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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Friesenbrücke: Neue Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer bekanntgegeben
Friesenbrücke: Neue Informationen zu den Nutzungszeiten des Geh‑ und Radwegs
Papenburg / 12. Mai 2026 – Das BauInfoPortal der Deutschen Bahn AG informiert über aktualisierte Regelungen zur Nutzung der Friesenbrücke. Seit dem 14. Dezember 2025 steht die Brücke täglich für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen offen – allerdings nur innerhalb festgelegter Zeitfenster.
Zwischen 8.09 Uhr und 15.35 Uhr kann die Brücke genutzt werden. In diesem Zeitraum wird sie bei Bedarf kurzzeitig geöffnet, um den Schiffsverkehr passieren zu lassen. Die Bahn weist darauf hin, dass diese Öffnungen nicht fest terminiert, sondern bedarfsabhängig sind. Bleibt kein Schiff in der Nähe, bleibt die Brücke geschlossen und somit durchgängig begehbar.
Ab 15.44 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag ist die Friesenbrücke ausschließlich für den Schiffsverkehr geöffnet. In dieser Zeit bleibt sie für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen gesperrt.
Diese Regelung gilt, bis die Wunderline – die neue grenzüberschreitende Bahnverbindung zwischen Groningen und Bremen – voraussichtlich Mitte 2026 in Betrieb geht. Die Deutsche Bahn bittet alle Nutzer:innen um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen.
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Wichtige Fragen im Alter? Der Senioren- und Pflegestützpunkt kommt zu Ihnen!
Gut beraten im Alter: Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer direkt vor Ort
Das Älterwerden und insbesondere das Thema Pflege bringen oft viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wo finde ich Unterstützung? Welche Leistungen stehen mir zu? Welche Wohnformen gibt es? Um Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben, hat das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer sein Beratungsangebot deutlich ausgebaut.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer versteht sich als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle. Das Besondere: Die Expertinnen und Experten sind nicht nur im Amt in Leer erreichbar, sondern kommen direkt zu den Menschen in die Region.
AnzeigeDas Angebot: Kostenfrei, unabhängig und neutral
Die Arbeit des Stützpunktes umfasst das gesamte Themenspektrum rund um Senioren und Pflege. Das Angebot richtet sich an:
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Senioren
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Pflegebedürftige
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Angehörige
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alle Interessierten
In den Beratungsgesprächen werden individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Beratung ist dabei stets kostenfrei, unabhängig und neutral.
Der Stützpunkt informiert unter anderem über:
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Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Pflegegerechte Wohnformen
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Seniorenrelevante Themen und Angebote
Termine vor Ort im Juni: Ansprechpartner sind für Sie da!
Damit Sie die Beratung unkompliziert in Anspruch nehmen können, ist der Senioren- und Pflegestützpunkt jeden Monat für mindestens zwei Stunden in zehn Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises vertreten.
Beratungstermine im Juni
Dienstags (jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr)
| Datum | Ort / Gemeinde | Treffpunkt |
| 02. Juni | Rhauderfehn | Treffpunkt Anleger / Familienstützpunkt |
| 09. Juni | Uplengen | Upkamer |
| 16. Juni | Ostrhauderfehn | Rathaus |
| 23. Juni | Jümme | Rathaus |
Donnerstags
| Datum | Ort / Gemeinde | Treffpunkt | Uhrzeit |
| 04. Juni | Bunde | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr |
| 04. Juni | Weener | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr |
| 11. Juni | Moormerland | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr |
| 18. Juni | Jemgum | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| 18. Juni | Westoverledingen | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| 25. Juni | Hesel | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
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Hinweis: Die Beratungen sind kostenfrei und neutral. Sie richten sich an Pflegebedürftige, Angehörige sowie alle Interessierten im Landkreis Leer.
Kontakt und weitere Informationen
Wer die Sprechzeiten vor Ort nicht wahrnehmen kann oder vorab Fragen hat, findet nähere Informationen zur Arbeit und zum umfassenden Service des Senioren- und Pflegestützpunktes online unter:
Internet: www.landkreis-leer.de/SPN
Nutzen Sie dieses niederschwellige Angebot des Landkreises – für eine gute und sichere Planung Ihrer Zukunft oder der Ihrer Angehörigen.
