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Stadt Leer: „School’s out“-Party wird untersagt.
Aufgrund der §§ 1, 11, 97 und 100 des niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG[1]), des § 1 Absatz 1 des niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG[2]) und § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG[3]) erlässt die Stadt Leer folgende
Allgemeinverfügung:
- Es wird untersagt, die üblicherweise anlässlich des letzten Schultages eines Schuljahres im Innenstadtbereich stattfindende Schulabschlussfeier (sogenannte „Schools Out Party“) durchzuführen.
- Diese Untersagung gilt für den Zeitraum vom 19.07.2021 bis 23.07.2021.
- Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet der Stadt Leer (Ostfriesland).
- Dieses Verbot gilt auch für jegliche Formen von Ersatzveranstaltung im öffentlichen Raum in der Zeit vom 19.07.2021 bis zum 23.07.2021.
- Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Nummer 1 bis 4 wird gemäß §§ 64 ff. NPOG die Anwendung des unmittelbaren Zwanges angedroht.
- Gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO[4]) wird die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet.
Begründung zu Nummer 1 – 4:
Gemäß § 11 NPOG können die Verwaltungsbehörden und die Polizei notwenige Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren. Die Stadt Leer ist hier die zuständige Verwaltungsbehörde.
Nach § 2 Nr. 1 a NPOG ist eine Gefahr eine Sachlage, bei der im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit eintreten wird. Öffentliche Sicherheit im Sinne der Gefahrenabwehr ist die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung sowie der Bestand und das Funktionieren des Staates und seiner Einrichtungen einerseits und andererseits die Unversehrtheit von Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Vermögen der Bürger.
Das Schuljahr 2020/2021 endet am Mittwoch, den 21.07.2021. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre werden an diesem Tag bis zu 700 Schülerinnen und Schüler im Innenstadt- und Hafenbereich von Leer zur Schulabschlussfeier (sogenannte Schools Out Party) erwartet. Dieses Zusammentreffen hat sich über die Jahre bzw. Jahrzehnte entwickelt, es handelt sich um ein loses Zusammentreffen ohne eine verantwortliche Person und ohne konkrete Organisation. Es handelt sich nicht um eine organisierte Veranstaltung, eine verantwortliche Person ist nicht bekannt.
Nach der niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV‑2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30.05.2021 soll jede Person Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, möglichst reduzieren und hat darüber hinaus soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person einzuhalten.
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist in der Regel ein fester Bestandteil der Schulabschlussfeier. Aufgrund des übermäßigen Alkoholeinflusses schwindet das Empfinden für die Distanz, sodass die Akzeptanz zur Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen schwindet.
Indem Schülerinnen und Schüler verschiedenster Schulen sowie Jahrgangsstufen an der Schulabschlussfeier teilnehmen, kommt es unweigerlich zu einer Vermischung dieser Gruppierungen.
Insgesamt besteht durch das Stattfinden der Schulabschlussfeier am 21.07.21 am Leeraner Hafen die konkrete Gefahr des Verstoßes gegen Rechtsvorschriften und im weit gefassten Sinne auch der Einschränkung von Leben und Gesundheit des Umfeldes der Teilnehmer und deren selbst, die es unter der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens durch Erlass dieser Allgemeinverfügung zu unterbinden gilt.
Die Untersagung der Schulabschlussfeier über den regelmäßigen Veranstaltungstag (letzter Schultag) hinaus, auch für zwei Tage vor und für zwei Tage nach dem üblichen Termin ist geboten, denn es ist damit zu rechnen, dass der Veranstaltungstag verschoben wird, um behördliche Maßnahmen zu verhindern.
