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Achtung, Handwerker! Teure Werbung: Abzocke, Abo-Fallen und leeres Versprechen

Vorsicht vor teurer Werbung und Abo-Fallen: So werden Handwerksbetriebe abgezockt!
Für viele Handwerksbetriebe ist gute Werbung unerlässlich, um an Aufträge zu kommen und im Wettbewerb zu bestehen. Doch die Realität zeigt, dass leider auch viele Werbeanbieter unterwegs sind, die mit überhöhten Preisen, zweifelhaften Versprechen und langen Knebelverträgen gezielt versuchen, Handwerker in die Kostenfalle zu locken. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, um nicht in die Abzocke-Falle zu geraten.
1. Teure Werbung mit geringen Ergebnissen
Hochpreisige Werbung mit großer Reichweite klingt verlockend – schließlich will man möglichst viele potenzielle Kunden erreichen. Doch für viele regionale Handwerksbetriebe ist diese Strategie oft nicht zielführend, denn Streuverluste durch Werbung, die nicht spezifisch auf das Einzugsgebiet ausgelegt ist, führen zu hohen Kosten bei geringen Ergebnissen. Ein Beispiel: Anzeigen in großen Tageszeitungen oder allgemeinen Online-Plattformen werden oft weit außerhalb des relevanten Kundenkreises angezeigt. Diese Werbung ist teuer, erreicht aber kaum die Menschen, die tatsächlich renovieren, umbauen oder neu bauen wollen – und vor allem nicht in der Region des Handwerkers.
Tipp: Werben Sie dort, wo Ihre potenziellen Kunden sitzen – lokal und zielgerichtet. Regionale Plattformen oder Netzwerke, die gezielt Handwerker mit ihren unmittelbaren Zielgruppen verbinden, sind oft effektiver und preiswerter.
2. Überteuerte Preise für undurchsichtige Leistungen
Ein häufiges Problem für Handwerksbetriebe sind überteuerte Werbeangebote, bei denen unklar bleibt, wofür das Geld tatsächlich verwendet wird. Manchmal wird ein „Top-Platz“ auf einer Seite versprochen, der angeblich die beste Sichtbarkeit bietet – aber die tatsächliche Reichweite und Effizienz dieser Anzeige wird selten belegt. Unternehmen investieren dann hohe Summen in Anzeigen, die wenig oder gar keinen messbaren Nutzen bringen. Einige Anbieter legen die Preise künstlich hoch an und nutzen Unsicherheiten der Handwerksbetriebe aus, die oft nicht genau wissen, was effektive Werbung wirklich kostet.
Tipp: Fordern Sie immer eine genaue Aufschlüsselung der Kosten und fragen Sie nach Referenzen und Erfolgsnachweisen anderer Kunden. Seriöse Anbieter legen transparent dar, welche Leistungen zu welchem Preis angeboten werden.
3. Abo-Fallen und Knebelverträge: So werden Handwerksbetriebe gebunden
Ein weiteres Risiko sind langfristige Verträge, aus denen Handwerksbetriebe kaum wieder herauskommen. Einige Werbeanbieter locken mit vermeintlich günstigen Einstiegspreisen oder einmaligen Aktionen, die später in teure und oft jahrelange Abos übergehen. Diese Abo-Fallen sind oft mit komplizierten Kündigungsbedingungen verbunden und binden Betriebe so langfristig an unvorteilhafte Verträge. In anderen Fällen handelt es sich um Knebelverträge, die regelmäßig verlängert werden, ohne dass der Handwerksbetrieb wirklich von der Werbung profitiert.
Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie nicht in eine Abo-Falle tappen. Lesen Sie das Kleingedruckte sorgfältig und unterschreiben Sie keine Verträge, die Sie über längere Zeiträume binden, ohne dass Sie flexibel kündigen können.
4. Falsche Versprechungen: Von der Top-Platzierung bis zur garantierten Kundengewinnung
Leider gibt es Anbieter, die Handwerksbetrieben alles Mögliche versprechen, um sie zum Abschluss eines Vertrags zu bewegen. Häufig wird eine „Top-Platzierung“ in Suchmaschinen oder eine „garantierte Anzahl an Neukunden“ versprochen – ohne dass diese Versprechungen tatsächlich realistisch oder einlösbar sind. Dies führt schnell zu Enttäuschungen, da die versprochenen Ergebnisse oft ausbleiben und die Handwerksbetriebe auf hohen Werbekosten sitzen bleiben.
Tipp: Seien Sie bei „Garantien“ vorsichtig. Effektive Werbung hängt von vielen Faktoren ab, und keine seriöse Agentur kann Ihnen eine bestimmte Anzahl an Kunden garantieren. Lassen Sie sich nicht von leeren Versprechungen blenden und prüfen Sie das Kleingedruckte.
Fazit: Informiert bleiben und auf Transparenz achten
Handwerksbetriebe sollten bei der Wahl ihrer Werbepartner besonders vorsichtig sein und sich nicht von überteuerten Preisen, leeren Versprechungen oder langfristigen Verträgen binden lassen. Transparente Preise, klare Leistungsbeschreibungen und flexible Vertragslaufzeiten sind Anzeichen für seriöse Anbieter. Regionale Werbenetzwerke, die sich auf Handwerksbetriebe spezialisiert haben, bieten oft eine sinnvolle und kostengünstige Alternative zu allgemeinen Plattformen oder großangelegten Kampagnen.
Bleiben Sie informiert und achten Sie auf eine transparente Kostenstruktur – so schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor teurer Werbung, die wenig bis nichts bringt!
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Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung

