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Solarstrom vom Balkon: Was Wohnungseigentümer beim Installieren von Photovoltaikanlagen beachten sollten

Photovoltaikanlagen am Balkon: Das sollten Wohnungseigentümer beachten
- Kein Anspruch auf Genehmigung: Das Anbringen einer Solaranlage auf dem Balkon stellt eine bauliche Veränderung am Gebäude dar und bedarf der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Paragraph 20 Absatz 2 des Wohnungseigentümergesetzes beinhaltet zwar bauliche Veränderungen für Ladestationen an der Hauswand, jedoch nicht für die Installation von Solaranlagen
- Es wäre dem Gesetzgeber möglich gewesen, den jetzigen Paragraph 20 Absatz 2 Seite 1 WEG zur Bekämpfung des Klimawandels hinsichtlich Photovoltaik- und Solaranlagen sowie energetischen Dämmungen zu ergänzen – aber noch sind diese Punkte nicht verankert
Solaranlagen auf Hausdächern sind längst keine Neuheit mehr. Doch was ist mit Balkonen? Gerade im urbanen Raum ist eine Fläche auf dem Dach oft begrenzt oder nicht vorhanden. Mit einer Solaranlage auf dem Balkon könnte jeder seinen eigenen Strom erzeugen, wäre unabhängiger und könnte einen Beitrag zur Energiewende leisten. Doch darf jeder Wohnungseigentümer eigenmächtig eine Solaranlage an seinen Balkon montieren? Nein, entschied das Amtsgericht Konstanz in seinem Urteil vom 9. Februar 2023 (Az: 4 C 425/22 WEG) zugunsten der anderen Wohnungseigentümer, die in der angebrachten Photovoltaikanlage eine bauliche Veränderung an der Fassade sahen, bei der eine Zustimmung notwendig gewesen wäre. Die VON POLL IMMOBILIEN Experten (www.von-poll.de) haben die Hintergründe genauer beleuchtet.
„Das Amtsgericht Konstanz entschied, dass die Solaranlage durch den Wohneigentümer illegal angebracht wurde, weil keine baulichen Veränderungen am Gebäude ohne Zustimmung der anderen Eigentümer vorgenommen werden dürfen. Eine solche Veränderung stellt die Montage einer Photovoltaikanlage jedoch dar. Zudem sahen es die Richter als erwiesen an, dass der Gesamteindruck der Gebäudefassade durch das schwarze Solar-Paneel optisch beeinträchtigt wurde. Als Maßstab beriefen sie sich auf vergangene Beschlüsse, in denen eine Überdachung, eine Pergola, eine Verglasung, das Anbringen einer Markise, das Aufspannen eines Sonnensegels, eine Lichterkette außen am Balkon, die Überspannung eines Balkongitters mit Stoff oder Plane, Vogel- und Katzennetze sowie eine Solaranlage auf einem Dach ebenso als nicht hinnehmbare Veränderungen eingestuft wurden“, erklärt Tim Wistokat, LL.M., Rechtsanwalt und Head of Legal Department bei VON POLL IMMOBILIEN.
In dem verhandelten Fall haben Mutter und Tochter ihre gemeinsame Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 34 Wohneinheiten an ihren Sohn beziehungsweise Enkel vermietet. Dieser hat mit ihrer Zustimmung, jedoch ohne Zustimmung der übrigen Eigentümer, an der Außenseite des Balkons eine Mini-Solaranlage inklusive Wechselrichter anbringen lassen. Bei einer Eigentümerversammlung wurde mehrheitlich gegen die Genehmigung des Balkonkraftwerkes gestimmt. Nach Ansicht der anderen Eigentümer entstünde durch das Anbringen der Solaranlage ein „Zahnlückenanblick“ und der störe das architektonische Gesamtbild der Fassade sichtbar.
Eine optische Beeinträchtigung der Fassade wiesen die Klägerinnen wiederum zurück, da die Fassade bereits mit verschiedenen Farben, inhomogenen Markisen und uneinheitlichen Balkonkästen versehen ist. Die Klägerinnen wollten zudem einen Anspruch auf Genehmigung der Photovoltaikanlage geltend machen und bezogen sich dabei auf Paragraph 20 Absatz 2 des Wohnungseigentümergesetzes (WEG), der die umfassend baulichen Veränderungen für Ladestationen, sogenannte Wall-Boxen, an der Wand beinhaltet. Schließlich könne der Mieter der Klägerinnen sein E‑Bike durch die Photovoltaikanlage laden. Zudem sei auch Klimaschutz und das Einsparen von Energie nach Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) ein Staatsziel und diene dem öffentlichen Interesse.
