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Groß­zü­gi­ge Finanz­sprit­ze für den Damp­fer “Prinz Hein­rich”: 398.852,50 Euro für Decksanierung

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Sanie­rung des Decks mit staat­li­cher Unterstützung

BERLIN/LEER — Der Pas­sa­gier­damp­fer “Prinz Hein­rich” hat eine lan­ge Geschich­te als Ver­bin­dung zwi­schen Emden und der Insel Bor­kum. Seit sei­ner Fer­tig­stel­lung im Jahr 1909 durch die Mey­er Werft in Papen­burg dien­te das Stahl­schiff der Emder Bor­ku­mer Klein- und Dampf­schiff­fahrt AG im regel­mä­ßi­gen Lini­en­ver­kehr. Heu­te wird das Schiff vom Ver­ein “Tra­di­ti­ons­schiff Prinz Hein­rich e.V.” betreut, der sich der Her­aus­for­de­rung stellt, das his­to­ri­sche Erbe zu bewahren.

Das Schiff steht der­zeit vor einer drin­gend benö­tig­ten Sanie­rung sei­nes Decks aus Ore­gon Pini­en-Holz, das durch Schim­mel­pilz stark beschä­digt ist. Mit geschätz­ten Kos­ten von rund 450.000 Euro stellt dies eine erheb­li­che finan­zi­el­le Belas­tung für den Ver­ein dar, die er nicht allein tra­gen kann.

Die Ret­tung durch staat­li­che Fördermittel

Die CDU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Git­ta Con­ne­mann hat den Ver­ein auf das Denk­mal­schutz­son­der­pro­gramm des Bun­des auf­merk­sam gemacht, das die Sanie­rung bedeu­ten­der Kul­tur­denk­mä­ler unter­stützt. Bereits 2013 konn­te die “Prinz Hein­rich” von einer sol­chen För­de­rung pro­fi­tie­ren, ver­mit­telt durch Connemann.

Eine erneu­te finan­zi­el­le Unterstützung

Die gute Nach­richt kam heu­te aus dem Haus­halts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges: Die Sanie­rung des Decks der “Prinz Hein­rich” wird mit einem Zuschuss in Höhe von 398.852,50 Euro unter­stützt. Die­se Ent­schei­dung bringt nicht nur Erleich­te­rung für den Ver­ein, son­dern wür­digt auch die his­to­ri­sche Bedeu­tung des Dampf­schiffs als Zeug­nis des Über­gangs vom Segel- zum Maschinenschiffbau.

Segen für die mari­ti­me Visi­ten­kar­te von Leer

Git­ta Con­ne­mann äußer­te sich erfreut über die Unter­stüt­zung und erin­ner­te an den kürz­lich ver­stor­be­nen lang­jäh­ri­gen Vor­sit­zen­den Dr. Wolf­gang Hofer. Die För­de­rung sichert nicht nur die Zukunft der “Prinz Hein­rich”, son­dern stärkt auch das Enga­ge­ment der ehren­amt­lich täti­gen Mit­glie­der des Ver­eins, die das Erbe die­ses schwim­men­den Denk­mals bewahren.

Mit der finan­zi­el­len Hil­fe aus Ber­lin kann die “Prinz Hein­rich” wei­ter­hin Geschich­ten aus ver­gan­ge­nen Tagen auf Nord- und Ost­see erzäh­len und Besu­chern Geschich­te zum Anfas­sen bieten.


