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Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen setzt Zeichen am Orange Day: Radtour, Protestmeile und Musikalische Darbietungen in Leer
Auf dem Foto von Links: Maike Jakobs, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Leer, Frau Tomke Hamer und Frau Cäcilie Schürmann
Leerer Arbeitskreis setzt Zeichen am Orange Day gegen Gewalt an Frauen und Kindern
Der Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen und Kinder im Landkreis Leer setzt am sogenannten Orange Day, dem 25. November, zwischen 11 und 12 Uhr ein sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen. Drei Aktionen sind geplant: ein „radelnder Protest“ mit Bürgerinnen und Mandatsträgern, eine groß angelegte Protestmeile entlang der Mühlenstraße und musikalische Darbietungen. Interessierte sind eingeladen, an einer Radtour teilzunehmen, die um 10.45 Uhr vor dem Theater an der Blinke beginnt, um auf das Thema Gewalt aufmerksam zu machen. Teilnehmer, darunter Landrat Matthias Groote, Bürgermeister Claus-Peter Horst, Vertreter des Kommandos SES in Leer sowie Kreistags- und Stadtratsmitglieder, sind eingeladen, mit orangen Warnwesten in die Pedale zu treten. Anmeldungen sind beim Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Leer, Tomke Hamer, möglich (0491/9782–315 / tomke.hamer@leer.de ).
Zeitgleich zur Radtour positionieren sich rund 50 orange-gekleidete Akteurinnen mit orangenen Schirmen und Lampions-Geräten in verschiedenen Bereichen der Mühlenstraße. Ihre Standpunkte zum Thema Gewalt an Frauen und Kindern werden sie dabei mit großen Plakaten öffentlich machen. Unterdessen wird der Frauenchor „Malle Diven“ der Ländlichen Akademie Krummhörn durch die Innenstadt von Leer ziehen, um an verschiedenen Stellen das Lied „Anonyme Opfer“ zu singen. „Anonyme Opfer schweigen alles in sich rein. Anonyme Opfer haben Angst, ihren Schmerz ganz laut wegzuschreien“, heißt es in dem Lied der Gruppe „Pur“.
„In Deutschland ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen, das sind mehr als 12 Millionen Frauen“, erläuterte die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Leer, Tomke Hamer, die Beweggründe für den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen . Alle 45 Minuten wurde eine Frau in Deutschland durch ihren Partner gefährlich körperlich verletzt. Jeden dritten Tag töte ein Mann seine (Ex-)Partnerin“, so Hamer. Bereits seit 2010 nutze der Arbeitskreis den Orange Day, um auf diese alarmierenden gesellschaftlichen Zustände aufmerksam zu machen. Hamer zur Seite stehen viele weitere Frauen anderer Institutionen in Leer. Dazu Dazu gehören das Frauenhaus in Leer mit der Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (BISS), die Polizeiinspektion Leer/Emden, Beratungsstellen der Diakonie und AWO, der Arbeitskreis Mädchen, die Seniorenbeauftragte der Stadt Leer, die Lebenshilfe, BBS-Schulsozialarbeiterinnen, das Gesundheitsamt des Landkreise Leer, die Service-Clubs, der Lions-Club Leer-Evenburg, die Soroptimisten und der Zonta-Clubs Leer.
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Landgericht Aurich: Vier neue Strafverfahren wegen Vergewaltigung, Raub und Betrug
Vier neue Strafverfahren: Landgericht verhandelt schwere Vorwürfe in Ostfriesland
In der ersten Septemberwoche beginnen am Landgericht mehrere erstinstanzliche Strafverfahren. Die Fälle reichen von dem Vorwurf einer Vergewaltigung über schwere Gewaltkriminalität bis hin zu bandenmäßigem Betrug und Geldwäsche. Verhandelt wird in Aurich und Emden betreffend Taten aus den Jahren 2022 bis 2025.
Das Landgericht hat die neu beginnenden erstinstanzlichen Strafverfahren für die Kalenderwoche 36 bekannt gegeben. Insgesamt stehen vier Verfahren vor den Großen Strafkammern beziehungsweise der Großen Jugendkammer an. Die Vorwürfe sind unterschiedlich, teilweise geht es um schwere Straftaten.
Wichtig: Bei sämtlichen Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die Hauptverhandlungen dienen dazu, zu klären, ob die erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffen.
