Politik

Wachs­tums­chan­cen­ge­setz 2023: Bes­se­re Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten für den Wohnungsbau

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Kabi­netts­be­schluss: Bes­se­re Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten für den Wohnungsbau

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 30. August 2013 das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz ver­ab­schie­det. Die degres­si­ve Abschrei­bung auf Abnut­zung (AfA) für Wohn­ge­bäu­de ist ein zen­tra­ler Bau­stein des Geset­zes. Zusätz­lich wur­de ver­ab­re­det, bis Ende Sep­tem­ber ein Maß­nah­men­pa­ket zur Sta­bi­li­sie­rung der Bau- und Immo­bi­li­en­bran­che zu beraten.

Offi­zi­el­les Por­trait BM’in Kla­ra Geywitz

Dazu erklärt Kla­ra Gey­witz, Bun­des­mi­nis­te­rin für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen: “Die degres­si­ve AfA für den Woh­nungs­bau als Teil des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes hat das Poten­ti­al, die Bau- und Immo­bi­li­en­bran­che deut­lich zu stär­ken. Sechs Pro­zent, die nächs­ten sechs Jah­re: Wer mit dem Bau inner­halb der nächs­ten sechs Jah­re beginnt, soll die neue AfA nut­zen kön­nen. Das ermög­licht es der Bran­che, Inves­ti­ti­ons­kos­ten schnel­ler abzu­schrei­ben. Damit wer­den wie­der­um schnel­ler Inves­ti­tio­nen in neu­en Wohn­raum mög­lich. Unse­re Rege­lung sieht kei­ne Bau­kos­ten­ober­gren­zen vor. Es kann ab einem Effi­zi­enz­stan­dard 55 gebaut wer­den und die attrak­ti­ve Abschrei­bung gilt für alle Bau­pro­jek­te mit Bau­be­ginn ab dem 1. Okto­ber 2023.

Aber nicht nur mit die­sem Ange­bot an die Bau- und Immo­bi­li­en­bran­che wol­len wir den Woh­nungs­bau in Deutsch­land wie­der in Schwung brin­gen. Bis Ende Sep­tem­ber wer­den wir als Bun­des­bau­mi­nis­te­ri­um feder­füh­rend für die Bun­des­re­gie­rung ein Maß­nah­men­pa­ket erar­bei­ten, dass der Bau- und Immo­bi­li­en­bran­che wei­te­re Wachs­tums­im­pul­se geben soll. Damit unter­streicht die Bun­des­re­gie­rung die Bedeu­tung der Bran­che für die deut­sche Volks­wirt­schaft und die her­aus­ra­gen­de Not­wen­dig­keit von mehr Wohn­raum in unse­rem Land. Dies, zusam­men mit wei­te­ren Maß­nah­men, wie der För­de­rung des sozia­len Woh­nungs­baus in Rekord­hö­he und der Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen beim kli­ma­freund­li­chen Neu­bau in Mil­li­ar­den­hö­he, wird zu einem Auf­wuchs an neu­em Wohn­raum führen.”

Hin­ter­grün­de zur degres­si­ven AfA

War­um füh­ren wir eine zeit­lich befris­te­te degres­si­ve AfA ein?

Die Bau­bran­che steckt in einer Kri­se. Die Erhö­hung der linea­ren AfA von 2 Pro­zent auf 3 Pro­zent und eine Son­der-AfA für beson­ders kli­ma­freund­li­chen Neu­bau waren bereits hilf­rei­che Maß­nah­men, rei­chen aber noch nicht aus, um aus­rei­chend Inves­ti­tio­nen anzustoßen.

Die degres­si­ve AfA bil­det den Wert­ver­zehr von Wohn­ge­bäu­den bes­ser ab. Wert­ver­zehr bedeu­tet: In neu­en Gebäu­den ver­bau­te Tech­nik wird oft inner­halb von weni­gen Jah­ren durch neue Ent­wick­lun­gen über­holt. Dadurch ver­lie­ren Gebäu­de zu Anfang schnel­ler an Wert. Die degres­si­ve Abschrei­bung för­dert die schnel­le­re Refi­nan­zie­rung von getä­tig­ten Investitionen.

Wie sind die Kon­di­tio­nen und für wel­che Gebäu­de gilt die degres­si­ve AfA?