 

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Ihr Zwei­rad-Spe­zia­list nahe der Prinz Hein­rich: Besu­chen Sie uns in der Heis­fel­der Stra­ße 33

Tra­di­ti­on ver­bin­det – Leera­ner Fach­ge­schäft „Hajo Otten“: WAS WIR IHNEN BIETEN

Das Zwei­rad­fach­ge­schäft „Hajo Otten“ in Leer blickt auf eine lan­ge und erfolg­rei­che Geschich­te zurück. Bereits 1933 gegrün­det, hat es sich über die Jahr­zehn­te hin­weg zu einer fes­ten Grö­ße in der Regi­on ent­wi­ckelt. Rolf Drei­er über­nahm das gut ein­ge­führ­te Geschäft im Jahr 1989 und erwei­ter­te im Jahr 2000 die Ver­kaufs­flä­che auf über 500 qm durch die Ein­be­zie­hung benach­bar­ter Räum­lich­kei­ten. Seit dem 1. Febru­ar 2007 wird das Geschäft von sei­nem Sohn Nils Drei­er geführt, der die Fami­li­en­tra­di­ti­on mit Lei­den­schaft weiterführt.

Gro­ße Aus­wahl und indi­vi­du­el­le Lösungen

Im Fach­ge­schäft „Hajo Otten“ fin­den Sie eine umfang­rei­che Aus­wahl an City‑, Tou­ren- und Sport­rä­dern, die in vie­len ver­schie­de­nen Aus­füh­run­gen und Aus­stat­tun­gen erhält­lich sind. Kun­den haben auch die Mög­lich­keit, ihr Fahr­rad indi­vi­du­ell zusam­men­zu­stel­len, um den per­sön­li­chen Bedürf­nis­sen und Vor­lie­ben gerecht zu wer­den. Dar­über hin­aus bie­tet das Geschäft eine gro­ße Aus­wahl an Kin­der­rä­dern und Lauf­lern­rä­dern sowie Spe­zia­li­tä­ten wie Ein­rä­der, Kin­der­trans­port­an­hän­ger und Fahr­rad­an­hän­ger. Ergänzt wird das Sor­ti­ment durch ein umfas­sen­des Ange­bot an Zube­hör rund ums Fahrrad.

Hoch­wer­ti­ger Ser­vice und per­sön­li­che Beratung

Die Werk­statt des Zwei­rad­fach­ge­schäfts zeich­net sich durch schnel­le und fach­män­ni­sche Aus­füh­rung von Repa­ra­tu­ren, Inspek­tio­nen sowie Um- und Anbau­ten aus. In den meis­ten Fäl­len kön­nen Kun­den ihr repa­rier­tes Fahr­rad noch am sel­ben Tag wie­der abho­len. Sowohl in der Werk­statt als auch im Ver­kauf legt das Team gro­ßen Wert auf indi­vi­du­el­le Bera­tung und per­sön­li­chen Kon­takt. Für jedes Fahr­rad wird ein Fahr­rad­pass erstellt, der im Fal­le eines Dieb­stahls alle wich­ti­gen Daten auf Knopf­druck für Poli­zei und Ver­si­che­rung bereit­stellt – ein Ser­vice, den nur ein Fach­be­trieb wie „Hajo Otten“ bietet.

Unse­re Qualitätsversprechen

Geprüf­te Werk­statt- und Ser­vice-Qua­li­tät: Ver­trau­en Sie auf unse­re lang­jäh­ri­ge Erfah­rung und unser Fachwissen.

Fach­kom­pe­ten­te Bera­tung vor Ort: Las­sen Sie sich von unse­ren Exper­ten umfas­send bera­ten, um das per­fek­te Fahr­rad für Ihre Bedürf­nis­se zu finden.

Pro­be­fahrt für einen Kauf ohne Risi­ko: Tes­ten Sie Ihr Wunsch­fahr­rad, bevor Sie sich entscheiden.

Hol- und Bring­ser­vice für Ihre Räder: Nut­zen Sie unse­ren kom­for­ta­blen Ser­vice für maxi­ma­le Bequemlichkeit.

