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Bundesverfassungsgericht: Erfolg in Pflegeversicherung, Abweisung in Renten- und Krankenversicherung
| Bundesverfassungsgericht: Erfolg in Pflegeversicherung, Abweisung in Renten- und Krankenversicherung |
| Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) haben die Familien einen Erfolg bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung erzielt. In der Renten- und Krankenversicherung ist der Einsatz für eine familiengerechte Sozialversicherung trotz der abweisenden Entscheidung politisch umso mehr geboten. |
| (Berlin.) 16 Jahre lang haben sich Familien durch die Instanzen geklagt und gegen eine ungerechte Ausgestaltung der Sozialversicherungsbeiträge in der Renten‑, Kranken- und Pflegeversicherung argumentiert. Nach Auffassung der Familienverbände verstößt die doppelte Beitragsbelastung aus Geldbeiträgen und dem generativen Beitrag – also der Kindererziehung – gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. |
| Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem Klagebegehren dreier Freiburger Familien nur in der Pflegeversicherung stattgegeben. Es sieht eine spezifische Benachteiligung von Familien mit mehreren Kindern, die bei den Pflegeversicherungsbeiträgen gestaffelt nach der Kinderzahl entlastet werden müssten. In der Renten- und Krankenversicherung sieht es das Bundesverfassungsgericht anders. Familien erbrächten zwar einen generativen Beitrag für die Sozialversicherung, die derzeitige Ausgestaltung der Beitragserhebung sei allerdings noch im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums und nicht verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter bestätigten hier die Entscheidungen der Vorinstanzen. |
| „Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Argumentation in der Pflegeversicherung größtenteils gefolgt ist. In der Renten- und Krankenversicherung bringt die Abweisung der Verfassungsbeschwerden Klarheit, dass familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge nur auf dem politischen Wege zu erreichen sind“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. |
| Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, betont: „Familien sorgen durch die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überhaupt erst für die Zukunftsfähigkeit unseres solidarischen Generationenvertrages. Die Einführung eines Kinderfreibetrages in allen Zweigen der Sozialversicherung ist weiterhin ein wichtiges Ziel der Familienverbände.“ |
| 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, wenn Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung genau so stark belastet werden wie Menschen ohne Kindesunterhaltspflichten. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung dieses Grundsatzes auf die Pflegeversicherung beschränkt. Hier verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis zum 31. Juli 2023 eine Beitragsentlastung gestaffelt nach der Kinderzahl einzuführen. |
| „So erfreulich die heutige Entscheidung zur sozialen Pflegeversicherung auch für Familien ist, sie betrifft leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige“, betont Ulrich Hoffmann. „So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen. In den für Familien finanziell entscheidenderen Zweigen der Renten- und Krankenversicherung bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Verlagerung von der juristischen auf die politische Ebene. Die Hoffnung der Klagefamilien lag beim Bundesverfassungsgericht, das sich bereits in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder als Garant eines familiengerechten Steuer- und Sozialsystems hervorgetan hat. Die Karlsruher Richter weisen uns nun einen neuen Weg: Nicht über Klagen, sondern über den politischen Diskurs ist Beitragsgerechtigkeit zu erreichen. Nicht nur im Interesse der Familien, sondern in erster Linie der Gesellschaft, brauchen wir eine strukturelle Reform der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Erziehung von Kindern gerecht bewertet.“ |
| Das politische Anliegen der Familien habe Bedeutung für die gesamte Sozialversicherung, wie Klaus Zeh erläutert: „Die auf die sozialen Sicherungssysteme zukommenden Herausforderungen lassen sich nur bewältigen, wenn die Sozialversicherung bei der Beitragserhebung auf die Leistungsfähigkeit Rücksicht nimmt. Daher ist der heutige Tag auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Sozialversicherung, die ihren Auftrag eines gerechten sozialen Ausgleichs erfüllt, anstatt durch übermäßige Beitragsbelastungen selbst Armut zu erzeugen.“ |
