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Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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20 neue Pflegefachkräfte: Examen am Bildungsinstitut Gesundheit in Leer erfolgreich bestanden
Im Rahmen der Feierstunde wurden die 20 Absolventinnen und Absolventen für ihren erfolgreichen Ausbildungsabschluss gewürdigt. Die frisch Examinierten sind: Rieke-Leonie Antons (Klinikum Leer gGmbH), Huda Chihab (Pflegezentrum Holtland GmbH), Sarah Hilke Gaeda (ProSenis Senioren- und Blindeneinrichtung Haus „Am Julianenpark“), Erik Heijenga (Borromäus-Hospital gGmbH), Tasha Lenya Heitzer (Diakoniestation Moormerland), Eileen Cornelia Leuchte (ProSenis Senioren- und Blindeneinrichtung Haus „Am Julianenpark“), Alina Lohmann (Klinikum Leer gGmbH), Sarah Meinders (Borromäus-Hospital gGmbH), Alissa Leandra Mindrup (Seniorenwohnanlage Heisfelde), Emily-Sophie Möhlmann (Borromäus-Hospital gGmbH), Emily Pedde (Klinikum Leer gGmbH), Natalie Prowololski (Borromäus-Hospital gGmbH), Ekaterina Razdelkina (Borromäus-Hospital gGmbH), Carolina Schäfer (Borromäus-Hospital gGmbH), Madleen Sophie Schermer (Borromäus-Hospital gGmbH), Maja Schlörmann (Borromäus-Hospital gGmbH), Lea Schneider (Borromäus-Hospital gGmbH), Xenia Wenker (Borromäus-Hospital gGmbH), Hauke Wilts (Klinikum Leer gGmbH) und Maike Wittjen (Borromäus-Hospital gGmbH).
20 Auszubildende bestehen Pflege-Examen am Bildungsinstitut Gesundheit in Leer
Erfolgreicher Abschluss nach drei Jahren Ausbildung – frisch examinierte Pflegefachkräfte erhalten ihre Zeugnisse
Leer/Ostfriesland, 18. September 2026 – Grund zur Freude gab es am Bildungsinstitut Gesundheit am Klinikum Leer: Insgesamt 20 Auszubildende haben ihr Examen zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann erfolgreich abgelegt. Im Rahmen einer Feierstunde erhielten die frisch Examinierten am Freitag, 18. September 2026, ihre Zeugnisse.
Hinter den Absolventinnen und Absolventen liegen drei intensive Jahre, in denen sie umfassend auf die vielfältigen Aufgaben in der Pflege vorbereitet wurden. Die Ausbildung verband theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen und stellte die angehenden Pflegefachkräfte immer wieder vor neue Herausforderungen im anspruchsvollen Pflegealltag.
Erfolgreicher Abschluss nach drei Ausbildungsjahren
Schulleiterin Susanne Weiss gratulierte den Absolventinnen und Absolventen zum erfolgreichen Abschluss.
„Hinter den Absolventen liegen drei intensive Ausbildungsjahre – geprägt von Theorie, Praxis und vielen Herausforderungen im anspruchsvollen Alltag der Pflege. Wir freuen uns über den erfolgreichen Abschluss und wünschen für die Zukunft alles Gute“, so Susanne Weiss.
Mit dem bestandenen Examen verfügen die 20 Absolventinnen und Absolventen nun über eine qualifizierte Ausbildung für ihren weiteren beruflichen Weg in der Pflege. Ausgebildet wurden sie in unterschiedlichen Einrichtungen der Region.
20 frisch examinierte Pflegefachkräfte
Zum erfolgreichen Abschluss gratuliert das Bildungsinstitut Gesundheit:
- Rieke-Leonie Antons – Klinikum Leer gGmbH
- Huda Chihab – Pflegezentrum Holtland GmbH
- Sarah Hilke Gaeda – ProSenis Senioren- und Blindeneinrichtung Haus „Am Julianenpark“
- Erik Heijenga – Borromäus-Hospital gGmbH
- Tasha Lenya Heitzer – Diakoniestation Moormerland
- Eileen Cornelia Leuchte – ProSenis Senioren- und Blindeneinrichtung Haus „Am Julianenpark“
- Alina Lohmann – Klinikum Leer gGmbH
- Sarah Meinders – Borromäus-Hospital gGmbH
- Alissa Leandra Mindrup – Seniorenwohnanlage Heisfelde
- Emily-Sophie Möhlmann – Borromäus-Hospital gGmbH
- Emily Pedde – Klinikum Leer gGmbH
- Natalie Prowololski – Borromäus-Hospital gGmbH
- Ekaterina Razdelkina – Borromäus-Hospital gGmbH
- Carolina Schäfer – Borromäus-Hospital gGmbH
- Madleen Sophie Schermer – Borromäus-Hospital gGmbH
- Maja Schlörmann – Borromäus-Hospital gGmbH
- Lea Schneider – Borromäus-Hospital gGmbH
- Xenia Wenker – Borromäus-Hospital gGmbH
- Hauke Wilts – Klinikum Leer gGmbH
- Maike Wittjen – Borromäus-Hospital gGmbH
Die Feierstunde am Bildungsinstitut Gesundheit am Klinikum Leer markierte damit einen wichtigen Meilenstein für die 20 neuen Pflegefachkräfte. Nach drei Jahren Ausbildung beginnt für sie nun ein neuer Abschnitt ihres beruflichen Lebens.

