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Schulstart: Offene Kitas und Schulen bei höchsten Sicherheitsstandards

Alle Kinder und Jugendlichen gehen zur Kita und in die Schule: Das Schuljahr 2021/2022 nach den Sommerferien wird im Regelbetrieb („Szenario A”) laufen, ebenso werden die Kindertageseinrichtungen weiterhin im Regelbetrieb nach Rahmenhygieneplan Corona („Kita-Szenario A”) geöffnet bleiben, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am heutigen Dienstag in Hannover mitgeteilt hat. Flankiert wird die vollständige Öffnung der Bildungseinrichtungen durch ein Netz aus Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. „Es gilt das Prinzip: Maximale Präsenz bei maximaler Sicherheit. In allen Schulen findet Regelbetrieb statt, begleitet von Maßnahmen aus unserer Sicherheitsstrategie. Alle Kinder kommen zum Präsenzunterricht in die Schule — begleitet von Testungen, Masken, Lüftungs- und Hygienekonzepten. Und alle Vorschulkinder gehen in ihre Krippen und Kindergärten”, erklärte der Kultusminister.
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Über die Details des Schulstartes am 2. September 2021 sind die Schulen heute durch das Niedersächsische Kultusministerium mit einem umfassenden Informationspaket in Kenntnis gesetzt worden. Neben Hinweisen zu den bei Schulstart geltenden Sicherheitsmaßnahmen aus Testen und Maskenpflicht sind den Schulen Hinweise zur Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall, ein Musterschreiben an Eltern zum Thema Reiserückkehr, sowie zu Einschulungsfeiern und zum Thema freiwillige Impfangebote zugegangen.
Für den Schulstart 2021/2022 gelten folgende Rahmenbedingungen:
I. Präsenz und Sicherheitsnetz:
Der Start des Schuljahres 2021/2022 wird für die Laufzeit der neuen Corona-Verordnung bis zum 22. September 2021 mit einem besonders engmaschigen Sicherheitsnetz begleitet, das wie folgt ausgestaltet ist:
1. An den ersten sieben Schultagen — also von Donnerstag 2. bis Freitag 10. September — wird eine tägliche Testpflicht gelten. Die Schülerinnen und Schüler sowie nicht durchgeimpftes Schulpersonal müssen sich in diesem Zeitraum an jedem Tag freitesten, bevor sie in die Schule gehen dürfen. Diese Regelung gilt für die allgemein bildenden Schulen und für den berufsbildenden Bereich. Ab dem 13. September wird die Testpflicht auf drei Tests pro Woche festgelegt. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte.
2. Es besteht an allen Schulformen eine umfassende Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. In den Schulgebäuden ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Jugendliche ab 14 Jahren müssen in Analogie zu den Regelungen im öffentlichen Personennahverkehr eine medizinische Maske anlegen. Dies gilt auch in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden. Zusätzlich sind „Maskenpausen” in den Schulalltag zu integrieren, insbesondere in den 20–5‑20-Lüftungspausen, womit das Maskentragen zirka alle 20 Minuten unterbrochen wird.
II. Befreiung von Präsenzpflicht:
In bestimmten Ausnahmefällen können sich vulnerable Schülerinnen und Schüler, die ein entsprechendes Attest vorlegen, von der Präsenzpflicht befreien lassen. Dies ist möglich in vier Fallkonstellationen:
1. Wenn vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme).
2. Wenn die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1–6 besucht.
3. Wenn die Schülerin oder der Schüler einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist.
4. Wenn die Schülerin oder der Schüler sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann.
Diese Regelung gilt auch bei schriftlichen Arbeiten und praktischen Prüfungen.
Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern.
