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Informationen zum Schulausfall im Landkreis Leer: Wichtige Details und Hinweise
Schulausfall Landkreis Leer
Plötzlicher Schneefall und Eisglätte
Im Landkreis Leer wird über einen Unterrichtsausfall nur bei besonderen Witterungsverhältnissen entschieden, wie beispielsweise extremer Straßenglätte, Schneeverwehungen oder Sturm.
Wie erfahre ich möglichst früh vom Schulausfall?
Die Kreisverwaltung trifft bis 5 Uhr morgens eine Entscheidung über einen möglichen Unterrichtsausfall. Unmittelbar nach der Anordnung werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Pressemitteilung: Medien werden informiert.
- Internetseite: Die Webseite des Landkreises wird aktualisiert.
- Soziale Medien: Informationen werden auf den Social-Media-Kanälen der Kreisverwaltung (Facebook, Instagram, X) veröffentlicht.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die KATWARN-Warnapp herunterzuladen und deren Push-Mitteilungen zu aktivieren. Die Kreisverwaltung bittet darum, von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zu aktuellen oder zukünftigen Schulausfällen Abstand zu nehmen, da die Webseite des Landkreises immer den aktuellsten Stand widerspiegelt.
Sicherheit auf dem Schulweg
Sollte zwischen 5 Uhr und Schulbeginn Blitzeis auftreten, kann eine Bekanntgabe über das Radio möglicherweise nicht rechtzeitig die Schüler
erreichen. Daher wird empfohlen, sich auf KATWARN, die Webseite und die sozialen Netzwerke zu verlassen.
Wenn Erziehungsberechtigte der Ansicht sind, dass der Schulweg aufgrund der Witterung gefährlich ist, haben sie das Recht, ihre Kinder zu Hause zu lassen oder sie vorzeitig von der Schule abzuholen, selbst wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet wurde. In diesem Fall sollte dem Kind ein entsprechendes Entschuldigungsschreiben mitgegeben werden.
Schulbetrieb während des Unterrichtsausfalls
Im Falle eines Unterrichtsausfalls bleibt die Schule geöffnet. Die Schüler können zur Schule gehen, und die Lehrkräfte sind „im Dienst“, um die Betreuung sicherzustellen.
Die Busunternehmen und ‑fahrer
tragen bei extremen Witterungsverhältnissen eine große Verantwortung für die Sicherheit. Letztendlich müssen sie entscheiden, ob sie trotz eines nicht abgesagten Unterrichts die Fahrzeuge einsetzen können. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte nicht befahren werden können, was dazu führt, dass Schüler an anderen als der Einstiegshaltestelle den Bus verlassen müssen.
Die Unternehmen und Busfahrer sind angehalten, umsichtig zu entscheiden. Kein Kind wird auf freier Strecke aus dem Bus ausgesetzt.
Pflichten der Auszubildenden
Die Anordnung eines Unterrichtsausfalls an einer berufsbildenden Schule hat keine Auswirkungen auf die Pflichten der Auszubildenden aus ihrem Ausbildungsverhältnis.
Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Öffentlichen Personennahverkehr. Ein Schulausfall entbindet den Linienverkehr jedoch nicht von der „Bedienungspflicht“.
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Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen
Bei Schulfit bieten wir umfassende Nachhilfe in einer Vielzahl von Fächern für Schüler aller Klassen und Schulformen. Unser Ziel ist es, die individuellen Bedürfnisse der Lernenden zu erfüllen und ihnen zu helfen, ihre schulischen Ziele zu erreichen.
Fächerangebot
Wir bieten Nachhilfe in folgenden Fächern an:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Französisch
- Latein
- Niederländisch
- Kunst
- Physik
- Chemie
- Biologie
- Geschichte
- Politik
- Erdkunde
- Rechnungswesen/KSK
- BWL (BRC)
- Informatik
Darüber hinaus bieten wir auch Online-Nachhilfe an, um Flexibilität und Zugang zu ermöglichen.
