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Land­kreis Leer: Bezahl­kar­te ersetzt Bar­geld für Geflüchtete

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Land­kreis Leer führt Bezahl­kar­te für Geflüch­te­te ein

Im Jahr 2024 setzt der Land­kreis Leer eine weg­wei­sen­de Neue­rung um: Die Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te für geflüch­te­te Men­schen. Die­se Maß­nah­me, die auf einer bun­des­wei­ten Geset­zes­vor­la­ge basiert, rich­tet sich an Asyl­su­chen­de, die sich weni­ger als drei Jah­re in Deutsch­land auf­hal­ten. Im Land­kreis Leer betrifft dies der­zeit 890 Per­so­nen, die künf­tig mit einer Bezahl­kar­te statt mit Bar­geld ihre Ein­käu­fe täti­gen können.

Pilot­pro­jekt in Uplengen

Um die Ein­füh­rung mög­lichst rei­bungs­los zu gestal­ten, plant die Kreis­ver­wal­tung zunächst einen Test­lauf in der Gemein­de Uple­n­gen. Die­ser wird gestar­tet, sobald die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen sind. Die gesam­mel­ten Erfah­run­gen aus der Pilot­pha­se sol­len als Grund­la­ge für die flä­chen­de­cken­de Umset­zung im gesam­ten Land­kreis dienen.

Hin­ter­grund zur Bezahlkarte

Geflüch­te­te, die in Deutsch­land Schutz suchen und ihren Lebens­un­ter­halt nicht eigen­stän­dig sichern kön­nen, haben Anspruch auf Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz. Die­se Leis­tun­gen wur­den bis­her in Form von Sach­leis­tun­gen, Bar­geld oder Wert­gut­schei­nen erbracht. Mit der Bezahl­kar­te steht nun eine wei­te­re Opti­on zur Verfügung.

Das Kon­zept der Bezahl­kar­te ermög­licht es, das vor­ge­se­he­ne Gut­ha­ben direkt dar­auf zu laden. Ein wesent­li­cher Vor­teil der Kar­te ist die Begren­zung der Nut­zung auf das Inland. Dadurch wird gewähr­leis­tet, dass die Mit­tel aus­schließ­lich für das Leben der Geflüch­te­ten in Deutsch­land ver­wen­det wer­den. Eine miss­bräuch­li­che Nut­zung, etwa für Zah­lun­gen an Schlep­per oder Über­wei­sun­gen in Her­kunfts­län­der, wird somit unterbunden.

Wich­ti­ger Schritt für mehr Kon­trol­le und Transparenz

Die Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te stellt einen wich­ti­gen Schritt in Rich­tung Effi­zi­enz und Trans­pa­renz dar. Sie ermög­licht eine geziel­te Ver­wen­dung der bereit­ge­stell­ten Gel­der und bie­tet den geflüch­te­ten Men­schen gleich­zei­tig eine prak­ti­sche und moder­ne Form der finan­zi­el­len Unterstützung.

Mit dem Jah­res­wech­sel beginnt für den Land­kreis Leer damit eine neue Pha­se im Umgang mit den Leis­tun­gen für Asyl­su­chen­de, die das Poten­zi­al hat, als Vor­bild für ande­re Regio­nen zu dienen.


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Bezahl­kar­te für Geflüch­te­te: Eine neue Form der Unterstützung

Seit dem 16. Mai 2024 kön­nen Geflüch­te­te in Deutsch­land ihre finan­zi­el­len Leis­tun­gen über eine soge­nann­te Bezahl­kar­te erhal­ten. Die­se Ände­rung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes wur­de nach inten­si­ven Bera­tun­gen auf Bun­des­ebe­ne ein­ge­führt und soll die Unter­stüt­zung für Geflüch­te­te effi­zi­en­ter und kon­trol­lier­ba­rer gestalten.

Was ist die Bezahlkarte?

Die Bezahl­kar­te ist eine neue Form der Unter­stüt­zung für Asyl­su­chen­de, die sich nicht selbst ver­sor­gen kön­nen. Das Gut­ha­ben, das ihnen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz zusteht, wird direkt auf die­se Kar­te gebucht. Damit kön­nen ihre Ein­käu­fe bar­geld­los abge­wi­ckelt wer­den – eine Alter­na­ti­ve zu den bis­he­ri­gen For­men der Unter­stüt­zung wie Sach­leis­tun­gen, Bar­geld oder Wertgutscheinen.

