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Schulstart: Offene Kitas und Schulen bei höchsten Sicherheitsstandards
Alle Kinder und Jugendlichen gehen zur Kita und in die Schule: Das Schuljahr 2021/2022 nach den Sommerferien wird im Regelbetrieb („Szenario A”) laufen, ebenso werden die Kindertageseinrichtungen weiterhin im Regelbetrieb nach Rahmenhygieneplan Corona („Kita-Szenario A”) geöffnet bleiben, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am heutigen Dienstag in Hannover mitgeteilt hat. Flankiert wird die vollständige Öffnung der Bildungseinrichtungen durch ein Netz aus Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. „Es gilt das Prinzip: Maximale Präsenz bei maximaler Sicherheit. In allen Schulen findet Regelbetrieb statt, begleitet von Maßnahmen aus unserer Sicherheitsstrategie. Alle Kinder kommen zum Präsenzunterricht in die Schule — begleitet von Testungen, Masken, Lüftungs- und Hygienekonzepten. Und alle Vorschulkinder gehen in ihre Krippen und Kindergärten”, erklärte der Kultusminister.
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Über die Details des Schulstartes am 2. September 2021 sind die Schulen heute durch das Niedersächsische Kultusministerium mit einem umfassenden Informationspaket in Kenntnis gesetzt worden. Neben Hinweisen zu den bei Schulstart geltenden Sicherheitsmaßnahmen aus Testen und Maskenpflicht sind den Schulen Hinweise zur Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall, ein Musterschreiben an Eltern zum Thema Reiserückkehr, sowie zu Einschulungsfeiern und zum Thema freiwillige Impfangebote zugegangen.
Für den Schulstart 2021/2022 gelten folgende Rahmenbedingungen:
I. Präsenz und Sicherheitsnetz:
Der Start des Schuljahres 2021/2022 wird für die Laufzeit der neuen Corona-Verordnung bis zum 22. September 2021 mit einem besonders engmaschigen Sicherheitsnetz begleitet, das wie folgt ausgestaltet ist:
1. An den ersten sieben Schultagen — also von Donnerstag 2. bis Freitag 10. September — wird eine tägliche Testpflicht gelten. Die Schülerinnen und Schüler sowie nicht durchgeimpftes Schulpersonal müssen sich in diesem Zeitraum an jedem Tag freitesten, bevor sie in die Schule gehen dürfen. Diese Regelung gilt für die allgemein bildenden Schulen und für den berufsbildenden Bereich. Ab dem 13. September wird die Testpflicht auf drei Tests pro Woche festgelegt. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte.
2. Es besteht an allen Schulformen eine umfassende Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. In den Schulgebäuden ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Jugendliche ab 14 Jahren müssen in Analogie zu den Regelungen im öffentlichen Personennahverkehr eine medizinische Maske anlegen. Dies gilt auch in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden. Zusätzlich sind „Maskenpausen” in den Schulalltag zu integrieren, insbesondere in den 20–5‑20-Lüftungspausen, womit das Maskentragen zirka alle 20 Minuten unterbrochen wird.
II. Befreiung von Präsenzpflicht:
In bestimmten Ausnahmefällen können sich vulnerable Schülerinnen und Schüler, die ein entsprechendes Attest vorlegen, von der Präsenzpflicht befreien lassen. Dies ist möglich in vier Fallkonstellationen:
1. Wenn vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme).
2. Wenn die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1–6 besucht.
3. Wenn die Schülerin oder der Schüler einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist.
4. Wenn die Schülerin oder der Schüler sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann.
Diese Regelung gilt auch bei schriftlichen Arbeiten und praktischen Prüfungen.
Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern.