Die degres­si­ve Abschrei­bung gilt aus­schließ­lich für neu gebau­te bzw. neu erwor­be­ne Wohn­ge­bäu­de und Wohnungen.

Im ers­ten Jahr kön­nen 6 Pro­zent der Inves­ti­ti­ons­kos­ten steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den. In den fol­gen­den Jah­ren kön­nen jeweils 6 Pro­zent des Rest­wer­tes steu­er­lich gel­tend gemacht werden.

Ein Wech­sel zur linea­ren AfA ist möglich.

Bei­spiel­rech­nung: Bei 400.000 Euro Inves­ti­ti­ons­kos­ten sind es im ers­ten Jahr 24.000 Euro (6 Pro­zent von 400.000), im zwei­ten Jahr 22.560 Euro (400.000 Euro abzüg­lich der 24.000 Euro vom ers­ten Jahr = 376.000 Euro Restwert).

Der Bau­be­ginn des Wohn­ge­bäu­des muss zwi­schen dem 1. Okto­ber 2023 und dem 30. Sep­tem­ber 2029 liegen.

Beim Erwerb einer Immo­bi­lie muss der Ver­trag zwi­schen dem 1. Okto­ber 2023 und dem 30. Sep­tem­ber 2029 rechts­wirk­sam geschlos­sen wer­den. Die Immo­bi­lie muss bis zum Ende des Jah­res der Fer­tig­stel­lung erwor­ben werden.

 

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Politik

Nico Blo­em: Fron­tal­an­griff auf „Lifestyle-Teilzeit“-Debatte

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Blo­em kri­ti­siert CDU-Vor­stö­ße: „Her­ber Schlag gegen die Beschäftigten“

WEEENER / HANNOVER – Der SPD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Nico Blo­em aus Wee­ner bezieht in der aktu­el­len Debat­te um die Ein­schrän­kung der Teil­zeit­ar­beit klar Stel­lung. In einer schar­fen Reak­ti­on auf jüngs­te Vor­schlä­ge aus den Rei­hen der CDU kri­ti­siert Blo­em die Ten­denz, Arbeit­neh­mer­rech­te sys­te­ma­tisch zu schwächen.

Kri­tik an „Lifestyle“-Vorwürfen

Blo­em ord­net die aktu­el­le Dis­kus­si­on in eine Rei­he von Vor­stö­ßen ein, die nach sei­ner Auf­fas­sung den Respekt gegen­über den Arbeit­neh­mern ver­mis­sen las­sen. Ob es um die Kri­tik am Min­dest­lohn, For­de­run­gen nach län­ge­ren Arbeits­zei­ten oder die Debat­te um die tele­fo­ni­sche Krank­schrei­bung gehe – die Rhe­to­rik sei besorgniserregend.

Beson­ders deut­lich kri­ti­siert der Abge­ord­ne­te die Äuße­run­gen von Bun­des­kanz­ler Fried­rich Merz und der Vor­sit­zen­den der Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­uni­on, Git­ta Con­ne­mann. Den Vor­wurf einer soge­nann­ten „Life­style-Teil­zeit“ bezeich­net Blo­em als realitätsfern:

„Wer einen Teil­zeit­job hat, hat in der Regel nicht genug Geld, um sei­nen Life­style in der Frei­zeit zu finan­zie­ren. Wer das meint, kennt die Rea­li­tät der Arbeits­welt nicht.“

Fokus auf Kin­der­be­treu­ung und Pfle­ge statt Einschränkungen

Für Blo­em ist Teil­zeit kein Luxus, son­dern für die meis­ten Beschäf­tig­ten eine Not­wen­dig­keit, um den All­tag zwi­schen Beruf, Kin­der­be­treu­ung und der Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen zu bewäl­ti­gen. Eine Ein­schrän­kung des Rechts auf Teil­zeit wür­de nach sei­ner Ein­schät­zung vor allem Frau­en tref­fen und den bestehen­den Fach­kräf­te­man­gel durch einen Rück­gang der Beschäf­ti­gung wei­ter verschärfen.