Das Veranstaltungsverbot wird auch auf jede ersatzweise geplante Schulabschlussfeier in dem genannten Zeitraum erstreckt, da auch in diesen Fällen mit einer Störung der öffentlichen Sicherheit zu rechnen wäre. Insbesondere eine Verlegung der Schulabschlussfeier lassen nicht erkennen, dass dadurch die prognostizierten Gefahren zu vermeiden wären. Das Veranstaltungsinteresse der Schülerinnen und Schüler tritt angesichts des sich zeigenden Gefährdungspotentials unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens hinter dem öffentlichen Interesse zurück.
Eine genaue räumliche Eingrenzung der Veranstaltung ist nicht möglich. Da die Veranstaltung nicht angemeldet wird, sondern es sich dabei um eine alljährliche Tradition von Schülerinnen und Schülern der umliegenden Schulen handelt, ist ein bestimmter Ort nicht bekannt. In den letzten Jahren fand die Schulabschlussfeier am Leeraner Hafen statt, während davor der Denkmalplatz als Veranstaltungsort herangezogen wurde. Daher ist die Verlegung der Abschlussfeier an einen anderen Ort im Gebiet der Stadt Leer denkbar. Es ist aufgrund dessen mit einer erheblichen Störung der öffentlichen Sicherheit zu rechnen und die Untersagung der Veranstaltung das einzige Mittel, diese zu verhindern.
Die Entscheidung beruht auf einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung. Es ist eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einem Schutz der Rechtsordnung und dem Interesse der Schülerinnen und Schüler, die Schulabschlussfeier stattfinden zu lassen, durchzuführen.
Hinsichtlich der Wahl des Mittels ist ein für die Beteiligten weniger einschneidendes nicht ersichtlich. Das angeordnete Verbot ist hinreichend bestimmt und stellt einen relativ geringfügigen Eingriff in die persönlichen Rechte der Teilnehmer dar.
Das Verbot führt zu einer Verringerung der Gefahrenquellen im Hinblick auf die Verbreitung des Corona-Virus und ist für die Zweckförderung geeignet.
Die ausgesprochene Untersagung entspricht dem Grundsatz des geringsten Eingriffs. Eine andere, den gleichen Erfolg herbeiführende und weniger einschneidende Maßnahme, ist zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Allgemeinverfügung nicht ersichtlich.
Das mit dieser Entscheidung verfolgte Ziel, dient dem vorgenannten Zweck der Gefahrenabwehr bzw. der Verhinderung der die Rechtsordnung verletzenden Handlungen von Teilnehmern der Veranstaltung.
Sie ist deshalb geeignet, erforderlich und angemessen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die betroffenen Rechtsgüter und die Rechtsordnung zu schützen. Ein gleichermaßen geeignetes, milderes Mittel steht nicht zur Verfügung.
Es ist daher verhältnismäßig und unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im dringenden Interesse der Gefahrenabwehr geboten bzw. sachgerecht, zum Schutze der Allgemeinheit und hochwertiger Rechtsgüter wie Gesundheit und den Körper der Teilnehmer, dessen Umfeld und im allgemeinen der Bevölkerung, diese Verfügung zu erlassen. Deshalb tritt hier im Rahmen der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessen das jeweilige Privatinteresse an der Durchführung klar hinter dem öffentlichen Interesse am Schutz der Allgemeinheit sowie der öffentlichen Sicherheit zurück. Demzufolge ist die hier betroffene Maßnahme erforderlich, geeignet und angemessen, die zuvor beschriebenen Gefahrenpotentiale auszuschließen.
Von einer Anhörung kann nach § 28 Absatz 2 Nummer 4 VwVfg abgesehen werden.
Begründung zu Nummer 5:
Für den Fall, dass eine Person dieser Verfügung nicht oder nicht in vollem Umfang entsprechen sollte, wird zur Durchsetzung dieser Verfügung die Anwendung unmittelbaren Zwanges nach den §§ 64, 65, 69, 70 und 74 NPOG angedroht.
Nach § 64 Absatz 1 NPOG kann ein Verwaltungsakt, der auf die Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn er unanfechtbar ist oder wenn ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat. Als Zwangsmittel kommen gemäß § 65 NPOG Ersatzvornahme, Zwangsgeld und unmittelbarer Zwang in Betracht.
