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Corona-Übergangsregeln laufen aus — ab Sonntag nur noch eng begrenzte Test- und Maskenpflichten

Das Foto zeigt die niederländische Innenstadt Winschoten. Seit dem 23. März 2022 wurde die Maskenpflicht in den Niederlanden aufgehoben. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Seit gestern, 2. April 2022, liefen die bisherigen Übergangsregeln zum Schutz vor dem Coronavirus aus. Entsprechend der engen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind von Sonntag, 3. April 2022 an nur noch sehr begrenzte Test- und Maskenpflichten möglich. Dies ergibt sich aus der heute veröffentlichten neuen ‚Niedersächsischen Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV‑2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung)’. Diese Verordnung ist deutlich kürzer als ihre Vorgängerinnen, sie hat nur noch 14 Paragraphen. Mit der Verordnung wird die vom Bundesgesetzgeber in § 28 a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes eng gesteckte Ermächtigungsgrundlage vollständig ausgeschöpft.
Damit besteht vom heutigen Sonntag an in Niedersachsen eine offiziell vorgegebene Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nurmehr in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen, in Kranken- und Pflegeeinrichtungen und sonstigen Heimen. Das gleiche gilt für Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern und für Justizvollzugsanstalten. Eine Maske muss zudem auch weiterhin getragen werden im öffentlichen Personenverkehr — dies ergibt sich für den Nahverkehr aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung, für den Fernverkehr aus § 28 b Absatz 1 IfSG.
Vor dem Betreten von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Asylbewerberheimen und Justizvollzugsanstalten muss auch zukünftig ein negativer Test vorgelegt werden. Auch in Schulen und Kitas besteht weiterhin eine Testpflicht und zwar dreimal pro Woche.
In vielen Bereichen aber entfällt die staatlich vorgegebene Maskenpflicht, beispielsweise im Einzelhandel oder in Gaststätten. Und es gibt im Infektionsschutzgesetz und in der daraus abgeleiteten Niedersächsischen Corona-Verordnung keine 2G- oder 3G-Zugangsbeschränkungen mehr und auch keine Personenobergrenzen.
Individuelle Schutzmaßnahmen gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern nach § 28 Absatz 1 Satz 1 sowie die Schließung von Einrichtungen und Betrieben im Einzelfall nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 bleiben von alledem unberührt.
Über die heute verkündeten Schutzmaßnahmen hinausgehende Regelungen im Sinne des § 28a Absätze 1 und 2 IfSG, sind aktuell nicht anwendbar. Es besteht weder eine durch den Deutschen Bundestag festzustellende epidemische Lage von nationaler Tragweite im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 IfSG noch derzeit im Land Niedersachsen eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Sinne des § 28a Abs. 8 Satz 2 IfSG (Hotspot-Regelung). Dies kann sich je nach Infektionsgeschehen kurzfristig ändern.
Vor dem Hintergrund der nur begrenzten rechtlichen Regelungsmöglichkeiten besteht in den nächsten Tagen und Wochen eine umso höhere Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen, sich selbst und die Mitmenschen zu schützen. Deshalb finden sich in § 1 Absatz 2 der neuen Corona-Verordnung allgemeine Verhaltensempfehlung:
„Allen Personen wird empfohlen, eigenverantwortlich
- eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen zu tragen,
- einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten,
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 zu ergreifen und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften.”
§ 2 der Verordnung beschreibt die Einzelheiten der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, § 3 die Regeln zur Durchführung der Testungen.
Nach § 4 Absatz 1 der VO darf der Zutritt zu Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen durch Beschäftigte dieser Einrichtungen, ehrenamtlich tätige Personen sowie Besucherinnen und Besucher und Dritte nur erfolgen, wenn die Person einen Nachweis über eine negative Testung auf das Vorliegen des Coronavirus vorlegt.
§ 4 Absatz 2 Satz 1 begründet für Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine qualifizierte Maskenpflicht, also medizinische Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus.
§ 5 enthält eine Aufzählung von weiteren medizinischen Einrichtungen, in denen eine Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen ist. Dies sind Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Rettungsdienste.
