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Grundsteuerreform in Niedersachsen: Noch zwei Monate Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärung
Bis zum 31.10.2022 haben Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks noch Zeit, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben. „Auch wenn die Steuererklärung gerne mal auf die lange Bank geschoben wird, besteht für die Abgabe der Grundsteuererklärung hierfür überhaupt kein Grund” so Finanzminister Reinhold Hilbers. „Niedersachsen hat sich für einfaches Grundsteuermodell entschieden. Hierfür sind nur wenige Angaben notwendig und die Erklärung ist grundsätzlich nur einmal abzugeben”, erklärt Hilbers.
Die Erklärung lässt sich mit folgenden wenigen Angaben erledigen: der Adresse, den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen. Das nötige Aktenzeichen wurde im Informationsschreiben schon im Juni jeder Grundbesitzerin und jeden Grundbesitzer an die Hand geben.
Die Niedersächsische Steuerverwaltung bietet ein breites Angebot, das die Abgabe der Steuererklärung erleichtert. Der eigens eingerichtete Grundsteuer-Viewer (www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de) gibt Hilfestellung zu den Grundstücksdaten. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksflächen online abzulesen sind.
Auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen werden zudem Ausfüllhilfen verschiedenster Art angeboten: die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQs), Checklisten, Erklär-Videos und weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe. Als besonders hilfreich hat sich die beispielhafte Klick-Anleitung auf dieser Seite erwiesen, die Seite für Seite die Steuererklärung durchgeht. Zudem gibt es bei jedem Finanzamt eine Hotline zur Grundsteuerreform.
Die elektronische Abgabe der Steuererklärung über das „Portal ELSTER — Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de” ist sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter der einfachste und schnellste Weg. Um allen den Zugang dafür zu ermöglichen, kann auch ein bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen genutzt werden. Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können zudem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen können die Erklärungsabgabe übernehmen.
Selbstverständlich werden auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkeit haben die Erklärung elektronisch abzugeben, berücksichtigt. Im Ausnahmefall werden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.
Von den rund 3,5 Millionen Fällen in Niedersachsen sind bisher rund 623.000 Erklärungen abgegeben worden.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Ab dem 01.01.2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden.
Dafür hat der Bund ein komplexes Modell entwickelt, das dem alten Recht ähnlich ist. Er hat zugleich den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen. Niedersachsen hat sich für eine selbstentwickelte Lösung entschieden. Das Flächen-Lage-Modell ist leicht umsetzbar und enthält keine streitanfälligen Determinanten. Es vermeidet automatische Wertsteigerungen durch anwachsende Preise und verhindert damit eine schleichende Steuererhöhung.
Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuererklärung
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Bis zum 31.10.2022 haben diejenigen, die am 01.01.2022 Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks waren, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben.
Welche Angaben sind dafür in Niedersachsen notwendig?
Wer Eigentümer ist, um welches Grundstück es geht, die Flächengrößen des Grundstücks, die Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen sowie das Aktenzeichen.
Wo finde ich die Angaben?
Ihr Aktenzeichen und die Lagebezeichnung wurde Ihnen mit einem Informationsschreiben im Juni mitgeteilt. Die Größe Ihres Grundstücks können Sie dem Grundsteuer-Viewer entnehmen, der für diese Zwecke im Internet für Sie kostenlos bereitgestellt wird. Sie finden die Angaben aber auch in Ihren Unterlagen z. B. aus den Eintragungsmitteilungen des Grundbuchamtes. Die Wohnfläche finden Sie z.B. in Ihren Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag.
Was mache ich, wenn ich das Inforationsschreiben mit dem Aktenzeichen nicht erhalten habe?
Wenden Sie sich an das Finanzamt, in dessen Einzugsgebiet das Grundstück liegt. Eine Übersicht der Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen.
Wo finde ich Hilfe?
Hilfestellungen und Informationen finden Sie auf der Website grundsteuer.niedersachsen.de.
Für darüber hinaus gehende Fragen stehen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrem zuständigen Finanzamt bereit. Die jeweilige Telefonnummer wurde Ihnen mit dem Informationsschreiben mitgeteilt.
Muss ich die Steuererklärung elektronisch über ELSTER abgeben?
