Wirtschaft
Bauzinsen haben die 3,5‑Prozent-Marke überschritten

Die Zinsen für Immobilienkredite sind auf ein neues Jahreshoch geklettert.
„Angetrieben von der Inflation, der gestrafften Geldpolitik und den hohen Renditen für deutsche Staatsanleihen haben die Zinsen für zehnjährige Darlehen Ende September die 3,5‑Prozent-Marke bereits überschritten“, sagt Mirjam Mohr, Vorständin Privatkundengeschäft der Interhyp AG, Deutschlands größtem Vermittler privater Baufinanzierungen. Aktuell liegen die Zinsen für Kredite mit zehnjähriger Zinsbindung bei 3,8 Prozent. Auch wenn es nach dem starken Anstieg zu temporären Schwankungen und Konditionsrückgängen kommen könne – eine Trendumkehr ist laut Interhyp aktuell unwahrscheinlich. Denn trotz der Konjunktureintrübung wollen die Notenbanken ein hohes Tempo bei den Zinsanhebungen im Herbst und Winter beibehalten. „Auch wenn die erwarteten Leitzinserhöhungen zum Teil bereits eingepreist sind, müssen Immobilienkäufer weiter mit leicht höheren Bauzinsen rechnen“, erklärt Mirjam Mohr. „Schwankungen nach unten sind aber möglich. Zudem werden Konditionsanpassungen von den Banken oft unterschiedlich schnell eingepreist, daher lohnt der Angebotsvergleich im volatilen Umfeld besonders.“ Auch die Expertinnen und Experten im Interhyp-Bauzins-Trendbarometer sehen auf Halbjahres- bis Jahressicht eher steigende Zinsen. Bis Jahresende geht die Mehrheit von Bauzinsen um rund 4 Prozent aus.
Zehnjährige Immobiliendarlehen kosten laut Interhyp mit über 3,5 Prozent heute mehr als dreimal so viel wie vor exakt einem Jahr, als im Schnitt ein Prozent fällig waren. „Das ist ein großer Zinsanstieg innerhalb einer relativ kurzen Zeit“, sagt Mirjam Mohr. Um das derzeitige Zinsniveau einzuordnen, empfehle sich aber auch der Blick in die Vergangenheit, so die Expertin: „Vor gut zehn Jahren waren ebenfalls Zinsen für zehnjährige Immobilienkredite zwischen drei und vier Prozent üblich, vor 15 Jahren rund fünf Prozent.“ Allerdings waren auch die Immobilienpreise und damit die erforderlichen Darlehenssummen noch niedriger.
Die auf den Inflationsrückgang ausgerichtete Geldpolitik der wichtigsten Zentralbanken bestimmt im Herbst anhaltend die Entwicklung beim Baugeld. Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins in diesem Jahr in zwei Schritten von null auf 1,25 Prozent angehoben hat, könnte Ende Oktober die nächste deutliche Zinsanhebung folgen. Auch die amerikanische Notenbank Fed will trotz der negativen Auswirkungen auf die Konjunktur die Geldpolitik weiter straffen und den Leitzins anheben. Mirjam Mohr: „Angesichts der teilweise zweistelligen Inflationsraten müssen die Notenbanker ihren Spielraum weiter ausschöpfen. Da die Konjunktur jedoch belastet wird, sind dem Zinsniveau Grenzen gesetzt. Das sollte die Bauzinsen trotz des bestehenden Aufwärtspotenzials im Zaum halten.“
Angebote einholen, Vorausberatungen nutzen
Interhyp rät Immobilieninteressenten angesichts der Zinssätze von 3,5 Prozent und mehr, den Finanzierungszeitpunkt zu optimieren und stets günstigere Finanzierungsalternativen zu prüfen.
Ein weiterer Tipp im derzeitigen Markt sind Vorausberatungen. Eine Vorausberatung eröffnet Kreditnehmern eine erste Einschätzung über ihre finanziellen Möglichkeiten, was die Verhandlungsposition gegenüber Immobilienverkäufern stärkt. Zudem können Interessenten auf diese Weise die Finanzierung vorbereiten, indem sie verschiedene Unterlagen und Dokumente einreichen, die für einen Abschluss ohnehin notwendig sind. „Wird es konkret, lassen sich Immobilienkauf und Kreditzusage beschleunigen“, sagt Mirjam Mohr.