Zen­tra­le Lage mit­ten im Her­zen von Leer

Unser Stand­ort in der Heis­fel­der Stra­ße 33 befin­det sich mit­ten im Her­zen der Stadt Leer. Nur weni­ge Fahr­rad­mi­nu­ten vom Lie­ge­platz des his­to­ri­schen Damp­fers „Prinz Hein­rich“ ent­fernt, errei­chen Sie uns bequem und schnell. Die­se zen­tra­le Lage ermög­licht es unse­ren Kun­den, ihren Besuch im Fach­ge­schäft „Hajo Otten“ ide­al mit einem Aus­flug zur „Prinz Hein­rich“ zu ver­bin­den und so die mari­ti­me Atmo­sphä­re von Leer in vol­len Zügen zu genießen.

Besu­chen Sie uns in der Heis­fel­der Stra­ße 33 und über­zeu­gen Sie sich selbst von unse­rem viel­fäl­ti­gen Ange­bot und unse­rem erst­klas­si­gen Ser­vice. Das Team von „Hajo Otten“ freut sich dar­auf, Sie per­sön­lich zu bera­ten und Ihre Lei­den­schaft für Fahr­rä­der zu teilen.


 

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Land­kreis Leer: Bezahl­kar­te ersetzt Bar­geld für Geflüchtete

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Land­kreis Leer führt Bezahl­kar­te für Geflüch­te­te ein

Im Jahr 2024 setzt der Land­kreis Leer eine weg­wei­sen­de Neue­rung um: Die Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te für geflüch­te­te Men­schen. Die­se Maß­nah­me, die auf einer bun­des­wei­ten Geset­zes­vor­la­ge basiert, rich­tet sich an Asyl­su­chen­de, die sich weni­ger als drei Jah­re in Deutsch­land auf­hal­ten. Im Land­kreis Leer betrifft dies der­zeit 890 Per­so­nen, die künf­tig mit einer Bezahl­kar­te statt mit Bar­geld ihre Ein­käu­fe täti­gen können.

Pilot­pro­jekt in Uplengen

Um die Ein­füh­rung mög­lichst rei­bungs­los zu gestal­ten, plant die Kreis­ver­wal­tung zunächst einen Test­lauf in der Gemein­de Uple­n­gen. Die­ser wird gestar­tet, sobald die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen sind. Die gesam­mel­ten Erfah­run­gen aus der Pilot­pha­se sol­len als Grund­la­ge für die flä­chen­de­cken­de Umset­zung im gesam­ten Land­kreis dienen.

Hin­ter­grund zur Bezahlkarte

Geflüch­te­te, die in Deutsch­land Schutz suchen und ihren Lebens­un­ter­halt nicht eigen­stän­dig sichern kön­nen, haben Anspruch auf Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz. Die­se Leis­tun­gen wur­den bis­her in Form von Sach­leis­tun­gen, Bar­geld oder Wert­gut­schei­nen erbracht. Mit der Bezahl­kar­te steht nun eine wei­te­re Opti­on zur Verfügung.

Das Kon­zept der Bezahl­kar­te ermög­licht es, das vor­ge­se­he­ne Gut­ha­ben direkt dar­auf zu laden. Ein wesent­li­cher Vor­teil der Kar­te ist die Begren­zung der Nut­zung auf das Inland. Dadurch wird gewähr­leis­tet, dass die Mit­tel aus­schließ­lich für das Leben der Geflüch­te­ten in Deutsch­land ver­wen­det wer­den. Eine miss­bräuch­li­che Nut­zung, etwa für Zah­lun­gen an Schlep­per oder Über­wei­sun­gen in Her­kunfts­län­der, wird somit unterbunden.

Wich­ti­ger Schritt für mehr Kon­trol­le und Transparenz

Die Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te stellt einen wich­ti­gen Schritt in Rich­tung Effi­zi­enz und Trans­pa­renz dar. Sie ermög­licht eine geziel­te Ver­wen­dung der bereit­ge­stell­ten Gel­der und bie­tet den geflüch­te­ten Men­schen gleich­zei­tig eine prak­ti­sche und moder­ne Form der finan­zi­el­len Unterstützung.

