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Informationen zur “Schools out Party” am Hafen
Anlässlich des Schuljahresendes hätten sich auch in diesem Jahr sicherlich wieder gerne hunderte Schülerinnen und Schüler im Hafenbereich zur sogenannten Schools Out Party getroffen, um fröhlich das Ende des Schuljahres und vielleicht den Beginn eines neuen Lebensabschnittes zu feiern – der Verzicht in den letzten Monaten hat auch sie mit Härte getroffen.
Um die Schulabschlussfeier hat es in den letzten Tagen viele Diskussionen gegeben, was in diesem Jahr möglich sein könnte und welcher Form. Es ging bei der Entscheidung der Stadt Leer zum Verbot der Schools Out Party nicht darum, dass die Stadt Leer den Schülerinnen und Schülern nicht einen wohlverdienten Start in die Sommerferien und eine tolle Party gönnt. Treffen zum Feiern im privaten Rahmen in zulässigen Kleingruppen sind natürlich möglich – für alles darüber hinaus ist ein Hygienekonzept notwendig, welches durch einen Veranstalter verantwortlich umgesetzt werden muss.
In einem kleinen Rahmen sind private Treffen in Gruppen möglich, aber bei der zu erwartenden Anzahl der Personen und der Art des Treffens im Hafenbereich ging die Schools Out Party in der Vergangenheit weit über ein privates Treffen hinaus, so dass aus Sicht der Stadt Leer die Regelungen für Veranstaltungen anzuwenden sind. Das bedeutet, es muss ein Hygienekonzept eines Veranstalters und damit weitergehende Regelungen hinsichtlich Testpflicht, Zugangskontrollen, Kontaktdatennachverfolgung etc. vorgelegt werden.
In den letzten Jahren hat die Veranstaltung mit hunderten Teilnehmern im Hafenbereich stattgefunden. Die Schülerinnen und Schüler treffen sich unorganisiert nach der Zeugnisübergabe und feiern den Sommerferienstart. Es handelt sich traditionell um eine lose Zusammenkunft mit Veranstaltungscharakter aber ohne Veranstalter und ohne einen konkreten Ansprechpartner.
Es ist keine verantwortliche Person vorhanden, mit der weitergehende Absprachen hinsichtlich der Corona-Bestimmungen abgesprochen werden können – dies ist Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Veranstaltung und für eine ordnungsgemäße Begleitung und Kontrolle. Auch bei einer Inzidenz nahe Null gelten die Vorgaben der Corona-Verordnung. Die Stadt Leer ist daher zu dem Entschluss gekommen, die Veranstaltung in diesem Jahr erneut abzusagen, dieses in Abstimmung mit der Polizei.
Der Vergleich mit anderen Veranstaltungen, die in der aktuellen Zeit durchgeführt werden, greift hier nicht. Hierbei handelt es sich um organisierte und unter den Corona-Regularien geplante und durchgeführte Veranstaltungen mit einem Hygienekonzept. Dieses ist bei der Schools Out Party im Hafenbereich nicht umsetzbar.
Auf der Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Oldenburg wird die Stadt Leer die Allgemeinverfügung jedoch aufheben.
Selbstverständlich werden Kontrollen durch die Polizei und den städtischen Ordnungsdienst insbesondere zur Einhaltung der Corona-Regeln stattfinden.
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Lokal
Keine Abfuhr an Weihnachten und Neujahr – Ersatztermine
Keine Müllabfuhr an den Feiertagen: Landkreis Leer nennt Ersatztermine
Die bevorstehenden Weihnachts- und Neujahrsfeiertage bringen im Landkreis Leer Änderungen bei der Müllabfuhr mit sich. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises hat jetzt die Ersatztermine für das Festland und die Insel Borkum bekannt gegeben.
Auf dem Festland fällt die Abfuhr am 1. Weihnachtstag (Donnerstag, 25. Dezember) vollständig aus. Diese Tour wird jedoch nachgeholt: Die Abfallsäcke werden am Sonnabend, 27. Dezember, eingesammelt.
Auch am 2. Weihnachtstag (Freitag, 26. Dezember) findet keine Müllabfuhr statt. Die grauen, grünen und gelben Säcke dieser Tour werden stattdessen eine Woche später, am Freitag, 2. Januar, mitgenommen.
Am Neujahrstag (Donnerstag, 1. Januar) entfällt die Abfuhr ebenfalls. Die Entsorgung erfolgt hier am nächsten regulären Abfuhrtermin, dem Donnerstag, 8. Januar.
Die Papiertonne wird auf dem Festland wie gewohnt und gemäß Abfuhrkalender geleert.
Für die Insel Borkum gelten abweichende Regelungen: Die reguläre Donnerstagstour zu Weihnachten wird vorgezogen. Restmüll und Grünabfall, die eigentlich am 25. Dezember abgeholt worden wären, werden bereits am Heiligabend (24. Dezember) eingesammelt.
Die Müllabfuhr am 2. Weihnachtstag (Freitag, 26. Dezember) entfällt; diese Säcke werden am Freitag, 2. Januar, nachgeholt. Auch am Neujahrstag findet keine Abfuhr statt, die entsprechende Tour wird am Donnerstag, 8. Januar, durchgeführt. Die Leerung der Papier- und Gelben Tonnen erfolgt auf Borkum wie im Abfuhrkalender vorgesehen.