Ein ent­schei­den­der Vor­teil der Bezahl­kar­te: Das Gut­ha­ben kann aus­schließ­lich im Inland genutzt wer­den. So wird sicher­ge­stellt, dass die finan­zi­el­len Mit­tel direkt für den Lebens­un­ter­halt in Deutsch­land ver­wen­det wer­den. Eine miss­bräuch­li­che Ver­wen­dung, etwa für Zah­lun­gen an Schlep­per oder Über­wei­sun­gen ins Her­kunfts­land, wird dadurch unterbunden.


Gesetz­li­che Grund­la­ge und Hintergrund

Die Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te basiert auf einer Ände­rung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes, die am 1. März 2024 von der Bun­des­re­gie­rung beschlos­sen wur­de. Der Bun­des­tag ver­ab­schie­de­te die Reform am 12. April 2024 , und der Bun­des­rat stimm­te am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkraft­tre­ten der Geset­zes­än­de­rung am 16. Mai 2024 wur­de die Bezahl­kar­te offi­zi­ell als Leis­tungs­form anerkannt.

Zuvor waren die Unter­stüt­zungs­for­men davon abhän­gig, ob Geflüch­te­te in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten oder pri­vat unter­ge­bracht waren. Mit der neu­en Rege­lung erhal­ten Län­der und Kom­mu­nen mehr Spiel­raum, wie sie die Leis­tun­gen erbrin­gen können.


Gestal­tung und Nut­zung durch die Länder

Die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung der Bezahl­kar­te liegt in der Ver­ant­wor­tung der ein­zel­nen Bun­des­län­der. Dabei haben sie sich auf Min­dest­stan­dards geei­nigt, um die Ein­füh­rung ein­heit­lich und rechts­si­cher zu gestalten.

Die zustän­di­gen Behör­den ent­schei­den über den Betrag, der auf die Kar­ten gebucht wird, sowie über die Abhe­be­mög­lich­kei­ten. Auch Son­der­fäl­le, wie bei­spiels­wei­se Geflüch­te­te mit eige­nem Ein­kom­men oder BAföG, kön­nen indi­vi­du­ell gere­gelt wer­den. In sol­chen Situa­tio­nen kön­nen Leis­tun­gen wei­ter­hin auf ein Giro­kon­to über­wie­sen werden.


Vor­tei­le der Bezahlkarte

Neben der Beschrän­kung der Nut­zung auf das Inland bie­tet die Bezahl­kar­te wei­te­re Vorteile:

  • Effi­zi­enz : Die Kar­ten sind ein­fa­cher zu ver­wal­ten als Bar­geld­zah­lun­gen. Städ­te und Gemein­den müs­sen ledig­lich Beträ­ge buchen, statt Bar­geld auszuhändigen.
  • Fle­xi­bi­li­tät : Die Behör­den kön­nen die Höhe der Zah­lun­gen an loka­le und indi­vi­du­el­le Bedürf­nis­se anpassen.
  • Sicher­heit : Die Bezahl­kar­te bie­tet Schutz vor miss­bräuch­li­cher Ver­wen­dung der Gelder.

 

Mit der Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te setzt Deutsch­land einen wei­te­ren Schritt, um die Unter­stüt­zung von Geflüch­te­ten fair und trans­pa­rent zu gestal­ten. Gleich­zei­tig bie­tet das Sys­tem Kom­mu­nen und Län­der mehr Fle­xi­bi­li­tät und redu­ziert den Verwaltungsaufwand.

Die Bezahl­kar­te zeigt, wie inno­va­ti­ve Lösun­gen sozia­le Unter­stüt­zung effi­zi­en­ter und ziel­ge­rich­te­ter machen kön­nen – ein Fort­schritt für alle realisiert.

