Lokal
Corona: Ausgangsbeschränkungen in Teilen des Landkreises Leer
Verschärfte Kontaktbeschränkungen // Ausgangsbeschränkungen bis zum 18. April
Im Hinblick auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen wird der Landkreis Leer die Kontaktbeschränkungen weiter verschärfen. Neben einer Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften im gesamten Kreisgebiet wird es insbesondere ab dem 1. April in den Städten und Gemeinden mit einem hohen Infektionsgeschehen nächtliche Ausgangssperren von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens geben. Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind die Gemeinden Bunde und Jemgum, die Samtgemeinde Jümme sowie die Insel Borkum. Hier ist das Infektionsgeschehen vergleichsweise gering. “Und das bereits seit einiger Zeit”, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung. Die Verfügung gilt zunächst bis einschließlich 18. April.
“Wir haben lange und intensiv über strengere Maßnahmen beraten”, so Landrat Matthias Groote, “aber die aktuelle dynamische Infektionslage lässt keine andere Entscheidung zu.” Die Anordnung einer Ausgangssperre sei geeignet, um weitere Ansteckungen gerade im privaten und familiären Kontext zu verhindern. Das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet ist insbesondere von der britischen Coronavirus-Variante B.1.1.7 geprägt. Diese Variante gilt als ansteckender, die Menschen infizieren sich leichter und schneller. Mittlerweile ist der überwiegende Teil aller Neuinfektionen auf diese Variante zurückzuführen. Sie verdrängt den sogenannten Wildtyp, also die ursprüngliche Form.
Die Anordnung einer temporären Ausgangssperre sieht vor, dass der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages grundsätzlich nicht erlaubt ist. Private Terrassen, Balkone, Gärten und Zuwegungen mit direktem Zugang zur Wohnstätte können jedoch weiterhin genutzt werden.
Eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung besteht bei Vorliegen eines triftigen Grundes:
die Inanspruchnahme einer notwendigen medizinischen, psychosozialen oder veterinärmedizinischen Behandlungdie Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeitder Besuch von Gottesdiensten und ähnlicher religiöser Veranstaltungendie Begleitung und unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich die Ausübung einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehrdie Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständendie Vornahme von unaufschiebbaren Handlungen zur Versorgung von Tieren — hierzu zählt auch der benötigte Auslauf von Hunden in den Abendstundendie Durchfahrt durch das Gebiet im überregionalen öffentlichen Personenverkehr oder in Kraftfahrzeugensonstige vergleichbar gewichtige und unabweisbare Gründe.
“Die Erledigung von Lebensmittel-Einkäufen stellt keine Ausnahme dar”, erläutert Landrat Matthias Groote. “Sie sind im Vorfeld so zu planen, dass die Betroffenen bis 21 Uhr wieder zu Hause sind. Auch Reisen und tagestouristische Ausflüge sind kein triftiger Grund.”
Bei einer Kontrolle durch die Polizei oder die Ordnungsbehörden seien die triftigen Gründe zu nennen und durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Es genügt eine sogenannte Glaubhaftmachung. Wenn bei Kontrollen daran Zweifel bestehen, wird nachgehakt. Ist man zwingend dienstlich oder beruflich unterwegs, ist es für die Glaubhaftmachung hilfreich, eine entsprechende formlose Bescheinigung durch den Arbeitgeber oder einen Dienstausweis mitzuführen. Rechtlich vorgeschrieben ist eine Arbeitgeberbescheinigung nicht, deshalb gibt es auch keine formalen Anforderungen an eine solche Arbeitgeberbescheinigung. Im Prinzip reicht ein einfaches Schreiben des Arbeitgebers, idealerweise mit Stempel und auf Briefpapier.
Eine weitere Maßnahme betrifft unterdessen alle Einwohner des Kreisgebietes: Mit einer zweiten Allgemeinverfügung ordnet der Landkreis Leer das Tragen von medizinischen Masken für haushaltsfremde Mitfahrerinnen und Mitfahrer in einem privaten Kraftfahrzeug an. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Bisher galt diese Vorgabe lediglich bei dienstlichen Fahrgemeinschaften, etwa auf dem Weg zur Arbeit oder bei dienstlichen Fahrten. Das Tragen einer Maske gilt nicht für Personen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung (ärztliches Attest oder vergleichbare amtliche Bescheinigung notwendig) und für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Beide Allgemeinverfügungen treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gelten somit bis auf Weiteres ab Donnerstag, den 1. April 2021.
