Lokal
IG BAU warnt vor Sonnengefahr für „Draußen-Jobber“ im Kreis Leer

4.400 Beschäftigte in Bau- und Agrarbranche tragen hohes Risiko

IG BAU warnt vor Sonnengefahr für „Draußen-Jobber“ im Kreis Leer / Foto: Ingo Tonsor@LeserECHO
Vom Gerüstbauer bis zur Landschaftsgärtnerin: Menschen, die im Kreis Leer unter freiem Himmel arbeiten, haben ein besonders hohes Risiko, durch Sonne und Hitze im Job krank zu werden. Darauf macht die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aufmerksam – und appelliert an Beschäftigte, sich ausreichend zu schützen. „Keiner sollte die hohe UV-Einstrahlung auf die leichte Schulter nehmen. Sie kann zu dauerhaften Schäden auf der Haut bis hin zu Krebs führen“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzende Gabriele Knue. In der Bau- und Agrarwirtschaft müssten „Draußen-Jobber“ besonders aufpassen. Beide Branchen beschäftigen nach Angaben der Arbeitsagentur allein im Landkreis Leer derzeit rund 4.400 Menschen.
Die Gewerkschaft rät zu einer Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50. Auch regelmäßiges Wassertrinken sei ein Muss: „Sonnenmilch und Wasserflasche gehören genauso zum Job wie Mörtel und Maurerkelle“, so Knue. Denn die Zahl der Hitzetage habe durch den Klimawandel in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Besondere Vorsicht sei zur Mittagszeit geboten: Zwischen 12 und 14 Uhr sollte der Großteil der Arbeiten in den Schatten verlegt werden. Wichtig sei außerdem, möglichst viele Körperteile mit Kleidung zu bedecken. „Ein am Helm fixierter Nackenschutz ist eine Kleinigkeit, die aber viel bringt“, so Knue.
Die Vorsitzende der IG BAU Nordwest-Niedersachsen verweist auf den weißen Hautkrebs, der seit 2015 eine anerkannte Berufskrankheit ist. „Ständige UV-Einstrahlung schädigt die Haut, schon lange bevor sich ein Sonnenbrand bemerkbar macht. Wer einen hellen Hauttyp hat, trägt ein besonders hohes Krebsrisiko. Klar ist: Das Arbeiten mit freiem Oberkörper ist nicht sexy, sondern brandgefährlich“, betont Knue. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) verzeichnete im vergangenen Jahr bundesweit rund 2.600 Verdachtsanzeigen für weißen Hautkrebs.
Unternehmen müssten den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der heißen Jahreszeit ernst nehmen, fordert Knue: „Selbst wenn das Haus schnell fertig werden soll – bei Temperaturen um die 30 Grad kann die Mittagspause auch einmal länger dauern. Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihr Personal vor Gesundheitsgefahren im Job zu schützen.“
Allerdings gebe es auch Tage, an denen das Wetter gar keine „Outdoor-Arbeit“ zulasse. „Nicht nur die Zahl extremer Hitzetage, sondern auch Stürme und Starkregen nehmen zu. Deshalb braucht der Bau Lösungen, damit die Beschäftigten bei einem Arbeitsausfall nicht ohne Lohn dastehen“, so Knue.
Ein Beispiel aus dem Dachdeckerhandwerk zeige, wie es gehe: Zwischen April und November erhalten Beschäftigte eine Ausfallzahlung, wenn sie wegen extremer Wetterereignisse nicht arbeiten können. Das „Schlechtwettergeld für Frühling, Sommer und Herbst“ liegt bei 75 Prozent des Bruttolohns und wird für maximal 53 Stunden pro Jahr gezahlt. Weitere Infos finden Beschäftigte der Branche – neben einem Ausfallgeldrechner – bei den Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks im Netz unter: www.soka-dach.de/leistungen/ausfallgeld
Anzeige

Restaurants für jeden Anlass — Gastronomieführer Schlemmerroute.de

Lokal
cBox in Ditzum: Digitaler Dorfladen sorgt für neue Nahversorgung im Rheiderland
Von links: Torsten Dinkela (ProEngeno), Nico Bloem (SPD-Landtagsabgeordneter), Martin Sinning (SPD Ditzum) und Hilde Hommers (SPD Ditzum). Foto: privat
cBox in Ditzum: Digitaler Dorfladen schließt Lücke bei der Nahversorgung
Seit der Eröffnung im Juni entwickelt sich die cBox in Ditzum positiv. Der vollständig digitalisierte Laden bietet den Menschen im Rheiderland täglich von 5 bis 23 Uhr eine Einkaufsmöglichkeit – auch an Sonn- und Feiertagen. SPD-Landtagsabgeordneter Nico Bloem informierte sich vor Ort über das Konzept und die bisherigen Erfahrungen.