Nach § 69 Absatz 6 NPOG können Verwaltungsbehörden oder die Polizei unmittelbaren Zwang anwenden, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen oder keinen Erfolg entsprechen. Bei der Auswahl des Zwangsmittels ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des geringmöglichen Eingriffs zu beachten, um ein Befolgen dieser Verfügung zu erreichen. Unmittelbarer Zwang kommt vor allem zur Durchsetzung unvertretbarer Handlungen oder Unterlassungen in Betracht. Die Androhung erstreckt sich gegen die Verantwortlichen und Sachen, sowie alle weiteren beteiligten Personen und Sachen.
Sollte dieser Verfügung nicht nachgekommen werden, so ist es im Einzelfall möglich, dass weitgehende geeignete Maßnahmen erforderlich werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Verfügung liegt ein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit vor, womit deshalb die Unterbindung durch unmittelbare polizeiliche Zwangsausübung voll gerechtfertigt ist. Die Zwangsmittel des Zwangsgeldes sowie die Ersatzvornahme sind im vorliegenden Fall untunlich. Die Unterbindung durch unmittelbare polizeiliche Zwangsausübung ist das einzig zuverlässige Mittel, um das Ziel der Verfügung wirksam zu gewährleisten. Es ist darüber hinaus auch verhältnismäßig, da ein gleichermaßen geeignetes, milderes Mittel nicht existiert.
Die Anwendung anderer Zwangsmittel als vermeintlich mildere Mittel sind untunlich, da diese sich aus praktikablen Mitteln zur Durchsetzung des Regelungsgehaltes ausscheiden. Eine effektive Beseitigung der Gefahren kann nicht gleichermaßen zeitnah und effektiv begegnet werden. Ein milderes Mittel steht nicht zur Verfügung.
Nach § 64 Absatz 4 NPOG haben Rechtsbehelfe gegen die Androhung von Zwangsmitteln keine aufschiebende Wirkung.
Begründung zu Nummer 6:
Die Androhung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 VwGO liegt im öffentlichen Interesse. Gemäß § 80 Absatz 1 VwGO hätte eine vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg zu erhebende Klage eine aufschiebende Wirkung.
Es kann aufgrund der Gefahr für die objektive sowie auch subjektive Rechtsordnung nicht hingenommen werden, dass im Falle einer Klage gegen diese Verfügung, die grundsätzlich bis zur endgültigen Entscheidung, die sich ggf. über einen langen Zeitraum hinziehen könnte, hierüber gem. § 80 Absatz 1 VwGO aufschiebende Wirkung hätte, die Möglichkeit besteht, dass Schäden entstehen könnten.
Die rechtliche Überprüfung dieser Verfügung durch einen auszuschöpfenden Verwaltungsrechtsweg kann nicht abgewartet werden, weil sie andernfalls – mangels Vollziehbarkeit – unwirksam wäre. Die Dauer eines Klageverfahrens kann nicht abgewartet werden, da die Veranstaltung in der Zeit vom 19.07.2021 bis zum 23.07.2021 dann schon stattgefunden haben könnte. Es besteht jedoch ein besonderes öffentliches Interesse an einem Schutz der Rechtsordnung, einer Vermeidung vorhersehbarer Rechtsverstöße und damit an einer sofortigen Vollziehbarkeit, welches dem Interesse der Beteiligten überwiegt.
Das private Interesse an der aufschiebenden Wirkung einer etwaigen Klage tritt hier unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens in Abwägung zu dem besonderen Interesse der Allgemeinheit an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zurück. Bei der insoweit vorzunehmenden Interessenabwägung überwog das öffentliche Interesse an einem Schutz der öffentlichen Sicherheit gegenüber den privaten Interessen der Teilnehmer der Schulabschlussfeier, bis zu einer möglichen rechtskräftigen Entscheidung vorläufig vom Vollzug dieser Verfügung verschont zu bleiben. Hinsichtlich der zu erwartenden Gefahrenquellen aufgrund der vorliegenden Erfahrungen und Informationen tritt das private Interesse an der aufschiebenden Wirkung hinter dem öffentlichen Interesse an der Abwehr der Gefahren zurück.
