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Der Arbeitsmarkt im Juni 2019

Konjunkturelle Abschwächung ist sichtbar
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
„Die schwächere konjunkturelle Entwicklung hinterlässt leichte Spuren auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit ist im Juni nur wenig gesunken. Die Zahl der gemeldeten Stellen geht auf hohem Niveau zurück und das Beschäftigungswachstum verliert an Dynamik.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im Juni:
-20.000 auf 2.216.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:
-60.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:
unverändert bei 4,9 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Die Arbeitslosigkeit ist von Mai auf Juni um 20.000 auf 2.216.000 gesunken. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den Juni ein leichter Rückgang um 1.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr waren 60.000 weniger Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote beträgt wie im Mai 4,9 Prozent. Im Vergleich zum Juni des vorigen Jahres hat sie sich um 0,1 Prozentpunkte verringert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Mai auf 3,0 Prozent.
Der Einfluss der sich abschwächenden Konjunktur zeigt sich am deutlichsten in der Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Sie ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 6.000 gestiegen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Juni 2019 bei 3.172.000 Personen. Das waren 62.000 weniger als vor einem Jahr.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 21.000 erhöht. Mit 45,28 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 462.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 595.000 gestiegen. Insgesamt waren im April nach hochgerechneten Angaben der BA 33,38 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von März auf April ein Anstieg um 38.000.
Arbeitskräftenachfrage
Die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern bewegt sich auf hohem Niveau, wird aber merklich schwächer. Im Juni waren 798.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 8.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 4.000 Stellen verringert. Der Stellenindex der BA (BA‑X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland – blieb im Juni 2019 unverändert bei 248 Punkten. Er liegt damit 6 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
704.000 Personen erhielten im Juni 2019 Arbeitslosengeld, 43.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juni bei 3.964.000. Gegenüber Juni 2018 war dies ein Rückgang von 208.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
Ausbildungsmarkt
Von Oktober 2018 bis Juni 2019 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 460.000 Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 18.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 210.000 im Juni noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 529.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 17.000 mehr als vor einem Jahr. Davon waren im Juni noch 241.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Am häufigsten wurden Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel, für Kaufleute für Büromanagement sowie für Verkäuferinnen und Verkäufer. Wie in den Vorjahren zeigen sich auch 2018/19 regionale, berufsfachliche und qualifikatorische Disparitäten, die den Ausgleich von Angebot und Nachfrage erheblich erschweren.
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Im Jahr 2012 begann alles mit der Facebookseite „Wir Leeraner“. Die Freude an der lokalen Berichterstattung im Ehrenamt war der Grundstein des heutigen Erfolges. 2015 wurde die Leeraner Bürgerzeitung herausgegeben. Es folgten die Auricher Bürgerzeitung. Im Frühjahr 2017 kamen die Emder- und die Emsländer Bürgerzeitung hinzu. Kurze Zeit später wurden aus den vier Bürgerzeitungen das LeserECHO, um die Vorteile eines einheitlichen Marktauftritts zu nutzen. Parallel wurden seit 2015 die Stadt- und Gemeindeportale sowie die Fachportale weiterentwickelt. Im Jahr 2018 konnten weitere Gebiete dazugewonnen werden. In 2019 wurden bis jetzt über 200 Stadtportale vom LeserECHO online geschaltet – weitere Stadt- und Fachportale werden folgen.

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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32 · 26789 Leer
📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de
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Beschwerde beim Notar einreichen: So hilft die Notarkammer