Vergewaltigung in Emden: Prozess gegen 37-Jährigen beginnt
Am 31. August 2026 um 9 Uhr beginnt unter dem Aktenzeichen 11 KLs 10/26 ein Verfahren vor der 4. Großen Strafkammer. Den Vorsitz führt der Vorsitzende Richter am Landgericht Dr. Gralla. Verhandelt wird in Saal 116.
Angeklagt ist ein 37-jähriger Mann aus Emden. Ihm wird vorgeworfen, im November 2025 in seiner Wohnung in Emden eine während der Tat schlafende Zeugin vergewaltigt zu haben.
Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind zwei Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
Ein Fortsetzungstermin ist für 7. September 2026 um 9 Uhr in Saal 116 angesetzt.
Vier Fälle von Vergewaltigung und Körperverletzung in Dornum
Ebenfalls vor der 2. Großen Strafkammer beginnt am 2. September 2026 um 9 Uhr ein weiteres Strafverfahren. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 11 KLs 48/23. Den Vorsitz hat die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Fuchs.
Angeklagt ist ein 38-jähriger Mann aus Dornum. Ihm wird vorgeworfen, zwischen Januar 2022 und Mai 2022 in Dornum und an anderen Orten in insgesamt vier Fällen jeweils durch dieselbe Handlung eine Vergewaltigung und eine Körperverletzung zum Nachteil seiner damaligen Lebensgefährtin begangen zu haben.
Für den Auftakt sind vier Zeugen geladen.
Die Verhandlung findet im Saal 107 des Amtsgerichts Aurich statt. Als Fortsetzungstermine sind der 9. September und 15. September 2026, jeweils um 9 Uhr, vorgesehen.
Bandenmäßiger Betrug und Geldwäsche: Vier Angeklagte vor der Jugendkammer
Am 2. September 2026 um 9 Uhr beginnt außerdem unter dem Aktenzeichen 13 KLs 14/26 ein umfangreiches Verfahren vor der 1. Großen Jugendkammer. Vorsitzender Richter ist Richter am Landgericht Witte. Verhandelt wird in Saal 108.
In diesem Verfahren müssen sich vier Angeklagte verantworten.
Ein 33-jähriger Angeklagter aus Norden befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 32 und 25 Jahren wohnen ebenfalls in Norden. Der vierte Angeklagte ist 22 Jahre alt und kommt aus Westerholt. Ihm wird vorgeworfen, die Taten als Heranwachsender begangen zu haben.
Dem 33- und dem 32-Jährigen wird zur Last gelegt, zwischen Juli 2023 und März 2024, unter anderem in Norden und Wittmund, als Mitglieder einer Bande gewerbsmäßige Betrugsstraftaten begangen zu haben.
Dabei sollen sich die Täter bei ihren Anrufen gegenüber Geschädigten als Bankmitarbeiter ausgegeben haben. Auf diese Weise sollen sie die Betroffenen dazu bewegt haben, Transaktionen im Online-Banking auf ein Konto der Tätergruppe vorzunehmen.
Dem 33-jährigen Angeklagten wird innerhalb der mutmaßlichen Bande unter anderem die Anwerbung sogenannter Finanzagenten zugeschrieben. Der 32-Jährige soll ihn dabei unterstützt haben.
Den beiden weiteren Angeklagten wird unter anderem Geldwäsche vorgeworfen. Sie sollen unter anderem inkriminierte Gelder für die beiden vorgenannten Angeklagten weitergeleitet haben.
Zum ersten Hauptverhandlungstermin ist ein Dolmetscher geladen.
Das Verfahren ist auf mehrere Termine angesetzt. Weitere Verhandlungstage sind der 23. September, 7. Oktober, 9. Oktober, 30. Oktober, 6. November, 25. November und 27. November 2026.
Schwerer Raub in Emden: Zwei Angeklagte befinden sich in Haft
Am 3. September 2026 um 10 Uhr beginnt unter dem Aktenzeichen 19 KLs 11/26 ein weiteres Verfahren vor der 4. Großen Strafkammer. Den Vorsitz führt erneut der Vorsitzende Richter am Landgericht Dr. Gralla. Die Verhandlung findet in Saal 116 statt.
Angeklagt sind ein 28-Jähriger und ein 22-Jähriger, die sich derzeit beide in Haft befinden.
