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Grundsteuerreform in Niedersachsen: Noch zwei Monate Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärung

Bis zum 31.10.2022 haben Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks noch Zeit, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben. „Auch wenn die Steuererklärung gerne mal auf die lange Bank geschoben wird, besteht für die Abgabe der Grundsteuererklärung hierfür überhaupt kein Grund” so Finanzminister Reinhold Hilbers. „Niedersachsen hat sich für einfaches Grundsteuermodell entschieden. Hierfür sind nur wenige Angaben notwendig und die Erklärung ist grundsätzlich nur einmal abzugeben”, erklärt Hilbers.
Die Erklärung lässt sich mit folgenden wenigen Angaben erledigen: der Adresse, den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen. Das nötige Aktenzeichen wurde im Informationsschreiben schon im Juni jeder Grundbesitzerin und jeden Grundbesitzer an die Hand geben.
Die Niedersächsische Steuerverwaltung bietet ein breites Angebot, das die Abgabe der Steuererklärung erleichtert. Der eigens eingerichtete Grundsteuer-Viewer (www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de) gibt Hilfestellung zu den Grundstücksdaten. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksflächen online abzulesen sind.
Auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen werden zudem Ausfüllhilfen verschiedenster Art angeboten: die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQs), Checklisten, Erklär-Videos und weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe. Als besonders hilfreich hat sich die beispielhafte Klick-Anleitung auf dieser Seite erwiesen, die Seite für Seite die Steuererklärung durchgeht. Zudem gibt es bei jedem Finanzamt eine Hotline zur Grundsteuerreform.
Die elektronische Abgabe der Steuererklärung über das „Portal ELSTER — Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de” ist sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter der einfachste und schnellste Weg. Um allen den Zugang dafür zu ermöglichen, kann auch ein bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen genutzt werden. Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können zudem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen können die Erklärungsabgabe übernehmen.
Selbstverständlich werden auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkeit haben die Erklärung elektronisch abzugeben, berücksichtigt. Im Ausnahmefall werden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.
Von den rund 3,5 Millionen Fällen in Niedersachsen sind bisher rund 623.000 Erklärungen abgegeben worden.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Ab dem 01.01.2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden.
Dafür hat der Bund ein komplexes Modell entwickelt, das dem alten Recht ähnlich ist. Er hat zugleich den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen. Niedersachsen hat sich für eine selbstentwickelte Lösung entschieden. Das Flächen-Lage-Modell ist leicht umsetzbar und enthält keine streitanfälligen Determinanten. Es vermeidet automatische Wertsteigerungen durch anwachsende Preise und verhindert damit eine schleichende Steuererhöhung.
Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuererklärung
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Bis zum 31.10.2022 haben diejenigen, die am 01.01.2022 Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks waren, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben.
Welche Angaben sind dafür in Niedersachsen notwendig?
Wer Eigentümer ist, um welches Grundstück es geht, die Flächengrößen des Grundstücks, die Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen sowie das Aktenzeichen.
Wo finde ich die Angaben?
Ihr Aktenzeichen und die Lagebezeichnung wurde Ihnen mit einem Informationsschreiben im Juni mitgeteilt. Die Größe Ihres Grundstücks können Sie dem Grundsteuer-Viewer entnehmen, der für diese Zwecke im Internet für Sie kostenlos bereitgestellt wird. Sie finden die Angaben aber auch in Ihren Unterlagen z. B. aus den Eintragungsmitteilungen des Grundbuchamtes. Die Wohnfläche finden Sie z.B. in Ihren Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag.
Was mache ich, wenn ich das Inforationsschreiben mit dem Aktenzeichen nicht erhalten habe?
Wenden Sie sich an das Finanzamt, in dessen Einzugsgebiet das Grundstück liegt. Eine Übersicht der Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen.
Wo finde ich Hilfe?
Hilfestellungen und Informationen finden Sie auf der Website grundsteuer.niedersachsen.de.
Für darüber hinaus gehende Fragen stehen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrem zuständigen Finanzamt bereit. Die jeweilige Telefonnummer wurde Ihnen mit dem Informationsschreiben mitgeteilt.
Muss ich die Steuererklärung elektronisch über ELSTER abgeben?
Grundsätzlich soll die Erklärung elektronisch abgegeben werden. Das geht über das kostenlose Portal ELSTER oder eine andere verfügbare Software. Der Vorteil ist, dass Erläuterungen direkt bei den Eingabefeldern Hilfestellung geben und alle Angaben auf Plausibilität überprüft werden. So werden Nachfragen des Finanzamtes verhindert. Notfalls werden aber auch Steuererklärungen in Papierform angenommen.
