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Informationen zum Schulausfall im Landkreis Leer: Wichtige Details und Hinweise
Schulausfall Landkreis Leer
Plötzlicher Schneefall und Eisglätte
Im Landkreis Leer wird über einen Unterrichtsausfall nur bei besonderen Witterungsverhältnissen entschieden, wie beispielsweise extremer Straßenglätte, Schneeverwehungen oder Sturm.
Wie erfahre ich möglichst früh vom Schulausfall?
Die Kreisverwaltung trifft bis 5 Uhr morgens eine Entscheidung über einen möglichen Unterrichtsausfall. Unmittelbar nach der Anordnung werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Pressemitteilung: Medien werden informiert.
- Internetseite: Die Webseite des Landkreises wird aktualisiert.
- Soziale Medien: Informationen werden auf den Social-Media-Kanälen der Kreisverwaltung (Facebook, Instagram, X) veröffentlicht.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die KATWARN-Warnapp herunterzuladen und deren Push-Mitteilungen zu aktivieren. Die Kreisverwaltung bittet darum, von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zu aktuellen oder zukünftigen Schulausfällen Abstand zu nehmen, da die Webseite des Landkreises immer den aktuellsten Stand widerspiegelt.
Sicherheit auf dem Schulweg
Sollte zwischen 5 Uhr und Schulbeginn Blitzeis auftreten, kann eine Bekanntgabe über das Radio möglicherweise nicht rechtzeitig die Schüler
erreichen. Daher wird empfohlen, sich auf KATWARN, die Webseite und die sozialen Netzwerke zu verlassen.
Wenn Erziehungsberechtigte der Ansicht sind, dass der Schulweg aufgrund der Witterung gefährlich ist, haben sie das Recht, ihre Kinder zu Hause zu lassen oder sie vorzeitig von der Schule abzuholen, selbst wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet wurde. In diesem Fall sollte dem Kind ein entsprechendes Entschuldigungsschreiben mitgegeben werden.
Schulbetrieb während des Unterrichtsausfalls
Im Falle eines Unterrichtsausfalls bleibt die Schule geöffnet. Die Schüler können zur Schule gehen, und die Lehrkräfte sind „im Dienst“, um die Betreuung sicherzustellen.
Die Busunternehmen und ‑fahrer
tragen bei extremen Witterungsverhältnissen eine große Verantwortung für die Sicherheit. Letztendlich müssen sie entscheiden, ob sie trotz eines nicht abgesagten Unterrichts die Fahrzeuge einsetzen können. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte nicht befahren werden können, was dazu führt, dass Schüler an anderen als der Einstiegshaltestelle den Bus verlassen müssen.
Die Unternehmen und Busfahrer sind angehalten, umsichtig zu entscheiden. Kein Kind wird auf freier Strecke aus dem Bus ausgesetzt.
Pflichten der Auszubildenden
Die Anordnung eines Unterrichtsausfalls an einer berufsbildenden Schule hat keine Auswirkungen auf die Pflichten der Auszubildenden aus ihrem Ausbildungsverhältnis.
Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Öffentlichen Personennahverkehr. Ein Schulausfall entbindet den Linienverkehr jedoch nicht von der „Bedienungspflicht“.
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Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen
Bei Schulfit bieten wir umfassende Nachhilfe in einer Vielzahl von Fächern für Schüler aller Klassen und Schulformen. Unser Ziel ist es, die individuellen Bedürfnisse der Lernenden zu erfüllen und ihnen zu helfen, ihre schulischen Ziele zu erreichen.
Fächerangebot
Wir bieten Nachhilfe in folgenden Fächern an:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Französisch
- Latein
- Niederländisch
- Kunst
- Physik
- Chemie
- Biologie
- Geschichte
- Politik
- Erdkunde
- Rechnungswesen/KSK
- BWL (BRC)
- Informatik
Darüber hinaus bieten wir auch Online-Nachhilfe an, um Flexibilität und Zugang zu ermöglichen.
Beratung und erweiterte Angebote
Neben der Nachhilfe unterstützen wir auch in weiteren Bereichen:
- Lernentwicklung
- Schullaufbahnberatung
- Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie
- Familienunterstützung
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
- Sprachkurse
- Bildung und Teilhabe
Kontaktieren Sie uns
Für weitere Informationen oder um einen Termin zu vereinbaren, erreichen Sie uns unter:
Standort Leer:
Heisfelder Straße 2
26789 Leer
Telefon: 0491 — 5951
Standort Moormerland:
Rudolf-Eucken-Straße 14
26802 Moormerland
Telefon: 04954 — 8789
Sie können uns auch per E‑Mail unter info@schulfit-nachhilfe.de kontaktieren oder uns über WhatsApp oder SMS unter 0176 24206004 erreichen.
