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Schulstart: Offene Kitas und Schulen bei höchsten Sicherheitsstandards
Alle Kinder und Jugendlichen gehen zur Kita und in die Schule: Das Schuljahr 2021/2022 nach den Sommerferien wird im Regelbetrieb („Szenario A”) laufen, ebenso werden die Kindertageseinrichtungen weiterhin im Regelbetrieb nach Rahmenhygieneplan Corona („Kita-Szenario A”) geöffnet bleiben, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am heutigen Dienstag in Hannover mitgeteilt hat. Flankiert wird die vollständige Öffnung der Bildungseinrichtungen durch ein Netz aus Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. „Es gilt das Prinzip: Maximale Präsenz bei maximaler Sicherheit. In allen Schulen findet Regelbetrieb statt, begleitet von Maßnahmen aus unserer Sicherheitsstrategie. Alle Kinder kommen zum Präsenzunterricht in die Schule — begleitet von Testungen, Masken, Lüftungs- und Hygienekonzepten. Und alle Vorschulkinder gehen in ihre Krippen und Kindergärten”, erklärte der Kultusminister.
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Über die Details des Schulstartes am 2. September 2021 sind die Schulen heute durch das Niedersächsische Kultusministerium mit einem umfassenden Informationspaket in Kenntnis gesetzt worden. Neben Hinweisen zu den bei Schulstart geltenden Sicherheitsmaßnahmen aus Testen und Maskenpflicht sind den Schulen Hinweise zur Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall, ein Musterschreiben an Eltern zum Thema Reiserückkehr, sowie zu Einschulungsfeiern und zum Thema freiwillige Impfangebote zugegangen.
Für den Schulstart 2021/2022 gelten folgende Rahmenbedingungen:
I. Präsenz und Sicherheitsnetz:
Der Start des Schuljahres 2021/2022 wird für die Laufzeit der neuen Corona-Verordnung bis zum 22. September 2021 mit einem besonders engmaschigen Sicherheitsnetz begleitet, das wie folgt ausgestaltet ist:
1. An den ersten sieben Schultagen — also von Donnerstag 2. bis Freitag 10. September — wird eine tägliche Testpflicht gelten. Die Schülerinnen und Schüler sowie nicht durchgeimpftes Schulpersonal müssen sich in diesem Zeitraum an jedem Tag freitesten, bevor sie in die Schule gehen dürfen. Diese Regelung gilt für die allgemein bildenden Schulen und für den berufsbildenden Bereich. Ab dem 13. September wird die Testpflicht auf drei Tests pro Woche festgelegt. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte.
2. Es besteht an allen Schulformen eine umfassende Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. In den Schulgebäuden ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Jugendliche ab 14 Jahren müssen in Analogie zu den Regelungen im öffentlichen Personennahverkehr eine medizinische Maske anlegen. Dies gilt auch in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden. Zusätzlich sind „Maskenpausen” in den Schulalltag zu integrieren, insbesondere in den 20–5‑20-Lüftungspausen, womit das Maskentragen zirka alle 20 Minuten unterbrochen wird.
II. Befreiung von Präsenzpflicht:
In bestimmten Ausnahmefällen können sich vulnerable Schülerinnen und Schüler, die ein entsprechendes Attest vorlegen, von der Präsenzpflicht befreien lassen. Dies ist möglich in vier Fallkonstellationen:
1. Wenn vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme).
2. Wenn die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1–6 besucht.
3. Wenn die Schülerin oder der Schüler einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist.
4. Wenn die Schülerin oder der Schüler sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann.
Diese Regelung gilt auch bei schriftlichen Arbeiten und praktischen Prüfungen.
Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern.