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2025 in Emden gemeinsam mit weiteren, gesondert verfolgten Tatverdächtigen einen schweren Raub und eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben.
Nach dem Tatvorwurf soll die Gruppe am Abend des Tattages mit einem Messer, einem Baseballschläger und einer Schusswaffe in die Wohnung des mutmaßlich Geschädigten in Emden eingedrungen sein.
Dort soll der mutmaßlich Geschädigte mit dem Baseballschläger gegen den Kopf geschlagen worden sein und zu Boden gegangen sein. Im weiteren Verlauf sollen die Täter ihm weitere Schläge mit dem Baseballschläger sowie Tritte zugefügt haben.
Anschließend sollen die Täter das Handy und die Schlüssel des mutmaßlich Geschädigten an sich genommen haben.
Für den ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen und ein Dolmetscher geladen.
Als Fortsetzungstermine sind der 14. September und 21. September 2026, jeweils um 10 Uhr, vorgesehen.
Unschuldsvermutung gilt für alle Angeklagten
Bei der Berichterstattung über die Verfahren ist zu beachten, dass es sich um Vorwürfe der Staatsanwaltschaft beziehungsweise Anklagebehörde handelt, die im Prozess erst noch überprüft werden müssen. Die Hauptverhandlung dient gerade dazu, die erhobenen Vorwürfe aufzuklären.
Für alle Angeklagten gilt daher bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht weist zudem darauf hin, dass sich angesetzte Termine kurzfristig ändern oder ausfallen können. Besucher sollten deshalb die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts beachten.
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Niedersachsens Rettungsdienst soll moderner und schneller werden!
Einsatzfahrzeuge des DRK im Landkreis Leer beim Blaulichttag der Stadt Leer: Die Fahrzeuge und ihre Ausstattung konnten von den Besucherinnen und Besuchern aus nächster Nähe besichtigt werden.
Niedersächsischer Rettungsdienst soll digitaler, schneller und leistungsfähiger werden
Landeskabinett gibt Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes frei – digitale Fallübergabe, bessere Qualitätssicherung und landesweite Intensivtransporte geplant
Hannover, 26. August 2026. Der Rettungsdienst in Niedersachsen soll moderner, effizienter und leistungsfähiger werden. Das Landeskabinett hat am Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zur Einbringung in den Landtag freigegeben.
Mit der geplanten Novellierung will die Landesregierung die Notfallversorgung im Land zukunftsfest aufstellen. Patientinnen und Patienten sollen schneller die passende medizinische Hilfe erhalten, die Qualität des Rettungsdienstes soll weiter verbessert und vorhandene Ressourcen gezielter eingesetzt werden.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Digitalisierung.
Digitale Fallübergabe soll Versorgung beschleunigen
Künftig soll eine digitale Fallübergabe dazu beitragen, die Informationsqualität im Rettungsdienst zu verbessern und sogenannte Medienbrüche zu reduzieren. Informationen sollen damit schneller und strukturierter zwischen den beteiligten Stellen weitergegeben werden können.
Davon verspricht sich die Landesregierung beschleunigte Behandlungsabläufe und eine zielgerichtetere Versorgung. Gleichzeitig soll der Rettungsdienst von Einsätzen mit niedriger Priorität entlastet werden.
Das Ziel: Rettungswagen sollen häufiger für dringende Notfälle zur Verfügung stehen, während Menschen mit weniger akuten Beschwerden schneller an die jeweils passende Versorgungsstruktur vermittelt werden können.
Der Gesetzentwurf soll darüber hinaus eine rechtssichere Grundlage dafür schaffen, relevante Patientendaten digital zwischen den Rettungsleitstellen und dem Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung zu übermitteln.
Qualitätssicherung soll gesetzlich verankert werden
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der geplanten Gesetzesänderung ist die Qualitätssicherung im Rettungsdienst. Dafür soll eine entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen werden.
Die Träger des Rettungsdienstes sollen verpflichtet werden, erforderliche Daten in anonymisierter Form bereitzustellen. Diese Daten sollen systematisch erfasst und ausgewertet werden. Auf diese Weise sollen Qualitätsstandards kontinuierlich weiterentwickelt und die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes verbessert werden.
Auch die Patientensicherheit steht dabei im Mittelpunkt. Verbesserungspotenziale sollen frühzeitig erkannt werden, damit die Notfallversorgung in Niedersachsen dauerhaft weiterentwickelt werden kann.