III. Reiserückkehrende:
Die bundeseinheitlichen Regelungen für Rückkehrer aus Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten sehen folgendes vor:
Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie grundsätzlich vierzehn Tage. Während der Quarantäne ist es — auch für Schülerinnen und Schüler — nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Wer aus einem Hochrisikogebiet kommt, kann sich ab dem fünften Tag der zehntägigen Quarantäne freitesten. Für durchgeimpfte und genesene Personen entfällt die Quarantäne nach Rückreise aus einem Risikogebiet. Strenger sind die Rückkehrerregelungen für Virusvariantengebiete: die Quarantäne gilt hier grundsätzlich 14 Tage. Das gilt auch für durchgeimpfte und genesene Personen. Zudem ist es nicht möglich, sich freizutesten.
IV. Einschulungsfeiern:
Einschulungsfeiern können unter der Beachtung zweier Grundregeln durchgeführt werden:
1. 3 G: Alle Teilnehmenden ab 6 Jahren müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Wir haben den Schulen bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass den Eltern das entsprechend mitzuteilen ist. Die Schule muss zudem dafür Sorge tragen, dass die neu einzuschulenden Schülerinnen und Schüler spätestens einen Tag vor der Einschulung ihren Selbsttest erhalten haben und/oder alternativ am Einschulungstag vor Beginn der Feierlichkeiten eine Testmöglichkeit besteht.
2. Maskenpflicht drinnen: Ebenso wie im regulären Schulalltag gilt in den Schulgebäuden die Maskenpflicht für alle. Bei Einschulungsfeiern drinnen müssen also alle Personen ab 6 Jahren eine Alltagsmaske tragen, alle Personen ab 14 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen.
V. Freiwillige Impfangebote:
Zwischen dem 30. August und dem 6. September findet in Niedersachsen eine große Sonderimpfwoche für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren statt, an der sich auch viele Schulen beteiligen. Das Niedersächsische Kultusministerium begrüßt dieses Engagement, da freiwillige Impfangebote einen weiteren zentralen Baustein in der Sicherheitsstrategie aus Masken, Testen, Lüften und Hygienemaßnahmen darstellen.
Die Schulen werden darum gebeten, auf die Sonderimpfwoche aufmerksam zu machen und die Teilnahme zu ermöglichen. Schülerinnen und Schüler, die einen Impftermin haben, sind vom Unterricht zu befreien.
Überdies gilt:
1. Soweit Impfzentren, Gesundheitsämter oder Praxen an Schulen herantreten, können in Schulen Räumlichkeiten für Impfaktionen zur Verfügung gestellt werden.
2. Während volljährige Schülerinnen und Schüler die Einwilligung selbst erteilen, müssen Minderjährige in der Regel begleitet werden. Dies kann zu dem positiven Effekt führen, dass die Sorgeberechtigten gegebenenfalls ebenfalls versorgt werden können.
3. Das Niedersächsische Kultusministerium ist in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung über weitere freiwillige Angebote für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im Nachgang zur Sonderimpfwoche. Insbesondere bei den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten sowie bei den Hausärztinnen und Hausärzten, die Kinder und Jugendliche betreuen, werden zusätzliche Angebote für Schülerinnen und Schüler entstehen.
4. Sämtliche Impfangebote sind und bleiben freiwillig. Nachteile für den Schulbesuch entstehen für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler nicht.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne zusammenfassend:
„Bildung und Betreuung findet also so normal wie möglich statt, damit Kinder und Jugendliche gemeinsam lernen und spielen, sozial miteinander agieren können. Präsenz ist elementar wichtig für alle Kinder und Jugendlichen! Mit unseren Vorkehrungen sichern wir ab, dass Krippen, Kindergärten und die Schulen für alle geöffnet bleiben können. Die Einrichtungen sind sichere Orte und sollen es bleiben. Jede und jeder kann zudem einen Beitrag zur weiteren Erhöhung der Sicherheit leisten, indem eine Impfung gegen das Coronavirus erfolgt. Alle sind gefordert, die Kitas und Schulen zu schützen.”