Unter Berücksichtigung des relativ kurzen Zeitraums bis zur Schulabschlussfeier würde im Falle einer Klage nicht mehr mit einer abschließenden Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen sein. Daher ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung im besonderen öffentlichen Interesse geboten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg erhoben werden.
Die Klage hat wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Auf Ihren Antrag kann das oben genannte Gericht die aufschiebende Wirkung jedoch ganz oder teilweise wiederherstellen oder die Aufhebung der Vollziehung anordnen.
[1] Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) in der Fassung vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 17.12.2019 (Nds. GVBl.S. 428)
[2] Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) vom 3. Dezember 1976 (Nds. GVBl. S. 311), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Änd. verwaltungsverfahrensrechtl. Vorschriften vom 24. 9. 2009 (Nds. GVBl. S. 361)
[3] Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. BGBL Jahr 2003 I Seite 102), zuletzt geändert durch Art. 24 Abs. 3 G zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änd. weiterer Vorschriften vom 25.6.2021 (BGBl. I S. 2154)
[4] Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. BGBL Jahr 1991 I Seite 686), zuletzt geändert durch Art. 16 G zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änd. weiterer Vorschriften vom 25.6.2021 (BGBl. I S. 2154)
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Ostfriesische Seniorenbeiräte diskutieren Zukunftsthemen und erfolgreiche Projekte im „Kleinen Campus”
Ostfriesische Seniorenbeiräte tauschten sich über Zukunftsthemen und erfolgreiche Projekte aus
Kürzlich trafen sich die Vertreter aller ostfriesischen Seniorenbeiräte zu einem bedeutenden Austausch im „Kleinen Campus“ in Ihrhove. Die Veranstaltung wurde von Günter Lendzian, Vorsitzender der ostfriesischen Seniorenbeiräte aus Wittmund, eröffnet und moderiert. Der Treffpunkt bot den Teilnehmern die Möglichkeit, Erfahrungen zu teilen und gemeinsam an Lösungen für die Herausforderungen der älteren Generation in Ostfriesland zu arbeiten.
Begrüßung und wichtige Impulse durch Bürgermeister Theo Douwes
Zu Beginn der Veranstaltung begrüßte Bürgermeister Theo Douwes die Gäste und hieß sie herzlich in der Gemeinde Westoverledingen willkommen. In seiner Ansprache ging Douwes auf die historische Entwicklung der Gemeinde ein und erläuterte die Entstehung des „Kleinen Campus“ als modernen Treffpunkt für alle Generationen. Dieser Ort spielt eine zentrale Rolle im Gemeindeleben und fördert den Austausch zwischen jungen und älteren Bürgern.
Der Bürgermeister betonte in seiner Rede auch, wie wichtig die Arbeit der Seniorenbeiräte angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Bedürfnisse älterer Menschen sei. Besonders hervorzuheben sei die Umgestaltung vieler Spielplätze in Mehrgenerationen- oder Kommunikationsplätze, ein Projekt, das bereits in Westoverledingen erfolgreich umgesetzt wurde. Dies unterstreiche die Bestrebungen der Gemeinde, ein generationsübergreifendes Miteinander zu fördern.
Erfolgreiche Projekte des Westoverledinger Seniorenbeirats
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung stellte die erste Vorsitzende des Westoverledinger Seniorenbeirats, Thea Boelsen, die Arbeit ihres Beirates vor. Sie berichtete von mehreren Projekten, die sich als äußerst erfolgreich erwiesen haben, wie das Seniorenorchester im Orff-Studio, das bei den Seniorinnen und Senioren sehr beliebt ist. Besonders hervorzuheben sind auch die regelmäßigen Mittagsessen für Senioren, die immer gut besucht sind, sowie die Tagesfahrten, die jedes Mal ausgebucht sind.
