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Land­kreis Leer: Bezahl­kar­te ersetzt Bar­geld für Geflüchtete

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Land­kreis Leer führt Bezahl­kar­te für Geflüch­te­te ein

Im Jahr 2024 setzt der Land­kreis Leer eine weg­wei­sen­de Neue­rung um: Die Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te für geflüch­te­te Men­schen. Die­se Maß­nah­me, die auf einer bun­des­wei­ten Geset­zes­vor­la­ge basiert, rich­tet sich an Asyl­su­chen­de, die sich weni­ger als drei Jah­re in Deutsch­land auf­hal­ten. Im Land­kreis Leer betrifft dies der­zeit 890 Per­so­nen, die künf­tig mit einer Bezahl­kar­te statt mit Bar­geld ihre Ein­käu­fe täti­gen können.

Pilot­pro­jekt in Uplengen

Um die Ein­füh­rung mög­lichst rei­bungs­los zu gestal­ten, plant die Kreis­ver­wal­tung zunächst einen Test­lauf in der Gemein­de Uple­n­gen. Die­ser wird gestar­tet, sobald die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen sind. Die gesam­mel­ten Erfah­run­gen aus der Pilot­pha­se sol­len als Grund­la­ge für die flä­chen­de­cken­de Umset­zung im gesam­ten Land­kreis dienen.

Hin­ter­grund zur Bezahlkarte

Geflüch­te­te, die in Deutsch­land Schutz suchen und ihren Lebens­un­ter­halt nicht eigen­stän­dig sichern kön­nen, haben Anspruch auf Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz. Die­se Leis­tun­gen wur­den bis­her in Form von Sach­leis­tun­gen, Bar­geld oder Wert­gut­schei­nen erbracht. Mit der Bezahl­kar­te steht nun eine wei­te­re Opti­on zur Verfügung.

Das Kon­zept der Bezahl­kar­te ermög­licht es, das vor­ge­se­he­ne Gut­ha­ben direkt dar­auf zu laden. Ein wesent­li­cher Vor­teil der Kar­te ist die Begren­zung der Nut­zung auf das Inland. Dadurch wird gewähr­leis­tet, dass die Mit­tel aus­schließ­lich für das Leben der Geflüch­te­ten in Deutsch­land ver­wen­det wer­den. Eine miss­bräuch­li­che Nut­zung, etwa für Zah­lun­gen an Schlep­per oder Über­wei­sun­gen in Her­kunfts­län­der, wird somit unterbunden.

Wich­ti­ger Schritt für mehr Kon­trol­le und Transparenz

Die Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te stellt einen wich­ti­gen Schritt in Rich­tung Effi­zi­enz und Trans­pa­renz dar. Sie ermög­licht eine geziel­te Ver­wen­dung der bereit­ge­stell­ten Gel­der und bie­tet den geflüch­te­ten Men­schen gleich­zei­tig eine prak­ti­sche und moder­ne Form der finan­zi­el­len Unterstützung.

Mit dem Jah­res­wech­sel beginnt für den Land­kreis Leer damit eine neue Pha­se im Umgang mit den Leis­tun­gen für Asyl­su­chen­de, die das Poten­zi­al hat, als Vor­bild für ande­re Regio­nen zu dienen.


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Bezahl­kar­te für Geflüch­te­te: Eine neue Form der Unterstützung

Seit dem 16. Mai 2024 kön­nen Geflüch­te­te in Deutsch­land ihre finan­zi­el­len Leis­tun­gen über eine soge­nann­te Bezahl­kar­te erhal­ten. Die­se Ände­rung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes wur­de nach inten­si­ven Bera­tun­gen auf Bun­des­ebe­ne ein­ge­führt und soll die Unter­stüt­zung für Geflüch­te­te effi­zi­en­ter und kon­trol­lier­ba­rer gestalten.

Was ist die Bezahlkarte?

Die Bezahl­kar­te ist eine neue Form der Unter­stüt­zung für Asyl­su­chen­de, die sich nicht selbst ver­sor­gen kön­nen. Das Gut­ha­ben, das ihnen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz zusteht, wird direkt auf die­se Kar­te gebucht. Damit kön­nen ihre Ein­käu­fe bar­geld­los abge­wi­ckelt wer­den – eine Alter­na­ti­ve zu den bis­he­ri­gen For­men der Unter­stüt­zung wie Sach­leis­tun­gen, Bar­geld oder Wertgutscheinen.

Ein ent­schei­den­der Vor­teil der Bezahl­kar­te: Das Gut­ha­ben kann aus­schließ­lich im Inland genutzt wer­den. So wird sicher­ge­stellt, dass die finan­zi­el­len Mit­tel direkt für den Lebens­un­ter­halt in Deutsch­land ver­wen­det wer­den. Eine miss­bräuch­li­che Ver­wen­dung, etwa für Zah­lun­gen an Schlep­per oder Über­wei­sun­gen ins Her­kunfts­land, wird dadurch unterbunden.