III. Reiserückkehrende:
Die bundeseinheitlichen Regelungen für Rückkehrer aus Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten sehen folgendes vor:
Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie grundsätzlich vierzehn Tage. Während der Quarantäne ist es — auch für Schülerinnen und Schüler — nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Wer aus einem Hochrisikogebiet kommt, kann sich ab dem fünften Tag der zehntägigen Quarantäne freitesten. Für durchgeimpfte und genesene Personen entfällt die Quarantäne nach Rückreise aus einem Risikogebiet. Strenger sind die Rückkehrerregelungen für Virusvariantengebiete: die Quarantäne gilt hier grundsätzlich 14 Tage. Das gilt auch für durchgeimpfte und genesene Personen. Zudem ist es nicht möglich, sich freizutesten.
IV. Einschulungsfeiern:
Einschulungsfeiern können unter der Beachtung zweier Grundregeln durchgeführt werden:
1. 3 G: Alle Teilnehmenden ab 6 Jahren müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Wir haben den Schulen bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass den Eltern das entsprechend mitzuteilen ist. Die Schule muss zudem dafür Sorge tragen, dass die neu einzuschulenden Schülerinnen und Schüler spätestens einen Tag vor der Einschulung ihren Selbsttest erhalten haben und/oder alternativ am Einschulungstag vor Beginn der Feierlichkeiten eine Testmöglichkeit besteht.
2. Maskenpflicht drinnen: Ebenso wie im regulären Schulalltag gilt in den Schulgebäuden die Maskenpflicht für alle. Bei Einschulungsfeiern drinnen müssen also alle Personen ab 6 Jahren eine Alltagsmaske tragen, alle Personen ab 14 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen.
V. Freiwillige Impfangebote:
Zwischen dem 30. August und dem 6. September findet in Niedersachsen eine große Sonderimpfwoche für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren statt, an der sich auch viele Schulen beteiligen. Das Niedersächsische Kultusministerium begrüßt dieses Engagement, da freiwillige Impfangebote einen weiteren zentralen Baustein in der Sicherheitsstrategie aus Masken, Testen, Lüften und Hygienemaßnahmen darstellen.
Die Schulen werden darum gebeten, auf die Sonderimpfwoche aufmerksam zu machen und die Teilnahme zu ermöglichen. Schülerinnen und Schüler, die einen Impftermin haben, sind vom Unterricht zu befreien.
Überdies gilt:
1. Soweit Impfzentren, Gesundheitsämter oder Praxen an Schulen herantreten, können in Schulen Räumlichkeiten für Impfaktionen zur Verfügung gestellt werden.
2. Während volljährige Schülerinnen und Schüler die Einwilligung selbst erteilen, müssen Minderjährige in der Regel begleitet werden. Dies kann zu dem positiven Effekt führen, dass die Sorgeberechtigten gegebenenfalls ebenfalls versorgt werden können.
3. Das Niedersächsische Kultusministerium ist in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung über weitere freiwillige Angebote für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im Nachgang zur Sonderimpfwoche. Insbesondere bei den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten sowie bei den Hausärztinnen und Hausärzten, die Kinder und Jugendliche betreuen, werden zusätzliche Angebote für Schülerinnen und Schüler entstehen.
4. Sämtliche Impfangebote sind und bleiben freiwillig. Nachteile für den Schulbesuch entstehen für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler nicht.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne zusammenfassend:
„Bildung und Betreuung findet also so normal wie möglich statt, damit Kinder und Jugendliche gemeinsam lernen und spielen, sozial miteinander agieren können. Präsenz ist elementar wichtig für alle Kinder und Jugendlichen! Mit unseren Vorkehrungen sichern wir ab, dass Krippen, Kindergärten und die Schulen für alle geöffnet bleiben können. Die Einrichtungen sind sichere Orte und sollen es bleiben. Jede und jeder kann zudem einen Beitrag zur weiteren Erhöhung der Sicherheit leisten, indem eine Impfung gegen das Coronavirus erfolgt. Alle sind gefordert, die Kitas und Schulen zu schützen.”
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Armut in Deutschland: Neuer Höchststand erreicht!