Mit dem Jah­res­wech­sel beginnt für den Land­kreis Leer damit eine neue Pha­se im Umgang mit den Leis­tun­gen für Asyl­su­chen­de, die das Poten­zi­al hat, als Vor­bild für ande­re Regio­nen zu dienen.


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Bezahl­kar­te für Geflüch­te­te: Eine neue Form der Unterstützung

Seit dem 16. Mai 2024 kön­nen Geflüch­te­te in Deutsch­land ihre finan­zi­el­len Leis­tun­gen über eine soge­nann­te Bezahl­kar­te erhal­ten. Die­se Ände­rung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes wur­de nach inten­si­ven Bera­tun­gen auf Bun­des­ebe­ne ein­ge­führt und soll die Unter­stüt­zung für Geflüch­te­te effi­zi­en­ter und kon­trol­lier­ba­rer gestalten.

Was ist die Bezahlkarte?

Die Bezahl­kar­te ist eine neue Form der Unter­stüt­zung für Asyl­su­chen­de, die sich nicht selbst ver­sor­gen kön­nen. Das Gut­ha­ben, das ihnen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz zusteht, wird direkt auf die­se Kar­te gebucht. Damit kön­nen ihre Ein­käu­fe bar­geld­los abge­wi­ckelt wer­den – eine Alter­na­ti­ve zu den bis­he­ri­gen For­men der Unter­stüt­zung wie Sach­leis­tun­gen, Bar­geld oder Wertgutscheinen.

Ein ent­schei­den­der Vor­teil der Bezahl­kar­te: Das Gut­ha­ben kann aus­schließ­lich im Inland genutzt wer­den. So wird sicher­ge­stellt, dass die finan­zi­el­len Mit­tel direkt für den Lebens­un­ter­halt in Deutsch­land ver­wen­det wer­den. Eine miss­bräuch­li­che Ver­wen­dung, etwa für Zah­lun­gen an Schlep­per oder Über­wei­sun­gen ins Her­kunfts­land, wird dadurch unterbunden.


Gesetz­li­che Grund­la­ge und Hintergrund

Die Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te basiert auf einer Ände­rung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes, die am 1. März 2024 von der Bun­des­re­gie­rung beschlos­sen wur­de. Der Bun­des­tag ver­ab­schie­de­te die Reform am 12. April 2024 , und der Bun­des­rat stimm­te am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkraft­tre­ten der Geset­zes­än­de­rung am 16. Mai 2024 wur­de die Bezahl­kar­te offi­zi­ell als Leis­tungs­form anerkannt.

Zuvor waren die Unter­stüt­zungs­for­men davon abhän­gig, ob Geflüch­te­te in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten oder pri­vat unter­ge­bracht waren. Mit der neu­en Rege­lung erhal­ten Län­der und Kom­mu­nen mehr Spiel­raum, wie sie die Leis­tun­gen erbrin­gen können.


Gestal­tung und Nut­zung durch die Länder

Die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung der Bezahl­kar­te liegt in der Ver­ant­wor­tung der ein­zel­nen Bun­des­län­der. Dabei haben sie sich auf Min­dest­stan­dards geei­nigt, um die Ein­füh­rung ein­heit­lich und rechts­si­cher zu gestalten.

Die zustän­di­gen Behör­den ent­schei­den über den Betrag, der auf die Kar­ten gebucht wird, sowie über die Abhe­be­mög­lich­kei­ten. Auch Son­der­fäl­le, wie bei­spiels­wei­se Geflüch­te­te mit eige­nem Ein­kom­men oder BAföG, kön­nen indi­vi­du­ell gere­gelt wer­den. In sol­chen Situa­tio­nen kön­nen Leis­tun­gen wei­ter­hin auf ein Giro­kon­to über­wie­sen werden.