Kein Anspruch auf Genehmigung
Das Amtsgericht Konstanz hat die Klage als unbegründet abgewiesen, da kein Anspruch auf Genehmigung eines Balkonkraftwerks besteht und bezieht sich dabei auf Paragraph 20 Absatz 1 WEG, der eine sogenannte Bausperre für baulichen Veränderungen ohne Zustimmung der anderen Eigentümer enthält.
„Den Vergleich zu den erlaubten Wall-Boxen nach Paragraph 20 Absatz 2 Seite 1 Nummer 2 WEG weist das Gericht ebenfalls zurück. In der Begründung beziehen sich die Richter auf den Wortlaut des ‚Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von Kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften‘, aus dem bereits entnommen werden könne, dass es beim Aspekt des Klimaschutzes nur um das Aufladen von E‑Autos zu Hause ginge“, führt der Rechtsexperte Wistokat aus.
Zusätzlich weisen die Richter aber auch darauf hin, dass es dem Gesetzgeber möglich gewesen wäre, in Paragraph 20 WEG einen eigenen Absatz Klimaschutz als allgemein privilegiert aufzunehmen. Oder der jetzige Paragraph 20 Absatz 2 Seite 1 WEG könnte um konkrete weitere Vorhaben ergänzt werden, die der Bekämpfung des Klimawandels dienen. Hierzu zählen Photovoltaik- und Solaranlagen ebenso wie energetische Dämmungen.
Fazit
„Das Amtsgericht Konstanz stellte fest, dass Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf eine Genehmigung einer Solaranlage auf dem Balkon in einer Wohnungseigentümergemeinschaft erheben können. Ohne Zustimmung der anderen Eigentümer darf eine solche Anlage auf einem Balkon nicht montiert werden. Auch weist das Gericht den Vergleich zu den genehmigten Wall-Boxen zurück, da das entsprechende Gesetz bisher nur das Aufladen von E‑Autos zu Hause beinhaltet“, resümiert Tim Wistokat von VON POLL IMMOBILIEN.
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Was ist ein Balkonkraftwerk?
- 2 hochwertige 370 Watt Solarmodule ( geprüft vom TÜV-Rheinland )
- 1 hochwertiger Wechselrichter von APsystems ( siehe Video )
- dazugehörige Kabel- und Stecker
- entsprechende Datenblätter und Zertifikate ( z.B. NA-Schutz Wechselrichter ) welche für die Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig sind. ( ebenso bei Förderanträgen z.B. der Gemeinde Rhauderfehn ).
Mit dieser kleinen Kraftquelle kann man seinen ökologischen Fußabdruck verkleinern und gleichzeitig Kosten sparen. Das Balkonkraftwerk ist eine gute Wahl für Menschen, die in Mietwohnungen leben, denn es braucht nur einen kleinen Platz auf dem Balkon oder der Terrasse. Auch für Hausbesitzer, die bereits eine andere Art von Solarenergie nutzen, kann ein Balkonkraftwerk eine sinnvolle Ergänzung sein, um den Eigenverbrauch noch effektiver zu gestalten.
Warum sich die Anschaffung eines Balkonkraftwerks lohnt
Die Lage und die Ausrichtung
Wie man ein Balkonkraftwerk installiert
Wie man eine Mini-Solaranlage aufbaut, was dabei zu beachten ist und welche Möglichkeiten man bei der Montage hat, können in einer kostenlosen Informationsveranstaltung beim LeserECHO-Verlag geklärt werden.
Was auf jeden Fall beachtet werden sollte:
Haben Sie schon einen digitalen Stromzähler?
Sollten Sie noch einen alten Stromzähler haben, wenden Sie sich einfach an Ihren Grundversorger / Netzbetreiber. Für die Werser-Ems-Region ist EWE-Netz der richtige Ansprechpartner. Der Stromzähler muss kostenlos vom Netzversorger umgetauscht werden.
Darf ich meine Mini-Solaranlage mit einem einfachen Schuko-Stecker anschließen, oder benötige ich einen Wieland-Stecker?
