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Fachtagung zur Stärkung des strukturellen Kinderschutzes im Landkreis Leer
Bildunterschrift v.l: Sabine Kasimir, Volkshochschulleitung Leer, Nadine Schlie, Gemeinde Moormerland, Svenja Rastedt, Nifbe, Janna Heinzow, Landkreis Leer sowie Almut Hippen, Bildungsregion Ostfriesland
Struktureller Kinderschutz im Landkreis Leer
Eine Fachtagung für Fach- und Lehrkräfte sowie Ehrenamtliche aus Kita, Schulen, Tagespflege, Jugendarbeit und Vereinen
Am 27. und 28. September findet die Fachtagung “Struktureller Kinderschutz im Landkreis Leer” statt, die sich mit Fragen wie “Hilfe, ich habe einen Kinderschutzfall — Was muss ich tun?” und vielen weiteren Themen beschäftigt. Der Landkreis Leer, das niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung, die Volkshochschule Leer, die Gemeinde Moormerland und die Bildungsregion Ostfriesland haben sich zusammengeschlossen, um mit dieser Tagung mehr Aufklärungsarbeit im Landkreis Leer zu leisten. Sie richtet sich an Fach- und Lehrkräfte sowie Ehrenamtliche aus Kita, Schulen, Tagespflege, Jugendarbeit und Vereinen.
Die Veranstaltung wird am 27. September mit einem kostenfreien Vortrag im SparkassenForum in Leer eröffnet. Das Thema des Vortrags lautet: “Kinderschutz in ländlichen Räumen: Welche Herausforderungen und Perspektiven gibt es?” Am folgenden Tag bietet die Tagung verschiedene Workshops an, die die Möglichkeit bieten, die Inhalte zu vertiefen. Ein Workshop des Allgemeinen Sozialdienstes behandelt den Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung und zeigt Schritt für Schritt Verfahrenswege und Lösungsmöglichkeiten auf. Weitere Workshops und Informationen zur Veranstaltung können dem Flyer entnommen werden, der bei den entsprechenden Akteuren angefordert werden kann.
“Ziel ist es, mit dieser Veranstaltung mehr Klarheit über die Aufgaben und Rahmenbedingungen aller am Kinderschutz beteiligten Personen zu schaffen. Denn Kinderschutz betrifft uns alle”, erklärt Sabine Kasimir, Volkshochschulleitung (päd.). Das Thema Kinderschutz gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung. Seit 2021 ist das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Kraft getreten und enthält neue Regelungen zum Kinderschutz in der Jugendhilfe. Gemäß diesen Regelungen sind alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagesstätten und Tagespflegepersonen bis zum 31.07.2023 verpflichtet, dem niedersächsischen Landesjugendamt ein Kinderschutzkonzept vorzulegen. Die Kooperationspartner möchten nun einen weiteren wichtigen Beitrag zum Thema Kindeswohl im Landkreis Leer leisten. “Um einen effektiven Kinderschutz im Landkreis gewährleisten zu können, müssen wir uns besser vernetzen, gut miteinander kommunizieren und kooperieren”, betont Jana Heinzow von der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen und Kinderschutz des Landkreises Leer.
Interessierte können sich unter www.vhs-leer.de oder telefonisch unter 0491 — 92 99 20 anmelden. Eine Anmeldung ist auch direkt in der Haneburg möglich.
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Mobile Schadstoffsammlung startet am 3. Juni
Mobile Schadstoffsammlung startet am 3. Juni im Landkreis Leer
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer beginnt am 3. Juni 2026 erneut mit der mobilen Sammlung von Schadstoffen auf dem Festland. Bürgerinnen und Bürger haben an mehreren Standorten die Möglichkeit, Farben, Lacke, Chemikalien und andere gefährliche Abfälle fachgerecht abzugeben. Die Sammlung erfolgt wie gewohnt mit dem Schadstoffmobil und geschultem Personal.
Beitragsfoto: KI — Symbolfoto
Wichtiger Hinweis: Altöl kann nur kostenpflichtig im Entsorgungszentrum Breinermoor abgegeben werden.
Termine und Standorte im Überblick
3. Juni 2026
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Markant‑Markt Ulrichs, Süderstraße 2, 26835 Holtland — 9 bis 10 Uhr
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Baustoffhandel Janssen, Molkereistraße 21, 26844 Ditzum — 11 bis 11.30 Uhr
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Wertstoffhof Weener, Kleiner Bollen 8, 26826 Weener — 13 bis 15 Uhr
10. Juni 2026
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Hagebau Leer, Ringstraße 17, 26789 Leer — 9 bis 10 Uhr
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Multi Süd, Osseweg 87, 26789 Leer — 11 bis 12 Uhr
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Parkplatz Rathaus Ihrhove, Bahnhofstraße 18, 26810 Westoverledingen — 14 bis 15 Uhr
2. Juli 2026
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Raiffeisenmarkt, Bahnhofstraße 7, 26847 Detern — 9 bis 10 Uhr
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Netto‑Markt Oldersum, Schubertstraße 1, 26802 Moormerland — 11 bis 12 Uhr
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Wertstoffhof Moormerland, Borgwardring 75, 26802 Moormerland — 13.30 bis 15.30 Uhr
8. Juli 2026
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Schützenplatz Remels, Schützenstraße 7, 26670 Uplengen — 9 bis 11 Uhr
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Bauhof Rhauderfehn, Sattlerstraße 7, 26817 Rhauderfehn — 12.30 bis 13.30 Uhr
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Parkplatz Combi‑Markt, Im Gewerbegebiet 22–44, 26842 Ostrhauderfehn — 14.30 bis 15.30 Uhr

Digitale Terminübersicht
Alle Termine sind auch über die kostenlose „MyMüll“-App abrufbar. Unter dem Menüpunkt „Service und Infos“ → „Mobile Schadstoffsammlung“ stehen sämtliche Standorte und Zeiten übersichtlich zur Verfügung. Die App kann unter www.landkreis-leer.de/mymuell heruntergeladen werden.