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Deutsche Schaustellerkultur als Immaterielles Kulturerbe offiziell anerkannt
Tradition pur beim Gallimarkt in Leer: Das größte Volksfest Ostfrieslands, das jährlich am zweiten Mittwoch im Oktober beginnt, ist nun offizieller Teil des Immateriellen Kulturerbes. Diese Auszeichnung durch die UNESCO würdigt die jahrhundertelange Arbeit der Schaustellerfamilien, die Feste wie den Gallimarkt zu einem unverzichtbaren Treffpunkt unserer regionalen Identität machen.
Ein Erbe zum Anfassen: Deutsche Schaustellerkultur ist nun offizielles Kulturerbe
Es ist ein Ritterschlag für die bunten Lichter, den Duft von gebrannten Mandeln und das Lachen in der Achterbahn: Die UNESCO-Kommission hat die Schaustellerkultur auf deutschen Volksfesten offiziell in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Mit dieser Entscheidung wird eine Tradition gewürdigt, die seit über 1.200 Jahren tief in der deutschen Gesellschaft verwurzelt ist. Es ist eine Anerkennung für rund 5.600 Schaustellerfamilien, die oft über viele Generationen hinweg Wissen, Handwerk und Leidenschaft weitergeben.
Ein Ort der Begegnung für alle
Ob Kirmes, Jahrmarkt, Schützenfest, Dult oder die geliebten Weihnachtsmärkte – die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache:
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9.750 Volksfeste finden jährlich in Deutschland statt.
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200 Millionen Gäste lassen sich pro Jahr von der Magie der Plätze verzaubern.
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Der Eintritt ist frei: Ein entscheidender Faktor, denn Volksfeste sind einer der wenigen Orte, an denen Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, Religion oder ihres Geldbeutels zusammenkommen.
„Volksfeste sind weit mehr als ein reines Freizeitangebot – sie sind ein zentraler Bestandteil unserer kulturellen Identität“, betont Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes (DSB). Die Aufnahme in das Verzeichnis sei ein starkes Signal und zugleich ein Auftrag an die Politik, die Rahmenbedingungen für dieses Kulturgut langfristig zu sichern.
Tradition trifft Innovation
Die Schaustellerkultur lebt von einem besonderen Kontrast: Während historische Fahrgeschäfte und traditionelle Leckereien für Vertrautheit sorgen, setzen die Betreiber gleichzeitig auf modernste Technik und innovative Konzepte. Dieses Zusammenspiel schafft eine Atmosphäre, die Menschen „analog“ und von Angesicht zu Angesicht vereint – ein wertvolles Gut in einer zunehmend digitalen Welt.
Über den Deutschen Schaustellerbund (DSB)
Der in Berlin ansässige DSB ist die weltweit größte Berufsspitzenorganisation des Gewerbes. Mit 89 Mitgliedsverbänden setzt er sich unermüdlich für den Erhalt von Kirmes, Jahrmarkt und Weihnachtsmarkt ein. Die jetzige Auszeichnung unterstreicht die Bedeutung dieser Arbeit: Die Schausteller sind die Hüter eines Erbes, das Generationen verbindet und das Herz unserer Städte und Gemeinden zum Schlagen bringt.
📍 Hintergrund: Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes listet lebendige Traditionen auf, die für die Identität und Vielfalt in Deutschland von besonderer Bedeutung sind.
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Tankstellen-Preise: Neue Regelung tritt heute um 12 Uhr in Kraft
Blick in eine günstigere Vergangenheit: Eine historische Preistafel aus Zeiten, in denen das Tanken die Haushaltskasse noch deutlich weniger belastete.
Kraftstoffpreise: Neue Regulierungen und Freigabe der Ölreserven treten in Kraft
Angesichts massiv gestiegener Energiepreise infolge des Iran-Nahost-Konflikts hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt. Seit dem heutigen 1. April 2026 gelten neue gesetzliche Regelungen, die für mehr Transparenz an den Tankstellen sorgen und den Preisdruck mindern sollen.
