Oldersum) – Heimathafen Emden
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Claesje EH 18 (IJsselmeerkotter, 1948, Schoorldam) – Heimathafen Hasslet
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Nordhavet ZK 16 (Houten Kotter, 1966, Dänemark) – Heimathafen Zoutkamp
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Vrouwe Cornelia IJM 66 (Noordzeekotter, 1958) – Heimathafen Delfzijl/Groningen
Regionale Besonderheiten & Plattbodenschiffe
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Altje von Südgeorgsfehn (Törf-Mutte, 1992, Ditzum) – Heimathafen Leer
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Frauke (Torfschiff, 1910, Sneek) – Heimathafen Großefehn
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Hilke (Ditzumer Hamenboot, 1973) – Heimathafen Leer
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Hoffnung (Wattfahrer, 1926, Staadskanal) – Heimathafen Haren
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Thea Angela (Wattschiff, 1929, Hoogezand) – Heimathafen Haren
Weitere Schiffe
Neben diesen Highlights sind viele weitere beeindruckende Schiffe vertreten – vom Seefahrtskreuzer „Passat“ (1932) über die Luxemotor „Freiheit“ (1925) bis hin zur modernen Vandoor (2005, Harlingen).
Insgesamt erwartet Sie eine Flotte von rund 70 Traditionsschiffen – jedes mit seiner eigenen spannenden Geschichte.
Nutzen Sie die Chance!
📍 Ort: Hafen Leer, rund um den Rathausplatz
📅 Zeiten: Heute, 16. August & morgen, 17. August 2025
⚓ Erleben Sie ein Wochenende voller Schiffe, Shantys und Seefahrerromantik – mitten in Ostfriesland.
Anzeige⚓🚢 Autohaus Gebr. Schwarte / NOWAG wünscht allen Teilnehmern und Gästen ein unvergessliches Wochenende beim 15. „Treffen Traditionsschiffe unner d‘ Raadhuustoorn“ in Leer!
So wie die Traditionsschiffe für Beständigkeit, Handwerk und Gemeinschaft stehen, setzen auch wir bei Autohaus Gebr. Schwarte / NOWAG auf Verlässlichkeit, Vielfalt und starke Partnerschaften. Mit 15 Standorten und 10 Marken sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Mobilität in Ostfriesland, Oldenburg, Emsland, Cloppenburg und Ostwestfalen.
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Brückensperrung verlängert – Stadtwerke nutzen Chance für Extra-Arbeiten

Stadtwerke Leer ziehen für 2026 geplante Arbeiten kurzfristig vor
Leer – Die Sanierung der Fahrbahn im Bereich der Seeschleuse dauert länger als ursprünglich geplant: Statt wie vorgesehen zu enden, werden die Arbeiten um bis zu vier Werktage verlängert. Grund dafür sind zusätzliche Maßnahmen, die eigentlich erst 2026 stattfinden sollten und dann eine erneute Vollsperrung erfordert hätten.
Konkret werden nun auch die Brückenrampen auf beiden Seiten neu asphaltiert. Möglich wird das durch einen glücklichen Zufall: Eine mit Asphaltierarbeiten am Flusskreuzfahrtterminal beauftragte Firma hat kurzfristig freie Kapazitäten und angeboten, einen Bautrupp an die Seeschleuse zu schicken. Die Stadtwerke Leer nutzen diese Gelegenheit, um sämtliche erforderlichen Arbeiten in einem Zuge abzuschließen – und so eine spätere Sperrung zu vermeiden.
Die Schleusenbrücke soll nun voraussichtlich am Freitag, 29. August, um 7 Uhr wieder für den Kfz-Verkehr, Radfahrer und Fußgänger freigegeben werden. Sollte dies früher möglich sein, wollen die Stadtwerke umgehend informieren. Der Schiffsverkehr ist vom Baugeschehen nicht betroffen.
AnzeigeClevere Planung spart Zeit – und Nerven
Die Stadtwerke Leer machen es vor: Wenn sich eine Gelegenheit bietet, wird sie genutzt!
An der Seeschleuse werden aktuell nicht nur die geplanten Sanierungsarbeiten erledigt, sondern gleich zusätzliche Maßnahmen vorgezogen – und das, weil ein Bautrupp kurzfristig freie Kapazitäten hatte. Ergebnis: Alles in einem Rutsch, keine erneute Sperrung in 2026.
Genau so arbeiten wir bei BauWoLe: Wir nutzen Zeitlücken flexibel, koordinieren Projekte smart und sorgen dafür, dass Ihre Bau- und Handwerksvorhaben reibungslos und effizient umgesetzt werden.
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Friedhofstraße in Leer länger gesperrt – Bauarbeiten dauern bis 29. August

Stadt Leer: Friedhofstraße bleibt länger voll gesperrt – Sanierung bis 29. August verlängert
Leer. Die Straßenunterhaltungsarbeiten in der Friedhofstraße dauern länger als ursprünglich geplant. Der Abschnitt zwischen Logaer Weg und Hauptstraße (B 436) bleibt nun bis 29. August 2025 vollständig für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.
Grund für die Verlängerung sind weitere Schadstellen, die im Verlauf der Sanierungsarbeiten festgestellt wurden. Ursprünglich sollte die Vollsperrung bereits am 19. August enden.
Für Anlieger bleibt die Zufahrt bis zum jeweiligen Baustellenabschnitt möglich. Fußgänger und Radfahrer sind von der Sperrung nicht betroffen und können die gesperrten Bereiche ohne Einschränkungen passieren.
Der Kraftfahrzeugverkehr wird über die Hauptstraße (B 436), die Eichendorffstraße und den Logaer Weg umgeleitet. Die Umleitung ist ausgeschildert.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.