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Voll­sper­rung am Bahn­über­gang Logaer Weg in Leer

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Sanie­rung der Schie­nen­we­ge: Voll­sper­rung am Bahn­über­gang Logaer Weg erforderlich

Im Zuge not­wen­di­ger Gleis­bau­ar­bei­ten auf der zen­tra­len Bahn­stre­cke zwi­schen Leer und Emden kommt es in Kür­ze zu erheb­li­chen Ein­schrän­kun­gen für den Stra­ßen­ver­kehr. Wie die zustän­di­gen Stel­len mit­tei­len, muss der Bahn­über­gang Logaer Weg für den gesam­ten Fahr­zeug­ver­kehr voll­stän­dig gesperrt werden.

Die Maß­nah­me erfolgt auf Grund­la­ge von § 45 der Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung (StVO) und ist für den Zeit­raum vom 14. April 2026 (ab 19:00 Uhr) bis zum 18. April 2026 (09:00 Uhr) angesetzt.

Weit­räu­mi­ge Umlei­tun­gen für den Kraftverkehr

Um ein Ver­kehrs­chaos im Nah­be­reich zu ver­mei­den, wur­de ein umfas­sen­des Umlei­tungs­kon­zept erar­bei­tet. Auto­fah­rer wer­den gebe­ten, den Bereich groß­räu­mig zu umfah­ren. Die offi­zi­el­le Rou­te führt über die Heis­fel­der Stra­ße (B 70), die Ein­sing­hau­se­ner Stra­ße, den Seg­ge­weg, die Feld­stra­ße sowie die Log­abir­um­er Stra­ße und Hohe Loga.

Ein­schrän­kun­gen auch für Fuß­gän­ger und Radfahrer

Aus Grün­den der Ver­kehrs­si­cher­heit gilt die Sper­rung aus­nahms­los. Auch wer zu Fuß oder mit dem Fahr­rad unter­wegs ist, kann den Bahn­über­gang wäh­rend der Bau­ar­bei­ten nicht pas­sie­ren. Eine ent­spre­chen­de Umlei­tung ist über den Bahn­über­gang Moor­weg (via Par­al­lel­weg, Moor­weg und Bahn­damm) eingerichtet.

Gül­tig­keit der Maßnahmen

Die ver­kehrs­be­hörd­li­chen Anord­nun­gen tre­ten unmit­tel­bar mit der Auf­stel­lung der ent­spre­chen­den Ver­kehrs­zei­chen in Kraft. Die Umlei­tungs­stre­cken sind für alle Ver­kehrs­teil­neh­mer deut­lich sicht­bar aus­ge­schil­dert. Orts­kun­di­ge wer­den den­noch gebe­ten, die Sper­rung bei ihrer Zeit­pla­nung zu berück­sich­ti­gen und den Bereich nach Mög­lich­keit bereits früh­zei­tig zu umfahren.

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Mil­lio­nen­för­de­rung — Chan­ce für Schwimm­bä­der in Ost­fries­land und dem Emsland

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Ein Plä­doy­er für die blaue Infra­struk­tur: War­um der Bund jetzt in unse­re Schwimm­bä­der investiert

Es ist eine Nach­richt, die in den Rat­häu­sern zwi­schen Leer und Lin­gen für Auf­se­hen sorgt und weit über die Gren­zen Ost­fries­lands und des Ems­lands hin­aus­strahlt. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen (BMWSB) hat eine neue För­der­run­de des Pro­gramms „Sanie­rung kom­mu­na­ler Sport­stät­ten“ (SKS) ein­ge­läu­tet. Die Beson­der­heit dies­mal: Zum ers­ten Mal stellt der Bund stol­ze 250 Mil­lio­nen Euro aus­schließ­lich für die Sanie­rung von kom­mu­na­len Schwimm­bä­dern zur Verfügung.

Mehr als nur Beton und Was­ser: Orte der Begegnung

Man mag sich fra­gen, war­um der Bund in Zei­ten knap­per Kas­sen ein so spe­zi­fi­sches Pro­gramm auf­legt. Doch wer Schwimm­bä­der nur als Sport­stät­ten betrach­tet, greift zu kurz. Sie sind, wie die SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Anja Troff-Schaffar­zyk tref­fend for­mu­liert, „Orte der Begeg­nung für Jung und Alt“. Sie för­dern den gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt, sind unver­zicht­bar für die Gesund­heits­prä­ven­ti­on und, viel­leicht am wich­tigs­ten, für den Schwimm­un­ter­richt unse­rer Kinder.