Verschiedene Tilgungshöhen prüfen
Unabhängig vom Angebotsvergleich und der Finanzierungsvorbereitung rät Interhyp Interessentinnen und Interessenten an einer Erst- und Anschlussfinanzierung, die Finanzierung mit verschiedenen Tilgungshöhen durchzurechnen, wodurch sich die monatliche Kreditrate besser den persönlichen Gegebenheiten anpassen lässt. Mirjam Mohr: „Grundsätzlich sind eher hohe Tilgungssätze von drei Prozent ratsam, um die Weichen für die spätere Schuldenfreiheit zu stellen. Allerdings können im individuellen Fall bei entsprechendem Eigenkapitaleinsatz oder langen Zinsbindungen auch zwei Prozent oder sogar weniger sinnvoll sein. Bei der Anschlussfinanzierung lässt sich die Tilgungshöhe gegebenenfalls nach unten anpassen, wenn beispielsweise mit Blick auf die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten mehr Spielraum notwendig sein sollte – vorausgesetzt die Darlehenslaufzeit verlängert sich dadurch nicht zu sehr.“ Mit Blick auf die Sicherheit und die aktuell geringen Konditionsaufschläge bei längeren Zinsbindungen, sollten Kaufende Zinsfestschreibungen von 15 oder 20 Jahren in Betracht ziehen.
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Wirtschaft
Arbeitsmarkt im Januar: Arbeitslosenzahl steigt über drei Millionen
Arbeitsmarkt im Januar 2026: Saisonaler Anstieg der Arbeitslosigkeit über drei Millionen
NÜRNBERG – Zum Jahresbeginn 2026 zeigt sich der deutsche Arbeitsmarkt mit wenig Dynamik. Wie jahreszeitlich üblich, ist die Zahl der arbeitslosen Personen im Januar deutlich gestiegen und hat die Marke von drei Millionen überschritten.
Andrea Nahles, Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), erläuterte die aktuelle Lage am Freitag in Nürnberg: „Zum Jahresbeginn hat die Arbeitslosigkeit aus jahreszeitlichen Gründen deutlich zugenommen. Derzeit gibt es nur wenig Dynamik am Arbeitsmarkt.“
Die wichtigsten Kennzahlen im Überblick (Januar 2026)
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Arbeitslosenzahl: 3.085.000 (+177.000 zum Vormonat)
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Vorjahresvergleich: +92.000 Personen
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Arbeitslosenquote: 6,6 Prozent (+0,4 Prozentpunkte zum Vormonat)
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Stellenangebote: 598.000 (-34.000 zum Vorjahr)
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Der Anstieg der Arbeitslosigkeit um 177.000 Personen im Vergleich zum Dezember ist primär auf die winterbedingte Unterbrechung in Außenberufen zurückzuführen. Saisonbereinigt blieb die Zahl der Arbeitslosen stabil.
Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in Entlastungsmaßnahmen und kurzfristig Erkrankte umfasst, sank saisonbereinigt um 4.000 im Vergleich zum Vormonat. Mit insgesamt 3.705.000 Personen liegt dieser Wert um 8.000 niedriger als im Vorjahr. Die Erwerbslosenquote nach dem ILO-Konzept wurde für den Dezember auf 3,6 Prozent beziffert.
Entwicklung bei der Kurzarbeit
Vom 1. bis zum 26. Januar wurde für 28.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit neu angezeigt. Betrachtet man die tatsächliche Inanspruchnahme (Daten liegen bis November 2025 vor), bezogen 204.000 Beschäftigte Kurzarbeitergeld. Dies stellt einen leichten Anstieg zum Vormonat dar, liegt jedoch deutlich unter dem Wert des Vorjahresmonats (-61.000).
Erwerbstätigkeit und Beschäftigung
Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland belief sich im Dezember 2025 auf 46,04 Millionen Personen – ein Rückgang von 74.000 im Vergleich zum Vorjahr. Auch bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zeigt sich ein leichter Abwärtstrend: Im November 2025 waren 35,21 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 17.000 weniger als ein Jahr zuvor.
Zudem verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit im November 7,63 Millionen geringfügig entlohnte Beschäftigte. Davon waren 4,08 Millionen ausschließlich in einem Minijob tätig, während 3,56 Millionen diese Form der Beschäftigung als Nebenjob ausübten.
Sinkende Nachfrage nach Arbeitskräften
Die Bereitschaft der Unternehmen zu Neueinstellungen ist rückläufig. Der BA-Stellenindex (BA‑X) sank im Januar um einen Punkt auf 100 Punkte. Im Vergleich zum Januar 2025 ist dies ein Rückgang um 5 Punkte. Aktuell sind 598.000 freie Stellen gemeldet.
