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Borkum — Sturmflutsaison auf den Ostfriesischen Inseln: Sturmtief Zoltan hinterlässt sichtbare Spuren
Borkum, die malerische Insel inmitten der Nordsee, bezaubert nicht nur mit ihrer Naturschönheit, sondern steht auch im Fokus von Naturgewalten. Sturmfluten, wie zuletzt durch das beeindruckende Sturmtief Zoltan, prägen die Küstenlandschaft und hinterlassen sichtbare Spuren. In diesem Artikel tauchen wir ein in die Herausforderungen und den Umgang der Inselgemeinschaft mit den Sturmfluten, beleuchten die Schutzmaßnahmen und zeigen auf, wie Borkum sich als einzigartiges Juwel in der Nordsee behauptet. Erfahren Sie mehr über die Verbindung von Borkum und Sturmfluten – eine Begegnung von Natur und Mensch, geprägt von Resilienz und Schutzmaßnahmen.
Borkum im Sturm: Naturspektakel und Schutzmaßnahmen gegen Sturmtief Zoltan
Die laufende Sturmflutsaison zeigt sich mit dem jüngsten Sturmtief Zoltan als kraftvolles Naturschauspiel. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) informierte über die Auswirkungen auf die Küstenschutzanlagen. Trotz beachtlicher Dünenabbrüche auf den Inseln bewährten sich die landeseigenen Deiche gut.

Kobbedünen auf Borkum
Die Weihnachtsfeiertage wurden von intensiven Wetterereignissen geprägt. Sturmtief Zoltan führte zu zwei leichten und einer schweren Sturmflut, die ihre Spuren hinterließen. Schutzdünen, Verschleißkörper und Sandfangmaßnahmen auf den Ostfriesischen Inseln zeigten erhebliche Sandverluste. Insbesondere im östlichen Abschnitt der Kobbedünen auf Borkum sowie auf Juist und Norderney kam es zu Abtragungen von bis zu elf Metern.
Trotz dieser Herausforderungen bewährten sich die landeseigenen Deiche und Schutzbauwerke, die die Stürme ohne sicherheitsrelevante Schäden überstanden. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer betonte die Bedeutung erhöhter Mittel für den Küsten- und Klimaschutz, angesichts des bereits spürbaren Einflusses der Klimakrise an der Küste.
Die Sturmflutsaison betont die Dringlichkeit, in Küstenschutz und Klimaschutz zu investieren, um die Menschen und ihr Eigentum zuverlässig zu schützen. Der NLWKN plant naturbasierte Maßnahmen zur Verstärkung von Dünen, während Sandfangzäune wieder aufgebaut werden, um Sandreserven für kommende Jahre zu sichern.
Detaillierte Informationen finden Sie weiter unten.
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Sturmflutsaison: Sturmtief Zoltan sorgt für Dünenabbrüche auf den Inseln
Die aktuelle winterliche Sturmflutsaison gestaltet sich bisher lebhaft. Nach Sturmtief Niklas Ende November verursachte Sturmtief Zoltan rund um Weihnachten weitere Schäden an den Sandkörpern auf den Ostfriesischen Inseln. Über Details informierte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) jetzt im Rahmen einer Bestandsaufnahme zu den Auswirkungen der Sturmfluten auf die Küstenschutzanlagen.
Die vergangenen Weihnachtsfeiertage waren von extremen Wetterereignissen geprägt. Während das Binnenland von Hochwasser heimgesucht wurde, verursachte das Sturmtief Zoltan zwei leichte und eine schwere Sturmflut, die nicht ohne Folgen blieben. Entstandene Sandverluste an den Schutzdünen, Verschleißkörpern und Sandfangmaßnahmen wurden nach vorläufiger Beruhigung der Wetterlage jetzt im Rahmen einer Erstbegutachtung durch die Mitarbeitenden der NLWKN-Betriebshöfe aufgenommen. „Auf fast allen Ostfriesischen Inseln kam es zu Abtragungen“, erläutert NLWKN-Geschäftsbereichsleiterin Betrieb und Unterhaltung, Anja Lorenz. Am Festland hat das Teekaufkommen an den landeseigenen Deich mit 45.000 Kubikmeter bereits jetzt die Mengen des gesamten Winterhalbjahres 2021/22 erreicht. „Die landeseigenen Deichen und massiven Schutzbauwerke haben die Stürme ohne sicherheitsrelevante Schäden überstanden“, so Lorenz.
