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Paar aus Ostfriesland muss 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen
Im Zweifel für die Küchenhilfe?
Paar aus Ostfriesland muss 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen
Ein Paar aus Ostfriesland ist vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit seiner Klage gegen die Rückforderung von rund 18.000 Euro Grundsicherungsleistungen gescheitert. Die Richter entschieden, dass die beiden über Jahre hinweg unvollständige oder falsche Angaben zu ihrem Einkommen gemacht haben – und die Rückzahlung somit gerechtfertigt sei.
Der Fall im Überblick
Zwischen 2007 und 2013 bezogen die Kläger Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Frau war während dieser Zeit offiziell als geringfügig beschäftigte Küchenhilfe in einem Fischrestaurant gemeldet, mit einem angegebenen Monatslohn von 100 Euro. In späteren Folgeanträgen blieben die Angaben zum Einkommen teilweise aus oder wurden ausdrücklich verneint.
Der Verdacht auf nicht deklarierte Nebeneinkünfte kam erstmals im Dezember 2007 auf, nachdem ein Zeitungsartikel mit einem Foto der Klägerin im Restaurant erschienen war. Daraufhin forderte das Jobcenter eine neue Einkommensbescheinigung an – wieder mit dem Ergebnis: 100 Euro pro Monat.
Schwarzlohn-Vorwürfe nach Hausdurchsuchung
Der Fall nahm Jahre später eine Wendung: Bei einer Steuerprüfung im Jahr 2016 stieß das Hauptzollamt Oldenburg im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei der Restaurantleiterin auf handschriftliche Lohnlisten. Diese sollen laut Zollstelle Barzahlungen von Schwarzlöhnen dokumentiert haben. Einige dieser Aufzeichnungen konnten der Klägerin zugeordnet werden.
Daraufhin nahm das Jobcenter die ursprünglichen Leistungsbewilligungen zurück und forderte die Erstattung der zu viel gezahlten Leistungen. Die Kläger hingegen betonten, die handschriftlichen Einträge könnten sich ebenso auf andere Personen beziehen. Außerdem seien sie im parallel laufenden Strafverfahren wegen Leistungsbetrugs freigesprochen worden.
Gericht sieht bewusste Täuschung
Während das Sozialgericht Aurich den Klägern zunächst noch recht gegeben hatte, kippte das Landessozialgericht (LSG) diese Entscheidung nun in der Berufung. Die Richter sahen das Vorbringen der Kläger als widerlegt:
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Eine Hauptzeugin räumte ein, falsche Bescheinigungen erstellt und Schwarzlöhne gezahlt zu haben.
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Weitere Zeugen bestätigten, dass die Klägerin regelmäßig tätig war – also weit über eine gelegentliche Aushilfe hinaus.
Auch wenn das konkrete Ausmaß der Schwarzlöhne nicht exakt festgestellt werden konnte, reichte dies dem Gericht aus: Wer als Leistungsbezieher nicht transparent kooperiert, muss im Zweifel so behandelt werden, als habe keine Hilfebedürftigkeit bestanden. Das LSG sprach in seinem Urteil von einem Versuch der Einkommensverschleierung und sah eine Beweislastumkehr zugunsten der Behörde als zulässig an.
Das Urteil unterstreicht einmal mehr, dass Unklarheiten oder mangelnde Mitwirkung bei Einkommensangaben schwerwiegende Konsequenzen für Leistungsempfänger haben können. Auch ein früherer Freispruch im Strafverfahren schützt nicht vor rückwirkenden Rückforderungsbescheiden, wenn sozialrechtlich relevante Fakten später eindeutig festgestellt werden.
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Vollsperrung am Bahnübergang Logaer Weg in Leer
Sanierung der Schienenwege: Vollsperrung am Bahnübergang Logaer Weg erforderlich
Im Zuge notwendiger Gleisbauarbeiten auf der zentralen Bahnstrecke zwischen Leer und Emden kommt es in Kürze zu erheblichen Einschränkungen für den Straßenverkehr. Wie die zuständigen Stellen mitteilen, muss der Bahnübergang Logaer Weg für den gesamten Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.
Die Maßnahme erfolgt auf Grundlage von § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und ist für den Zeitraum vom 14. April 2026 (ab 19:00 Uhr) bis zum 18. April 2026 (09:00 Uhr) angesetzt.
Weiträumige Umleitungen für den Kraftverkehr
Um ein Verkehrschaos im Nahbereich zu vermeiden, wurde ein umfassendes Umleitungskonzept erarbeitet. Autofahrer werden gebeten, den Bereich großräumig zu umfahren. Die offizielle Route führt über die Heisfelder Straße (B 70), die Einsinghausener Straße, den Seggeweg, die Feldstraße sowie die Logabirumer Straße und Hohe Loga.
Einschränkungen auch für Fußgänger und Radfahrer
Aus Gründen der Verkehrssicherheit gilt die Sperrung ausnahmslos. Auch wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann den Bahnübergang während der Bauarbeiten nicht passieren. Eine entsprechende Umleitung ist über den Bahnübergang Moorweg (via Parallelweg, Moorweg und Bahndamm) eingerichtet.
Gültigkeit der Maßnahmen
Die verkehrsbehördlichen Anordnungen treten unmittelbar mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Die Umleitungsstrecken sind für alle Verkehrsteilnehmer deutlich sichtbar ausgeschildert. Ortskundige werden dennoch gebeten, die Sperrung bei ihrer Zeitplanung zu berücksichtigen und den Bereich nach Möglichkeit bereits frühzeitig zu umfahren.