Beratung und erweiterte Angebote
Neben der Nachhilfe unterstützen wir auch in weiteren Bereichen:
- Lernentwicklung
- Schullaufbahnberatung
- Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie
- Familienunterstützung
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
- Sprachkurse
- Bildung und Teilhabe
Kontaktieren Sie uns
Für weitere Informationen oder um einen Termin zu vereinbaren, erreichen Sie uns unter:
Standort Leer:
Heisfelder Straße 2
26789 Leer
Telefon: 0491 — 5951
Standort Moormerland:
Rudolf-Eucken-Straße 14
26802 Moormerland
Telefon: 04954 — 8789
Sie können uns auch per E‑Mail unter info@schulfit-nachhilfe.de kontaktieren oder uns über WhatsApp oder SMS unter 0176 24206004 erreichen.
Lassen Sie uns gemeinsam an Ihrer schulischen Zukunft arbeiten!
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Spritpreise sinken: Bund und Länder beschließen Steuersenkung für Benzin und Diesel
Spritpreise: Bund und Länder beschließen Steuersenkung für Benzin und Diesel
Tankrabatt soll ab 1. Oktober 2026 greifen – Energiesteuer sinkt um 14 Cent pro Liter
Berlin, 18. September 2026 – Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland sollen angesichts der derzeit hohen Spritpreise finanziell entlastet werden. Bund und Länder haben sich auf eine erneute Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel verständigt. Die Maßnahme soll bis Ende 2026 gelten und die Kosten an den Tankstellen spürbar reduzieren.
Hintergrund sind die zuletzt stark gestiegenen Kraftstoffpreise. Nach Angaben der Bundesregierung sorgen die kriegerischen Ereignisse und die erneute Eskalation im Nahost-Konflikt für erhebliche Unsicherheiten an den internationalen Märkten. Die Auswirkungen treffen sowohl die Wirtschaft als auch private Haushalte, darunter Pendler, Familien, Freiberufler und Ehrenamtliche.
Energiesteuer auf Benzin und Diesel wird gesenkt
Der Bund will die Energiesteuer auf Benzin und Diesel bis Ende 2026 um 14 Cent pro Liter reduzieren. Unter Einbeziehung der Umsatzsteuer ergibt sich daraus eine rechnerische Steuerentlastung von rund 17 Cent je Liter Kraftstoff.
Damit soll das Tanken für Verbraucher und Unternehmen günstiger werden. Die tatsächliche Entwicklung der Preise an den Tankstellen hängt allerdings weiterhin von der Entwicklung der internationalen Öl- und Kraftstoffmärkte sowie der Preisgestaltung der Mineralölwirtschaft ab.
Entlastung von rund 2,5 Milliarden Euro
Insgesamt sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch das Maßnahmenpaket um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.
Bund und Länder tragen die geplanten Entlastungen gemeinsam. Die Länder sollen dabei einen Beitrag von 1,25 Milliarden Euro über einen Umsatzsteuerfestbetrag leisten.
Tankrabatt soll ab 1. Oktober 2026 gelten
Das Entlastungspaket soll nach den bisherigen Planungen zum 1. Oktober 2026 umgesetzt werden. Voraussetzung ist die weitere Abstimmung mit den Ländern und den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag.
Die Bundesregierung will damit möglichst schnell auf die derzeit hohen Kraftstoffpreise reagieren.
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, wer täglich auf das Auto angewiesen sei, komme angesichts der hohen Preise an seine Belastungsgrenze. Gleichzeitig verwies er auf die schwierige Haushaltslage und bezeichnete die Entlastung von 2,5 Milliarden Euro als erheblichen finanziellen Kraftakt.
Hat der Tankrabatt tatsächlich Wirkung?
Die Bundesregierung verweist darauf, dass eine vergleichbare Energiesteuersenkung bereits im Mai und Juni 2026 weitgehend bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern angekommen sei.
Nach Angaben der Bundesregierung kamen die Monopolkommission und das Bundeskartellamt zu dem Schluss, dass die damalige Steuersenkung bei Benzin und Diesel weitgehend weitergegeben wurde. Der damalige Tankrabatt habe insbesondere dazu beigetragen, Preisspitzen in einer Phase besonders hoher Kraftstoffpreise abzufangen.
Bundesregierung plant zusätzlich einen Spritpreisdeckel
Mit der Steuersenkung soll es nicht getan sein. Die Bundesregierung will darüber hinaus Gespräche mit der Mineralölwirtschaft führen.
Ziel ist es, spätestens zum 1. Januar 2027 einen vorübergehenden Spritpreisdeckel einzuführen. Als mögliche Vorbilder nennt die Bundesregierung entsprechende Regelungen in Luxemburg und Belgien.
