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“LÜTTJE GALLMARKT” — Rede der Bürgermeisterin Beatrix Kuhl

Rede der Bürgermeisterin Beatrix Kuhl zur Diskussion um den “Lüttje Gallmarkt” aus der Sitzung des Feuerwehr- und Marktausschusses am 30.09.2020
Und daher meine Frage und mein Appell an Sie alle heute: Wie können Sie heute den Freizeitpark in seinen engen Begrenzungen zur Diskussion stellen und glauben, dass wir dann als Verwaltung den Weihnachtsmarkt und andere Veranstaltungen genehmigen??
Dieses werden wir nicht tun – diese Verantwortung werden wir nicht übernehmen. Im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes sind nach dem Gesetz alle gleich zu behandeln. Mit dem Beschluss gegen den Freizeitpark gibt Rot/Grün die Richtung vor.
Ich mache mir Sorgen. Ich mache mir Sorgen, weil meine Tochter in einer WG lebt, in Quarantäne – dort bleiben muss! — zusammen mit zwei positiv getesteten Mitbewohnern. Ich kenne auch Bilder von jungen Menschen, die schwer erkrankt sind.
Ich mache mir Sorgen um meine Mitarbeiterinnen, die im Spannungsfeld arbeiten zwischen Kontakten mit Bürgerinnen und ihrer eigenen Angst, sich mit Corona zu infizieren, nicht nur für sich selber, sondern für Partner, Eltern, Freunde, die sie anstecken könnten.
Ich mache mir Sorgen um meine Freundin, die als Ärztin jeden Tag in ihrer Praxis steht, im Übrigen von Anfang an, als es noch keine Schutzausrüstung gab. Ich mache mir Sorgen, weil Patientinnen dort ein und ausgehen mit ihren Krankheiten und niemand weiß, ob und wann Corona in die Praxis getragen wird.
Ich mache mir auch Sorgen um mich selbst: ganz ehrlich, ich brauche die Krankheit nicht, ich will das Schicksal nicht herausfordern!
Und trotz aller dieser Sorgen, meinem Verständnis für Familie, Mitarbeiter, Freunde haben wir hier in der Verwaltung Entscheidung zu treffen, die den Lockdown weiter öffnen, die die Regelung von Land und Bund umsetzen. In der Leeraner Stadtverwaltung finden die Sorgen der Einzelhändler, der Gewerbetreibenden, der Unternehmen, aller Menschen genauso Berücksichtigung wie bei allen anderen Entscheidungsfindern, die sich zurzeit mit Corona beschäftigen müssen.
Mit den Mitarbeitern zusammen entscheiden wir im Krisenstab, welchen Weg durch die Corona Zeit wir gemeinsam gehen. Wir müssen Entscheidungen treffen entlang der Richtlinien von Bund, Land und Landkreis, entlang unterschiedlichen Bedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmerinnen und Unternehmer, alles Menschen deren Gesundheit und Wohl es zu schützen gilt und es andererseits darum geht, wirtschaftliche Folgen abzumildern.
Keine Entscheidung der Bürgermeisterin im Übrigen, keine Entscheidung eines Einzelnen, sondern Entscheidungen nach intensiven Diskussionen des Verwaltungskrisenstabs. Wobei der Mitarbeiter, der viel stärker darauf drängt, noch nicht zu öffnen, noch nicht die Richtlinien von Bund und Land umzusetzen genauso ernst genommen wird, wie der Mitarbeiter, der mitteilt, doch stärker Öffnungen zu zulassen.
Wir alle in der Verwaltung sind uns bewusst, dass wir eine Pandemie mit vielen Toten durchlaufen. Es macht jedem von uns Magenschmerzen Entscheidung entlang der Richtlinien zu treffen, dessen Ergebnis und Folgen nicht bekannt sind.
Ich bin als Bürgermeisterin dankbar, verantwortungsbewusste Mitarbeiter zu haben, die sich im Corona-Krisenstab austauschen und dann gemeinsam entscheiden mit Erstem Stadtrat und Bürgermeisterin, welchen Weg wir gehen wollen — schwer genug in allen Abwägungen mit allen Unsicherheiten, die bleiben!!! Schwer genug vor dem Hintergrund der Pandemie Entwicklung.
