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Gültigkeit des 9‑Euro-Ticket im IC Bremen-Norddeich: Althusmann muss liefern, Briefe schreiben reicht
Gültigkeit des 9‑Euro-Ticket im IC Bremen-Norddeich: Althusmann muss liefern, Briefe schreiben reicht
Die Nichtanerkennung des 9‑Euro-Tickets in den IC-Zügen der Bahn auf der Strecke zwischen Norddeich und Bremen hat bereits für viel Frust bei Fahrgästen gesorgt. Gespräche mit der Bahn dazu seien nicht geplant, hieß es aus dem Niedersächsischen Wirtschafts-und Verkehrsministerium. Die grüne Landtagsabgeordnete Meta Janssen-Kucz und Fraktionskollegen haben bei der Landesregierung nachgeharkt.

MdL Meta Janssen-Kucz (Borkum/Leer) erklärt dazu:
“Der verantwortliche CDU-Minister Althusmann lässt tausende neue Kundinnen und Kunden der Bahn buchstäblich auf der Strecke stehen. Es zeugt von Desinteresse, wenn der Minister meint, es reiche, wenn man zwei Briefe an den Bundesverkehrsminister und an den Bahnchef schreibt. Dabei ist Althusmann der verantwortliche Minister, er muss schnellstens mit der Bahn eine Lösung finden. Klar ist, dass die Forderung der Bahn, für die Öffnung des 9‑Euro-Tickets 5,4 Millionen Euro haben zu wollen, geradezu unverschämt ist. Es reicht aber nicht, wenn Minister Althusman nur mit dem Finger auf die Bahn zeigt, er muss für die Menschen im Nordwesten handeln. Wir haben mit dem 9‑Euro-Ticket eine enorme Chance, viele Menschen durch die hohen Energiepreise zu entlasten und zugleich zukünftig stärker für den ÖPNV zu gewinnen. Wenn nun aber auf dieser Strecke Bremen — Norddeich nur die Regionalexpresszüge genutzt werden dürfen, der nur im Zweistundentakt fährt, ist das für Pendler und andere Fahrgäste eine Zumutung. So ist und bleibt die Bahn auf der Strecke Norddeich-Bremen unattraktiv, kostet viel Zeit und führt zu übervollen Zügen, wie auch der Fahrgastverband Pro Bahn kritisiert. Gerade weil Bus und Bahn bei uns in der Fläche nicht im 10-Minuten-Takt fahren, muss zumindest ein 1‑Stunden-Takt für das 9‑Euro-Ticket auf der Schiene verfügbar sein. Wir Grünen fordern die SPD/CDU-Landesregierung auf, schnellstens, wie auch in anderen Bundesländern, offensiv wieder Verhandlungen mit der Bahn zu führen, um eine fahrgastfreundliche Lösung für den Nordwesten zu finden.
Hintergrund:
Das 9‑Euro-Ticket gilt nicht im Intercity (IC) auf der Strecke zwischen Norddeich-Mole und Bremen — im Gegensatz zu anderen Nahverkehrstickets Bundesweit eine Ausnahme, denn außer der Strecke zwischen Bremen und Norddeich-Mole sind auch andere IC-Verbindungen betroffen sind (Elsterwerda–Berlin, Berlin–Prenzlau, Potsdam–Berlin–Cottbus, Dillenburg–Letmathe, Erfurt – Gera und Stuttgart–Konstanz) betroffen. Für jede dieser Strecken sei aber im Gegensatz zu Niedersachsen eine Vereinbarung getroffen worden, sodass alle Fahrgäste mit Nahverkehrsticket diese IC nutzen können. Die Länder zahlen der Bahn dafür einen Ausgleich. Niedersachsen plant bisher nicht, eine solche Regelung für die Strecke Bremen–Norddeich Mole zu finden. Hier dürfen zwar Bestandskunden wie Inhaberinnen und Inhaber von Monatskarten den IC im Nahverkehr nutzen, nicht aber Neukunden, die sich das 9‑Euro-Ticket gekauft haben.