Ditzum – Die im Juni eröffnete cBox in Ditzum ist nach Einschätzung der Betreiber auf einem guten Weg. Beim Besuch des SPD-Landtagsabgeordneten Nico Bloem aus Weener berichtete Torsten Dinkela, der die cBox für den Energiedienstleister ProEngeno betreibt, von einer positiven Entwicklung.
„Unser Angebot schließt eine Lücke. Wir sind mit der bisherigen Entwicklung sehr zufrieden“, erklärte Dinkela beim Rundgang durch den 165 Quadratmeter großen Laden.
Mit Lebensmitteln wird die cBox von der Combi-Kette beliefert. Das Sortiment ermöglicht den Bewohnern von Ditzum und Umgebung, sich direkt vor Ort mit Dingen des täglichen Bedarfs zu versorgen.
Einkaufen rund um die Uhr – fast
Das Besondere an der cBox ist ihr vollständig digitalisiertes Konzept. Einkauf, Bezahlung und Bestellprozesse laufen weitgehend automatisch. Dadurch kann der Laden mit vergleichsweise wenig Personal betrieben werden.
Ganz ohne Menschen funktioniert das Konzept allerdings nicht. Insgesamt kümmern sich sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um die cBox und übernehmen all jene Aufgaben, die nicht digital erledigt werden können.
„Ganz ohne Menschen geht es nicht“, stellte Dinkela fest.
Geöffnet ist die cBox täglich von 5 bis 23 Uhr – und das auch an Sonn- und Feiertagen. Damit bietet der Laden gerade im ländlichen Raum eine zusätzliche Möglichkeit, Lebensmittel und andere Waren des täglichen Bedarfs auch außerhalb klassischer Öffnungszeiten einzukaufen.
Gleichmäßige Nutzung und keine Probleme mit Diebstahl
Interessant sind auch die bisherigen Erfahrungen mit dem neuen Konzept. Nach Angaben von Torsten Dinkela wird die cBox sehr gleichmäßig über den Tag hinweg genutzt. Eine Sorge, die bei vollständig oder weitgehend digitalisierten Geschäften häufig eine Rolle spielt, hat sich in Ditzum bislang dagegen nicht bestätigt.
„Der Laden wird sehr gleichmäßig genutzt, und Diebstahl ist zum Glück überhaupt kein Thema“, berichtet Dinkela.
Für ein Schmunzeln sorgt bei ihm dagegen ein anderes Phänomen: „Die Bananen sind immer sofort ausverkauft.“
Bloem: „Das Angebot schließt eine Lücke“
SPD-Landtagsabgeordneter Nico Bloem zeigte sich beim Besuch beeindruckt vom Engagement hinter dem Projekt. Gerade mit Blick auf die Nahversorgung im ländlichen Raum sieht er in der cBox ein interessantes Modell.
„Herzlichen Dank und Respekt für das Engagement von ProEngeno und ganz persönlich von Torsten Dinkela“, sagte Bloem.
Für den Landtagsabgeordneten geht es bei der cBox um eine zentrale Frage: Wie lässt sich die Nahversorgung im ländlichen Raum auch dort sicherstellen, wo klassische Lebensmittelgeschäfte möglicherweise nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können?
