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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Spektakulärer Stapellauf in Leer: Neuer Spezialtanker für die Ostsee
Stapellauf in Leer: Ferus Smit lässt die „Thun Resolve“ zu Wasser
Am kommenden Donnerstag, den 12. Februar, steht bei der Werft Ferus Smit in Leer ein besonderes Ereignis an: Um 10:30 Uhr erfolgt der Stapellauf des Neubaus Nb. 472, der auf den Namen „Thun Resolve“ getauft wird. Es handelt sich dabei um das vierte Schiff einer achtteiligen Serie, die für die schwedische Reederei Erik Thun AB bzw. Thun Tankers gefertigt wird.
Weiterentwicklung der bewährten E‑Klasse
Die Schiffe der sogenannten „R‑Klasse“ stellen eine konsequente Weiterentwicklung der kürzlich ausgelieferten E‑Klasse-Tanker dar. Während die Hauptabmessungen identisch bleiben, verfügt die „Thun Resolve“ über insgesamt zehn beschichtete Ladetanks. Der Fokus der Neukonstruktion liegt erneut auf drei zentralen Säulen:
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Ressourceneffizienz
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Umweltverantwortung
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Logistische Zuverlässigkeit
Das Design übertrifft dabei vielfach bereits bestehende sowie kommende internationale Regularien und setzt damit neue Maßstäbe in der modernen Tankschifffahrt.
Technische Daten im Überblick
Der Tanker ist speziell für den ganzjährigen Einsatz in der Ostsee konzipiert und mit der hohen Eisklasse 1A ausgestattet.
| Kennzahl | Details |
| Tragfähigkeit | 7.999 Dw Tons |
| Ladevolumen | 9.700 m³ (in 10 Tanks) |
| Länge über alles | 115,00 m |
| Breite | 15,90 m |
| Tiefgang | 6,95 m |
| Antrieb | 1.950 kW Hauptmaschine |
Mit diesem Stapellauf unterstreicht die Werft in Leer erneut ihre Kompetenz im Bau spezialisierter und umweltfreundlicher Schiffe für den anspruchsvollen nordeuropäischen Markt.
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Bezirksschornsteinfeger — Bewährte Experten für die Sicherheit im Landkreis
Bild (von links): Landrat Matthias Groote, Carsten Willms von der Schornsteinfeger-Innung Ostfriesland, die Schornsteinfeger André de Wall und Holger Boekhoff, Heidi Boekhoff sowie Hans-Ubbo Oelrichs vom Ordnungsamt des Landkreises Leer.
Kontinuität im Brandschutz: Erneute Bestellung der Bezirksschornsteinfeger
Im Landkreis Leer setzt man auf bewährte Expertise: Die Bezirksschornsteinfeger Holger Boekhoff aus Rhauderfehn und André de Wall aus Westoverledingen wurden für weitere sieben Jahre in ihrem Amt bestätigt. Landrat Matthias Groote überreichte den Fachmännern im Rahmen einer kleinen Zeremonie die offiziellen Ernennungsurkunden.
Zuständigkeiten bleiben unverändert
Für die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Regionen bedeutet dies Beständigkeit bei der Betreuung ihrer Feuerungsanlagen. Die Zuständigkeiten für die Kehrbezirke bleiben wie folgt aufgeteilt:
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Holger Boekhoff übernimmt weiterhin die Verantwortung für den Bezirk Ostrhauderfehn.
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André de Wall bleibt Ansprechpartner für den Bereich Folmhusen.
Sicherheit und Brandschutz im Fokus
Die Ernennung zum Bezirksschornsteinfeger erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben für einen Zeitraum von sieben Jahren. Zu den Kernaufgaben gehören neben der Brandsicherheit auch die Beratung der Hauseigentümer in Fragen des Umweltschutzes und der Energieeffizienz. Landrat Groote würdigte bei der Übergabe die Bedeutung dieses Handwerks für die öffentliche Sicherheit im Landkreis.
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Warnstreik am 10. Februar: Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer
Warnstreik legt Jann-Berghaus-Brücke lahm: Sonderplan für Buslinie 651
Ein angekündigter Warnstreik führt am Dienstag, den 10. Februar 2026, zu erheblichen Einschränkungen im Raum Leer. Betroffen ist insbesondere die Jann-Berghaus-Brücke, die für den Verkehr voll gesperrt wird. Diese Sperrung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Busverkehr, weshalb die Stadt Leer und das Busunternehmen eine Sonderregelung zur Sicherstellung der Schülerbeförderung getroffen haben.
Massive Einschränkungen im Ortsteil Bingum
Der Ortsteil Bingum kann am Streiktag fast ausschließlich nur zur Sicherstellung des Schulverkehrs angefahren werden. Für die Linie 651 gilt folgende Ausnahmeregelung:
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Morgens (Fahrtnr. 003) Richtung Logabirum: Um den Anschluss trotz der Brückensperrung zu gewährleisten, werden alle Haltestellen in Bingum 20 Minuten früher als regulär angefahren. Ab der Haltestelle „An der Emsbrücke“ greift wieder der normale Zeitplan.
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Mittags (Fahrtnr. 022) Richtung Bingum: Nach der 6. Stunde erfolgt die Ankunft an den Haltestellen in Bingum 20 Minuten später als gewohnt.
Abgesehen von diesen zwei Fahrten wird Bingum von der Linie 651 nicht bedient. Alle anderen Fahrten starten und enden an der Haltestelle „An der Emsbrücke“, wobei ein Zusatzbus den gewohnten Takt im restlichen Stadtgebiet sicherstellt.
Wegfall von Haltestellen und Ersatzverbindungen
Aufgrund der Sperrung entfallen die Haltestellen Jann-Berghaus-Brücke und Brückenhaus am 10. Februar komplett. Als Ersatz stehen folgende Haltestellen zur Verfügung:
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Bingum, Abzweig
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Leer, Ubbo-Emmius-Straße / Pastorenkamp
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Bingum, B 436 (für Fahrten der Linie 620)
Informationen für Fahrgäste
Fahrgäste werden gebeten, sich eigenständig über den Fortgang des Warnstreiks und eventuelle kurzfristige Änderungen auf dem Laufenden zu halten. Weitere Details zu den Regionalbuslinien sind auf der Webseite des Verkehrsverbundes Ems-Jade (VEJ) unter www.vej.de abrufbar.
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