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Schulstart: Offene Kitas und Schulen bei höchsten Sicherheitsstandards
Alle Kinder und Jugendlichen gehen zur Kita und in die Schule: Das Schuljahr 2021/2022 nach den Sommerferien wird im Regelbetrieb („Szenario A”) laufen, ebenso werden die Kindertageseinrichtungen weiterhin im Regelbetrieb nach Rahmenhygieneplan Corona („Kita-Szenario A”) geöffnet bleiben, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am heutigen Dienstag in Hannover mitgeteilt hat. Flankiert wird die vollständige Öffnung der Bildungseinrichtungen durch ein Netz aus Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. „Es gilt das Prinzip: Maximale Präsenz bei maximaler Sicherheit. In allen Schulen findet Regelbetrieb statt, begleitet von Maßnahmen aus unserer Sicherheitsstrategie. Alle Kinder kommen zum Präsenzunterricht in die Schule — begleitet von Testungen, Masken, Lüftungs- und Hygienekonzepten. Und alle Vorschulkinder gehen in ihre Krippen und Kindergärten”, erklärte der Kultusminister.
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Über die Details des Schulstartes am 2. September 2021 sind die Schulen heute durch das Niedersächsische Kultusministerium mit einem umfassenden Informationspaket in Kenntnis gesetzt worden. Neben Hinweisen zu den bei Schulstart geltenden Sicherheitsmaßnahmen aus Testen und Maskenpflicht sind den Schulen Hinweise zur Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall, ein Musterschreiben an Eltern zum Thema Reiserückkehr, sowie zu Einschulungsfeiern und zum Thema freiwillige Impfangebote zugegangen.
Für den Schulstart 2021/2022 gelten folgende Rahmenbedingungen:
I. Präsenz und Sicherheitsnetz:
Der Start des Schuljahres 2021/2022 wird für die Laufzeit der neuen Corona-Verordnung bis zum 22. September 2021 mit einem besonders engmaschigen Sicherheitsnetz begleitet, das wie folgt ausgestaltet ist:
1. An den ersten sieben Schultagen — also von Donnerstag 2. bis Freitag 10. September — wird eine tägliche Testpflicht gelten. Die Schülerinnen und Schüler sowie nicht durchgeimpftes Schulpersonal müssen sich in diesem Zeitraum an jedem Tag freitesten, bevor sie in die Schule gehen dürfen. Diese Regelung gilt für die allgemein bildenden Schulen und für den berufsbildenden Bereich. Ab dem 13. September wird die Testpflicht auf drei Tests pro Woche festgelegt. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte.
2. Es besteht an allen Schulformen eine umfassende Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. In den Schulgebäuden ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Jugendliche ab 14 Jahren müssen in Analogie zu den Regelungen im öffentlichen Personennahverkehr eine medizinische Maske anlegen. Dies gilt auch in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden. Zusätzlich sind „Maskenpausen” in den Schulalltag zu integrieren, insbesondere in den 20–5‑20-Lüftungspausen, womit das Maskentragen zirka alle 20 Minuten unterbrochen wird.
II. Befreiung von Präsenzpflicht:
In bestimmten Ausnahmefällen können sich vulnerable Schülerinnen und Schüler, die ein entsprechendes Attest vorlegen, von der Präsenzpflicht befreien lassen. Dies ist möglich in vier Fallkonstellationen:
1. Wenn vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme).
2. Wenn die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1–6 besucht.
3. Wenn die Schülerin oder der Schüler einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist.
4. Wenn die Schülerin oder der Schüler sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann.
Diese Regelung gilt auch bei schriftlichen Arbeiten und praktischen Prüfungen.
Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern.
III. Reiserückkehrende:
Die bundeseinheitlichen Regelungen für Rückkehrer aus Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten sehen folgendes vor:
Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie grundsätzlich vierzehn Tage. Während der Quarantäne ist es — auch für Schülerinnen und Schüler — nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Wer aus einem Hochrisikogebiet kommt, kann sich ab dem fünften Tag der zehntägigen Quarantäne freitesten. Für durchgeimpfte und genesene Personen entfällt die Quarantäne nach Rückreise aus einem Risikogebiet. Strenger sind die Rückkehrerregelungen für Virusvariantengebiete: die Quarantäne gilt hier grundsätzlich 14 Tage. Das gilt auch für durchgeimpfte und genesene Personen. Zudem ist es nicht möglich, sich freizutesten.