Grundsätzlich soll die Erklärung elektronisch abgegeben werden. Das geht über das kostenlose Portal ELSTER oder eine andere verfügbare Software. Der Vorteil ist, dass Erläuterungen direkt bei den Eingabefeldern Hilfestellung geben und alle Angaben auf Plausibilität überprüft werden. So werden Nachfragen des Finanzamtes verhindert. Notfalls werden aber auch Steuererklärungen in Papierform angenommen.
Warum gibt es unterschiedliche Modelle in den Bundesländern?
Der Bund hat ein komplexes Modell entwickelt und zugleich den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen. Niedersachsen und vier weitere Bundesländer haben sich für eine eigene Lösung entschieden. Ziel ist es einen gerechten Weg für die Bemessung der Grundsteuer zu wählen, der wenig Aufwand für die Bürger und Bürgerinnen sowie die Verwaltung bedeutet.
Wird die Grundsteuer erhöht?
Mit dem neuen Gesetz ist keine Erhöhung des Aufkommens beabsichtigt. Es wird durch die Reform jedoch zu Änderungen — nach oben und unten — bei der Höhe der für den Einzelnen zu zahlenden Steuern kommen, denn die bisherige Verteilung war ja nicht verfassungsgemäß. Wer also bisher in einem gewissen Rahmen profitiert oder höher belastet war, bei dem wird es ab 2025 zu einem Mehr oder zu einem Weniger an Steuern führen.
Wo kann ich sehen, wie hoch in Zukunft meine Grundsteuer sein wird?
Zum derzeitigen Zeitpunkt kann die Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 noch nicht berechnet werden. Denn die Gemeinden setzen die Grundsteuer mit einem selbst festgelegten Hebesatz fest und bestimmen damit die Höhe der Steuer. Um den Hebesatz festlegen zu können, benötigen die Gemeinden wiederum die neuen Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter zunächst berechnen müssen.
Da die Einnahmen aus der Grundsteuer insgesamt nicht steigen sollen, wird den niedersächsischen Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.
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Warnstreik am 16. Dezember: Jann-Berghaus-Brücke vorübergehend gesperrt
Verkehrsbehördliche Mitteilung: Jann-Berghaus-Brücke am 16. Dezember voll gesperrt
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr informiert über eine vollständige Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke (B 436) am Dienstag, 16. Dezember 2025. Grund ist ein angekündigter Warnstreik der Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten (VDStra).
Die Gewerkschaft hat die Beschäftigten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Geschäftsbereich Aurich zur Arbeitsniederlegung aufgerufen. Aus diesem Anlass muss die Brücke an dem genannten Tag für sämtliche Verkehrsarten im Straßenverkehr vollständig gesperrt werden.
Um dem rechtlichen Vorrang des Schiffsverkehrs gegenüber dem Straßenverkehr Rechnung zu tragen, bleibt die Jann-Berghaus-Brücke im Zeitraum von 6 bis 23 Uhr für den Schiffsverkehr geöffnet.
Für den motorisierten Verkehr wird eine Umleitung über die Bundesautobahn 31 (Emstunnel) eingerichtet. Für Radfahrerinnen, Radfahrer sowie Fußgänger kann an diesem Tag keine Umleitungsstrecke angeboten werden.
Verkehrsteilnehmende werden gebeten, die Sperrung bei ihrer Routenplanung zu berücksichtigen und nach Möglichkeit auf alternative Wege oder Verkehrsmittel auszuweichen.
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Führerschein 2025: Landkreis Leer unterstützt junge Feuerwehrleute
Feuerwehrleute während der Modularen Grundlagenausbildung: In Theorie und Praxis erwerben die Teilnehmer umfassende Kenntnisse – von Rechtsgrundlagen und Organisation über Brennen und Löschen, Fahrzeug- und Gerätekunde bis hin zu Erster Hilfe, Verhalten bei Gefahr sowie Einsätzen in der Brandbekämpfung, technischen Hilfeleistung und im Umgang mit ABC-Gefahrstoffen.
Führerschein 2025? Jetzt noch Zuschuss sichern!
Landkreis, Städte und Gemeinden fördern junge Feuerwehrleute – Antragfrist endet am 31. Januar 2026
Der Landkreis Leer sowie die Städte und Gemeinden unterstützen junge Feuerwehrleute, die in diesem Jahr den Führerschein der Klasse B erworben haben, mit einem Zuschuss von 800 Euro. Interessierte können den Antrag online stellen. Die Frist hierfür endet am 31. Januar 2026, wie Gerrit Gathen vom Ordnungsamt der Kreisverwaltung informiert.