Warum gibt es unterschiedliche Modelle in den Bundesländern?
Der Bund hat ein komplexes Modell entwickelt und zugleich den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen. Niedersachsen und vier weitere Bundesländer haben sich für eine eigene Lösung entschieden. Ziel ist es einen gerechten Weg für die Bemessung der Grundsteuer zu wählen, der wenig Aufwand für die Bürger und Bürgerinnen sowie die Verwaltung bedeutet.
Wird die Grundsteuer erhöht?
Mit dem neuen Gesetz ist keine Erhöhung des Aufkommens beabsichtigt. Es wird durch die Reform jedoch zu Änderungen — nach oben und unten — bei der Höhe der für den Einzelnen zu zahlenden Steuern kommen, denn die bisherige Verteilung war ja nicht verfassungsgemäß. Wer also bisher in einem gewissen Rahmen profitiert oder höher belastet war, bei dem wird es ab 2025 zu einem Mehr oder zu einem Weniger an Steuern führen.
Wo kann ich sehen, wie hoch in Zukunft meine Grundsteuer sein wird?
Zum derzeitigen Zeitpunkt kann die Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 noch nicht berechnet werden. Denn die Gemeinden setzen die Grundsteuer mit einem selbst festgelegten Hebesatz fest und bestimmen damit die Höhe der Steuer. Um den Hebesatz festlegen zu können, benötigen die Gemeinden wiederum die neuen Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter zunächst berechnen müssen.
Da die Einnahmen aus der Grundsteuer insgesamt nicht steigen sollen, wird den niedersächsischen Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.
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Sport verbindet – CDU Leer plant „Tag des Sports in der Leeraner Innenstadt!

Archivfoto LeserECHO @Ingo Tonsor
CDU-Fraktion beantragt die Einführung eines “Tag des Sports” in Leer
Leer — Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leer hat einen Antrag zur Einführung eines “Tag des Sports” eingereicht. Ziel dieses Events ist es, die Bedeutung des Sports für die Gesellschaft hervorzuheben und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leer zu mehr Bewegung zu motivieren.
Sport ist ein essenzieller Bestandteil unserer Gesellschaft und fördert Gesundheit, Teamgeist und soziale Integration. Zahlreiche Vereine und ehrenamtliche Organisationen leisten in diesem Bereich wertvolle Arbeit und tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Überall in der Stadt Leer engagieren sich zahlreiche Sportfreunde in ihrer Freizeit, organisieren Vereinsleben, veranstalten Turniere oder trainieren den Nachwuchs. Ihr Einsatz ist unersetzlich, um die Vielfalt des Sports in der Stadt zu erhalten.
Dennoch sinkt die Zahl der aktiven Mitglieder in vielen Sportvereinen, insbesondere Kinder und Jugendliche bewegen sich zunehmend weniger. Dieser Entwicklung möchte die CDU-Fraktion entgegenwirken und beantragt daher die Einführung eines “Tag des Sports” in der Stadt Leer.
Konzept des “Tag des Sports”
Dieses Event soll in der Innenstadt und im Leeraner Hafen durchgeführt werden und allen Interessierten die Vielfalt des Sports sowie die Möglichkeiten zur Vereinsmitgliedschaft aufzeigen. Der “Tag des Sports” soll dabei alle zwei Jahre stattfinden und sich mit dem ebenfalls geplanten “Blaulichttag” abwechseln.
Zur Umsetzung dieses Projekts soll die Verwaltung beauftragt werden, in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen, Schulen und weiteren relevanten Institutionen ein Konzept zu entwickeln. Besonders wichtig ist es, möglichst viele Akteure mit einzubeziehen.
Breite Beteiligung und Zusammenarbeit
Es wird vorgeschlagen, den Landkreis, den Kreissportbund, die Werbegemeinschaft, das Freizeitbad Plytje und die Schulen aktiv einzubinden, um eine möglichst große Reichweite zu erzielen. Zur besseren Koordination der verschiedenen Beteiligten könnte ein “Runder Tisch” eingerichtet werden, analog zum Blaulichttag.
Darüber hinaus würde die CDU-Fraktion es begrüßen, wenn die Politik sowie der Sportausschuss aktiv in die Planungen eingebunden werden, um eine bestmögliche Umsetzung sicherzustellen.
Der Antrag wurde dem Bürgermeister Claus-Peter Horst sowie den Fraktionen im Stadtrat vorgelegt. Nun liegt es an der Stadtverwaltung und den politischen Gremien, die Möglichkeiten zur Umsetzung zu prüfen.