„Die Klimakrise ist längst an der Küste angekommen – der steigende Meeresspiegel, den wir durch ein erhöhtes Vorsorgemaß von einem Meter bereits jetzt berücksichtigen, wird uns zusätzlich fordern“, sagt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. „Die Folgen der letzten Sturmfluten unterstreichen noch einmal, wie wichtig es war, die Mittel für den Schutz unserer Inseln und Küste in diesem Jahr auf rund 80 Millionen Euro zu erhöhen. Wir müssen vorsorgend mehr in Küstenschutz und Klimaschutz investieren, um die Menschen und ihr Hab und Gut auf den Inseln und am Festland auch zukünftig verlässlich zu schützen.“
Auf den Inseln, wo nicht zuletzt Schutzdünen vor den Kräften der Nordsee schützen, haben die Stürme dagegen sichtbare Spuren hinterlassen: Im östlichen Abschnitt der Kobbedünen auf der Insel Borkum sind Schutzdünenabbrüche von rund fünf Metern zu verzeichnen. Auf der Nachbarinsel Juist kam es auf Höhe des Billpolders an den Schutzdünen zu Abbruchraten von bis zu elf Metern. „Der im Jahr 2022 vom NLWKN verstärkte Schutzdünenabschnitt auf Norderney im Bereich Kugelbake hat weitere Dünenabbrüche von ungefähr sechs Metern Tiefe erfahren. Hier hat sich bewährt, dass durch die Verstärkung der zweite Riegel der Schutzdüne geschlossen wurde, der den Sturmflutschutz voll gewährleistet“, erklärt Prof. Frank Thorenz, Leiter der NLWKN-Betriebsstelle Norden, die für den Schutz der Inseln zuständig ist. Auf Baltrum konnten nur leichte Dünenabbrüche festgestellt werden. Allerdings kam es auf Langeoog zu deutlichen Verlusten an dem 2022 aufgespülten Verschleißkörper vor der Schutzdüne am Pirolatal. „Dieser hat sich bewährt, da die eigentliche Schutzdüne wirksam geschützt wurde“, erläutert Thorenz. Auf Spiekeroog sorgte Zoltan an der Böschung des im letzten Jahr verstärkten Verschleißkörpers an den Süderdünen für Abbrüche.
An den auf Wangerooge besonders im Blickpunkt stehenden Nordostdünen sind die hier vorhandenen Verschleißkörper durch die jüngsten Sturmfluten auf einer Länge von 500 Metern und fünf Metern Abbruchtiefe weitgehend erodiert. Auch an der Harlehörndüne im Südwesten der Insel sind auf Grund der hohen Wasserstände im mittleren und südlichen Abschnitt auf 500 Metern Länge Abbrüche von ca. fünf Metern Tiefe aufgetreten.
Auf fast allen Ostfriesischen Inseln wurden zudem teils erhebliche Verluste an Sandfangzäunen festgestellt. Diese kommen auf den Inseln zum Einsatz, um aus dem Sandflug Sandkörper zum Schutz der Dünen aufzubauen. „Insgesamt sind durch das Sturmtief Zoltan wegen der höheren Wasserstände deutlich größere Inselbereiche betroffen als Sturmtief Niklas Ende November. Eine akute Gefährdungslage besteht auf keiner der sieben Inseln, allerdings sind auf Langeoog und Wangerooge Maßnahmen zur Verstärkung der Dünen erforderlich, die wir auf Basis unserer Analysen der Strand- und Dünensituation für derartige Sturmflutereignisse erwarten haben und jetzt als naturbasierte Maßnahmen vorbereiten“, führt Thorenz aus. Darüber hinaus werden die Sandfangzäune durch den NLWKN wiederaufgebaut, um Sandvorräte für die Folgejahre mit den Kräften der Natur zu schaffen.
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Neue Technik schützt Ledabrücke in Leer vor Überlastung
Hightech-Schutz für die Ledabrücke: Neue Wiege-Systeme kommen Ende Mai
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 bei Leer bekommt einen digitalen Schutzschild. Damit das in die Jahre gekommene Bauwerk bis zur Fertigstellung des Neubaus stabil bleibt, rüstet die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Aurich) technisch auf. Das Ziel: Fahrzeugen über 7,5 Tonnen konsequent den Riegel vorzuschieben.
Intelligente Scanner warnen vor der Auffahrt
Das neue Schutzkonzept setzt auf Prävention. Schon bevor schwere Lkw die Brücke erreichen, werden sie von einer modernen Scan-Anlage erfasst. Drei Scanner und Displays – verteilt im Südring, in der Papenburger Straße und in Folmhusen – checken die herannahenden Fahrzeuge. Wer zu schwer ist, erhält direkt einen Hinweis auf dem Display und wird gebeten, die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen. So sollen unnötige Belastungen für die Brücke gar nicht erst entstehen.
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„Weigh-in-Motion“: Wiegen während der Fahrt
Unmittelbar vor der Brücke wird es ernst: Eine Gewichtsmessanlage (Weigh-in-Motion) misst das tatsächliche Gewicht sowie die Achslasten, während die Fahrzeuge darüberrollen. Das System arbeitet absolut datenschutzkonform und dient dazu, Verstöße gegen die Gewichtsbeschränkung lückenlos zu erfassen. Diese Daten helfen dabei, über weitere Schutzmaßnahmen für die Brücke zu entscheiden.
Termine und Verkehrsbehinderungen
Für den Einbau der Technik sind im Mai kurzzeitige Einschränkungen und halbseitige Sperrungen erforderlich:
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Nachtarbeiten an der B 70 (nördliche Ledabrücke):
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In den Nächten vom 19. auf den 20. Mai sowie vom 20. auf den 21. Mai.
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Jeweils von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampel.
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Arbeiten am Südring:
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Am 19. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Verkehrsführung über eine mobile Absperrtafel (keine Ampel).
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Kreuzungsbereich B 70 / B 438 (Folmhusen):
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Am 20. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampelanlage.
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Direkt nach dem Einbau geht das System in Betrieb, um die Ledabrücke als wichtige Verkehrsader für PKW und leichte Fahrzeuge so lange wie möglich zu erhalten.
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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