Land soll Verantwortung für Intensivtransporte übernehmen
Eine weitere zentrale Änderung betrifft die Intensivtransporte mit Intensivtransportwagen (ITW). Die Trägerschaft für diese hochspezialisierten Transportkapazitäten soll künftig beim Land Niedersachsen liegen.
Durch die landesweite Zuständigkeit sollen Intensivtransporte künftig besser abgestimmt und bedarfsgerechter organisiert werden. Schwerstkranke Patientinnen und Patienten sollen dadurch noch zuverlässiger versorgt werden können.
Gleichzeitig soll die neue Struktur dazu beitragen, vorhandene hochspezialisierte Ressourcen effizienter einzusetzen.
Telefonreanimation soll verpflichtend werden
Auch bei Herz-Kreislauf-Stillständen setzt der Gesetzentwurf auf eine stärkere Unterstützung durch die Rettungsleitstellen.
Künftig sollen die Leitstellen verpflichtet werden, Anrufende im Bedarfsfall zur Durchführung einer Wiederbelebung anzuleiten. Diese sogenannte Telefonreanimation kann eine entscheidende Rolle spielen, wenn ein Mensch einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleidet.
Denn jede Minute bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kann entscheidend sein. Durch die telefonische Anleitung zur Reanimation soll die Zeit bis zum Eintreffen professioneller Hilfe sinnvoll überbrückt und die Rettungskette gestärkt werden.
Verbände begrüßen geplante Änderungen
Im Rahmen der Verbandsbeteiligung haben sich die beteiligten Verbände intensiv mit den geplanten Änderungen auseinandergesetzt. Der Gesetzentwurf wurde dabei mehrheitlich ausdrücklich begrüßt.
Besonders positiv bewertet wurden die vorgesehenen Schwerpunkte. Die Verbände unterstützen die geplanten Maßnahmen grundsätzlich und haben lediglich einzelne Änderungs- und Ergänzungswünsche eingebracht.
Daniela Behrens: „Schnelle, hochwertige und moderne Notfallversorgung“
Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, betont die Bedeutung der geplanten Reform.
„Unser Ziel ist klar: Wer in Niedersachsen medizinische Hilfe benötigt, soll sich jederzeit auf eine schnelle, hochwertige und moderne Notfallversorgung verlassen können“, erklärt Behrens.
Mit der Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um den Rettungsdienst noch leistungsfähiger, effizienter und patientenorientierter aufzustellen.
Die Ministerin hebt dabei insbesondere die vier zentralen Maßnahmen hervor: die digitale Fallübergabe, eine verbindliche Qualitätssicherung, die landesweite Steuerung der Intensivtransporte und die verpflichtende Telefonreanimation.
Diese Maßnahmen sollen die Versorgung der Bevölkerung spürbar verbessern. Gleichzeitig will das Land die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequenter nutzen, die Vernetzung der beteiligten Akteure stärken und vorhandene Ressourcen gezielter einsetzen.
Der Gesetzentwurf wird nun in den Niedersächsischen Landtag eingebracht. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren zur geplanten Änderung des Rettungsdienstgesetzes.
Ziel der Landesregierung ist ein Rettungsdienst, der auch künftig schnell, verlässlich und auf einem hohen Qualitätsniveau arbeitet – und gleichzeitig die Chancen der Digitalisierung nutzt, um Menschen im Notfall noch gezielter zu helfen.
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Ulf Thiele besucht Wein Wolff: Ostfriesische Spirituosen treffen auf neue EU-Bürokratie
(von links) Geschäftsführer und Sommelier Jan Wolff, Landtagsabgeordneten Ulf Thiele und Destillateur Stefan Mennenga. Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Thiele bei Wein Wolff: Ostfriesische Tradition, neue Ideen – und zu viel Bürokratie
Leer, 26. August 2026. Wie entstehen neue Spirituosen, die zur Region und zum Geschmack der Menschen in Ostfriesland passen? Dieser Frage ist der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele bei einem Besuch des Leeraner Traditionsunternehmens Wein Wolff nachgegangen. Gemeinsam mit Geschäftsführer und Sommelier Jan Wolff sowie Destillateur Stefan Mennenga sprach Thiele über die Entwicklung neuer Produkte, regionale Geschmacksunterschiede und die Verbindung von jahrhundertealter Erfahrung mit neuen Ideen.