Ein weiterer Erfolg des Westoverledinger Seniorenbeirats war der Umzug des Seniorenbüros in den „Kleinen Campus“. Dieser Schritt hat dazu beigetragen, dass mehr Senioren Rat und Unterstützung in Anspruch nehmen, was die Bedeutung dieses Zentrums für die ältere Generation weiter stärkt.
Impulspatenschaften – Ein innovatives Angebot für Senioren
Zu den besonderen Gästen der Veranstaltung gehörten Anja Lücht und Giulia Beekhuis von der Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur des Landkreises Leer. Sie stellten das Angebot der Impulspatenschaften vor, das sich an Freiwillige richtet, die eine Patenschaft für ältere Menschen übernehmen möchten. Die Freiwilligenagentur fungiert als Ansprechpartner und hilft dabei, die passenden Ehrenämter für Interessierte zu finden. Dieses Programm fördert nicht nur das Engagement junger Menschen, sondern unterstützt auch ältere Menschen in ihrer Lebensqualität und Teilhabe an der Gesellschaft.
Zukunftsperspektiven und Themen des Austauschs
Im Rahmen des Austauschs diskutierten die Teilnehmer auch über zukünftige Themen, die für die ältere Generation von Bedeutung sind. Ein zentraler Punkt war der geplante Besuch des Niedersächsischen Gesundheitsministers Dr. Andreas Philippi, der Ende 2025 zu einem Gespräch über die Bereiche „Gesundheit und Soziales“ eingeladen wurde.
Die Teilnehmer sprachen zudem intensiv über wichtige Themen wie die elektronische Patientenakte, die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen, betreutes Wohnen und den sozialen Wohnungsbau. Diese Themen wurden als besonders relevant für die älteren Bürgerinnen und Bürger in Ostfriesland identifiziert, da sie einen direkten Einfluss auf ihre Lebensqualität und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben.
Regelmäßiger Austausch der Seniorenbeiräte
Der Austausch der ostfriesischen Seniorenbeiräte findet mittlerweile regelmäßig etwa vier Mal im Jahr statt. Dies ermöglicht es den Beiräten, ihre Erfahrungen und Ideen zu teilen und gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen zu entwickeln, die die ältere Generation betreffen. Das nächste Treffen wurde bereits für Februar 2025 vereinbart, und es wird erwartet, dass auch dann wichtige Themen der Seniorenarbeit auf der Tagesordnung stehen werden.
Die Veranstaltung im „Kleinen Campus“ war ein voller Erfolg und zeigte, wie wichtig der Dialog und die Zusammenarbeit der Seniorenbeiräte für die Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen in Ostfriesland sind.
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Lokal
Schutzengel-Huus zieht positive Bilanz und wählt neuen Vorstand
Der neue Vorstand des Fördervereins Schutzengel-Huus e.V. (v.l.): Marion Cramer, Martha de Groot, Tanja Franzen-Loers (alle Beisitzerinnen), Sylvia Doyen (Leiterin des Schutzengel-Huus „Michael“), Frank Schüür (Pflegebeauftragter), Boris Lotz (Kassenwart), Ulf Thiele (Vorsitzender), Simone Schonvogel (Beisitzerin), Arno Heddens (stellvertretender Vorsitzener), Thomas Ernhardt (Beisitzer), Marcus Schumacher (Protokollführer) und Charles Wagner (Beisitzer). Es fehlen Bernhard Bramlage und Sandra Groth. Foto: Förderverein Schutzengel-Huus e.V.
Schutzengel-Huus blickt auf erfolgreiches Jahr zurück und wählt Vorstand neu
Bereits im ersten Jahr Familien mit mehr als 30.000 Euro entlastet.