Der Zuschuss richtet sich an bestehende und neue Mitglieder einer Feuerwehr, die bei Antragstellung mindestens 16 und noch keine 25 Jahre alt sind. Im Gegenzug verpflichten sich die jungen Feuerwehrleute, für mindestens fünf Jahre aktiv Mitglied einer Feuerwehr im Landkreis Leer zu bleiben.
“Den Zuschuss können auch zukünftige Feuerwehrleute erhalten”, erklärt Gathen. “Man muss allerdings bis zum 31. Januar 2026 in die Feuerwehr eingetreten sein.”
Mit dieser Förderung soll ein Anreiz geschaffen werden, dass sich junge Menschen aktiv in der freiwilligen Feuerwehr engagieren und somit die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren dauerhaft gesichert wird.
Weitere Informationen sowie den Online-Antrag finden Interessierte unter: www.landkreis-leer.de/Führerscheinzuschuss.
AnzeigeEhrenamt mit Verantwortung: Feuerwehr wirbt um neue Mitglieder
Die Feuerwehr setzt bei der Nachwuchsgewinnung verstärkt auf Offenheit und Vielfalt. Gesucht werden engagierte Menschen, die bereit sind, Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen – unabhängig von Beruf, Geschlecht oder Herkunft. Die Mitgliedschaft gilt als anspruchsvolles Ehrenamt, das zugleich Teamarbeit, Technik und gesellschaftliches Engagement verbindet.

Der Feuerwehrdienst ist kostenfrei. Persönliche Schutzausrüstung wird gestellt, Aus- und Fortbildungen vollständig übernommen. Ziel ist es, Interessierten ohne Vorkenntnisse den Einstieg zu ermöglichen. Fachliches Wissen, praktische Fähigkeiten und einsatztaktische Grundlagen werden im Rahmen der Ausbildung vermittelt. Besondere sportliche oder fachliche Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
Angesprochen sind Frauen, Männer und Menschen aller Geschlechter im Alter zwischen 18 und 45 Jahren, die Interesse an Technik, Organisation oder strategischem Arbeiten haben. Neben dem Einsatzdienst spielen Kameradschaft und Zusammenhalt eine zentrale Rolle. Die Feuerwehr versteht sich dabei nicht als Bühne für Einzelne, sondern als Team, in dem jede Aufgabe zählt.
„Wir suchen keine Helden, sondern Menschen, die sich engagieren möchten“, lautet die klare Botschaft. Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, kann sich direkt an die örtliche Feuerwehr oder an den Stadtbrandmeister wenden.
Kontakt:
Jan Doosje, Stadtbrandmeister
Telefon: 0491 65–750
Mobil: 0163 4086–426

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Heidi Noormanns himmlische Vanillekipferl – einfach & köstlich
Vanillekipferl – ein kleiner Weihnachtszauber aus Ostfriesland
Bevor wir uns in die winterliche Ostfrieslandgeschichte stürzen, lassen Sie uns etwas Süßes zaubern: Vanillekipferl. Sie sind einfach zuzubereiten, herrlich zart und verbreiten schon beim Backen den Duft von Weihnachten in der ganzen Wohnung.

Zutaten für ca. 30–40 Kipferl:
280 g Mehl
100 g gemahlene Mandeln
80 g Zucker
200 g kalte Butter
2 Eigelb
2 Päckchen Vanillezucker
Puderzucker zum Wälzen
Zubereitung:
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Mehl, gemahlene Mandeln, Zucker, Vanillezucker und Eigelb in eine Schüssel geben.
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Die kalte Butter in kleinen Stücken hinzufügen und alles zügig zu einem glatten Teig verkneten.
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Den Teig zu einer Kugel formen, in Frischhaltefolie wickeln und mindestens 30 Minuten im Kühlschrank ruhen lassen.
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Den Backofen auf 175 °C vorheizen.
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Den Teig in kleine Portionen teilen und daraus Hörnchen formen – klassische Kipferl eben.
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Die Kipferl auf ein mit Backpapier belegtes Blech legen und 10–12 Minuten backen, bis die Spitzen leicht goldbraun sind.