III. Reiserückkehrende:
Die bundeseinheitlichen Regelungen für Rückkehrer aus Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten sehen folgendes vor:
Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie grundsätzlich vierzehn Tage. Während der Quarantäne ist es — auch für Schülerinnen und Schüler — nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Wer aus einem Hochrisikogebiet kommt, kann sich ab dem fünften Tag der zehntägigen Quarantäne freitesten. Für durchgeimpfte und genesene Personen entfällt die Quarantäne nach Rückreise aus einem Risikogebiet. Strenger sind die Rückkehrerregelungen für Virusvariantengebiete: die Quarantäne gilt hier grundsätzlich 14 Tage. Das gilt auch für durchgeimpfte und genesene Personen. Zudem ist es nicht möglich, sich freizutesten.
IV. Einschulungsfeiern:
Einschulungsfeiern können unter der Beachtung zweier Grundregeln durchgeführt werden:
1. 3 G: Alle Teilnehmenden ab 6 Jahren müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Wir haben den Schulen bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass den Eltern das entsprechend mitzuteilen ist. Die Schule muss zudem dafür Sorge tragen, dass die neu einzuschulenden Schülerinnen und Schüler spätestens einen Tag vor der Einschulung ihren Selbsttest erhalten haben und/oder alternativ am Einschulungstag vor Beginn der Feierlichkeiten eine Testmöglichkeit besteht.
2. Maskenpflicht drinnen: Ebenso wie im regulären Schulalltag gilt in den Schulgebäuden die Maskenpflicht für alle. Bei Einschulungsfeiern drinnen müssen also alle Personen ab 6 Jahren eine Alltagsmaske tragen, alle Personen ab 14 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen.
V. Freiwillige Impfangebote:
Zwischen dem 30. August und dem 6. September findet in Niedersachsen eine große Sonderimpfwoche für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren statt, an der sich auch viele Schulen beteiligen. Das Niedersächsische Kultusministerium begrüßt dieses Engagement, da freiwillige Impfangebote einen weiteren zentralen Baustein in der Sicherheitsstrategie aus Masken, Testen, Lüften und Hygienemaßnahmen darstellen.
Die Schulen werden darum gebeten, auf die Sonderimpfwoche aufmerksam zu machen und die Teilnahme zu ermöglichen. Schülerinnen und Schüler, die einen Impftermin haben, sind vom Unterricht zu befreien.
Überdies gilt:
1. Soweit Impfzentren, Gesundheitsämter oder Praxen an Schulen herantreten, können in Schulen Räumlichkeiten für Impfaktionen zur Verfügung gestellt werden.
2. Während volljährige Schülerinnen und Schüler die Einwilligung selbst erteilen, müssen Minderjährige in der Regel begleitet werden. Dies kann zu dem positiven Effekt führen, dass die Sorgeberechtigten gegebenenfalls ebenfalls versorgt werden können.
3. Das Niedersächsische Kultusministerium ist in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung über weitere freiwillige Angebote für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im Nachgang zur Sonderimpfwoche. Insbesondere bei den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten sowie bei den Hausärztinnen und Hausärzten, die Kinder und Jugendliche betreuen, werden zusätzliche Angebote für Schülerinnen und Schüler entstehen.
4. Sämtliche Impfangebote sind und bleiben freiwillig. Nachteile für den Schulbesuch entstehen für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler nicht.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne zusammenfassend:
„Bildung und Betreuung findet also so normal wie möglich statt, damit Kinder und Jugendliche gemeinsam lernen und spielen, sozial miteinander agieren können. Präsenz ist elementar wichtig für alle Kinder und Jugendlichen! Mit unseren Vorkehrungen sichern wir ab, dass Krippen, Kindergärten und die Schulen für alle geöffnet bleiben können. Die Einrichtungen sind sichere Orte und sollen es bleiben. Jede und jeder kann zudem einen Beitrag zur weiteren Erhöhung der Sicherheit leisten, indem eine Impfung gegen das Coronavirus erfolgt. Alle sind gefordert, die Kitas und Schulen zu schützen.”
