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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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Gemeinsam für bessere Wege – Fußverkehrs-Check in Hesel auf der Zielgeraden!
Fußverkehrs-Check in Hesel geht in die letzte Runde
Abschlussveranstaltung am 6. November in Holtland – Ergebnisse und Maßnahmen werden vorgestellt
Hesel, 24. Oktober 2025. Nach erfolgreichen Begehungen und vielen wertvollen Rückmeldungen aus der Bevölkerung geht der Fußverkehrs-Check in der Samtgemeinde Hesel in die letzte Runde. Ziel des Projekts ist es, die Samtgemeinde fußgängerfreundlicher und damit lebenswerter zu gestalten.
Im Rahmen zweier Ortsbegehungen in Hesel und Holtland haben Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Fachplanung wichtige Bereiche in den Ortskernen sowie Schulwege genau unter die Lupe genommen. Dabei wurden Stärken und Schwachstellen der bestehenden Fußwegeinfrastruktur identifiziert – von der Schulwegsicherheit bis zur Barrierefreiheit.
Die Ergebnisse dieser Begehungen sowie konkrete Vorschläge zur Verbesserung werden nun im Rahmen einer Abschlussveranstaltung am Donnerstag, 6. November 2025, um 17:30 Uhr in der Mensa der Grundschule Holtland (Schulstraße 4, 26835 Holtland) vorgestellt und diskutiert.
„Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger war und ist entscheidend für den Erfolg des Projekts“, betont Michael Tunder, Klimamanager der Samtgemeinde Hesel. „Die Ideen und Vorschläge aus der Bevölkerung sind die Grundlage für die Verbesserung der Fußwege, die nicht nur sicherer und barrierefreier, sondern auch attraktiver gestaltet werden sollen.“
Auch Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann hebt die Bedeutung der Bürgerbeteiligung hervor: „Wir möchten eine Samtgemeinde schaffen, in der sich alle sicher und gerne zu Fuß bewegen können. Dabei ist es uns wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern eine Stimme zu geben. Sie kennen ihre Wege am besten und können wertvolle Impulse für die weitere Planung liefern.“
Die Samtgemeinde Hesel gehört zu den ersten Kommunen in Niedersachsen, die beim Fußverkehrs-Check Unterstützung von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) erhalten. Koordiniert wird das Projekt von der LNVG-Beratungseinheit MOBILOTSIN, fachlich begleitet durch das Planungsbüro Planersocietät.
Mit dem Fußverkehrs-Check setzt die Samtgemeinde ein deutliches Zeichen für eine nachhaltige, fußgängerfreundliche Entwicklung und damit für mehr Lebensqualität im Alltag.
Über eine rege Teilnahme an der Abschlussveranstaltung freut sich die Samtgemeinde Hesel sehr.
Um Anmeldung wird gebeten unter m.tunder@hesel.de oder telefonisch unter 04950 39–4121.

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„Wir sind das Stadtbild“ – Kundgebung in Leer zieht rund 250 Teilnehmende an
„Wir sind das Stadtbild“ – Kundgebung für Demokratie und Vielfalt in Leer
Leer – Rund 250 Menschen haben am Samstag, 1. November, trotz Regenwetters an der Kundgebung des Leeraner Bündnisses für Demokratie und Vielfalt auf dem Denkmalplatz teilgenommen. Unter dem Motto „Wir sind das Stadtbild“ setzten sie ein Zeichen für Toleranz, Vielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Nach vier Redebeiträgen am Denkmalplatz startete ein kleiner Demonstrationszug über die Mühlenstraße und die Ledastraße. Im Anschluss versammelten sich die Teilnehmer noch zu einem Abschlusstreffen am Denkmal, während der geplante musikalische Beitrag von Marco vom Zollhaus aufgrund des schlechten Wetters ausfallen musste.
Die Veranstaltung verlief friedlich. Lediglich eine ältere männliche Person, die zweimal mit dem Fahrrad am Kundgebungsgeschehen vorbeifuhr und wiederholt „Deutschland“-Rufe ausrief, sorgte für kurze Aufmerksamkeit. Drei Streifenwagen und mehrere Polizisten begleiteten die Kundgebung routiniert.
Alle Redebeiträge sowie der Demonstrationsumzug können auf der Facebook-Seite „Wir Leeraner“ als Live-Videos angesehen werden.
https://www.facebook.com/Wir.Leeraner
Die Organisatoren zeigten sich zufrieden: „Deutsch-Sein hat keine Farbe. Vielfalt gehört zum Stadtbild“, betonten sie erneut. Die Aktion machte sichtbar, dass der Landkreis Leer bunt und tolerant bleibt – und dass sich Bürgerinnen und Bürger aktiv für Demokratie und gegen Rassismus einsetzen.
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Nachfolge in der Kreisverwaltung Leer: Landrat Groote macht Vorschlag für Wahlbeamtinnen
Wahlbeamtinnen: Landrat Groote legt Vorschlag zur Nachfolge vor
Runde der Fraktionsvorsitzenden signalisiert Zustimmung
Leer – Am 30. Juni 2026 endet in der Kreisverwaltung Leer die achtjährige Amtszeit der beiden Wahlbeamtinnen, Erste Kreisrätin Jenny Daun und Kreisrätin Ute Buntrock. Im Rahmen eines Gesprächs im Kreishaus hat Landrat Matthias Groote nun gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden des Kreistages über das weitere Vorgehen beraten.
Nach den Worten des Landrats soll die Stelle der Ersten Kreisrätin bzw. des Ersten Kreisrats neu ausgeschrieben werden. Bei der Position der Kreisrätin Ute Buntrock hingegen sei vorgesehen, auf eine Ausschreibung zu verzichten.
„Nach der Diskussion der vergangenen Monate habe ich noch einmal viele Gespräche geführt und der Kreispolitik nun in der Runde der Fraktionsvorsitzenden diesen Vorschlag gemacht“, erklärte Landrat Groote. Er dankte zugleich den Fraktionsspitzen für ihre Bereitschaft, das vorgeschlagene Vorgehen mitzutragen.
Die abschließende Entscheidung über die Personalfragen liegt beim Kreistag.
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