Paritätischer Armutsbericht 2026: Soziale Spaltung verschärft sich – 13,3 Millionen Menschen in Armut
Der neue Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbandes unter dem Titel „Wachsende Armut, schrumpfende Sicherheit“ liefert alarmierende Ergebnisse: Die soziale Spaltung in Deutschland nimmt weiter zu. Mit 13,3 Millionen betroffenen Menschen steigt die Armutsquote auf einen Höchststand von 16,1 Prozent.
Alarmierende Trends bei zentralen Bevölkerungsgruppen
Die Kluft zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vergrößert sich stetig. Besonders betroffen sind ältere Menschen, Frauen und Alleinerziehende.
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Senioren: Mit einer Quote von 19,5 Prozent ist fast jede fünfte Person ab 65 Jahren armutsgefährdet. Bei Frauen über 75 Jahren liegt der Wert sogar bei 21,3 Prozent. Der Lebensabend droht zunehmend zur Armutsfalle zu werden.
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Haushaltstypen: Alleinlebende und Alleinerziehende tragen das höchste Risiko. Mit Armutsquoten von 30,3 Prozent bei Alleinlebenden und 28,9 Prozent bei Alleinerziehenden ist etwa jede dritte Person in diesen Lebenslagen von Armut betroffen.
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Geschlechterunterschiede: Frauen sind mit 16,7 Prozent etwas häufiger von Armut betroffen als Männer mit 15,6 Prozent.
Bei dem verwendeten Beitragsbild handelt es sich um eine KI-generierte Illustration, die dazu dient, das Thema des Artikels visuell zu veranschaulichen.
AnzeigeMaterielle Not und regionale Unterschiede
Die Auswirkungen der Armut sind längst im Alltag angekommen – sei es bei der Entscheidung für eine vollwertige Mahlzeit oder beim Verzicht auf Teilhabe. Insgesamt 4,6 Millionen Menschen leben in erheblicher materieller Entbehrung, darunter etwa 1 Million minderjährige Kinder und Jugendliche sowie 650.000 Altersrentner.
Auch regional driftet Deutschland auseinander. Während in Bayern etwa jede achte Person armutsgefährdet ist, betrifft dies in Sachsen-Anhalt mehr als jede fünfte und in Bremen sogar mehr als jede vierte Person. Der Abstand zwischen dem Bundesland mit der niedrigsten und der höchsten Quote wächst weiter – von 14,1 Prozentpunkten im Jahr 2024 auf nunmehr 14,9 Prozentpunkte.
Kritik an Kürzungsplänen
Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, warnt eindringlich vor den Folgen aktueller politischer Debatten über Sozialkürzungen. „Wir sehen eine Gesellschaft, die sozial weiter auseinanderdriftet. Menschen spüren das. Jetzt immer neue Kürzungen zu diskutieren, schürt Angst und Unsicherheit. Das spielt Populisten und Extremisten in die Hände“, so Rock.
Er kritisiert insbesondere geplante Einschnitte beim Wohngeld, Unterhaltsvorschuss sowie in der Jugend- und Eingliederungshilfe. „Dass ältere Menschen nach einem langen Erwerbsleben und Haushalte mit Kindern besonders betroffen sind, zeigt die schon jetzt bestehenden Defizite im Sozialstaat. Wer zusätzliche Kürzungen betreibt, bekämpft keine Krisen, sondern verschärft sie“, warnt der Hauptgeschäftsführer.
Sein Appell an die Bundesregierung ist deutlich: Der aktuelle Kurs müsse gestoppt werden, um eine Politik zu etablieren, die Armut aktiv bekämpft, statt sie lediglich zu verwalten.
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Illegaler Tierhandel 2025 – Immer mehr Fälle aufgedeckt
Ein herzkranker illegal transportierter Hundewelpe. Copyright: Tierheim Freital
Illegaler Heimtierhandel: Fallzahlen steigen 2025 erneut an
Eine neue Auswertung des Deutschen Tierschutzbundes bestätigt einen besorgniserregenden Trend: Der illegale Handel mit Heim- und Wildtieren nimmt wieder zu. Besonders die Belastung für Tierheime und das Leid der oft kranken Tiere erreichen neue Höchststände.
