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Erfahrene Lehrkräfte im Fokus: Kultusministerin informiert über Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten
Erfahrene Lehrkräfte im Fokus: Kultusministerin informiert über Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten
Kultusministerin Julia Willie Hamburg hat sich in einem persönlichen Schreiben an Lehrkräfte gewandt, die kurz vor dem wohlverdienten Ruhestand stehen. In diesem Schreiben danken sie den Pädagogen herzlich für ihre langjährige Hingabe im niedersächsischen Schuldienst und informierten sie gleichzeitig über vielversprechende Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung.
Die gestiegenen Herausforderungen im Bildungssystem, bedingt durch den Krieg in der Ukraine, verstärkte Migration sowie die seit 2014 ansteigende Geburtenrate, führen zu einem deutlichen Anstieg der Schülerzahlen an niedersächsischen Schulen. Insbesondere in den MINT-Fächern, Musik und Kunst sowie an nichtgymnasialen Schulformen besteht ein hoher Bedarf an qualifizierten Lehrkräften, der derzeit durch Neueinstellungen allein nicht gedeckt werden kann.
Kultusministerin Hamburg setzt dabei auf den umfangreichen Erfahrungsschatz der baldigen Pensionärinnen und Pensionäre. Sowohl verbeamtete als auch tarifbeschäftigte Lehrkräfte haben die Möglichkeit, unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem nach Tarif befristeten Dienst weiterbeschäftigt zu werden. Alternativ können Beamtinnen und Beamte den Ruhestand freiwillig hinauszögern, indem sie einen Antrag stellen, der bis spätestens zum Ende des vorangehenden Schulhalbjahres eingereicht werden muss. Vorausgesetzt, es bestehen keine dienstlichen Interessen dagegen, ermöglicht diese Option eine Verschiebung des Ruhestands um bis zu drei Jahre. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen bereits gestellten Antrag auf Versetzung in den Ruhestand zurückzuziehen, solange die Verfügung noch nicht gestellt wurde, wodurch das Beamtenverhältnis bis zur Erreichung der Altersgrenze fortgesetzt wird.
Diese Maßnahmen unterstreichen das Streben der Ministerin, die wertvolle Expertise erfahrener Lehrkräfte zu nutzen, um den gestiegenen Bildungsanforderungen gerecht zu werden. Der Appell an die Pädagogen, ihre Erfahrung weiterhin im Dienst der Bildung zu stellen, markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Sicherung der Unterrichtsqualität in Niedersachsen.
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Bildungschancen heute und morgen: Schulfit setzt auf individuelle Nachhilfe und ganzheitliche Lernangebote
Bildung ist der Schlüssel zum persönlichen Erfolg und zur gesellschaftlichen Teilhabe. In einer Welt, die sich ständig weiterentwickelt, ist lebenslanges Lernen entscheidend. Schulfit, ein Bildungsunternehmen mit über 35 Jahren Erfahrung, setzt sich aktiv dafür ein, Schüler, Jugendliche und Erwachsene im Landkreis Leer, Moormerland, Aurich und Emden zu fördern und ihre Chancen in der Schule, auf dem Arbeitsmarkt und im Leben zu verbessern.
Qualität, Erfahrung und Erfolg
Schulfit zeichnet sich durch einen ganzheitlichen Ansatz aus. Das Unternehmen bietet nicht nur Nachhilfe, sondern auch Coaching und Kurse der Erwachsenenbildung an. Dabei stehen nicht nur fachliche Kenntnisse im Fokus, sondern auch die individuellen Bedürfnisse und Potenziale der Lernenden. Qualifizierte Lehrkräfte begleiten die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Bildungsweg, nicht nur fachlich, sondern auch menschlich.
Die langjährige Erfahrung von Schulfit spricht für sich. Seit über 35 Jahren engagiert sich das Unternehmen erfolgreich für die Bildung seiner Schülerinnen und Schüler. Diese Erfahrung fließt in die Gestaltung effektiver Lehrmethoden ein, die sich an aktuellen pädagogischen Standards orientieren. Die kontinuierliche Anpassung an neue Entwicklungen im Bildungsbereich ermöglicht es Schulfit, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und die Qualität der angebotenen Bildungsmaßnahmen zu gewährleisten.