Ich habe großes Vertrauen in die Mitarbeiter des Hauses.
Vertrauen ist hier das Schlüsselwort für mich. Vertrauen ist so wichtig.
Vertrauen ist etwas, dass uns als Verwaltung von Ihnen nicht entgegengebracht wird. Sie als kommunale Vertreter teilten mir in der letzten Ratssitzung mit, dass Sie einige Kompetenzen an sich ziehen wollen, und Genehmigungen coronabedingt nicht Geschäft der laufenden Verwaltung seien. Einige warfen mir vor, die Gesundheit meiner Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel zu setzen und dafür verantwortlich zu sein, wenn Leeraner zukünftig nicht mehr in den Urlaub fahren können, falls hier ein Hotspot entsteht. Großer öffentlichkeitswirksamer Auftritt, der die Bürgermeisterin treffen soll und trifft.
Und jetzt nehmen Rot und Grün für sich in Anspruch über die Presse uns mitzuteilen, den längst gefällten Beschluss, den Lüttje Gallmarkt durchzuführen, wieder aufzuheben.
Meine Frage: Denken Sie bei dieser Vorgehensweise an die Konsequenzen?
Ich rede nicht vom wirtschaftlichen Schaden für alle Betroffenen, sondern lediglich über die Art und Weise des Tuns. Über die Ostfriesen Zeitung, nicht über Anträge oder Gespräche. Verwaltungsreaktion, die Sie auch in der Vorlage finden, dass dies für uns Signalwirkung haben wird, wird von Ihnen Herr Schachner als Kindergarten zurückgewiesen!!
Ich bemühe mich diese Art der Kommentierung nicht zu kommentieren, teile Ihnen aber unmissverständlich die Konsequenzen seitens der Verwaltung mit:
Diese Entscheidung heute hat für uns Signalwirkung!
Sie wollen nur über den Lüttje Gallmarkt reden? Warum? Nennen Sie mir einen Grund, warum Sie diesen herausheben! Sie reden davon, Schaden von der Stadt abzuwenden! Warum der Park?
Also: wenn es für Sie Gründe gibt den Freizeitpark zu untersagen, dann sagen wir in der Verwaltung uns ganz klar: die anderen Veranstaltungen werden wir dann auch absagen!!!
DENN: dieser Park ist eine Veranstaltung, die unter freiem Himmel/draußen stattfindet, mit Eingangs- und Ausgangkontrollen, Personenbeschränkung (7 (!) Quadratmeter pro Person), strengen Auflagen für Hygiene und Sicherheit, ohne Alkoholangebote – übrigens einem Antrag der SPD, der mit Mehrheit der Stimmen angenommen wurde, kurz mit einem Konzept, dass in Papenburg, Lingen, Oldenburg, Bremen und vielen Städten mehr angeboten und mit Erfolg durchgeführt wird.
Und genehmigungsfähig ist!!!
Warum sollten wir also Veranstaltungen, die nach gleichen Regeln beurteilt werden, bei denen diese strengen Vorkehrungen entweder identisch sind oder aber auch schlechter! Warum sollen wir diese genehmigen? Sagen Sie uns einen Grund!
Und dazu gehören in diesem Jahr:
- Antikmarkt am 03.10.20
- Flohmarkt Außengelände Ostfrieslandhalle im Oktober
- Flohmärkte Ostfrieslandhalle im November und Dezember
- Madame Floh am 25.10.20 in der Ostfrieslandhalle
- Kleintierschau am 10.+11.10.20 in der der Geflügelzüchterhalle
- Hobby & Freizeit am 07.+08.11.20
- Adventsausstellungen im November/Dezember
Glaubt denn einer der hier Anwesenden, dass die Zahlen der Corona Infektionen im Dezember abgenommen haben? Ca. 16 Infizierte (Stand 13 Uhr) haben wir jetzt im Landkreis Leer auf 165.000!!
Was ist denn dann mit dem Weihnachtsmarkt?