Der Abfuhrkalender für das Festland und für Borkum ist online unter
www.all-leer.de/abfuhrtermine abrufbar. Dort sind auch bereits alle Termine für das Jahr 2026 eingetragen.
Einschränkungen gibt es zudem bei den Wertstoffhöfen im Kreisgebiet. Der Wertstoffhof und die Schadstoffsammelstelle auf der Deponie Breinermoor bleiben an Heiligabend (24. Dezember), am Sonnabend, 27. Dezember, sowie am Mittwoch, 31. Dezember, geschlossen.
Die Wertstoffhöfe in Hesel, Jümme, Moormerland, Uplengen und Weener sind letztmalig in diesem Jahr am Freitag, 19. Dezember, und am Sonnabend, 20. Dezember, geöffnet. Am Sonnabend nach Weihnachten, dem 27. Dezember, bleiben sie geschlossen.
Auf Borkum ist die Abfallumschlaganlage an Heiligabend und Silvester jeweils von 8 bis 13 Uhr geöffnet.
Zusätzlich weist der Abfallwirtschaftsbetrieb auf die kostenlose MyMüll-App hin. Sie erinnert per Smartphone oder Tablet zuverlässig an die individuellen Abfuhrtermine und kann unter
www.all-leer.de/mymuell heruntergeladen werden.
Für Rückfragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 / 9252423 oder per E‑Mail an abfallberatung@all-leer.de zur Verfügung.
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Lokal
Westoverledingen: Ersatzkundgebung nach Absage der Lichterfahrt
Ersatzkundgebung nach Absage der Lichterfahrt in Westoverledingen
Westoverledingen / Ihrhove – Die kurzfristige Absage der für den vierten Advent geplanten Lichterfahrt der Landwirte in Westoverledingen durch den Landkreis Leer hat in den vergangenen Tagen für deutliche Reaktionen gesorgt. Nachdem die Entscheidung öffentlich bekannt wurde, entwickelte sich eine breite Diskussion über die Hintergründe und Folgen der Absage.
Vor diesem Hintergrund wurde nun eine Ersatzveranstaltung angemeldet. Der Bürgermeisterkandidat Thorsten Sinning hat eine Demonstration unter dem Titel „Ein Funken Hoffnung – Friedliche Demonstration für die Zukunft unserer Höfe“ bei den zuständigen Behörden angezeigt.
Die Kundgebung soll am Dienstag, 23. Dezember 2025, um 17:00 Uhr in Ihrhove, Carl-Benz-Straße, beginnen. Im Anschluss ist ein Demonstrationszug durch mehrere Ortsteile der Gemeinde Westoverledingen geplant. Die Versammlung soll in Papenburg, Siemensstraße, enden und dort aufgelöst werden.
Nach Angaben des Veranstalters ist die Demonstration ausdrücklich als friedliche und gewaltfreie Versammlung im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes vorgesehen. Ziel sei es, ein öffentliches Zeichen für die Zukunft landwirtschaftlicher Betriebe in der Region zu setzen.
Die organisatorische Begleitung der Veranstaltung übernehmen die Freiwilligen Feuerwehren Steenfelde und Flachsmeer. Angaben zum genauen Streckenverlauf sowie zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen sind in den behördlichen Unterlagen zur Versammlung festgehalten.
Die Demonstration richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Mit der Ersatzkundgebung erhält die zuvor abgesagte Lichterfahrt nun eine neue Form des öffentlichen Ausdrucks, die weiterhin für Aufmerksamkeit in der Region sorgt.
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Streckenführung der Lichterfahrt (Route):
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Carl-Benz-Straße
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Dieselstraße
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Industriestraße
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Folmhuser Straße (K 23)
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Bahnhofstraße (K 23)
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Ihrener Straße (K 24)
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Grüne Straße (K 49)
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Schulstraße
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Heidestraße
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Pastor-Kersten-Straße
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Papenburger Straße (K 24)
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Krummspät
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Nelkenstraße
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Königstraße (K 60)
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Mühlenstraße
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Papenburger Straße (K 24)
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Süderstraße
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Dwarsweg
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Hauptstraße
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Fehntjer Straße (K 50)
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Dwarsweg
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Störtebekerstraße
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Hauptstraße (K 56)
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Furkeweg (K 56)
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Völlener Dorfstraße (K 22)
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Zur Seeschleuse
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Siemensstraße (Papenburg)
Lokal
Heiligabend & Silvester: Bis 14 Uhr regulär, danach Alternativen nutzen
Geänderte Ladenöffnungszeiten an Heiligabend und Silvester
Wer am 24. Dezember 2025 oder 31. Dezember 2025 noch kurzfristig Zutaten für das Feiertagsessen oder Geschenke besorgen möchte, sollte beachten: Die meisten Geschäfte schließen an Heiligabend und Silvester bereits um 13 Uhr oder 14 Uhr.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) dürfen nur bestimmte Verkaufsstellen länger öffnen, darunter:
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Apotheken
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Tankstellen für Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Waren des täglichen Kleinbedarfs
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Verkaufsstellen auf Bahnhöfen, Flughäfen und Fährhäfen für den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs, Bekleidungsartikeln und Schmuck, einschließlich Kiosken und C‑Boxen
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern frohe Festtage und ein gesundes Jahr 2026!
📌 Tipp: Wer spät einkaufen möchte, sollte frühzeitig die Öffnungszeiten prüfen.
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