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Disney Destiny: MEYER WERFT legt den Grundstein für ein magisches Kreuzfahrterlebnis.
Kiellegungsblock für das dritte Schiff der Wish-Klasse mit Philip Gennotte und Thomas Weigend.
MEYER WERFT und Disney Cruise Line feiern Kiellegung
Papenburg, 20. März 2024 – Ein weiterer Höhepunkt in der Zusammenarbeit zwischen der MEYER WERFT und Disney Cruise Line wurde heute mit der feierlichen Kiellegung des neuen Kreuzfahrtschiffs erreicht. Die Disney Destiny, das dritte Schiff der Wish-Klasse für den US-Konzern, befindet sich nun offiziell im Bau. Die Zeremonie fand im beeindruckenden 504 Meter langen überdachten Baudock der MEYER WERFT statt.
Bei der traditionellen Kiellegung wurde eine Glückmünze unter den Kiel des neuen Schiffes platziert – eine Geste, die dem maritimen Brauch entspricht und für eine glückliche Zukunft des Schiffs steht. Philip Gennotte, Portfolio Project Management Executive von Walt Disney Imagineering Germany, nahm gemeinsam mit Thomas Weigend, Chief Sales Officer der MEYER Gruppe und Geschäftsführer der MEYER WERFT, an dieser symbolischen Handlung teil.
Der Kiellegungs-Block, der nun den Beginn der Montage des Schiffskörpers markiert, ist beeindruckende 38,9 Meter breit, 14 Meter lang und 6,3 Meter hoch. Das dritte Schiff der Wish-Klasse wird über rund 1.250 Kabinen verfügen und eine Größe von etwa 144.000 BRZ haben. Die Auslieferung ist für das Jahr 2025 geplant.
Thomas Weigend betont die herausragende Qualität und das unverkennbare Disney-Storytelling, das auch dieses Schiff zu einem einzigartigen Erlebnis machen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der MEYER WERFT und Disney Cruise Line steht für Innovation, Qualität und die Schaffung unvergesslicher Urlaubserlebnisse auf hoher See.
Neben der Disney Destiny befinden sich auch das Schwesterschiff Disney Treasure sowie das bereits 2022 abgelieferte Schiff Disney Wish im Bau. Alle Schiffe der Wish-Klasse werden über einen emissionsarmen LNG-Antrieb verfügen und somit einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Kreuzfahrtbranche leisten.
Die MEYER Gruppe setzt zudem ihre Expertise ein, um den Umbau des Kreuzfahrtschiffs Disney Adventure in Wismar für Disney Cruise Line abzuschließen. Diese Projekte unterstreichen die langjährige Partnerschaft zwischen der MEYER WERFT und Disney Cruise Line sowie deren gemeinsames Engagement für höchste Standards in der Schifffahrtsindustrie.
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Navimow i108: Revolutionäre Rasenpflege mit Segway-Technologie
Die Zukunft der Rasenpflege ist da, und sie heißt Navimow i108, ein innovativer Mähroboter aus der brandneuen Navimow i‑Serie, powered by Segway. Mit dieser bahnbrechenden Technologie wird die Rasenpflege einfacher und effizienter denn je zuvor. Lehnen Sie sich zurück, genießen Sie Ihren Kaffee und lassen Sie Navimow die Arbeit erledigen, während Sie den perfekt gepflegten Rasen bewundern. Navimow — die Wahl für ein Leben ohne Grenzen!
Schnelle, kabellose Einrichtung
Schluss mit dem lästigen Verlegen von Begrenzungskabeln! Mit Navimow ist die Einrichtung so einfach wie das Herunterladen der Navimow App und ein paar Klicks. Legen Sie Grenzen für Ihre Rasenflächen fest, markieren Sie Sperrbereiche und verbinden Sie sogar mehrere Bereiche miteinander — alles ganz bequem über Ihr Smartphone.
Mühelose Kartierung mit KI
Dank der brandneuen KI-gestützten Assist-Mapping-Funktion* erfasst der Navimow während der Kartierung automatisch die Kanten Ihres Rasens und erstellt eine präzise Karte der gesamten Mähfläche. Eine intelligente Lösung, die Ihnen Zeit und Mühe spart.