Übrigens, den Weihnachtsmarkt hat die Ostfriesenzeitung ins Spiel gebracht, den hatten wir gar nicht erwähnt, weder im Gespräch, noch in der Vorlage, wir haben nur von einer Signalwirkung des heutigen Beschlusses geschrieben:
Aber jetzt teile ich Ihnen mit: Der Weihnachtsmarkt ist nach Ihren Definition nicht genehmigungsfähig. Er findet zwar draußen statt, aber beim Weihnachtsmarkt in der Fußgängerzone können wir Eines ganz und gar nicht garantieren: dass genug Abstand für die Besucherinnen vorhanden ist, das würden wir sogar kritisch sehen.
Und daher meine Frage und mein Appell an Sie alle heute: Wie können Sie heute den Freizeitmarkt in seinen engen Begrenzungen zu Diskussion stellen, und glauben, dass wir dann als Verwaltung den Weihnachtsmarkt und andere Veranstaltungen genehmigen???
Dieses werden wir nicht tun — diese Verantwortung werden wir nicht übernehmen. Im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes sind nach dem Gesetzt alle gleich zu behandeln. Mit dem Beschluss gegen den Freizeitpark gibt Rot/Grün die Richtung vor!
Und zwar nur aufgrund Ihres Beschlusses: Denn Bund und Land machen mit ihren Corona Richtlinien diese Genehmigungen möglich und Sie stellen sich dabei mit Ihren bisherigen Aussagen gegen diese Möglichkeiten.
Ihre Haltung ist legitim, tun Sie das, aber erwarten Sie dann nicht von uns als Verwaltung, dass wir andere Veranstaltungen genehmigen, die die gleichen Grundlagen haben.
Dem setzten wir uns nicht mehr aus.
Und jetzt mein Appell an Sie Alle!!!!!! Das habe ich bereits in der Wirtschaftsausschusssitzung getan:
Stärken Sie gemeinsam die Verwaltung und gucken Sie mit uns genau hin, und stimmen Sie so ab, dass mit einer Stimme gesprochen werden kann: Mit vereinzelten Enthaltungen und evtl. auch einzelne Gegenstimmen können wir leben, aber mit einer gesamten Fraktion oder gar zwei Fraktionen, die dagegen stimmen oder sich geschlossen enthält und damit ihr Misstrauen der Verwaltung gegenüber deutlich macht, werden wir keine Genehmigungen für andere Veranstaltungen mehr erteilen. Und auch wenn Sie sagen das sei Erpressung oder Kindergarten, muss ich dem klar entgegentreten und mache hier einmal ganz klar deutlich, dass ist für mich klarer Schutz für die Mitarbeiterinnen der Verwaltung, aber auch meiner eigenen Person!!
Oder überlassen Sie es der Verwaltung, die Entscheidungen zu treffen, wie es der Fall sein könnte – und glauben Sie uns:
Wir machen uns Sorgen um die Menschen, um Sie alle und auch um uns!!
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24/7 Automatenkioske in Niedersachsen: Gericht kippt Öffnungsbeschränkungen

Symbolfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO — Automatenkiosk in Rhauderfehn
Automatenkioske in Niedersachsen: Grünes Licht für durchgehende Öffnungszeiten
Gute Nachrichten für Betreiber von Automatenkiosken in Niedersachsen: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Automatenshops nicht den dauerhaften Ladenöffnungszeiten unterliegen . Damit dürfen diese Shops auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr geöffnet bleiben – ein Urteil, das für viele Betreiber erfreulich sein dürfte.
Hintergrund des Urteils
Die Stadt Papenburg hatte im Juni 2024 einen 30 m² großen Automatenshop auferlegt, dessen Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen auf maximal drei Stunden beschränkt waren. Begründet wurde dies mit dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) , das auch für Automatenshops gelten soll. Dagegen wehrte sich die Betreiberin des Shops gerichtlich – und bekam nun in zweiter Instanz Recht.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht argumentierte, dass der Automatenshop nicht unter das Ladenöffnungsgesetz falle . Bereits das frühere bundesweite Ladenschlussgesetz habe solche Geschäfte nicht erfasst, und der Landesgesetzgeber habe mit der Reform 2006 eher eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten beabsichtigt. Auch der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe steht einer durchgehenden Öffnung nicht entgegen, da Kunden ihre Ruhezeiten selbst bestimmen könnten.
Folgen für Automatenkioske
Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen für die weitere Verbreitung von Automatenkiosken in Niedersachsen . Immer mehr Betreiber setzen auf das Konzept von personalfreien 24/7‑Verkaufsstellen , um Kunden auch außerhalb regulärer Ladenöffnungszeiten mit Waren zu versorgen.