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Lokal
Reflexionen zur Pressefreiheit: Ein Vortrag anlässlich von 75 Jahren Grundgesetz
Pressefreiheit und Pressearbeit im Kontext von 75 Jahren Grundgesetz: Vortrag in Zusammenarbeit von VHS Leer und Zeitungsgruppe Ostfriesland
Am Mittwoch, den 22. Mai, lädt die Volkshochschule Leer in Kooperation mit der Zeitungsgruppe Ostfriesland zu einem Vortrag unter dem Thema “Pressefreiheit — Pressearbeit im Kontext von 75 Jahren Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 5” ein. Der Vortrag findet von 19:00 bis 21:00 Uhr in der Blinke 55 statt.
Das Grundgesetz, das seit 75 Jahren das Fundament unserer Demokratie bildet, garantiert nicht nur das Recht auf freie Meinungsäußerung, sondern auch die Freiheit der Presse. Doch gerade in Zeiten von Fake News, Desinformation und digitaler Revolution ist es wichtig, die Bedeutung und den Umgang mit Pressefreiheit und Pressearbeit zu reflektieren.
Lars Reckermann, Chefredakteur der ZGO Zeitungsgruppe Ostfriesland GmbH, wird in seinem Vortrag einen Einblick in die redaktionelle Arbeit gewähren. Dabei wird er insbesondere darauf eingehen, welche Verantwortung die Medien, vor allem im ländlichen Raum, tragen.
Kostenfreie Teilnahme: Austausch über Pressefreiheit und Pressearbeit
Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist kostenfrei. Interessierte können sich für weitere Informationen und zur Anmeldung unter www.vhs-leer.de informieren, telefonisch unter 0491 — 92 99 20 Kontakt aufnehmen oder sich direkt in der Haneburg erkundigen.
Die Veranstalter freuen sich auf eine rege Teilnahme und einen interessanten Austausch zum Thema Pressefreiheit und Pressearbeit im Rahmen des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes.
Artikel 5
Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
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Kostenlose Nachrichtenportale des LeserECHO-Verlags: Lokale Information ohne Barrieren
In einer Zeit, in der der Zugang zu Nachrichten zunehmend von Abogebühren und Bezahlschranken erschwert wird, setzt der LeserECHO-Verlag in Ostfriesland und dem nördlichen Emsland ein klares Zeichen für lokale Information ohne finanzielle Hürden. Mit seinen kostenlosen Nachrichtenportalen bietet der Verlag einen breiten Zugang zu aktuellen Geschehnissen und Veranstaltungen in der Region, vernetzt mit den sozialen Medien und ergänzt durch die monatlich erscheinende kostenlose LeserECHO-Printausgabe.
Die Nachrichtenportale des LeserECHO-Verlags sind darauf ausgerichtet, allen Interessierten einen umfassenden Einblick in das lokale Geschehen zu ermöglichen, ohne dass dabei finanzielle Barrieren im Weg stehen. Alle Beiträge sind frei zugänglich, ohne dass ein Abonnement notwendig ist oder versteckte Kosten auftreten. Diese Offenheit gewährleistet, dass jeder Bürger, unabhängig von seinem finanziellen Hintergrund, die Möglichkeit hat, sich über aktuelle Ereignisse in seiner Umgebung zu informieren.
Besonders wichtig ist die Verknüpfung mit den sozialen Medien, die einen immer größeren Stellenwert in der Verbreitung von Nachrichten einnehmen. Ein prominentes Beispiel ist die Facebookseite “Wir Leeraner” mit knapp 28.000 Followern, die als wichtige Informationsquelle und Diskussionsplattform für die Bewohner von Leer und Umgebung dient. Durch die Vernetzung mit solchen Seiten werden die Inhalte der Nachrichtenportale des LeserECHO-Verlags einem breiten Publikum zugänglich gemacht und ermöglichen einen aktiven Austausch zwischen den Lesern.