„Wir reden über Nahversorgung und konkret über die Versorgung im ländlichen Raum. Genau dieses Konzept schafft die Möglichkeit“, erklärte Bloem.
Seiner Einschätzung nach zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass digitalisierte Einkaufsmöglichkeiten gerade auf dem Land auf Interesse stoßen können. „Wir stellen fest, dass die cBoxen gerade auf dem Lande sehr gut ankommen“, so Bloem.
Gleichzeitig brauche es Menschen, die solche Projekte tatsächlich auf den Weg bringen. „Aber es muss immer jemanden geben, der die Initiative ergreift. Gut, dass Torsten Dinkela und ProEngeno das gemacht haben“, betonte der SPD-Politiker.
Digitales Einkaufskonzept für Ditzum
Die cBox in Ditzum verbindet damit moderne Technik mit einem klassischen Ziel: der Sicherung der Nahversorgung. Durch die langen täglichen Öffnungszeiten können Kunden flexibel einkaufen, während digitale Abläufe den Betrieb auch mit einem überschaubaren Personalaufwand ermöglichen.
Für Ditzum bedeutet das Angebot eine zusätzliche Einkaufsmöglichkeit direkt im Ort. Die bisherige Entwicklung stimmt den Betreiber Torsten Dinkela jedenfalls positiv.
Der Besuch von Nico Bloem machte zugleich deutlich, welche Bedeutung solche neuen Konzepte für die Versorgung im ländlichen Raum haben können.
Anzeige
Lokal
Kreisfeuerwehr Leer: Martin Stebner und Hans Hermann Leehmhuis gewählt.
Auf dem Foto sind Martin Stebner, Hans Hermann Leehmhuis, Landrat Matthias Groote und Kreisbrandmeister Ernst Berends zu sehen.
Kreisfeuerwehr Leer stellt Weichen für die Zukunft: Führungswechsel in den Brandabschnitten Nord und Süd
Wichtige personelle Entscheidungen bei der Kreisfeuerwehr Leer: Hans Hermann Leehmhuis und Martin Stebner mit großer Mehrheit zu neuen Brandabschnittsleitern gewählt.
Bei der Kreisfeuerwehr Leer sind wichtige Weichen für die zukünftige Führung der beiden Brandabschnitte Nord und Süd gestellt worden. Am Dienstagabend, 25. August 2026, kamen die Orts- und Gemeindebrandmeister der beiden Brandabschnitte zusammen, um über die Besetzung der Führungspositionen zu entscheiden.
Der Termin fand im Rahmen eines besonderen Abends statt: Neben den Wahlen stand auch die offizielle Übergabe des neuen Großtanklöschfahrzeugs (GTLF) auf dem Programm.
Geheime Wahl für die neuen Brandabschnittsleiter
Bei der Wahl der Brandabschnittsleiter gelten besondere formale Anforderungen. Da es sich bei den Ämtern um Positionen als Ehrenbeamte des Landkreises Leer handelt, wurde die Wahl ordnungsgemäß schriftlich und geheim durchgeführt.
Für den Brandabschnitt Süd stellten sich insgesamt drei erfahrene Feuerwehrkameraden zur Wahl. Die Wahlberechtigten sprachen sich mit großer Mehrheit für Hans Hermann Leehmhuis von der Feuerwehr Bunde aus. Er soll künftig die Verantwortung für den Brandabschnitt Süd übernehmen.
Auch im Brandabschnitt Nord fiel die Entscheidung mit großer Mehrheit. Dort wurde Martin Stebner von der Feuerwehr Leer zum neuen Brandabschnittsleiter gewählt.
Damit stehen die vorgesehenen Nachfolger für die beiden wichtigen Führungspositionen innerhalb der Kreisfeuerwehr Leer fest.
Formale Bestätigung durch den Kreistag steht noch aus
Mit der Wahl ist das Verfahren allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen. Bevor Hans Hermann Leehmhuis und Martin Stebner ihre neuen Ämter offiziell antreten können, muss der Kreistag des Landkreises Leer die jeweiligen Wahlen noch formell bestätigen.