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L 24 in Remels: Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung ab Mitte März
L 24: Fahrbahnsanierung in Remels startet am 13. März
Remels/Landkreis Leer – Autofahrer in Remels müssen sich auf eine kurzzeitige Vollsperrung einstellen: Die Sanierung der Landesstraße 24 (Ostertorstraße) beginnt am Freitag, den 13. März 2026. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hat bereits eine Fachfirma mit der Behebung der gravierenden Frostschäden beauftragt.
Kurzes Zeitfenster für die Bauarbeiten
Nach aktueller Planung starten die Arbeiten am 13. März um 13 Uhr. Ziel ist es, die Strecke zwischen der Kreuzung Raiffeisenstraße / Ostertorstraße und der Einmündung Remelser-Kanal-Weg bereits am Sonntagabend, den 15. März, wieder vollständig für den Verkehr freizugeben. Dieser straffe Zeitplan steht jedoch unter dem Vorbehalt einer stabilen Wetterlage.
Vollsperrung aus Gründen des Arbeitsschutzes
Aufgrund geltender Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Durchführung der Sanierung nur unter Vollsperrung möglich. Für Anwohner und den lokalen Verkehr gibt es jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
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Erreichbarkeit: Die Wohngebiete im Umfeld der Baustelle bleiben weiterhin erreichbar.
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Radfahrer und Fußgänger: Diesen Gruppen wird es ermöglicht, den Baustellenbereich während der gesamten Zeit zu passieren.
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Schülerverkehr: Der Schulbusverkehr kann bis Freitagnachmittag planmäßig erfolgen.
Ende der massiven Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Sanierung ist eine direkte Reaktion auf den harten Winter, dessen Frost-Tau-Wechsel die Fahrbahn erheblich beschädigt hatten. Seit Mitte Februar gilt dort aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von lediglich 10 km/h. Mit Abschluss der Baumaßnahme am Sonntagabend soll diese Beschränkung aufgehoben und das reguläre Tempo von 50 km/h wieder zugelassen werden.
Beitragsbild: Symbolfoto ( KI )
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Trunkenheitsfahrt und Widerstand: Vater und Sohn in Wildeshausen gestellt
Polizeieinsatz in Wildeshausen: Trunkenheitsfahrt endet mit Widerstand
In der Nacht zum Sonntag, den 01.03.2026, kam es in Wildeshausen nach einer gemeldeten Trunkenheitsfahrt zu einem turbulenten Polizeieinsatz, in dessen Verlauf sich ein Jugendlicher massiv gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzte.
Der Ausgangspunkt: Auffälliges Fahrverhalten
Der Vorfall nahm seinen Anfang am Sonnabend, den 28.02.2026, gegen 22:10 Uhr. Eine Verkehrsteilnehmerin informierte die Polizei über einen Pkw, der die Delmenhorster Straße auffällig befuhr und dabei beide Fahrstreifen in Anspruch nahm. Aufgrund dieser Meldung konnte der Wagen durch die Beamten schließlich auf der Auffahrt einer Halteranschrift in der Straße „Am Rennplatz“ lokalisiert werden.
Fluchtversuch und Widerstand
Beim Eintreffen der Polizei befand sich der 16-jährige Sohn des Fahrzeughalters auf dem Fahrersitz des Pkw. Der Jugendliche, bei dem später eine Atemalkoholkonzentration von 1,51 Promille festgestellt wurde, versuchte zunächst, sich der polizeilichen Überprüfung durch eine Flucht zu Fuß zu entziehen. Nach einer kurzen Verfolgung gelang es den Beamten, den 16-Jährigen zu stellen. Bei der anschließenden Fixierung leistete der junge Mann vehementen, jedoch erfolglosen Widerstand.
Ermittlungen gegen den Fahrzeughalter
Im Zuge der weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass zum Zeitpunkt der ursprünglichen Meldung nicht der Sohn, sondern dessen 44-jähriger Vater das Fahrzeug geführt hatte. Der Fahrzeughalter konnte in der zugehörigen Wohnung angetroffen werden. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,1 Promille.
Rechtliche Konsequenzen
Die polizeilichen Maßnahmen umfassten neben der Sicherung von Beweisen auch die Entnahme von Blutproben bei beiden Beteiligten. Zudem wurde der Führerschein des 44-jährigen Vaters beschlagnahmt. Die rechtlichen Folgen für die Beteiligten sind wie folgt:
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Gegen den 16-jährigen Sohn: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
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Gegen den 44-jährigen Vater: Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

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Zahlreiche Verstöße bei Großkontrolle auf der Autobahn 31
Großkontrolle auf der A31: Polizei deckt zahlreiche Verstöße auf
WEENER / LANDKREIS LEER – Eine großangelegte Standkontrolle auf dem Parkplatz Rheiderland an der Autobahn 31 hat am gestrigen Donnerstag erhebliche Mängel im gewerblichen Güter- und Personenverkehr ans Licht gebracht. Die Polizeiinspektion Leer/Emden kontrollierte dabei gemeinsam mit dem Landkreis Leer und dem Gewerbeaufsichtsamt Emden gezielt Fahrzeuge und stieß auf teilweise gefährliche Situationen.
Reisebus ohne gültige Fahrerlaubnis gestoppt
Besonders kritisch bewerteten die Beamten die Kontrolle eines vollbesetzten Reisebusses. Der 46-jährige Fahrer konnte keine gültige Fahrerlaubnisklasse für das Fahrzeug vorweisen. Zudem war die gesetzlich vorgeschriebene Berufsfahrerqualifikation bereits abgelaufen. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt sofort. Erst nachdem das Busunternehmen einen Ersatzfahrer eines Fremdbetriebs organisiert hatte, konnten die Fahrgäste ihre Reise in Richtung Norddeich fortsetzen.
Segelmasten mit Klebeband „gesichert“
Ein weiteres hohes Sicherheitsrisiko stellte ein Pritschenwagen dar. Die Beamten stellten fest, dass zwei geladene Segelmasten lediglich mit Klebeband befestigt waren. Geeignete Sicherungsmittel fehlten nahezu vollständig, zudem ragte die Ladung unzulässig weit über das Fahrzeug hinaus. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Einziehungsverfahren eingeleitet.
Handwerker mit 1,81 Promille am Steuer
Erschreckend verlief die Überprüfung eines 60-jährigen Handwerkers. Ein Atemalkoholtest bei dem Fahrzeugführer ergab einen Wert von 1,81 Promille. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an, stellten den Führerschein sicher und leiteten ein Strafverfahren gegen den Mann ein.
Bilanz der Einsatzkräfte
Insgesamt registrierten die Behörden im Rahmen der Aktion 58 Verstöße. Diese reichten von technischen Mängeln über mangelhafte Ladungssicherung bis hin zu schweren Verstößen gegen die Verkehrssicherheit. Die Polizei betont die Notwendigkeit solcher Kontrollen, um die Sicherheit auf den Autobahnen der Region nachhaltig zu gewährleisten.
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