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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Starker Nachwuchs für unsere Region: 25 neue Fachkräfte in der Versicherungsbranche!
Erfolgreicher Abschluss: 25 neue Fachkräfte in der ostfriesischen Versicherungsbranche
Ein bedeutender Meilenstein für den Berufsnachwuchs in Ostfriesland: Insgesamt 25 Auszubildende haben ihre Ausbildung zur „Kauffrau“ beziehungsweise zum „Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen“ erfolgreich beendet. Nach zwei beziehungsweise drei Jahren Lehrzeit absolvierten sie ihre Abschlussprüfungen im IHK-Bezirk Ostfriesland-Papenburg.
Duales Ausbildungssystem zeigt Stärke
Der Prüfungsausschuss der IHK Ostfriesland-Papenburg, das Lehrerkollegium der Berufsbildenden Schule I in Emden sowie der Verein für Berufsfachbildung der Versicherungswirtschaft Ostfriesland-Papenburg zogen nach den mündlichen Prüfungen im Haus der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse in Aurich ein positives Fazit. Dass alle Prüfungsteilnehmenden ihren Abschluss so erfolgreich meistern konnten, unterstreicht erneut die hohe Qualität und Funktionsfähigkeit des dualen Ausbildungssystems in der Region.
Die Absolventinnen und Absolventen im Überblick
Folgende Nachwuchskräfte haben ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen (in alphabetischer Reihenfolge):
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Pawel Antoniuk (Allianz)
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Ian Bangert (Brandkasse)
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Lisa Barghorn (Neuharlingersieler)
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Tom Beekmann (LHV)
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Imke Behrends (Neuharlingersieler)
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Gabriel Blischke (Neuharlingersieler)
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Jared Brendel (Württembergische)
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Tomma Coordes (Brandkasse)
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Vanessa Dübbelde (VGH)
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Eike Eilers (Brandkasse)
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Bahaa El Khodr (ERGO)
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Philipp Linard Geiken (Constantia)
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Lena Gerdes (LVM)
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Malte Thomas Hart (Neuharlingersieler)
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Jasmin Ihnen (Brandkasse)
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Samir Ismayilov (DEBEKA)
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Mauritz Jasper Jabs (Bohlen&Tammling)
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Jule Janssen (R&V)
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Leonie Lampka (Brandkasse)
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Stephanie Meil (Württembergische)
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Simon Meinke (Württembergische)
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Ischa Mirza (Neuharlingersieler)
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Henning Raap (Württembergische)
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Julia Rose (Württembergische)
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Jonas Tjebben (ERGO)
Ein besonderer Erfolg gelang Eike Eilers: Als Prüfungsbester seines Jahrgangs wurde er für seine herausragende Leistung mit einem Buchpreis geehrt. Wir gratulieren allen Absolventinnen und Absolventen herzlich zu diesem Erfolg und wünschen ihnen einen erfolgreichen Start in ihre berufliche Laufbahn.
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Fest der Kulturen in Leer: Ein Tag voller Musik, Tanz und Begegnungen!
Das Organisationsteam des Arbeitskreises für interkulturelle Verständigung (v.l.: Katharina Birch, Bürgermeister Claus-Peter Horst, Jörg Kenter, Tomke Hamer, Heike Leimke, Gerd Bohlen, Serhat Özdemir, Juliane Blech, Anna Kuhn, Jasmina Ammermann, Irina Buxbaum).
Fest der Kulturen am 6. September in Leer: Vielfalt, Musik und grenzüberschreitende Begegnungen
Leer. Am Sonntag, den 6. September 2026, verwandelt sich die Leeraner Innenstadt erneut in einen lebendigen Schauplatz der Vielfalt. Der Arbeitskreis für interkulturelle Verständigung lädt zum diesjährigen „Fest der Kulturen“ ein, das sich entlang der Fußgängerzone vom Mühlenplatz bis zum Denkmalplatz erstreckt. Von Musik- und Tanzdarbietungen verschiedenster Nationen bis hin zu vielfältigen Informationsständen und Mitmachaktionen bietet das Fest ein abwechslungsreiches Programm für alle Generationen.
Musikalische Highlights und neue grenzüberschreitende Impulse
In diesem Jahr wurde das Programm konsequent ausgebaut, um die deutsch-niederländische Zusammenarbeit zu vertiefen. Ein besonderes Highlight sind die drei neuen Musikgruppen, die das interkulturelle Spektrum erweitern: Die niederländische Celtic-Folk-Band Dewar und die Formation Anamesa, die mit mediterranen Klängen vom Balkan überzeugt, bringen frischen Wind auf die Bühnen.