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Der Kleingartenbauverein Leer e. V. – Mehr als 100 Jahre gelebte Gartenkultur in Ostfriesland

Der Kleingartenbauverein Leer e. V. – über 100 Jahre grüne Geschichte in Ostfriesland
Der Kleingartenbauverein Leer e. V. blickt auf eine traditionsreiche, über 100-jährige Geschichte zurück, die weit über das einfache Gärtnern hinausgeht. Seit seiner Gründung am 22. Mai 1919 durch 143 engagierte Bürger hat sich der Verein zu einer festen Institution in Ostfriesland entwickelt – mit heute rund 6 Hektar bewirtschafteter Fläche, modernen Vereinsstrukturen und einer lebendigen Gemeinschaft.
🌱 Vom Grabeland zur Gartenanlage – ein Blick zurück
Die ersten Jahre waren geprägt vom Bedürfnis nach Selbstversorgung. Auf zunächst fünf Hektar Land fanden die ersten Mitglieder – 1921 waren es bereits 575 – eine Fläche zum Anbau von Lebensmitteln. Durch Zupachtung wuchs das Vereinsgelände rasch auf über 51 Hektar an. Die Verteilung der Parzellen war damals eine Herausforderung: Anfangs durfte jedes Mitglied 1.000 m² bewirtschaften, später erfolgte die Zuteilung nach Familiengröße – was leider auch zu einigen Tricksereien führte, die bei Entdeckung allerdings streng geahndet wurden.
In Zeiten wirtschaftlicher Not – wie der Inflationszeit 1923 – kam es sogar zu alternativen Zahlungsformen wie der sogenannten „Kartoffelwährung“, die in Nachbarorten wie Aurich oder Norden anerkannt war – in Leer jedoch undenkbar blieb.
🏡 Wandel durch die Jahrzehnte – Gartenarbeit in Kriegs- und Nachkriegszeiten
Während des Dritten Reichs erlebte der Verein tiefgreifende Umstrukturierungen: Der sogenannte „Vereinsleiter“ führte strikte Regeln ein, etwa eine Pflicht zur Weiterbildung. Nach dem Zweiten Weltkrieg lag vieles brach – 1946 standen nur noch 25 Hektar für 900 Mitglieder zur Verfügung. Doch der Wiederaufbau begann: Bis Ende 1948 wurde die Fläche auf 46 Hektar erweitert, und 1.262 Mitglieder engagierten sich aktiv.
Ab den 1950er Jahren musste jedoch auch der Verein dem Wohnungsbau weichen: Immer mehr Grabeland ging verloren. 1954 wurde schließlich mit der heutigen Anlage „Am Westerhammrich“ der Grundstein für die moderne Vereinsstruktur gelegt.
🌼 Die heutige Anlage – grün, gepflegt und gemeinschaftlich
Heute umfasst das Vereinsgelände rund 5,99 Hektar, aufgeteilt in 109 Parzellen à 450 bis 500 m². Die Gärten sind durch gepflegte Hecken eingefasst und über Schlacke- und Schotterwege erreichbar. Gemeinschaftsflächen wie eine Streuobstwiese, eine Lehrimkerei und ein Festplatz laden zum Austausch ein.
Ein Meilenstein war der Stromanschluss 1976, sowie der Ausbau des Vereinsheims, das ursprünglich 1957 aus einem Geräteschuppen hervorging. Das Vereinsheim dient heute als Treffpunkt, Veranstaltungsort und Ort des Miteinanders – mit Toiletten, Lagerräumen und Getränkeausschank.
📜 Gartenordnung und Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Kleingartenbauvereins Leer e. V. verpflichten sich zur Einhaltung der Gartenordnung (Stand: Januar 2023). Dazu gehören unter anderem:
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Ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 100 € (60 € Aufnahmegebühr),
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12 Stunden Gemeinschaftsarbeit pro Parzelle,
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Sauberkeit auf Wegen & Müllvermeidung,
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Vorschriften zu Heckenpflege, Laubengröße und Bauanträgen.
Die Kleingartenanlage ist für Besucher vom 1. März bis 31. Oktober täglich bis 19 Uhr geöffnet, in den Wintermonaten an Wochenenden.