Dabei sollen nach den bisherigen Plänen mehrere Punkte berücksichtigt werden. Die Versorgungssicherheit müsse gewährleistet bleiben. Gleichzeitig sollen missbräuchliche Preisaufschläge verhindert werden.
Auch auf europäischer Ebene laufen Gespräche über mögliche Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft. Dabei wird unter anderem geprüft, ob ein Vorgehen analog zum EU-Energiekrisenbeitrag von 2022 möglich ist.
Weitere Hilfen für besonders betroffene Haushalte und Unternehmen
Die Bundesregierung will die Entwicklung der Kraftstoffpreise und die möglichen wirtschaftlichen Folgen weiterhin beobachten. Besonders betroffene Menschen und Unternehmen könnten bei Bedarf gezielt entlastet werden.
Dafür sollen die Voraussetzungen für einen einkommensbezogenen Direktauszahlmechanismus geschaffen werden. Damit könnten Hilfen gezielter an besonders belastete Haushalte ausgezahlt werden.
Pendler profitieren bereits von höherer Pendlerpauschale
Neben der Senkung der Energiesteuer verweist die Bundesregierung auf bereits beschlossene Entlastungen.
Die Pendlerpauschale wurde dauerhaft erhöht. Dadurch sollen Berufspendler steuerlich stärker entlastet werden. Für Steuerpflichtige mit geringen Einkommen besteht weiterhin die Möglichkeit, von der Mobilitätsprämie zu profitieren.
Darüber hinaus sollen Familien sowie Menschen mit geringen und mittleren Einkommen durch eine Senkung der Einkommensteuer ab 2027 steuerlich entlastet werden.
Auch die Landwirtschaft erhält weitere Entlastungen. Die Agrardiesel-Rückvergütung wurde wieder vollständig eingeführt.
Zudem soll das Kartellrecht weiter geschärft werden, damit die Preisentwicklung und die Preisgestaltung beim Tanken besser überwacht werden können.
Was bedeutet die Steuersenkung für Autofahrer?
Für Autofahrer bedeutet die geplante Maßnahme zunächst eine rechnerische Steuerentlastung von rund 17 Cent je Liter Benzin oder Diesel, wenn die Energiesteuersenkung einschließlich Umsatzsteuer vollständig im Endkundenpreis ankommt.
Bei einer Tankfüllung von beispielsweise 50 Litern entspräche dies rechnerisch einer Entlastung von rund 8,50 Euro. Bei 60 Litern wären es rund 10,20 Euro.
Wie stark die Preise an den einzelnen Tankstellen tatsächlich sinken, hängt jedoch auch von der Entwicklung der Rohölpreise, Wechselkursen, Raffineriekosten und der Preisgestaltung im Mineralölhandel ab.
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Landgericht Aurich: Zwei neue Strafverfahren gegen Angeklagte aus Ostfriesland
Landgericht Aurich: Zwei neue Strafverfahren beginnen in der kommenden Woche
Hauptverhandlungen gegen Angeklagte aus Wiesmoor und Südbrookmerland – Vorwürfe reichen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bis zum Handel mit Betäubungsmitteln
Aurich – Am Landgericht Aurich beginnen in der kommenden Woche zwei neue erstinstanzliche Strafverfahren. Verhandelt werden ein Verfahren gegen einen 34-Jährigen aus Wiesmoor sowie ein weiteres Verfahren gegen einen 38-jährigen Mann und eine 32-jährige Frau aus Südbrookmerland.
Bei beiden Verfahren handelt es sich zunächst um Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Ob sich diese bestätigen, wird erst im Verlauf der jeweiligen Hauptverhandlung geklärt. Für alle Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Verfahren gegen 34-Jährigen aus Wiesmoor
Vor der 3. Großen Jugendkammer beginnt am Dienstag, 22. September 2026, um 9 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 34-jährigen Mann aus Wiesmoor. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 13 KLs 15/26. Den Vorsitz führt der Vorsitzende Richter am Landgericht Klein. Verhandelt wird im Saal 108.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil seiner Tochter vor. Die mutmaßlichen Taten sollen sich im Zeitraum von 2023 bis 2026 ereignet haben.
Nach Darstellung der Anklage lebte der Angeklagte nach der Trennung von der Kindesmutter in einer eigenen Wohnung. Die Geschädigte, die 2014 geboren wurde, soll ihren Vater regelmäßig besucht haben.
