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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Lokal
Neue Bildungszeit in Niedersachsen: Flexibler, digitaler und für mehr Menschen zugänglich
Mehr Flexibilität und neue Chancen: Die Reform der Bildungszeit in Niedersachsen
Die niedersächsische Landesregierung hat den Weg für ein moderneres Weiterbildungsrecht freigemacht. Aus dem bisherigen „Bildungsurlaub“ wird das neue Niedersächsische Bildungszeitgesetz. Die Reform zielt darauf ab, lebenslanges Lernen besser in den Alltag zu integrieren.
Für Arbeitnehmer, Beamte und Ehrenamtliche ergeben sich durch den Gesetzentwurf zahlreiche konkrete Vorteile. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Die zentralen Vorteile für Antragsteller
1. Höchste Flexibilität bei der Zeitplanung
Bisher waren oft mehrtägige Blockveranstaltungen vorgeschrieben. Das neue Gesetz bricht diese starren Strukturen auf:
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Einzeltage möglich: Weiterbildung kann künftig auch tageweise in Anspruch genommen werden.
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Ansparmodell: Es wird einfacher, den Anspruch von fünf Tagen pro Jahr über bis zu vier Jahre anzusparen. So können bis zu 20 Tage am Stück für umfangreiche Qualifizierungen genutzt werden.
2. Digitalisierung und Ortsunabhängigkeit
Die Lebenswirklichkeit ist heute oft digital oder hybrid. Das Gesetz trägt dem Rechnung:
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Home-Office-Prinzip für Bildung: Digitale und hybride Formate werden rechtlich fest verankert.
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Barrierefreiheit: Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder familiären Verpflichtungen können Fortbildungen nun bequem von zu Hause aus wahrnehmen.
3. Erweiterter Kreis der Berechtigten
Die Bildungszeit steht künftig deutlich mehr Menschen offen. Neu hinzu kommen:
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Beamtinnen und Beamte
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Richterinnen und Richter Damit wird der Zugang zur staatlich geförderten Weiterbildung vereinheitlicht.
4. Stärkung des Ehrenamts durch Praxisanteile
Besonders für Aktive in der Freiwilligen Feuerwehr, im Katastrophenschutz oder im Sportverein bietet die Reform einen echten Mehrwert:
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Höherer Praxisbezug: Bis zu 50 % einer Bildungsmaßnahme dürfen künftig aus praktischen Übungen bestehen.
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Direkte Anwendbarkeit: Gelerntes kann sofort in die ehrenamtliche Tätigkeit übertragen werden.
5. Fokus auf politische Bildung
Das Verständnis für demokratische Prozesse wird gezielt gefördert. Künftig werden Angebote folgender Institutionen pauschal anerkannt:
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Bundes- und Landeszentrale für politische Bildung
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Niedersächsischer Landtag
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Vom Presse- und Informationsamt organisierte Fahrten zum Deutschen Bundestag
Lokal
Post von der Stadt: Grundabgaben 2026 – Das müssen Eigentümer in Leer jetzt wissen
Stadt Leer versendet über 15.700 Bescheide: Das ändert sich bei den Grundabgaben 2026
Anfang Februar ist es wieder so weit: Die Stadt Leer verschickt die Grundabgabenbescheide für das Kalenderjahr 2026. Während die Grundsteuer nach der großen Reform des Vorjahres stabil bleibt, gibt es bei einigen Gebührensätzen Anpassungen. Hauseigentümer sollten ihre Post in den nächsten Tagen genau prüfen.
Insgesamt werden in diesen Tagen mehr als 15.700 Bescheide an die Haushalte im Stadtgebiet versandt. Diese umfassen neben der Grundsteuer vor allem die Gebühren für die Straßenreinigung, das Niederschlagswasser sowie die Abwasserentsorgung.
Grundsteuer bleibt stabil – Gebühren steigen teilweise
Die gute Nachricht vorweg: Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Damit kehrt nach den Umstellungen durch die Grundsteuerreform im vergangenen Jahr in diesem Bereich Beständigkeit ein.
Anders sieht es bei den Gebühren aus, die zum 1. Januar 2026 teilweise angepasst wurden. Die Stadt Leer weist auf folgende Änderungen hin:
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Abwassergebühr: Erhöhung auf 4,12 €/m³ (vorher 4,07 €)
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Niederschlagswassergebühr: Erhöhung auf 0,53 €/m² (vorher 0,42 €)
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Fußgängerzonen-Reinigung: 32,30 €/m (vorher 28,00 €)
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Klärgruben-Leerung: 117,48 €/m³ (vorher 71,48 €)
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Abflusslose Klärgruben: 80,56 €/m³ (vorher 40,64 €)
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Grundwasserabsenkung: 1,33 €/m³ (vorher 1,05 €)
Alle weiteren Gebührensätze bleiben für das Jahr 2026 konstant. Eine detaillierte Übersicht hat die Stadtverwaltung auf ihrer Website unter www.leer.de/abgaben bereitgestellt.