👥 Der aktuelle Vorstand (Stand: 2023)
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1. Vorsitzender: Helmut Aden
📞 0491 66828 | 📱 0174 6023398 | ✉️ helmut-aden@kleingarten-leer.de -
2. Vorsitzender (Landaufseher): Mehmet Yaman
📱 0152 22393352 -
Schatzmeister: Michael van Hove
📱 0152 06774288 | ✉️ schatzmeister@kleingarten-leer.de -
Schriftführer: Keno Harders
📱 0163 1701702 | ✉️ keno.harders@ewetel.net -
Beisitzerin: Lisa Tirrel
📱 0152 26066482 | ✉️ lisa.tirrel@gmail.com -
Beisitzer: Joachim Winter
📱 0170 4304438 | ✉️ joachim.winter2907@gmx.de -
Beisitzer: Timo Voskamp
📱 0176 45630065 | ✉️ 1timovoskamp@gmail.com
Der Kleingartenbauverein Leer e. V. ist mehr als nur ein Ort für Freizeitgärtner. Er ist ein Stück gelebter Stadtgeschichte, ein Zentrum der Gemeinschaft und ein grünes Refugium inmitten Ostfrieslands. Ob jung oder alt, ob für Gemüsebeete, Blumenpracht oder Bienenhaltung – hier findet jeder seinen Platz im Grünen.
📍 Standort der Anlage:
Kleingartenanlage „Am Westerhammrich“
An den Gärten, 26789 Leer
Tipp: Du möchtest Mitglied werden oder eine Parzelle pachten? Kontaktiere den Vorstand – neue Mitglieder sind herzlich willkommen!
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Private Krankenversicherung Ostfriesland

Private Krankenversicherung Ostfriesland – Ihr starker Gesundheitsschutz direkt aus der Region
Ostfriesland/Leer, 18. Mai 2025 – Wer sich in Ostfriesland optimal für Gesundheit und Pflege absichern möchte, stößt bei der Suche nach einer leistungsstarken privaten Krankenversicherung schnell auf ein breites Angebot. Besonders gefragt: maßgeschneiderte Tarife, persönliche Beratung und ein starker regionaler Partner – wie die Allianz Hauptvertretung Heidi Noormann in Leer.
Für jeden Lebensabschnitt die passende Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Vorteile für viele Berufsgruppen – ob Selbstständige, Arbeitnehmer:innen, Beamte oder Ärzt:innen. Mit individuell anpassbaren Tarifen, hohen Erstattungen und umfassenden Zusatzleistungen überzeugt die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) durch Qualität und Service.
Angebote im Überblick:
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PKV für Selbstständige
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PKV für Angestellte
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PKV für Beamte & Beihilfeberechtigte
Kombination aus Beihilfe und privatem Schutz, besonders günstige Tarife, bis zu 100 % Absicherung möglich. -
PKV für Ärzt:innen & Medizinstudierende
Exklusive Konditionen, digitale Services und Gruppenverträge über Ärztekammern.
Regionale Beratung – maßgeschneidert für Ostfriesland
Die Allianz Hauptvertretung Heidi Noormann in Leer bietet persönliche Beratung und individuelle Lösungen – direkt in Ihrer Nähe. Hier erhalten Sie nicht nur Informationen, sondern auch konkrete Empfehlungen, die zu Ihrem Lebensstil und Ihrem Gesundheitsbedarf passen.