| Die Familienverbände sind der Auffassung, die Sozialversicherung dürfe aus Gründen der Generationengerechtigkeit keine ökonomischen Anreize gegen Kinder setzen und gleichzeitig den Familien in der Erziehungsphase dringend benötigte Mittel entziehen. Die gegenwärtige und die nächste Generation würden dadurch übermäßig belastet. Durch die doppelte Belastung von Familien in der Sozialversicherung – durch Geldbeiträge und den generativen Beitrag der Kindererziehung – rutschen Familien mit zwei Kindern mit knapp 2.500 Euro unter das Existenzminimum. Das zeigten Berechnungen im Horizontalen Vergleich 2022. Durch die Einführung eines Kinderfreibetrages bei der Beitragserhebung zur Sozialversicherung könnten Familien während der aktiven Familienphase deutlich entlastet werden. Dadurch könnten Armutsrisiken und eine Verstetigung von Armut bis in Folgegenerationen hinein verhindert werden. |
| Politisch geht es auch um eine Berücksichtigung des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Dazu führt Ulrich Hoffmann aus: „Lasten müssen innerhalb und zwischen den Generationen fair verteilt werden. Eine Sozialversicherung, die die in die Zukunft gerichteten generativen Beiträge vernachlässigt, verteilt die Freiheitschancen zu Lasten der nächsten Generation, der im demografischen Wandel immer weniger Spielräume bleiben. Eine strukturelle Benachteiligung von Familien ist weder generationengerecht noch nachhaltig.“ |
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ACHTUNG: Betrugsmasche „Quishing“ erreicht Ostfriesland!
Warnung vor „Quishing“: Betrügerische Flyer im Umlauf – Erste Fälle in Ostfriesland
In ganz Deutschland verbreitet sich aktuell eine neue Betrugsmasche, die nun auch Ostfriesland erreicht hat. Die Polizei und der Paketdienstleister DHL warnen vor gefälschten Benachrichtigungskarten, die darauf abzielen, sensible Kundendaten zu stehlen. Dieses Phänomen, bei dem schädliche QR-Codes für Phishing-Zwecke genutzt werden, ist unter dem Begriff „Quishing“ bekannt.
Die Masche: QR-Codes statt Paketbenachrichtigung
Die Betrüger werfen Flyer in Briefkästen ein, die optisch stark an offizielle Benachrichtigungen der Deutschen Post oder von DHL Express erinnern. Auf diesen Flyern befindet sich ein QR-Code, der angeblich gescannt werden muss, um Informationen zu einer Sendung zu erhalten oder eine Zustellung zu steuern.
Statt zur offiziellen Sendungsverfolgung führt der Code jedoch auf gefälschte Webseiten. Dort werden Nutzer aufgefordert, persönliche Daten, Adressinformationen oder sogar Zahlungsdaten einzugeben. DHL hat klargestellt, dass diese Flyer ausdrücklich nicht vom Unternehmen stammen. Rechtliche Schritte wurden bereits eingeleitet, und ein Austausch mit den Sicherheitsbehörden findet statt.
Wichtige Verhaltensregeln zum Schutz vor Betrug
Um sich vor finanziellen Schäden und Datenmissbrauch zu schützen, sollten folgende Hinweise beachtet werden:
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Keine Dateneingabe via QR-Code: Die Deutsche Post und DHL fordern niemals dazu auf, persönliche Daten über einen QR-Code auf einer Benachrichtigungskarte einzugeben.
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Offizielle Kanäle nutzen: Verifizierungen finden ausschließlich über die beim Versand hinterlegten Kontaktwege statt.
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App-Sicherheit: QR- oder Barcodes für die Bedienung von Packstationen werden ausschließlich in der offiziellen DHL App generiert.
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Sendungsnummer prüfen: Die Echtheit einer Sendung sollte immer manuell über die offizielle Website dhl.de/sendungsverfolgung oder direkt in der DHL App überprüft werden.
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Verdacht melden: Verdächtige Flyer sollten keinesfalls gescannt werden. Es wird gebeten, Informationen zu solchen Funden per E‑Mail an phishing@dhl.com zu senden.
Kontakt bei Unsicherheit
Bei Fragen zur Echtheit von Benachrichtigungen oder im Falle eines bereits erfolgten Scans steht der DHL Kundenservice unter der Rufnummer 0228 433112 zur Verfügung. Da die Masche nun auch verstärkt in Regionen wie Ostfriesland auftritt, ist eine erhöhte Aufmerksamkeit im Umgang mit Postwurfsendungen und Benachrichtigungskarten ratsam.