Geldleistungen und soziale Absicherung
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Arbeitslosengeld: 1.142.000 Bezieher (+117.000 im Vergleich zum Vorjahr).
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Bürgergeld: 3.826.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Dies ist ein Rückgang um 137.000 Personen im Vergleich zum Vorjahresmonat. Damit gelten 7,0 Prozent der Menschen im erwerbsfähigen Alter als hilfebedürftig.
Situation auf dem Ausbildungsmarkt
Der Ausbildungsmarkt befindet sich aktuell in einer starken Bewegungsphase. In der Nachvermittlung seit Oktober 2025 suchten 84.000 Bewerber einen sofortigen Einstieg (+12.000 zum Vorjahr). Demgegenüber standen 64.000 betriebliche Ausbildungsstellen. Im Januar galten noch 41.000 Bewerber als unversorgt, während 13.000 Lehrstellen unbesetzt blieben. Für das neue Berichtsjahr 2025/26 zeichnet sich ein Anstieg der Bewerberzahlen um 2 Prozent ab, während das Angebot an betrieblichen Stellen derzeit 13 Prozent unter dem Vorjahresniveau liegt.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Wirtschaft
Wirtschaftlicher Druck hält an: Insolvenzen in Niedersachsen steigen weiter
Wirtschaft unter Druck: Unternehmensinsolvenzen in Niedersachsen steigen weiter an
Hannover. Die wirtschaftliche Lage in Niedersachsen bleibt angespannt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in seiner aktuellen Pressemitteilung bekannt gab, ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im vergangenen Jahr 2025 erneut gestiegen. Insgesamt 1.910 Betriebe mussten den Gang zum Amtsgericht antreten – ein Zuwachs von 4,7 % gegenüber dem Vorjahr.
Obwohl sich die Dynamik im Vergleich zum Vorjahr (Plus von 33,5 %) deutlich abgeschwächt hat, bleibt der Trend besorgniserregend. Über alle Bereiche hinweg wurden im Jahr 2025 insgesamt 15.835 Insolvenzverfahren registriert, was einer Gesamtzunahme von 6,1 % entspricht.
Handel und Baugewerbe besonders im Fokus
Ein Blick auf die Branchen zeigt eine Verschiebung der Schwerpunkte. Mit 342 Fällen (+3,3 %) verzeichnete der Bereich Handel sowie die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen die meisten Insolvenzanträge. Damit löste dieser Sektor das Baugewerbe ab, das im Jahr 2024 noch die Statistik angeführt hatte. Im Baugewerbe war im Jahr 2025 zwar ein Rückgang der Insolvenzen um 11,0 % zu verzeichnen, dennoch belegt die Branche weiterhin den zweiten Platz in der Negativstatistik.
Tausende Arbeitsplätze gefährdet
Trotz der gestiegenen Anzahl an Firmenpleiten gibt es bei der Zahl der betroffenen Arbeitnehmer eine leichte Entspannung. Im Jahr 2025 waren rund 12.500 Beschäftigte von den Insolvenzen ihrer Arbeitgeber betroffen. Dies sind 19,2 % weniger als im Jahr zuvor, als noch rund 15.500 Arbeitsplätze auf dem Spiel standen.
Besonders kritisch stellt sich die Situation in größeren Betriebseinheiten dar:
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Verarbeitendes Gewerbe: Hier waren allein rund 3.200 Arbeitsplätze gefährdet.
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Gesundheits- und Sozialwesen: Rund 2.200 Beschäftigte bangten um ihre Stellen.
Auffällig ist, dass in diesen beiden Branchen mit durchschnittlich mehr als 20 Beschäftigten pro Insolvenzfall überproportional viele Arbeitsplätze pro Verfahren betroffen sind.
Auch Privatpersonen zunehmend zahlungsunfähig
Nicht nur Unternehmen, auch Privatpersonen kämpfen verstärkt mit finanziellen Problemen. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen stieg im Jahr 2025 um 5,8 % auf insgesamt 11.165 Fälle an. Im Durchschnitt ist jede betroffene Privatperson mit rund 41.300 Euro verschuldet.
