Lokal
Landkreis Leer: Mehr Klimaschutz durch Technikwechsel

Stefan Möckel (techn. Fachbereichsleiter beim Abfallwirtschaftsbetrieb) und Wilfried Franken (Elektromeister beim Abfallwirtschaftsbetrieb) (v.l.n.r.)
Erfolgreiche Inbetriebnahme einer Schwachgasanlage zur Verbrennung von Deponiegasen in Breinermoor im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
Eigenen Strom erzeugen: Die Vorteile eines Balkonkraftwerks

Balkonkraftwerke: Unabhängigkeit von steigenden Energiekosten
Jetzt Balkonkraftwerke kaufen und von den Vorteilen profitieren
In Zeiten steigender Energiekosten und dem Bedürfnis nach Unabhängigkeit von Stromversorgern gewinnen alternative Energiequellen immer mehr an Bedeutung. Eine interessante Möglichkeit, eigenständig Strom zu erzeugen, bietet das Balkonkraftwerk. Aber was genau verbirgt sich hinter dieser Bezeichnung? Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die an der Fassade oder dem Balkon eines Hauses montiert werden kann. Mit den Produkten des LeserECHO-Verlags stehen hochwertige Balkonkraftwerke zur Verfügung, bestehend aus Solarmodulen mit einer Leistungsgarantie von 25 Jahren, einem qualitativen Wechselrichter und den erforderlichen Kabeln und Steckern.
Trotz der vergleichsweise geringen Größe kann ein Balkonkraftwerk ausreichend Strom erzeugen, um den Grundbedarf eines Haushalts zu decken und Geräte wie Kühlschrank, Gefrierschrank, WLAN-Router und Teichpumpe während der sonnigen Stunden zu betreiben. Die Vorteile eines Balkonkraftwerks sind vielfältig. Durch die Produktion des eigenen Stroms kann man sich von steigenden Energiekosten unabhängig machen und langfristig die Energiekosten senken. Zudem wird der ökologische Fußabdruck verkleinert und ein Beitrag zur nachhaltigen Energieerzeugung geleistet.
Auch für Mieterinnen und Mieter ist das Balkonkraftwerk eine interessante Option. Da es keine großen baulichen Maßnahmen erfordert, kann es problemlos auf einem Balkon oder einer Terrasse montiert werden. Hauseigentümerinnen und ‑eigentümer können das Balkonkraftwerk als sinnvolle Ergänzung zu einer bereits bestehenden Solaranlage nutzen, um den Eigenverbrauch weiter zu optimieren.
Bei der Anschaffung eines Balkonkraftwerks sind verschiedene Kriterien zu beachten. Die Größe der Anlage ist entscheidend, da sie an nahezu jedem Ort installiert werden kann, an dem die Sonnenstrahlen hingelangen. Eine Ausrichtung nach Süden, Süd-Ost oder Süd-West ist ideal. Personen, die nur an der Nordseite einen Platz zur Verfügung haben, sollten von einem Balkonkraftwerk Abstand nehmen. Die Installation einer solchen Anlage ist jedoch einfacher als man denkt und erfordert nur grundlegende handwerkliche Fähigkeiten. Innerhalb weniger Stunden kann die Anlage einsatzbereit sein.
Die Nachfrage nach Balkonkraftwerken steigt stetig an. Mit einem 600-Watt-Balkonkraftwerk können laut Angaben der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie im Norden Deutschlands etwa 600 Kilowattstunden pro Jahr erzeugt werden. Angesichts steigender Strompreise und der ökologischen Vorteile ist es kein Wunder, dass immer mehr Menschen auf Mini-Solarkraftwerke setzen.
Der LeserECHO-Verlag organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema Balkonkraftwerke in Zusammenarbeit mit Elektromeister Michael Gerbrand aus Flachsmeer. Anhand einer aufgebauten Musteranlage haben Interessierte die Möglichkeit, sich die Funktionsweise eines Balkonkraftwerks anzuschauen und Fragen zu stellen. Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Einblick in den Aufbau einer solchen Mini-Solaranlage und können sich über die verschiedenen Komponenten informieren.
Wenn Sie an einer kostenlosen Informationsveranstaltung teilnehmen möchten, schreiben Sie gerne eine E‑Mail an info@leserecho.de. Das Team des LeserECHO-Verlags steht Ihnen für weitere Fragen und Anliegen zur Verfügung. Entscheiden Sie sich jetzt für ein Balkonkraftwerk und profitieren Sie von den Vorteilen der eigenen Stromerzeugung.