Der illegale Heimtierhandel bleibt eines der größten Tierschutzprobleme in Deutschland. Laut der aktuellen Statistik wurden im Jahr 2025 mindestens 2.250 Tiere in 257 aufgedeckten Fällen registriert. Damit steigen die Zahlen nach einem vorübergehenden Rückgang nach der Coronapandemie wieder deutlich an. Da die Dunkelziffer massiv sein dürfte, bilden diese Zahlen nur die Spitze des Eisbergs ab.
Skrupelloses Geschäft mit dem Tierleid
Die betroffenen Tiere werden meist unter katastrophalen Bedingungen gezüchtet und viel zu jung illegal transportiert. „Der skrupellose Handel mit Hunden und Katzen geht unaufhörlich weiter“, warnt Dr. Romy Zeller, Fachreferentin beim Deutschen Tierschutzbund. Neben Hunden und Katzen geraten zunehmend auch exotische Wildtiere in den Fokus der Schmuggler.
Die Zahlen für 2025 im Überblick:
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Hunde: 598 Tiere (vor allem Moderassen wie Zwergspitze, Malteser und Pudel).
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Katzen: 56 Tiere.
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Andere Arten: 1.596 Tiere, darunter Landschildkröten, Vogelspinnen, aber auch Exoten wie Affen, Zebras und ein Serval.
Die Hauptregionen für Aufgriffe waren Bayern, Sachsen und Hamburg. Als häufigstes Herkunftsland wurde bereits zum zehnten Mal in Folge Rumänien identifiziert, gefolgt von Bulgarien.
Forderungen nach strengeren Gesetzen
Um dem kriminellen Handel das Handwerk zu legen, fordert der Deutsche Tierschutzbund ein Verbot des Onlinehandels mit Tieren oder zumindest eine strikte Identitätspflicht für Verkäufer auf Online-Portalen. Ein Lichtblick ist die jüngst vom EU-Parlament beschlossene Verordnung zur EU-weiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, welche die Rückverfolgbarkeit verbessern soll.
Tierheime am Limit
Die Folgen des illegalen Handels tragen oft die ohnehin überlasteten Tierheime. Die beschlagnahmten Tiere sind häufig schwer krank und benötigen eine kostenintensive medizinische Betreuung. Trotz der Zusage im Koalitionsvertrag, Tierheime finanziell zu unterstützen, fehlen im Bundeshaushalt 2026 bislang die entsprechenden Mittel. Der Tierschutzbund sieht die Bundesregierung hier dringend in der Pflicht, um den drohenden Kollaps der Einrichtungen abzuwenden.
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Raus aus dem Hamsterrad: Wenn das Leben nur noch aus Funktionieren besteht
Wenn das Leben nur noch aus „Funktionieren“ besteht: Der Weg zurück zu sich selbst
Kennen Sie diese Phasen, in denen sich das Leben wie ein endloser Marathon anfühlt? Ein Umbruch jagt den nächsten, Krisen fordern Ihre gesamte Kraft und plötzlich bemerken Sie: Die innere Ruhe ist verschwunden. Der Kopf ist voll, der Körper steht unter Dauerstrom.
In solchen Momenten schalten wir oft auf „Autopilot“. Wir funktionieren präzise wie ein Uhrwerk, um den Alltag zu bewältigen – doch das eigentliche Leben, das Spüren und Genießen, findet ohne uns statt.
Dein Körper spricht, wenn der Kopf schweigt
Als Kinesiologin betrachte ich den Menschen als untrennbare Einheit. Psychische Belastungen sind weit mehr als nur „belastende Gedanken“. Sie manifestieren sich als handfeste energetische und körperliche Blockaden.
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Der Stress „sitzt“ tief in den Muskeln.