Uplengen. Der Förderverein Schutzengel-Huus e.V. hielt am Montagabend seine diesjährige Mitgliederversammlung im Schulungsraum des Schutzengel-Huus „Michael“ in Remels ab. Im
Im Rahmen des Berichts des Vorsitzenden, Ulf Thiele, wurden zahlreiche Veranstaltungen, Ortstermine mit Spendern und Unterstützern sowie besondere Aktionen seit der Inbetriebnahme des Schutzengel-Huus im August 2023 zusammengefasst. Ein besonders positives Highlight des Jahres war die Gründung einer Partnerschaft mit den Blue Knights Ostfriesland – dem Motorradclub der Blaulichtfamilie. Diese Zusammenarbeit wurde als großer Erfolg gewürdigt, und unter den Versammlungsteilnehmern begrüßte Thiele auch Vorstandsmitglieder des Clubs.
Finanziell blickte der Förderverein auf ein positives Jahr zurück, wie Schatzmeister Boris Lotz in seinem Kassenbericht darlegte. Mit Unterstützung durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Stiftungen konnten unter anderem eine Rollstuhlschaukel, ein Rüttelpfad, mehrere Pflegebetten für Kinder, Wandbemalungen sowie Schriftzüge an der Außenfassade des Schutzengel-Huus finanziert werden. Besonders bemerkenswert: Im ersten Betriebsjahr konnte der Förderverein Familien mit über 30.000 Euro unterstützen und somit einen erheblichen Beitrag zur Entlastung der betroffenen Familien leisten.
Die Leiterin des Schutzengel-Huus „Michael“, Sylvia Doyen, sprach ebenfalls über die positive Entwicklung des Hauses. Sie lobte den Teamgeist der Mitarbeiter und freute sich, dass das neue Angebot für Kinder und Jugendliche mit intensivem Pflegebedarf in den Kinderkliniken Norddeutschlands schnell auf breite Akzeptanz gestoßen war.
Die anschließenden Wahlen für den neuen Vorstand verliefen harmonisch und wurden alle einstimmig getroffen. Ulf Thiele wurde erneut zum Vorsitzenden gewählt, während Arno Heddens als stellvertretender Vorsitzender im Amt bestätigt wurde. Auch Boris Lotz bleibt als Kassenwart im Vorstand, und Frank Schüür wurde erneut als Pflegebeauftragter bestätigt. Neuer Protokollführer ist nun Marcus Schumacher, der Simone Schonvogel nach vier Jahren in diesem Amt ablöst. Schonvogel wird dem Vorstand künftig als Beisitzerin angehören. Weitere Beisitzer sind: Landrat a.D. Bernhard Bramlage, Marion Cramer, Thomas Ernhardt, Tanja Franzen-Loers, Martha de Groot, Sandra Groth und Charles Wagner.
Mit dem Abschied von Bernd Diener, der sich aufgrund weiterer ehrenamtlicher Verpflichtungen nicht erneut zur Wahl stellte, verabschiedete der Vorsitzende Ulf Thiele einen langjährigen und engagierten Vorstandskollegen. Thiele dankte Diener herzlich für seine wertvolle Arbeit und seinen Einsatz für das Schutzengel-Huus.
Mit einem erfolgreichen Jahr und einem neu gewählten Vorstand setzt der Förderverein Schutzengel-Huus seine wichtige Arbeit zum Wohle von Kindern und Jugendlichen mit intensivem Pflegebedarf fort.