Dabei blieb es nicht bei der Theorie. Stefan Mennenga, der bei Wein Wolff neue Spirituosen entwickelt und bestehende Rezepturen weiterführt, gab Einblicke in die Arbeit mit Kräuterauszügen, Aromadestillaten und unterschiedlichen Ansätzen. Auch eine Verkostung gehörte zum Besuch.
„Hier steckt unglaublich viel Erfahrung, handwerkliches Können und Gespür für die Region in jeder Flasche. Besonders spannend fand ich, wie genau Jan Wolff und Stefan Mennenga wissen, welche Geschmacksrichtungen in Ostfriesland gefragt sind – und dass sich die Vorlieben teilweise sogar von Ort zu Ort unterscheiden“, sagte Thiele.
Spirituosen mit Geschichte und neuen Ideen
Die Herstellung eigener Spirituosen gehört seit Generationen zum Unternehmen. Einige Rezepturen werden bereits seit mehr als 100 Jahren verwendet und innerhalb der Familie weitergegeben. Gleichzeitig entstehen immer wieder neue Produkte und Produktlinien, die traditionelle ostfriesische Geschmacksrichtungen mit modernen Ideen verbinden.
Für Thiele zeigt sich darin, dass Tradition und Innovation kein Widerspruch sein müssen: „Wer seine Wurzeln kennt, kann daraus auch etwas Neues entwickeln.“
Wie tief diese Wurzeln reichen, wurde beim anschließenden Rundgang mit Jan Wolff durch das historische Haus Samson deutlich. Das Gebäude in der Leeraner Altstadt stammt im Kern aus dem 16. Jahrhundert. Neben dem Stammgeschäft und der Verwaltung befindet sich dort ein Museum mit einer umfangreichen Sammlung ostfriesischer Wohnkultur.
Seit 2007 befinden sich das Haus Samson und die Sammlung im Besitz der Hilke und Fritz Wolff Stiftung. Die weitläufigen, teilweise rund 400 Jahre alten Kellergewölbe unter den Häusern in der Rathausstraße werden bis heute zur Lagerung von Wein genutzt.
Wein Wolff: Seit 1800 in Leer
Die Geschichte des Unternehmens reicht bis in das Jahr 1800 zurück. Heute führt Jan Wolff den Familienbetrieb bereits in siebter Generation. Mehr als 1.000 verschiedene Weine gehören zum Sortiment. Hinzu kommen zahlreiche ostfriesische Spirituosen, die direkt in Leer hergestellt werden.
Produktion, Handel, Filialgeschäft und Online-Versand greifen dabei ineinander. Gerade diese Verbindung aus traditionsreichem Familienunternehmen und modernem Mittelstand war für Thiele ein wichtiger Anlass, neben den Produkten auch über die aktuellen Herausforderungen für Unternehmen zu sprechen.
Neue EU-Regeln sorgen für zusätzliche Belastungen
Im Gespräch mit Jan Wolff ging es deshalb ausführlich um die zunehmenden Anforderungen durch europäische Regelungen für Handel und Online-Versand. Besonders im Mittelpunkt standen die EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing und die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
„Die EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing und die neue EU-Verpackungsverordnung stellen kleine Unternehmen, den Mittelstand und Versandhändler vor erhebliche zusätzliche Anforderungen. Mehr Verbraucherschutz und weniger Verpackungsmüll sind grundsätzlich richtige Ziele. Entscheidend ist jedoch, dass die Umsetzung rechtssicher, praxistauglich und mittelstandsfreundlich erfolgt“, erklärte Thiele.
Gerade kleine Betriebe und Online-Händler benötigten klare Regeln statt neuer Bürokratiefallen. „Wer Nachhaltigkeit ehrlich kommuniziert oder Waren ins EU-Ausland liefert, darf nicht durch unklare Vorgaben, zusätzliche Registrierungspflichten und Abmahnrisiken ausgebremst werden.“
EmpCo-Richtlinie: Strengere Vorgaben für Nachhaltigkeitswerbung
Mit der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 werden die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich verschärft. Die neuen Regelungen sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden.