Effiziente, perfekte Rasenpflege
Navimow mäht Ihren Rasen so, wie Sie es tun würden, und sorgt dafür, dass er immer frisch aussieht. Der Mäher wechselt die Mährichtung nach 100 % Abdeckung, um sicherzustellen, dass kein Fleckchen Rasen vernachlässigt wird.
Passt für jeden Garten
Egal wie komplex Ihr Garten ist, der Navimow i108 meistert jede Herausforderung. Dank der RTK-Technologie mit Visual Simultaneous Localisation and Mapping (VSLAM) kann er sich präzise auf verschiedensten Rasenflächen bewegen.
Individuelle Kanten mit visueller Präzision
Mit Navimow haben Sie die Wahl zwischen zwei Begrenzungsoptionen: der Standardbegrenzung und der befahrbaren Begrenzung. Die befahrbare Begrenzung ermöglicht es dem Mäher, während des Mähens die physische Grenze zwischen Gras- und Nicht-Grasflächen zu überqueren, um noch näher an der Kante zu mähen.
Intelligente App-Steuerung
Die Navimow App bietet Ihnen alles, was Sie brauchen, von personalisierten Einstellungen bis hin zu Statusaktualisierungen und Serviceerweiterungen. Eine intelligente Lösung, die Ihnen die Kontrolle über Ihren Rasen direkt in die Handfläche legt.
Mit dem Navimow i108 wird Rasenpflege zum Kinderspiel — ganz ohne Grenzen. Erfahren Sie mehr über diesen innovativen Mähroboter und machen Sie sich bereit, Ihren Rasen in neuem Glanz erstrahlen zu lassen.
Erfahren Sie mehr über den i108 Mähroboter ohne Begrenzungskabel von Segway, ideal für Rasenflächen von 500m² bis 3000m².
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Neue Technik schützt Ledabrücke in Leer vor Überlastung
Hightech-Schutz für die Ledabrücke: Neue Wiege-Systeme kommen Ende Mai
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 bei Leer bekommt einen digitalen Schutzschild. Damit das in die Jahre gekommene Bauwerk bis zur Fertigstellung des Neubaus stabil bleibt, rüstet die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Aurich) technisch auf. Das Ziel: Fahrzeugen über 7,5 Tonnen konsequent den Riegel vorzuschieben.
Intelligente Scanner warnen vor der Auffahrt
Das neue Schutzkonzept setzt auf Prävention. Schon bevor schwere Lkw die Brücke erreichen, werden sie von einer modernen Scan-Anlage erfasst. Drei Scanner und Displays – verteilt im Südring, in der Papenburger Straße und in Folmhusen – checken die herannahenden Fahrzeuge. Wer zu schwer ist, erhält direkt einen Hinweis auf dem Display und wird gebeten, die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen. So sollen unnötige Belastungen für die Brücke gar nicht erst entstehen.
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„Weigh-in-Motion“: Wiegen während der Fahrt
Unmittelbar vor der Brücke wird es ernst: Eine Gewichtsmessanlage (Weigh-in-Motion) misst das tatsächliche Gewicht sowie die Achslasten, während die Fahrzeuge darüberrollen. Das System arbeitet absolut datenschutzkonform und dient dazu, Verstöße gegen die Gewichtsbeschränkung lückenlos zu erfassen. Diese Daten helfen dabei, über weitere Schutzmaßnahmen für die Brücke zu entscheiden.
Termine und Verkehrsbehinderungen
Für den Einbau der Technik sind im Mai kurzzeitige Einschränkungen und halbseitige Sperrungen erforderlich:
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Nachtarbeiten an der B 70 (nördliche Ledabrücke):
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In den Nächten vom 19. auf den 20. Mai sowie vom 20. auf den 21. Mai.
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Jeweils von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampel.
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Arbeiten am Südring:
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Am 19. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Verkehrsführung über eine mobile Absperrtafel (keine Ampel).
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Kreuzungsbereich B 70 / B 438 (Folmhusen):
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Am 20. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampelanlage.
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Direkt nach dem Einbau geht das System in Betrieb, um die Ledabrücke als wichtige Verkehrsader für PKW und leichte Fahrzeuge so lange wie möglich zu erhalten.
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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