Ab dem Jahr 2023 soll der Angeklagte während solcher Besuche in mehreren Fällen sexuelle Handlungen an dem Kind beziehungsweise sexuelle Handlungen vor dem Kind vorgenommen haben.
Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind drei Zeugen geladen.
Als Fortsetzungstermin ist Donnerstag, 24. September 2026, um 9 Uhr in Raum 116 vorgesehen.
Strafverfahren wegen mutmaßlichen Handels mit Betäubungsmitteln
Einen Tag später, am Mittwoch, 23. September 2026, um 9 Uhr, beginnt vor der 2. Großen Strafkammer ein weiteres Strafverfahren. Angeklagt sind ein 38-jähriger Mann und eine 32-jährige Frau aus Südbrookmerland.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 KLs 40/23 geführt. Den Vorsitz hat die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Fuchs. Die Verhandlung findet im Saal 107 des Amtsgerichts Aurich statt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, sich spätestens im März 2021 zusammengeschlossen zu haben, um durch den gewinnbringenden Verkauf von Amphetamin eine fortlaufende Einnahmequelle zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zu schaffen.
Nach der Anklage sollen die Betäubungsmittelgeschäfte ab Dezember 2021 auch auf Cannabis und Ecstasy ausgeweitet worden sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass beide Angeklagten dabei arbeitsteilig und aufgrund eines gemeinsamen Tatplans gehandelt haben.
Dem 32-jährigen Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen, seine Betäubungsmittelvorräte durch das Bereithalten eines Baseballschlägers aus Metall sowie eines Schlagrings abgesichert zu haben. Beide Gegenstände sollen sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der Garage des Angeklagten befunden haben.
Für den ersten Verhandlungstag ist ein Sachverständiger geladen.
Als Fortsetzungstermin ist Mittwoch, 30. September 2026, um 9 Uhr, ebenfalls im Raum 107 des Amtsgerichts Aurich, vorgesehen.
Unschuldsvermutung gilt
Das Landgericht Aurich weist darauf hin, dass die Hauptverhandlungen der Klärung dienen, ob die erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffen oder nicht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für jeden Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Zudem können sich angesetzte Gerichtstermine kurzfristig ändern oder ausfallen. Das Landgericht weist deshalb darauf hin, die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts zu beachten.
Für Pressevertreter gilt außerdem: Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten müssen in anonymisierter Form, beispielsweise durch Verpixeln, erfolgen.
Quelle: Landgericht Aurich, Pressestelle, Mitteilung Nr. 49/26 vom 18. September 2026.
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NAJU Hesel wächst: Kinder und Jugendliche gestalten ihren eigenen Ort
Das Gelände der NAJU Hesel © NAJU | Christoph Bruns
NAJU Hesel: In wenigen Monaten ist ein Ort für Natur, Begegnung und Gemeinschaft entstanden
Kinder, Jugendliche und Ehrenamtliche gestalten die neue Fläche gemeinsam – viele Ideen für die Zukunft
Hesel – Was in wenigen Monaten entstehen kann, wenn viele Menschen gemeinsam anpacken, zeigt die NAJU Hesel. Seit dem ersten regulären Gruppentreffen am 7. März hat sich auf dem Gelände der Kinder- und Jugendgruppe der NABU-Kreisgruppe Leer viel getan. Gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen, Ehrenamtlichen und Unterstützern entstanden Wege sowie Sitz‑, Spiel- und Werkbereiche und verschiedene Angebote, die Natur unmittelbar erlebbar machen.
Im Frühjahr wurden zudem mehrere hundert gespendete Pflanzen eingesetzt. Im Juni kamen zwei Bauwagen hinzu, die heute ebenfalls Teil des Geländes und der Gruppenarbeit sind.
Viele ehrenamtliche Stunden für den Aufbau
„Wenn man bedenkt, dass wir uns erst seit März regelmäßig treffen, ist es schon beeindruckend, was hier gemeinsam entstanden ist“, sagte Gruppenleiter Christoph Bruns. „Wenn ich heute auf diese Fläche schaue, sehe ich vor allem viele Menschen, die irgendwann gesagt haben: Das ist eine gute Idee, da helfe ich mit.“
Eine dieser Personen ist Miriam Wrzol, die den Aufbau der NAJU Hesel von Beginn an begleitet. Als Co-Leitung ist sie in nahezu alle Bereiche eingebunden. Dazu gehören unter anderem Organisation und Planung, die Entwicklung neuer Ideen, die Gestaltung der Fläche sowie die Durchführung von Gruppentreffen und Aktionen.