Sollten bereits Daten auf einer verdächtigen Seite eingegeben worden sein, wird empfohlen, umgehend die Passwörter der betroffenen Konten zu ändern und gegebenenfalls das zuständige Bankinstitut sowie die örtliche Polizeidienststelle zu informieren.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Zellgesundheit trifft Dentalkosmetik: Warum Thea Wittling auf testbasierte Konzepte setzt
Messen statt Raten: Thea Wittling setzt auf wissenschaftlich fundierte Zellanalysen, um Ihr Lächeln und Ihre Vitalität durch gezielte, testbasierte Empfehlungen von innen heraus zu stärken.
Mehr als nur ein Lächeln: Ganzheitliche Dentalkosmetik und testbasierte Gesundheit in Westoverledingen
Ein strahlendes Lächeln ist oft das erste, was wir an einem Menschen wahrnehmen. Doch wahre Schönheit und vitale Zähne entstehen von innen. In der Praxis von Thea Wittling in Westoverledingen wird Dentalkosmetik neu gedacht: Hier steht nicht allein die Ästhetik im Vordergrund, sondern der Mensch als biologische Einheit. Das Ziel ist eine Symbiose aus äußerem Glanz und innerer Balance.
Das testbasierte Gesundheitskonzept: Messen statt Raten
Viele Menschen nehmen Nahrungsergänzungsmittel ein, ohne genau zu wissen, was ihr Körper tatsächlich benötigt. Thea Wittling setzt diesem „blinden Supplementieren“ ein Ende. Durch eine Zusammenarbeit mit dem renommierten schwedischen Unternehmen Zinzino, das seit über 20 Jahren Pionierarbeit in der testbasierten Ernährung leistet, wird Gesundheit messbar.
Im Mittelpunkt steht ein wissenschaftlich fundierter Test, der auf Zellebene ansetzt. Er gibt präzise Auskunft darüber, ob die Ernährung den Körper wirklich nährt oder ob Defizite bestehen. Analysiert werden unter anderem:
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Das Fettsäure-Profil: Das Verhältnis von Omega‑6 zu Omega‑3 als Indikator für stille Entzündungsprozesse.
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Zellschutz & Nährstoffverwertung: Die Fähigkeit des Körpers, wichtige Vitalstoffe effektiv aufzunehmen.
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Ergänzende Diagnostik: Zusätzlich werden Vitamin-D-Tests und Darm-Checks angeboten, um ein lückenloses Bild des Gesundheitszustands zu erhalten.
Unkompliziert und präzise: Ein Tropfen Blut genügt
Der Weg zu fundierten Ergebnissen ist denkbar einfach und schmerzfrei. Für die Durchführung der Tests ist keine klassische Blutabnahme erforderlich; ein kleiner Tropfen Blut aus der Fingerbeere genügt. Die Proben werden in zertifizierten Laboren ausgewertet und bilden die Grundlage für eine strukturierte, nachvollziehbare Empfehlung.
Ein starkes Netzwerk für Ihre Vitalität
Ganzheitlichkeit bedeutet auch, über den Tellerrand hinauszuschauen. Thea Wittling arbeitet seit vier Jahren intensiv mit einem interdisziplinären Netzwerk zusammen. Durch den Austausch mit Ärzten, Ernährungsberatern und Heilpraktikern erhalten Kunden fundierte Empfehlungen, die exakt auf ihre individuelle Lebenssituation zugeschnitten sind.
Dieser Ansatz verbindet moderne Dentalkosmetik mit präventiver Gesundheitsvorsorge. Denn gesunde Zähne und festes Zahnfleisch sind untrennbar mit einem entzündungsfreien Körper und einem funktionierenden Stoffwechsel verbunden.
Ihr Termin für Gesundheit und Ästhetik
Erfahren Sie, was Ihr Körper wirklich braucht, und verbinden Sie professionelle Dentalkosmetik mit einem zukunftsweisenden Gesundheitskonzept.
Thea Wittling Grafenstraße 1
26810 Westoverledingen
Kontakt & Terminvereinbarung: Telefon: 0173 2566027
Strahlende Zähne in einem gesunden Körper – Wissenschaftlich fundiert. Individuell betreut.