Ergänzend zu den digitalen Angeboten erscheint jeden Monat die kostenlose LeserECHO-Printausgabe, die in Ostfriesland und dem nördlichen Emsland verteilt wird. Diese Printausgabe bietet eine weitere Möglichkeit, lokale Nachrichten und Informationen zu verbreiten und erreicht auch diejenigen Leser, die keine regelmäßige Internetverbindung haben oder sich lieber auf traditionelle Weise informieren.
Insgesamt tragen die kostenlosen Nachrichtenportale des LeserECHO-Verlags dazu bei, die lokale Informationslandschaft zu bereichern und allen Bürgern uneingeschränkten Zugang zu aktuellen Nachrichten und Veranstaltungshinweisen zu ermöglichen. Durch die Verknüpfung mit den sozialen Medien und die Ergänzung durch die kostenlose Printausgabe wird eine vielseitige und umfassende Berichterstattung gewährleistet, die das Gemeinschaftsgefühl in Ostfriesland und dem nördlichen Emsland stärkt.
Heimische Firmen ermöglichen kostenlose Nachrichten: Das Geschäftsmodell des LeserECHO-Verlags
Die kostenlose Verfügbarkeit von lokalen Nachrichten und Informationen ist ein wichtiger Baustein für die Demokratie und das Zusammenleben in einer Gemeinschaft. Doch wie finanziert sich ein Medienunternehmen, das seine Inhalte ohne Abogebühren und Bezahlschranken anbietet? Der LeserECHO-Verlag in Ostfriesland und dem nördlichen Emsland hat eine innovative Lösung gefunden, die auf der Schaltung von Werbeanzeigen durch heimische Firmen basiert.
Das Geschäftsmodell des LeserECHO-Verlags beruht darauf, dass lokale Unternehmen Werbeanzeigen in den verschiedenen Medien des Verlags schalten. Diese Anzeigen ermöglichen es dem Verlag, seine Nachrichtenportale und die kostenlose Printausgabe zu finanzieren und gleichzeitig die Inhalte für die Leser kostenfrei zugänglich zu machen. Durch die Schaltung von Anzeigen erhöhen sich die Reichweiten der Medien des LeserECHO-Verlags, was wiederum den Werbekunden zugutekommt, da sie ihre Botschaften einem größeren Publikum präsentieren können.
Ein zentraler Aspekt dieses Geschäftsmodells ist, dass der LeserECHO-Verlag keinen Leser ausschließt. Jeder Bürger, unabhängig von seinem finanziellen Hintergrund, hat uneingeschränkten Zugang zu den lokalen Nachrichten und Informationen des Verlags. Dies schafft nicht nur Transparenz und Offenheit, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl, indem es allen Bürgern die Möglichkeit gibt, sich aktiv am öffentlichen Leben zu beteiligen.
Durch die enge Zusammenarbeit mit heimischen Firmen wird zudem die regionale Wirtschaft gestärkt. Die Werbeanzeigen bieten Unternehmen die Chance, sich lokal zu präsentieren und neue Kunden zu gewinnen. Gleichzeitig unterstützen sie den LeserECHO-Verlag dabei, seine journalistische Arbeit fortzusetzen und die lokale Berichterstattung aufrechtzuerhalten.
Insgesamt zeigt das Geschäftsmodell des LeserECHO-Verlags, dass es möglich ist, hochwertige lokale Nachrichten und Informationen kostenfrei anzubieten, ohne dabei auf Abogebühren oder Bezahlschranken zurückzugreifen. Durch die Schaltung von Werbeanzeigen durch heimische Firmen wird eine Win-Win-Situation geschaffen, von der sowohl der Verlag als auch die Leser und die Werbekunden profitieren.
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Interkulturelles Spektakel: Das 23. Fest der Kulturen in Leer am 1. September
Das gesamte Team des Arbeitskreises für interkulturelle Verständigung freut sich auf das kommende Fest. Foto: Juliane Blech
23. Fest der Kulturen am 1. September in Leer
Am 1. September verwandelt sich die Fußgängerzone von Leer erneut in einen Ort der kulturellen Vielfalt beim 23. Fest der Kulturen. Von der pulsierenden Atmosphäre des Mühlenplatzes bis zum geschichtsträchtigen Denkmalplatz erwartet die Besucher ein Tag voller interkultureller Begegnungen und Erlebnisse. “In diesem Jahr wird das Fest der Kulturen wieder an einem Sonntag stattfinden, welcher auch als verkaufsoffener Sonntag für die Geschäfte der Innenstadt von Leer gilt”, erklärt Mitorganisatorin Tomke Hamer, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Leer, vom Arbeitskreis für interkulturelle Verständigung.