Vor­tei­le der Bezahlkarte

Neben der Beschrän­kung der Nut­zung auf das Inland bie­tet die Bezahl­kar­te wei­te­re Vorteile:

  • Effi­zi­enz : Die Kar­ten sind ein­fa­cher zu ver­wal­ten als Bar­geld­zah­lun­gen. Städ­te und Gemein­den müs­sen ledig­lich Beträ­ge buchen, statt Bar­geld auszuhändigen.
  • Fle­xi­bi­li­tät : Die Behör­den kön­nen die Höhe der Zah­lun­gen an loka­le und indi­vi­du­el­le Bedürf­nis­se anpassen.
  • Sicher­heit : Die Bezahl­kar­te bie­tet Schutz vor miss­bräuch­li­cher Ver­wen­dung der Gelder.

 

Mit der Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te setzt Deutsch­land einen wei­te­ren Schritt, um die Unter­stüt­zung von Geflüch­te­ten fair und trans­pa­rent zu gestal­ten. Gleich­zei­tig bie­tet das Sys­tem Kom­mu­nen und Län­der mehr Fle­xi­bi­li­tät und redu­ziert den Verwaltungsaufwand.

Die Bezahl­kar­te zeigt, wie inno­va­ti­ve Lösun­gen sozia­le Unter­stüt­zung effi­zi­en­ter und ziel­ge­rich­te­ter machen kön­nen – ein Fort­schritt für alle realisiert.

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„Zukunft Volks­wa­gen“: Emden bleibt Schlüs­sel­stand­ort für Elektromobilität

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Der Stand­ort Emden bleibt ein zen­tra­ler Bau­stein in Volks­wa­gens Stra­te­gie für die Elek­tro­mo­bi­li­tät. Mit der Pro­duk­ti­on des ID.7 (Limou­si­ne und Tou­rer) sowie des ID.4 nach dem Face­lift sichert sich das Werk lang­fris­tig eine Schlüs­sel­rol­le. Die­se Ent­schei­dung ist Teil der Ver­ein­ba­rung „Zukunft Volks­wa­gen“, die den Kon­zern fit für die Zukunft macht und gleich­zei­tig Arbeits­plät­ze in der neu­en Regi­on stärkt.

Eini­gung erzielt: Die Volks­wa­gen AG stellt sich stra­te­gisch und wett­be­werbs­fä­hig für die Zukunft auf

Die Volks­wa­gen AG, eines der welt­weit füh­ren­den Unter­neh­men der Auto­mo­bil­bran­che, hat nach inten­si­ven Ver­hand­lun­gen mit der IG Metall und dem Betriebs­rat eine zukunfts­wei­sen­de Ver­ein­ba­rung unter dem Titel „Zukunft Volks­wa­gen“ getrof­fen. Die umfas­sen­de Eini­gung ziel­ge­rich­tet dar­auf ab, die Pro­duk­ti­ons­ka­pa­zi­tä­ten, Kos­ten­struk­tu­ren und die tech­no­lo­gi­sche Aus­rich­tung des Kon­zerns neu zu gestal­ten, um lang­fris­tig wett­be­werbs­fä­hig zu blei­ben und als Vor­rei­ter nach­hal­ti­ger Mobi­li­tät welt­weit Maß­stä­be zu setzen.

Die zen­tra­len Ver­ein­ba­run­gen umfas­sen eine erheb­li­che Redu­zie­rung der Pro­duk­ti­ons­ka­pa­zi­tä­ten, eine Neu­aus­rich­tung der deut­schen Wer­ke, eine signi­fi­kan­te Kos­ten­sen­kung sowie eine sozi­al­ver­träg­li­che Beschäf­ti­gungs­si­che­rung. Die­se Maß­nah­men sol­len die Mar­ke Volks­wa­gen Pkw bis 2030 zur welt­weit tech­no­lo­gisch füh­ren­den Volu­men­mar­ke machen und die wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät der Volks­wa­gen AG sichern.