TÜV-Zertifikat „Qualitätsstandards Nachhilfe“
Die Qualität der Bildungsangebote von Schulfit wird nicht nur durch langjährige Erfahrung sichergestellt, sondern auch durch das TÜV-Zertifikat „Qualitätsstandards Nachhilfe“. Dieses Zertifikat belegt, dass Schulfit höchste Standards in der Nachhilfe setzt. Die Lehrkräfte bieten Unterricht auf höchstem Niveau und fördern nicht nur fachliche Kompetenzen, sondern auch die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Individuelle Förderung für jedes Lernenden
Schulfit verfolgt den Ansatz, jedes Lernen individuell zu fördern. Die Bedürfnisse und Stärken jedes Einzelnen stehen im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit. Dieser personalisierte Ansatz ermöglicht es, auf unterschiedliche Lernstile und Geschwindigkeiten einzusteigen, um optimale Lernerfolge zu erzielen.
Blick in die Zukunft
Bildung ist ein kontinuierlicher Prozess, der Lebenslang anhält. Schulfit sieht sich nicht nur als Begleiter während der Schulzeit, sondern auch als Partner für lebenslanges Lernen. Die angebotenen Kurse der Erwachsenenbildung richten sich an alle aus, die ihre Kenntnisse erweitern und ihre beruflichen Chancen verbessern möchten.
Mit einem klaren Fokus auf Qualität, individuelle Förderung und ganzheitliche Entwicklung setzt Schulfit auf die Bildungschancen von heute und morgen. Die nachhaltige Wirkung ihrer Bildungsangebote spiegelt sich nicht nur in schulischen Erfolgen, sondern auch in einer positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und im persönlichen Leben der Lernenden wider. Schulfit bleibt somit ein wichtiger Akteur in der Bildungslandschaft, der die Zukunft seiner Schülerinnen und Schüler aktiv mitgestaltet.

Coaching im Schulfit: Orientierung für Jugendliche und junge Erwachsene in Leer und Umgebung

Nachhilfe in Leer Ostfriesland / Hausaufgabenbetreuung Stadt Leer
Jugendliche und junge Erwachsene stehen in einer entscheidenden Phase ihres Lebens, geprägt von Veränderungen und Herausforderungen. Pubertät, schulische Anforderungen, die Vorbereitung auf Ausbildung oder Studium – der Übergang in die Erwachsenenwelt wird nicht selten von Unsicherheiten begleitet. In dieser wichtigen Lebensphase bietet Schulfit ein spezialisiertes Coaching, das sich an diejenigen richtet, die ihre eigenen Potenziale erkennen und ihre persönliche Entwicklung intensiv fördern möchten. Insbesondere in den Stadtteilen Leer Bingum, Loga, Logabirum, Heisfelde und Nüttermoor ist das Coaching-Angebot von Schulfit präsent und unterstützt Jugendliche auf ihrem Weg.
Individuelle Unterstützung in herausfordernden Zeiten
Das Coaching im Schulfit geht über herkömmliche Nachhilfe hinaus und konzentriert sich auf die individuelle Entwicklung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Es dient als Orientierungshilfe in einer Zeit, in der viele wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen. Dabei werden nicht nur schulische Themen, sondern auch persönliche Ziele und Herausforderungen berücksichtigt.
Potenziale erkennen und fördern
Das Coaching bei Schulfit setzt darauf, die individuellen Potenziale der Jugendlichen zu erkennen und gezielt zu fördern. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit qualifizierten Coaches, die nicht nur fachlich versiert sind, sondern auch ein Gespür für die Bedürfnisse der jungen Menschen haben. Durch gezielte Gespräche, Mentoring und unterstützende Maßnahmen werden die Jugendlichen dazu ermutigt, ihre eigenen Stärken zu entdecken und weiterzuentwickeln.
Unterstützung in den Stadtteilen Leer Bingum, Loga, Logabirum, Heisfelde und Nüttermoor
Schulfit ist in den Stadtteilen Leer Bingum, Loga, Logabirum, Heisfelde und Nüttermoor präsent und bietet damit eine lokale Anlaufstelle für Coaching und Unterstützung. Die Nähe zu den Schulen und dem Lebensumfeld der Jugendlichen ermöglicht eine effektive Zusammenarbeit, die auf Vertrauen und individuellen Bedürfnissen basiert.
Vorbereitung auf die Zukunft
Das Coaching im Schulfit ist nicht nur darauf ausgerichtet, aktuelle Herausforderungen zu bewältigen, sondern legt auch den Fokus auf die Zukunft. Es unterstützt die Jugendlichen dabei, klare Ziele zu setzen und sich auf ihre weiteren Schritte vorzubereiten, sei es im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums.
