News
Corona-Übergangsregeln laufen aus — ab Sonntag nur noch eng begrenzte Test- und Maskenpflichten
Das Foto zeigt die niederländische Innenstadt Winschoten. Seit dem 23. März 2022 wurde die Maskenpflicht in den Niederlanden aufgehoben. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Seit gestern, 2. April 2022, liefen die bisherigen Übergangsregeln zum Schutz vor dem Coronavirus aus. Entsprechend der engen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind von Sonntag, 3. April 2022 an nur noch sehr begrenzte Test- und Maskenpflichten möglich. Dies ergibt sich aus der heute veröffentlichten neuen ‚Niedersächsischen Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV‑2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung)’. Diese Verordnung ist deutlich kürzer als ihre Vorgängerinnen, sie hat nur noch 14 Paragraphen. Mit der Verordnung wird die vom Bundesgesetzgeber in § 28 a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes eng gesteckte Ermächtigungsgrundlage vollständig ausgeschöpft.
Damit besteht vom heutigen Sonntag an in Niedersachsen eine offiziell vorgegebene Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nurmehr in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen, in Kranken- und Pflegeeinrichtungen und sonstigen Heimen. Das gleiche gilt für Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern und für Justizvollzugsanstalten. Eine Maske muss zudem auch weiterhin getragen werden im öffentlichen Personenverkehr — dies ergibt sich für den Nahverkehr aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung, für den Fernverkehr aus § 28 b Absatz 1 IfSG.
Vor dem Betreten von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Asylbewerberheimen und Justizvollzugsanstalten muss auch zukünftig ein negativer Test vorgelegt werden. Auch in Schulen und Kitas besteht weiterhin eine Testpflicht und zwar dreimal pro Woche.
In vielen Bereichen aber entfällt die staatlich vorgegebene Maskenpflicht, beispielsweise im Einzelhandel oder in Gaststätten. Und es gibt im Infektionsschutzgesetz und in der daraus abgeleiteten Niedersächsischen Corona-Verordnung keine 2G- oder 3G-Zugangsbeschränkungen mehr und auch keine Personenobergrenzen.
Individuelle Schutzmaßnahmen gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern nach § 28 Absatz 1 Satz 1 sowie die Schließung von Einrichtungen und Betrieben im Einzelfall nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 bleiben von alledem unberührt.
Über die heute verkündeten Schutzmaßnahmen hinausgehende Regelungen im Sinne des § 28a Absätze 1 und 2 IfSG, sind aktuell nicht anwendbar. Es besteht weder eine durch den Deutschen Bundestag festzustellende epidemische Lage von nationaler Tragweite im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 IfSG noch derzeit im Land Niedersachsen eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Sinne des § 28a Abs. 8 Satz 2 IfSG (Hotspot-Regelung). Dies kann sich je nach Infektionsgeschehen kurzfristig ändern.
Vor dem Hintergrund der nur begrenzten rechtlichen Regelungsmöglichkeiten besteht in den nächsten Tagen und Wochen eine umso höhere Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen, sich selbst und die Mitmenschen zu schützen. Deshalb finden sich in § 1 Absatz 2 der neuen Corona-Verordnung allgemeine Verhaltensempfehlung:
„Allen Personen wird empfohlen, eigenverantwortlich
- eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen zu tragen,
- einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten,
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 zu ergreifen und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften.”
§ 2 der Verordnung beschreibt die Einzelheiten der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, § 3 die Regeln zur Durchführung der Testungen.
Nach § 4 Absatz 1 der VO darf der Zutritt zu Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen durch Beschäftigte dieser Einrichtungen, ehrenamtlich tätige Personen sowie Besucherinnen und Besucher und Dritte nur erfolgen, wenn die Person einen Nachweis über eine negative Testung auf das Vorliegen des Coronavirus vorlegt.
§ 4 Absatz 2 Satz 1 begründet für Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine qualifizierte Maskenpflicht, also medizinische Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus.