Da der Beschluss unanfechtbar ist, dürfte er auch über Papenburg hinaus Signalwirkung für andere Kommunen in Niedersachsen haben. Betreiber von Automatenkiosken können sich somit auf stabile rechtliche Rahmenbedingungen verlassen und ihre Standorte künftig ohne zeitliche Einschränkungen betreiben.
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Niedersachsen: Rekord-Gemüseernte 2024 – Speisezwiebeln auf Platz 1!

Große Gemüseernte in Niedersachsen: Speisezwiebeln dominieren Anbau
Die Gemüseproduktion in Niedersachsen hat im Jahr 2024 einen deutlichen Zuwachs verzeichnet. Nach Angaben des Landesamts für Statistik Niedersachsen (LSN) konnten 900 Betriebe auf einer Anbaufläche von 24.500 Hektar insgesamt 757.145 Tonnen Gemüse ernten. Dies entspricht einer Steigerung von 13,2% im Vergleich zum Vorjahr. Besonders bemerkenswert ist das Wachstum des Anbaus unter begehbaren Schutzabdeckungen, der sich um 11,0% vergrößerte und mittlerweile 115 Hektar umfasst.
Speisezwiebeln lösen Spargel als führende Kultur ab
Die Anbauflächen für verschiedene Gemüsesorten entwickelten sich unterschiedlich. Während der Spargelanbau weiterhin rückläufig ist (-7,9% gegenüber 2023), gewannen Speisezwiebeln zunehmend an Bedeutung. Mit einer Anbaufläche von 5.498 Hektar (+26,9%) überholten sie den Spargel und wurden zum Gemüse mit der größten Freilandanbaufläche in Niedersachsen. Auch die Erntemenge der Speisezwiebeln wuchs um 16,8% auf 252.122 Tonnen. Möhren und Karotten belegten mit 153.487 Tonnen (+7,6%) den zweiten Platz in der Erntemenge.
Grünkohlanbau erholt sich nach Rückgang
Das für Niedersachsen traditionelle Wintergemüse, der Grünkohl, konnte sich nach einem Rückgang im Jahr 2023 wieder erholen. Die Anbaufläche stieg von 344 Hektar auf 383 Hektar und näherte sich damit dem Niveau von 2022 an. Die Erntemenge lag mit 7.177 Tonnen sogar über den Werten der letzten Jahre.
Gewächshausanbau wächst um 11%
Ein weiterer Trend zeigt sich im geschützten Gemüseanbau. Die Anbauflächen in Gewächshäusern wurden um rund 11% erweitert, was zu einer Ertragssteigerung von 20,9% führte. Insgesamt wurden 37.553 Tonnen Gemüse aus geschütztem Anbau geerntet. Den größten Anteil daran hatten Salatgurken mit 25.691 Tonnen (68,4%), gefolgt von Tomaten mit 9.580 Tonnen (25,5%) und Paprika mit 1.502 Tonnen (4,0%).
Mehr Öko-Gemüse im Freiland
Auch der ökologische Gemüseanbau legte wieder zu. 196 Betriebe bewirtschafteten 2.611 Hektar ökologisch, was einem Anteil von 10,7% der gesamten Freilandgemüse-Anbaufläche entspricht. Nach einem Rückgang in den vergangenen Jahren konnte die ökologische Anbaufläche um 15,4% gesteigert werden. Die Erntemenge aus biologischem Anbau wuchs um 21,2% auf 81.918 Tonnen, was 11,4% der gesamten Freilandernte ausmachte.
Zusammenfassung
Trotz vereinzelter wetterbedingter Ernteausfälle konnte Niedersachsen seine Gemüseproduktion im Jahr 2024 deutlich steigern. Besonders der Anbau von Speisezwiebeln nahm weiter zu, während sich der Spargelanbau weiter verringerte. Auch die ökologische Landwirtschaft und der Gewächshausanbau verzeichneten Zuwächse. Diese Entwicklungen zeigen eine zunehmende Anpassung der niedersächsischen Gemüseproduktion an veränderte Marktbedingungen und klimatische Herausforderungen.
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