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IG BAU warnt vor Sonnengefahr für „Draußen-Jobber“ im Kreis Leer

4.400 Beschäftigte in Bau- und Agrarbranche tragen hohes Risiko

IG BAU warnt vor Sonnengefahr für „Draußen-Jobber“ im Kreis Leer / Foto: Ingo Tonsor@LeserECHO
Vom Gerüstbauer bis zur Landschaftsgärtnerin: Menschen, die im Kreis Leer unter freiem Himmel arbeiten, haben ein besonders hohes Risiko, durch Sonne und Hitze im Job krank zu werden. Darauf macht die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aufmerksam – und appelliert an Beschäftigte, sich ausreichend zu schützen. „Keiner sollte die hohe UV-Einstrahlung auf die leichte Schulter nehmen. Sie kann zu dauerhaften Schäden auf der Haut bis hin zu Krebs führen“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzende Gabriele Knue. In der Bau- und Agrarwirtschaft müssten „Draußen-Jobber“ besonders aufpassen. Beide Branchen beschäftigen nach Angaben der Arbeitsagentur allein im Landkreis Leer derzeit rund 4.400 Menschen.
Die Gewerkschaft rät zu einer Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50. Auch regelmäßiges Wassertrinken sei ein Muss: „Sonnenmilch und Wasserflasche gehören genauso zum Job wie Mörtel und Maurerkelle“, so Knue. Denn die Zahl der Hitzetage habe durch den Klimawandel in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Besondere Vorsicht sei zur Mittagszeit geboten: Zwischen 12 und 14 Uhr sollte der Großteil der Arbeiten in den Schatten verlegt werden. Wichtig sei außerdem, möglichst viele Körperteile mit Kleidung zu bedecken. „Ein am Helm fixierter Nackenschutz ist eine Kleinigkeit, die aber viel bringt“, so Knue.
Die Vorsitzende der IG BAU Nordwest-Niedersachsen verweist auf den weißen Hautkrebs, der seit 2015 eine anerkannte Berufskrankheit ist. „Ständige UV-Einstrahlung schädigt die Haut, schon lange bevor sich ein Sonnenbrand bemerkbar macht. Wer einen hellen Hauttyp hat, trägt ein besonders hohes Krebsrisiko. Klar ist: Das Arbeiten mit freiem Oberkörper ist nicht sexy, sondern brandgefährlich“, betont Knue. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) verzeichnete im vergangenen Jahr bundesweit rund 2.600 Verdachtsanzeigen für weißen Hautkrebs.
Unternehmen müssten den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der heißen Jahreszeit ernst nehmen, fordert Knue: „Selbst wenn das Haus schnell fertig werden soll – bei Temperaturen um die 30 Grad kann die Mittagspause auch einmal länger dauern. Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihr Personal vor Gesundheitsgefahren im Job zu schützen.“
Allerdings gebe es auch Tage, an denen das Wetter gar keine „Outdoor-Arbeit“ zulasse. „Nicht nur die Zahl extremer Hitzetage, sondern auch Stürme und Starkregen nehmen zu. Deshalb braucht der Bau Lösungen, damit die Beschäftigten bei einem Arbeitsausfall nicht ohne Lohn dastehen“, so Knue.