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Millionenförderung — Chance für Schwimmbäder in Ostfriesland und dem Emsland
Ein Plädoyer für die blaue Infrastruktur: Warum der Bund jetzt in unsere Schwimmbäder investiert
Es ist eine Nachricht, die in den Rathäusern zwischen Leer und Lingen für Aufsehen sorgt und weit über die Grenzen Ostfrieslands und des Emslands hinausstrahlt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat eine neue Förderrunde des Programms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) eingeläutet. Die Besonderheit diesmal: Zum ersten Mal stellt der Bund stolze 250 Millionen Euro ausschließlich für die Sanierung von kommunalen Schwimmbädern zur Verfügung.
Mehr als nur Beton und Wasser: Orte der Begegnung
Man mag sich fragen, warum der Bund in Zeiten knapper Kassen ein so spezifisches Programm auflegt. Doch wer Schwimmbäder nur als Sportstätten betrachtet, greift zu kurz. Sie sind, wie die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk treffend formuliert, „Orte der Begegnung für Jung und Alt“. Sie fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sind unverzichtbar für die Gesundheitsprävention und, vielleicht am wichtigsten, für den Schwimmunterricht unserer Kinder.
Ein Investitionsstau, der Baden geht
In vielen Kommunen besteht jedoch ein erheblicher Sanierungsbedarf. Viele Einrichtungen sind in die Jahre gekommen, marode und entsprechen nicht mehr den modernen Standards für Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Dieser Investitionsstau bedroht die Existenz vieler Bäder und damit ein Stück Lebensqualität vor Ort.
Der Bund als Rettungsanker: Förderkonditionen im Überblick
Das neue Bundesprogramm setzt genau hier an und bietet Städten, Gemeinden sowie Landkreisen eine substantielle Unterstützung bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur. Die Förderkonditionen sind dabei durchaus attraktiv:
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Förderquote: Der Bund übernimmt grundsätzlich bis zu 45 Prozent der Kosten. Kommunen in einer Haushaltsnotlage können sogar mit einer Förderung von bis zu 75 Prozent rechnen.
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Fördersummen: Die Förderung muss mindestens 250.000 Euro betragen, der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei 8 Millionen Euro.
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Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Kommunen, die Eigentümer der jeweiligen Einrichtung sind. Eine Weiterleitung der Mittel an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist möglich.
Ein Aufruf zur Tat: Die Region ist am Zug
Anja Troff-Schaffarzyk ermutigt die Kommunen im Landkreis Leer und im Emsland, diese Chance zu nutzen. „Ich möchte alle Verantwortlichen in unserer Region ermutigen, geeignete Projekte zu identifizieren“, so die Abgeordnete.
Fristen und Fakten
Interessierte Kommunen können ihre Projektskizzen bis zum 19. Juni 2026 digital beim Bundesinstitut für Bau‑, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Weitere Informationen zum Projektaufruf und den Förderrichtlinien sind unter www.bbsr.bund.de/sks-schwimmbaeder abrufbar.
Fazit: Eine Investition in die Zukunft
Die Investition in unsere Schwimmbäder ist weit mehr als nur eine kosmetische Korrektur. Es ist eine Investition in die Gesundheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Lebensqualität in unserer Region. Es ist ein klares Signal, dass der Bund die Bedeutung der blauen Infrastruktur erkannt hat und bereit ist, sie zu sichern. Es liegt nun an den Kommunen, dieses Angebot anzunehmen und ihre Schwimmbäder fit für die Zukunft zu machen.
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Vortrag in Leer: Biografien von Überlebenden des KZ Bergen-Belsen
Bildrechte: LBZH BS — Martin Bein
Überleben nach dem Grauen: Vortrag über Biografien aus dem KZ Bergen-Belsen in Leer
LEER. Die Folgen der nationalsozialistischen Verfolgung prägten Überlebende der Konzentrationslager oft ein Leben lang – sowohl physisch als auch psychisch. Am Sonntag, den 26. April, beleuchtet die Historikerin Diana Gring in der Ehemaligen Jüdischen Schule Leer die vielfältigen Lebenswege dieser Menschen zwischen Extremtraumatisierung und Bewältigung.
Einblick in lebensgeschichtliche Zeugnisse
Viele Verfolgte konnten erst Jahrzehnte nach ihrer Befreiung über das Erlittene sprechen. Einige von ihnen wurden zu aktiven Zeitzeugen, die es bis heute als ihre Aufgabe verstehen, vor Antisemitismus und Rechtsradikalismus zu warnen. Referentin Diana Gring, Kuratorin in der Gedenkstätte Bergen-Belsen (Stiftung niedersächsische Gedenkstätten), bringt eine besondere Expertise in diesen Nachmittag ein: Seit mehr als 20 Jahren führt sie lebensgeschichtliche Interviews mit Überlebenden des Holocaust und anderen Zeitzeugen durch. Ihr Vortrag ermöglicht einen tiefen Einblick in die Biografien von Überlebenden des KZ Bergen-Belsen.
Termin der Veranstaltung
Der Vortrag beginnt um 16:00 Uhr in der Gedenk- und Begegnungsstätte Ehemalige Jüdische Schule Leer. Der Eintritt ist frei, Interessierte sind herzlich eingeladen, an diesem wichtigen Austausch über die Aufarbeitung von Extremtraumatisierungen teilzunehmen.
Eckdaten der Veranstaltung:
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Was: Vortrag von Diana Gring über Überlebende des KZ Bergen-Belsen
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Wann: Sonntag, 26. April, 16:00 Uhr
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Wo: Ehemalige Jüdische Schule Leer























