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Eigentümerversammlung: Was müssen Wohnungseigentümer beachten?

Foto: “Haus Emsblick” aus Leer — Mit über 88 Wohneinheiten gehört das “Haus Emsblick” zu den größten Wohnungseigentümergemeinschaften im Landkreis Leer.
Eigentümerversammlung: Was müssen Wohnungseigentümer beachten?
- Die Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung beträgt drei Wochen, wobei die Einladung neben den Kontaktdaten der Eigentümer, des Verwalters sowie der Wohnungseigentümergemeinschaft auch die Veranstaltungsdetails sowie die Tagesordnung beinhalten muss
- Meist wird die Eigentümerversammlung vom WEG-Verwalter abgehalten, der die Anwesenheit der Eigentümer prüft und durch die Tagesordnung führt
- Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, sobald ein stimmberechtigter Wohnungseigentümer anwesend ist, dabei wird zumeist via Kopfprinzip abgestimmt
- Der WEG-Verwalter muss alle Beschlüsse binnen drei Wochen protokollieren und allen Eigentümern Einsicht gewähren
Laut Wohnungseigentumsgesetz ist die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eines Mehrparteienhauses dazu verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr eine sogenannte Eigentümerversammlung abzuhalten. Ziel der Zusammenkunft aller Eigentümer ist es, Entscheidungen bezüglich des Gemeinschaftseigentums zu treffen und etwaige Probleme anzusprechen. Dabei gibt es einige Punkte, die Eigentümer für einen ordnungsgemäßen Ablauf beachten müssen. Die Experten der VON POLL HAUSVERWALTUNG erklären, welchen Regularien eine Eigentümerversammlung unterliegt und warum es ratsam ist, einen professionellen WEG-Verwalter, der für das gemeinschaftliche Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig ist, zu beauftragen.
„Die Eigentümerversammlung ist ein Zusammentreffen für Wohnungseigentümer. Hier werden wichtige Beschlüsse gefasst, die das gemeinschaftlich genutzte Wohneigentum betreffen. Das reicht von organisatorischen und finanziellen Themen bis hin zur Planung baulicher Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen“, weiß Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter bei VON POLL IMMOBILIEN. Er fügt hinzu: „Eine ordnungsgemäße Eigentümerversammlung unterliegt einem vorgeschriebenen Ablauf. Werden bestimmte Punkte nicht eingehalten, kann es passieren, dass Beschlüsse nicht gültig sind. Daher empfiehlt es sich, einen erfahrenen WEG-Verwalter mit der Organisation und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung zu betrauen, um einen reibungslosen Ablauf für alle Eigentümer zu gewährleisten.“
Ordnungsgemäße Ladung
Bereits die Einberufung der Eigentümerversammlung bietet einige Fallstricke, die es zu beachten gilt. Seit Inkrafttreten der WEG-Reform am 1. Dezember 2020 beträgt die Ladungsfrist für eine ordnungsgemäße Ladung zur Eigentümerversammlung drei Wochen. Lediglich in dringenden Fällen – wie beispielsweise akuten Schäden am Wohneigentum durch einen Wasserrohrbruch – kann eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden, die von der dreiwöchigen Ladungsfrist abweicht. Ob die Einladung dabei per Briefzustellung oder via E‑Mail erfolgt, spielt keine Rolle. In jedem Fall muss das Einladungsschreiben jedoch folgende Punkte beinhalten: Name und Anschrift von Eigentümer und Verwalter, Bezeichnung der Wohnungseigentümergemeinschaft inklusive Anschrift sowie Details zu Ort, Datum und Zeit der Eigentümerversammlung. Außerdem muss die aktuelle Tagesordnung beiliegen, denn Eigentümer können nur für die Punkte rechtskräftige Beschlüsse fassen, die in der Tagesordnung festgeschrieben sind.
Ablauf der Eigentümerversammlung
„In den meisten Fällen entscheiden sich Wohnungseigentümergemeinschaften dazu, einen WEG-Verwalter einzuberufen, der sich um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums kümmert. Gründe dafür sind die Vielzahl an Aufgaben und der nicht zu unterschätzende Zeitaufwand, der damit einhergeht“, erläutert VON POLL IMMOBILIEN Experte Ritter. Und weiter: „Der WEG-Verwalter ist neben der ganzjährigen Betreuung der Immobilie auch für die Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung verantwortlich. Er hält den Vorsitz und ist zuständig für den Ablauf und die Leitung der Versammlung gemäß Geschäftsordnung.“ Zu Beginn der Eigentümerversammlung stellt der Verwalter die Anwesenheit aller stimmberechtigten Eigentümer und potenzieller Vertreter fest. Denn sind Eigentümer an einer Teilnahme verhindert, können sie per entsprechender Vollmacht eine Vertretung bestimmen, die sie während ihrer Abwesenheit vertritt.