Ein Beispiel aus dem Dachdeckerhandwerk zeige, wie es gehe: Zwischen April und November erhalten Beschäftigte eine Ausfallzahlung, wenn sie wegen extremer Wetterereignisse nicht arbeiten können. Das „Schlechtwettergeld für Frühling, Sommer und Herbst“ liegt bei 75 Prozent des Bruttolohns und wird für maximal 53 Stunden pro Jahr gezahlt. Weitere Infos finden Beschäftigte der Branche – neben einem Ausfallgeldrechner – bei den Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks im Netz unter: www.soka-dach.de/leistungen/ausfallgeld
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Zeitungsgruppe Ostfriesland: Bundeskartellamt genehmigt Übernahme durch NOZ/mh:n Mediengruppe
Zusammenschluss trotz möglicher Wettbewerbsprobleme in Ostfriesland freigegeben – im Rheiderland entfällt der bisherige Wettbewerb zwischen zwei regionalen Tageszeitungen
Leer/Osnabrück, Oktober 2026 – Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an der Zeitungsgruppe Ostfriesland (ZGO) mit Sitz in Leer durch die NOZ/mh Mediengruppe aus Osnabrück freigegeben. Die Entscheidung fiel am 21. Oktober 2026 im Vorprüfverfahren. Nach Einschätzung der Wettbewerbsbehörde könnte der Zusammenschluss in einzelnen Regionen Ostfrieslands zu erheblichen Wettbewerbsproblemen führen. Eine Untersagung ist nach den gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht möglich, weil die maßgebliche Umsatzschwelle nicht erreicht wird.
Diese Tageszeitungen gehören zur Zeitungsgruppe Ostfriesland
Die Zeitungsgruppe Ostfriesland gibt mehrere regionale Tageszeitungen heraus. Dazu gehören:
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die „Ostfriesen-Zeitung“
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die „Ostfriesischen Nachrichten“
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der „General-Anzeiger“
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die „Borkumer Zeitung“
Die NOZ/mh Mediengruppe verbreitet im Nordwesten Deutschlands unter anderem die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Im südlichen Ostfriesland gehört außerdem die „Rheiderland Zeitung“ zu ihrem Angebot.
Bis vor Kurzem gehörte auch der im nördlichen Ostfriesland erscheinende „Ostfriesische Kurier“ zur NOZ/mh Mediengruppe. Diese Zeitung wurde zum 1. September 2026 an die OM-Mediengruppe veräußert.

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Bundeskartellamt sieht erhebliche Wettbewerbsprobleme
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte zur Entscheidung:
„Wir haben den Zusammenschluss freigegeben, obwohl er in einzelnen Regionen Ostfrieslands zu erheblichen Wettbewerbsproblemen führen könnte. Im Rheiderland würde der bisherige Wettbewerb zwischen zwei regionalen Tageszeitungen sogar vollständig entfallen.“
Gleichzeitig verwies Mundt auf die gesetzlichen Grenzen der Fusionskontrolle. Erreichten die betroffenen Märkte eine bestimmte Umsatzschwelle nicht, könne das Bundeskartellamt einen Zusammenschluss grundsätzlich nicht untersagen. Das sei bei der geplanten Übernahme der Fall.
Warum die Übernahme trotz Bedenken genehmigt werden musste
Entscheidend ist die sogenannte Bagatellmarktschwelle im Fusionskontrollrecht. Bei Zusammenschlüssen im Zeitungsbereich untersucht das Bundeskartellamt sowohl den Wettbewerb um Leserinnen und Leser als auch den Wettbewerb um Anzeigenkunden.
Grundsätzlich kann die Behörde einen Zusammenschluss nicht untersagen, wenn die Umsätze auf den betroffenen Märkten im letzten Kalenderjahr insgesamt weniger als 20 Millionen Euro betrugen. Diese Regelung ergibt sich aus § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Für Zeitungen und Zeitschriften gelten allerdings besondere Berechnungsregeln: Ihre Umsätze werden bei der Ermittlung der Schwelle mit dem Faktor vier multipliziert. Dadurch kann eine Untersagung bei Zeitungsmärkten bereits ab einem tatsächlichen gemeinsamen Marktvolumen von fünf Millionen Euro möglich sein.
Auch diese Schwelle wird im vorliegenden Fall nach Angaben des Bundeskartellamtes nicht erreicht. Deshalb konnte die Behörde die Übernahme trotz der möglichen Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht untersagen.