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Selbstständig machen in Deutschland: Schritt-für-Schritt Anleitung 2026
Der Traum vom eigenen Chef: Selbstständigkeit in Deutschland
Leitfaden für Gründer: Erfolgreich selbstständig machen und die Existenzgründung meistern
Der Gedanke, das Angestelltendasein hinter sich zu lassen und sein eigener Chef zu sein, ist für viele reizvoll. Doch der Weg in die Selbstständigkeit in Deutschland ist oft gepflastert mit bürokratischen Hürden, rechtlichen Fragen und strategischen Entscheidungen. In diesem Beitrag erfährst du, was du wissen musst, um erfolgreich durchzustarten.
1. Die Qual der Wahl: Freiberufler oder Gewerbe?
Bevor du dich beim Finanzamt meldest, musst du klären, in welche Kategorie deine Tätigkeit fällt. In Deutschland wird strikt zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern unterschieden.
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Freiberufler: Dazu gehören die sogenannten “Katalogberufe” wie Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Dolmetscher und künstlerische Berufe. Sie zahlen keine Gewerbesteuer und die Anmeldung erfolgt direkt beim Finanzamt.
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Gewerbe: Wer Produkte verkauft oder handwerkliche Leistungen anbietet, muss ein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Hier fällt ab einem gewissen Ertrag Gewerbesteuer an.
2. Die wichtigsten Behördengänge
Die Bürokratie ist in Deutschland legendär, aber mit einem klaren Plan ist sie zu bewältigen:
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Gewerbeanmeldung: (Nur für Gewerbetreibende) Kostet je nach Stadt zwischen 20 und 60 Euro.
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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Diesen schickt dir das Finanzamt nach der Anmeldung zu. Hier entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung.
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Tipp: Wenn dein Umsatz im ersten Jahr voraussichtlich unter 22.500 € liegt, kannst du dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
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Berufsgenossenschaft: Die Anmeldung bei der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft ist Pflicht – sie ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
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IHK oder HWK: Gewerbetreibende werden automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK).
3. Absicherung und Vorsorge
Als Selbstständiger bist du selbst für deine soziale Absicherung verantwortlich. Das ist oft der größte Kostenfaktor:
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Krankenversicherung: Du kannst wählen zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV).
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Rentenversicherung: Nur für bestimmte Gruppen (z. B. Handwerker oder Lehrer) besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dennoch solltest du frühzeitig privat vorsorgen (z. B. Rürup-Rente oder ETFs).
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Betriebliche Versicherungen: Eine Betriebshaftpflicht ist für fast jeden Gründer unverzichtbar, um sich gegen Schadensersatzansprüche abzusichern.
4. Businessplan: Mehr als nur Papier
Ein Businessplan ist nicht nur für die Bank wichtig. Er hilft dir, dein Geschäftsmodell auf Herz und Nieren zu prüfen. Er sollte enthalten:
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Zusammenfassung (Executive Summary)
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Marktanalyse: Wer sind deine Kunden? Wer ist die Konkurrenz?
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Marketingstrategie: Wie erfahren die Leute von dir?
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Finanzplan: Wie viel Startkapital brauchst du und wann schreibst du schwarze Zahlen?
5. Vor- und Nachteile auf einen Blick
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Vorteile |
Herausforderungen |
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Maximale Freiheit und Flexibilität |
Volles finanzielles Risiko |
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Selbstverwirklichung |
Hoher administrativer Aufwand |
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Unbegrenzte Einkommensmöglichkeiten |
Unregelmäßiges Einkommen |
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Freie Ortswahl (bei digitalen Berufen) |
“Selbst” und “Ständig” – hohe Arbeitsbelastung |
Selbstständigkeit in Deutschland erfordert Mut, Disziplin und eine gute Portion Organisationstalent. Wer jedoch bereit ist, sich durch den Dschungel der Paragrafen zu kämpfen, wird mit einer Freiheit belohnt, die kein Angestelltenverhältnis bieten kann.
Bist du bereit für den ersten Schritt? Informiere dich bei lokalen Gründerzentren oder nutze Beratungsangebote der IHK – oft gibt es sogar staatliche Zuschüsse für die Gründungsberatung!
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