IV. Einschulungsfeiern:
Einschulungsfeiern können unter der Beachtung zweier Grundregeln durchgeführt werden:
1. 3 G: Alle Teilnehmenden ab 6 Jahren müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Wir haben den Schulen bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass den Eltern das entsprechend mitzuteilen ist. Die Schule muss zudem dafür Sorge tragen, dass die neu einzuschulenden Schülerinnen und Schüler spätestens einen Tag vor der Einschulung ihren Selbsttest erhalten haben und/oder alternativ am Einschulungstag vor Beginn der Feierlichkeiten eine Testmöglichkeit besteht.
2. Maskenpflicht drinnen: Ebenso wie im regulären Schulalltag gilt in den Schulgebäuden die Maskenpflicht für alle. Bei Einschulungsfeiern drinnen müssen also alle Personen ab 6 Jahren eine Alltagsmaske tragen, alle Personen ab 14 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen.
V. Freiwillige Impfangebote:
Zwischen dem 30. August und dem 6. September findet in Niedersachsen eine große Sonderimpfwoche für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren statt, an der sich auch viele Schulen beteiligen. Das Niedersächsische Kultusministerium begrüßt dieses Engagement, da freiwillige Impfangebote einen weiteren zentralen Baustein in der Sicherheitsstrategie aus Masken, Testen, Lüften und Hygienemaßnahmen darstellen.
Die Schulen werden darum gebeten, auf die Sonderimpfwoche aufmerksam zu machen und die Teilnahme zu ermöglichen. Schülerinnen und Schüler, die einen Impftermin haben, sind vom Unterricht zu befreien.
Überdies gilt:
1. Soweit Impfzentren, Gesundheitsämter oder Praxen an Schulen herantreten, können in Schulen Räumlichkeiten für Impfaktionen zur Verfügung gestellt werden.
2. Während volljährige Schülerinnen und Schüler die Einwilligung selbst erteilen, müssen Minderjährige in der Regel begleitet werden. Dies kann zu dem positiven Effekt führen, dass die Sorgeberechtigten gegebenenfalls ebenfalls versorgt werden können.
3. Das Niedersächsische Kultusministerium ist in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung über weitere freiwillige Angebote für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im Nachgang zur Sonderimpfwoche. Insbesondere bei den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten sowie bei den Hausärztinnen und Hausärzten, die Kinder und Jugendliche betreuen, werden zusätzliche Angebote für Schülerinnen und Schüler entstehen.
4. Sämtliche Impfangebote sind und bleiben freiwillig. Nachteile für den Schulbesuch entstehen für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler nicht.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne zusammenfassend:
„Bildung und Betreuung findet also so normal wie möglich statt, damit Kinder und Jugendliche gemeinsam lernen und spielen, sozial miteinander agieren können. Präsenz ist elementar wichtig für alle Kinder und Jugendlichen! Mit unseren Vorkehrungen sichern wir ab, dass Krippen, Kindergärten und die Schulen für alle geöffnet bleiben können. Die Einrichtungen sind sichere Orte und sollen es bleiben. Jede und jeder kann zudem einen Beitrag zur weiteren Erhöhung der Sicherheit leisten, indem eine Impfung gegen das Coronavirus erfolgt. Alle sind gefordert, die Kitas und Schulen zu schützen.”
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Deutschlandticket wird teurer, mehr Lohn, höhere Pauschalen: Das ändert sich ab 2026
Jahreswechsel 2025/2026: Das ändert sich bei Löhnen, Steuern und Verkehr
DEUTSCHLAND – Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche gesetzliche und finanzielle Neuerungen in Kraft, die weitreichende Auswirkungen auf den Alltag und den Geldbeutel der Bürger haben. Von spürbaren Lohnerhöhungen über steuerliche Entlastungen bis hin zu Preisanpassungen im Nahverkehr – wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro
Eine der zentralen Änderungen betrifft Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich: Der gesetzliche Mindestlohn wird angehoben und liegt künftig bei 13,90 Euro pro Stunde. Diese Maßnahme soll die Kaufkraft angesichts der Lebenshaltungskosten stärken und für eine fairere Entlohnung in vielen Branchen sorgen.
Entlastung für Pendler: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Gute Nachrichten gibt es für alle Berufspendler. Die Pendlerpauschale wird deutlich angehoben und beträgt nun 38 Cent pro Kilometer. Besonders relevant: Im Gegensatz zu früheren Regelungen gilt dieser erhöhte Satz bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Damit können Fahrtkosten bei der Steuererklärung künftig wesentlich stärker geltend gemacht werden, was besonders für Pendler im ländlichen Raum eine finanzielle Erleichterung darstellt.