Abgabe in Breinermoor weiterhin möglich
Neben der mobilen Sammlung besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, Sonderabfälle und Elektrogeräte kostenlos bei der Schadstoffsammelstelle im Entsorgungszentrum Breinermoor abzugeben. Die Öffnungszeiten:
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Montag bis Freitag: 9 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr
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Samstag: 8 bis 13 Uhr
In Breinermoor ist zudem die kostenpflichtige Abgabe von Altöl möglich.
Kontakt für Rückfragen
Für Auskünfte steht die Abfallberatung des Landkreises Leer zur Verfügung: Telefon: 0800‑9252423 E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de
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Albrecht Weinberg „Es ist immer in meinem Kopf“: Dokumentarfilm kehrt zurück ins Kino
„Albrecht Weinberg – Es ist immer in meinem Kopf“ – Dokumentarfilm erneut im Kino Leer
Der bewegende Dokumentarfilm über den Holocaust‑Überlebenden und Leeraner Ehrenbürger Albrecht Weinberg wird auf Initiative der Stadt Leer noch einmal auf der großen Leinwand gezeigt. Nach der vielbeachteten Vorpremiere anlässlich seines 101. Geburtstags im März und der großen Anteilnahme an seinem Tod Mitte Mai besteht nun erneut die Möglichkeit, Weinbergs außergewöhnliche Lebensgeschichte im Kino zu erleben.
Ein Film, der bewegt und berührt
Ein wichtiges Zeichen gegen das Vergessen
Bürgermeister Claus‑Peter Horst betont die Bedeutung dieser erneuten Vorführung:
„Es ist wichtig, dass wir immer wieder unser Wort erheben, um gegen das Vergessen zu kämpfen – damit sich dieser Teil der Geschichte niemals wiederholt.“
Mit der Sondervorstellung möchte die Stadt Leer das Leben und Wirken Albrecht Weinbergs würdigen und seine Botschaft weitertragen.
Vorführtermin und Kartenverkauf
📅 Montag, 22. Juni 2026 🕢 Beginn 19:30 Uhr 📍 Kino Leer
🎟️ Tickets sind ab sofort buchbar unter: kino‑leer.de
Der Film erinnert eindrucksvoll daran, wie wichtig es ist, Geschichte lebendig zu halten – und wie viel Mut und Menschlichkeit in einem Leben stecken können.
Beitragsbild: Symbolfoto (KI)

Lokal
Verkehrsinfo: Sperrungen in der Friedhofstraße am 01. Juni
Vollsperrung und halbseitige Sperrung der Friedhofstraße – Arbeiten nach Wasserrohrbruch
Aufgrund der Behebung eines Wasserrohrbruchs sowie der anschließenden Pflasterarbeiten wird es in der Friedhofstraße in Leer in den kommenden Tagen zu erheblichen Verkehrseinschränkungen kommen. Die Stadt informiert über eine Vollsperrung am 01.06.2026 sowie eine halbseitige Sperrung im Zeitraum vom 29.05. bis 03.06.2026.
Vollsperrung am 01. Juni 2026
Der Straßenabschnitt zwischen
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Logaer Weg und
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Am Julianenpark
wird am 01.06.2026 gemäß § 45 StVO vollständig für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Regelungen während der Vollsperrung
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Zufahrt für Anlieger bleibt bis zur Baustelle frei.
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Anlieger werden zusätzlich schriftlich über den genauen Bauablauf informiert.
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Wer sein Fahrzeug an diesem Tag zwingend benötigt, soll es rechtzeitig außerhalb des gesperrten Bereichs abstellen.
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Fußläufige Erreichbarkeit aller Grundstücke bleibt gewährleistet.
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Radfahrer können den Bereich nicht passieren.
Umleitung für den Kraftfahrzeugverkehr
Die ausgeschilderte Umleitung führt über:
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Hauptstraße (B 436)
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Eichendorffstraße
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Logaer Weg
Halbseitige Sperrung vom 29.05. bis 03.06.2026
Mit Ausnahme des Vollsperrungstages (01.06.2026) bleibt der betroffene Abschnitt der Friedhofstraße halbseitig gesperrt.
Wichtige Hinweise
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Die Befahrbarkeit der Gräfin‑Julia‑Straße ist während des gesamten Zeitraums jederzeit gewährleistet.
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Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
























