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Frist für Osterfeuer-Anmeldungen in Leer beachten!
Anmeldung für Osterfeuer 2025 in Leer
Die Stadt Leer informiert alle Bürgerinnen und Bürger, dass Osterfeuer für das Jahr 2025 rechtzeitig angemeldet werden müssen. Der Stichtag für die Anmeldung ist der 09. April 2025. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
Einfache Anmeldung online oder telefonisch
Um den Anmeldeprozess so unkompliziert wie möglich zu gestalten, bietet die Stadtverwaltung mehrere Wege zur Registrierung der Osterfeuer an:
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Online-Anmeldung: Direkt und bequem unter folgendem Link: Osterfeuer Anmeldung
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Telefonisch: Unter der Rufnummer 0491/9782–128
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Per E‑Mail: An feuerwehr@leer.de
Wichtig: Sicherheitsvorgaben beachten
Die Stadt Leer weist darauf hin, dass beim Abbrennen der Osterfeuer die geltenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden müssen. Dazu gehört unter anderem, dass das Brennmaterial nur aus unbehandeltem Holz bestehen darf und ein ausreichender Abstand zu Gebäuden sowie anderen brennbaren Materialien eingehalten wird.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich frühzeitig um die Anmeldung zu kümmern, um eine reibungslose Genehmigung und Durchführung der Osterfeuer zu gewährleisten.
Für weitere Informationen stehen die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.
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Reisighaufen sind mögliche Brut- und Wohnstätten für viele Tiere
Ostfriesland – Bald werden zu Ostern vielerorts wieder die beliebten Osterfeuer entzündet. Die NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland appelliert, beim Abbrennen der Feuer auf die Belange der Natur zu achten. Damit die Feststimmung nicht getrübt wird, empfiehlt der NABU die Holzstapel kurz vor dem Abbrennen umzuschichten.
Das späte Umschichten kommt zahlreichen Tieren zugute, für die das vermeintlich sichere Holz- oder Reisigversteck alljährlich zur tödlichen Falle wird: Käfer und Wildbienen, Hasen, Igel und Spitzmäuse sind nur einige Arten, die häufig Unterschlupf im Osterfeuerholzstapel suchen. Auch viele Vögel haben bereits mit dem Nestbau begonnen oder haben in dieser Zeit schon vollständige Gelege. Einige Vogelarten wie Zaunkönig, Rotkehlchen und Heckenbraunelle brüten sehr gern in solchen Reisighaufen. Viele dieser Tiere sind gerade im Garten wichtige Helfer bei der Vertilgung unerwünschter oder lästiger Insekten. Reisig- und Holzhaufen, die auf diese Weise von Tieren als Brut- und Wohnstätte angenommen worden sind, dürfen nicht mehr durch Abbrennen zerstört werden.
Um zu vermeiden, dass ein geplantes Osterfeuer aus diesem Grund gegebenenfalls ganz ausfallen muss, empfiehlt der NABU Ostfriesland, Holz- und Reisighaufen entweder sehr spät anzulegen, sie vorsichtig umzuschichten oder anderweitig Vorsorge zu treffen, damit sich Tiere nicht schon vor dem Abbrennen darin niederlassen können. Am Tag vor dem Abbrennen muss daher durch geeignete Maßnahmen – z.B. Umschichten des Brennmaterials – sichergestellt werden, dass Tiere ausreichend Gelegenheit zur Flucht haben. Dabei können zugleich ungeeignete Stoffe aussortiert werden.
„Eigentlich sind Buschwerk und Reisig viel zu schade, um verbrannt zu werden. Schnittholz und Gestrüpp lassen sich im Garten viel sinnvoller verwenden, um Lebensraum und Unterschlupf für Vögel und Kleintiere zu schaffen.“, so Jan Schürings, Leiter der NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland. „Ein von Brombeeren oder Wildrosen überwucherter Reisighaufen, ein Holzstoß in einem dichten Gebüsch — mit geringem Aufwand, etwas Phantasie und gutem Willen — lässt sich so ein Stück Natur zurück in den Garten holen.“
Der NABU Ostfriesland bittet all jene, die nicht auf das traditionelle Fest verzichten möchten, die Belange von Igel & Co. zu beachten. So kann das Osterfeuer eine schöne Gelegenheit sein, sich nach nun mehr zwei Jahren wieder einmal mit Freunden zusammenzusetzen und am lodernden Feuer zu erfreuen.
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Ehrenamt mit Verantwortung: Seminar zum Betreuungsrecht in Leer
Ehrenamtliche rechtliche Betreuung: Kostenloses Einführungsseminar in Leer
Das Betreuungsrecht betrifft viele Menschen – sei es durch die Übernahme einer Aufgabe für Angehörige oder durch das Interesse an einem gesellschaftlich wichtigen Ehrenamt. Um Bürgerinnen und Bürgern den Einstieg in dieses Thema zu erleichtern, lädt die Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu einer Informationsveranstaltung ein.