Adresse:
Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32, 26789 Leer, Ostfriesland
Telefon: 0491 99239152
Öffnungszeiten:
Mo–Fr: 09:00 – 12:30 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr
Fr: nachmittags nach Vereinbarung
Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte
Auch wer gesetzlich versichert ist, kann mit privaten Zusatzversicherungen gezielt mehr Leistungen erhalten – etwa:
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Zahnzusatzversicherung
Bis zu 100 % Erstattung für Zahnbehandlungen, Prophylaxe, Bleaching, Zahnersatz – ganz ohne Wartezeit. -
Ambulante Zusatzversicherung
Für Heilpraktikerleistungen, Brillen, Kontaktlinsen, Vorsorge und alternative Behandlungen. -
Krankenhauszusatzversicherung
Chefarztbehandlung und Einbettzimmer im Krankenhaus – wie ein:e Privatpatient:in. -
Pflegezusatzversicherung
Finanzielle Absicherung im Pflegefall, umfassende Assistance-Leistungen und mehr Selbstbestimmung. -
OptionFlexiMed
Der flexible Einstiegstarif für Studierende und junge Leute mit garantierter Gesundheitsabsicherung.
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Kompetente Ansprechpartnerin vor Ort: Heidi Noormann
Wer in Ostfriesland eine private Krankenversicherung sucht, profitiert von regionaler Beratung, modernen Tarifen und individuellen Lösungen. Die Allianz Hauptvertretung in Leer bietet Ihnen genau das – zuverlässig, transparent und ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

❓ Welche private Krankenversicherung ist in Ostfriesland empfehlenswert?
In Ostfriesland empfiehlt sich besonders die Allianz Private Krankenversicherung (APKV), vertreten durch Allianz Hauptvertretung Heidi Noormann in Leer. Die APKV bietet individuelle Beratung, flexible Tarife und zuverlässigen Service direkt vor Ort. Ob Angestellte, Selbstständige oder Beamte – die Allianz passt den Versicherungsschutz gezielt an Ihre Lebenssituation an. Durch die persönliche Nähe und langjährige Erfahrung profitieren Versicherte in Ostfriesland von einer starken Partnerschaft und schneller Erreichbarkeit.
❓ Was bietet die Allianz PKV für Selbstständige oder Beamte?
Die Allianz PKV bietet für Selbstständige:
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Flexible Selbstbeteiligung & individuelle Tarifgestaltung
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Umfangreiche Vorsorgeprogramme & Familienleistungen
Für Beamte und Beihilfeberechtigte:
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Optimal kombinierbare Beihilfeergänzungstarife
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Bis zu 100 % Absicherung
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Hohe Beitragsrückerstattung & exklusive Tarife speziell für Beamte auf Widerruf
Beide Gruppen profitieren von digitalen Services, einfacher Abwicklung und persönlichen Ansprechpartnern – z. B. direkt in Leer bei Allianz Heidi Noormann.
❓ Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung in Leer, Ostfriesland?
Ja, eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich besonders für gesetzlich Versicherte in Leer und Umgebung, da gesetzliche Kassen oft nur Basisleistungen übernehmen. Die Allianz bietet mit MeinZahnschutz Tarife, die:
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Bis zu 100 % der Kosten für Zahnreinigung, Prophylaxe und Zahnersatz übernehmen
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Leistungen für Bleaching, Angstpatientenbehandlung und Schienen einschließen
-
Keine Wartezeit & eine Innovationsgarantie bieten
Gerade für Familien, Kinder oder Menschen mit hoher Zahnarztfrequenz ist eine solche Zusatzversicherung ein sinnvoller finanzieller Schutz – regional gut betreut durch die Allianz vor Ort in Ostfriesland.
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Hundehaftpflichtversicherung in Niedersachsen – Pflicht, Leistungen und Strafen für Hundehalter

Hundehaftpflichtversicherung in Ostfriesland – Ihr Schutz in Leer und Umgebung
Wer in der Stadt Leer oder Ostfriesland mit seinem Hund unterwegs ist, weiß: Auch der liebste Vierbeiner kann mal für einen Schaden sorgen. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit reicht – und schon ist ein Fahrradfahrer gestürzt oder ein Gartenzaun beschädigt. Genau hier greift die Hundehaftpflichtversicherung.
Die Allianz Hundehaftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz bei Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihren Hund verursacht werden. Ob beim Spaziergang, im Urlaub oder auf dem Hundeplatz – mit einer Versicherungssumme von bis zu 100 Millionen Euro sind Sie auf der sicheren Seite.