Sie können Ihr Balkonkraftwerk mit einem Schuko-Stecker anschließen. Wichtig dabei sind folgende Voraussetzungen:
- der Wechselrichter verfügt über einen NA-Schutz
- der Wechselrichter speist nicht mehr als die gesetzlich zugelassenen 600 Watt ein
- der Schleifenwiderstand Ihrer Steckdose ist in Ordnung ( Was in der Regel der Fall ist )
weitere Infos zum Thema Balkonkraftwerke und Förderungen — bitte HIER klicken

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Erfolgreich verkaufen trotz schwierigem Markt – Info-Workshop für Hausbesitzer

Immobilienexpertin Anni Wiegand gibt im Workshop ‚Gut vorbereitet zum besten Preis‘ praxisnahe Tipps für einen erfolgreichen Hausverkauf.
Erfolgreich verkaufen trotz schwierigem Markt – Info-Workshop für Hausbesitzer
Der Immobilienmarkt in Ostfriesland steht vor großen Herausforderungen. Zwar scheinen sich die Zinsen für Hausfinanzierungen auf dem aktuellen Niveau einzupendeln, doch die Rahmenbedingungen rund um den Immobilienkauf werden immer komplexer: steigende Nebenkosten, ungeklärte Heizungsfragen, aufwändige Energiegutachten, behördliche Auflagen, ständige Gesetzesänderungen und neue politische Vorgaben sorgen für große Verunsicherung.
Diese Unsicherheit betrifft Käufer wie Verkäufer gleichermaßen. Besonders ältere, ländlich gelegene Einfamilienhäuser mit Sanierungsstau drängen in großer Zahl auf den Markt. Viele Eigentümer, insbesondere Erbengemeinschaften und ältere Menschen, fühlen sich mit der Vorbereitung und Abwicklung eines Hausverkaufs überfordert. Sie stehen vor einem unübersichtlichen Berg aus Unterlagen, Formalitäten und rechtlichen Vorgaben.
„Viele wissen gar nicht, welche Unterlagen zwingend erforderlich sind, wie man den richtigen Verkaufspreis ermittelt oder worauf bei der Auswahl eines Käufers geachtet werden muss“, erklärt Immobilienexpertin Anni Wiegand. „Die Nachfrage nach Beratung ist in den letzten Monaten deutlich gestiegen.“
Der Workshop „Gut vorbereitet zum besten Preis“
Um Eigentümern Sicherheit zu geben, bietet Anni Wiegand den Abend-Workshop „Gut vorbereitet zum besten Preis – Ihr sicherer Weg zum erfolgreichen Hausverkauf“ an.
In diesem kompakten Format erhalten Teilnehmer einen praxisnahen Leitfaden, wie sie ihre Immobilie selbst erfolgreich verkaufen – und dabei die häufigsten Fehler vermeiden.
Inhalte des Workshops:
-
Ermittlung des marktgerechten Verkaufspreises
-
Vollständige und korrekte Zusammenstellung aller Objektunterlagen
-
Optimale Präsentation der Immobilie – innen wie außen
-
Gezieltes Marketing und Käuferansprache
-
Professionelle Durchführung von Besichtigungen
-
Auswahl des richtigen Käufers nach Bonität und Zuverlässigkeit
-
Vermeidung rechtlicher Stolperfallen bis zur Schlüsselübergabe
Extra: Die drei größten Fehler beim Hausverkauf – und wie man sie garantiert vermeidet.
Teilnahmegebühr: 49,00 € inkl. Kaffee & Gebäck
Hinweis: Neben festen Workshop-Terminen bietet Anni Wiegand regelmäßig Infoabende nach persönlicher Terminabsprache an – individuell auf Ihre Immobilie zugeschnitten.
Anmeldung & Terminvereinbarung:
Anni Wiegand
📱 +49 1512 3565999
📧 andrea.wiegand@falcimmo.de
Wichtiger rechtlicher Hinweis:
Im Workshop werden einige typische Fallstricke beim Immobilienverkauf angesprochen und anhand von Erfahrungswerten von Anni Wiegand erläutert. Eine individuelle Rechts- oder Steuerberatung findet jedoch nicht statt. Steuerliche und rechtliche Fragen sollten Sie im Anschluss unbedingt mit Ihrem Steuerberater oder – falls erforderlich – mit einem Rechtsanwalt klären, um für Ihre persönliche Situation die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

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Hörgeräte Wilken in Hesel – Besser Hören mit moderner Hörakustik

Gutes Hören bedeutet Lebensqualität
Warum gutes Hören so wichtig ist
Hören ist mehr als nur das Wahrnehmen von Geräuschen – es ermöglicht Kommunikation, Orientierung und die Verbindung zur Umwelt. Das Zwitschern der Vögel, das Gespräch mit Freunden oder das Hupen im Straßenverkehr: All das gibt uns Sicherheit und beeinflusst unser Denken und Fühlen.