§ 5 enthält eine Aufzählung von weiteren medizinischen Einrichtungen, in denen eine Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen ist. Dies sind Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Rettungsdienste.
Nach § 6 Absatz 1 haben in Heimen, unterstützenden Wohnformen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften und Einrichtungen der Tagespflege Beschäftigte sowie ehrenamtlich tätige Personen, Besucherinnen und Besucher und Dritte in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske oder gleichwertige medizinische Masken zu tragen. Diese Pflicht gilt nicht für die Gäste einer Tagespflegeeinrichtung, soweit alle anwesenden Gäste einen Impfnachweis gemäß § 22 a Abs. 1 IfSG, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis vorlegen.
Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen dürfen die genannten Einrichtungen und Unternehmen nur betreten und in diesen nur tätig werden, wenn sie negativ getestet sind und einen Testnachweis nach § 3 mit sich führen.
Nach § 7 gilt auch in der Kindertagesbetreuung weiterhin eine Testpflicht. Hier müssen sich Kinder ab 3 Jahren dreimal wöchentlich zu Hause vor dem Start in die Einrichtung zu Hause testen. (In Ausnahmefällen kann sich auch eine enge Bezugsperson aus dem Haushalt an Stelle des Kindes testen lassen).
Aus § 8 ergibt sich, dass nach den Osterferien alle Schülerinnen und Schüler ohne Mund-Nase-Bedeckung in die Schule kommen können — sie müssen die Maske aber nicht weglassen. Es ist ausdrücklich möglich, weiterhin Maske zu tragen. Insbesondere nach den Ferien, in welchen oftmals eine Vielzahl von Kontakten und Reisetätigkeiten stattfinden, kann sich diese Schutzmaßnahme als sehr wirksam erweisen.
Mit Blick auf ebendiese besondere Lage nach den Ferien wird es zudem an den niedersächsischen Schulen zwischen dem 20. April 2022 (erster Schultag nach den Ferien) und dem 29. April 2022 erneut eine zusätzliche Testphase geben, in der sich alle Schülerinnen und Schüler täglich (an Unterrichtstagen) zu Hause auf eine Corona-Infektion testen. Ohne ein Negativ-Ergebnis darf die Schule nicht betreten werden.
§ 9 regelt die Details der Testpflicht in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und Einrichtungen des Maßregelvollzugs, § 10 die für Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie von vollziehbar Ausreisepflichtigen.
Nach § 11 Satz 1 gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner in Obdachlosenunterkünften sowie für die in den Einrichtungen beschäftigten Personen in Bezug auf gemeinschaftlich genutzte Flächen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus. § 11 Absatz 2 schreibt vor, dass für Bewohnerinnen und Bewohner mit akuten Erkältungssymptomen eine getrennte Unterbringung vorgesehen werden muss.
§ 12 begründet für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und sieht bei deren Ausgestaltung zum Teil Abweichungen zu § 2 der Verordnung vor. Für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die Verkehrsmittel des Personennahverkehrs nutzen, sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, Fahr- und Steuerpersonal, soweit durch deren Tätigkeit physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, besteht eine Pflicht zum Tragen einer medizinische Maske mindestens des Schutzniveaus FFP 2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzes.
§ 13 stellt klar, dass Verstöße gegen die §§ 4 — 6 und 9 bis 12, jeweils auch in Verbindung mit den §§ 2 und 3 Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. 1 a Nr. 24 IfSG darstellen. Diese können gemäß § 73 Abs. 2 IfSG mit Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden.