Das Niedersächsische Landeswappen am Eingang eines Notariatsbüros – Hoheitszeichen dürfen nur von befugten Stellen gemäß Niedersächsischem Wappengesetz geführt werden.
Symbole Niedersachsens: Wappen, Flagge und das Niedersachsen-Zeichen
Die Symbole Niedersachsens – das Landeswappen, die Niedersachsen-Flagge und das Niedersachsen-Zeichen – prägen das öffentliche Bild des Bundeslandes und stehen für seine Geschichte, Identität und Tradition. Während das Wappen und die Flagge hoheitliche Symbole darstellen und rechtlich geschützt sind, ermöglicht das Niedersachsen-Zeichen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, ihre Verbundenheit mit dem Land sichtbar zu machen – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft. Alle drei Symbole sind dabei streng geregelt, um ihre korrekte Verwendung und den Schutz der Landesidentität sicherzustellen.
Grundsätze zur Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“
Am 6. Februar 2007 hat die Landesregierung ein neues „Niedersachsen-Zeichen“ eingeführt. Dieses soll künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes bei allen Verwendungen außerhalb der Landesverwaltung prägen.
Das Zeichen ist eine Bild-Wort-Marke: Ein weißes, laufendes Pferd in einem roten Oval, rechts daneben der Schriftzug „Niedersachsen“. Es ist markenrechtlich geschützt.

1. Allgemeine Nutzungsberechtigung
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ kann von Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen kostenlos verwendet werden, um ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen auszudrücken – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft.
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Die Freigabe im Einzelfall erfolgt durch die Niedersächsische Staatskanzlei.
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Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
2. Einschränkungen zur Nutzung
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Die Verwendung darf keinen amtlichen oder offiziellen Eindruck erwecken.
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Nicht zulässig ist der Einsatz durch:
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Träger öffentlicher Aufgaben
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Personen oder Organisationen, die dem Staat besonders nahe stehen
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Das Zeichen darf nicht verwendet werden für:
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Wahlwerbung
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Irreführende Werbung
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Inhalte, die Gewalt verherrlichen, menschenverachtend, pornografisch, rechts- oder linksextremistisch oder nationalsozialistisch sind.
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3. Gestaltungsregeln
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ darf nicht als zentrales Gestaltungselement eingesetzt werden.
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Eine rein kommerzielle Nutzung ist nicht automatisch in der Nutzungsvereinbarung enthalten und erfordert eine gesonderte Prüfung durch die Staatskanzlei.
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Die Bild-Wort-Marke muss immer als geschlossene Einheit genutzt werden, sofern keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
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Veränderungen an Farben (außer zulässige Schwarz-Weiß-Variante) oder am Design sind nicht erlaubt.
4. Farbhinweise
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Das Zeichen kann in Volltonfarben oder Mehrtonauflösung erscheinen.
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Farbabweichungen können durch Faktoren wie Bildschirmdarstellung, Software oder Drucker entstehen.

