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Informationen zum Schulausfall im Landkreis Leer: Wichtige Details und Hinweise
Schulausfall Landkreis Leer
Plötzlicher Schneefall und Eisglätte
Im Landkreis Leer wird über einen Unterrichtsausfall nur bei besonderen Witterungsverhältnissen entschieden, wie beispielsweise extremer Straßenglätte, Schneeverwehungen oder Sturm.
Wie erfahre ich möglichst früh vom Schulausfall?
Die Kreisverwaltung trifft bis 5 Uhr morgens eine Entscheidung über einen möglichen Unterrichtsausfall. Unmittelbar nach der Anordnung werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Pressemitteilung: Medien werden informiert.
- Internetseite: Die Webseite des Landkreises wird aktualisiert.
- Soziale Medien: Informationen werden auf den Social-Media-Kanälen der Kreisverwaltung (Facebook, Instagram, X) veröffentlicht.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die KATWARN-Warnapp herunterzuladen und deren Push-Mitteilungen zu aktivieren. Die Kreisverwaltung bittet darum, von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zu aktuellen oder zukünftigen Schulausfällen Abstand zu nehmen, da die Webseite des Landkreises immer den aktuellsten Stand widerspiegelt.
Sicherheit auf dem Schulweg
Sollte zwischen 5 Uhr und Schulbeginn Blitzeis auftreten, kann eine Bekanntgabe über das Radio möglicherweise nicht rechtzeitig die Schüler
erreichen. Daher wird empfohlen, sich auf KATWARN, die Webseite und die sozialen Netzwerke zu verlassen.
Wenn Erziehungsberechtigte der Ansicht sind, dass der Schulweg aufgrund der Witterung gefährlich ist, haben sie das Recht, ihre Kinder zu Hause zu lassen oder sie vorzeitig von der Schule abzuholen, selbst wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet wurde. In diesem Fall sollte dem Kind ein entsprechendes Entschuldigungsschreiben mitgegeben werden.
Schulbetrieb während des Unterrichtsausfalls
Im Falle eines Unterrichtsausfalls bleibt die Schule geöffnet. Die Schüler können zur Schule gehen, und die Lehrkräfte sind „im Dienst“, um die Betreuung sicherzustellen.
Die Busunternehmen und ‑fahrer
tragen bei extremen Witterungsverhältnissen eine große Verantwortung für die Sicherheit. Letztendlich müssen sie entscheiden, ob sie trotz eines nicht abgesagten Unterrichts die Fahrzeuge einsetzen können. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte nicht befahren werden können, was dazu führt, dass Schüler an anderen als der Einstiegshaltestelle den Bus verlassen müssen.
Die Unternehmen und Busfahrer sind angehalten, umsichtig zu entscheiden. Kein Kind wird auf freier Strecke aus dem Bus ausgesetzt.
Pflichten der Auszubildenden
Die Anordnung eines Unterrichtsausfalls an einer berufsbildenden Schule hat keine Auswirkungen auf die Pflichten der Auszubildenden aus ihrem Ausbildungsverhältnis.
Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Öffentlichen Personennahverkehr. Ein Schulausfall entbindet den Linienverkehr jedoch nicht von der „Bedienungspflicht“.
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Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen
Bei Schulfit bieten wir umfassende Nachhilfe in einer Vielzahl von Fächern für Schüler aller Klassen und Schulformen. Unser Ziel ist es, die individuellen Bedürfnisse der Lernenden zu erfüllen und ihnen zu helfen, ihre schulischen Ziele zu erreichen.
Fächerangebot
Wir bieten Nachhilfe in folgenden Fächern an:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Französisch
- Latein
- Niederländisch
- Kunst
- Physik
- Chemie
- Biologie
- Geschichte
- Politik
- Erdkunde
- Rechnungswesen/KSK
- BWL (BRC)
- Informatik
Darüber hinaus bieten wir auch Online-Nachhilfe an, um Flexibilität und Zugang zu ermöglichen.