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Hintergrund:
Das Schutzengel-Huus „Michael“ ist eine ambulante Einrichtung der Diakonie Hesel-Jümme-Uplengen gGmbH zur Pflege schwerkranker und daher intensiv pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher für den Nordwesten Niedersachsens. Das Haus steht in Remels und wurde Ende Juli 2023 eröffnet. Es schließt die Versorgungslücke zwischen der intensivmedizinischen stationären Behandlung im Krankenhaus und der ambulanten häuslichen Pflege der Kinder und Jugendlichen, ermöglicht eine gesicherte, qualitativ hochwertige Versorgung über ein multiprofessionelles Team unter Einbeziehung der Eltern und Geschwister und damit baut eine Brücke zwischen Klinik und Zuhause. Es bietet zudem eine wohnortnahe Möglichkeit für Familien, die sich der Hausforderung der häuslichen Pflege nicht stellen können. Außerdem schafft es Entlastung für die Eltern, indem sie ihr pflegebedürftiges Kind vier Wochen im Schutzengel-Huus unterbringen können, um auch einmal Urlaub zu machen.
Der Förderverein Schutzengel-Huus e.V. wurde 2020 gegründet, um zunächst die Finanzierung des Baues des Hauses zu unterstützen. Nach Aufnahme des Betriebes im August 2023 unterstützt der Förderverein die weitere Ausstattung der ambulanten Einrichtung sowie nicht durch die Kostenträger refinanzierte Personalkosten, insbesondere unterstützt er aber die Familien der dort intensiv-pflegerisch betreuten Kinder und Jugendlichen, um sie von den Kosten der Unterbringung der Kinder sowie – zeitweilig – auch ihrer Eltern und Geschwisterkinder im Schutzengel-Huus „Michael“ zu entlasten.
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Regionales Suchthilfe-Treffen im Krankenhaus Rheiderland
21. Regionales Suchthilfe-Treffen des Qualifizierten Entzugs im Krankenhaus Rheiderland
Leer/Ostfriesland, 18. November 2024 – Der Qualifizierte Entzug im Krankenhaus Rheiderland veranstaltete am Donnerstag, den 7. November 2024, das 21. Regionale Suchthilfe-Treffen. Die Veranstaltung begann mit einleitenden Grußworten der Geschäftsführerin der Klinikum Leer gGmbH, Daniela Kamp, die gemeinsam mit dem Chefarzt der Klinik für Innere Medizin im Krankenhaus Rheiderland, Dr. med. Markus Dornbach, und dem leitenden Suchttherapeuten des Qualifizierten Entzugs, Uwe Dogs, die rund 50 Teilnehmer aus den Bereichen der suchtspezifischen Hilfe und Netzwerkarbeit begrüßte.
Ein besonders wichtiger Aspekt des Treffens war die Präsentation der Zukunftspläne für das Krankenhaus Rheiderland. Geschäftsführerin Daniela Kamp und Chefarzt Dr. med. Markus Dornbach stellten die Vision vor, das Krankenhaus zu einem Fachkrankenhaus für Sucht und Psychiatrie auszubauen. Der Fokus soll dabei auf Suchtmedizin und Qualifiziertem Entzug liegen, um die regionale Versorgung von Suchtpatienten weiter zu stärken und die Behandlungsmöglichkeiten zu erweitern.
Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung stellt der Qualifizierte Entzug im Krankenhaus Rheiderland eine zentrale Schnittstelle in der regionalen Versorgung von Suchtpatienten dar. Das multiprofessionelle Team spielt eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung von Betroffenen in weiterführende Hilfsangebote und trägt so zur nachhaltigen Unterstützung von Menschen auf ihrem Weg zu einem abstinenten Leben bei. Das diesjährige Treffen verdeutlichte erneut, wie gut die regionale Struktur aus professioneller Suchthilfe und selbsthilfeorientierten Gruppen miteinander vernetzt ist.
Im Fokus des Treffens stand die enge Zusammenarbeit zwischen Fachkräften der Suchthilfe und den Selbsthilfegruppen, die gemeinsam den Betroffenen nach einem qualifizierten Entzug die nötige Unterstützung für einen Neuanfang bieten. Die Veranstaltung war somit ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung der regionalen Suchthilfe und der nachhaltigen Rehabilitation von Suchtkranken in Ostfriesland.
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