Ein Inves­ti­ti­ons­stau, der Baden geht

In vie­len Kom­mu­nen besteht jedoch ein erheb­li­cher Sanie­rungs­be­darf. Vie­le Ein­rich­tun­gen sind in die Jah­re gekom­men, maro­de und ent­spre­chen nicht mehr den moder­nen Stan­dards für Nach­hal­tig­keit und Bar­rie­re­frei­heit. Die­ser Inves­ti­ti­ons­stau bedroht die Exis­tenz vie­ler Bäder und damit ein Stück Lebens­qua­li­tät vor Ort.

Der Bund als Ret­tungs­an­ker: För­der­kon­di­tio­nen im Überblick

Das neue Bun­des­pro­gramm setzt genau hier an und bie­tet Städ­ten, Gemein­den sowie Land­krei­sen eine sub­stan­ti­el­le Unter­stüt­zung bei der Moder­ni­sie­rung ihrer Infra­struk­tur. Die För­der­kon­di­tio­nen sind dabei durch­aus attraktiv:

  • För­der­quo­te: Der Bund über­nimmt grund­sätz­lich bis zu 45 Pro­zent der Kos­ten. Kom­mu­nen in einer Haus­halts­not­la­ge kön­nen sogar mit einer För­de­rung von bis zu 75 Pro­zent rechnen.

  • För­der­sum­men: Die För­de­rung muss min­des­tens 250.000 Euro betra­gen, der Höchst­be­trag pro Pro­jekt liegt bei 8 Mil­lio­nen Euro.

  • Ziel­grup­pe: Antrags­be­rech­tigt sind Kom­mu­nen, die Eigen­tü­mer der jewei­li­gen Ein­rich­tung sind. Eine Wei­ter­lei­tung der Mit­tel an Drit­te, wie bei­spiels­wei­se Ver­ei­ne, ist möglich.

Ein Auf­ruf zur Tat: Die Regi­on ist am Zug

Anja Troff-Schaffar­zyk ermu­tigt die Kom­mu­nen im Land­kreis Leer und im Ems­land, die­se Chan­ce zu nut­zen. „Ich möch­te alle Ver­ant­wort­li­chen in unse­rer Regi­on ermu­ti­gen, geeig­ne­te Pro­jek­te zu iden­ti­fi­zie­ren“, so die Abgeordnete.

Fris­ten und Fakten

Inter­es­sier­te Kom­mu­nen kön­nen ihre Pro­jekt­skiz­zen bis zum 19. Juni 2026 digi­tal beim Bun­des­in­sti­tut für Bau‑, Stadt- und Raum­for­schung (BBSR) ein­rei­chen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Pro­jekt­auf­ruf und den För­der­richt­li­ni­en sind unter www.bbsr.bund.de/sks-schwimmbaeder abrufbar.

Fazit: Eine Inves­ti­ti­on in die Zukunft

Die Inves­ti­ti­on in unse­re Schwimm­bä­der ist weit mehr als nur eine kos­me­ti­sche Kor­rek­tur. Es ist eine Inves­ti­ti­on in die Gesund­heit, den gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt und die Lebens­qua­li­tät in unse­rer Regi­on. Es ist ein kla­res Signal, dass der Bund die Bedeu­tung der blau­en Infra­struk­tur erkannt hat und bereit ist, sie zu sichern. Es liegt nun an den Kom­mu­nen, die­ses Ange­bot anzu­neh­men und ihre Schwimm­bä­der fit für die Zukunft zu machen.

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Vor­trag in Leer: Bio­gra­fien von Über­le­ben­den des KZ Bergen-Belsen

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Bild­rech­te: LBZH BS — Mar­tin Bein 

Über­le­ben nach dem Grau­en: Vor­trag über Bio­gra­fien aus dem KZ Ber­gen-Bel­sen in Leer

LEER. Die Fol­gen der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Ver­fol­gung präg­ten Über­le­ben­de der Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger oft ein Leben lang – sowohl phy­sisch als auch psy­chisch. Am Sonn­tag, den 26. April, beleuch­tet die His­to­ri­ke­rin Dia­na Gring in der Ehe­ma­li­gen Jüdi­schen Schu­le Leer die viel­fäl­ti­gen Lebens­we­ge die­ser Men­schen zwi­schen Extrem­trau­ma­ti­sie­rung und Bewältigung.

