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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Neuer Hotspot am Badesee: Umzug bringt frischen Wind für den „Kinnerkram“!
SPD-Ratsfraktion auf Sommertour: Erfolgreicher Neustart für den „Kinnerkram“ am Badesee Grotegaste
Westoverledingen. Im Rahmen ihrer traditionellen Sommertour machte die SPD-Ratsfraktion Westoverledingen kürzlich Station am Badesee in Grotegaste. Im Mittelpunkt des Besuchs stand der neue Standort des Spiel- und Freizeitangebots „Kinnerkram“. Vor Ort informierten sich die Ratsmitglieder bei dem Betreiberpaar Ralf und Marion Kastner über den Verlauf der Bauarbeiten und den geglückten Umzug aus Ihrhove an den Badesee.
Umsetzung eines langjährigen Entwicklungskonzepts
Die Umsiedlung des „Kinnerkrams“ war Teil eines umfassenden Entwicklungskonzepts, das bereits vor einigen Jahren von der SPD-Ratsfraktion vorgeschlagen worden war. Mit dem Neustart in Grotegaste konnte dieses Teilprojekt nun erfolgreich abgeschlossen werden. Vorausgegangen waren intensive politische Beratungen – die Entscheidungen im Gemeinderat und den dazugehörigen Ausschüssen fielen während des gesamten Verfahrens keineswegs immer einmütig aus.
„Durch die Umsiedlung des Kinnerkrams an den Badesee ergeben sich neue Chancen für die Ortsentwicklung Ihrhoves. Vielmehr eröffnen sich aber Chancen für den Kinnerkram selbst“, erläuterte der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerhard Wiechers in einer Pressemitteilung der Ratsfraktion.
Neue Perspektiven für Betreiber und Gäste
Der neue Standort bietet direkte Sicht und Zugang zum Badesee. Dadurch erhält das Betreiberpaar die Möglichkeit, das ganze Jahr über von den Touristen und Naherholungssuchenden am Badesee zu profitieren. Durch die neu angegliederte Gastronomie hat sich der „Kinnerkram“ zu einem gemütlichen Treffpunkt für Jung und Alt entwickelt, der zum Verweilen einlädt.
Ralf und Marion Kastner berichteten den Gästen von einem gelungenen Start am neuen Standort, der sich nun im laufenden Betrieb langfristig beweisen müsse. Sie betonten ebenfalls die großen Chancen, die das Areal am Badesee bietet.
Austausch über Hürden und Zukunftsvisionen
Gleichzeitig nutzten die Betreiber das Gespräch, um auf aufgetretene Hindernisse während der Planungs- und Bauphase aufmerksam zu machen. Diese Rückmeldungen gaben sie der Politik und Verwaltung als wichtige Erfahrungswerte für zukünftige Projekte mit auf den Weg.
Die Anwesenden – darunter neben den Mitgliedern der Ratsfraktion auch Tammo Lenger (Kandidat für die Bürgermeisterwahl) und Matthias Groote (Kandidat für die Landratswahl) – nahmen die Anregungen aufmerksam entgegen.
Positives Fazit
Insgesamt zeigten sich alle Beteiligten sehr zufrieden mit der erreichten Entwicklung. Die SPD-Ratsfraktion sowie die SPD in der Gemeinde Westoverledingen wünschten Ralf und Marion Kastner für die Zukunft am Badesee Grotegaste weiterhin viel Erfolg.
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Starke Frauen, starke Geschichten: Unternehmerinnen in Leer im Fokus!
Unternehmerinnen im Blickpunkt: Vortrag im Leeraner Rathaus
Leer. Welchen Einfluss hatten Frauen auf die Wirtschafts- und Stadtgeschichte von Leer? Dieser frage geht eine besondere Veranstaltung nach: Im Rahmen des „Lebendigen Frauenkalenders 2026“ wird am Freitag, 28. August, um 17 Uhr zu einem Vortrag in den Festsaal des Leeraner Rathauses eingeladen. Thema des Abends: „Auf den Spuren von Unternehmerinnen in Leer“.