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Verzweiflung blockiert den natürlichen Energiefluss.
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Das Nervensystem verharrt in einem erschöpfenden Überlebensmodus.
Wenn wir aufhören zu fühlen, um den Schmerz oder den Stress zu bewältigen, beginnt der Körper, die Signale zu senden, die wir im Kopf nicht mehr zulassen.
Kein Standard-Rezept, sondern Ihr individueller Weg
Das Wichtigste, was ich in meiner täglichen Arbeit gelernt habe: Es gibt keinen Einheitsweg aus einer Krise. Jeder Mensch bringt seine eigene Geschichte, individuelle Stressmuster und ein ganz persönliches Tempo mit.
In der Kinesiologie nutzen wir den Muskeltest als präzises Biofeedback-Instrument Ihres Körpers. Anstatt nach starren Schemata vorzugehen, schauen wir ganz individuell:
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Was braucht Ihr System jetzt gerade wirklich? Geht es um Entlastung, Stabilisierung oder einen sanften Impuls zur Veränderung?
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Wo liegen die Ursachen? Wir suchen nach den Wurzeln der Anspannung, die Sie am freien Atmen hindern.
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Welche Ressourcen schlafen in Ihnen? Wir reaktivieren Ihre persönlichen Kraftquellen, damit Sie nicht mehr nur funktionieren, sondern wieder lebendig spüren.
Woran merken Sie, dass Sie im „Funktions-Modus“ feststecken?
Die folgenden Symptome sind häufige Indikatoren dafür, dass Ihr System Hilfe benötigt:
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Psychische Belastung: Erschöpfung, Traurigkeit, ein Gefühl innerer Leere, Angst, ständiges Grübeln oder tiefsitzende Selbstzweifel.
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Psychosomatische Signale: Schlafstörungen, chronische Verspannungen, Verdauungsprobleme, Zähneknirschen oder eine bleierne Müdigkeit.
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Lebenskrisen & Umbrüche: Überforderung im Beruf, Trauerprozesse, Trennungen, familiäre Konflikte oder die Suche nach dem Sinn in neuen Lebensphasen (wie dem Renteneintritt oder dem Auszug der Kinder).
Den Kreislauf durchbrechen
Heilung beginnt dort, wo wir aufhören zu kämpfen und anfangen hinzuschauen. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir Ihren Kopf entlasten und Ihren Körper wieder in die Entspannung führen können – maßgeschneidert auf Ihre aktuelle Lebenssituation.
Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Wenn Sie das Gefühl haben, festzustecken, lassen Sie uns gemeinsam schauen, was Ihr Körper Ihnen sagen möchte.
„Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war, stets kannst du im Heute von Neuem anfangen.“ (Buddha)
Kontakt & Beratung
Gerne begleite ich Sie auf Ihrem Weg zu mehr Leichtigkeit und innerer Balance.
Naturheilpraxis Astrid Frey Spiekerooger Str. 12, 26810 Westoverledingen
Telefon: 04955 / 9899844 | Mobil: 0152 5183 8740
E‑Mail: info@astridfrey.de
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Frühlings-Walking im Julianenpark: Bewegung, Waldluft & Geselligkeit
Genießen Sie den Frühling in Leer aktiv! Jeden Mittwoch um 14 Uhr lädt die Nordic-Walking-Gruppe im Julianenpark zum gemeinsamen Laufen und Klönen ein. Hier stehen sportliches Miteinander und lockere Geselligkeit im Fokus – auch abseits der Strecke. Egal ob Anfänger oder Fortgeschrittene, mit oder ohne Stöcke: Die Teilnahme unter der Leitung von Heilpraktikerin Astrid Frey ist kostenfrei und unverbindlich. Treffpunkt ist der Parkplatz bei Burger King. Atmen Sie tief durch und bewegen Sie sich mit in bester Gesellschaft!

