Fazit: Persönliche Entwicklung im Fokus
In einer Zeit des Umbruchs und der Veränderungen bietet das Coaching im Schulfit eine wertvolle Unterstützung für Jugendliche und junge Erwachsene. Durch individuelle Förderung und gezielte Orientierungshilfen trägt es dazu bei, dass diese Phase nicht nur erfolgreich, sondern auch persönlich bereichernd gestaltet wird. Schulfit steht somit nicht nur für schulische Hilfe, sondern auch für eine umfassende Begleitung auf dem Weg zur persönlichen Entfaltung und beruflichen Perspektive.
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40 Jahre Tschernobyl: Proteste fordern Atomausstieg
40 Jahre nach Tschernobyl: Bundesweite Proteste und Forderung nach komplettem Atomausstieg
Bonn/Berlin – Am kommenden Sonntag, den 26. April 2026, jährt sich die verheerende Atomkatastrophe von Tschernobyl zum 40. Mal. Anlässlich dieses historischen Datums mahnt der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) an die Opfer der Atomindustrie und fordert mit Nachdruck die Vollendung des Atomausstiegs – national wie international.
Mahnwachen und Proteste im gesamten Bundesgebiet
Rund um den Jahrestag organisieren Anti-Atomkraft-Initiativen bundesweit zahlreiche Aktionen, darunter Mahnwachen, Gottesdienste und Informationsveranstaltungen. Schwerpunkte der Proteste bilden ehemalige und aktuelle Atomstandorte wie Lingen in Niedersachsen und Neckarwestheim in Baden-Württemberg. Der BBU betont, dass die Gefahr durch die Nutzung der Kernenergie keineswegs gebannt sei, solange Anlagen wie die Uranfabriken in Gronau (NRW) und Lingen weiterhin mit unbefristeten Genehmigungen Brennstoff für ausländische Reaktoren produzieren.
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Kritik an Forschung und Neubauplänen
Besonderen Zündstoff bietet der Forschungsreaktor in Garching (Bayern), dessen endgültige Stilllegung der Verband seit Langem fordert. Auch die anhaltende Atomforschung in Deutschland sowie Pläne zum Bau neuer Kraftwerke – unter anderem in den Niederlanden – stehen massiv in der Kritik. BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz verweist darauf, dass weltweit weiterhin kein Endlager für den produzierten Atommüll existiert.
Widerstand gegen Castor-Transporte
Aktuell mobilisiert der BBU zudem gegen die Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus. Erst am frühen Mittwochmorgen erreichte der zweite von insgesamt 152 geplanten Castorbehältern das Zwischenlager in Ahaus unter lautstarkem Protest. Auch drohende Transporte aus Großbritannien zum Standort Brokdorf in Schleswig-Holstein sowie die regelmäßigen Urantransporte quer durch Deutschland werden vom Verband abgelehnt.
“Atomausstieg ist noch nicht abgeschlossen”
Obwohl im April 2023 die letzten deutschen AKW vom Netz gingen, sieht der BBU das Ziel noch nicht erreicht. „Damit ist der Atomausstieg noch nicht abgeschlossen. Auch die Anlagen in Gronau, Lingen und Garching müssen gestoppt werden“, so Udo Buchholz. Er fordert zudem ein Ende des Uranabbaus weltweit, um die Grundlage für Atomkraftwerke und Atomwaffen gleichermaßen zu entziehen.
Eine Übersicht über die verschiedenen Aktionsorte zum Jahrestag finden Interessierte auf der Website des Verbandes unter bbu-online.de.
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KI-Kopie oder Kunst? Das rechtliche Risiko bei Image-to-Image
Gefährliches Geschäftsmodell: Hochwertige Kunstdrucke finden in Galerien und Fachgeschäften reißenden Absatz. Doch wer plant, massenhaft KI-generierte Bilder auf Basis fremder Vorlagen zu verkaufen, spielt mit dem Feuer. Ohne klare Urheberrechtsklärung können aus schnellen Profiten durch Abmahnungen und Schadensersatzforderungen schwerwiegende finanzielle Folgen für Händler und Produzenten werden. (Symbolbild: Diese Grafik wurde zur Illustration des Themas mittels Künstlicher Intelligenz erstellt).
Vorsicht bei KI-Bildern: Wann die Image-to-Image-Funktion das Urheberrecht verletzt
Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Erstellung von Grafiken ist faszinierend und verlockend. Besonders die „Image-to-Image“-Funktion, bei der ein bestehendes Bild als Vorlage für eine KI-Generierung dient, birgt jedoch erhebliche rechtliche Fallstricke. Wer ein Werk eines Künstlers als Basis nutzt, es durch die KI abändern lässt und das Ergebnis anschließend veröffentlicht oder kommerziell verwertet, bewegt sich auf dünnem Eis. Es ist in diesen Fällen sehr wahrscheinlich, dass Urheberrechte verletzt werden.