Das Landgericht Aurich: Hier werden Beschwerden über Notarkosten im Rahmen des Kostenbeschwerdeverfahrens geprüft — Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Beschwerden bei Notaren: Ihre Rechte und Wege zur Klärung
Notare übernehmen eine zentrale Rolle bei rechtlich wichtigen Angelegenheiten, wie Immobilienkauf, Testament oder Vertragsbeurkundung. Trotz größter Sorgfalt kann es vorkommen, dass Beteiligte mit der Arbeit eines Notars nicht zufrieden sind. Die Notarkammer ist in solchen Fällen Ihre erste Anlaufstelle.
Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren?
Die Notarkammer fühlt sich besonders den Rechtsuchenden verpflichtet. Wenn Sie Beschwerden gegen die Arbeit eines Notars haben, können Sie diese schriftlich bei der Geschäftsstelle der Notarkammer einreichen. Ziel der Kammer ist es, Vermittler zwischen Beschwerdeführer und Notar zu sein und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wichtig: Die Kammer prüft nicht automatisch die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit, sondern vermittelt zwischen den Beteiligten.
Was gilt für Beschwerden über Notarkosten?
Nicht alle Beschwerden können direkt von der Notarkammer entschieden werden. Kostenrechnungen fallen in ein eigenes Verfahren:
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Das sogenannte Kostenbeschwerdeverfahren (§ 156 KostO) wird bei dem Landgericht eingeleitet, in dessen Bezirk der Notar tätig ist.
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Auf diesem Weg können Sie prüfen lassen, ob die erhobenen Notarkosten gesetzeskonform sind.
Tipps für Beschwerdeführer
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Schriftlich einreichen: Beschwerde klar formulieren und alle relevanten Unterlagen beifügen.
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Fristgerecht handeln: Beschwerden sollten möglichst zeitnah nach dem Vorfall erfolgen.
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Klarheit über den Zuständigkeitsbereich: Die Notarkammer vermittelt bei Beschwerden über die Arbeit des Notars, nicht bei Fragen zu den Gebühren.
Zusammenfassung
Beschwerden bei Notaren sind geregelt und bieten Ihnen die Möglichkeit, Unzufriedenheit offiziell zu äußern und klären zu lassen. Die Notarkammer unterstützt als Vermittler, während Kostenfragen über das Kostenbeschwerdeverfahren beim Landgericht behandelt werden. So bleibt der Schutz der Rechtsuchenden gewährleistet.
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Notarkosten verstehen: So viel kostet ein Notar wirklich

Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung
Notarkosten: Was Sie wissen sollten
Wer einen Notar beauftragt, fragt sich oft: „Was kostet ein Notar eigentlich?“ Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt, damit Transparenz und Fairness für alle Beteiligten gewährleistet sind. Notare dürfen ihre Gebühren nicht willkürlich festlegen – und das hat seinen Grund.
Gesetzlich vorgeschriebene Notarkosten
Notare sind verpflichtet, ihre Amtstätigkeit nach gesetzlich festgelegten Gebühren abzurechnen. Das bedeutet:
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Vereinbarungen über niedrigere oder höhere Kosten sind nicht erlaubt.
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Die Kosten richten sich nach dem Bedeutungsgrad des Geschäfts, nicht nach dem zeitlichen Aufwand oder der Art der Tätigkeit.
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Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die freie Wahl des Notars nicht von einem vermeintlich „günstigen Preis“ beeinflusst wird.
Diese Regelung schützt sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. So können alle Beteiligten sicher sein, dass die Notarkosten fair und transparent berechnet werden.
Wovon hängen die Notarkosten ab?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser Wert ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Wert des jeweiligen Rechtsgeschäfts – zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie, bei Schenkungen oder Erbangelegenheiten.
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Beispiel Immobilie: Je höher der Kaufpreis, desto höher die Notargebühren.
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Beispiel Testament oder Erbvertrag: Komplexe Regelungen können höhere Gebühren bedeuten, da der Geschäftswert hier maßgeblich ist.
Wichtig: Nicht die Dauer oder der Umfang der Arbeit des Notars entscheidet über die Kosten, sondern ausschließlich der wirtschaftliche Wert des beurkundeten Geschäfts.
Warum das wichtig ist
Die gesetzliche Regelung der Notarkosten bietet Sicherheit und Planbarkeit für alle Beteiligten. Sie schützt davor, dass Interessenkonflikte oder Preisvergleiche die Auswahl eines Notars beeinflussen. So können Sie sich darauf verlassen, dass der Notar unabhängig, unparteiisch und fair tätig wird.
Notarkosten sind gesetzlich geregelt und transparent. Wer die Hintergründe kennt, kann sich gut auf die Beurkundung vorbereiten und versteht, warum der Preis nicht variabel ist. Die Kosten spiegeln immer den Wert des Rechtsgeschäfts wider – nicht den Aufwand des Notars.