Ursachen für Hörverlust
Schwerhörigkeit kann viele Gründe haben. Häufige Ursachen sind:
-
Lärmbelastung – dauerhafter Lärm oder laute Musik über 85 Dezibel schädigen das Gehör nachhaltig.
-
Erkrankungen – etwa Ohrenentzündungen oder ein Hörsturz.
-
Alterungsprozesse – der Verschleiß der Haarsinneszellen im Innenohr führt zu Hörminderung.
Ein Irrtum ist, dass nur ältere Menschen betroffen sind. Viele Betroffene sind unter 55 Jahre alt. Bei Kindern kann Hörverlust sogar den Spracherwerb beeinträchtigen.
Hörschwäche bleibt oft lange unentdeckt
„Schwerhörigkeit wird in Deutschland durchschnittlich zehn Jahre zu spät behandelt“, warnt Marianne Frickel, Präsidentin der Bundesinnung der Hörakustiker.
Oft merken Betroffene selbst nicht, dass ihr Gehör nachlässt. Anfangs ergänzt das Gehirn fehlende Hörinformationen automatisch. Doch mit der Zeit verlernt es, bestimmte Sprachlaute zu erkennen – das Sprachverständnis nimmt schleichend ab.
Früherkennung schützt Lebensqualität
Wer bei Gesprächen häufiger nachfragt, Geräusche verzerrt hört oder von anderen auf sein Hörverhalten hingewiesen wird, sollte das Gehör professionell prüfen lassen. Hörakustiker wie Kerstin Wilken von Wilken Hörakustik in Hesel führen präzise Höranalysen durch und beraten individuell.
Moderne Hörsysteme – klein, smart, leistungsstark
Die heutige Hörakustik-Technologie ist weit entfernt von klobigen Geräten der Vergangenheit. Moderne Hörsysteme sind:
-
Mini-Computer im Ohr
-
Filtern Sprache und reduzieren Störgeräusche
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Per Smartphone steuerbar
-
Verbindbar mit Telefon, TV und Multimedia-Geräten
So gleichen sie nicht nur eine Hörminderung aus, sondern schenken ein hohes Maß an Lebensqualität, Sicherheit und gesellschaftlicher Teilhabe zurück.
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Für wen ist eine ambulante Krankenzusatzversicherung sinnvoll?
Für gesetzlich Versicherte, die Leistungslücken der Krankenkassen schließen möchten. Neben umfangreicheren Vorsorgeuntersuchungen profitieren Sie von Kostenübernahmen für Seh- und Hörhilfen, Transportkosten und freier Krankenhauswahl. So können Sie sich auch als Kassenpatient:in als Privatpatient fühlen und entlasten sich und Ihre Liebsten finanziell.
Für Personen, die Naturheilverfahren bzw. alternative Heilmethoden schätzen und sich bei einer Heilpraktikerin bzw. einem Heilpraktiker oder osteopathisch behandeln lassen möchten. Mit einer ambulanten Krankenversicherung bekommen Sie auch die Kosten für Medikamente bzw. homöopathische Arzneimittel (zum Beispiel Globuli) erstattet.
Für junge Leute, die sich günstige Einstiegsbeiträge sichern wollen. Je früher Sie sich für den Abschluss einer ambulanten Krankenzusatzversicherung entscheiden, desto günstiger sind Ihre Versicherungsbeiträge. Zudem sind junge Menschen seltener von Vorerkrankungen betroffen. Diese müssen in den Gesundheitsfragen vor Tarifabschluss angegeben werden.
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Gut vorbereitet zum besten Preis – Ihr sicherer Weg zum erfolgreichen Hausverkauf

Vorwort von Anni Wiegand
Ihre Immobilienexpertin in Ostfriesland
„Hätte ich das früher gewusst…“
Diesen Satz höre ich leider viel zu oft. Und meistens ist es dann schon zu spät – der Vertrag unterschrieben, der Preis niedriger als nötig, oder das böse Erwachen kommt erst Monate später.
Ein Hausverkauf ist für die meisten Menschen die größte und wichtigste Verkaufsentscheidung ihres Lebens. Es geht oft um mehrere Hunderttausend Euro – und um das Zuhause, in dem viele Jahre, manchmal sogar Generationen, verbracht wurden. Umso erschreckender ist es, wie viele diesen Schritt ohne ausreichende Vorbereitung und ohne Kenntnis der Risiken angehen.