Die rechtliche Situation ist deshalb so komplex, weil KI-generierte Inhalte selbst oft keinen eigenen Urheberrechtsschutz genießen, die Nutzung fremder Werke als Grundlage jedoch die Rechte des ursprünglichen Schöpfers direkt berührt.
Die kritischen Punkte im Überblick
Um das Risiko besser einschätzen zu können, sollten Nutzer folgende Aspekte beachten:
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Das „bearbeitete Werk“: Weist das KI-generierte Bild noch deutliche Ähnlichkeiten mit der Vorlage auf, wird es juristisch oft als Bearbeitung oder Umgestaltung eines geschützten Werkes gewertet. Ohne Zustimmung des Original-Urhebers ist dies in der Regel unzulässig.
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Die Schöpfungshöhe: Eine rein stilistische Anpassung oder leichte optische Veränderungen durch den Algorithmus reichen meist nicht aus, um ein eigenständiges neues Werk zu begründen. Solange der „persönliche Schöpfungsakt“ des ursprünglichen Künstlers im Ergebnis erkennbar bleibt, liegt keine Neuschöpfung vor.
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Enge Grenzen der „freien Benutzung“: Damit eine Nutzung zulässig ist, müsste das neue Bild eine völlige Neuschöpfung sein, bei der das Original lediglich als lose Inspiration diente. Bei einem direkten „Image-to-Image“-Verfahren ist dieser Abstand zur Vorlage selten gegeben.
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Risiko beim Kopieren eines Stils: Zwar ist ein abstrakter Kunststil an sich nicht geschützt, doch wenn die KI zu nah an einem konkreten, individuellen Werk arbeitet, kann auch hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.
Original
KI-Bild (Image-to-Image)


Privat vs. Öffentlich: Ein entscheidender Unterschied
Während das Experimentieren mit KI-Vorlagen im rein privaten, stillen Kämmerlein oft unproblematisch bleibt, ändert sich die Lage mit der Veröffentlichung. Sobald das Bild in sozialen Medien geteilt oder gar kommerziell genutzt wird, steigt das Risiko für kostspielige Abmahnungen drastisch an.
Die Faustregel lautet: Sobald das ursprüngliche Kunstwerk im KI-Ergebnis noch erkennbar ist, verletzen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht des Originalkünstlers. Wer rechtlich auf Nummer sicher gehen will, sollte auf eigene Vorlagen zurückgreifen oder sicherstellen, dass die KI-Generierung zu einem völlig neuen, nicht wiedererkennbaren Ergebnis führt.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und journalistischen Einordnung. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und kann eine individuelle Beratung durch eine qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Prüfung der aktuellen Rechtslage übernimmt die Redaktion keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte.
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PC von der Steuer absetzen 2026: So funktioniert die Sofortabschreibung für Hardware & Software
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.
Steuer-Turbo für die Digitalisierung: Die 12-Monate-Abschreibung für Computerhardware
In der modernen Arbeitswelt veraltet IT-Hardware schneller als fast jedes andere Wirtschaftsgut. Um der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung zu tragen und Unternehmen steuerlich zu entlasten, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die steuerlichen Spielregeln grundlegend vereinfacht. Was früher über drei Jahre mühsam abgeschrieben werden musste, kann heute bereits im Jahr der Anschaffung voll gewinnmindernd geltend gemacht werden.
Das Ende der Drei-Jahres-Frist
Bis zum Jahr 2021 galt für Computer und Peripheriegeräte eine feste Abschreibungsdauer von drei Jahren. Für Unternehmen bedeutete dies, dass die Kosten für teure Workstations oder Server über 36 Monate verteilt werden mussten.
Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (und der ergänzenden Aktualisierung vom 22. Februar 2022) wurde diese Regelung revolutioniert: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter wurde auf ein Jahr herabgesetzt.
Was genau darf sofort abgeschrieben werden?
Die Regelung umfasst eine breite Palette an Hardware und Software, unabhängig von deren Anschaffungspreis:
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Computer: Workstations, Laptops, Tablets und Server.
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Peripherie: Monitore, Tastaturen, Mäuse, externe Festplatten und Drucker.
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Software: Betriebssysteme sowie Anwendungssoftware (z. B. Grafik- oder Videobearbeitungsprogramme).