Die zentrale Neuerung: Preisbindung ab 12 Uhr
Die wohl spürbarste Änderung für Verbraucher betrifft die Preisauszeichnung an den Zapfsäulen. Um dem bisherigen Trend von bis zu 22 Preisschwankungen pro Tag entgegenzuwirken, wurde die Anpassungsfähigkeit der Tankstellenbetreiber eingeschränkt:
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Erhöhungen: Kraftstoffpreise dürfen nur noch einmal täglich um 12 Uhr mittags angehoben werden.
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Senkungen: Preissenkungen bleiben zur Förderung des Wettbewerbs jederzeit zulässig.
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Sanktionen: Verstöße gegen diese Regelung können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Dieses Modell orientiert sich an langjährigen Erfahrungen aus Österreich und soll den sogenannten „Rakete-und-Feder-Effekt“ unterbinden, bei dem Preise bei steigenden Rohölkosten rasant steigen, aber nur sehr verzögert wieder sinken.
Verschärfte Aufsicht durch das Bundeskartellamt
Parallel dazu wurden Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgenommen. Das Bundeskartellamt erhält erweiterte Kompetenzen, um missbräuchliche Preiserhöhungen effektiver zu unterbinden:
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Beweislast: Unternehmen müssen bei Verdacht auf unangemessen hohe Preise künftig darlegen, dass ihre Kalkulationen gerechtfertigt sind.
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Strukturkontrolle: Wettbewerbsstörungen können schneller festgestellt und behoben werden, um insbesondere freie Tankstellen vor marktbeherrschenden Konzernen zu schützen.
Freigabe der strategischen Ölreserven
Der Weltmarktpreis für Rohöl ist durch die Sperrung der Schifffahrtsroute von Hormus um etwa 30 Prozent gestiegen. Als Reaktion auf eine Anfrage der Internationalen Energieagentur (IEA) beteiligt sich Deutschland an einer globalen konzertierten Aktion:
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Internationaler Umfang: Insgesamt werden 400 Millionen Barrel freigegeben.
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Deutscher Beitrag: Deutschland stellt 2,6 Millionen Tonnen aus seiner rund 20 Millionen Tonnen umfassenden Notfallreserve bereit.
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Versorgungssicherheit: Trotz der Freigabe bleibt die nationale Reserve für rund 90 Tage bestehen. Die Versorgung mit Diesel, Benzin und Heizöl gilt als absolut gesichert.
Herkunft der Kraftstoffe in Deutschland
Obwohl der Nahost-Konflikt die Weltmärkte belastet, ist Deutschland direkt nur geringfügig von dortigen Importen abhängig. Lediglich sechs Prozent des Rohöls stammen aus dieser Region. Die Hauptlieferanten sind derzeit:
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Rohöl: Norwegen, USA, Libyen, Kasachstan und Großbritannien.
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Mineralölprodukte: Importe erfolgen primär aus den Niederlanden, den USA, Norwegen und Belgien, während ein Großteil direkt in deutschen Raffinerien verarbeitet wird.
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen nach einem Jahr umfassend zu evaluieren und bei Bedarf weitere Schritte einzuleiten.
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Modernisierte Nationalpark-Häuser auf Spiekeroog und Norderney eröffnet
Feierliche Eröffnung auf Norderney: Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Mitte) gab gemeinsam mit Vertretern aus Politik und Nationalparkverwaltung den Startschuss für die neue, interaktive Erlebniswelt im Watt Welten Besucherzentrum. Die modernisierte Ausstellung setzt mit einem Investitionsvolumen von zwei Millionen Euro neue Maßstäbe in der Vermittlung von Natur- und Klimaschutz im Weltnaturerbe Wattenmeer.