Nach § 6 Absatz 1 haben in Heimen, unterstützenden Wohnformen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften und Einrichtungen der Tagespflege Beschäftigte sowie ehrenamtlich tätige Personen, Besucherinnen und Besucher und Dritte in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske oder gleichwertige medizinische Masken zu tragen. Diese Pflicht gilt nicht für die Gäste einer Tagespflegeeinrichtung, soweit alle anwesenden Gäste einen Impfnachweis gemäß § 22 a Abs. 1 IfSG, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis vorlegen.
Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen dürfen die genannten Einrichtungen und Unternehmen nur betreten und in diesen nur tätig werden, wenn sie negativ getestet sind und einen Testnachweis nach § 3 mit sich führen.
Nach § 7 gilt auch in der Kindertagesbetreuung weiterhin eine Testpflicht. Hier müssen sich Kinder ab 3 Jahren dreimal wöchentlich zu Hause vor dem Start in die Einrichtung zu Hause testen. (In Ausnahmefällen kann sich auch eine enge Bezugsperson aus dem Haushalt an Stelle des Kindes testen lassen).
Aus § 8 ergibt sich, dass nach den Osterferien alle Schülerinnen und Schüler ohne Mund-Nase-Bedeckung in die Schule kommen können — sie müssen die Maske aber nicht weglassen. Es ist ausdrücklich möglich, weiterhin Maske zu tragen. Insbesondere nach den Ferien, in welchen oftmals eine Vielzahl von Kontakten und Reisetätigkeiten stattfinden, kann sich diese Schutzmaßnahme als sehr wirksam erweisen.
Mit Blick auf ebendiese besondere Lage nach den Ferien wird es zudem an den niedersächsischen Schulen zwischen dem 20. April 2022 (erster Schultag nach den Ferien) und dem 29. April 2022 erneut eine zusätzliche Testphase geben, in der sich alle Schülerinnen und Schüler täglich (an Unterrichtstagen) zu Hause auf eine Corona-Infektion testen. Ohne ein Negativ-Ergebnis darf die Schule nicht betreten werden.
§ 9 regelt die Details der Testpflicht in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und Einrichtungen des Maßregelvollzugs, § 10 die für Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie von vollziehbar Ausreisepflichtigen.
Nach § 11 Satz 1 gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner in Obdachlosenunterkünften sowie für die in den Einrichtungen beschäftigten Personen in Bezug auf gemeinschaftlich genutzte Flächen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus. § 11 Absatz 2 schreibt vor, dass für Bewohnerinnen und Bewohner mit akuten Erkältungssymptomen eine getrennte Unterbringung vorgesehen werden muss.
§ 12 begründet für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und sieht bei deren Ausgestaltung zum Teil Abweichungen zu § 2 der Verordnung vor. Für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die Verkehrsmittel des Personennahverkehrs nutzen, sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, Fahr- und Steuerpersonal, soweit durch deren Tätigkeit physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, besteht eine Pflicht zum Tragen einer medizinische Maske mindestens des Schutzniveaus FFP 2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzes.
§ 13 stellt klar, dass Verstöße gegen die §§ 4 — 6 und 9 bis 12, jeweils auch in Verbindung mit den §§ 2 und 3 Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. 1 a Nr. 24 IfSG darstellen. Diese können gemäß § 73 Abs. 2 IfSG mit Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden.
Nach § 14 tritt die neue Corona-Verordnung am 3. April 2022 in Kraft und folgt damit der bisherigen Nds. Corona-Verordnung, die bis zum 2. April 2022 gilt. Das Außerkrafttreten der Verordnung wird unter Beachtung der Anforderungen des § 28 a Abs. 5 Satz 2 IfSG geregelt. Demnach sind Rechtsverordnungen, die nach § 32 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 und § 28 a Abs. 1 IfSG erlassen werden, mit einer allgemeinen Begründung zu versehen und zeitlich zu befristen. Die Geltungsdauer beträgt grundsätzlich vier Wochen. Die neue Niedersächsische Corona-Verordnung tritt mit Ablauf des 29. April 2022 außer Kraft. Eine Neuanpassung der Verordnungslage auch vor dem 29. April 2022 bleibt jederzeit möglich.