Deutschlandticket: Preissprung auf 63 Euro
Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs müssen sich hingegen auf höhere Kosten einstellen. Das bundesweit gültige Deutschlandticket verteuert sich ab dem 1. Januar auf 63,00 Euro im Monat. Trotz der Preissteigerung bleibt das Ticket weiterhin die zentrale Flatrate-Option für Bus und Bahn in ganz Deutschland.
Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie
Wer gerne auswärts isst, darf auf stabilere Preise hoffen: Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Ziel dieser politischen Entscheidung ist es, die Branche nach schwierigen Jahren zu stützen und die Betriebe in die Lage zu versetzen, die Preise für die Gäste trotz gestiegener Energiekosten moderat zu halten.
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Böllerverbot für den Tierschutz: Muss die private Knallerei enden?
Tödliche Tradition: Das stille Sterben der Wildvögel
Während der Mensch feiert, herrscht in der Tierwelt nackte Panik. Besonders Wildvögel werden durch das plötzliche Pfeifen der Raketen und die lauten Knalleffekte in Todesangst versetzt. In ihrer blinden Flucht bei Dunkelheit verlieren sie die Orientierung und prallen mit hoher Geschwindigkeit gegen Fensterscheiben oder Autos.
Viele Tiere sterben nicht nur durch direkte Treffer, sondern erliegen dem enormen physischen Stress, der ihr Herz-Kreislauf-System kollabieren lässt. Weltweit verlieren so jedes Jahr Millionen Vögel ihr Leben im Namen einer Tradition – ein hoher Preis für einen kurzen Moment der Unterhaltung.
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Silvester-Debatte: Deutscher Tierschutzbund fordert Ende der privaten Böllerei
BERLIN / REGION – Jedes Jahr zum Jahreswechsel herrscht für Millionen von Tieren in Deutschland der Ausnahmezustand. Was für viele Menschen als festlicher Spaß gilt, bedeutet für Haus‑, Nutz- und Wildtiere Stress, Panik und oft lebensgefährliche Situationen. Der Deutsche Tierschutzbund fordert nun ein klares Umdenken und ein Ende des privaten Kaufs und Gebrauchs von Pyrotechnik.
Unterstützt wird dabei die Kampagne „Böllerciao“ der Deutschen Umwelthilfe. Ziel ist es, den privaten Gebrauch von Sprengstoff an Silvester ebenso zu untersagen, wie es an den restlichen 364 Tagen im Jahr bereits der Fall ist.
Ein Alptraum aus Lärm, Geruch und Lichtblitzen
„Tierfreundliches Knallen gibt es nicht“, betont Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Während Menschen das bunte Spektakel genießen, leiden Tiere unter ihrem hochsensiblen Gehör. Die Folgen sind fatal:
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Haustiere: Hunde und Katzen entwickeln oft langfristige Ängste oder erleiden Gehörschäden.
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Wildtiere: Vögel und Igel werden mitten in der Nacht aufgeschreckt. Der enorme Energieverlust bei der Flucht im kalten Winter kann für sie tödlich enden.
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Nutztiere: Pferde, Rinder und Schafe geraten in Panik und verletzen sich bei Fluchtversuchen schwer.
Zudem belasten giftige Rückstände, Schwermetalle und enorme Müllberge die Natur nachhaltig.
Kommunen in der Pflicht: Schutzzonen gefordert
Solange ein bundesweites Verbot fehlt, appelliert der Verband an die Kommunen, zumindest Schutzzonen einzurichten. Rund um Tierheime, Zoos, Reiterhöfe und landwirtschaftliche Betriebe sollte das Abbrennen von Feuerwerk strikt untersagt werden. „Dieser Spielraum muss von den Städten und Gemeinden voll ausgeschöpft werden“, so Schröder.
Alternativen sind möglich
Dass es auch anders geht, zeigen erste Städte mit modernen Drohnenshows. Diese bieten eine optisch beeindruckende Alternative, ohne Tiere zu verängstigen, Müll zu produzieren oder eine Verletzungsgefahr für Menschen darzustellen.
