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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Bildungsinstitut Gesundheit am Klinikum Leer erneut rezertifiziert
(v.l.n.r.): Dr. Katrin Witzschel (Auditorin), Susanne Weiss (Schulleitung BIG), Imke Biel (Qualitätsmanagementbeauftragte und Pädagogin), Jeanette Janetschek (Fachbereichsleitung Pflege), Nicole Keil (Ausbildungskoordinatorin), André Münx (Auditor), Hanno Kronshagen (Fachbereichsleitung Physiotherapie), Nadira Pölking (Qualitätsmanagement), Peter Katzenberg (Fachbereichsleitung OTA/ATA).
Bildungsinstitut Gesundheit am Klinikum Leer erneut rezertifiziert
Leer/Ostfriesland, 22. September 2026. Das Bildungsinstitut Gesundheit (BIG) am Klinikum Leer hat erneut seine hohe Ausbildungsqualität unter Beweis gestellt. Im Rahmen eines zweitägigen Audits wurde das Bildungsinstitut erfolgreich nach der international anerkannten Norm DIN EN ISO 9001:2015 rezertifiziert. Gleichzeitig erhielt das BIG die Zulassung nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Ausbildungsqualität am Bildungsinstitut Gesundheit umfassend geprüft
Im Rahmen der jährlichen Begutachtung nahmen zwei Auditoren die Organisation und Dokumentation des Bildungsinstituts umfassend unter die Lupe. Im Mittelpunkt standen dabei die verschiedenen Ausbildungsgänge des BIG.
Geprüft wurden die Ausbildungen zum beziehungsweise zur Pflegefachmann/-frau, Physiotherapeuten/in, Operationstechnischen Assistenten/in (OTA) sowie Anästhesietechnischen Assistenten/in (ATA).
Zu den überprüften Bereichen gehörten unter anderem die Einhaltung der formalen Zugangsvoraussetzungen und die korrekte Führung der Klassenbücher. Darüber hinaus wurde kontrolliert, ob regelmäßige Evaluationen durchgeführt werden.
Auch die Zusammenarbeit des Bildungsinstituts mit den einzelnen Bereichen und seinen Kooperationspartnern war Bestandteil der Begutachtung.
Positives Ergebnis bestätigt Engagement des Teams
Für das BIG ist die erneute erfolgreiche Rezertifizierung eine Bestätigung der geleisteten Arbeit. Besonders erfreulich ist dabei, dass in diesem Jahr zwei neue Prüfer die Begutachtung durchgeführt haben.
„In diesem Jahr konnten wir die zwei neuen Prüfer von uns überzeugen, das freut uns sehr. Das positive Ergebnis bestätigt das Engagement des gesamten Teams“, sagt Schulleiterin Susanne Weiss.
Die erneute Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 und die Zulassung nach AZAV unterstreichen damit die qualitätsorientierte Organisation des Bildungsinstituts Gesundheit am Klinikum Leer.
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Kostenlose Schnupperstunde in Leer: Trommeln und Percussion am 30. September 2026
Trommeln und Percussion: Kostenlose Schnupperstunde in Leer
Leer – Wer schon immer einmal verschiedene Trommel- und Percussioninstrumente ausprobieren wollte, hat am Mittwoch, 30. September 2026, in Leer die Gelegenheit dazu. Die Gruppe „African Deichdrums“ lädt gemeinsam mit der Kreismusikschule Leer zu einer kostenlosen Schnupperstunde ein.
Die Veranstaltung findet im Gebäude „Alte Rentei“ der Kreismusikschule Leer, Am Schlosspark 22 in Leer, statt. Von 19.15 bis 20 Uhr können sich Interessierte an den Instrumenten ausprobieren und erste Erfahrungen im Bereich Trommeln und Percussion sammeln.
Das Angebot richtet sich an Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Die Teilnahme an der Schnupperstunde ist kostenlos. Interessierte werden gebeten, sich vorab per E‑Mail unter kreismusikschule@lkleer.de anzumelden.
Termin: Mittwoch, 30. September 2026
Zeit: 19.15 bis 20 Uhr
Ort: Alte Rentei der Kreismusikschule Leer, Am Schlosspark 22, Leer
Teilnehmer: Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene
Kosten: kostenlos
Anmeldung: kreismusikschule@lkleer.de

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Westoverledingen: Fehler auf Wahlschein zur Bürgermeister-Stichwahl – Briefwahl bleibt gültig
Fehlendes Kreuz auf Wahlschein sorgt für Irritation bei Briefwahl zur Stichwahl in Westoverledingen
Westoverledingen – Bei den Briefwahl-Unterlagen für die bevorstehende Bürgermeister-Stichwahl in Westoverledingen ist ein Fehler auf den Wahlscheinen festgestellt worden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass das fehlende Kreuz keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Briefwahl hat.
Der Wahlausschuss hatte am 15. September das Ergebnis der Kommunalwahl festgestellt. Gleichzeitig wurde entschieden, dass für die Wahl des Bürgermeisters am 27. September 2026 eine Stichwahl erforderlich ist.
Die Gemeinde bearbeitete daraufhin bereits am folgenden Tag alle bis dahin eingegangenen Briefwahlanträge für die Stichwahl. Insgesamt handelt es sich um rund 3.150 Anträge. Die Briefwahlunterlagen wurden am Donnerstag versandt, damit den Briefwählerinnen und Briefwählern ausreichend Zeit bleibt, die Unterlagen auszufüllen und wieder an die Gemeinde zurückzusenden.
Erst nach dem Versand wurde festgestellt, dass sich auf dem Wahlschein ein Fehler befindet. Fälschlicherweise wurde nicht das vorgesehene Feld für die Briefwahl angekreuzt. Stattdessen ist das darunterliegende Feld für die Berechtigung zur Wahl „in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes“ markiert.

Briefwahl bleibt gültig
Die Wahlleitung stellt ausdrücklich klar, dass Wahlbriefe nicht wegen des fehlenden Kreuzes aussortiert werden. Die Wahlbriefe werden unabhängig von dieser Kennzeichnung zugelassen und gewertet, sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die korrekte Durchführung der Briefwahl verweist die Wahlleitung insbesondere auf die den Unterlagen beigefügte „Anleitung zur Briefwahl“. Die Briefwähler müssen daher trotz des fehlerhaften Kreuzes nicht persönlich in einem Wahllokal erscheinen. Sie können ihre Stimme wie vorgesehen per Briefwahl abgeben.
Die Wahlleitung bittet für die entstandene Irritation um Entschuldigung.
Weitere Fragen zur Briefwahl oder zur Wahl allgemein können an die Gemeinde beziehungsweise die Wahlleitung gerichtet werden. Dafür steht insbesondere die E‑Mail-Adresse Briefwahl@westoverledingen.de zur Verfügung.
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