Lassen Sie uns gemeinsam an Ihrer schulischen Zukunft arbeiten!
Lokal
PV-Frust in Rhauderfehn: Energiewende vs. Paragrafendschungel?
Bürokratischer Stillstand bei PV-Anlagen: CDU Rhauderfehn kritisiert Landkreis-Bauamt scharf
Rhauderfehn. Die Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV) auf Dächern in Wohngebieten mit strengen örtlichen Bauvorschriften bleibt ein Ärgernis für Bürger und Kommunalpolitiker. Trotz einer entsprechenden Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung Ende 2023 beklagt die CDU-Fraktion im Gemeinderat Rhauderfehn nun, dass die praktische Umsetzung in der Region an einer „Verwaltungsbürokratie“ scheitere, die den notwendigen Fortschritt bei der Energiewende im Keim ersticke.
Die Problematik ist bekannt:
In vielen Bebauungsplangebieten schreiben örtliche Bauvorschriften eine rote Dacheindeckung vor. Nach aktueller Lesart des Bauamtes beim Landkreis Leer sind PV-Anlagen in diesen Gebieten nicht genehmigungsfähig, solange die Satzung Bestand hat. Eine Änderung der Bebauungspläne durch die Gemeinde sei zwingend erforderlich, da das Bauamt die Planungshoheit der Kommune respektieren müsse.
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Für die CDU-Fraktion ist dieses Vorgehen nicht hinnehmbar.
Pressesprecher Niels Plaisir bezeichnet die Haltung der Behörde als „halbe Wahrheit“. Nach Ansicht der Christdemokraten greift hier das Prinzip „Landesrecht bricht kommunales Satzungsrecht“. Es gäbe durchaus Spielräume, etwa über Befreiungsanträge nach dem Baugesetzbuch oder die Interpretation, dass eine PV-Anlage per se keine Dacheindeckung im Sinne der Gestaltungsvorschriften darstelle. „Möglicherweise wäre eine solche Rechtsanwendung grenzwertig, aber es wäre eine proaktive und keine restriktive Anwendung“, so Plaisir. Er kritisiert das Bauamt des Landkreises, das im Volksmund bereits den Ruf einer „Bauverhinderungsbehörde“ genieße. In anderen Landkreisen sei es durchaus üblich, rechtliche Ermessensspielräume zugunsten der Antragsteller auszuschöpfen – in Leer unter der Führung von Landrat Matthias Groote sei dies jedoch nicht der Fall.
In diesem Zusammenhang wird die Kritik an der Kreisverwaltung besonders scharf: Die CDU weist darauf hin, dass auf dem privaten Dach von Landrat Matthias Groote selbst eine Photovoltaikanlage installiert sei, die nach der strengen Auslegung der eigenen Behörde in einem Gebiet mit entsprechenden Gestaltungsvorgaben eigentlich nicht genehmigungsfähig wäre.
Die CDU-Fraktion zieht daraus einen bitteren Schluss:
Wenn die Behörde eine rechtssichere Genehmigung konsequent verweigere, könne das in der Praxis fatale Signale an die Bürger senden. Plaisir erinnert dabei an George Orwells Zitat: „Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher als die anderen.“ Die aktuelle Situation zeige, dass notwendige Änderungen der Bauordnung in Leer von der Verwaltungsführung förmlich „ausgehebelt“ würden. Für die CDU-Fraktion in Rhauderfehn steht fest: Die Energiewende scheitere hier nicht am Gesetzgeber in Hannover, sondern am mangelnden Gestaltungswillen der zuständigen Behörden in Leer.
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„Kommunen am Limit“: Landrat Groote fordert faire Steuerverteilung für den Landkreis Leer
„Kommunen am Limit“: Landkreis Leer mahnt mehr Steuergerechtigkeit an
Landrat Matthias Groote fordert eine kräftige Erhöhung des kommunalen Anteils am Steueraufkommen – Finanzielle Schieflage bedroht kommunale Handlungsfähigkeit
Leer. Im Rahmen des bundesweiten Aktionstages „Kommunen am Limit“ hat der Leeraner Landrat Matthias Groote deutliche Kritik an der aktuellen Verteilung der Steuereinnahmen geübt und eine stärkere finanzielle Berücksichtigung der Landkreise, Städte und Gemeinden gefordert.
Steueranteile decken Aufgaben nicht mehr ab
Nach Ansicht von Groote klafft eine deutliche Lücke zwischen den Aufgaben, die vor Ort zu bewältigen sind, und den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. „Der Anteil, den die Landkreise, Städte und Gemeinden bekommen, muss erhöht werden, und zwar kräftig“, unterstrich der Landrat am Montag. Bund und Länder stünden in der Pflicht, die kommunale Ebene bei der Aufgabenerfüllung deutlich besser auszustatten, da der derzeitige Steueranteil in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Belastung durch staatliche Aufgaben stehe.