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Lokal
Dr.-vom-Bruch-Brücke

Tempo 10 auf der: Video zeigt Zustand des fast 100 Jahre alten Bauwerks – Maßnahme zum Erhalt gestartet
Ein aktuelles Video aus dem Juni 2025 rückt eines der bedeutendsten Bauwerke der Stadt Leer in den Fokus: die Dr.-vom-Bruch-Brücke. Es zeigt eindrucksvoll, wie sich die Brücke über das Hafengewässer spannt – eine Wasserfläche, die mit der Leda verbunden ist. Seit Kurzem gilt dort Tempo 10. Die Stadt Leer hat diese Maßnahme veranlasst, um das denkmalgeschützte Bauwerk zu entlasten und langfristig zu erhalten.
Die Klappbrücke aus Stahlbeton wurde in den Jahren 1926 bis 1927 erbaut und ist rund 100 Meter lang. Sie steht unter Denkmalschutz und verbindet die Königstraße in der Innenstadt mit der Halbinsel Nesse, die zwischen dem Industriehafen und dem Handels- und Freizeithafen liegt. Die Brücke trägt den Namen von Erich vom Bruch (1885–1933), der als Bürgermeister von Leer zwischen 1920 und 1933 im Amt war. Er setzte sich maßgeblich für den Bau ein. Nach falschen Beschuldigungen durch lokale Nationalsozialisten nahm sich vom Bruch 1933 das Leben – er gilt als frühes Opfer des NS-Regimes.
Im aktuellen Video ist gut zu erkennen, wie sich der Verkehr auf der Brücke durch die neue Geschwindigkeitsbegrenzung verlangsamt hat. Die Stadtverwaltung reagiert damit auf erste Erkenntnisse aus einer laufenden Bauwerksuntersuchung. Ziel der Temporeduzierung ist es, Erschütterungen durch den Fahrzeugverkehr zu minimieren, um Schäden an der historischen Konstruktion zu verhindern.
„Diese Maßnahme ist eine präventive Entscheidung zum Schutz der Bausubstanz“, heißt es aus dem Rathaus. Begleitend wurde auch die Ampelschaltung angepasst, um den Verkehrsfluss möglichst reibungslos zu gestalten.
Die Dr.-vom-Bruch-Brücke ist eine wichtige Verbindung zwischen Innenstadt und Hafengebiet – verkehrlich wie symbolisch. Sie prägt das Stadtbild und ist Teil des kulturellen Erbes Leers. Die Stadt bittet um Verständnis für die Einschränkungen, die dem Erhalt dieses technischen Denkmals dienen.
Bis auf Weiteres heißt es daher: langsam fahren – für die Brücke, für die Sicherheit, für die Zukunft.
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Mit gemütlichen 6 km/h überquert die Bimmelbahn EMMA die Dr.-vom-Bruch-Brücke – deutlich unter dem neuen Tempolimit von 10 km/h. Schneller müsste sie gar nicht, kann sie aber auch nicht. Das Bild entstand anlässlich des 5. Ostfriesischen Lekkermarkts in der Leeraner Innenstadt, der am 25. Mai 2025 zahlreiche Besucherinnen und Besucher zum Schlemmen, Bummeln und Genießen einlud. Und die Ampel? Die stand natürlich auf Grün, als EMMA losrollte.
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Rainbow Events – Professionelle Unterstützung für private Feiern und Firmenveranstaltungen zu Hause

Rainbow Events – Der zuverlässige Partner für Feiern im eigenen Zuhause
Ob es sich um eine Hochzeit im kleinen Kreis, eine runde Geburtstagsfeier, eine stilvolle Abschlussfeier oder ein Sommerfest mit Kollegen handelt – viele Menschen träumen davon, besondere Anlässe ganz persönlich und im vertrauten Umfeld zu feiern. Doch so schön die Idee einer Veranstaltung zu Hause auch ist, oft fehlt es an Erfahrung, Ausstattung oder schlichtweg an Zeit, um eine solche Feier professionell umzusetzen.