Warum eine Hundehaftpflichtversicherung in Leer wichtig ist:
In Niedersachsen besteht eine gesetzliche Pflicht zur Hundehaftpflicht – unabhängig von Rasse oder Größe. Wer in Leer oder Ostfriesland einen Hund hält, muss eine entsprechende Versicherung nachweisen können. Die Allianz bietet hier einen zuverlässigen und leistungsstarken Schutz.
Das leistet die Allianz Hundehaftpflichtversicherung:
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Schutz bei Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
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Absicherung bei Mietsachschäden, z. B. in Mietwohnungen oder Ferienunterkünften
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Kostenübernahme bei ungewolltem Deckakt
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Forderungsausfalldeckung, wenn Sie durch einen nicht versicherten Hund geschädigt werden
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Bergungskosten, z. B. bei Rettung Ihres Hundes durch Feuerwehr oder Polizei
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Mitversicherung von Hundesittern, Gassigängern oder Freunden
Individuelle Beratung in Leer:
Ihre Ansprechpartnerin vor Ort ist Heidi Noormann, Allianz-Agentur in der Blinke 32, 26789 Leer. Sie berät Sie persönlich und stellt sicher, dass Ihre Hundehaftpflichtversicherung optimal zu Ihrem Alltag in Ostfriesland passt.
📞 Vereinbaren Sie einen Termin oder kommen Sie direkt vorbei. Tel.: 0491 99239152
🐾 Sicher unterwegs mit Ihrem Hund – in Leer und ganz Ostfriesland.
Hundehaftpflichtversicherung in Niedersachsen – Das sollten Hundehalter in Leer und Ostfriesland wissen
In Niedersachsen – und damit auch in der Stadt Leer und ganz Ostfriesland – gilt: Eine Hundehaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund zu versichern – mit einer Ausnahme: Welpen unter sechs Monaten.
✅ Versicherungspflicht für Hunde in Niedersachsen
Alle Hundehalter müssen für ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Pflicht gilt unabhängig von Rasse oder Größe des Tieres. Nur Hunde unter sechs Monaten sind von der Versicherungspflicht befreit.
💶 Mindestversicherungssumme gesetzlich geregelt
Die Versicherung muss bestimmte Mindestdeckungssummen erfüllen:
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500.000 € für Personenschäden
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250.000 € für Sachschäden
Diese Beträge sichern Sie als Halter ab, wenn Ihr Hund Dritten Schaden zufügt – etwa durch einen Biss, einen Unfall oder das Zerstören fremden Eigentums.
⚠️ Was passiert ohne Hundehaftpflicht?
Wer seinen Hund nicht versichert, riskiert hohe Geldstrafen. Die Bußgelder können in Niedersachsen bis zu 10.000 Euro betragen. Es lohnt sich also nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch finanziell, dieser Pflicht nachzukommen.
📌 Zusatzinfos für Hundehalter in Leer und Umgebung:
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Hundesteuer: Zusätzlich zur Versicherung wird eine Hundesteuer erhoben. Die Höhe richtet sich nach Gemeinde, Anzahl der Hunde und ggf. Einstufung als „gefährlicher Hund“.
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Besondere Regelungen: In Niedersachsen gelten darüber hinaus spezielle Vorschriften für das Halten von Hunden, z. B. Leinenpflicht oder Sachkundenachweise bei bestimmten Hunderassen.
Gut abgesichert in Leer: Allianz Hundehaftpflicht bei Heidi Noormann
In Leer (Ostfriesland) steht Ihnen Heidi Noormann, Allianz-Agentur, als persönliche Ansprechpartnerin zur Seite. Hier erhalten Sie kompetente Beratung und maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Ihren Hund – inklusive gesetzlich vorgeschriebener Mindestdeckung und starken Zusatzleistungen.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann – Blinke 32, 26789 Leer
📞 Jetzt Termin vereinbaren und sorgenfrei durchstarten! Tel.: 0491 99239152