Schlüs­sel­ver­ein­ba­run­gen der „Zukunft Volkswagen“-Strategie

1. Volks­wa­gen Pkw: Tech­no­lo­gi­scher Vor­rei­ter bis 2030

Das erklär­te Ziel der Eini­gung ist es, die Mar­ke Volks­wa­gen Pkw bis 2030 zum glo­bal tech­no­lo­gisch füh­ren­den Volu­men­her­stel­ler zu ent­wi­ckeln. Die­ser Anspruch erstreckt sich auf inno­va­ti­ve Antrie­be, moderns­te Pro­duk­ti­ons­me­tho­den und eine umfas­sen­de Digi­ta­li­sie­rung ent­lang der gesam­ten Wertschöpfungskette.

Um die­ses Ziel zu errei­chen, wer­den umfang­rei­che Inves­ti­tio­nen in For­schung und Ent­wick­lung sowie in die Moder­ni­sie­rung der Wer­ke getä­tigt. Gleich­zei­tig schafft die Ver­ein­ba­rung die wirt­schaft­li­chen Vor­aus­set­zun­gen, um wett­be­werbs­fä­hig zu blei­ben und nach­hal­ti­ges Wachs­tum zu gewährleisten.


2. Kos­ten­op­ti­mie­rung: Mehr als 15 Mil­li­ar­den Euro pro Jahr

Ein zen­tra­ler Bestand­teil der Ver­ein­ba­rung ist die nach­hal­ti­ge Sen­kung der Kos­ten. Bis 2030 sol­len mehr als 15 Mil­li­ar­den Euro pro Jahr ein­ge­spart wer­den. Die größ­ten High­lights kom­men aus den Bereichen:

  • Arbeits­kos­ten: Eine jähr­li­che Redu­zie­rung um 1,5 Mil­li­ar­den Euro.
  • Struk­tu­rel­le Maß­nah­men: Redu­zie­rung von Pro­duk­ti­ons­ka­pa­zi­tä­ten und Opti­mie­rung der Werksauslastung.
  • Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen: wich­tig bei Ent­wick­lungs- und Produktionskosten.

Die­se Maß­nah­men ermög­li­chen eine wett­be­werbs­fä­hi­ge Kos­ten­struk­tur und sichern gleich­zei­tig die Zukunft der deut­schen Produktionsstandorte.


3. Kapa­zi­täts­an­pas­sun­gen: 734.000 Ein­hei­ten weniger

Die tech­ni­schen Pro­duk­ti­ons­ka­pa­zi­tä­ten der deut­schen Wer­ke wer­den um 734.000 Ein­hei­ten redu­ziert. Die­ser Schritt ist eine Reak­ti­on auf den rück­läu­fi­gen Auto­mo­bil­markt in Euro­pa und den wach­sen­den inter­na­tio­na­len Wett­be­werb. Die Anpas­sung schafft Spiel­raum für Inves­ti­tio­nen in neue Tech­no­lo­gien und Produkte.


4. Sozi­al­ver­träg­li­cher Stel­len­ab­bau und Beschäftigungssicherung

Die Ver­ein­ba­rung sieht einen sozi­al­ver­träg­li­chen Abbau von mehr als 35.000 Stel­len bis 2030 an den deut­schen Stand­or­ten vor. Im Gegen­zug wur­de eine ver­län­ger­te Beschäf­ti­gungs­si­che­rung für die ver­blei­ben­de Beleg­schaft bis Ende 2030 ver­ein­bart. Die­se Maß­nah­men wer­den durch frei­wil­li­ge Pro­gram­me, Vor­ru­he­stands­re­ge­lun­gen und natür­li­che Fluk­tua­ti­on umge­setzt, um Här­ten für die Mit­ar­bei­ten­den zu vermeiden.