5. Antragstellung und Kontakt
Wer die Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“ beantragen möchte, kann dies online tun oder sich direkt an die zuständige Stelle wenden:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 / 120–0
E‑Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de


Strenge Regeln für Landeswappen und Flagge – Das Niedersächsische Wappengesetz
Hannover. Seit dem 1. Juni 2007 gelten in Niedersachsen klare gesetzliche Vorgaben für die Verwendung des Landeswappens und der Landesflagge. Grundlage ist das Niedersächsische Wappengesetz (NWappG), das am 8. März 2007 vom Landtag beschlossen und am 20. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 7/2007) veröffentlicht wurde. Unterzeichnet wurde es vom damaligen Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer und Ministerpräsident Christian Wulff.
Festgelegt: Wappen und Flagge
Das Gesetz definiert in § 1 die offiziellen Landessymbole:
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Landeswappen: Ein Halbrundschild mit einem springenden weißen Ross im roten Feld (das „Sachsenross“).
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Landesflagge: Die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold, versehen mit dem Landeswappen.
Beide Symbole sind in Anlagen zum Gesetz grafisch genau festgelegt.
Nutzung streng begrenzt
§ 2 regelt die Verwendung des Landeswappens eindeutig:
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Erlaubt ist die Nutzung nur für Dienststellen des Landes.
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Untersagt ist jede private oder institutionelle Verwendung ohne Genehmigung – ebenso der Einsatz von Wappen oder Zeichen, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sehen.
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Ausnahmen können von der Niedersächsischen Staatskanzlei gewährt werden, zum Beispiel für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder zu heraldischen, künstlerischen und bildenden Zwecken.
Kontrolle durch die Staatskanzlei
Nach § 3 liegt die Überwachung der Vorschriften bei der Staatskanzlei. Sie kann Anordnungen erlassen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen, und stützt sich dabei auch auf das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Übergang von alten Regelungen
Mit Inkrafttreten am 1. Juni 2007 wurden ältere Gesetze und Verordnungen aufgehoben, darunter das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel von 1952 sowie die Beflaggungsverordnung von 1991.
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Niedersachsen-Flagge: Nutzung frei, Veränderung verboten
Die Niedersachsen-Flagge darf in ihrer gesetzlich festgelegten Form von jedermann geführt werden – eine Genehmigung ist dafür nicht erforderlich. Das zeigt, wie offen das Land seine Symbole der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Gleichzeitig mahnt das Niedersächsische Wappengesetz zur Vorsicht: Veränderungen an Darstellung, Abbildung oder den inneren und äußeren Proportionen der Flagge sind strikt untersagt. Jede Verfälschung oder Abänderung gilt als unerlaubte Nutzung des Wappens oder Wappentieres.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Bußgeld. Die Regelung dient dem Schutz des Landeswappens und der Wahrung seiner einheitlichen Erscheinung in der Öffentlichkeit.
Beispielhaft ist dies am Hafen von Leer zu sehen, wo die Niedersachsen-Flagge in korrekter Form mit den Landesfarben Schwarz-Rot-Gold und dem weißen Sachsenross gehisst weht. Sie zeigt deutlich, wie gesetzeskonforme Darstellung und öffentliche Nutzung harmonisch zusammenkommen.
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Notar Leer – So finden Sie den passenden Notar für Immobilien, Erbe & Verträge