Unterstützung für Angehörige und Interessierte
Das Seminar richtet sich gezielt an Personen, die bereits als gesetzliche Betreuer für Familienmitglieder bestellt wurden, sowie an alle, die sich eine ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Bereich vorstellen können. Im Fokus steht die Frage, wie Menschen unterstützt werden können, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr vollumfänglich selbst regeln können.
Eckdaten der Veranstaltung
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Datum: Donnerstag, 5. Februar 2026
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Uhrzeit: 16:00 Uhr (Dauer ca. zwei Stunden)
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Ort: Gesundheitsamt Leer, Jahnstraße 4, 26789 Leer
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Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.
Inhalte und Ablauf
In der zweistündigen Einführung werden die Grundlagen des Betreuungsrechts verständlich erläutert. Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Theorie, sondern vor allem um die praktische Umsetzung im Alltag.
Themenschwerpunkte sind unter anderem:
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Definition und Abgrenzung der verschiedenen Aufgabenbereiche.
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Rechte und Pflichten ehrenamtlicher Betreuer.
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Bereitstellung von Arbeitsmaterialien zur Erleichterung der Korrespondenz und Organisation.
Nach Abschluss des Seminars besteht kein Zeitdruck: Die Teilnehmenden können das Erfahrene sacken lassen und in Ruhe entscheiden, ob sie ein solches Ehrenamt übernehmen möchten. Für vertiefende Fragen oder die Planung der weiteren Schritte bietet die Betreuungsstelle zudem individuelle Folgetermine an.
Anmeldung und Kontakt
Für die Planung wird um eine vorherige Anmeldung per E‑Mail gebeten:
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E‑Mail: insa.elsen@lkleer.de
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Telefonische Rückfragen: 0491/926 4015
Dieses Seminar bietet eine ideale Gelegenheit, Berührungsängste mit dem Betreuungsrecht abzubauen und Sicherheit im Umgang mit verantwortungsvollen Aufgaben zu gewinnen.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO

Lokal
Wohnungsmarkt in Niedersachsen: Azubis und Rentner geraten unter Druck
Wohnungsmarkt im Kreis Leer: Junge und Alte geraten ins Abseits
Ein aktueller „Sozialer Wohn-Monitor“ des Pestel-Instituts verdeutlicht die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Besonders im Landkreis Leer zeigt sich, dass sowohl Auszubildende als auch die kommende Rentnergeneration der Baby-Boomer vor massiven Problemen stehen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert daher eine drastische Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus.
Ausbildung scheitert an Mietpreisen
Für viele der rund 2.490 Auszubildenden im Landkreis Leer ist der Auszug aus dem Elternhaus finanziell unmöglich. Gabriele Knue, Bezirksvorsitzende der IG BAU Nordwest-Niedersachsen, warnt vor den wirtschaftlichen Folgen: Wenn junge Menschen eine Ausbildung nicht antreten können, weil sie keine bezahlbare Wohnung oder ein WG-Zimmer finden, gefährdet dies die lokale Wirtschaft.
Um gegenzusteuern, schlägt die Gewerkschaft vor:
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Gezielte Förderung: Bund und Land sollen den Bau von Azubi-Wohnungen nahe Ausbildungszentren unterstützen.
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Steueranreize: Betriebe, die Wohnraum für ihre Lehrlinge schaffen, sollten steuerlich entlastet werden.
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Studentisches Wohnen: Auch in Universitätsstädten ist eine verstärkte Förderung für Studi-Wohnheime notwendig.
Drohende Wohnarmut für Baby-Boomer
Ein weiteres Alarmsignal betrifft die rund 22.800 Baby-Boomer im Landkreis Leer, die bis 2035 in Rente gehen werden. Viele von ihnen blicken aufgrund von Niedriglohnphasen oder Arbeitslosigkeit auf eine geringe Rente. Steigende Mieten könnten dazu führen, dass die bisherige Wohnung unbezahlbar wird. Die IG BAU spricht hierbei von einer drohenden „Wohnarmut im Alter“.
Die Forderung: 14.900 neue Sozialwohnungen pro Jahr
Um den Druck vom Markt zu nehmen und Mieten wieder bezahlbar zu machen, sieht der „Soziale Wohn-Monitor“ einen enormen Nachholbedarf. Bundesweit wird eine Verdopplung des Bestands auf 2 Millionen Sozialwohnungen bis Mitte der 2030er-Jahre angestrebt.