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Hohe Spritpreise: Bund der Steuerzahler unterstützt Preisdeckel von Minister Tonne
Hohe Spritpreise: Bund der Steuerzahler unterstützt Preisdeckel-Idee von Minister Tonne
Verband fordert gezielte Entlastungen für Pendler und Unternehmen und lehnt eine Übergewinnsteuer ab
Niedersachsen/Bremen – Die stark gestiegenen Preise für Benzin und Diesel sorgen weiterhin für Diskussionen über mögliche Entlastungen. Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen unterstützt dabei den Vorschlag von Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne, über einen wirksamen Preisdeckel nach europäischem Vorbild zu beraten. Gleichzeitig warnt der Verband vor pauschalen und teuren Entlastungsmaßnahmen sowie vor einer Übergewinnsteuer.
Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler müsse die Politik auf außergewöhnliche Preissteigerungen bei Kraftstoffen reagieren. Ein sinnvoll ausgestalteter Preisdeckel könne dabei ein Instrument sein, um übermäßige Margen zu begrenzen und Verbraucher sowie Unternehmen unmittelbar zu entlasten.
„Bei einem Punkt hat Wirtschaftsminister Tonne unsere ausdrückliche Unterstützung: Die Politik darf außergewöhnliche Preissteigerungen bei Benzin und Diesel nicht einfach hinnehmen“, erklärt Jan Vermöhlen, Vorstandsmitglied des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen.
Preisdeckel soll nicht zulasten der Steuerzahler gehen
Entscheidend sei aus Sicht des Verbandes allerdings die konkrete Ausgestaltung eines solchen Modells. Ein Preisdeckel sollte demnach nicht dauerhaft mit Steuergeld finanziert werden, indem der Staat die Differenz zwischen Markt- und Endpreis übernimmt.
Stattdessen schlägt der Bund der Steuerzahler eine gesetzlich definierte Preisobergrenze vor. Diese könnte sich nachvollziehbar an Beschaffungs‑, Rohöl- und weiteren relevanten Kosten orientieren und dadurch übermäßige Margen begrenzen.
„Wenn nachvollziehbar ist, zu welchen Kosten Kraftstoff beschafft und verarbeitet wird, muss der Staat prüfen, ob daraus eine belastbare Grenze für den Weiterverkauf entwickelt werden kann“, so Vermöhlen. Nach seiner Auffassung würde dadurch nicht der Steuerzahler die Entlastung finanzieren. Vielmehr würde verhindert, dass eine außergewöhnliche Marktsituation zu unangemessenen Gewinnmargen führt.
Keine Entlastung nach dem Gießkannenprinzip
Neben einem möglichen Preisdeckel fordert der Bund der Steuerzahler zielgerichtete Entlastungen für diejenigen, die besonders von hohen Kraftstoffpreisen betroffen sind.
Dabei unterscheidet der Verband zwischen Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, und solchen, die problemlos auf andere Verkehrsmittel ausweichen können. Besonders im Blick hat der Steuerzahlerbund Berufspendler ohne realistische Alternative zum Auto. Auch Handwerksbetriebe, Speditionen und andere Unternehmen seien betroffen, wenn Fahrzeuge unmittelbar für die wirtschaftliche Tätigkeit benötigt werden.
Der Verband spricht sich deshalb insbesondere für eine höhere Entfernungspauschale aus. Über einen entsprechend eingetragenen Freibetrag könnte eine steuerliche Entlastung bereits unterjährig über den monatlichen Nettolohn wirksam werden.
Für Menschen mit kleinen Einkommen, die von einer steuerlichen Entlastung nur wenig oder gar nicht profitieren, bringt der Bund der Steuerzahler zusätzlich eine gezielte direkte Zahlung ins Gespräch.
Pauschale Zahlungen an alle Bürger oder steuerfinanzierte Tankrabatte hält der Verband dagegen für wenig zielführend. Erfahrungen mit früheren Entlastungsmaßnahmen hätten nach Einschätzung des Steuerzahlerbundes gezeigt, dass solche Rabatte nicht zwangsläufig vollständig bei den Autofahrern ankommen.
Kritik an einer Übergewinnsteuer
Deutlich anders bewertet der Bund der Steuerzahler den Vorschlag von Wirtschaftsminister Tonne, sogenannte Übergewinne der Mineralölwirtschaft abzuschöpfen.