Beratung und erweiterte Angebote
Neben der Nachhilfe unterstützen wir auch in weiteren Bereichen:
- Lernentwicklung
- Schullaufbahnberatung
- Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie
- Familienunterstützung
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
- Sprachkurse
- Bildung und Teilhabe
Kontaktieren Sie uns
Für weitere Informationen oder um einen Termin zu vereinbaren, erreichen Sie uns unter:
Standort Leer:
Heisfelder Straße 2
26789 Leer
Telefon: 0491 — 5951
Standort Moormerland:
Rudolf-Eucken-Straße 14
26802 Moormerland
Telefon: 04954 — 8789
Sie können uns auch per E‑Mail unter info@schulfit-nachhilfe.de kontaktieren oder uns über WhatsApp oder SMS unter 0176 24206004 erreichen.
Lassen Sie uns gemeinsam an Ihrer schulischen Zukunft arbeiten!
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Drogenhandel in Leer: Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe von sechseinhalb Jahren
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe von sechseinhalb Jahren für Mann aus Leer
Das Urteil gegen einen heute 40-jährigen Mann aus Leer wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die vom Landgericht Aurich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Lediglich bei der Einziehungsentscheidung nahm das höchste deutsche Strafgericht eine geringfügige Änderung vor.
Landgericht Aurich verurteilt Mann aus Leer in zwölf Fällen
Ein heute 40-jähriger Mann aus Leer muss eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verbüßen. Das Urteil der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich vom 12. Februar 2026 ist inzwischen rechtskräftig.
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen schuldig gesprochen. Dafür verhängte die Strafkammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 11 KLs 31/24 geführt.
Angeklagter legt Revision ein
Gegen das Urteil des Landgerichts Aurich legte der Angeklagte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mit diesem Rechtsmittel können gerichtliche Entscheidungen auf Rechtsfehler überprüft werden.
Der Bundesgerichtshof befasste sich daraufhin mit dem Urteil und überprüfte die Entscheidung des Landgerichts Aurich.
Bundesgerichtshof ändert Einziehungsentscheidung geringfügig
Mit Beschluss vom 13. August 2026 bestätigte der Bundesgerichtshof die verhängte Haftstrafe im Wesentlichen. Das Urteil wurde lediglich hinsichtlich der Einziehungsentscheidung in geringem Umfang abgeändert.
Im Übrigen ergab die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Deshalb verwarf das Gericht die weitergehende Revision.
Das Revisionsverfahren wurde beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen 7 StR 38/26 geführt.
Urteil wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Damit bleibt die vom Landgericht Aurich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten bestehen.
Der Bundesgerichtshof bestätigte somit die Verurteilung des Mannes aus Leer wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen. Die geringfügige Änderung betrifft ausschließlich die Einziehungsentscheidung.
Aktenzeichen: Landgericht Aurich: 11 KLs 31/24; Bundesgerichtshof: 7 StR 38/26.
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Ledabrücke in Leer: Vollsperrung und zusätzliche halbseitige Sperrung am 20. und 21. Oktober
Ledabrücke in Leer: Vollsperrung am 20. und 21. Oktober – zusätzliche halbseitige Sperrung
Verkehrsbehinderungen auf der B 70 in Leer: Wegen einer turnusmäßigen Bauwerksprüfung und weiterer Untersuchungen wird die Ledabrücke am Dienstag und Mittwoch, 20. und 21. Oktober 2026, jeweils von 9 bis 16 Uhr voll gesperrt. Zwischen den beiden Vollsperrungen ist zusätzlich eine halbseitige Sperrung erforderlich.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich weist darauf hin, dass insbesondere am Dienstagnachmittag sowie am Mittwochmorgen mit Verkehrsbehinderungen und längeren Fahrzeiten zu rechnen ist.
Ledabrücke in Leer an zwei Tagen voll gesperrt
Auf der Ledabrücke an der Bundesstraße 70 (B 70), Papenburger Straße, in Leer kommt es am Dienstag, 20. Oktober, und Mittwoch, 21. Oktober 2026, zu Verkehrseinschränkungen. Wie angekündigt, muss die Brücke an beiden Tagen jeweils von 9 bis 16 Uhr vollständig für den Verkehr gesperrt werden.
