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Nds. Oberverwaltungsgericht: Vorläufige Außervollzugsetzung der 2‑G-Regelung im Einzelhandel

Vorläufige Außervollzugsetzung der 2‑G-Regelung im Einzelhandel
Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tage § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV‑2 und dessen Varianten vom 23. November 2021, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 13. Dezember 2021(im Folgenden: Corona-VO), vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 13 MN 477/21). Diese Rechtsvorschrift ordnet in bestimmten Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels ein Verbot des Zutritts für Kunden an, die weder über einen Impfnachweis noch über einen Genesenennachweis verfügen (sog. 2‑G-Regelung im Einzelhandel).
Gegen diese Regelung hatte sich eine Antragstellerin, die auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt, mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt und geltend gemacht, die Infektionsschutzmaßnahme sei nicht notwendig und auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar.
Dem ist der 13. Senat im Wesentlichen gefolgt. Die 2‑G-Regelung im Einzelhandel in der konkreten Ausgestaltung nach § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Corona-VO sei derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme. Die Eignung zur Erreichung der infektiologischen Ziele sei durch die — fraglos erforderlichen — zahlreichen Ausnahmen in § 9a Abs. 1 Satz 2 Corona-VO bereits reduziert. Allein im von der 2‑G-Regelung nicht umfassten Lebensmitteleinzelhandel finde der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte statt. Auch die Erforderlichkeit sei zweifelhaft. Der Senat habe bereits mehrfach beanstandet, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten. Es sei nicht ersichtlich, dass die Erforschung von Infektionsumfeldern auch durch das Land Niedersachsen intensiviert worden wäre, um die Zielgenauigkeit der Schutzmaßnahmen zu erhöhen. Eine schlichte Übertragung von Erkenntnissen zum Geschehen in geschlossenen Räumen von Sport- und Freizeiteinrichtungen (vgl. hierzu die Pressemitteilung Nr. 62 vom 10.12.2021) dränge sich angesichts erheblicher Unterschiede zu dem Geschehen im Einzelhandel nicht auf. Letzteres erscheine jedenfalls regelmäßig durch eine kürzere Verweildauer der Kunden, eine geringere Kundendichte, eine geringere Anzahl unmittelbarer Personenkontakte (Face-to-Face), geringere körperliche Aktivitäten und eine bessere Durchsetzung von Hygienekonzepten gekennzeichnet. Zudem könnten die Kunden, wie in vielen anderen Alltagssituationen, auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Nach neueren Erkenntnissen dürften Atemschutzmasken dieses Schutzniveaus — eine in Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels durchaus durchzusetzende richtige Verwendung der Maske vorausgesetzt — das Infektionsrisiko derart absenken, dass es nahezu vernachlässigt werden könne. Auch das Robert Koch-Institut sehe in seiner ControlCOVID-Strategie zur Vorbereitung auf den Herbst/Winter 2021/22 selbst für die höchste Warnstufe nicht den Ausschluss ungeimpfter Kunden vom Einzelhandel vor. Die Corona-VO hingegen ordne die 2‑G-Regelung bereits ab der Warnstufe 1 an, die durch ein mildes Infektionsgeschehen gekennzeichnet sei. Selbst bei der derzeit geltenden Warnstufe 2 erachte der Verordnungsgeber das Infektionsgeschehen als beherrschbar. Zur Reduzierung eines solchen Infektionsgeschehens leiste die 2‑G-Regelung in ihrer konkreten Ausgestaltung durch § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 Corona-VO nur einen sehr geringen Beitrag. Dieser könne durch eine FFP2-Maskenpflicht auf ein für das Infektionsgeschehen irrelevantes Niveau reduziert werden. Demgegenüber stünden durchaus erhebliche Eingriffe in die Grundrechte der ungeimpften Kunden und der Betriebsinhaber. In dieser Relation — beherrschbares Infektionsgeschehen, geringe Wirkung der Infektionsschutzmaßnahme und erhebliche Grundrechtseingriffe — erweise sich die 2‑G-Regelung im Einzelhandel derzeit als unangemessen. Eine andere Bewertung gebiete — bei objektiver Betrachtung des dem Senat bekannten oder vom Land Niedersachsen präsentierten aktuellen Erkenntnisstands — auch die neue Omikron-Variante nicht.
Die 2‑G-Regelung im Einzelhandel in der konkreten Ausgestaltung nach § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 Corona-VO dürfte auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht zu vereinbaren sein. Nachvollziehbare sachliche Gründe dafür, dass beispielsweise zwar Gartenmarktgüter, Güter des Blumenhandels einschließlich der Güter des gärtnerischen Facheinzelhandels und Güter zur Reparatur und Instandhaltung von Elektronikgeräten zu den von der 2‑G-Regelung ausgenommenen “Gütern des täglichen Bedarfs oder zur Grundversorgung der Bevölkerung” gezählt würden, aber Baumärkte uneingeschränkt der 2‑G-Regelung unterworfen blieben, seien nicht erkennbar.
Schwerwiegende öffentliche Interessen, die einer vorläufigen Außervollzugsetzung der danach voraussichtlich rechtswidrigen Regelung entgegenstünden, seien nicht gegeben. Unter Berücksichtigung der in den zurückliegenden Corona-Verordnungen getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen und des aktuellen Infektionsgeschehens auch im Land Niedersachsen sei die 2‑G-Regelung im Einzelhandel kein wesentlicher Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung des Landes Niedersachsen. Dies folge auch nicht aus der maßgeblich politischen Festlegung in der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Dezember 2021.
Die Außervollzugsetzung der sog. 2‑G-Regelung im Einzelhandel wirkt nicht nur zugunsten der Antragstellerin in diesem Verfahren. Sie ist vielmehr in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich.
Der Beschluss ist unanfechtbar.