(v. l. n. r.: Peter Südbeck, Leiter der Nationalparkverwaltung Wattenmeer; Dr. Valeria Bers, Leitung Watt Welten; Christian Meyer, Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz; Johann Saathoff, MdB; Saskia Buschmann, MdL; Frank Ulrichs, Bürgermeister von Norderney)
„Das Wattenmeer verstehen heißt, es zu schützen“: Umweltminister Meyer eröffnet modernisierte Nationalpark-Zentren
Spiekeroog / Norderney – Das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer wird interaktiver, digitaler und zukunftsorientierter. Pünktlich zum 40-jährigen Bestehen des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer hat Umweltminister Christian Meyer am vergangenen Wochenende die vollständig erneuerten Dauerausstellungen im Nationalpark-Haus Wittbülten auf Spiekeroog sowie im Watt Welten Besucherzentrum auf Norderney feierlich eröffnet.
Mit millionenschweren Investitionen setzen diese zentralen Bildungsorte ein starkes Zeichen für moderne Natur- und Klimavermittlung an der niedersächsischen Küste.
Investition in die Zukunft: 3,4 Millionen Euro für die Umweltbildung
„Die neuen Ausstellungen machen die Faszination des Wattenmeeres erlebbar und schaffen niedrigschwellige Zugänge zu komplexen Natur- und Klimathemen“, betonte Minister Meyer während der Eröffnungsfeierlichkeiten. Die Modernisierungen unterstreichen den Anspruch des Landes, den Schutz dieses einzigartigen Lebensraums durch fundierte Wissensvermittlung langfristig zu sichern. Insgesamt flossen rund 3,4 Millionen Euro an Bundesmitteln in die Neugestaltung der beiden Standorte.
Spiekeroog: Wittbülten verbindet Tradition mit moderner Forschung
Im Nationalpark-Haus Wittbülten wurde die rund 20 Jahre alte Schau grundlegend transformiert. Unter dem Leitmotiv „Leben im Weltnaturerbe Wattenmeer – erleben, erforschen, gestalten“ wurde auf ca. 400 Quadratmetern ein Raum geschaffen, der ökologische Zusammenhänge und die Folgen des Klimawandels in den Fokus rückt.
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Highlights: Das bekannte Pottwal-Skelett, die Aquarien und das Inselmodell bleiben erhalten, wurden jedoch in ein interaktives Gesamtkonzept eingebettet.
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Wissenschaftlicher Fokus: Durch die enge Kooperation mit der Universität Oldenburg und der Hermann-Lietz-Schule fungiert das Haus als bedeutender Forschungsstandort.
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Nachhaltige Sanierung: Parallel zur Ausstellung wird das Gebäude für rund 400.000 Euro energetisch saniert. Bis Ende 2026 sollen Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und moderner Wärmeschutz den ökologischen Fußabdruck des Hauses minimieren.
Norderney: Eine interaktive Zeitreise im Watt Welten Besucherzentrum
Auf Norderney erwartet die jährlich über 80.000 Gäste eine komplett neu konzipierte Erlebniswelt. Auf 600 Quadratmetern widmet sich die Ausstellung dem Thema „Das Wattenmeer: früher – heute – morgen“.
Das Zentrum, das gemeinschaftlich von der Stadt Norderney und dem BUND Niedersachsen betrieben wird, setzt auf:
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Technik und Barrierefreiheit: Die Stationen wurden technikrobuster, heller und barriereärmer gestaltet.
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Multimediale Vermittlung: Neue Nordsee-Aquarien und ein integriertes Kino machen die Dynamik des Gezeitenmeeres greifbar.
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Finanzierung: Die komplette Neugestaltung wurde mit 2 Millionen Euro aus Bundesmitteln realisiert.
Nationalpark-Häuser als Rückgrat des Naturschutzes
Die Neueröffnungen sind Teil eines Netzwerks von insgesamt 19 Informations- und Bildungseinrichtungen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Diese Zentren erreichen jährlich rund 900.000 Besucher und bieten über 10.000 Veranstaltungen an.
Als außerschulische Lernorte leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Akzeptanz des Nationalparks und der Biosphärenregion. Minister Meyer stellte klar: „Mit diesen Investitionen stärken wir die Bildungsarbeit und machen das Wattenmeer für kommende Generationen noch besser erfahrbar. Schutz und Vermittlung müssen Hand in Hand gehen.“
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