Lokal
Fachkräftemangel spitzt sich zu – Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt

Die Berufsbildende Schule I in Leer – hier beginnt für viele Jugendliche der Weg ins Berufsleben. Doch immer mehr Ausbildungsplätze in Niedersachsen bleiben unbesetzt.
Fachkräftemangel verschärft sich – Ausbildungsreife unter Druck
IHK-Ausbildungsumfrage 2025 zeigt alarmierende Entwicklungen
Der Fachkräftemangel bleibt für die Wirtschaft in Niedersachsen das dominierende Problem – und verschärft sich weiter. Das ist das zentrale Ergebnis der aktuellen Ausbildungsumfrage 2025 der Industrie- und Handelskammern Niedersachsen (IHKN), an der sich über 1.500 Ausbildungsbetriebe beteiligten. Neben dem Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern rücken nun auch Defizite bei der Ausbildungsreife junger Menschen zunehmend in den Fokus.
Nur 56,4 Prozent der befragten Unternehmen konnten im Jahr 2024 alle angebotenen Ausbildungsplätze besetzen. Hauptgrund: 72,6 Prozent fanden keine geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. Besonders alarmierend: Ein Drittel der Betriebe, die ihre Plätze letztlich besetzen konnten, erhielt zuvor überhaupt keine Bewerbungen.
„Wenn selbst große, attraktive Betriebe keine Bewerbungen mehr bekommen, muss das ein Alarmsignal sein. Die Fachkräftelücke droht sich langfristig zu verfestigen“, warnt Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Niedersachsen.
Fehlende Grundlagen
Die Umfrage macht deutlich, dass nicht nur Quantität, sondern auch Qualität der Bewerbungen Sorgen bereitet. 87,2 Prozent der Unternehmen berichten von regelmäßigen Mängeln bei Auszubildenden – vor allem beim Ausdrucksvermögen, in Mathematik, bei Belastbarkeit, Disziplin und mentaler Leistungsfähigkeit.
„Viele Jugendliche sind für die Anforderungen einer Berufsausbildung nicht ausreichend vorbereitet. Schulen müssen hier wieder stärker Grundlagen legen – insbesondere in Sprache und Mathematik“, fordert Sönke Feldhusen, Sprecher Berufliche Bildung der IHKN.
Forderungen an Politik und Bildungssystem
Die IHKN sieht dringenden Handlungsbedarf:
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Frühzeitige Berufsorientierung an Schulen ausbauen
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Ausbildungsreife verbessern, insbesondere durch stärkere Grundbildung
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Berufliche Bildung aufwerten und die Berufsschulen stärken
Die detaillierten Ergebnisse und die daraus abgeleiteten politischen Forderungen finden sich im aktuellen Fokus Niedersachsen, der unter www.fokus-niedersachsen.de abrufbar ist.
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Hauskauf in Leer (Ostfriesland): Notarkosten, Grundbuchgebühren & Nebenkosten im Überblick

Hauskauf in Leer (Ostfriesland): Notarkosten einfach erklärt
Wer in Leer (Ostfriesland) ein Haus kaufen möchte, kommt um den Notar nicht herum. Ob Kaufvertrag, Grundbucheintrag oder Eigentumsübergang – der Notar ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt für Rechtssicherheit beim Immobilienkauf. Doch welche Notarkosten entstehen genau und wie lassen sie sich kalkulieren?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie sich die Notarkosten zusammensetzen, worauf Sie achten sollten und welche regionalen Besonderheiten es in Leer und Ostfriesland gibt.
Warum beim Hauskauf in Leer ein Notar Pflicht ist
In Deutschland muss jeder Immobilienkauf notariell beurkundet werden. Der Notar erstellt und verliest den Kaufvertrag, sorgt für die Eintragung ins Grundbuch und wickelt die Kaufpreiszahlung rechtlich sicher ab.
Gerade in Leer und der gesamten Region Ostfriesland ist der Notar oft auch der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Grundstücksgrenzen, Erbfragen oder Altlasten geht.
Notarkosten beim Hauskauf in Leer – so setzen sie sich zusammen
Die Kosten für einen Notar beim Hauskauf setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen und betragen in der Regel etwa 1 bis 1,5 % des Kaufpreises, zuzüglich der Grundbuchkosten. Hinzu kommen noch weitere Gebühren für die Eintragung von Grundschulden oder die Löschung von Rechten Dritter.
Insgesamt sollten Sie mit Kosten von 1,3 bis 2,0 % des Kaufpreises rechnen.