Unsichtbare Lebensläufe sichtbar machen
Lange Zeit standen vor allem männliche Kaufleute und Unternehmer im Fokus der regionalen Geschichtsschreibung. Die Arbeitsgruppe „Froolüü“ des frauenORTes Wilhelmine Siefkes hat es sich zur Aufgabe gemacht, dies zu ändern. In intensiver Recherchearbeit wurden die Biografien selbstständiger Frauen in Leer erforscht, um deren Mut, Innovationskraft und gesellschaftlichen Beitrag für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen.
Der Abend bietet spannende Einblicke in historische Lebensläufe und würdigt den weiblichen Einfluss auf das Wirtschaftsleben der Stadt.
Hintergrund: Der „Lebendige Frauenkalender“
Die Veranstaltungsreihe ist Teil eines breiten regionalen Netzwerks. Der Runde Tisch „FrauenLeben in Ostfriesland“, der 2014 in Aurich ins Leben gerufen wurde, verbindet die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Region sowie Vertreterinnen der Hochschule Emden/Leer. Gemeinsam setzen sie sich dafür ein, Frauenthemen, Geschichte und Gleichberechtigung in Ostfriesland eine starke Stimme zu geben.
Hinweise zur Anmeldung
Da die Plätze im Festsaal begrenzt sind, wird um eine vorherige Anmeldung gebeten.
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Anmeldeschluss: Montag, 24. August 2026
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Ansprechpartnerin: Tomke Hamer (Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Leer)
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Telefon: 0491 9782–315
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E‑Mail: Tomke.Hamer@Leer.de

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Leer-Bingum: Sanierungsoffensive startet mit Vollsperrungen!
Sanierungsoffensive startet: Massive Verkehrsbehinderungen in Bingum erwartet
Leer-Bingum. Autofahrer und Anwohner im Leeraner Ortsteil Bingum müssen sich in der kommenden Woche auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Wie die Stadt Leer und die Stadtwerke Leer AöR mitteilen, startet am Montag, dem 10. August 2026, eine umfangreiche Instandsetzungsoffensive für Straßen im gesamten Stadtgebiet. Den Auftakt bilden umfangreiche Baumaßnahmen in Bingum, die eine Reihe von Vollsperrungen nach sich ziehen.
Insgesamt steht eine Liste von rund 30 Straßenabschnitten im gesamten Stadtgebiet an, die saniert werden sollen. In Bingum sind zum Auftakt acht Abschnitte betroffen: die Ziegeleistraße (aufgeteilt in drei Bauabschnitte), die Gewerbestraße, die Bingumgaster Straße sowie die Weißdornstraße, die Rotdornstraße und die Von-Bodelschwingh-Straße.
Zügiges Verfahren, aber witterungsabhängig
Die Stadtwerke setzen bei den Arbeiten primär auf das sogenannte DSK-Verfahren (Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise). Dieses Verfahren gilt als technisch gut geeignet für die betroffenen Straßen und hat sich bereits auf Projekten wie dem Ostfriesland-Wanderweg bewährt. Es ermöglicht eine wirtschaftliche und deutliche Verlängerung der Lebensdauer der Fahrbahnen. Zum Einsatz kommt eine speziell entwickelte DSK-Einbaumaschine, die das Material direkt auf der Baustelle als kontinuierliche Misch- und Einbaueinheit herstellt.
Die Behörden weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Erfolg dieses speziellen Verfahrens von dauerhaft geeigneten Witterungsverhältnissen abhängt. Die Materialien benötigen bestimmte klimatische Bedingungen, um ihre langlebige Wirkung und Haltbarkeit zu entfalten. Sollte das Wetter nicht mitspielen, können kurzfristige Verschiebungen der Arbeiten in einzelnen Abschnitten erforderlich werden.