Ein­blick in lebens­ge­schicht­li­che Zeugnisse

Vie­le Ver­folg­te konn­ten erst Jahr­zehn­te nach ihrer Befrei­ung über das Erlit­te­ne spre­chen. Eini­ge von ihnen wur­den zu akti­ven Zeit­zeu­gen, die es bis heu­te als ihre Auf­ga­be ver­ste­hen, vor Anti­se­mi­tis­mus und Rechts­ra­di­ka­lis­mus zu war­nen. Refe­ren­tin Dia­na Gring, Kura­to­rin in der Gedenk­stät­te Ber­gen-Bel­sen (Stif­tung nie­der­säch­si­sche Gedenk­stät­ten), bringt eine beson­de­re Exper­ti­se in die­sen Nach­mit­tag ein: Seit mehr als 20 Jah­ren führt sie lebens­ge­schicht­li­che Inter­views mit Über­le­ben­den des Holo­caust und ande­ren Zeit­zeu­gen durch. Ihr Vor­trag ermög­licht einen tie­fen Ein­blick in die Bio­gra­fien von Über­le­ben­den des KZ Bergen-Belsen.

Ter­min der Veranstaltung

Der Vor­trag beginnt um 16:00 Uhr in der Gedenk- und Begeg­nungs­stät­te Ehe­ma­li­ge Jüdi­sche Schu­le Leer. Der Ein­tritt ist frei, Inter­es­sier­te sind herz­lich ein­ge­la­den, an die­sem wich­ti­gen Aus­tausch über die Auf­ar­bei­tung von Extrem­trau­ma­ti­sie­run­gen teilzunehmen.


Eck­da­ten der Veranstaltung:

  • Was: Vor­trag von Dia­na Gring über Über­le­ben­de des KZ Bergen-Belsen

  • Wann: Sonn­tag, 26. April, 16:00 Uhr

  • Wo: Ehe­ma­li­ge Jüdi­sche Schu­le Leer

 


Ehe­ma­li­ge Jüdi­sche Schu­le Leer nicht geöffnet
 
Vom 27. März bis ein­schließ­lich 12. April bleibt die Gedenk- und Begeg­nungs­stät­te Ehe­ma­li­ge Jüdi­sche Schu­le Leer geschlossen.
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Bei­trags­bild: Gar­ten­Ta­geN­ord — Hol­ler Land­stra­ße 2 — 27798 Hude/Wüsting   Gar­ten­Ta­geN­ord 2026: Inspi­ra­tio­nen für die Grü­ne Oase in Wüsting  ...

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Par­ty-Duo „Die Fid­gets“ sorgt für Stim­mung in Niedersachsen

Die Fid­gets: Par­ty-Power aus Han­no­ver erobert Niedersachsen Leer/Hannover – Wenn in Nie­der­sach­sens Par­ty­hoch­bur­gen die Stim­mung ihren Höhe­punkt erreicht, ste­cken oft...

Veranstaltung

Digi­ta­ler Schutz: VHS Leer klärt über Online-Betrug auf

Sicher im Netz: VHS Leer klärt über Online-Betrug auf Die Digi­ta­li­sie­rung bie­tet unzäh­li­ge Mög­lich­kei­ten, birgt jedoch auch wach­sen­de Gefah­ren. Betrü­ge­ri­sche...

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Knei­pen­fes­ti­val Leer Live: DJ-Beats und Saxo­fon im 360 Grad

DJ Casa & Tobi­as Leon Hacker: Ein ein­ge­spiel­tes Team In der Müh­len­stra­ße 36–38 erwar­tet die Besu­cher von 21:00 bis 24:00 Uhr...

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The Air­let­tes prä­sen­tie­ren Swing-Inter­pre­ta­tio­nen der Neun­zi­ger­jah­re in Leer

Kon­zert­ab­sa­ge „The Air­let­tes“ im Spar­kas­sen­Fo­rum Leer Leer, 1. März 2026 – Das für Mitt­woch, den 4. März 2026, im Spar­kas­sen­Fo­rum Leer...