Gesetz­li­che Grund­la­ge und Hintergrund

Die Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te basiert auf einer Ände­rung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes, die am 1. März 2024 von der Bun­des­re­gie­rung beschlos­sen wur­de. Der Bun­des­tag ver­ab­schie­de­te die Reform am 12. April 2024 , und der Bun­des­rat stimm­te am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkraft­tre­ten der Geset­zes­än­de­rung am 16. Mai 2024 wur­de die Bezahl­kar­te offi­zi­ell als Leis­tungs­form anerkannt.

Zuvor waren die Unter­stüt­zungs­for­men davon abhän­gig, ob Geflüch­te­te in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten oder pri­vat unter­ge­bracht waren. Mit der neu­en Rege­lung erhal­ten Län­der und Kom­mu­nen mehr Spiel­raum, wie sie die Leis­tun­gen erbrin­gen können.


Gestal­tung und Nut­zung durch die Länder

Die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung der Bezahl­kar­te liegt in der Ver­ant­wor­tung der ein­zel­nen Bun­des­län­der. Dabei haben sie sich auf Min­dest­stan­dards geei­nigt, um die Ein­füh­rung ein­heit­lich und rechts­si­cher zu gestalten.

Die zustän­di­gen Behör­den ent­schei­den über den Betrag, der auf die Kar­ten gebucht wird, sowie über die Abhe­be­mög­lich­kei­ten. Auch Son­der­fäl­le, wie bei­spiels­wei­se Geflüch­te­te mit eige­nem Ein­kom­men oder BAföG, kön­nen indi­vi­du­ell gere­gelt wer­den. In sol­chen Situa­tio­nen kön­nen Leis­tun­gen wei­ter­hin auf ein Giro­kon­to über­wie­sen werden.


Vor­tei­le der Bezahlkarte

Neben der Beschrän­kung der Nut­zung auf das Inland bie­tet die Bezahl­kar­te wei­te­re Vorteile:

  • Effi­zi­enz : Die Kar­ten sind ein­fa­cher zu ver­wal­ten als Bar­geld­zah­lun­gen. Städ­te und Gemein­den müs­sen ledig­lich Beträ­ge buchen, statt Bar­geld auszuhändigen.
  • Fle­xi­bi­li­tät : Die Behör­den kön­nen die Höhe der Zah­lun­gen an loka­le und indi­vi­du­el­le Bedürf­nis­se anpassen.
  • Sicher­heit : Die Bezahl­kar­te bie­tet Schutz vor miss­bräuch­li­cher Ver­wen­dung der Gelder.

 

Mit der Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te setzt Deutsch­land einen wei­te­ren Schritt, um die Unter­stüt­zung von Geflüch­te­ten fair und trans­pa­rent zu gestal­ten. Gleich­zei­tig bie­tet das Sys­tem Kom­mu­nen und Län­der mehr Fle­xi­bi­li­tät und redu­ziert den Verwaltungsaufwand.

Die Bezahl­kar­te zeigt, wie inno­va­ti­ve Lösun­gen sozia­le Unter­stüt­zung effi­zi­en­ter und ziel­ge­rich­te­ter machen kön­nen – ein Fort­schritt für alle realisiert.

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Win­ter­wet­ter und Sturm­tief Elli brem­sen Bahn­ver­kehr in Ost­fries­land aus

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Win­ter­wet­ter beein­träch­tigt Bahn­ver­kehr in Ost­fries­land: Das müs­sen Rei­sen­de wissen

OSTFRIESLAND – Sturm­tief „Elli“ und win­ter­li­che Wet­ter­ver­hält­nis­se füh­ren der­zeit zu Ein­schrän­kun­gen im Schie­nen­ver­kehr. Beson­ders auf den Ver­bin­dun­gen von der Küs­te ins Bin­nen­land müs­sen Fahr­gäs­te in den kom­men­den Tagen mit Ver­zö­ge­run­gen rechnen.

Die Deut­sche Bahn hat auf­grund der Wit­te­rung den Fahr­plan ange­passt. Von den bun­des­wei­ten Maß­nah­men ist auch Ost­fries­land direkt betroffen.

Ein­schrän­kun­gen im Fern- und Regio­nal­ver­kehr Auf den Fern­ver­kehrs­stre­cken von Nord­deich und Emden in Rich­tung Han­no­ver sowie ins Ruhr­ge­biet kommt es aktu­ell zu Zug­aus­fäl­len. Rei­sen­de wer­den gebe­ten, ihre Ver­bin­dun­gen vor­ab zu prüfen.