Immer informiert mit „Wir Leeraner“ & dem LeserECHO-Portal!
Wissen, was in der Region los ist? Die Facebook-Seite „Wir Leeraner“ und das digitale Nachrichtenportal „LeserECHO“ liefern Ihnen alle wichtigen Neuigkeiten, Veranstaltungstipps und Geschichten direkt aus der Heimat.
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Die Vollsperrungen im Detail
Um die Arbeiten durchzuführen, sind verkehrsbehördliche Maßnahmen gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) notwendig. Dies bedeutet zeitweise Vollsperrungen für den Kraftfahrzeugverkehr. Der genaue Zeitplan gestaltet sich wie folgt:
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Montag, 10. August 2026 (07:00 bis 20:00 Uhr): Ziegeleistraße (1. Bauabschnitt) Betroffen ist der Abschnitt zwischen der Emsstraße (B 436) und Ziegeleistraße Nr. 50. Durch diese Sperrung sind auch die Zufahrten zur Weißdornstraße, Rotdornstraße und Von-Bodelschwingh-Straße dicht. Die Umleitung erfolgt über die Emsstraße (B 436), Am Bingumer Deich und die Ziegeleistraße.
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Montag, 10. August, und Dienstag, 11. August 2026 (jeweils 16:00 bis 20:00 Uhr): Gewerbestraße Gesperrt wird der Bereich zwischen Unnerweg und Am Bingumer Deich. Da die Straße in ihrer gesamten Länge gesperrt wird, ist keine Umleitung vorgesehen.
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Dienstag, 11. August 2026 (07:00 bis 20:00 Uhr): Ziegeleistraße (2. und 3. Bauabschnitt) Der zweite Abschnitt liegt zwischen Bingumgaster Straße und An der Matthäikirche, der dritte Abschnitt zwischen An der Matthäikirche und Am Bingumer Deich. Beide Abschnitte werden parallel gesperrt. Eine Umleitung wird über die Ziegeleistraße, die Emsstraße (B 436) und Am Bingumer Deich eingerichtet.
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Dienstag, 11. August, und Mittwoch, 12. August 2026 (jeweils 07:00 bis 20:00 Uhr): Bingumgaster Straße Der gesperrte Abschnitt befindet sich zwischen Ziegeleistraße und Efeustraße. Die Umleitung führt über die Ziegeleistraße und die Efeustraße.
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Donnerstag, 13. August, und Freitag, 14. August 2026 (jeweils 07:00 bis 20:00 Uhr): Weißdornstraße, Rotdornstraße, Von-Bodelschwingh-Straße Diese Straßen werden nacheinander gesperrt, beginnend mit der Von-Bodelschwingh-Straße. Da es sich hierbei jeweils um Sackgassen handelt, ist keine Umleitung für den Kraftfahrzeugverkehr möglich.
Wichtige Hinweise für Anlieger und Rettungskräfte
Trotz der Vollsperrungen gelten wichtige Ausnahmeregelungen:
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Die Durchfahrt für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei ist jederzeit gewährleistet.
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Fußgänger können die Baustellenbereiche jederzeit passieren.
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Abends und nachts (jeweils ab 20:00 Uhr) werden die Sperrungen nach Beendigung der täglichen Arbeiten aufgehoben, sodass die Durchfahrt wieder möglich ist.
Die betroffenen Anlieger werden zusätzlich schriftlich über den genauen Bauablauf informiert. Anlieger, die in den genannten Zeiträumen zwingend auf ihr Kraftfahrzeug angewiesen sind, werden gebeten, dieses rechtzeitig außerhalb des gesperrten Bereiches abzustellen. Sofern es der Baufortschritt und die Arbeitssicherheit zulassen, wird den Anliegern die Zufahrt zu ihren Grundstücken ermöglicht.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Anbringung bzw. Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen.
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