Werks­spe­zi­fi­sche Maß­nah­men: Neu­aus­rich­tung der deut­schen Standorte

Wolfs­burg

  • Pro­duk­ti­on:
    • Wolfs­burg wird durch die Pro­duk­ti­on von ID.3 und CUPRA gebo­ren für die Zukunft gestärkt.
    • Die Golf-Pro­duk­ti­on wird ab 2027 nach Pue­bla, Mexi­ko, ver­legt, wodurch die Kapa­zi­tä­ten in Wolfs­burg auf zwei Mon­ta­ge­li­ni­en kon­zen­triert werden.
    • Zukünf­ti­ge Model­le wie der elek­tri­sche Golf und ein wei­te­res Elek­tro­fahr­zeug auf der SSP-Platt­form sichern den Stand­ort langfristig.
  • Tech­ni­sche Entwicklung:
    • Bis 2030 wer­den rund 4.000 Stel­len abge­baut. Gleich­zei­tig wird die Tech­ni­sche Ent­wick­lung neu struk­tu­riert, um effi­zi­en­ter zu arbei­ten und die Inno­va­ti­ons­kraft zu stärken.

Emden

  • Der Stand­ort Emden bleibt wich­ti­ger Pro­duk­ti­ons­stand­ort für die Model­le ID.7 (Limou­si­ne und Tou­rer) sowie den ID.4.

Osna­brück

  • Die Fer­ti­gung des T‑Roc Cabrio wird bis 2027 fort­ge­führt. Anschlie­ßend wird der Stand­ort für neue Nut­zun­gen geprüft.

Zwi­ckau

  • Zwi­ckau bleibt Pro­duk­ti­ons­stand­ort für den Audi Q4 e‑tron und des­sen Sportback-Version.
  • Ab 2027 wird die Fahr­zeug­pro­duk­ti­on auf eine Linie redu­ziert. Zudem wird der Stand­ort um Geschäfts­fel­der im Bereich „Cir­cu­lar Eco­no­my“ erweitert.

Dres­den

  • Die Fahr­zeug­fer­ti­gung in der Glä­ser­nen Manu­fak­tur wird Ende 2025 ein­ge­stellt. Alter­na­ti­ven, ein­schließ­lich Koope­ra­tio­nen mit Drit­ten, wer­den geprüft.

Volks­wa­gen Nutz­fahr­zeu­ge: Fokus auf Zukunftsprodukte

Das Werk Han­no­ver bleibt der zen­tra­le Stand­ort für den ID.Buzz und den Mul­ti­van. Par­al­lel wer­den Maß­nah­men zur Redu­zie­rung der Fabrik­kos­ten umge­setzt, um Mit­tel für zukünf­ti­ge Inves­ti­tio­nen in elek­tri­sche und nach­hal­ti­ge Mobi­li­täts­lö­sun­gen freizusetzen.


Volks­wa­gen Group Com­pon­ents: Effi­zi­enz und Skaleneffekte

Die Kom­po­nen­ten­wer­ke der Volks­wa­gen AG in Kas­sel, Braun­schweig, Salz­git­ter, Han­no­ver, Wolfs­burg und Chem­nitz wer­den eben­falls neu ausgerichtet:

  • Ziel ist eine Effi­zi­enz­stei­ge­rung von bis zu 3 Mil­li­ar­den Euro bis 2030.
  • Die Arbeits­kos­ten sol­len um 500 Mil­lio­nen Euro jähr­lich gesenkt werden.
  • Pro­duk­ti­ons­ka­pa­zi­tä­ten wer­den durch fle­xi­ble­re Arbeits­zeit­mo­del­le an die Nach­fra­ge angepasst.

der Ver­ant­wort­li­chen

  • Oli­ver Blu­me, Vor­stands­vor­sit­zen­der Volks­wa­gen AG:

    „Die­se Eini­gung ist ein Mei­len­stein für die Zukunft von Volks­wa­gen. Wir sichern unse­re Wett­be­werbs­fä­hig­keit und zei­gen unser kla­res Bekennt­nis zum Stand­ort Deutschland.“