Dramatische Finanzlage im Kreis Leer
Bereits im April machte die Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Leer gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen in einem Hilferuf an den niedersächsischen Ministerpräsidenten Olaf Lies auf die prekäre Haushaltslage aufmerksam. Die finanzielle Situation hat sich dabei massiv verschlechtert: Während die Haushalte bis 2023 noch Überschüsse verzeichneten, sind diese nun in ein tiefes Defizit gerutscht. Die Verschuldung nimmt stetig zu, sodass mittlerweile sogar der laufende Betrieb teilweise durch Kredite finanziert werden muss. „Das kann so nicht bleiben, wir können sonst unsere Aufgaben vor Ort nicht mehr angemessen bewältigen“, warnte Groote mit Blick auf die drohende Handlungsunfähigkeit.
Fehlende Gegenfinanzierung durch Bund und Land
Die Kommunen im Landkreis Leer sehen die Ursache für das Finanzdilemma vor allem in der Gesetzgebung von Bund und Land. Durch neue Standards und gesetzliche Vorgaben würden den Kommunen kontinuierlich Aufgaben übertragen, ohne die notwendige finanzielle Gegenfinanzierung bereitzustellen. Insbesondere an das Land Niedersachsen richtet sich die Erwartung, die finanziellen Auswirkungen neuer Gesetze bereits im Vorfeld stärker in den Fokus zu nehmen.
Vertrauen in den Staat stärken
Für den Landrat ist die kommunale Ebene das Fundament, auf dem die Bürgerinnen und Bürger den Staat unmittelbar erleben. Ob bei der Müllabfuhr, der Digitalisierung, der Jugendarbeit oder dem Betrieb von Schwimmbädern und Büchereien – die Entscheidungen in den Rathäusern und Kreishäusern bestimmen maßgeblich die Lebens- und Wohnqualität vor Ort.
„Die Kommunen benötigen genügend Geld, damit sie die Aufgaben so erledigen können, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates wieder gestärkt wird“, so das Fazit von Matthias Groote.
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Verstärkung für den OP: Zwei neue ATA-Fachkräfte starten im Klinikum Leer durch
Freuen sich über den erfolgreichen Abschluss: (v.l.n.r.) Heike Kliegelhöfer (Pflegedirektorin Klinikum Leer gGmbH), Alina Folkerts (ATA), Daniel Krenik (ATA), Eva Hawlik (Teamleitung Anästhesie).
Erfolgreicher Ausbildungsabschluss: Zwei neue Anästhesietechnische Assistenten verstärken das Klinikum Leer
Das Klinikum Leer freut sich über personelle Verstärkung im medizinischen Bereich: Alina Folkerts und Daniel Krenik haben ihre dreijährige Ausbildung zum/zur Anästhesietechnischen Assistenten/in (ATA) erfolgreich abgeschlossen. Beide werden künftig das Team der Anästhesie im Klinikum Leer tatkräftig unterstützen.
Anästhesietechnische Assistenten nehmen eine verantwortungsvolle und zentrale Rolle im Operationsbereich ein. Ihr Tätigkeitsfeld ist vielfältig und anspruchsvoll: Sie übernehmen die professionelle Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Anästhesien. Zudem sind sie für die selbstständige Koordination und Organisation der betrieblichen Arbeitsabläufe zuständig. Ein wesentlicher Aspekt ihrer Arbeit ist die fachkundige und individuelle Betreuung der Patientinnen und Patienten während der Behandlung. Darüber hinaus gehören der sichere Umgang mit komplexen medizinisch-technischen Geräten sowie die konsequente Umsetzung der geltenden Hygienerichtlinien zu ihren täglichen Aufgaben.
Während ihrer dreijährigen Ausbildung durchliefen Alina Folkerts und Daniel Krenik die verschiedenen Bereiche des OP-Dienstes. Durch zusätzliche Einsätze in unterschiedlichen Funktionsbereichen, auf Stationen sowie bei externen Kooperationspartnern konnten sie umfassende und praxisnahe Erfahrungen sammeln, die sie nun in ihrer beruflichen Laufbahn einbringen werden.
Seit dem Jahr 2024 findet der theoretische Unterricht direkt am Bildungsinstitut Gesundheit des Klinikums statt. Durch diese räumliche und organisatorische Nähe wird die Verzahnung von theoretischem Wissen und praktischer Anwendung noch weiter gestärkt.
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