Grund dafür ist eine turnusmäßige Bauwerksprüfung durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV).
Weitere Untersuchungen zum Zustand der Bestandsbrücke
Parallel zur regulären Bauwerksprüfung sollen durch verschiedene Versuche belastbare Daten über den Zustand der bestehenden Ledabrücke gesammelt werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse soll anschließend entschieden werden, inwiefern weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Brücke umgesetzt werden können.
Für diese Untersuchungen muss die Fahrbahndecke an einigen Stellen aufgefräst werden. Da der Verschluss der geöffneten Fahrbahndecke erst am darauffolgenden Tag erfolgen kann, ist eine zusätzliche halbseitige Sperrung zwischen den beiden Vollsperrungen notwendig.
Halbseitige Sperrung zwischen Dienstag und Mittwoch
Die halbseitige Sperrung beginnt am Dienstag, 20. Oktober 2026, um 16 Uhr. Sie dauert bis Mittwoch, 21. Oktober, um 9 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt geht die halbseitige Sperrung wieder in die angekündigte Vollsperrung über.
Damit gelten für die Ledabrücke folgende Sperrzeiten:
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Dienstag, 20. Oktober, 9 bis 16 Uhr: Vollsperrung der Ledabrücke
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Dienstag, 20. Oktober, ab 16 Uhr: Halbseitige Sperrung
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Mittwoch, 21. Oktober, bis 9 Uhr: Fortsetzung der halbseitigen Sperrung
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Mittwoch, 21. Oktober, 9 bis 16 Uhr: Erneute Vollsperrung
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Ab Mittwoch, 21. Oktober, 16 Uhr: Abschluss der Gesamtmaßnahme und Ende der Verkehrseinschränkungen
Verkehrsregelung durch temporäre Ampelanlage
Um einen angemessenen Verkehrsablauf während der halbseitigen Sperrung zu gewährleisten, wird eine temporäre Lichtsignalanlage eingesetzt. Nach Angaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird die Ampel in den Hauptverkehrszeiten von Mitarbeitern per Handschaltung bedient. Dadurch können die Schaltzeiten an die jeweiligen Verkehrsströme angepasst werden.
Am Mittwoch, 21. Oktober 2026, soll die gesamte Maßnahme um 16 Uhr abgeschlossen sein. Anschließend kann der Verkehr auf der Ledabrücke wieder ungehindert fließen.
Eine Umleitung ist ausgeschildert und führt für Verkehrsteilnehmer aus Papenburg über die B 438 in Richtung Rhauderfehn, B 72, A 28 und die B 436 nach Leer (U 1). Verkehrsteilnehmer in Richtung Papenburg nutzen bitte die U 2 über die B 436, A 28, B 72 und die B 438.
Quelle: Stadt Leer (Ostfriesland), Mitteilung vom 19. Oktober 2026
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Vergewaltigung in Leer: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil über dreieinhalb Jahre Haft
Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und Körperverletzung: Urteil gegen Mann aus Leer rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines heute 35-jährigen Mannes aus Leer verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Aurich vom 13. April 2026 rechtskräftig. Der Mann war wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Das Urteil des Landgerichts Aurich gegen einen heute 35 Jahre alten Mann aus Leer ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 26. August 2026 als unbegründet verworfen. Damit ist das Strafverfahren endgültig abgeschlossen.
Landgericht Aurich verhängte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren
Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich hatte den Mann am 13. April 2026 wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Gegen das Urteil legte der Angeklagte Revision ein. Damit wurde die Entscheidung des Landgerichts durch den Bundesgerichtshof rechtlich überprüft.
Bundesgerichtshof verwirft Revision als unbegründet
Der Bundesgerichtshof prüfte das Urteil und stellte keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest. Mit Beschluss vom 26. August 2026 verwarf er die Revision als unbegründet.
Durch diese Entscheidung ist das Urteil des Landgerichts Aurich rechtskräftig. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Aktenzeichen:
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Landgericht Aurich: 19 KLs 32/25
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Bundesgerichtshof: 7 StR 59/26
