Genau hier setzt das Konzept von Rainbow Events an: Das Unternehmen aus Winschoten hat sich darauf spezialisiert, private Feiern und Firmenveranstaltungen direkt vor Ort beim Kunden zu organisieren – stilvoll, zuverlässig und flexibel.
Feiern in vertrauter Umgebung – ohne organisatorischen Aufwand
Das eigene Zuhause bietet eine persönliche und oft emotionale Kulisse für eine Feier. Gleichzeitig stellt es hohe Anforderungen an Planung, Logistik und Ausstattung. Rainbow Events liefert dafür das nötige Know-how sowie das passende Equipment – und verwandelt jede Einfahrt, jeden Garten oder jede Terrasse in eine stimmungsvolle Eventlocation.
Zum umfangreichen Verleihangebot zählen unter anderem:
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Zelte und Pavillons in verschiedenen Größen
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Festmobiliar, Stehtische, Stühle und Hussen
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Zapfanlagen, Kühlschränke und Buffetelemente
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Dekorationselemente, Beleuchtung und Technik
Die individuell abgestimmte Ausstattung sorgt dafür, dass jede Feier den passenden Rahmen erhält – ganz gleich, ob elegant, rustikal oder modern.
Catering mit Konzept – kulinarisch überzeugend
Neben der technischen und optischen Ausstattung übernimmt Rainbow Events auf Wunsch auch die komplette kulinarische Versorgung der Gäste. Vom unkomplizierten Grillbuffet über warme und kalte Buffets bis hin zu professionellem Getränkeservice stehen zahlreiche Varianten zur Auswahl. Die Speisen und Getränke werden direkt vor Ort zubereitet oder geliefert – frisch, hochwertig und geschmackvoll präsentiert.
Auch an besondere Ernährungswünsche oder thematische Konzepte kann das Catering angepasst werden – von vegan bis Fingerfood, von festlich bis familiär.
Hochzeiten, Firmenfeiern & mehr – individuell betreut
Die Stärke von Rainbow Events liegt nicht nur in der Ausstattung, sondern vor allem in der persönlichen Beratung und Organisation. Hochzeiten, Firmenfeiern, Jubiläen oder private Gartenpartys werden individuell geplant und abgestimmt – immer mit Blick auf das Budget, den Stil und die Vorstellungen der Gastgeber.
Dank langjähriger Erfahrung weiß das Team, worauf es bei unterschiedlichen Veranstaltungsformaten ankommt. Auf Wunsch werden auch Programmpunkte, Unterhaltung, Künstler oder Dekorationskonzepte organisiert – alles aus einer Hand.
Ein Ansprechpartner, viele Möglichkeiten
Wer seine Gäste beeindrucken möchte, ohne sich selbst um jedes Detail kümmern zu müssen, findet in Rainbow Events einen kompetenten Partner. Der Vorteil: Ein Ansprechpartner für alles, von der ersten Idee bis zum Abbau am nächsten Tag.
Die Organisation einer Feier im eigenen Zuhause muss kein Kraftakt sein – mit der richtigen Unterstützung wird sie zum unvergesslichen Erlebnis.
Kontakt & Informationen
Rainbow Events
📍 Papierbaan 2F, 9672 BH Winschoten
📧 info@rainboevents.nl
📞 +31 597 – 67 59 37

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Mit Rainbow Events zur perfekten Gartenparty – Feiern unter freiem Himmel leicht gemacht

Die perfekte Gartenparty – Ideen für gelungene Events unter freiem Himmel
Wenn die Temperaturen steigen und die Tage länger werden, verlagert sich das gesellschaftliche Leben zunehmend nach draußen. Gartenpartys erfreuen sich dabei großer Beliebtheit – sei es zur Geburtstagsfeier, einem Sommerfest, einer Hochzeit im Grünen oder als ungezwungene Firmenveranstaltung. Der eigene Garten oder eine freie Fläche wird schnell zur festlichen Kulisse. Doch damit aus einer Idee ein stimmungsvolles Event wird, braucht es weit mehr als Sonnenschein und gute Laune.