Ziele für Niedersachsen:
| Zielmarke | Anzahl Wohnungen |
| Gesamtbestand bis 2035 | 168.500 Sozialwohnungen |
| Jährlicher Neubau-Bedarf | 14.900 Sozialwohnungen |
Strategien für mehr bezahlbaren Wohnraum
Damit diese Ziele erreicht werden können, fordert die IG BAU eine Kehrtwende in der Förderpolitik und beim Bauen selbst:
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Sofortige Finanzierung: Fördergelder des Bundes müssen bereits zu Baubeginn fließen und nicht über Jahre verteilt werden.
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„Erleichtertes Bauen“: Durch einfachere Standards – ohne Qualitätsverlust – soll mehr Wohnraum für das gleiche Budget entstehen. Dies senkt nicht nur die Baukosten, sondern hält auch die Instandhaltungskosten niedrig.
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Transparenz durch Statistik: Das Land Niedersachsen soll eine öffentliche Statistik führen, um monatlich zu dokumentieren, wo wie viele Sozialwohnungen fertiggestellt wurden.
Die Botschaft ist deutlich: Sozialer Wohnungsbau darf kein Randthema bleiben, sondern muss zur politischen Priorität werden, um den sozialen Zusammenhalt im Kreis Leer und ganz Niedersachsen zu sichern.
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Auflösung der Sterbekasse Meinersfehn: 1.000 Euro Spende für das Schutzengel-Huus
Symbolische Übergabe in Remels (v.l.n.r.): Sylvia Dojen (Diakonie), Gretchen Kiesow, Friedrich Menken, Gertrud Berneis (Sterbekasse) und Ulf Thiele (Förderverein Schutzengel-Huus).
Auflösung der Sterbekasse Meinersfehn: Restvermögen fließt in soziale Projekte und Dorfleben
Meinersfehn / Remels. Nach fast drei Jahrzehnten des Bestehens geht eine Ära zu Ende: Die Sterbekasse Meinersfehn wurde zum 31. Dezember 2025 offiziell aufgelöst. Doch das verbleibende Vermögen der Gemeinschaft verschwindet nicht einfach – es wird sinnvoll in die regionale Infrastruktur und in die Unterstützung schwerkranker Kinder investiert.
Das Ende einer langen Tradition
Die Sterbekasse wurde am 21. Mai 1997 mit einem klaren Ziel gegründet: Sie sollte die praktische Unterstützung im Trauerfall sicherstellen. Dazu gehörten die Finanzierung des Grabaushebens, das Tragen der Särge sowie der Transport der Kränze.
Wie Gretchen Kiesow, die bisherige Vorsitzende, erläutert, gestaltete sich die Suche nach freiwilligen Helfern für diese körperlich schweren Aufgaben seit etwa 2024 zunehmend schwierig. Da der ursprüngliche Zweck – die aktive Hilfe vor Ort – nicht mehr wie gewohnt erfüllt werden konnte, entschied die Mitgliederversammlung am 25. November 2025 die Auflösung der Kasse.
Spende für das Schutzengel-Huus in Remels
Ein bedeutender Teil des Restvermögens kommt dem Schutzengel-Huus „Michael“ in Remels zugute. Am Freitag, den 23. Januar 2026, übergaben Gretchen Kiesow, der zweite Vorsitzende Friedrich Menken und Kassenwartin Gertrud Berneis eine Spende in Höhe von 1.000 Euro an den Förderverein der Einrichtung.
Ulf Thiele, Vorsitzender des Fördervereins, und Sylvia Dojen, Teamleiterin der Diakoniestation Hesel-Jümme-Uplengen, nahmen den Scheck dankbar entgegen. „Wir werden das Geld für die Pflegearbeit und die Entlastung der Familien verwenden“, betonte Thiele. Das Schutzengel-Huus bietet eine hochprofessionelle Intensivpflege für Kinder und Jugendliche und fungiert als Brücke zwischen Klinikaufenthalt und der Rückkehr ins heimische Umfeld.
Unterstützung für Kapelle und Dorfgemeinschaft
Neben der Spende an das Schutzengel-Huus fließen die verbleibenden Mittel der Sterbekasse in lokale Projekte in der Gemeinde:
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Friedhofskapelle Stapel: Anschaffung einer neuen Pultlampe.
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Dorfgemeinschaftshaus Meinersfehn: Neue Bänke für den Pavillon, um die Aufenthaltsqualität im Dorf zu steigern.
Hintergrund: Das Schutzengel-Huus „Michael“
Das Ende Juli 2023 eröffnete Haus in Remels schließt eine kritische Versorgungslücke. Es ermöglicht Eltern eine Auszeit von der oft kräftezehrenden häuslichen Pflege und stellt sicher, dass intensivpflegebedürftige Kinder in einer wohnlichen Atmosphäre optimal betreut werden. Da die Krankenkassen nicht alle anfallenden Kosten decken, ist der Förderverein dauerhaft auf Spenden angewiesen, um Familien finanziell komplett zu entlasten.
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