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Zukunft sichern: Handwerkskammer informiert über erfolgreiche Unternehmensnachfolge
Landrat Olaf Meinen (v.l.), Fachberater für Unternehmensnachfolge Fabian Kaukereit, Best-Practice-Referent Dan Koltermann, Betriebsberaterin HWK Svea Janssen und Kammerpräsident Albert Lienemann freuten sich über eine gelungene Veranstaltung.
Gut vorbereitet in die Nachfolge: Fachwissen und Praxisberichte in der Handwerkskammer
Die Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der weit über die bloße Schlüsselübergabe hinausgeht. Ob altersbedingt, aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund neuer Lebensentwürfe – die Frage nach der Zukunft eines Betriebes erfordert Weitsicht. Dass eine frühzeitige Vorplanung und fachliche Unterstützung essenziell sind, um Risiken zu minimieren, verdeutlichte der diesjährige „Tag der Nachfolge“ in Aurich. Das Netzwerk „Unternehmensnachfolge Ostfriesland“ lud dazu in den Kammersaal der Handwerkskammer für Ostfriesland ein, um über steuerliche Hürden und praktische Erfahrungen zu informieren.
Steuerliche Koordinierung als Erfolgsfaktor
Ein zentraler Aspekt der Veranstaltung war die Vermeidung rechtlicher und finanzieller Fehltritte. Fabian Kaukereit, Fachberater für Unternehmensnachfolge der Auricher Steuerkanzlei Rüst, Kämpfert, Kaukereit, beleuchtete in seinem Vortrag die „Steuerlichen Fallstricke der Unternehmensnachfolge“. Seine Kernbotschaft: Eine erfolgreiche Übergabe setzt eine präzise Abstimmung zwischen Erb‑, Gesellschafts- und Steuerrecht voraus.
Mangelnde Koordination in diesen Bereichen kann schwerwiegende Folgen haben, wie etwa:
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Pflichtteilskonflikte innerhalb der Familie.
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Zersplitterung des Betriebsvermögens.
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Ungeplante Aufdeckung stiller Reserven, die zu hohen Steuerlasten führen kann.
Kaukereit betonte, dass zentrale Fragen zur Verteilung von Stimmrechten, Erträgen und Haftung sowie zur Regelung von Abfindungen bereits im Vorfeld geklärt sein müssen. Eine strukturierte Checkliste half den Teilnehmenden, typische Risiken im Blick zu behalten.
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Praxisbericht: Der schrittweise Weg zur Übernahme
Wie die theoretischen Grundlagen in der Praxis umgesetzt werden können, schilderte Dan Koltermann von der DAKO Taxi und Mietwagen GmbH aus Wittmund. Seine Erfahrung zeigt, dass Zeit ein entscheidender Faktor ist. Koltermann, der 2020 „Ottis Taxi“ und 2025 „Taxi Janssen-Eilts“ übernahm, bereitete den Prozess über zwei Jahre hinweg gemeinsam mit seiner Frau vor.
Anstatt einer pauschalen Komplettübernahme entschied er sich für einen gezielten Erwerb einzelner Betriebsteile (Assets). Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Vorgänger sowie die Einbindung von Banken und Steuerberatern konnte ein solider Business- und Finanzierungsplan erstellt werden. Das Ergebnis ist eine gelungene Nachfolge, die Koltermann heute als durchweg positiv bewertet.
Unterstützung durch das Netzwerk Unternehmensnachfolge
Hinter der Veranstaltung steht das Netzwerk „Unternehmensnachfolge Ostfriesland“. Seit seiner Gründung im Jahr 2016 bündelt dieser Zusammenschluss die Kompetenzen von Wirtschaftsförderern, Banken, Kreishandwerkerschaften und Kammern. Ziel ist es, die Beratungsangebote in der Region zu koordinieren und Betriebsinhaber sowie Nachfolger bestmöglich zu unterstützen.
Beratung für Handwerksbetriebe Für Handwerkerinnen und Handwerker bietet die Handwerkskammer gezielte Unterstützung an. Als Ansprechpartnerin steht Svea Janssen zur Verfügung:
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Telefon: 04941 1797–29
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E‑Mail: s.janssen@hwk-aurich.de