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Noch warm vorsichtig in Puderzucker wälzen, auskühlen lassen und genießen.
Diese Vanillekipferl sind perfekt, um die Adventszeit zu versüßen – während draußen der Wind um die Hausecken pfeift und drinnen Kerzen flackern.
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Wenn der Adventskranz schneller brennt als der Tee kocht – eine ostfriesische Weihnachtsgeschichte
Von Heidi Noormann

Ein winterlicher Dezemberabend in Leer
In Ostfriesland sagt man gern:
“Man munkelt viel – aber auf den Deich ist Verlass.“
Meistens stimmt das.
Es war einer dieser typischen Dezemberabende in Leer: Der Wind pfiff um die Häuser, als wolle er persönlich das Christkind herbeipusten. Im Wohnzimmer flackerte eine Kerze auf dem Adventskranz. Zwischen Tee, Geschenkpapier und dem letzten Stück Stollen passierte das, was in vielen Haushalten jedes Jahr geschieht: Die Kerze brannte weiter, obwohl niemand mehr im Raum war.
Bei Familie Janssen schlich sich das Chaos leise ein. Zuerst wollte der Hund raus, dann klingelte die Nachbarin, anschließend tauchte die halbe Nachbarschaft im Flur auf. Während im Haus eifrig geschnackt wurde, brannte die Kerze unbeaufsichtigt. Ein klassischer Fall von:
“Ach herrje, dat hätt ok annerst utgehen können!”
Vergessene Kerzen – unterschätzte Gefahr in der Adventszeit
Gerade im Dezember steigt das Feuerrisiko in Wohnbereichen erheblich: trockene Tannenbäume, Lichterketten, Adventskränze – und eben die berühmten vergessenen Kerzen. So gemütlich diese Zeit ist, so schnell kann aus einer kleinen Unachtsamkeit ein Großschaden werden.
Kundenzentriert handeln – Sicherheit geht vor
Wer eine Kerze aus Versehen brennen lässt, muss im Ernstfall mit hohen Kosten rechnen. Doch für unsere Kunden gibt es guten Grund zur Entspannung: Selbst grobe Fahrlässigkeit ist in der Wohngebäudeversicherung mitversichert.
Das kleine Missgeschick führt also nicht gleich zu einem finanziellen Drama. Besonders in einer Zeit, in der Wärme, Frieden – und manchmal auch ein wenig vorweihnachtliches Durcheinander – zusammenkommen, bietet das ein gutes Stück Sicherheit.
Rückblick: Dezember 2023 – Hochwasser an der Küste
Während im Wohnzimmer Kerzen brannten, kämpften draußen Helferinnen und Helfer gegen eine andere Gefahr: Hochwasser.
Kaum jemand hatte erwartet, dass die Pegel mitten im Winter so stark ansteigen würden. Doch wer in Ostfriesland lebt, weiß:
“Wenn dat Water kummt, denn kummt dat richtig.”
Feuerwehr, THW, Landwirte und viele freiwillige Helfer schleppten Sandsäcke und sicherten die Deiche rund um Leer – während anderswo die ersten Plätzchen aus dem Ofen kamen. Sie verhinderten Schlimmeres und erinnerten uns daran, wie wichtig eine Elementarversicherung ist. Wetterextreme kennen weder Advent noch Weihnachten.
Zwischen Besinnlichkeit und Realität
Weihnachten soll wärmen – im Herzen und im Zuhause. Gerade dort passieren die meisten Missgeschicke: brennende Tannenbäume, stürmische Nächte oder plötzliches Hochwasser.
Eine gute Wohngebäude- und Elementarversicherung ist wie ein Schutzengel: man sieht ihn nicht, aber man ist froh, dass er da ist. Sie sorgt dafür, dass kleine und große Missgeschicke nicht zur Katastrophe werden.
Ein Dezember voller Wärme und Sicherheit
Möge dieser Dezember für Sie warm, sicher und besinnlich sein – mit flackernden Kerzen nur dort, wo sie hingehören, und mit Versicherungen, die halten, was sie versprechen.
Und natürlich: mit frisch gebackenen Vanillekipferln, die das Herz erwärmen.
Herzliche Weihnachtsgrüße aus Leer
Ihre
Heidi Noormann


























