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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Mobile Schadstoffsammlung startet am 3. Juni
Mobile Schadstoffsammlung startet am 3. Juni im Landkreis Leer
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer beginnt am 3. Juni 2026 erneut mit der mobilen Sammlung von Schadstoffen auf dem Festland. Bürgerinnen und Bürger haben an mehreren Standorten die Möglichkeit, Farben, Lacke, Chemikalien und andere gefährliche Abfälle fachgerecht abzugeben. Die Sammlung erfolgt wie gewohnt mit dem Schadstoffmobil und geschultem Personal.
Beitragsfoto: KI — Symbolfoto
Termine und Standorte im Überblick
3. Juni 2026
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Markant‑Markt Ulrichs, Süderstraße 2, 26835 Holtland — 9 bis 10 Uhr
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Baustoffhandel Janssen, Molkereistraße 21, 26844 Ditzum — 11 bis 11.30 Uhr
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Wertstoffhof Weener, Kleiner Bollen 8, 26826 Weener — 13 bis 15 Uhr
10. Juni 2026
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Hagebau Leer, Ringstraße 17, 26789 Leer — 9 bis 10 Uhr
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Multi Süd, Osseweg 87, 26789 Leer — 11 bis 12 Uhr
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Parkplatz Rathaus Ihrhove, Bahnhofstraße 18, 26810 Westoverledingen — 14 bis 15 Uhr
2. Juli 2026
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Raiffeisenmarkt, Bahnhofstraße 7, 26847 Detern — 9 bis 10 Uhr
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Netto‑Markt Oldersum, Schubertstraße 1, 26802 Moormerland — 11 bis 12 Uhr
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Wertstoffhof Moormerland, Borgwardring 75, 26802 Moormerland — 13.30 bis 15.30 Uhr
8. Juli 2026
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Schützenplatz Remels, Schützenstraße 7, 26670 Uplengen — 9 bis 11 Uhr
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Bauhof Rhauderfehn, Sattlerstraße 7, 26817 Rhauderfehn — 12.30 bis 13.30 Uhr
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Parkplatz Combi‑Markt, Im Gewerbegebiet 22–44, 26842 Ostrhauderfehn — 14.30 bis 15.30 Uhr

Digitale Terminübersicht
Alle Termine sind auch über die kostenlose „MyMüll“-App abrufbar. Unter dem Menüpunkt „Service und Infos“ → „Mobile Schadstoffsammlung“ stehen sämtliche Standorte und Zeiten übersichtlich zur Verfügung. Die App kann unter www.landkreis-leer.de/mymuell heruntergeladen werden.
Abgabe in Breinermoor weiterhin möglich
Neben der mobilen Sammlung besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, Sonderabfälle und Elektrogeräte kostenlos bei der Schadstoffsammelstelle im Entsorgungszentrum Breinermoor abzugeben. Die Öffnungszeiten:
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Montag bis Freitag: 9 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr
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Samstag: 8 bis 13 Uhr
In Breinermoor ist zudem die kostenpflichtige Abgabe von Altöl möglich.
Kontakt für Rückfragen
Für Auskünfte steht die Abfallberatung des Landkreises Leer zur Verfügung: Telefon: 0800‑9252423 E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de
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Albrecht Weinberg „Es ist immer in meinem Kopf“: Dokumentarfilm kehrt zurück ins Kino
„Albrecht Weinberg – Es ist immer in meinem Kopf“ – Dokumentarfilm erneut im Kino Leer
Der bewegende Dokumentarfilm über den Holocaust‑Überlebenden und Leeraner Ehrenbürger Albrecht Weinberg wird auf Initiative der Stadt Leer noch einmal auf der großen Leinwand gezeigt. Nach der vielbeachteten Vorpremiere anlässlich seines 101. Geburtstags im März und der großen Anteilnahme an seinem Tod Mitte Mai besteht nun erneut die Möglichkeit, Weinbergs außergewöhnliche Lebensgeschichte im Kino zu erleben.
Ein Film, der bewegt und berührt
Ein wichtiges Zeichen gegen das Vergessen
Bürgermeister Claus‑Peter Horst betont die Bedeutung dieser erneuten Vorführung:
„Es ist wichtig, dass wir immer wieder unser Wort erheben, um gegen das Vergessen zu kämpfen – damit sich dieser Teil der Geschichte niemals wiederholt.“
Mit der Sondervorstellung möchte die Stadt Leer das Leben und Wirken Albrecht Weinbergs würdigen und seine Botschaft weitertragen.
Vorführtermin und Kartenverkauf
📅 Montag, 22. Juni 2026 🕢 Beginn 19:30 Uhr 📍 Kino Leer
🎟️ Tickets sind ab sofort buchbar unter: kino‑leer.de
Der Film erinnert eindrucksvoll daran, wie wichtig es ist, Geschichte lebendig zu halten – und wie viel Mut und Menschlichkeit in einem Leben stecken können.
Beitragsbild: Symbolfoto (KI)

Lokal
Verkehrsinfo: Sperrungen in der Friedhofstraße am 01. Juni
Vollsperrung und halbseitige Sperrung der Friedhofstraße – Arbeiten nach Wasserrohrbruch
Aufgrund der Behebung eines Wasserrohrbruchs sowie der anschließenden Pflasterarbeiten wird es in der Friedhofstraße in Leer in den kommenden Tagen zu erheblichen Verkehrseinschränkungen kommen. Die Stadt informiert über eine Vollsperrung am 01.06.2026 sowie eine halbseitige Sperrung im Zeitraum vom 29.05. bis 03.06.2026.
Vollsperrung am 01. Juni 2026
Der Straßenabschnitt zwischen
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Logaer Weg und
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Am Julianenpark
wird am 01.06.2026 gemäß § 45 StVO vollständig für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Regelungen während der Vollsperrung
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Zufahrt für Anlieger bleibt bis zur Baustelle frei.
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Anlieger werden zusätzlich schriftlich über den genauen Bauablauf informiert.
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Wer sein Fahrzeug an diesem Tag zwingend benötigt, soll es rechtzeitig außerhalb des gesperrten Bereichs abstellen.
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Fußläufige Erreichbarkeit aller Grundstücke bleibt gewährleistet.
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Radfahrer können den Bereich nicht passieren.
Umleitung für den Kraftfahrzeugverkehr
Die ausgeschilderte Umleitung führt über:
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Hauptstraße (B 436)
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Eichendorffstraße
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Logaer Weg
Halbseitige Sperrung vom 29.05. bis 03.06.2026
Mit Ausnahme des Vollsperrungstages (01.06.2026) bleibt der betroffene Abschnitt der Friedhofstraße halbseitig gesperrt.
Wichtige Hinweise
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Die Befahrbarkeit der Gräfin‑Julia‑Straße ist während des gesamten Zeitraums jederzeit gewährleistet.
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Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.




