Rheiderland: Wettbewerb zwischen zwei Tageszeitungen entfällt
Besonders deutlich sind die Auswirkungen im Rheiderland. Dort ist die „Ostfriesen-Zeitung“ bislang der einzige Wettbewerber der „Rheiderland Zeitung“.
Durch die Übernahme gehören künftig beide Zeitungen zur selben Unternehmensgruppe. Damit entfällt der bisherige Wettbewerb zwischen den beiden regionalen Tageszeitungen.
Die Entscheidung betrifft somit nicht nur die Eigentümerstruktur der Zeitungsverlage, sondern auch die Wettbewerbssituation auf einem regionalen Zeitungsmarkt.
Wettbewerb im nördlichen Ostfriesland ebenfalls Thema
Auch der Zeitungsmarkt im nördlichen Ostfriesland rund um die Stadt Norden und den früheren Landkreis Norden wurde im Verfahren betrachtet.
Dort steht der „Ostfriesische Kurier“ im Wettbewerb mit den ZGO-Titeln „Ostfriesen-Zeitung“ und „Ostfriesische Nachrichten“.
Ob dieses Wettbewerbsverhältnis durch den Verkauf des „Ostfriesischen Kuriers“ an die OM-Mediengruppe erhalten bleibt, ließ das Bundeskartellamt bei der Bewertung der geplanten Übernahme offen.
Der Grund: Selbst wenn die NOZ/mh Mediengruppe weiterhin Einfluss auf den „Ostfriesischen Kurier“ hätte, wäre eine Untersagung des Zusammenschlusses aufgrund der nicht erreichten gesetzlichen Mindest-Umsatzschwelle nicht möglich gewesen.
Entscheidung mit Folgen für den regionalen Zeitungsmarkt
Mit der Freigabe der Mehrheitsbeteiligung wird die Zeitungsgruppe Ostfriesland künftig Teil der NOZ/mh Mediengruppe. Das Bundeskartellamt hat dabei mögliche Wettbewerbsprobleme in einzelnen Regionen berücksichtigt, sah aufgrund der gesetzlichen Umsatzgrenzen jedoch keine Möglichkeit, den Zusammenschluss zu untersagen.
Besonders im Rheiderland verändert sich die Wettbewerbssituation: Die „Ostfriesen-Zeitung“ und die „Rheiderland Zeitung“, die bislang miteinander im Wettbewerb standen, gehören künftig derselben Unternehmensgruppe an.
Quelle: Bundeskartellamt — Oktober 2026.

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Westoverledingen sucht zwei neue Schiedspersonen ab April 2027 – Bewerbung bis 6. November möglich
Die Gemeinde Westoverledingen sucht zum 1. April 2027 zwei neue Schiedspersonen. Gesucht werden engagierte und integre Personen, die bei kleineren Rechtsstreitigkeiten und Nachbarschaftskonflikten vermitteln möchten. Interessierte können sich noch bis zum 6. November 2026 bewerben.
Schiedspersonen vermitteln bei Streitigkeiten
Schiedsfrauen und Schiedsmänner übernehmen eine wichtige Aufgabe bei der außergerichtlichen Konfliktlösung. Sie helfen dabei, Streitigkeiten in kleineren Rechtsangelegenheiten und Bagatellfällen beizulegen. Dadurch lassen sich häufig kostspielige und zeitaufwendige Gerichtsverfahren vermeiden.
Besonders oft geht es bei der Tätigkeit um Streitfragen im Nachbarschaftsrecht. Die Schiedspersonen treffen dabei keine eigenen Entscheidungen über den Streitfall. Stattdessen versuchen sie, zwischen den beteiligten Parteien zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Sie nehmen damit die Rolle neutraler Mittler ein.
Spezielle Vorkenntnisse sind für die Übernahme des Schiedsamtes nicht zwingend erforderlich. Für die Vorbereitung auf die Tätigkeit können Seminarangebote zu verschiedenen Themen wahrgenommen werden.
