Allgemein
Gültigkeit des 9‑Euro-Ticket im IC Bremen-Norddeich: Althusmann muss liefern, Briefe schreiben reicht
Gültigkeit des 9‑Euro-Ticket im IC Bremen-Norddeich: Althusmann muss liefern, Briefe schreiben reicht
Die Nichtanerkennung des 9‑Euro-Tickets in den IC-Zügen der Bahn auf der Strecke zwischen Norddeich und Bremen hat bereits für viel Frust bei Fahrgästen gesorgt. Gespräche mit der Bahn dazu seien nicht geplant, hieß es aus dem Niedersächsischen Wirtschafts-und Verkehrsministerium. Die grüne Landtagsabgeordnete Meta Janssen-Kucz und Fraktionskollegen haben bei der Landesregierung nachgeharkt.

MdL Meta Janssen-Kucz (Borkum/Leer) erklärt dazu:
“Der verantwortliche CDU-Minister Althusmann lässt tausende neue Kundinnen und Kunden der Bahn buchstäblich auf der Strecke stehen. Es zeugt von Desinteresse, wenn der Minister meint, es reiche, wenn man zwei Briefe an den Bundesverkehrsminister und an den Bahnchef schreibt. Dabei ist Althusmann der verantwortliche Minister, er muss schnellstens mit der Bahn eine Lösung finden. Klar ist, dass die Forderung der Bahn, für die Öffnung des 9‑Euro-Tickets 5,4 Millionen Euro haben zu wollen, geradezu unverschämt ist. Es reicht aber nicht, wenn Minister Althusman nur mit dem Finger auf die Bahn zeigt, er muss für die Menschen im Nordwesten handeln. Wir haben mit dem 9‑Euro-Ticket eine enorme Chance, viele Menschen durch die hohen Energiepreise zu entlasten und zugleich zukünftig stärker für den ÖPNV zu gewinnen. Wenn nun aber auf dieser Strecke Bremen — Norddeich nur die Regionalexpresszüge genutzt werden dürfen, der nur im Zweistundentakt fährt, ist das für Pendler und andere Fahrgäste eine Zumutung. So ist und bleibt die Bahn auf der Strecke Norddeich-Bremen unattraktiv, kostet viel Zeit und führt zu übervollen Zügen, wie auch der Fahrgastverband Pro Bahn kritisiert. Gerade weil Bus und Bahn bei uns in der Fläche nicht im 10-Minuten-Takt fahren, muss zumindest ein 1‑Stunden-Takt für das 9‑Euro-Ticket auf der Schiene verfügbar sein. Wir Grünen fordern die SPD/CDU-Landesregierung auf, schnellstens, wie auch in anderen Bundesländern, offensiv wieder Verhandlungen mit der Bahn zu führen, um eine fahrgastfreundliche Lösung für den Nordwesten zu finden.
Hintergrund:
Das 9‑Euro-Ticket gilt nicht im Intercity (IC) auf der Strecke zwischen Norddeich-Mole und Bremen — im Gegensatz zu anderen Nahverkehrstickets Bundesweit eine Ausnahme, denn außer der Strecke zwischen Bremen und Norddeich-Mole sind auch andere IC-Verbindungen betroffen sind (Elsterwerda–Berlin, Berlin–Prenzlau, Potsdam–Berlin–Cottbus, Dillenburg–Letmathe, Erfurt – Gera und Stuttgart–Konstanz) betroffen. Für jede dieser Strecken sei aber im Gegensatz zu Niedersachsen eine Vereinbarung getroffen worden, sodass alle Fahrgäste mit Nahverkehrsticket diese IC nutzen können. Die Länder zahlen der Bahn dafür einen Ausgleich. Niedersachsen plant bisher nicht, eine solche Regelung für die Strecke Bremen–Norddeich Mole zu finden. Hier dürfen zwar Bestandskunden wie Inhaberinnen und Inhaber von Monatskarten den IC im Nahverkehr nutzen, nicht aber Neukunden, die sich das 9‑Euro-Ticket gekauft haben.

Allgemein
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
AnzeigeAllgemein
1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
-
Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
-
Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
-
Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
-
Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
-
Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
-
Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
-
Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
-
Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
Anzeige
Allgemein
L 24 in Remels: Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung ab Mitte März
L 24: Fahrbahnsanierung in Remels startet am 13. März
Remels/Landkreis Leer – Autofahrer in Remels müssen sich auf eine kurzzeitige Vollsperrung einstellen: Die Sanierung der Landesstraße 24 (Ostertorstraße) beginnt am Freitag, den 13. März 2026. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hat bereits eine Fachfirma mit der Behebung der gravierenden Frostschäden beauftragt.
Kurzes Zeitfenster für die Bauarbeiten
Nach aktueller Planung starten die Arbeiten am 13. März um 13 Uhr. Ziel ist es, die Strecke zwischen der Kreuzung Raiffeisenstraße / Ostertorstraße und der Einmündung Remelser-Kanal-Weg bereits am Sonntagabend, den 15. März, wieder vollständig für den Verkehr freizugeben. Dieser straffe Zeitplan steht jedoch unter dem Vorbehalt einer stabilen Wetterlage.
Vollsperrung aus Gründen des Arbeitsschutzes
Aufgrund geltender Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Durchführung der Sanierung nur unter Vollsperrung möglich. Für Anwohner und den lokalen Verkehr gibt es jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
-
Erreichbarkeit: Die Wohngebiete im Umfeld der Baustelle bleiben weiterhin erreichbar.
-
Radfahrer und Fußgänger: Diesen Gruppen wird es ermöglicht, den Baustellenbereich während der gesamten Zeit zu passieren.
-
Schülerverkehr: Der Schulbusverkehr kann bis Freitagnachmittag planmäßig erfolgen.
Ende der massiven Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Sanierung ist eine direkte Reaktion auf den harten Winter, dessen Frost-Tau-Wechsel die Fahrbahn erheblich beschädigt hatten. Seit Mitte Februar gilt dort aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von lediglich 10 km/h. Mit Abschluss der Baumaßnahme am Sonntagabend soll diese Beschränkung aufgehoben und das reguläre Tempo von 50 km/h wieder zugelassen werden.
Beitragsbild: Symbolfoto ( KI )
Anzeige
























