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Informationen zum Schulausfall im Landkreis Leer: Wichtige Details und Hinweise
Schulausfall Landkreis Leer
Plötzlicher Schneefall und Eisglätte
Im Landkreis Leer wird über einen Unterrichtsausfall nur bei besonderen Witterungsverhältnissen entschieden, wie beispielsweise extremer Straßenglätte, Schneeverwehungen oder Sturm.
Wie erfahre ich möglichst früh vom Schulausfall?
Die Kreisverwaltung trifft bis 5 Uhr morgens eine Entscheidung über einen möglichen Unterrichtsausfall. Unmittelbar nach der Anordnung werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Pressemitteilung: Medien werden informiert.
- Internetseite: Die Webseite des Landkreises wird aktualisiert.
- Soziale Medien: Informationen werden auf den Social-Media-Kanälen der Kreisverwaltung (Facebook, Instagram, X) veröffentlicht.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die KATWARN-Warnapp herunterzuladen und deren Push-Mitteilungen zu aktivieren. Die Kreisverwaltung bittet darum, von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zu aktuellen oder zukünftigen Schulausfällen Abstand zu nehmen, da die Webseite des Landkreises immer den aktuellsten Stand widerspiegelt.
Sicherheit auf dem Schulweg
Sollte zwischen 5 Uhr und Schulbeginn Blitzeis auftreten, kann eine Bekanntgabe über das Radio möglicherweise nicht rechtzeitig die Schüler
erreichen. Daher wird empfohlen, sich auf KATWARN, die Webseite und die sozialen Netzwerke zu verlassen.
Wenn Erziehungsberechtigte der Ansicht sind, dass der Schulweg aufgrund der Witterung gefährlich ist, haben sie das Recht, ihre Kinder zu Hause zu lassen oder sie vorzeitig von der Schule abzuholen, selbst wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet wurde. In diesem Fall sollte dem Kind ein entsprechendes Entschuldigungsschreiben mitgegeben werden.
Schulbetrieb während des Unterrichtsausfalls
Im Falle eines Unterrichtsausfalls bleibt die Schule geöffnet. Die Schüler können zur Schule gehen, und die Lehrkräfte sind „im Dienst“, um die Betreuung sicherzustellen.
Die Busunternehmen und ‑fahrer
tragen bei extremen Witterungsverhältnissen eine große Verantwortung für die Sicherheit. Letztendlich müssen sie entscheiden, ob sie trotz eines nicht abgesagten Unterrichts die Fahrzeuge einsetzen können. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte nicht befahren werden können, was dazu führt, dass Schüler an anderen als der Einstiegshaltestelle den Bus verlassen müssen.
Die Unternehmen und Busfahrer sind angehalten, umsichtig zu entscheiden. Kein Kind wird auf freier Strecke aus dem Bus ausgesetzt.
Pflichten der Auszubildenden
Die Anordnung eines Unterrichtsausfalls an einer berufsbildenden Schule hat keine Auswirkungen auf die Pflichten der Auszubildenden aus ihrem Ausbildungsverhältnis.
Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Öffentlichen Personennahverkehr. Ein Schulausfall entbindet den Linienverkehr jedoch nicht von der „Bedienungspflicht“.
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Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen
Bei Schulfit bieten wir umfassende Nachhilfe in einer Vielzahl von Fächern für Schüler aller Klassen und Schulformen. Unser Ziel ist es, die individuellen Bedürfnisse der Lernenden zu erfüllen und ihnen zu helfen, ihre schulischen Ziele zu erreichen.
Fächerangebot
Wir bieten Nachhilfe in folgenden Fächern an:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Französisch
- Latein
- Niederländisch
- Kunst
- Physik
- Chemie
- Biologie
- Geschichte
- Politik
- Erdkunde
- Rechnungswesen/KSK
- BWL (BRC)
- Informatik
Darüber hinaus bieten wir auch Online-Nachhilfe an, um Flexibilität und Zugang zu ermöglichen.
Beratung und erweiterte Angebote
Neben der Nachhilfe unterstützen wir auch in weiteren Bereichen:
- Lernentwicklung
- Schullaufbahnberatung
- Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie
- Familienunterstützung
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
- Sprachkurse
- Bildung und Teilhabe
Kontaktieren Sie uns
Für weitere Informationen oder um einen Termin zu vereinbaren, erreichen Sie uns unter:
Standort Leer:
Heisfelder Straße 2
26789 Leer
Telefon: 0491 — 5951
Standort Moormerland:
Rudolf-Eucken-Straße 14
26802 Moormerland
Telefon: 04954 — 8789
Sie können uns auch per E‑Mail unter info@schulfit-nachhilfe.de kontaktieren oder uns über WhatsApp oder SMS unter 0176 24206004 erreichen.