Statt Arbeit­neh­mer­rech­te zu beschnei­den, for­dert der SPD-Poli­ti­ker Inves­ti­tio­nen in die Infra­struk­tur des Alltags:

  • Bes­se­re Kinderbetreuung

  • Gestei­ger­te Familienfreundlichkeit

  • Stär­kung der Pflege

Schul­ter­schluss mit Arbeit­neh­mern und Unternehmen

Nico Blo­em betont, dass die Men­schen, die täg­lich „ackern“, Wert­schät­zung statt Miss­trau­en ver­dient hät­ten. Er signa­li­siert Gesprächs­be­reit­schaft, sofern es um die Ver­bes­se­rung der Ver­ein­bar­keit von Job und All­tag geht. Abschlie­ßend unter­streicht er sein Enga­ge­ment für die Regi­on: „Ich ste­he an der Sei­te aller Beschäf­tig­ten und Unter­neh­men und wer­de mich wei­ter­hin für sie ein­set­zen, weil ich sehe, was täg­lich geleis­tet wird.“

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Politik

Teil­zeit nur noch bei „ech­tem“ Bedarf? Hef­ti­ger Streit um CDU-Vorstoß

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Streit um „Life­style-Teil­zeit“: Minis­ter Phil­ip­pi kri­ti­siert CDU-Vor­stoß scharf

Die Debat­te um die Arbeits­zeit­mo­del­le in Deutsch­land ver­schärft sich. Ein Antrag der Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­uni­on (MIT) in der CDU, den Rechts­an­spruch auf Teil­zeit ein­zu­schrän­ken, sorgt für hef­ti­gen Gegen­wind aus Nie­der­sach­sen. Arbeits- und Gleich­stel­lungs­mi­nis­ter Dr. Andre­as Phil­ip­pi (SPD) bezeich­net das Vor­ha­ben als „abso­lu­ten Irrweg“.

In einem Antrag an den CDU-Bun­des­par­tei­tag for­dert die MIT unter dem Schlag­wort „Kein Rechts­an­spruch auf Life­style-Teil­zeit“, den gesetz­li­chen Anspruch auf redu­zier­te Arbeits­stun­den zu begren­zen. Ziel des Vor­sto­ßes ist es offen­bar, dem Arbeits­kräf­te­man­gel durch eine höhe­re Voll­zeit­quo­te ent­ge­gen­zu­wir­ken. Doch für den nie­der­säch­si­schen Arbeits­mi­nis­ter geht die­se Rech­nung nicht auf.

Rea­li­tät an der Lebens­wirk­lich­keit vorbei

„Die­ser Vor­schlag macht mich fas­sungs­los“, erklärt Dr. Andre­as Phil­ip­pi deut­lich. Laut dem Minis­ter igno­rie­re der Begriff der „Life­style-Teil­zeit“ die tat­säch­li­chen Lebens­rea­li­tä­ten der Beschäf­tig­ten. Sta­tis­ti­ken wür­den bele­gen, dass die Redu­zie­rung der Arbeits­zeit in den meis­ten Fäl­len nicht dem Frei­zeit­ver­gnü­gen die­ne, son­dern not­wen­dig sei, um Beruf und „Care-Arbeit“ – also die Betreu­ung von Kin­dern oder die Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen – zu vereinbaren.

Beson­ders berufs­tä­ti­ge Müt­ter stün­den hier im Fokus. Eine Ein­schrän­kung des Rechts auf Teil­zeit wür­de nach Ansicht Phil­ip­pis vor allem Frau­en tref­fen und sie im Zwei­fels­fall ganz aus dem Berufs­le­ben drän­gen, anstatt sie zu mehr Arbeits­stun­den zu bewegen.

Gefahr für den Arbeitsmarkt

Auch wirt­schafts­po­li­tisch sieht der Minis­ter in dem Uni­ons-Vor­stoß eine Gefahr. Wäh­rend die Wirt­schaft hän­de­rin­gend nach Per­so­nal sucht, könn­te eine sol­che Maß­nah­me zu einem Rück­gang der Gesamt­be­schäf­ti­gung füh­ren. Anstatt Rech­te zu beschnei­den, for­dert Phil­ip­pi Inves­ti­tio­nen in die Infrastruktur:

„Es ist poli­tisch viel­mehr not­wen­dig, dass wir in die Wei­ter­bil­dung und Qua­li­fi­zie­rung der Beschäf­tig­ten inves­tie­ren und die Rah­men­be­din­gun­gen für Kin­der­be­treu­ung und Pfle­ge ver­bes­sern – so kann mehr Voll­zeit­er­werbs­tä­tig­keit geför­dert werden.“

Die Debat­te zeigt deut­lich die gegen­sätz­li­chen Posi­tio­nen: Wäh­rend Tei­le der Wirt­schaft auf mehr Prä­senz set­zen wol­len, pocht das Arbeits­mi­nis­te­ri­um auf Fle­xi­bi­li­tät als Grund­vor­aus­set­zung für eine moder­ne Arbeits­welt und die Gleich­stel­lung von Mann und Frau.