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Online-Nachhilfe in Leer richtig wählen – Expertenwissen und regionale Betreuung

Worauf man bei Online-Nachhilfe achten sollte – persönliche Beratung, Online-Marketing und Präsenzunterricht in Leer
Online-Nachhilfe gewinnt auch in Leer immer mehr an Bedeutung. Sie bietet flexible Lernmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen und Schulformen – und das bequem von zu Hause aus. Doch nicht jede Online-Nachhilfe ist gleich gut. Um den Lernerfolg sicherzustellen, sind einige wichtige Punkte zu beachten. Besonders vor Ort in Leer profitieren Familien von persönlicher Beratung, einer großen Fächerauswahl und der Möglichkeit, Online-Nachhilfe mit Präsenzunterricht zu kombinieren.
Expertenwissen und langjährige Erfahrung als Grundlage
Bei der Auswahl einer geeigneten Online-Nachhilfe ist es wichtig, auf die Erfahrung der Lehrkräfte und Anbieter zu achten. Experten mit langjähriger Praxis kennen die Herausforderungen verschiedener Schulformen – von der Grundschule über die Sekundarstufe bis zum Abitur – und können den Unterricht individuell anpassen. In Leer gibt es zahlreiche Angebote, die diese Anforderungen erfüllen und eine umfassende Betreuung garantieren.
Persönliche Beratung – der Schlüssel zum passenden Nachhilfeangebot
Auch bei Online-Nachhilfe spielt das persönliche Gespräch eine zentrale Rolle. Vor dem Start hilft eine individuelle Beratung dabei,
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den Lernstand genau zu erfassen,
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die passenden Fächer und Themen zu wählen,
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Online-Nachhilfe in Leer mit persönlicher Beratung und regionalem Fokus
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Online-Nachhilfe richtig wählen: Tipps für Beratung, Marketing und Präsenzunterricht