Allgemeine Umweltaussagen wie „klimafreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“ werden künftig nur noch unter deutlich strengeren Voraussetzungen zulässig sein. Unternehmen müssen deshalb ihre Werbung, Produktinformationen, Verpackungen und Online-Auftritte überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Aus Sicht Thieles ist insbesondere problematisch, dass für bereits produzierte Verpackungen und Warenbestände keine ausreichende rechtssichere Aufbrauch- oder Abverkaufsfrist vorgesehen ist.
„Es kann nicht nachhaltig sein, rechtmäßig produzierte Verpackungen oder sogar Waren vernichten zu müssen, nur weil sich zwischenzeitlich die gesetzlichen Anforderungen geändert haben. Deshalb unterstütze ich die Forderung nach einer mindestens einjährigen Abverkaufsfrist für vorhandene Bestände“, sagte Thiele.
Zudem müsse sichergestellt werden, dass etablierte unabhängige Verbrauchertests und seriöse Standards nicht unbeabsichtigt unter pauschale Verbote fallen oder neue Abmahnrisiken entstehen.
EU-Verpackungsverordnung bringt neue Pflichten für Online-Händler
Eine weitere Herausforderung sieht Thiele in der EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die seit dem 12. August 2026 gilt. Insbesondere der grenzüberschreitende Versand bringt zusätzliche Pflichten mit sich.
Wer verpackte Waren unmittelbar an Endverbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten liefert, muss dort grundsätzlich die jeweiligen Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung erfüllen und einen Bevollmächtigten benennen. Damit können zusätzliche Registrierungs‑, Melde- und Kostenpflichten verbunden sein.
Für kleine Online-Händler kann dieser Aufwand im Verhältnis zu wenigen Lieferungen in einzelne EU-Staaten erheblich sein. Im schlimmsten Fall könnte dadurch ein wirtschaftlicher Anreiz entstehen, Kunden in anderen Mitgliedstaaten gar nicht mehr zu beliefern.
„Wenn kleinere Online-Händler ihren Versand in andere EU-Staaten einstellen, weil sich einige wenige Pakete wegen der damit verbundenen Bürokratie nicht mehr rechnen, läuft etwas grundsätzlich falsch. Das widerspricht dem Gedanken des europäischen Binnenmarktes“, bekräftigte Thiele.
Er fordert deshalb eine schnelle mittelstandsfreundliche Korrektur. Dazu gehörten insbesondere eine deutlich einfachere Regelung der Bevollmächtigtenpflicht sowie sinnvolle Ausnahmen und Erleichterungen für kleine Unternehmen und geringe Versandmengen.
Thiele sucht direkt den Kontakt nach Brüssel
Im Anschluss an das Gespräch nahm Ulf Thiele direkt Kontakt mit den Abgeordneten des Europäischen Parlaments Jens Gieseke aus dem Emsland und David McAllister aus dem Landkreis Cuxhaven auf.
Beide versicherten, dass sich die Fraktion der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament und auch sie persönlich für eine schnelle Lösung einsetzen wollen. Ziel sei es, die von der Kommission in Kraft gesetzte Richtlinie schnellstmöglich außer Kraft zu setzen und anschließend mittelstandsfreundlich zu überarbeiten.
Die Folgewirkungen der jetzt in Kraft gesetzten EmpCo-Richtlinie seien nicht im Sinne der EVP-Fraktion und entsprächen nicht den politischen Vorgaben des Europäischen Parlaments.
„Solchen Betrieben sollten wir den Rücken freihalten“
Für Ulf Thiele hat der Besuch bei Wein Wolff damit zwei Seiten des erfolgreichen Mittelstands sichtbar gemacht: auf der einen Seite jahrhundertealte Tradition, handwerkliches Können und regionale Verbundenheit, auf der anderen Seite Innovation, neue Produkte und moderne Vertriebswege.
„Hier wird seit mehr als zwei Jahrhunderten unternehmerische Tradition bewahrt und gleichzeitig ständig etwas Neues entwickelt. Genau solchen Betrieben sollten wir den Rücken freihalten. Europa muss ihnen den Zugang zum Binnenmarkt erleichtern – und darf ihn nicht mit neuer Bürokratie erschweren“, erklärte Thiele abschließend.
Wie und wo entstehen bei Wein Wolff eigentlich die vielen Kreationen neuer Spirituosen? Der Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (CDU) schaute hinter die Kulissen des ostfriesischen Traditionsunternehmens in der Leeraner Altstadt. Neue europäische Vorgaben erschweren allerdings den Handel im Binnenmarkt.
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