Nach § 14 tritt die neue Corona-Verordnung am 3. April 2022 in Kraft und folgt damit der bisherigen Nds. Corona-Verordnung, die bis zum 2. April 2022 gilt. Das Außerkrafttreten der Verordnung wird unter Beachtung der Anforderungen des § 28 a Abs. 5 Satz 2 IfSG geregelt. Demnach sind Rechtsverordnungen, die nach § 32 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 und § 28 a Abs. 1 IfSG erlassen werden, mit einer allgemeinen Begründung zu versehen und zeitlich zu befristen. Die Geltungsdauer beträgt grundsätzlich vier Wochen. Die neue Niedersächsische Corona-Verordnung tritt mit Ablauf des 29. April 2022 außer Kraft. Eine Neuanpassung der Verordnungslage auch vor dem 29. April 2022 bleibt jederzeit möglich.
Anzeige
Anzeige
Nachhilfe & Coaching: Maßgeschneiderte Bildungsunterstützung in Leer und Moormerland
Nachhilfe in Leer Ostfriesland: Eine umfassende Unterstützung für alle Schulformen
Im Landkreis Leer in Ostfriesland stehen Schülerinnen und Schülern zahlreiche Bildungseinrichtungen zur Verfügung, die von Grundschulen bis zu Berufsbildenden Schulen reichen. Angesichts dieser Vielfalt an Schulformen und Fachbereichen kann es vorkommen, dass einige Schülerinnen und Schüler zusätzliche Unterstützung benötigen, sei es zur Verbesserung ihrer Leistungen oder zur Vertiefung ihres Verständnisses in bestimmten Fächern.
Das Bildungsspektrum in Leer
Der Landkreis Leer beherbergt insgesamt 46 Grundschulen, die jeweils von den örtlichen Städten, Gemeinden oder Samtgemeinden betrieben werden. Darüber hinaus gibt es eine breite Palette weiterführender Schulen, die vom Landkreis verwaltet werden. Hierzu zählen:
- 2 Hauptschulen
- 3 Realschulen
- 3 Haupt- und Realschulen
- 3 Förderschulen
- 5 Oberschulen
- 3 Gymnasien
- 1 Gesamtschule
- 3 Berufsbildende Schulen
Bedarfsgerechte Nachhilfe für alle Fächer und Schulformen
Angesichts dieser Vielfalt an Bildungseinrichtungen bietet Schulfit Nachhilfe & Coaching in Leer und Moormerland ein breites Spektrum an Nachhilfeleistungen an. Unabhängig von der Schulform oder dem Fach stehen qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung, um Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern. Die angebotenen Fächer umfassen unter anderem:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Französisch
- Latein
- Niederländisch
- Kunst
- Physik
- Chemie
- Biologie
- Geschichte
- Politik
- Erdkunde
- Rechnungswesen/KSK
- BWL (BRC)
- Informatik
Darüber hinaus bietet Schulfit auch Online-Nachhilfe an, um den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, insbesondere in Zeiten, in denen Präsenzunterricht nicht möglich ist.
Umfassende Beratungs- und Zusatzleistungen
Neben der reinen Fachnachhilfe bietet Schulfit auch Beratung und erweiterte Unterstützung in verschiedenen Bereichen an. Dazu gehören:
- Lernentwicklung und Schullaufbahnberatung
- Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie
- Unterstützung für Familien
- Individuelles Coaching für Schülerinnen und Schüler
- Erwachsenenbildung und Sprachkurse
- Förderung durch Bildung und Teilhabe
Kontakt
Schulfit Nachhilfe & Coaching ist in Leer und Moormerland vertreten und steht für eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Sie finden uns unter folgenden Kontaktdaten:
Leer: Heisfelder Straße 2 Telefon: 0491 — 5951
Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14 Telefon: 04954 — 8789
Kontaktieren Sie uns per E‑Mail unter info@schulfit-nachhilfe.de oder senden Sie uns eine Nachricht per WhatsApp oder SMS an die Nummer 0176 24206004.
Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Anzeige
Nachhilfe für Biologie in der Stadt Leer und Gemeinde Moormerland
Entdecken Sie, wie Schulfit Nachhilfe & Coaching in Leer Schülerinnen und Schülern dabei hilft, ihre Biologiekenntnisse zu verbessern und ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Unsere maßgeschneiderte Biologie-Nachhilfe spricht gezielt die individuellen Bedürfnisse Ihrer Kinder an und unterstützt sie dabei, Selbstvertrauen aufzubauen und erfolgreich in Biologie zu sein. Erfahren Sie mehr darüber, wie unsere erfahrenen Lehrkräfte Ihre Kinder dabei unterstützen können, sich in diesem faszinierenden Fach zu entfalten.
Die Bedeutung von Biologie: Ein Schlüssel zur Verständnis der Welt um uns herum.
Biologie ist mehr als nur ein Fach in der Schule. Es ist die Wissenschaft des Lebens, die uns hilft, die faszinierende Vielfalt der lebenden Organismen zu verstehen, angefangen von winzigen Mikroorganismen bis hin zu komplexen Ökosystemen. In diesem Artikel erkunden wir die Definition von Biologie, ihre Bedeutung im Alltag und den Wert des Biologieunterrichts für Schülerinnen und Schüler.
Was ist Biologie?
Biologie ist die Wissenschaft, die sich mit lebenden Organismen und ihren Lebensräumen befasst. Sie erforscht die Struktur, Funktion, Entwicklung, Verhalten und Evolution von Lebewesen sowie ihre Beziehungen zueinander und zur Umwelt. Die Bandbreite der biologischen Forschung reicht von der Genetik und Zellbiologie bis hin zur Ökologie und Evolution.
Die Bedeutung von Biologie im Alltag
Biologie ist allgegenwärtig in unserem täglichen Leben, auch wenn wir es oft nicht bemerken. Sie hilft uns, die Welt um uns herum zu verstehen und informierte Entscheidungen zu treffen. Hier sind einige Beispiele, wie Biologie im Alltag relevant ist:
-
Gesundheit und Medizin: Biologie ist die Grundlage für das Verständnis des menschlichen Körpers, von Krankheiten und deren Behandlung. Sie trägt zur Entwicklung neuer Medikamente und medizinischer Verfahren bei.
-
Umweltschutz: Biologie ist entscheidend für den Schutz und die Erhaltung der Umwelt. Sie hilft uns, die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf Ökosysteme zu verstehen und nachhaltige Lösungen zu finden.
-
Ernährung und Landwirtschaft: Biologie spielt eine wichtige Rolle bei der Produktion von Lebensmitteln, der Züchtung von Nutzpflanzen und der Erhaltung der Biodiversität.
-
Technologische Innovationen: Biologie inspiriert viele technologische Entwicklungen, von biologisch abbaubaren Materialien bis hin zu biomedizinischen Geräten.
Der Sinn und Wert des Biologieunterrichts
Der Biologieunterricht in der Schule vermittelt nicht nur Faktenwissen, sondern fördert auch wichtige Fähigkeiten wie kritisches Denken, Problemlösung und Experimentieren. Er sensibilisiert die Schülerinnen und Schüler für die komplexen Zusammenhänge in der Natur und ermutigt sie, sich für Umweltschutz und Nachhaltigkeit einzusetzen. Darüber hinaus legt der Biologieunterricht eine solide Grundlage für weiterführende Studien und Berufe in den Bereichen Medizin, Umweltschutz, Biotechnologie und mehr.
Schulfit Nachhilfe & Coaching: Spaß am Lernen, Erfolg im Leben
Bei Schulfit Nachhilfe & Coaching steht die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt. Mit einem ganzheitlichen Ansatz und qualifizierten Lehrkräften unterstützen wir Schülerinnen, Schüler und Erwachsene im Landkreis Leer, Moormerland, Aurich und Emden dabei, ihre Chancen in Schule, Beruf und Leben zu verbessern. Neben Biologie bieten wir auch Nachhilfe, Coaching und Kurse in einer Vielzahl von anderen Fächern an, sowohl persönlich als auch online.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung und profitieren Sie von unseren qualifizierten Lehrkräften und unserem TÜV-zertifizierten Qualitätsmanagement. Starten Sie noch heute Ihre Reise zu mehr Wissen, Erfolg und Selbstvertrauen mit Schulfit Nachhilfe & Coaching.