Worauf man bei Online-Nachhilfe achten sollte – persönliche Beratung, Online-Marketing und Präsenzunterricht als Ergänzung
Online-Nachhilfe wird immer beliebter und bietet eine flexible Möglichkeit, Schülern gezielt beim Lernen zu helfen. Doch bevor die Entscheidung für ein Online-Nachhilfeangebot fällt, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Dieser Beitrag zeigt, worauf Eltern und Schüler bei der Auswahl von Online-Nachhilfe achten sollten, warum ein persönliches Gespräch vorab sinnvoll ist und wie lokale Nachhilfeinstitute Online-Marketing nutzen können. Außerdem geht es um die Vorteile, Online-Nachhilfe mit Präsenzunterricht zu kombinieren.
Qualität vor Quantität – vorher gut informieren
Das Angebot an Online-Nachhilfe ist groß und vielfältig. Dabei ist es wichtig, nicht nur auf den Preis oder die Werbung zu schauen, sondern vor allem auf die Qualität. Wichtige Fragen, die vor der Anmeldung geklärt werden sollten:
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Welche technischen Voraussetzungen werden benötigt? Ist die Plattform benutzerfreundlich und stabil?
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Nur wer diese Punkte vorher klärt, kann sicherstellen, dass die Online-Nachhilfe wirklich effektiv und nachhaltig ist.
Persönliches Gespräch – der Schlüssel zur passenden Nachhilfe
Auch wenn Online-Nachhilfe digital stattfindet, sollte ein persönliches Beratungsgespräch nicht fehlen. Dieses Gespräch bietet die Möglichkeit,
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den individuellen Lernbedarf zu analysieren,
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konkrete Ziele und Erwartungen abzustimmen,
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Online-Marketing als Chance für lokale Nachhilfeinstitute
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So können lokale Anbieter Online-Nachhilfe und Präsenzunterricht ideal kombinieren und ihren Service digital und persönlich präsentieren.
Präsenzunterricht als Ergänzung – die Vorteile der Hybridlösung
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Für praktisches Üben und Übungen, die digital schwer umzusetzen sind
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Eine Kombination aus Online- und Präsenzunterricht bietet deshalb das Beste aus beiden Welten: Flexibilität und persönliche Betreuung.
Online-Nachhilfe mit Bedacht wählen und hybrid kombinieren
Online-Nachhilfe ist eine moderne und flexible Lernmethode mit vielen Vorteilen. Um den größtmöglichen Erfolg zu erzielen, sollten Eltern und Schüler vor der Buchung genau hinschauen, sich persönlich beraten lassen und auch lokale Nachhilfeinstitute mit digitalem Angebot in Betracht ziehen. Ergänzend zum Online-Unterricht kann Präsenzunterricht wichtige Impulse geben und den Lernerfolg nachhaltig steigern. So entsteht ein ganzheitliches Lernkonzept, das individuell auf den Schüler abgestimmt ist.
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Mathe Nachhilfe: Die 3 häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet

Mathe Nachhilfe: Diese 3 Fehler machen viele Schüler – und wie wir sie lösen
Mathematik zählt zu den Fächern, in denen Schüler oft Schwierigkeiten haben. Dabei wiederholen sich häufig bestimmte Fehler, die das Lernen erschweren und zu Frustration führen. Eine gezielte Mathe Nachhilfe kann hier helfen, genau diese Fehler zu erkennen und systematisch zu beheben. Im Folgenden werden die drei häufigsten Fehler vorgestellt und erklärt, wie sie mit professioneller Unterstützung gelöst werden können.
Fehler 1: Grundlagen werden nicht ausreichend verstanden
Viele Schüler versuchen, komplexe Aufgaben zu lösen, ohne die grundlegenden Rechenarten oder mathematischen Prinzipien sicher zu beherrschen. Ohne ein stabiles Fundament entstehen schnell Verständnisprobleme, die sich durch die ganze Schullaufbahn ziehen.
Lösung:
Mathe Nachhilfe setzt genau hier an und wiederholt die Basisinhalte. Schritt für Schritt werden Grundkenntnisse wie Bruchrechnung, Prozentrechnung oder einfache Gleichungen gefestigt. Dabei helfen anschauliche Erklärungen und Übungen, die Grundlagen sicher zu verankern.
Fehler 2: Ungenügende Übung und fehlende Anwendung
Mathematik lernt man vor allem durch regelmäßiges Üben. Wer Aufgaben nur oberflächlich angeht oder sich auf auswendig gelernte Formeln verlässt, hat später Probleme beim Transfer auf neue Fragestellungen.
Lösung:
In der Nachhilfe wird gezielt geübt – mit abwechslungsreichen Aufgaben und realen Beispielen. So wird das mathematische Denken gefördert, und die Schüler lernen, Inhalte flexibel anzuwenden. Feedback und Korrekturen unterstützen den Lernprozess zusätzlich.
Fehler 3: Fehlende Struktur und Orientierung im Lernstoff
Mathematik baut aufeinander auf. Ohne klare Struktur oder Übersicht verlieren viele Schüler den Überblick und wissen nicht, welche Themen wichtig sind oder wie sie sich vorbereiten sollen.
Lösung:
Professionelle Nachhilfe bietet eine klare Lernstruktur mit individuellen Lernplänen. Die Lehrkraft begleitet systematisch den Fortschritt, setzt Prioritäten und bereitet gezielt auf Klassenarbeiten oder Prüfungen vor. So wird der Lernstoff überschaubar und greifbar.
Mathe Nachhilfe als Schlüssel zum Erfolg
Diese drei Fehler sind häufige Stolpersteine im Mathematikunterricht – müssen aber nicht dauerhaft bleiben. Mit gezielter Mathe Nachhilfe können Schwächen gezielt bearbeitet, Stärken aufgebaut und nachhaltige Lernerfolge erzielt werden. Wer frühzeitig Unterstützung sucht, legt den Grundstein für mehr Selbstvertrauen und bessere Noten in Mathe.
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