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Julian Pahlke setzt sich in Pakistan für afghanische Geflüchtete ein
Das Foto zeigt Pahlke bei einem Treffen mit afghanischen Studierenden im Haus des Flüchtlingshilfswerks der UN.
Julian Pahlke setzt sich in Pakistan für afghanische Geflüchtete ein
Fast vergessen angesichts des Krieges in der Ukraine sind tausende Menschen, die vor den Taliban nach Pakistan geflohen sind. Der Bundestagsabgeordnete Julian Pahlke aus Leer war jetzt in der pakistanischen Hauptsstadt Islamabad, um sich über die Lage der Geflüchteten aus Afghanistan in Pakistan zu informieren. Es ist sein Ziel, sich für die Rechte und die Sicherheit der afghanischen Geflüchteten einzusetzen. Denn die Aufnahmen gefährdeter Personen aus Afghanistan nach Deutschland erfolgt weiterhin vor allem über das Nachbarland Pakistan. “Die Situation für einige afghanische Geflüchtete in Pakistan ist prekär. Wir müssen dringend dafür sorgen, dass soziale Rechte wie Bildung, insbesondere Zugang zu Schulen auch für afghanische Geflüchtete in Pakistan ermöglicht werden”, sagt Pahlke.
Vor Ort traf sich Julian Pahlke mit Vertreter*innen der pakistanischen Regierung und der deutschen Botschaft, zum Beispiel mit dem Hochkommissar der pakistanischen Regierung für Afghan*innen. Wir haben unter anderem über die dringende Notwendigkeit besprochen, Erleichterungen für afghanische Geflüchtete bei der Ausreise über Pakistan zu schaffen”, berichtet Pahlke. So stimmte der Hochkommissar zu, das erleichterte Ausreiseprogramm mit dem afghanischen Personaldokument über Pakistan wieder aufzunehmen.
Weiterhin fanden Gespräche mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), dem UN-Welternährungsprogramm (UNWFP), und der Internationalen Organisation für Migration (IOM), statt. Dort informierte sich Pahlke über die notwendigen Hilfeleistungen, die diese Organisationen aufbringen müssen, um die Situation der Geflüchteten in Pakistan und der Menschen in Afghanistan zu verbessern. Pahlke: “Die UN-Welternährungsorganisation berichtete zum Beispiel, dass auch aufgrund steigender Lebensmittelpreise weitverbreitete Hungersnot herrscht.”
In Pakistan tragen auch die Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen zum Wohlbefinden der Geflüchteten bei. Julian Pahlke besuchte ein von der deutschen Organisation “Kabul Luftbrücke” betriebenes Haus für afghanische Kinder, die von ihren Eltern zum Teil schon seit mehreren Monaten getrennt sind und auf ein Visum nach Deutschland warten. Da diese afghanischen Kinder in Pakistan nicht zur Schule gehen können, sind diese Kinder auf selbstgemachte Lehrpläne angewiesen. “Die schwerwiegende Lage dieser Kinder unterstreichen die Dringlichkeit eines schnellen und unkomplizierten Ausreiseverfahrens”, so der Bundestagsabgeordnete.
“Es wurden schon 21 000 Menschen aus Afghanistan evakuiert, und jetzt muss alles daran gesetzt werden, auch die restlichen Menschen in Afghanistan in Sicherheit zu bringen. Denn aktuell warten noch rund 10 000 Ortskräfte und sonstige besonders gefährdete Afghan*innen, einschließlich ihrer Familienangehörigen, für die die Bundesregierung die Aufnahme erklärt hat, auf eine Aufnahme in Deutschland. Um die Menschen aus Afghanistan in Sicherheit zu bringen, ist eine starke Partnerschaft mit Pakistan, das auch in hohem Maße von der Krise in Afghanistan betroffen ist und drei Millionen Menschen aus Afghanistan aufgenommen hat, maßgeblich. Wir dürfen keine der Ortskräfte in Afghanistan zurücklassen, die sich dort für Deutschland in Gefahr begeben haben, die sich dort für ein demokratisches und freies Land eingesetzt haben. Die Menschen in und aus Afghanistan dürfen nicht allein gelassen werden. Dazu tragen wir eine große Verantwortung”, sagt Pahlke, der Mitglied im Innen- und Europaauschuss des Bundestages ist.
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Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
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Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
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Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
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Handels- und Gewerbevereine
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Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
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Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html

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Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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