Nach der offiziellen Begrüßung werden die offenen Punkte laut Tagesordnung besprochen. Zu den gängigen Tagesordnungspunkten gehören unter anderem die Jahresabrechnung des Hausgeldes, die Aufstellung des Wirtschaftsplans für das kommende Jahr, die Instandhaltungsrücklage inklusive anstehender Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen sowie Beschlüsse zu Sonderumlagen. Aber auch die Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters sind fester Bestandteil der Eigentümerversammlung, ebenso wie die Wahl eines Verwaltungsbeirates oder die Änderung der Hausordnung.
Beschlussfähigkeit und Stimmrecht
Die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung ist essenziell, damit die getroffenen Beschlüsse am Ende auch rechtskräftig sind. Im Zuge der WEG-Reform wurden auch hier Änderungen umgesetzt. Vor der Neuerung war es vorgeschrieben, dass mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile durch die anwesenden Eigentümer repräsentiert sein muss, sofern nicht anders vereinbart. Seit Änderung des Wohneigentumsgesetzes ist dies nun nicht mehr gegeben. Die Eigentümerversammlung ist also unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer beschlussfähig – die Anwesenheit eines stimmberechtigten Wohnungseigentümers genügt.
Ist die Beschlussfähigkeit gegeben, kann über die Tagesordnungspunkte abgestimmt werden. Dabei richtet sich das Stimmverfahren in den meisten Fällen nach dem sogenannten Kopfprinzip. Das bedeutet, jeder Wohnungseigentümer hat – ungeachtet der Anzahl oder Größe seiner Wohnungen im Mehrparteienhaus – eine Stimme zur Verfügung. Zwei weitere gängige Stimmverfahren sind das Objekt- und Wertprinzip. Erstes besagt, dass sich die Stimmanzahl nach der Menge der Wohnungen im Objekt richtet. Zweites regelt die Anzahl der Stimmen nach den Miteigentumsanteilen des Eigentümers – also der Summe an Wohnungen im Gebäude und deren Fläche.
Protokolle
Der WEG-Verwalter hat zudem die Aufgabe, sämtliche Diskussionspunkte und Beschlüsse, die während der Versammlung getroffen werden, in Form eines Protokolls festzuhalten. Das Protokoll muss im Anschluss an die Eigentümerversammlung binnen einer dreiwöchigen Frist erstellt und unterzeichnet werden. Alle Wohnungseigentümer haben per Gesetz das Recht, die Protokolle einzusehen. Sofern in der Gemeinschaftsordnung eine Pflicht zum Versenden des Protokolls festgehalten ist, muss der Verwalter dieses innerhalb der dreiwöchigen Frist an die Eigentümer versenden. Das Protokoll ist nicht nur wichtig, wenn es darum geht, alle bei der Versammlung getroffenen Beschlüsse nachzuvollziehen. Es dient auch als Grundlage, um etwaige Entscheidungen im Nachgang anzufechten. Hierfür gilt eine vierwöchige Frist.
„Außerdem bieten die Eigentümerprotokolle einen wichtigen Anhaltspunkt beim Immobilienkauf. Kaufinteressenten sollten sich vor dem Kauf einer Eigentumswohnung unbedingt die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlung vom zuständigen WEG-Verwalter aushändigen lassen. Damit können sie sich einen guten Überblick über potenziell anstehende Sanierungsmaßnahmen und damit verbundene Kosten sowie Entscheidungen zu Rücklagen und Hausgeld, aber auch zu noch ungelösten Angelegenheiten verschaffen.“
Wer als Eigentümer an der Verwaltung seiner Immobilie interessiert ist oder als Lizenzpartner der VON POLL HAUSVERWALTUNG aktiv werden möchte, erhält weitere Informationen unter 069 – 26 91 57–310, per E‑Mail an info@von-poll-hausverwaltung.com oder auf der Website www.von-poll-hausverwaltung.com.
Über von Poll Immobilien GmbH
Die von Poll Immobilien GmbH ( www.von-poll.com) hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Vermittlung von wertbeständigen Immobilien in bevorzugten Wohn- und Geschäftslagen. Geschäftsführende Gesellschafter sind Daniel Ritter und Sassan Hilgendorf. Zur Geschäftsleitung zählen Beata von Poll, Eva Neumann-Catanzaro, Tommas Kaplan, Dirk Dosch und Wolfram Gast. Mit mehr als 350 Shops und über 1.500 Kollegen ist VON POLL IMMOBILIEN, wozu auch die Sparten VON POLL COMMERCIAL, VON POLL REAL ESTATE sowie VON POLL FINANCE gehören, in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Spanien, Portugal, Ungarn, Italien, den Niederlanden, Frankreich und Luxemburg vertreten und damit eines der größten Maklerunternehmen Europas. Der Capital Makler-Kompass zeichnete VON POLL IMMOBILIEN im Oktoberheft 2022 erneut mit Bestnoten aus.