Ehrenamt mit einer Wahlzeit von fünf Jahren
Das Schiedsamt wird ehrenamtlich und für einen festgelegten Zeitraum ausgeübt. Der Rat der Gemeinde Westoverledingen wählt die Schiedspersonen für eine Wahlzeit von fünf Jahren. Anschließend bestätigt das Amtsgericht Leer die gewählte Schiedsperson.
Die Gemeinde ist in zwei Schiedsamtsbereiche unterteilt. Für jeden Bereich wird eine geeignete Person gesucht. Beide Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig.
Diese Ortschaften gehören zu den Schiedsamtsbereichen
Schiedsamtsbereich Nord:
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Breinermoor
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Driever
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Esklum
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Folmhusen
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Grotegaste
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Großwolde
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Ihren
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Ihrhove
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Steenfelde
Schiedsamtsbereich Süd:
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Flachsmeer
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Mitling-Mark
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Völlen
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Völlenerfehn
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Völlenerkönigsfehn
Bewerben können sich geeignete und integre Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und im jeweiligen Schiedsamtsbereich wohnen.
Bewerbung bis zum 6. November 2026 möglich
Wer sich für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsperson interessiert, kann sich noch bis zum 6. November 2026 bei der Gemeinde Westoverledingen melden.
Weitere Auskünfte erteilt Florian Tautrich unter der Telefonnummer 04955/933–190 oder per E‑Mail an Florian.Tautrich@westoverledingen.de.
Die Gemeinde sucht damit zwei Personen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, Konfliktparteien zusammenzubringen und einen Beitrag zu einem guten Miteinander in Westoverledingen zu leisten.

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Stadtmeisterschaft im Seniorenskat 2026 in Leer: Geldpreise für die besten Skatspieler
Stadtmeisterschaft im Seniorenskat: In Leer wird um Geldpreise gespielt
Skatfreunde ab 60 Jahren sind am Mittwoch, 25. November 2026, zur Stadtmeisterschaft im Seniorenskat nach Leer eingeladen. Im Sportheim des SC 04 Leer stehen spannende Kartenrunden, ein sportlicher Wettbewerb und attraktive Geldpreise auf dem Programm.
Die Stadt Leer (Ostfriesland) veranstaltet gemeinsam mit dem Seniorenbüro der Stadt Leer die diesjährige Stadtmeisterschaft im Seniorenskat für Teilnehmer ab 60 Jahren. Beginn ist um 14 Uhr im Sportheim des SC 04 Leer, An den Gärten 10, 26789 Leer.
Auf die erfolgreichen Skatspieler warten Geldpreise in Höhe von 60 Euro für den ersten Platz, 50 Euro für den zweiten Platz und 40 Euro für den dritten Platz. Entscheidend für die Platzierungen ist das Gesamtergebnis aus beiden Spielserien. Damit haben die Teilnehmer über den gesamten Wettbewerb hinweg die Möglichkeit, ihr Können unter Beweis zu stellen.
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Zwei Serien mit jeweils 32 Spielen
Gespielt wird nach dem Modus 2 x 32 Spiele. Das Startgeld beträgt 10 Euro pro Teilnehmer. Die Startgelder werden vollständig wieder ausgeschüttet: 50 Prozent der Einnahmen werden in der ersten und 50 Prozent in der zweiten Serie ausgezahlt. Zusätzlich gilt durchgehend ein Strafgeld von 0,50 Euro.
Da die Teilnehmerzahl auf maximal 52 Personen begrenzt ist, empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung.
Anmeldung und Kontakt
Interessierte Skatspieler können sich bei Walter Lübbehüsen anmelden. Für die Anmeldung stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
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Telefon: 0491 71971
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E‑Mail: walter-luebbehuesen@t‑online.de
Die Stadt Leer und das Seniorenbüro mit Heike Leimke und Carina Padeken wünschen allen Teilnehmern einen gelungenen Nachmittag, spannende Spiele und natürlich allzeit „Gut Blatt“.
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