Ich habe in meiner Laufbahn als Immobilienmaklerin viele positive Geschichten erlebt – aber leider auch genügend Fälle, bei denen ein falscher Zeitpunkt, der falsche Käufer oder fehlende Unterlagen zu großen finanziellen Einbußen geführt haben. Manchmal waren es nur kleine Fehler, die am Ende zehntausende Euro gekostet haben.
Mein Ziel ist es, Ihnen dieses Wissen weiterzugeben – ehrlich, klar und praxisnah.
In unserem persönlichen Gespräch beim Infoabend möchte ich Ihnen nicht nur diese umfangreiche Checkliste an die Hand geben, sondern auch konkrete Tipps aus der Praxis mit auf den Weg geben:
-
Welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten
-
Welche Unterlagen wirklich entscheidend sind
-
Wie Sie den richtigen Verkaufspreis finden
-
Und wie Sie sich vor unzuverlässigen Käufern schützen
Dabei profitieren Sie auch von meinem eingespielten Expertennetzwerk: Steuerberater, Notarin, Versicherungsspezialisten, Handwerker – Menschen, denen ich vertraue und die ich seit Jahren in komplexen Verkaufsprozessen an meiner Seite habe.
Denn eines kann ich Ihnen versichern: Nur Verkäufer, die sicher und gut vorbereitet sind, erzielen den besten Preis und verkaufen ohne böse Überraschungen.
Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen und gemeinsam dafür zu sorgen, dass Ihr Hausverkauf zu einem erfolgreichen und sorgenfreien Abschluss kommt.
Herzlichst
Anni Wiegand
Immobilienexpertin FALC Immobilien
Checkliste: Hausverkauf in Eigenregie
(Für Privatpersonen & Erbengemeinschaften)
1️⃣ Grundsätzliche Fragen vor dem Start
Diese Punkte sollten Sie ehrlich für sich (oder gemeinsam in der Erbengemeinschaft) klären, bevor Sie überhaupt den ersten Schritt machen:
☐ Warum möchte ich verkaufen?
☐ Möchte ich wirklich selbst verkaufen – oder wäre ein Makler sinnvoller?
☐ Bin ich bereit zu verhandeln oder will ich einen festen Preis durchsetzen?
☐ Habe ich die zeitlichen Kapazitäten für Besichtigungen, Telefonate, Bürokratie?
☐ Bin ich emotional bereit, mich von der Immobilie zu trennen?
☐ Kenne ich den aktuellen Immobilienmarkt in meiner Region?
2️⃣ Klärung der Eigentumsverhältnisse
Gerade bei Erbengemeinschaften oder mehreren Eigentümern ist hier oft Klärungsbedarf:
☐ Alle Eigentümer im Grundbuch identifiziert
☐ Zustimmung aller Miteigentümer eingeholt
☐ Klärung, ob Nießbrauch- oder Wohnrechte bestehen
☐ Vollmachten geregelt (z. B. wenn ein Eigentümer im Ausland lebt)
☐ Eintragungen im Grundbuch geprüft
💡 Tipp: Bei Uneinigkeit kann das Amtsgericht oder ein Mediator helfen, bevor Verkaufsverhandlungen starten.
3️⃣ Unterlagen & Dokumentation sammeln
Viele Kaufinteressenten und Banken verlangen vollständige und aktuelle Unterlagen:
📂 Rechtliche Unterlagen
☐ Aktueller Grundbuchauszug
☐ Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
☐ Baugenehmigungen und Baupläne
☐ Baubeschreibungen und Sanierungsnachweise
☐ Energieausweis (gesetzlich vorgeschrieben)
☐ Eventuelle Mietverträge (bei vermieteten Objekten)
📂 Finanz- und Steuerunterlagen
☐ Kaufvertrag der Immobilie (falls vorhanden)
☐ Unterlagen zu Hypotheken oder Grundschulden
☐ Beratung beim Steuerberater (Stichwort Spekulationssteuer, Erbschaftssteuer)
📂 Technische Unterlagen
☐ Wartungsprotokolle (Heizung, Solaranlage, etc.)
☐ Rechnungen von Renovierungen und Modernisierungen
☐ Lagepläne, Flurkarte
📂 Besonderheiten für Erbengemeinschaften
☐ Erbschein
☐ Testamente / Erbverträge
☐ Vollmachten zur Vertretung
4️⃣ Gutachten & Wertermittlung
☐ Überlegen: Kostenloser Online-Rechner oder professionelles Gutachten?