Standorte:
Leer: Heisfelder Straße 2 Telefon: 0491 — 5951
Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14 Telefon: 04954 — 8789
E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Besuchen Sie uns auch online unter www.schulfit-nachhilfe.de.
Anzeige
Effektive Chemie Nachhilfe in Leer: Gezielte Förderung für Schülerinnen und Schüler
Entdecken Sie maßgeschneiderte Chemie-Nachhilfe in Leer und Moormerland für Schülerinnen, Schüler und Erwachsene. Unser individueller Ansatz unterstützt gezielt bei persönlichen Lernzielen und Bedürfnissen. Erfahrene Lehrkräfte vermitteln nicht nur Wissen, sondern begleiten auch bei der Umsetzung im schulischen oder beruflichen Alltag. Vertrauen Sie auf eine Chemie-Nachhilfe, bei der die Chemie stimmt. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Beratung!
Maßgeschneiderte Nachhilfe für Chemie:
Gezielte Förderung ist individuell in allen Klassen, Jahrgangsstufen und der Erwachsenenbildung. Genau ausgerichtet auf die persönlichen Bedürfnisse und Lernziele. Mit der passenden Lehrkraft, die Wissen vermittelt und bei der Umsetzung in den schulischen oder beruflichen Alltag begleitet. Und – bei der auch die Chemie stimmt.
Schulfit Nachhilfe & Coaching
26789 Leer, Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 — 5951
26802 Moormerland, Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
In einem typischen Chemieunterricht in der Schule werden verschiedene Themen behandelt, die Schülern helfen sollen, ein grundlegendes Verständnis von Chemie zu entwickeln. Hier sind einige der wichtigsten Themen:
- Atomstruktur und Periodensystem: Schüler lernen die Grundbausteine der Materie kennen, einschließlich der Struktur von Atomen, Elementen und deren Anordnung im Periodensystem der Elemente.
- Chemische Bindungen: Dies umfasst die verschiedenen Arten von Bindungen zwischen Atomen, wie ionische, kovalente und metallische Bindungen.
- Chemische Reaktionen: Schüler lernen, wie chemische Reaktionen ablaufen, wie man chemische Gleichungen aufstellt und wie man Reaktionsprodukte vorhersagt.
- Stöchiometrie: Dies bezieht sich auf die quantitative Beziehung zwischen den Mengen der an einer chemischen Reaktion beteiligten Stoffe.
- Säuren und Basen: Schüler lernen die Eigenschaften von Säuren und Basen sowie verschiedene Säure-Base-Reaktionen kennen.
- Thermodynamik: Grundlegende Konzepte wie Energie, Enthalpie und Entropie werden eingeführt, um zu verstehen, wie Energie in chemischen Reaktionen umgewandelt wird.
- Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe: Dies beinhaltet die Eigenschaften und Verhaltensweisen von Gasen, Flüssigkeiten und Feststoffen sowie die entsprechenden Zustandsänderungen.
- Lösungen und Kolloide: Schüler lernen, wie Lösungen hergestellt werden, die Eigenschaften von Lösungen und Kolloiden sowie die verschiedenen Arten von Lösungen.
- Organische Chemie: Grundlegende Konzepte der organischen Chemie, einschließlich der Struktur und Eigenschaften von Kohlenwasserstoffen, funktionellen Gruppen und Reaktionsmechanismen.
- Chemie im Alltag: Die Anwendung chemischer Prinzipien auf alltägliche Situationen, wie Lebensmittelchemie, Umweltchemie und Chemie in der Medizin, wird behandelt, um die Relevanz der Chemie im täglichen Leben zu verdeutlichen.
Diese Themen bilden eine solide Grundlage für das Verständnis der Chemie und können Schülern helfen, komplexere Konzepte in späteren Jahren oder im Studium besser zu erfassen.