Lassen Sie uns gemeinsam an Ihrer schulischen Zukunft arbeiten!
Lokal
Finanzspritze für die Kultur: Zollhaus Leer und Bürgerhaus Jemgum erhalten Landesförderung
Warmer Geldregen statt kalter Flocken: Finanzspritze für das Zollhaus — Das Foto zeigt das Zollhaus noch tief im Winterschlaf unter einer Schneedecke – doch während die weiße Pracht inzwischen längst geschmolzen ist, wird es für den Kulturverein jetzt erst richtig heiß: Ein satter Zuschuss vom Land sorgt dafür, dass die kulturelle Arbeit in Leer auch ohne Frostschutz bestens gedeiht. Ingo Tonsor @LeserECHO
Finanzspritze für die Kultur: Zollhaus Leer und Bürgerhaus Jemgum erhalten Landesförderung
LEER/JEMGUM – Große Freude in der regionalen Kulturszene: Das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur unterstützt das Zollhaus Leer und das Bürgerhaus Jemgum mit erheblichen finanziellen Mitteln. Wie der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) mitteilt, fließen die Gelder aus dem Programm zur Förderung der Soziokultur in den Landkreis.
Das Zollhaus in Leer darf sich über eine Strukturförderung in Höhe von 38.696 Euro freuen. Zusätzlich erhält der Verein 10.892,96 Euro für ein innovatives Projekt: den Aufbau eines offenen Podcast-Studios. Auch das Bürgerhaus Jemgum geht nicht leer aus und erhält einen Zuschuss von 8.812 Euro. Mit diesen Mitteln sollen vor allem Ehrenamtliche entlastet und die Professionalität der Kulturarbeit vor Ort gestärkt werden.
Wichtiger Impuls für den ländlichen Raum
„Das Zollhaus Leer und das Bürgerhaus Jemgum bringen die Menschen zusammen und fördern die Kultur auf allen Ebenen“, betont Nico Bloem. Dies sei für den ländlichen Raum von unschätzbarem Wert. Die finanzielle Unterstützung sei eine verdiente Anerkennung für das enorme ehrenamtliche Engagement in beiden Einrichtungen.
Beratung für weitere Vereine möglich
Für andere Kulturvereine gibt es ebenfalls gute Nachrichten: Anträge auf Projekt- und Strukturförderung können weiterhin beim Landesverband Soziokultur gestellt werden. Die nächsten Stichtage sind der 30. April 2026 für das zweite Halbjahr 2026 sowie der 15. Oktober 2026 für das Jahr 2027. Zur Unterstützung bei der Antragstellung stehen Regionalberater des Landesverbands bereit.
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Pflegeberatung vor Ort: Kostenlose Hilfe im Februar im gesamten Landkreis
Unterstützung im Alltag: Senioren- und Pflegestützpunkt berät im Februar vor Ort
LANDKREIS LEER – Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer weitet sein Serviceangebot aus. Um Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte optimal zu unterstützen, bietet das Amt für Teilhabe und Soziales im Februar zahlreiche Beratungstermine direkt in den Gemeinden an. Das Angebot ist vollkommen kostenfrei, neutral und trägerunabhängig.
Die Organisation des Alltags bei eintretender Pflegebedürftigkeit stellt viele Familien vor große Herausforderungen. Hier setzt der Senioren- und Pflegestützpunkt als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle an. Er informiert nicht nur über die Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen, sondern gibt auch wertvolle Tipps zu pflegegerechten Wohnformen und Hilfsmitteln.
Umfassende Hilfe bei Anträgen und Begutachtung
Die Fachkräfte des SPN unterstützen Ratsuchende aktiv bei der Beantragung von Pflegeleistungen. Ein besonderer Service ist die Begleitung bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK), um die Einstufung in einen Pflegegrad sicherzustellen. Neben der Beratung in den Rathäusern und Außenstellen sind nach Absprache auch Hausbesuche möglich, um die individuelle Lebenssituation vor Ort zu analysieren.