Abgrenzung zu Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
Häufig wird diese Regelung mit der Sofortabschreibung für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verwechselt. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied:
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GWG-Grenze (800 € Netto): Gilt für allgemeine Wirtschaftsgüter (z. B. Büromöbel). Alles bis 800 Euro netto darf sofort abgeschrieben werden.
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Digitale Wirtschaftsgüter: Hier spielt der Preis keine Rolle. Auch eine High-End-Workstation für 5.000 Euro kann durch die herabgesetzte Nutzungsdauer von einem Jahr faktisch im Anschaffungsjahr voll abgesetzt werden.
Vorteile für Unternehmen und Verlage
Gerade für Branchen mit hohem IT-Bedarf, wie das Verlagswesen oder Kreativagenturen, bietet dies enorme Liquiditätsvorteile. Die Investition in moderne Technik senkt sofort die Steuerlast des aktuellen Geschäftsjahres, anstatt über Jahre hinweg in kleinen Beträgen den Gewinn zu mindern.
Wichtiger Hinweis: Die Neuregelung ist keine Pflicht, sondern ein Wahlrecht. Unternehmen können theoretisch auch weiterhin über längere Zeiträume abschreiben, falls dies für die Bilanzplanung sinnvoller erscheint.
Quellen und offizielle Dokumente:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF): Schreiben vom 26.02.2021 (Az. IV C 3 — S 2190/21/10002 :013) zur „Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und ‑verarbeitung“.
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BMF-Update vom 22.02.2022: Konkretisierung der Anwendbarkeit und Bestätigung der einjährigen Nutzungsdauer als dauerhafter Standard.
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Einkommensteuergesetz (EStG): Ergänzende Regelungen in Verbindung mit § 7 Abs. 1 EStG zur Absetzung für Abnutzung (AfA).
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für die individuelle Anwendung auf Ihren Betrieb wird die Rücksprache mit einem Steuerberater empfohlen.
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Sofortabschreibung für IT: Ein Blick zurück auf die Neuregelung von 2021 (Stand: 2026)
Seit ihrer Einführung im Jahr 2021 ist die Sofortabschreibung für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und ‑verarbeitung die gängige Praxis in deutschen Steuererklärungen. Ein Blick zurück auf das BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (BStBl I S. 298) verdeutlicht die Grundlagen dieser Regelung, die auch heute, im Jahr 2026, noch Bestand hat.
Zusammenfassung der Regelung (Stand 2026):
Das BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (IV C 3 – S 2190/21/10002 :013 – 2021/0231247) hat die steuerliche Nutzungsdauer für eine Vielzahl von IT-Wirtschaftsgütern auf ein Jahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für qualifizierte Computerhardware und Software im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben (oder Werbungskosten im Privatvermögen) abgesetzt werden können. Eine Verteilung der Kosten über mehrere Jahre entfällt in der Regel.
Umfang der Begünstigung:
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Computerhardware: Die Regelung umfasst eine breite Palette von Geräten, darunter Desktop-Computer, Notebooks, Tablets, Workstations (auch mobil), Small-Scale-Server, Dockingstations, externe Netzteile sowie Peripheriegeräte (z.B. Monitore, Drucker, Tastaturen, Mäuse, Scanner, externe Festplatten).
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Software: Erfasst wird Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und ‑verarbeitung. Dazu zählen Standardanwendungen (z.B. Office-Pakete) ebenso wie individuelle Branchenlösungen (z.B. ERP-Systeme, Warenwirtschaftssoftware).
Voraussetzungen für Hardware:
Die Hardware muss bestimmten Kennzeichnungspflichten der EU-Verordnung Nr. 617/2013 unterliegen.
Bedeutung der Regelung im Jahr 2026:
Die im Jahr 2021 eingeführte Regelung zur Sofortabschreibung von IT-Investitionen hat sich als wirksames Instrument zur Vereinfachung der steuerlichen Geltendmachung von IT-Kosten erwiesen und trägt dem schnellen technologischen Wandel Rechnung. Auch im Jahr 2026 profitieren Unternehmen und Steuerpflichtige von dieser unkomplizierten Möglichkeit, ihre IT-Ausgaben steuerlich geltend zu machen.
Wichtiger Hinweis:
Dies ist ein redaktioneller Artikel, der sich auf das BMF-Schreiben bezieht und stellt keine steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater/Ihre Steuerberaterin für eine individuelle Beratung und Prüfung Ihrer steuerlichen Situation.
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