Im Regio­nal­ver­kehr ist ins­be­son­de­re die Linie RE 1 (Nord­deich Mole – Bre­men – Han­no­ver) betrof­fen. Auf­grund von star­kem Schnee­fall kommt es vor allem im Raum Emden zu grö­ße­ren Ver­spä­tun­gen und ver­ein­zel­ten (Teil-)Ausfällen. Wäh­rend vie­le ande­re Lini­en in Nie­der­sach­sen aktu­ell noch stö­rungs­frei lau­fen, bleibt die Lage an der Küs­te auf­grund der Schnee­men­gen angespannt.

Fle­xi­ble Ticket­nut­zung und Kulanz Um die Situa­ti­on für die Fahr­gäs­te zu erleich­tern, hat die Deut­sche Bahn eine Kulanz­re­ge­lung ein­ge­führt. Wer ein Ticket für den Zeit­raum vom 08.01. bis 10.01.2026 besitzt (Kauf bis 07.01.), kann die Rei­se fle­xi­bel ver­schie­ben. Die Zug­bin­dung ist auf­ge­ho­ben, und das Ticket bleibt für die Fahrt zum ursprüng­li­chen Ziel­ort gül­tig. Sitz­platz­re­ser­vie­run­gen kön­nen kos­ten­frei stor­niert werden.

Emp­feh­lun­gen für Fahr­gäs­te Die Bahn emp­fiehlt, nicht not­wen­di­ge Fahr­ten nach Mög­lich­keit auf einen spä­te­ren Zeit­punkt zu ver­schie­ben. Da auch die Stra­ßen­ver­hält­nis­se schwie­rig sind, kann ein Ersatz­ver­kehr mit Bus­sen nicht immer zeit­nah garan­tiert werden.

Zudem wird um erhöh­te Vor­sicht an den Bahn­stei­gen gebe­ten, da trotz Räum­dienst mit Glät­te beim Ein- und Aus­stei­gen zu rech­nen ist. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen fin­den Fahr­gäs­te in den digi­ta­len Aus­kunfts­me­di­en oder unter der Ruf­num­mer 0511 45901645.

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Rus­ti­ka­ler Neu­jahrs­emp­fang auf dem Waa­ge­platz: Stadt Leer lädt ein

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Neu­jahrs­emp­fang unter frei­em Him­mel: Stadt Leer lädt zum rus­ti­ka­len Bei­sam­men­sein auf den Waageplatz

LEER. Das neue Jahr gemein­sam in gesel­li­ger Run­de begrü­ßen – dazu lädt der Bür­ger­meis­ter der Stadt Leer alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger herz­lich ein. Am Frei­tag, den 23. Janu­ar 2026, ver­wan­delt sich der his­to­ri­sche Waa­ge­platz ab 17:00 Uhr in einen stim­mungs­vol­len Treff­punkt für Jung und Alt.

In die­sem Jahr setzt die Stadt erneut auf das bewähr­te Kon­zept eines „rus­ti­ka­len Emp­fangs“. Statt stei­fer Reden im Saal erwar­tet die Gäs­te eine gemüt­li­che Atmo­sphä­re unter frei­em Him­mel direkt an der Waa­ge. Es ist eine Ein­la­dung an alle Leera­ner, in locke­rer Run­de ins Gespräch zu kom­men und auf das neue Jahr anzustoßen.

 

Kuli­na­ri­sche Viel­falt von loka­len Vereinen

Für das leib­li­che Wohl sor­gen in guter Tra­di­ti­on drei loka­le Orga­ni­sa­tio­nen, die mit viel Herz­blut für regio­na­le Lecke­rei­en bereitstehen:

  • Herz­haf­tes vom Grill: Das „Schip­per Klott­je Leer e. V.“ ser­viert kna­cki­ge Brat­würs­te und wär­men­den Glühwein.

  • Tra­di­ti­on aus der Pfan­ne: Die Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Loga berei­tet die belieb­ten ost­frie­si­schen Spe­cken­di­cken frisch für die Gäs­te zu.

  • Süßer Genuss: Der Pfad­fin­der­stamm „Wild­gän­se“ Leer e. V. run­det das Ange­bot mit frisch geba­cke­nen Waf­feln ab.

Ein Fest für die Gemeinschaft

Der Waa­ge­platz bie­tet mit sei­ner Kulis­se neben dem Restau­rant „Zur Waa­ge“ den idea­len Rah­men für die­sen beson­de­ren Start ins Jahr 2026. Der Bür­ger­meis­ter und die betei­lig­ten Ver­ei­ne freu­en sich auf ein zahl­rei­ches Erschei­nen und einen leben­di­gen Aus­tausch in der Nachbarschaft.

Kom­men Sie vor­bei, genie­ßen Sie die Spe­zia­li­tä­ten und las­sen Sie uns gemein­sam auf ein gesun­des und erfolg­rei­ches Jahr für unse­re Stadt anstoßen!