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Politik

Off­shore-Gewer­be­steu­er gesi­chert: Land­kreis Leer pro­fi­tiert von Verordnung

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Lan­des­re­gie­rung sichert Gewer­be­steu­er von Off­shore-Wind­parks – auch Land­kreis Leer profitiert

Am Mon­tag, 15. Dezem­ber 2025, hat die nie­der­säch­si­sche Lan­des­re­gie­rung eine wich­ti­ge Ände­rung der Ver­ord­nung über die Erhe­bung der Gewer­be- und Grund­steu­er in gemein­de­frei­en Gebie­ten beschlos­sen. Damit wer­den die Gewer­be­steu­er­ein­nah­men der Off­shore-Wind­parks vor der nie­der­säch­si­schen Nord­see­küs­te dau­er­haft den Kom­mu­nen zugu­te­kom­men. Beson­ders pro­fi­tie­ren davon nicht nur die Stadt Wil­helms­ha­ven, son­dern über den Kom­mu­na­len Finanz­aus­gleich (KFA) auch ande­re Regio­nen wie der Land­kreis Leer.

Ab 2026 fließt der wesent­li­che Teil der Gewer­be­steu­er aus den Off­shore-Wind­parks zunächst in die Kas­sen der Stadt Wil­helms­ha­ven. Rund 65 Mil­lio­nen Euro der Ein­nah­men wer­den anschlie­ßend über den KFA auf ande­re nie­der­säch­si­sche Kom­mu­nen ver­teilt. So pro­fi­tie­ren auch Kom­mu­nen im Bin­nen­land von den Mehr­ein­nah­men, wäh­rend das Land Nie­der­sach­sen und der Bund gemein­sam rund neun Mil­lio­nen Euro erhal­ten. Ins­ge­samt ver­blei­ben etwa 36 Mil­lio­nen Euro im Haus­halt von Wil­helms­ha­ven selbst.

Finanz­mi­nis­ter Gerald Hee­re betont: „Wir ver­hin­dern, dass viel Geld aus Nie­der­sach­sen abfließt und sichern durch die­se gut abge­wo­ge­ne Ent­schei­dung Steu­er­ein­nah­men im drei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­reich dau­er­haft für unse­re Kom­mu­nen ab. Die Lan­des­re­gie­rung zeigt damit ein­mal mehr, dass ihr die Belan­ge der nie­der­säch­si­schen Krei­se, Städ­te und Gemein­den sehr wich­tig sind.“

Hin­ter­grund der Ver­ord­nung ist ein Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs vom 3. Dezem­ber 2024. Danach darf die Hebe­be­rech­ti­gung für die Gewer­be­steu­er für Off­shore-Betriebs­stät­ten nur auf eine oder meh­re­re Gemein­den über­tra­gen wer­den. Ohne die Ände­rung hät­ten die Steu­er­ein­nah­men an die Stand­or­te der Betrei­ber außer­halb Nie­der­sach­sens flie­ßen können.

Die Lan­des­re­gie­rung plant, die tat­säch­li­chen Aus­wir­kun­gen auf Wil­helms­ha­ven und die Umver­tei­lung über den KFA regel­mä­ßig zu prü­fen. Im kom­men­den Jahr sol­len zudem Gesprä­che mit betrof­fe­nen Kom­mu­nen und den kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den statt­fin­den, um das wei­te­re Vor­ge­hen zu besprechen.

Dank der neu­en Rege­lung pro­fi­tie­ren somit nicht nur die direkt betrof­fe­nen Küs­ten­städ­te, son­dern auch Kom­mu­nen im Bin­nen­land wie der Land­kreis Leer, die auf die Mehr­ein­nah­men ange­wie­sen sind, um ihre Infra­struk­tur und kom­mu­na­len Auf­ga­ben zu stärken.

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