Einige zentrale Punkte sollten bei der Organisation nicht übersehen werden. Die richtige Vorbereitung ist entscheidend, um Gästen ein rundum gelungenes Erlebnis zu bieten.
Planung: Der Grundstein für eine gelungene Feier
Bereits im Vorfeld lohnt es sich, die wichtigsten organisatorischen Fragen zu klären: Wie viele Gäste werden erwartet? Welche Form der Bewirtung ist vorgesehen – Buffet, gesetztes Essen oder lockere Häppchen? Sind ausreichend Sitz- und Stehmöglichkeiten vorhanden? Und nicht zuletzt: Welche Alternativen gibt es bei unvorhersehbarem Wetter?
Eine durchdachte Planung sorgt dafür, dass der Gastgeber den Tag genauso entspannt genießen kann wie die Gäste.

Schutz bei jedem Wetter: Zelte schaffen Sicherheit und Atmosphäre
Wetterkapriolen gehören zu den größten Unsicherheitsfaktoren bei Veranstaltungen im Freien. Die passende Zeltlösung bietet hier nicht nur Schutz, sondern auch gestalterische Möglichkeiten. Zelte strukturieren den Raum, schaffen einen festlichen Rahmen und lassen sich mit Licht, Mobiliar und Dekoration individuell gestalten. Auch bei großer Hitze bieten sie Schatten, während an kühleren Abenden Heizstrahler oder wärmende Textilien für Komfort sorgen.
Stimmung mit Stil: Musik, Dekoration und Lichtkonzepte
Die Atmosphäre einer Gartenparty lebt von Details: dezente Hintergrundmusik, gut platzierte Lichtquellen wie Lichterketten, Laternen oder Spotlights und eine geschmackvolle Tischgestaltung. Farblich abgestimmte Dekoelemente, Blumen, Lampions oder individuell gestaltete Ballonarrangements setzen Akzente und sorgen für einen bleibenden Eindruck.
Unterhaltung für jede Altersgruppe
Während die kleinen Gäste meist von Hüpfburgen begeistert sind, sorgen Live-Musik, DJs oder Showeinlagen für das passende Programm bei Erwachsenen. Künstlerische Beiträge – von Zauberern über Walking Acts bis zu Ballonkünstlern – werten das Event zusätzlich auf und schaffen abwechslungsreiche Unterhaltung für jede Generation.
Kulinarisches Konzept: Catering mit System
Ein gelungenes Fest wird häufig an der Qualität des Essens gemessen. Ein professionelles Catering – ob in Form von Foodtrucks, BBQ-Stationen oder elegantem Buffet – garantiert nicht nur geschmackliche Vielfalt, sondern auch organisatorische Erleichterung. Ergänzt wird dies durch passende Ausstattung wie Geschirr, Gläser, Kühltechnik und Servierstationen. Wer alles aus einer Hand mietet, kann sich auf einen reibungslosen Ablauf verlassen.
Rainbow Events: Spezialist für Gartenpartys und Outdoor-Events
Wer bei der Planung auf einen erfahrenen Partner setzen möchte, findet in Rainbow Events aus Winschoten einen professionellen Dienstleister für Gartenfeste jeder Art – ob privat, geschäftlich oder vereinsbasiert. Das Unternehmen bietet ein umfangreiches Portfolio, das von Zeltverleih über Catering, Dekoration, Luftballons, Künstlervermittlung bis hin zu Hüpfburgen reicht.
Mit Kreativität, Organisationstalent und dem Blick für das gewisse Extra unterstützt Rainbow Events bei der Umsetzung individueller Gartenpartys – zuverlässig, flexibel und mit dem nötigen Gespür für Stil und Atmosphäre.
Weitere Informationen, persönliche Beratung und Mietangebote sind direkt im Partyshop in Winschoten erhältlich:
📍 Papierbaan 2F, 9672 BH Winschoten
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