AnzeigeEhrenamt und Alltagsbegleitung
Ein weiterer Pfeiler des Stützpunktes ist die Förderung des ehrenamtlichen Engagements. Im Rahmen der Seniorenbegleitung (DUO) werden Menschen zusammengebracht: Solche, die Hilfe benötigen, und jene, die ihre Zeit und Unterstützung schenken möchten.
Die Beratungstermine im Februar 2026:
Immer Dienstags (10:00 – 12:00 Uhr):
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Rhauderfehn: 1. Dienstag (Treffpunkt Anleger)
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Uplengen: 2. Dienstag (Upkamer)
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Ostrhauderfehn: 3. Dienstag (Rathaus)
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Jümme: 4. Dienstag (Rathaus)
Immer Donnerstags:
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Bunde: 1. Donnerstag (09:00 – 10:30 Uhr, Familienzentrum)
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Weener: 1. Donnerstag (11:00 – 12:30 Uhr, Rathaus)
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Moormerland: 2. Donnerstag (10:00 – 12:00 Uhr, Café Klönsnack)
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Jemgum: 3. Donnerstag (10:00 – 12:00 Uhr, Rathaus)
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Westoverledingen: 3. Donnerstag (10:00 – 12:00 Uhr, Rathaus)
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Hesel: 4. Donnerstag (10:00 – 12:00 Uhr, Rathaus)
Facebookseite @Wir Leeraner
Beitragsbild: KI
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Wohnungsnot in Ostfriesland: Leer und Borkum behalten Sonderrechte!
Wohnungsmarkt unter Druck: Leer und Borkum behalten Sonderrechte für mehr Wohnraum
LEER / BORKUM / HANNOVER – Der Wohnungsmarkt in Ostfriesland, insbesondere in den beliebten Gemeinden wie der Stadt Leer und der Insel Borkum, bleibt angespannt. Eine aktuelle Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung gibt den Kommunen im Landkreis Leer nun weiterhin wichtige Instrumente an die Hand, um dem Mangel an Wohnraum entgegenzuwirken und Bauland zu mobilisieren.
Die Landesregierung hat am Dienstag den Entwurf einer neuen Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt freigegeben. Diese Verordnung sichert Leer, Borkum und 55 weiteren Kommunen in Niedersachsen zu, dass sie auch in den nächsten Jahren besondere baurechtliche Regelungen zugunsten des Wohnungsbaus anwenden können. Die bisherige Bestimmung wäre Ende 2026 ausgelaufen, wird aber nun bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.
Wichtige Werkzeuge für Leer und Borkum
Für die Stadt Leer und die Insel Borkum – beides Kommunen im Landkreis Leer – bedeutet dies, dass sie weiterhin auf bewährte Instrumente zur Schaffung von Wohnraum zurückgreifen können:
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Erweitertes Baugebot: Auf Grundstücken mit ungenutztem Wohnungsbaupotenzial können die Kommunen die Bebauung mit einer oder mehreren Wohneinheiten anordnen. Dies soll Bodenspekulationen unterlaufen und die Schließung von Baulücken vorantreiben.
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Kommunales Vorkaufsrecht: Die Stadt Leer und die Insel Borkum haben ein erweitertes Vorkaufsrecht für unbebaute oder brachliegende Grundstücke. Dies erleichtert es ihnen, Bauland zu sichern und gezielt für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu entwickeln, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Bauminister Grant Hendrik Tonne unterstreicht die Notwendigkeit dieser Regelungen: „Für die Landesregierung ist es unglaublich wichtig, dass den betroffenen Kommunen alle Handlungsmöglichkeiten offenstehen, um den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Mehr Wohnungsangebote sind die Voraussetzung dafür, dass Wohnraum bezahlbar bleibt und auch Menschen mit niedrigerem Einkommen in ihren angestammten Quartieren wohnen bleiben können.“
Leer und Borkum in einer Reihe mit prominenten Kommunen
Dass sowohl die Stadt Leer als auch die Insel Borkum auf der Liste der 57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt stehen, verdeutlicht die Herausforderungen, denen sich diese Gemeinden gegenübersehen. Sie stehen damit in einer Reihe mit Großstädten wie Hannover und Oldenburg, aber auch weiteren attraktiven Inseln wie Norderney und Juist.
Im Rahmen der Verbandsbeteiligung werden die kommunalen Spitzenverbände sowie die betroffenen Kommunen, darunter auch Leer und Borkum, die Gelegenheit erhalten, zu dem Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen.
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