Ein Fest voller Vorfreude
Mit großer Vorfreude blickt das gesamte Organisationsteam des Arbeitskreises für interkulturelle Verständigung auf den 1. September. “Wir sind zuversichtlich, dass das Fest erneut ein kulturelles Highlight werden wird”, betont Serhat Özdemir, Koordinator vom Fest der Kulturen und Mitglied des Arbeitskreises für interkulturelle Verständigung.
Vielfältiges Bühnenprogramm und Mitwirkungsmöglichkeiten
Das Fest verspricht ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm auf zwei Bühnen. Verschiedene Gruppen aus unterschiedlichen Ländern präsentieren musikalische und tänzerische Darbietungen, die die kulturelle Vielfalt der Region zum Ausdruck bringen. Zusätzlich präsentieren sich diverse Vereine und Initiativen an Infoständen mit vielseitigen Aktionen. Interessierte, die sich aktiv am Fest beteiligen möchten, sei es mit einem Bühnenauftritt oder einem eigenen Infostand, können sich bei Anna Kuhn per E‑Mail an anna.kuhn@lkleer.de melden.
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Malwettbewerb „Zahngesunde Schultüte“: Kreative Alternativen für einen gesunden Schulstart
Malwettbewerb „Zahngesunde Schultüte“: Alternativen zur Zuckertüte entdecken.
In diesem Jahr haben angehende Schulkinder im Landkreis Leer die Chance, an einem besonderen Malwettbewerb teilzunehmen, der von den Prophylaxefachkräften organisiert wird. Ziel des Wettbewerbs ist es, das Bewusstsein für eine zahngesunde Ernährung zu stärken und Alternativen zur traditionellen Zuckertüte aufzuzeigen.
Die „Zahngesunde Schultüte“ ist der Hauptpreis für sechs glückliche Gewinnerinnen und Gewinner. Diese spezielle Schultüte ist randvoll gefüllt mit kleinen Überraschungen, die nicht nur Freude bereiten, sondern auch die Zahngesundheit unterstützen.
Im Gegensatz zur herkömmlichen Schultüte, die oft mit Süßigkeiten gefüllt ist und somit einen hohen Zuckergehalt aufweist, soll die Aktion darauf aufmerksam machen, wie wichtig eine zuckerarme Ernährung für die Zahngesundheit ist. Ein übermäßiger Konsum von Zucker kann zu Karies führen und die Zähne dauerhaft schädigen.
Die Prophylaxefachkräfte des Landkreises haben verschiedene Ideen gesammelt, womit die Schultüte stattdessen gefüllt werden kann. Auf der Website des Landkreises Leer finden Eltern und Interessierte zahlreiche Vorschläge für zahngesunde Alternativen: www.landkreis-leer.de/Zahngesundheit.
Für die Teilnahme am Wettbewerb können Jungen und Mädchen eine selbstbemalte oder selbstgebastelte Postkarte zum Thema “Schultüte” einsenden. Die Karte muss an das Gesundheitsamt Leer, Abteilung Zahnprophylaxe, Jahnstraße 4, 26789 Leer, adressiert sein und Name, Anschrift sowie Telefonnummer des Teilnehmenden enthalten. Teilnahmeberechtigt sind Kinder, die im aktuellen Jahr eingeschult werden. Einsendeschluss ist der 10. Juni 2024.
Wichtig ist, dass die Datenschutzbestimmungen, die im Rahmen der Teilnahme an der Aktion „Zahngesunde Schultüte“ gelten, eingehalten werden. Diese können auf der Website des Landkreises Leer unter www.landkreis-leer.de/Zahngesundheit eingesehen werden.
Mit diesem Malwettbewerb möchten die Prophylaxefachkräfte nicht nur auf die Bedeutung einer gesunden Ernährung für die Zahngesundheit hinweisen, sondern auch Eltern und Kinder dazu ermutigen, gemeinsam zahngesunde Alternativen für die Schultüte zu entdecken.
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