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Laith Al-Deen: „Die längste Zugabe der Welt“ – Live im Zollhaus Leer

Laith Al-Deen: „Die längste Zugabe der Welt“ – Live im Zollhaus Leer
Laith Al-Deen hat eine seltene Begabung: Er versteht es, poetische, beinahe arkadische Zeilen anzustimmen, ohne dabei jemals den Blick für das Wesentliche zu verlieren. Seit mehr als zwei Jahrzehnten prägt er den Deutsch-Pop mit Hits wie „Bilder von Dir“, „Dein Lied“ oder „Keine wie Du“. Mit seiner unverwechselbaren Stimme, die Wärme und Kraft gleichermaßen transportiert, begeistert er sein Publikum immer wieder aufs Neue.
Nach dem überwältigenden Erfolg des ersten Teils seiner „Dein Begleiter“-Tour 2024 setzt Laith Al-Deen seine musikalische Reise fort. Unter dem Motto „Die längste Zugabe der Welt“ bringt der Sänger im Januar und Februar 2025 erneut die Bühnen Deutschlands zum Beben – mit frischen Show-Elementen, neuen Songs und jener unvergleichlichen Atmosphäre, die seine Konzerte zu besonderen Abenden macht.
Bereits während der ersten Tour im Frühjahr 2024 feierten Tausende Fans die Veröffentlichung seines gleichnamigen Albums „Dein Begleiter“. In ausverkauften Hallen sangen sie Seite an Seite mit Laith und seiner Band – von den brandneuen Songs bis zu den Klassikern aus seiner langen Karriere. Jedes Konzert war geprägt von Energie, Leidenschaft und einer spürbaren Nähe zwischen Künstler und Publikum.
Für alle, die im Vorverkauf zu „Dein Begleiter I“ leer ausgingen, oder die magischen Momente erneut erleben möchten, bietet der zweite Teil der Tour eine neue Chance. „Lasst uns Familie sein – teilt diesen unvergesslichen Abend mit euren Liebsten und bringt sie mit!“, lädt Laith Al-Deen seine Community ein.
👉 Tickets sind ab sofort erhältlich unter: www.ticketticker.de
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Konzert in Leer
Am 17. Oktober 2025 ist es soweit: Laith Al-Deen gastiert mit seiner Tour im Zollhaus Leer. Ein Abend voller Emotionen, Energie und großartiger Musik erwartet die Besucher.
📍 Location: Zollhaus Leer, Bahnhofsring 4, 26789 Leer
⏰ Einlass: 19:00 Uhr | Beginn: 20:00 Uhr
🎤 Veranstalter: Boese Events, Oldenburg
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Mit der Samtgemeinde Hesel zum Länderspiel: Deutschland gegen Nordirland in Köln

Einladung zum Fußball-Länderspiel Deutschland – Nordirland
Die Samtgemeinde Hesel lädt herzlich zum Fußball-Länderspiel Deutschland gegen Nordirland ein. Gespielt wird am Sonntag, 07. September 2025, um 20:45 Uhr im RheinEnergie-Stadion in Köln.
Zum Heimspielauftakt in die WM-Qualifikation empfängt die deutsche Nationalmannschaft von Bundestrainer Julian Nagelsmann die Gäste aus Nordirland. Beim letzten Aufeinandertreffen im Jahr 2019 feierte Deutschland in Frankfurt einen spektakulären 6:1‑Sieg – mit Dreierpack von Serge Gnabry, Doppelpack von Leon Goretzka und einem Treffer von Julian Brandt. Auch diesmal dürfen sich die Fans auf eine spannende Begegnung und eine großartige Atmosphäre freuen. Ein ausverkauftes Stadion in Köln ist nahezu sicher.
Fahrt mit der Samtgemeinde Hesel
Für alle Fußballbegeisterten bietet die Samtgemeinde Hesel ein attraktives Komplettpaket an:
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Sitzplatzkarte inkl. Bustransfer: 50,00 €
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Abfahrt des Busses:
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14:45 Uhr Neukamperfehn, Haltestelle Gasthof Baumann
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14:50 Uhr Hesel, Haltestelle Knippelkamp
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14:53 Uhr Holtland, Haltestelle Tankstelle Score
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14:57 Uhr Brinkum, Haltestelle B 436
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Damit steht einer entspannten Anreise nach Köln nichts im Wege.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt bequem im Online-Shop der Samtgemeinde Hesel unter: shop.hesel.de
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0170 – 45 75 117.