Kontakt zur Verwaltung: E‑Mail bevorzugt
Aufgrund der hohen Anzahl an Bescheiden rechnet die Stadtverwaltung in den ersten Tagen nach dem Versand mit einem erhöhten Aufkommen an Rückfragen. Um lange Wartezeiten am Telefon zu vermeiden, wird darum gebeten, Anfragen vorzugsweise per E‑Mail an grundabgaben@leer.de zu richten.
Wichtiger Hinweis: Für eine schnelle Zuordnung sollte bei jeder Mitteilung unbedingt das Kassenzeichen (Format: XN.….…-.….…NX) angegeben werden, das oben auf dem Bescheid zu finden ist.
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Handwerkskammer Ostfriesland: Ehrenamtliche Prüfer sichern Qualitätsstandards in der Ausbildung
Das Ehrenamt im Gespräch (von rechts): Prüfer Lutz Kampmann(Simonswolde), Hauptgeschäftsführer Jörg Frerichs, Vizepräsident Jörg Klein,Präsident Albert Lienemann und Gisela Hillers, Leiterin des Meister- undFortbildungsprüfungswesens.
Auf Augenhöhe prüfen: Handwerkskammer ehrt das Rückgrat der beruflichen Bildung
Hinter jedem erfolgreichen Gesellenbrief und jedem Meistertitel in Ostfriesland stehen Menschen, die diesen Weg ehrenamtlich begleiten. Über 200 Akteure sichern in der Region faire Prüfungsverfahren und damit den Fachkräftebedarf von morgen. Um diesen Einsatz zu würdigen, lud die Handwerkskammer für Ostfriesland zum „Tag des Ehrenamtes“ nach Aurich ein.
Der Weg im Handwerk ist vielfältig: Er beginnt mit der Gesellenprüfung und führt oft über Fortbildungen bis hin zum Meistertitel. Ermöglicht wird dieser rechtlich gesicherte Rahmen durch insgesamt 20 Gesellen‑, neun Meister- und sechs Fortbildungsprüfungsausschüsse. Rund 45 Vertreter dieser Gremien kamen nun im Kammersaal in Aurich zusammen, um sich auszutauschen und neue Impulse für ihre anspruchsvolle Aufgabe mitzunehmen.
Selbstverwaltung als höchstes Gut
Präsident Albert Lienemann betonte in seiner Begrüßung die Bedeutung dieser Arbeit: „Unsere Selbstverwaltung ist unser höchstes Gut und funktioniert nur, weil viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sich mit jeder Menge Fachpraxis, Leidenschaft und Professionalität einsetzen.“ Die Ausschüsse setzen sich aus Vertretern von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Lehrkräften zusammen. Sie kümmern sich neben ihrem eigentlichen Beruf um die Zulassung, Durchführung und Abnahme der Prüfungen – ein System, das laut Lienemann weltweit einzigartig ist.
Am Puls der Zeit
Einer dieser Akteure ist Lutz Kampmann aus Simonswolde. Der Studienrat der BBS II in Emden und Kraftfahrzeugelektrikermeister ist in verschiedenen Ausschüssen für das Kfz-Handwerk aktiv. Für ihn ist die Arbeit mit jungen Menschen sinnstiftend. Das Ehrenamt bietet ihm zudem einen fachlichen Mehrwert: „Man bleibt immer am aktuellen Puls der Zeit.“ Bei den Prüfungen achtet er konsequent auf Qualität und Neutralität, um faire Bedingungen für alle Teilnehmenden zu garantieren.
Kommunikation als Werkzeug
Ein Highlight der Veranstaltung war der Fachvortrag der Sprechwissenschaftlerin Tomma Hangen aus Oldenburg. Unter dem Titel „Mit Stimme und Sprache überzeugen“ gab sie den Prüfern wertvolle Tipps für die Prüfungssituation. Da Stimme und Sprache so bunt seien wie das Handwerk selbst, könne man sie gezielt wie ein Instrument einsetzen.
Hangen verdeutlichte, dass ein ruhiges Sprechtempo und eine klare, wertschätzende Sprache auf Augenhöhe entscheidend seien, um Fachfragen souverän zu vermitteln und eine professionelle Prüfungsatmosphäre zu schaffen. Mit praktischen Atem- und Lautübungen gab sie den Gästen konkrete Hilfsmittel für ihren nächsten Einsatz an die Hand.
Ausklang beim Grünkohl-Buffet
Nach dem fachlichen Teil stand das gesellige Miteinander im Vordergrund. Beim anschließenden Grünkohl-Buffet bot sich den Ehrenamtlichen die Gelegenheit, sich gewerkübergreifend zu vernetzen und den Abend gemeinsam ausklingen zu lassen.
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