☐ Unabhängige Sachverständige oder öffentlich bestellte Gutachter anfragen
☐ Vergleichspreise ähnlicher Immobilien in der Umgebung recherchieren
☐ Zustand der Immobilie realistisch einschätzen (Renovierungsbedarf = Preisfaktor)
☐ Marktstrategie festlegen (schneller Verkauf vs. maximaler Preis)
5️⃣ Verkaufsvorbereitung
☐ Immobilie aufräumen, entrümpeln, ggf. homestaging nutzen
☐ Kleinreparaturen und optische Aufwertungen vornehmen
☐ Außenbereich herrichten (Garten, Fassade, Eingangsbereich)
☐ Professionelle Fotos anfertigen lassen
☐ Aussagekräftiges Exposé erstellen
6️⃣ Verkaufsabwicklung
☐ Verkaufsplattformen auswählen (Immobilienscout, eBay Kleinanzeigen, Zeitungen)
☐ Anzeige formulieren (mit allen Pflichtangaben)
☐ Besichtigungstermine organisieren
☐ Interessenten vorab prüfen (Bonitätsprüfung, Finanzierungsbestätigung)
☐ Bei mehreren Kaufinteressenten – Bieterverfahren erwägen
☐ Kaufvertrag beim Notar entwerfen lassen
☐ Kaufpreiszahlung sichern (Notaranderkonto oder Direktzahlung)
7️⃣ Rechtliche & finanzielle Absicherung
☐ Steuerberater konsultieren (Steuerfolgen & Fristen)
☐ Versicherungen anpassen oder kündigen (Wohngebäude, Haftpflicht)
☐ Übergabeprotokoll erstellen (Zählerstände, Schlüssel, Mängel)
☐ Kaufpreis erst nach vollständiger Beurkundung & Eintragung übergeben
8️⃣ Risiken & häufige Fehler
⚠ Überzogener Preis = monatelanger Leerstand
⚠ Fehlende Unterlagen = Käufer springen ab
⚠ Kein Energieausweis = Bußgeld möglich
⚠ Keine Bonitätsprüfung = Zahlungsausfall
⚠ Unklare Eigentumsverhältnisse = Rechtsstreit
9️⃣ Persönliche Reflexion – Bin ich bereit?
☐ Habe ich das notwendige Wissen und die Zeit?
☐ Bin ich bereit, sachlich zu verhandeln?
☐ Habe ich emotionale Bindungen, die mich blockieren könnten?
☐ Kenne ich meine absolute Schmerzgrenze beim Verkaufspreis?
☐ Habe ich professionelle Unterstützung in der Hinterhand, falls nötig?
Abend-Workshop: Erfolgreich die eigene Immobilie in Profi-Qualität selbst verkaufen
… und dabei die 3 größten Fehler vermeiden!
Mit Immobilienexpertin Anni Wiegand
Uhrzeit: 18:30 – 21:00 Uhr
Teilnahmegebühr: 49,00 € Pauschale inkl. Kaffee & Gebäck
Das erwartet Sie
-
In 7 Schritten Ihre Immobilie erfolgreich selbst verkaufen – wie ein Profi
-
Direkt umsetzbare Tipps, die Sie vor teuren Fehlern schützen
-
Wertvolle Insiderinfos, die Sie sonst von niemandem erfahren
Workshop-Inhalte in Kurzform
-
Den richtigen Verkaufspreis ermitteln – welche Methoden wirklich funktionieren
-
Vollständige Objektaufbereitung – welche Unterlagen zwingend notwendig sind
-
Die perfekte Immobilienpräsentation – wie Sie Ihre Immobilie im besten Licht zeigen
-
Top Immobilien-Marketing – wo Sie wirklich Käufer finden
-
Die Besichtigung – wie Sie Interessenten begeistern
-
Den richtigen Käufer auswählen – wichtige Kriterien für Ihre Sicherheit
-
Rechtliche Stolperfallen vermeiden – wie Sie sich vor Risiken schützen
Extra: Die 3 größten Fehler beim Immobilienverkauf – und wie Sie sie garantiert vermeiden!
Anmeldung & Kontakt:
Andrea Wiegand
Vertrieb Immobilien
FALC Immobilien Aurich
Heideweg 8
26529 Leezdorf
Mobil: +49 1512 3565999
E‑Mail: andrea.wiegand@falcimmo.de