  • Gun­nar Kili­an, Konzernpersonalvorstand:

    „Es war unser Ziel, eine nach­hal­ti­ge und zukunfts­ori­en­tier­te Ver­ein­ba­rung zu schaf­fen, die sowohl den wirt­schaft­li­chen Anfor­de­run­gen als auch den Bedürf­nis­sen der Beleg­schaft gerecht wird.“

  • Tho­mas Schä­fer, CEO der Mar­ke Volks­wa­gen Pkw:

    „Die beschlos­se­nen Maß­nah­men sind die Basis, um Volks­wa­gen bis 2030 zum füh­ren­den Volu­men­her­stel­ler zu machen.“


 

Mit der Ver­ein­ba­rung „Zukunft Volks­wa­gen“ hat die Volks­wa­gen AG eine kla­re Stra­te­gie für die kom­men­den Jah­re for­mu­liert. Sie setzt auf Kos­ten­op­ti­mie­rung, tech­no­lo­gi­sche Inno­va­ti­on und eine sozi­al­ver­träg­li­che Umset­zung von Kapa­zi­täts- und Stel­len­an­pas­sun­gen. Die Maß­nah­men stär­ken nicht nur die Mar­ke Volks­wa­gen Pkw, son­dern sichern auch die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des gesam­ten Kon­zerns und die Zukunft der Stand­or­te in Deutschland.


 

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Ach­tung: Geän­der­te Öff­nungs­zei­ten an Hei­lig­abend und Silvester!

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Geän­der­te Öff­nungs­zei­ten an Hei­lig­abend und Silvester

Wer an Hei­lig­abend (24.12.2024) oder Sil­ves­ter (31.12.2024) noch kurz­fris­tig Ein­käu­fe täti­gen möch­te, soll­te die geän­der­ten Laden­öff­nungs­zei­ten beach­ten. Nach dem Nie­der­säch­si­schen Gesetz über Laden­öff­nungs- und Ver­kaufs­zei­ten (NLöffVZG) dür­fen die meis­ten Geschäf­te an die­sen Tagen nur bis 14 Uhr geöff­net haben.

Dies betrifft ins­be­son­de­re Super­märk­te, Ein­zel­han­dels­ge­schäf­te und ande­re Ver­kaufs­stel­len. Kun­den soll­ten ihre Ein­käu­fe ent­spre­chend pla­nen, um unnö­ti­gen Stress am Fei­er­tags­mor­gen zu vermeiden.

Aus­nah­men für bestimm­te Geschäf­te:
Eini­ge Ver­kaufs­stel­len sind vom all­ge­mei­nen Schlie­ßungs­ge­bot aus­ge­schlos­sen und dür­fen auch nach 14 Uhr geöff­net blei­ben. Dazu gehören:

  • Apo­the­ken , die ihre medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auch an Fei­er­ta­gen gewährleisten.
  • Tank­stel­len , aller­dings nur für den Ver­kauf von Betriebs­stof­fen, Ersatz­tei­len für die Fahr­be­reit­schaft und Waren des täg­li­chen Kleinbedarfs.
  • Ver­kaufs­stel­len an Bahn­hö­fen, Flug­hä­fen und Fähr­hä­fen , die Waren des täg­li­chen Klein­be­darfs sowie Beklei­dung und Schmuck anbie­ten dürfen.

Das Nie­der­säch­si­sche Minis­te­ri­um für Sozia­les, Arbeit, Gesund­heit und Gleich­stel­lung bit­tet die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die­se Rege­lun­gen zu berück­sich­ti­gen, und wünscht allen eine besinn­li­che Weih­nachts­zeit und einen guten Start ins neue Jahr 2025.

Pla­nen Sie Ihre Ein­käu­fe recht­zei­tig, damit die Fei­er­ta­ge ent­spannt und sor­gen­frei begin­nen können!


 

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