Im Juni kam Louis Wedler als weiterer Co-Leiter hinzu. Sein Schwerpunkt liegt ebenfalls auf Organisation und Planung sowie auf der Jugendgruppe. Darüber hinaus unterstützt er die Kindergruppe und gemeinsame Aktionen.
Neben der Leitung engagieren sich zahlreiche weitere Erwachsene und Jugendliche ehrenamtlich. Mit vielen geleisteten Stunden tragen sie zum Gruppenleben und zur weiteren Entwicklung des Geländes bei.
Unterstützung durch Stiftungen und Spenden
Der Aufbau der NAJU Hesel wurde von verschiedenen Organisationen und Unterstützern begleitet. Die Irma-Waalkes-Stiftung und die Sparkasse Leer Wittmund unterstützten die Anschaffung der beiden Bauwagen.
Die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung förderte einen großen Teil der Ausstattung. Auch die NABU-Kreisgruppe Leer unterstützt die NAJU Hesel sowohl organisatorisch als auch finanziell.
Hinzu kommen zahlreiche Sach- und Materialspenden, die ebenfalls zum Aufbau des Geländes beigetragen haben.
Kinder und Jugendliche bringen eigene Ideen ein
Beim Spätsommerfest konnten Kinder, Jugendliche, Eltern und weitere Gäste ihre Wünsche und Ideen für die Zukunft der NAJU Hesel einbringen. Die Beteiligung erfolgte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
Dabei kamen zahlreiche Vorschläge zusammen. Gewünscht wurden unter anderem ein Insektenhotel und ein Baumhaus. Auch weitere Spiel- und Freizeitmöglichkeiten, Übernachtungsaktionen, Nachtwanderungen und Ferienangebote wurden genannt.
Darüber hinaus ging es um Wünsche zur Organisation und um Möglichkeiten, wie sich Kinder und Jugendliche künftig noch stärker innerhalb der Gruppe beteiligen können.
Die gesammelten Ideen sollen nun ausgewertet und in die weitere Planung einbezogen werden.
Natur erleben und Verantwortung übernehmen
Nach der intensiven Aufbauphase soll künftig noch stärker die eigentliche Kinder- und Jugendarbeit der NAJU Hesel in den Mittelpunkt rücken. Geplant sind Aktivitäten, bei denen Kinder und Jugendliche Natur erleben, praktischen Naturschutz umsetzen, gemeinsam lernen und kreativ tätig werden können.
Auch das Übernehmen von Verantwortung spielt dabei eine wichtige Rolle. Das Gelände soll dabei nicht nur Treffpunkt sein, sondern den Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten bieten, eigene Ideen umzusetzen und ihren Lebensraum aktiv mitzugestalten.
Für den Winter ist außerdem eine JuLeiCa-Ausbildung für mehrere Teamer vorgesehen. Die Jugendleiter-Card (JuLeiCa) dient als Qualifikationsnachweis für ehrenamtliche Jugendleiter.
„Das hier soll euer Ort sein“
Welche Bedeutung die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen für die NAJU Hesel hat, machte Christoph Bruns bei seiner Ansprache deutlich.
„Am Ende bauen wir diesen Ort nicht für uns Erwachsene. Das hier soll euer Ort sein“, fasste Bruns die Idee der Gruppe zusammen.
Damit steht neben dem Natur- und Umweltschutz vor allem die aktive Beteiligung der jungen Mitglieder im Mittelpunkt. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, eigene Ideen einzubringen und die weitere Entwicklung der NAJU Hesel mitzugestalten.
Die NAJU Hesel bedankt sich bei allen Kindern, Jugendlichen, Familien, Ehrenamtlichen, Förderern und Unterstützern, die zum Spätsommerfest und zur Entwicklung der Gruppe beigetragen haben.
Kontakt zur NAJU Hesel
Christoph Bruns
Leitung NAJU Hesel
Kinder- und Jugendgruppe der NABU-Kreisgruppe Leer
E‑Mail: naju.leer@gmail.com
Instagram: @naju_hesel
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