Auf einen Blick:

  • Wann: Frei­tag, 23. Janu­ar 2026, ab 17:00 Uhr

  • Wo: Waa­ge­platz (neben dem Restau­rant „Zur Waa­ge“), Neue Stra­ße, Leer

  • Was: Rus­ti­ka­ler Emp­fang mit Brat­wurst, Spe­cken­di­cken, Waf­feln und Heißgetränken

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Ech­te Hel­den gesucht: Land­kreis Leer ehrt jun­ges Engagement

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End­spurt für jun­ge All­tags­hel­den: Jetzt noch für den „Löppt!Mitnanner-Preis“ 2026 bewerben!

In unse­rem Land­kreis gibt es sie über­all: Jun­ge Men­schen, die zupa­cken, mit­ge­stal­ten und Ver­ant­wor­tung über­neh­men. Ob sie im Sport­ver­ein das Trai­ning lei­ten, bei der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr für Sicher­heit sor­gen, sich im Natur­schutz enga­gie­ren oder an Schu­len sozia­le Pro­jek­te stem­men – sie sind das Herz­stück unse­rer Gemeinschaft.

Doch die Zeit läuft: Wer eine die­ser enga­gier­ten Per­sön­lich­kei­ten kennt oder selbst aktiv ist, hat nur noch bis zum 31. Janu­ar 2026 Zeit, eine Bewer­bung oder einen Vor­schlag einzureichen.

Ein star­kes Zei­chen der Anerkennung

Seit 2020 setzt der Land­kreis Leer mit dem „Löppt!Mitnanner-Preis“ ein deut­li­ches Zei­chen der Wert­schät­zung. Bis­her wur­den bereits 71 jun­ge Men­schen aus­ge­zeich­net, die zei­gen, dass „Ehren­amt“ alles ande­re als ver­staubt ist.

Unter dem Vor­sitz von Land­rat Mat­thi­as Groo­te wählt eine Jury die Preis­trä­ger aus. Dabei geht es nicht nur um eine Urkun­de, son­dern um ech­te Anerkennung:

  • 500 Euro Preis­geld zur frei­en Verfügung.

  • Eine exklu­si­ve Tro­phäe als blei­ben­de Erinnerung.

  • Ein per­sön­li­ches Geschenk als Dankeschön.

War­um das jun­ge Ehren­amt so wich­tig ist

Vie­le Ver­ei­ne und Orga­ni­sa­tio­nen bli­cken mit Sor­ge auf den Nach­wuchs. Umso wich­ti­ger ist es, jene ins Ram­pen­licht zu rücken, die bereits mit gutem Bei­spiel vor­an­ge­hen. Der Preis möch­te öffent­lich „Dan­ke“ sagen und zei­gen, wie viel­fäl­tig Enga­ge­ment im Land­kreis Leer sein kann – von der Kul­tur über den Sport bis hin zum Umweltschutz.

So ein­fach geht’s

Die Bewer­bung ist unkom­pli­ziert und kann schnell online erle­digt wer­den. Ken­nen Sie jeman­den, der die­se Aus­zeich­nung ver­dient hat? Oder sind Sie selbst zwi­schen 14 und ca. 25 Jah­ren alt und enga­gie­ren sich für andere?

Mit­ma­chen bis zum 31. Janu­ar 2026 unter: > www.loeppt-mitnanner.de


Kon­takt & Beratung

Haben Sie Fra­gen zum Bewer­bungs­ver­fah­ren? Die Stabs­stel­le Ehren­amt und Frei­wil­li­gen­agen­tur des Land­krei­ses Leer hilft ger­ne weiter:

  • Ansprech­part­ne­rin: Lena Busboom

  • Tele­fon: 0491 926‑4041

Las­sen Sie uns gemein­sam zei­gen, wie viel Power in der Jugend unse­res Land­krei­ses steckt. Jede Stim­me für das Ehren­amt zählt!

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Andre­as Küm­mert gewann 2013 „The Voice of Ger­ma­ny“ und kommt am 29. Novem­ber ins LMC. Andre­as Küm­mert & The Elec­tric Cir­cus...

Veranstaltung

Mut für die Demo­kra­tie: Das Reichs­ban­ner Schwarz-Rot-Gold in Leer

„Für Frei­heit und Repu­blik!“ – Aus­stel­lung des Reichs­ban­ners im Leera­ner Zollhaus Leer. Unter dem Titel „Für Frei­heit und Repu­blik! Das...

Veranstaltung

Advents­sin­gen der Gitarren­ju­gend Loga – Musik, die von Her­zen kommt

Advents­sin­gen der Gitarren­ju­gend Loga in der Petruskirche Besinn­li­che Klän­ge und fest­li­che Stim­mung am Nikolausabend Am Sams­tag, 6. Dezem­ber 2025, lädt...