Detaillierte Kostenaufstellung
Notarkosten:
Für die Beurkundung des Kaufvertrags, die Betreuungstätigkeit und den Vollzug des Geschäfts fallen in der Regel 1 bis 1,5 % des Kaufpreises an.
Grundbuchkosten:
Die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch liegen bei etwa 0,5 % des Kaufpreises.
Weitere Gebühren:
Zusätzlich können Kosten für die Eintragung von Grundschulden oder die Löschung von Rechten Dritter anfallen.
Gesamtkosten:
Die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch bewegen sich in der Regel zwischen 1,3 und 2,0 % des Kaufpreises.
Beispielrechnung für Leer
Bei einem Kaufpreis von 350.000 € könnten die Notarkosten wie folgt aussehen:
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Notarkosten: ca. 1.370 € (Beurkundung Kaufvertrag), 342,50 € (Betreuungsgebühr), 342,50 € (Vollzugstätigkeiten)
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Grundbuchkosten: ca. 1.750 € (0,5 % des Kaufpreises)
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Gesamtkosten: 3.805 € (ohne Mehrwertsteuer)
Wichtiger Hinweis
Die genauen Kosten können je nach Leistungsumfang und Notar variieren.
Es ist ratsam, vorab ein Angebot vom Notar einzuholen, um die tatsächlichen Kosten zu erfahren.
In der Regel trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten, es sei denn, es handelt sich um Sonderfälle – etwa wenn Rechte Dritter durch den Verkäufer gelöscht werden müssen.
Nebenkosten beim Immobilienkauf in Ostfriesland
Neben den Notarkosten fallen weitere Kaufnebenkosten an:
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Grunderwerbsteuer Niedersachsen: 5 % des Kaufpreises
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Maklerprovision (falls beauftragt)
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Gebühren für Finanzierungsunterlagen
Notarkosten beim Hauskauf in Leer auf einen Blick
Beispielrechnung:
Summe laut Kaufvertrag: Geschäftswert: 289.000,00 Euro
Beurkundungsverfahren § 47 1.170,00 €
Betreuungsgebühr § 113 292,50 €
Vollzugsgebühr §112 50,00 €
Dokumentenpauschale (s/w) 9,60 €
Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 €
Zwischensumme: 1542,10 €
+ 19% Umsatzsteuer: 293,00 €
Gesamtbetrag Notarkosten 1835,10 €
Wer in Leer (Ostfriesland) ein Haus kaufen möchte, sollte die Notar- und Grundbuchkosten von Beginn an in seine Kalkulation einplanen. Sie sind zwar gesetzlich vorgeschrieben, sichern aber den reibungslosen Ablauf und die Rechtssicherheit des Immobilienkaufs. Mit guter Vorbereitung und transparenter Kostenplanung lassen sich Überraschungen vermeiden.
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Briefkasten des Amtsgerichts Leer – Fristsachen bis 24 Uhr einwerfen

Hausbriefkasten des Amtsgerichts Leer
Direkt rechts neben dem Haupteingang des Amtsgerichts Leer befindet sich der große, amtliche Hausbriefkasten. Hier können fristgebundene Schriftstücke am Tag des Fristablaufs bis 24 Uhr eingeworfen werden. Der Briefkasten wird regelmäßig geleert und dient als sicherer Abgabeort für Gerichtspost – mit Ausnahme von Grundbuchunterlagen und Wertgegenständen, die persönlich in der zuständigen Serviceeinheit abgegeben werden sollten.
1. Fristsachen bis 24 Uhr
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In der deutschen Zivilprozessordnung (§ 130a ZPO und § 167 ZPO) gilt: Wenn ein Schriftstück fristgebunden ist (z. B. Berufungsbegründung, Klageschrift), muss es spätestens am letzten Tag der Frist bis 24:00 Uhr beim Gericht eingegangen sein.
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Ein Einwurf in den amtlichen Hausbriefkasten zählt rechtlich wie der Eingang im Gerichtsbüro – der entscheidende Punkt ist der tatsächliche Einwurfzeitpunkt.
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Darum steht dort ausdrücklich: „… bis 24 Uhr“. Damit ist klargestellt, dass auch späte Abgaben noch fristwahrend sind, solange sie am richtigen Tag im Briefkasten landen.
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2. Warum nicht Grundbuchsachen oder Wertsachen einwerfen?
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Grundbuchsachen (z. B. Eintragungsanträge, Auflassungsvormerkungen) sind besonders formalisiert und oft mit Originalunterlagen versehen (z. B. beglaubigte Urkunden).
→ Bei Verlust oder verspäteter Bearbeitung könnten Grundstücksrechte beeinträchtigt werden. -
Wertgegenstände (z. B. Bargeld, Schmuck, Sparbücher) dürfen aus Sicherheitsgründen nicht im Briefkasten landen — hier ist keine sichere Verwahrung gewährleistet.
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Der Hinweis „zur Vermeidung von Nachteilen“ heißt: Wenn so ein Dokument verloren geht oder beschädigt wird, trägt im Zweifel der Einreicher das Risiko.

3. Leerungszeiten 7:00 und 12:00 Uhr
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Diese Zeiten sind interne Servicezeiten, zu denen der Briefkasten geleert wird.
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Wichtig: Für Fristen zählt das nicht — für Fristwahrung reicht der Einwurf irgendwann bis 24 Uhr. Die Leerung am Folgetag dokumentiert dann den Eingangsstempel (Datum des Einwurfs).
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Ausnahme: Bei normalen, nicht fristgebundenen Postsendungen kann sich durch diese Leerungszeiten die Bearbeitung verzögern.
💡 Praxis-Tipp:
Wer ganz sicher gehen will, bei knapper Frist:
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Direkt vor Ort einwerfen und Zeugen mitnehmen (oder Videoaufzeichnung vom Einwurf, wenn erlaubt).
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Alternativ in der Geschäftsstelle abstempeln lassen („Eingangsstempel“) – dann gibt es keinen Streit.
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Bei sehr wichtigen Grundbuchsachen oder Originalen immer persönlich abgeben.