Ergänzt wird das Bild durch weitere Insolvenzgruppen:
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Ehemals Selbstständige: 2.461 Anträge (+7,9 %)
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Nachlassinsolvenzen: 250 Verfahren (+12,6 %)
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Gesellschafter: 49 Anträge (-3,9 %)
Die Daten verdeutlichen, dass die wirtschaftlichen Nachwirkungen und Rahmenbedingungen sowohl Unternehmen als auch private Haushalte in Niedersachsen weiterhin vor enorme finanzielle Herausforderungen stellen.
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Wirtschaft
Milliarden-Förderung für E‑Autos: Werden die Mittel zum schnellen „Windhundrennen“?
Wie viele Kommunen stellt auch die Stadt Leer in Ostfriesland die Weichen auf E‑Mobilität und baut ihre Ladeinfrastruktur konsequent aus. An der Kupenwarf sind acht neue Ladepunkte entstanden. „Vor allem im Zentrum sind wir damit für die Zukunft hervorragend aufgestellt“, sagte Bürgermeister Claus-Peter Horst bei einem Vor-Ort-Termin mit Stefan Becker, Baukoordinator der EWE Go GmbH aus Oldenburg.
Milliarden-Förderung für Elektroautos: Alle Fakten zum neuen Programm ab 2026
Mit einem Budget von insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds hat die Bundesregierung den Neustart der E‑Auto-Kaufförderung beschlossen. Das Programm, das voraussichtlich bis zum Jahr 2029 läuft und für rund 800.000 Fahrzeuge ausreicht, setzt auf eine soziale Staffelung. Hier sind die detaillierten Fakten und Zahlen im Überblick.
Wer wird gefördert? (Einkommensgrenzen)
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (zvE). Als Nachweis dient der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Jahre alt sein dürfen.
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Grundgrenze: Maximal 80.000 Euro zvE pro Haushalt.
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Familien-Bonus: Die Einkommensgrenze steigt um 5.000 Euro pro Kind (unter 18 Jahren) auf maximal 90.000 Euro (bei zwei oder mehr Kindern).
Wie hoch ist die Förderung? (Rechenbeispiele)
Die Fördersumme setzt sich aus einer Basisförderung und verschiedenen Sozial- sowie Familienzuschlägen zusammen.
1. Basisförderung nach Fahrzeugtyp:
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Reine Elektroautos (BEV): 3.000 Euro.
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Plug-in-Hybride (PHEV) & Range-Extender (REEV): 1.500 Euro.
(Bedingung für PHEV/REEV bis Juni 2027: Max. 60g CO2/km oder mind. 80 km elektrische Reichweite).
2. Zusätzliche Sozial-Staffelung:
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Einkommen unter 60.000 Euro: + 1.000 Euro Zuschlag.
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Einkommen unter 45.000 Euro: + weitere 1.000 Euro (insgesamt + 2.000 Euro Sozial-Zuschlag).
3. Kinderzuschlag:
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Pro Kind unter 18 Jahren: + 500 Euro (maximal 1.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern).
| Haushalts-Konstellation | Max. Förderung (BEV) | Max. Förderung (PHEV/REEV) |
| Einkommen bis 45.000 € + 2 Kinder | 6.000 Euro | 4.500 Euro |
| Einkommen bis 60.000 € + 1 Kind | 4.500 Euro | 3.000 Euro |
| Einkommen bis 80.000 € ohne Kinder | 3.000 Euro | 1.500 Euro |

Wichtige Fristen und Bedingungen
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Start: Förderfähig sind Fahrzeuge mit einer Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026.
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Antragstellung: Das Online-Portal öffnet voraussichtlich im Mai 2026. Anträge können rückwirkend gestellt werden (bis max. ein Jahr nach Zulassung).
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Mindesthaltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden (gilt für Kauf und Leasing).
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Leasing: Für Leasing-Neufahrzeuge gelten dieselben Fördersätze und Einkommensgrenzen wie beim Kauf.
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Fahrzeugpreis: Im Gegensatz zu früheren Programmen gibt es aktuell keine Obergrenze beim Brutto-Listenpreis für Privatpersonen.
Internationaler Markt und Steuervorteile
Das Programm unterscheidet nicht nach dem Produktionsstandort. Somit sind auch Fahrzeuge von Herstellern aus Asien oder den USA voll förderfähig, sofern sie erstmals im Inland zugelassen werden. Parallel zur Kaufförderung bleibt die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektroautos bis zum 31. Dezember 2030 bestehen. Für gewerbliche Nutzer wurde zudem eine Sonderabschreibung von 75 % im ersten Jahr für neue Elektro-Dienstwagen eingeführt (gültig bis Ende 2027).
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