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Dank und Abschied: Dr. Daniel Schüler verlässt die Kinderklinik Leer

Abschied nach 15 Jahren: Chefarzt Dr. Daniel Schüler verlässt das Klinikum Leer
Leer/Ostfriesland – Nach beeindruckenden 15 Jahren als Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Leer verabschiedet sich Dr. Daniel Schüler zum Monatsende aus persönlichen Gründen. Das Klinikum Leer dankt ihm für seine herausragende Arbeit und sein unermüdliches Engagement für junge Patientinnen und Patienten.
Dr. Schüler hat in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten nicht nur die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Region entscheidend geprägt, sondern auch innovative Konzepte eingeführt, die das Klinikum Leer zu einer anerkannten Adresse in der Kinder- und Jugendmedizin gemacht haben. Insbesondere seine Spezialisierungen in der Kinderpneumologie und Kinderallergologie haben das Behandlungsangebot der Klinik nachhaltig bereichert.
Geschäftsführerin Daniela Kamp betont die Verdienste des geschätzten Mediziners: „Wir schätzen Dr. Schülers unermüdliches Engagement und danken ihm für seine langjährige Treue. Er hat die Kinderklinik mit Herzblut geführt und zahlreiche junge Leben positiv beeinflusst. Für seinen weiteren Weg wünschen wir ihm alles erdenklich Gute.“
Trotz der bevorstehenden Herausforderungen in der Übergangsphase bleibt die Kinderklinik am Klinikum Leer weiterhin uneingeschränkt erhalten. Die stationären Leistungen werden in vollem Umfang weitergeführt. Allerdings fällt vorerst das spezialisierte ambulante Angebot im Bereich der Kinderpneumologie und Kinderallergologie weg. Das Klinikum Leer arbeitet bereits mit Hochdruck an der Nachbesetzung der Chefarztstelle, um die Versorgung der jungen Patientinnen und Patienten auf gewohnt hohem Niveau zu sichern.
Mit dem Abschied von Dr. Schüler endet eine Ära, die von Fachkompetenz, Menschlichkeit und Innovationskraft geprägt war. Das Klinikum Leer und die Region verlieren einen geschätzten Mediziner – doch sein Vermächtnis wird in der exzellenten Betreuung der Kinderklinik weiterleben.
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Landkreis Leer Senioren- und Pflegestützpunkt: Termine in Ihrer Nähe

Beratungen des Senioren- und Pflegestützpunktes – Termine im April
Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer bietet auch im April wieder kostenfreie und neutrale Beratungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige sowie Interessierte an. Die Beratungen finden in verschiedenen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten des Landkreises statt:
Beratungstermine im April:
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Rhauderfehn – Treffpunkt Anleger/Familienstützpunkt
Jeden 1. Dienstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Uplengen – Upkamer
Jeden 2. Dienstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Ostrhauderfehn – Rathaus
Jeden 3. Dienstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Jümme – Rathaus
Jeden 4. Dienstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Bunde – Familienzentrum
Jeden 1. Donnerstag im Monat, 09:00 – 10:30 Uhr -
Weener – Rathaus
Jeden 1. Donnerstag im Monat, 11:00 – 12:30 Uhr -
Moormerland – Café Klönsnack
Jeden 2. Donnerstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Jemgum – Rathaus
Jeden 3. Donnerstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Westoverledingen – Rathaus
Jeden 3. Donnerstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Hesel – Rathaus
Jeden 4. Donnerstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr
Zentrale Anlaufstelle für Senioren und Pflegebedürftige
Das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer hat mit dem Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) ein erweitertes Beratungsangebot geschaffen. Dieses steht nicht nur in Leer zur Verfügung, sondern ist monatlich in insgesamt zehn Städten und Gemeinden erreichbar.
Der SPN dient als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle für Senioren, Pflegebedürftige und deren Angehörige. Hier erhalten Ratsuchende unabhängige Informationen zu Pflege- und Krankenversicherungsleistungen sowie pflegegerechten Wohnformen.
Unabhängige und kostenfreie Beratung
Das Beratungsangebot des SPN ist neutral, kostenlos und trägerunabhängig. Die Mitarbeiter unterstützen Pflegebedürftige und deren Familien bei der Beantragung von Pflegeleistungen und informieren über die Begutachtung der Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Die Beratung erfolgt sowohl telefonisch als auch persönlich. Auf Wunsch sind auch Hausbesuche oder Gespräche in den Beratungsbüros möglich.
Für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung können sich Interessierte direkt an den Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer wenden.
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