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Hesel: Besser schlafen trotz Lärm – wie Gehörschutz Ihre Nachtruhe schützt
Endlich durchschlafen – wie der richtige Gehörschutz die Nachtruhe rettet
Viele Menschen kennen das Problem: Man legt sich ins Bett, doch die Nacht wird von störenden Geräuschen begleitet – sei es das Schnarchen des Partners, Straßenlärm oder laute Nachbarn. Laut Robert-Koch-Institut leidet etwa jeder vierte Erwachsene zeitweise unter Schlafstörungen, mehr als jeder zehnte empfindet seinen Schlaf dauerhaft als nicht erholsam. Selbst wenn wir bewusst abschalten möchten, sind unsere Ohren ständig aktiv und nehmen Geräusche wahr, die uns unbewusst wachhalten.
Eine wirksame Lösung für besseren Schlaf kann gezielter Gehörschutz sein. Diese speziellen Ohrstöpsel oder maßgefertigten Lösungen dämpfen Nachtlärm zuverlässig und sorgen dafür, dass das Gehirn zur Ruhe kommt.
Wann Gehörschutz wirklich Sinn macht
Hörakustikmeisterin Kerstin Wilken nennt typische Situationen, in denen Gehörschutz besonders hilfreich ist:
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Schnarchende Partner oder Mitbewohner
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Leben in lauten Stadtlagen, zum Beispiel Studierende in zentraler Lage
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Hotels an stark befahrenen Straßen oder mit lauten Klimaanlagen
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Beruflich bedingte Aufenthalte in lärmintensiven Umgebungen
Wer regelmäßig in einer solchen Umgebung schläft, kann von passendem Gehörschutz deutlich profitieren.
Standardstöpsel oder individuelle Lösung?
Einfache Ohrstöpsel aus Drogerie oder Apotheke dämpfen Geräusche bereits gut. Allerdings sind sie meist nur 1–2 Mal verwendbar – weder umweltfreundlich noch kosteneffizient. Wer empfindliche Ohren hat oder besonderen Wert auf Komfort legt, sollte über maßgefertigte Gehörschutzlösungen nachdenken. Diese werden nach einem Ohrabdruck individuell hergestellt, sitzen angenehm, sind langlebig und oft über Jahre hinweg nutzbar.
Was kann Gehörschutz wirklich leisten?
Individuell angepasster Gehörschutz eliminiert Geräusche nicht vollständig, reduziert sie jedoch deutlich um 20–30 Dezibel. Diese Lärmreduktion reicht aus, um dem Gehirn Ruhe vorzugaukeln, den Einschlafprozess zu erleichtern und die nächtliche Erholung zu verbessern. Studien zeigen: Menschen, die regelmäßig mit geeignetem Gehörschutz schlafen, wachen erholter auf und fühlen sich tagsüber konzentrierter.
Wichtige Hinweise zur Anwendung
Nicht jeder kann oder sollte Gehörschutz verwenden. Bei bestehenden Ohrproblemen – wie Entzündungen, Trommelfellschäden oder nach Operationen – ist vorherige Rücksprache mit einem HNO-Arzt unbedingt empfehlenswert. Auch Allergien gegen Materialien wie Silikon können eine Nutzung ausschließen. Wer ohnehin in einer ruhigen Umgebung schläft, sollte das Gehirn nicht unnötig „umtrainieren“, da sonst die Empfindlichkeit gegenüber Lärm steigen kann.

Auch für Kinder geeignet
Silikon-Gehörschutz kann auch Kindern und Jugendlichen helfen, ruhiger zu schlafen. Dabei ist jedoch regelmäßige Anpassung an das Wachstum der Ohren wichtig. In der Praxis schlafen Kinder häufig ohnehin besser als Erwachsene, sodass Gehörschutz vor allem in besonders lauten Umgebungen sinnvoll ist.
Mehr Ruhe, mehr Erholung – die Wahl des passenden Gehörschutzes
Mit dem richtigen Gehörschutz lässt sich die Schlafqualität erheblich verbessern. Entscheidend ist die individuelle Auswahl und Anpassung – dafür sind erfahrene Hörakustiker die idealen Ansprechpartner. Wer gezielt auf seine Nachtruhe achtet, kann langfristig von einem tieferen, erholsameren Schlaf profitieren.
Kontakt:
Wilken Hörakustik Inh. Kerstin Wilken
Oldenburger Str. 9, 26835 Hesel
Tel.: 04950 7753900
wilken@wilken-hoerakustik.de
www.wilken-hoerakustik.de

