Erst nach diesem Beschluss können die beiden gewählten Feuerwehrkameraden ihre neuen Funktionen offiziell übernehmen.
Die Wahl ist damit ein wichtiger Schritt für die weitere Organisation und Führung der Kreisfeuerwehr Leer. Die Brandabschnittsleiter übernehmen innerhalb der Feuerwehr wichtige Aufgaben und tragen Verantwortung für die jeweiligen Brandabschnitte.
Neue Führung für Nord und Süd
Mit der Wahl von Martin Stebner für den Brandabschnitt Nord und Hans Hermann Leehmhuis für den Brandabschnitt Süd haben die Wahlberechtigten ein deutliches Signal gesetzt. Beide Feuerwehrkameraden verfügen über langjährige Erfahrung im Feuerwehrwesen und sollen künftig Verantwortung auf Ebene der Kreisfeuerwehr übernehmen.
Die endgültige Entscheidung über die Besetzung der beiden Ehrenbeamtenstellen liegt nun beim Kreistag.

Lokal
Landgericht Aurich: Vier neue Strafverfahren wegen Vergewaltigung, Raub und Betrug
Vier neue Strafverfahren: Landgericht verhandelt schwere Vorwürfe in Ostfriesland
In der ersten Septemberwoche beginnen am Landgericht mehrere erstinstanzliche Strafverfahren. Die Fälle reichen von dem Vorwurf einer Vergewaltigung über schwere Gewaltkriminalität bis hin zu bandenmäßigem Betrug und Geldwäsche. Verhandelt wird in Aurich und Emden betreffend Taten aus den Jahren 2022 bis 2025.
Das Landgericht hat die neu beginnenden erstinstanzlichen Strafverfahren für die Kalenderwoche 36 bekannt gegeben. Insgesamt stehen vier Verfahren vor den Großen Strafkammern beziehungsweise der Großen Jugendkammer an. Die Vorwürfe sind unterschiedlich, teilweise geht es um schwere Straftaten.
Wichtig: Bei sämtlichen Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die Hauptverhandlungen dienen dazu, zu klären, ob die erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffen.
Vergewaltigung in Emden: Prozess gegen 37-Jährigen beginnt
Am 31. August 2026 um 9 Uhr beginnt unter dem Aktenzeichen 11 KLs 10/26 ein Verfahren vor der 4. Großen Strafkammer. Den Vorsitz führt der Vorsitzende Richter am Landgericht Dr. Gralla. Verhandelt wird in Saal 116.
Angeklagt ist ein 37-jähriger Mann aus Emden. Ihm wird vorgeworfen, im November 2025 in seiner Wohnung in Emden eine während der Tat schlafende Zeugin vergewaltigt zu haben.
Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind zwei Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
Ein Fortsetzungstermin ist für 7. September 2026 um 9 Uhr in Saal 116 angesetzt.
Vier Fälle von Vergewaltigung und Körperverletzung in Dornum
Ebenfalls vor der 2. Großen Strafkammer beginnt am 2. September 2026 um 9 Uhr ein weiteres Strafverfahren. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 11 KLs 48/23. Den Vorsitz hat die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Fuchs.
Angeklagt ist ein 38-jähriger Mann aus Dornum. Ihm wird vorgeworfen, zwischen Januar 2022 und Mai 2022 in Dornum und an anderen Orten in insgesamt vier Fällen jeweils durch dieselbe Handlung eine Vergewaltigung und eine Körperverletzung zum Nachteil seiner damaligen Lebensgefährtin begangen zu haben.
Für den Auftakt sind vier Zeugen geladen.
Die Verhandlung findet im Saal 107 des Amtsgerichts Aurich statt. Als Fortsetzungstermine sind der 9. September und 15. September 2026, jeweils um 9 Uhr, vorgesehen.
Bandenmäßiger Betrug und Geldwäsche: Vier Angeklagte vor der Jugendkammer
Am 2. September 2026 um 9 Uhr beginnt außerdem unter dem Aktenzeichen 13 KLs 14/26 ein umfangreiches Verfahren vor der 1. Großen Jugendkammer. Vorsitzender Richter ist Richter am Landgericht Witte. Verhandelt wird in Saal 108.