Unterstützen Sie die deutsche Nationalmannschaft auf ihrem Weg zur Weltmeisterschaft 2026 in Kanada, Mexiko und den USA – und erleben Sie gemeinsam mit anderen Fußballfans ein echtes Highlight!
Ihr
Uwe Themann
Samtgemeindebürgermeister

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Immobilien für Pferdehaltung erfolgreich verkaufen – persönlich begleitet von Anni Wiegand

Immobilien für Pferdehaltung verkaufen – persönliche Begleitung mit Anni Wiegand
Der Verkauf eines Hofes, einer Reitanlage oder eines Resthofes, der sich für die Haltung von Pferden eignet, ist eine besondere Aufgabe. Hier geht es nicht nur um den reinen Immobilienwert, sondern vor allem um die individuellen Nutzungsmöglichkeiten für Pferde, die Ausstattung der Stallungen, die Größe der Weiden und die Möglichkeiten für Reithallen oder Auslauf.
Anni Wiegand kennt diese Anforderungen aus eigener Erfahrung: Als Pferdebesitzerin weiß sie genau, worauf Käufer und Investoren achten. Ihre Kombination aus fachlicher Expertise und persönlicher Leidenschaft macht sie zu einer Maklerin, die Verkäufer auf diesem speziellen Markt optimal begleitet.
Persönliche Wertermittlung und Beratung
Beim Verkauf einer Immobilie für Pferdehaltung ist eine realistische Wertermittlung entscheidend. Anni Wiegand berücksichtigt nicht nur Lage, Größe und Zustand der Immobilie, sondern auch die besonderen Nutzungsmöglichkeiten für Pferde. Ob Reitanlage, Bauernhof mit Stallungen oder Resthof mit Weidepotenzial – sie bewertet die Immobilie unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren für Pferdehalter.
Zielgerichtete Vermarktung
Viele Käufer haben spezielle Anforderungen: ausreichend große und gut gelegene Weiden, funktionale Stallungen, Reithallen oder Bewegungsmöglichkeiten sowie eine gute Lage und Anbindung für Freizeit oder Pferdesport. Durch ihre eigene Erfahrung als Pferdehalterin und ihr umfangreiches Netzwerk in Nordrhein-Westfalen kann Anni Wiegand gezielt Interessenten ansprechen, die genau nach solchen Objekten suchen. Das sorgt für eine schnellere Vermittlung und erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen Verkauf zu einem fairen Preis.

Praktische Tipps für Verkäufer
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Ausstattung dokumentieren: Käufer möchten genau sehen, welche Möglichkeiten das Objekt für die Pferdehaltung bietet.
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Weide- und Stallflächen darstellen: Größe, Qualität und Zustand der Flächen sind entscheidend.
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Nutzungspotenzial aufzeigen: Erweiterungen, Umbauten oder andere Formen der Pferdenutzung erhöhen den Wert der Immobilie.
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Persönliche Beratung nutzen: Jeder Hof, jede Anlage ist einzigartig – persönliche Begleitung ist entscheidend.
Wer einen Hof, Resthof oder eine Reitanlage für Pferdehaltung verkaufen möchte, sollte auf eine Maklerin setzen, die den Markt kennt und die Perspektive von Pferdehaltern versteht. Anni Wiegand begleitet Verkäufer persönlich, bewertet das Objekt realistisch und findet den passenden Käufer, der die Leidenschaft für Pferde teilt.
Betreuung von größeren Objekten – Schwerpunkt Ostfriesland
Neben Objekten in Ostfriesland betreut Anni Wiegand auch größere Höfe, Reitanlagen und Resthöfe überregional. Mit ihrer langjährigen Erfahrung, ihrem persönlichen Netzwerk und ihrem tiefen Verständnis für die Anforderungen von Pferdehaltern sorgt sie dafür, dass selbst komplexe Immobilienprojekte erfolgreich vermittelt werden. Verkäufer profitieren von ihrer individuellen Beratung und ihrem professionellen Vorgehen – unabhängig davon, wie groß das Objekt ist oder wo es sich befindet.
Kontakt zu Anni Wiegand
Anni Wiegand
FALC Immobilien
Mobil: +49 1512 3565999
E‑Mail: andrea.wiegand@falcimmo.de
Internet: www.falcimmo.de