„Eine Übergewinnsteuer verbilligt keinen einzigen Liter Benzin oder Diesel“, erklärt Vermöhlen. Eine solche Steuer setze erst nachträglich beim Gewinn eines Unternehmens an und nicht beim Preis, den Verbraucher aktuell an der Tankstelle bezahlen.
Zusätzliche Schwierigkeiten sieht der Verband bei der Frage, wie ein solcher Übergewinn überhaupt eindeutig definiert werden könnte. Gewinne international tätiger Mineralölkonzerne könnten beispielsweise aus der Förderung, dem Raffineriegeschäft, dem Handel oder Auslandsgeschäften stammen. Eine eindeutige Zuordnung zum Kraftstoffverkauf an deutschen Tankstellen sei deshalb nicht ohne Weiteres möglich.
Der Bund der Steuerzahler warnt außerdem vor möglichen Gewinnverlagerungen und wirtschaftlichen Ausweichreaktionen. Eine nachträgliche Besteuerung von Unternehmensgewinnen garantiere weder niedrigere Kraftstoffpreise noch, dass die daraus erzielten Staatseinnahmen später bei den besonders belasteten Autofahrern ankommen.
Vier Maßnahmen stehen im Mittelpunkt
Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen fordert den Bund auf, aus seiner Sicht mögliche Maßnahmen miteinander zu verbinden. Dazu gehören:
- eine Anhebung der Entfernungspauschale für Berufspendler,
- eine gezielte direkte Entlastung von Menschen mit kleinen Einkommen, die auf das Auto angewiesen sind,
- wirksamere kartellrechtliche Instrumente, einschließlich eines rechtssicher ausgestalteten Preisdeckels,
- der Verzicht auf pauschale Entlastungen nach dem Gießkannenprinzip.
Der Verband sieht damit grundsätzlich Schnittmengen mit dem Vorstoß von Wirtschaftsminister Tonne beim Thema Preisdeckel. Gleichzeitig bestehen deutliche Unterschiede bei der Frage einer möglichen Übergewinnsteuer.
Tonne fordert Preisdeckel nach europäischem Vorbild
Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne hatte angesichts der gestiegenen Kraftstoffpreise einen zeitlich befristeten Preisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs ins Gespräch gebracht. Nach seinen Vorstellungen könnte der maximale Verkaufspreis regelmäßig neu berechnet werden und sich unter anderem an internationalen Öl- und Beschaffungskosten orientieren. Tankstellen könnten weiterhin günstigere Preise anbieten, dürften die festgelegte Obergrenze jedoch nicht überschreiten.
Tonne verweist außerdem auf die Belastungen für Unternehmen wie Speditionen, Logistikbetriebe und Handwerksunternehmen. Höhere Kraftstoffkosten könnten sich über Lieferketten auch auf Preise anderer Waren und Dienstleistungen auswirken. Zusätzlich hatte der Minister eine mögliche Abschöpfung von Krisen- beziehungsweise Übergewinnen der Mineralölwirtschaft angesprochen.
Der Bund der Steuerzahler setzt bei seiner Kritik an diesem Punkt einen anderen Schwerpunkt. Aus Sicht des Verbandes sollte eine Entlastung möglichst direkt bei denjenigen ankommen, die durch hohe Kraftstoffpreise besonders belastet werden.
„Entscheidend ist am Ende nicht, möglichst viel Steuergeld einzusetzen. Entscheidend ist, dass eine Entlastung dort ankommt, wo hohe Kraftstoffpreise tatsächlich zu einer besonderen Belastung werden“, erklärt Vermöhlen.
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Peter Kuiper neuer Bezirksschornsteinfegermeister für Holthusen
Landrat Matthias Groote überreichte Peter Kuiper seine Ernennungsurkunde zum Bezirksschornsteinfeger für Holthusen. Wilfried Groen geht in den Ruhestand.
Peter Kuiper neuer Bezirksschornsteinfegermeister für Holthusen
Ernennung für sieben Jahre – Landrat Matthias Groote überreicht Urkunde
Holthusen – Peter Kuiper ist zum neuen Bezirksschornsteinfegermeister für den Kehrbezirk Holthusen ernannt worden. Die Ernennung gilt für einen Zeitraum von sieben Jahren.
Die Ernennungsurkunde überreichte ihm jetzt Landrat Matthias Groote. Damit übernimmt Kuiper künftig die Verantwortung für den Kehrbezirk Holthusen und tritt die Nachfolge von Wilfried Groen an.
Groen war zuvor als Bezirksschornsteinfegermeister für den Kehrbezirk zuständig und wurde inzwischen in den Ruhestand versetzt. Mit der Ernennung von Peter Kuiper ist die Nachfolge nun geregelt.
Als Bezirksschornsteinfegermeister übernimmt Kuiper künftig die entsprechenden Aufgaben im Kehrbezirk Holthusen. Dazu gehört unter anderem die Wahrnehmung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben rund um die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen.
Mit der Übergabe der Ernennungsurkunde ist der Wechsel im Kehrbezirk damit offiziell vollzogen.
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