Alt eingesessene Notare in der Mühlenstraße in Leer – erfahrene Ansprechpartner für Immobilienrecht, Erbrecht und Vertragsbeurkundungen.
Notar Leer – Ihr zuverlässiger Partner für rechtliche Angelegenheiten
Wer in Leer einen kompetenten Notar sucht, steht oft vor wichtigen Entscheidungen. Ob Immobilienkauf, Testament, Unternehmensgründung oder Ehevertrag – der Notar in Leer sorgt dafür, dass rechtliche Vorgänge sicher, transparent und gesetzeskonform ablaufen.
Warum ist ein Notar in Leer so wichtig?
Der Notar ist in Deutschland ein neutraler, staatlich bestellter Rechtsbeistand. Seine Aufgabe:
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Rechtsgeschäfte beurkunden
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Parteien umfassend beraten
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Rechtssicherheit gewährleisten
Egal, ob Sie ein Haus in Leer kaufen, Ihr Erbe regeln oder eine Firma gründen – der Notar in Leer sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt und rechtliche Fehler vermieden werden.
Leistungen eines Notars in Leer
Ein Notar in Leer bietet eine Vielzahl an Leistungen, darunter:
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Immobilienrecht
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Kaufverträge für Häuser, Wohnungen und Grundstücke
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Eintragungen im Grundbuch
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Erbrecht
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Testamente und Erbverträge
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Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzungen
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Familienrecht
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Eheverträge
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Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Gesellschaftsrecht
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Gründung von Unternehmen
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Änderungen im Handelsregister
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Beglaubigungen
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Unterschriften
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Dokumente und Vollmachten
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Tipps zur Auswahl des richtigen Notars in Leer
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Lokale Erfahrung: Ein Notar aus Leer kennt regionale Besonderheiten, z. B. bei Immobilienverträgen.
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Spezialisierung: Achten Sie darauf, ob der Notar im für Sie relevanten Rechtsgebiet Erfahrung hat.
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Erreichbarkeit: Gute Terminverfügbarkeit und persönliche Beratung sind ein Qualitätsmerkmal.
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Transparenz: Ein seriöser Notar erklärt Abläufe und Kosten verständlich.

Notar Leer – Sicherheit und Vertrauen
Ein Notar in Leer ist Ihr verlässlicher Partner für rechtlich sichere Verträge und Dokumente. Mit seiner Expertise sorgt er dafür, dass Ihre Angelegenheiten korrekt geregelt werden – von der Immobilienübertragung bis zur Unternehmensgründung.
Wenn Sie auf Qualität, Erfahrung und rechtliche Sicherheit setzen, ist ein lokaler Notar in Leer die beste Wahl.

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Arbeitsplatz Stall: Landkreis Leer gefragt! Zu wenig Zeit für die Tiere?

Studie untersucht Agrar-Jobs – vom Arbeitsplatz-Risiko „Huftritt“ bis zum Lohn
Umfrage für Beschäftigte in der Tierhaltung im Kreis Leer gestartet
Leer. Wer im Landkreis Leer in der Tierhaltung arbeitet, kann jetzt an einer bundesweiten Studie teilnehmen, die die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft genauer unter die Lupe nimmt. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin.
Der Online-Fragebogen richtet sich an Beschäftigte und Auszubildende, die regelmäßig mit Tieren zu tun haben – vom Füttern bis zur Stallpflege. Die Teilnahme ist anonym und dauert nach Angaben der IG BAU nur etwa 15 Minuten. Mitmachen ist per Smartphone, Tablet oder Computer möglich unter:
Bitte Hier Klicken: Umfrage unter Beschäftigten in der Tierhaltung und Tierzucht
Die Umfrage läuft noch bis zum 14. September.
„Die Arbeit mit Tieren in der Aufzucht oder Mast ist alles andere als ein 08/15-Job“, betont Gabriele Knue von der IG BAU Nordwest-Niedersachsen. Erstmals befragt ein Forscherteam des gewerkschaftsnahen PECO-Instituts gezielt Menschen in der Tierzucht und ‑haltung zu Themen wie Lohn, Arbeitszeiten, Arbeitsdruck und Zufriedenheit im Beruf. Auch Risiken wie Verletzungen durch Tiere, Staubbelastung oder andere Arbeitsschutzfragen werden beleuchtet.
Knue hebt hervor, dass es in der Landwirtschaft besondere Herausforderungen gebe: „Dort, wo Tiere im Stall stehen, ist die Woche immer sieben Tage lang.“ Besonders interessiert die Wissenschaftler, ob Beschäftigte genügend Zeit haben, sich um die Tiere zu kümmern – oder ob der Arbeitsdruck zu hoch ist.
Die IG BAU hofft, dass auch möglichst viele Landwirtinnen, Landwirte und Stallmitarbeiter aus dem Kreis Leer teilnehmen, damit ihre Situation in die Auswertung einfließt. Das Projekt wird von der Robert-Bosch-Stiftung gefördert.
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