In diesem Verfahren müssen sich vier Angeklagte verantworten.
Ein 33-jähriger Angeklagter aus Norden befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 32 und 25 Jahren wohnen ebenfalls in Norden. Der vierte Angeklagte ist 22 Jahre alt und kommt aus Westerholt. Ihm wird vorgeworfen, die Taten als Heranwachsender begangen zu haben.
Dem 33- und dem 32-Jährigen wird zur Last gelegt, zwischen Juli 2023 und März 2024, unter anderem in Norden und Wittmund, als Mitglieder einer Bande gewerbsmäßige Betrugsstraftaten begangen zu haben.
Dabei sollen sich die Täter bei ihren Anrufen gegenüber Geschädigten als Bankmitarbeiter ausgegeben haben. Auf diese Weise sollen sie die Betroffenen dazu bewegt haben, Transaktionen im Online-Banking auf ein Konto der Tätergruppe vorzunehmen.
Dem 33-jährigen Angeklagten wird innerhalb der mutmaßlichen Bande unter anderem die Anwerbung sogenannter Finanzagenten zugeschrieben. Der 32-Jährige soll ihn dabei unterstützt haben.
Den beiden weiteren Angeklagten wird unter anderem Geldwäsche vorgeworfen. Sie sollen unter anderem inkriminierte Gelder für die beiden vorgenannten Angeklagten weitergeleitet haben.
Zum ersten Hauptverhandlungstermin ist ein Dolmetscher geladen.
Das Verfahren ist auf mehrere Termine angesetzt. Weitere Verhandlungstage sind der 23. September, 7. Oktober, 9. Oktober, 30. Oktober, 6. November, 25. November und 27. November 2026.
Schwerer Raub in Emden: Zwei Angeklagte befinden sich in Haft
Am 3. September 2026 um 10 Uhr beginnt unter dem Aktenzeichen 19 KLs 11/26 ein weiteres Verfahren vor der 4. Großen Strafkammer. Den Vorsitz führt erneut der Vorsitzende Richter am Landgericht Dr. Gralla. Die Verhandlung findet in Saal 116 statt.
Angeklagt sind ein 28-Jähriger und ein 22-Jähriger, die sich derzeit beide in Haft befinden.
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2025 in Emden gemeinsam mit weiteren, gesondert verfolgten Tatverdächtigen einen schweren Raub und eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben.
Nach dem Tatvorwurf soll die Gruppe am Abend des Tattages mit einem Messer, einem Baseballschläger und einer Schusswaffe in die Wohnung des mutmaßlich Geschädigten in Emden eingedrungen sein.
Dort soll der mutmaßlich Geschädigte mit dem Baseballschläger gegen den Kopf geschlagen worden sein und zu Boden gegangen sein. Im weiteren Verlauf sollen die Täter ihm weitere Schläge mit dem Baseballschläger sowie Tritte zugefügt haben.
Anschließend sollen die Täter das Handy und die Schlüssel des mutmaßlich Geschädigten an sich genommen haben.
Für den ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen und ein Dolmetscher geladen.
Als Fortsetzungstermine sind der 14. September und 21. September 2026, jeweils um 10 Uhr, vorgesehen.
Unschuldsvermutung gilt für alle Angeklagten
Bei der Berichterstattung über die Verfahren ist zu beachten, dass es sich um Vorwürfe der Staatsanwaltschaft beziehungsweise Anklagebehörde handelt, die im Prozess erst noch überprüft werden müssen. Die Hauptverhandlung dient gerade dazu, die erhobenen Vorwürfe aufzuklären.
Für alle Angeklagten gilt daher bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht weist zudem darauf hin, dass sich angesetzte Termine kurzfristig ändern oder ausfallen können. Besucher sollten deshalb die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts beachten.
Anzeige

