„Wir freuen uns sehr über die neuen Kontakte in die Niederlande und hoffen, dass wir dadurch noch mehr Besucherinnen und Besucher von beiden Seiten der Grenze für das Fest begeistern können“, so Annelien Slots, Koordinatorin des Bühnenprogramms. Komplettiert wird das musikalische Angebot durch die Global Music Player Allstars aus Oldenburg, deren Repertoire eine beeindruckende kulturelle Bandbreite abdeckt – von afrikanischem Hip-Hop über südamerikanische Rhythmen und Reggae bis hin zu arabischer, türkischer und georgischer Musik.
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Starke Unterstützung für ein offenes Fest
Dass das Fest auch in diesem Jahr wieder kostenfrei zugänglich ist, verdankt der Arbeitskreis unter anderem einer großzügigen Spende der Sparkasse LeerWittmund in Höhe von 3.000 Euro. „Die Unterstützung hilft dabei, das Kulturprogramm auf zwei Bühnen zu realisieren und das Fest für alle Besucherinnen und Besucher offen zugänglich zu halten“, erklärt Juliane Blech, Koordinatorin des Fests.
Aufruf zur Beteiligung
Der Arbeitskreis für interkulturelle Verständigung freut sich weiterhin über Unterstützung. Wer das Fest mit einer Spende fördern möchte, kann sich an Serhat Özdemir unter info@hdk-leer.de wenden. Vereine, Initiativen und Organisationen, die das Fest durch einen Informationsstand bereichern möchten, werden gebeten, sich bei Anna Kuhn unter anna.kuhn@lkleer.de zu melden.
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Öffentliche Bibliotheken: Koalitionsausschuss beschließt Möglichkeiten zur Sonntagsöffnung
Mehr Freiheit für Kultur und Bildung: Öffentliche Bibliotheken dürfen künftig sonntags öffnen
Eine Neuerung steht bevor: Öffentliche Bibliotheken in ganz Deutschland sollen künftig die Möglichkeit erhalten, ihre Türen auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Der Koalitionsausschuss hat damit den Weg für eine bedeutende Modernisierung frei gemacht, die Bibliotheken mit anderen kulturellen Einrichtungen wie Theatern, Museen oder Konzerthäusern gleichstellt.
Bibliotheken als moderne „Dritte Orte“
Mit der Entscheidung setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Staatsminister Wolfram Weimer, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: „Wir stärken Bibliotheken als lebendige Kultur- und Bildungsorte. Denn diese sind weit mehr als nur Ausleihe von Büchern; sie sind auch offene Räume für Begegnung und Austausch.“
Die heutige Rolle der Bibliotheken hat sich gewandelt. Sie fungieren längst als „Dritte Orte“ – ein zentraler Treffpunkt zwischen dem eigenen Zuhause und dem Arbeitsplatz. Ob zum Lernen, Arbeiten, für kulturelle Veranstaltungen oder den sozialen Austausch: Das Angebot leistet einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Besser vereinbar mit dem Alltag
Die neue Flexibilität bei den Öffnungszeiten trägt der heutigen Lebensrealität Rechnung. Gerade Berufstätige und Familien finden unter der Woche oft kaum Zeit für einen Bibliotheksbesuch. „Dass zukünftig mehr Bibliotheken auch sonntags öffnen dürfen, ist ein großer Gewinn für die kulturelle Teilhabe. Das macht den Zugang zu Wissen, Kultur und Gemeinschaft einfacher und passt besser zum Alltag vieler Menschen“, betont Weimer.
Selbstbestimmung vor Ort
Der Schutz der Beschäftigten bleibt dabei ein zentraler Aspekt. Die geplante Neuregelung sieht vor, dass die Bibliotheken selbst entscheiden können, ob und wie sie von den erweiterten Öffnungszeiten Gebrauch machen. Diese Entscheidung soll zwingend unter Einbeziehung der örtlichen Personalvertretungen getroffen werden. Somit erhalten die Einrichtungen bundesweit die Freiheit, ihre Öffnungszeiten passgenau auf die Bedürfnisse ihrer Besucherinnen und Besucher in der jeweiligen Region auszurichten.
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