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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Stadt Leer: Ohlthaverstraße ab April voll gesperrt: Mehrere Bauabschnitte geplant
Vollsperrung der Ohlthaverstraße: Umfangreicher Straßenausbau ab April geplant
In Kürze beginnen in der Ohlthaverstraße umfassende Bauarbeiten. Aufgrund eines geplanten Straßenausbaus muss die Strecke gemäß § 45 StVO für den gesamten Durchgangsverkehr voll gesperrt werden. Die Maßnahme startet am 7. April 2026 und wird voraussichtlich bis zum 31. August 2026 andauern.
Durchführung in vier Bauabschnitten
Um die unvermeidbaren Beeinträchtigungen für den Verkehr so gering wie möglich zu halten, wurde die Baumaßnahme in mehrere Phasen unterteilt:
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1. und 2. Bauabschnitt (07. April bis 13. Juni 2026): Sanierung der Fahrbahnoberfläche zwischen Hermann-Lange-Ring und Hermann-Tempel-Ring.
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3. Bauabschnitt (14. Juni bis 25. Juli 2026): Arbeiten im Bereich vom Hermann-Tempel-Ring bis zum Wendekamp.
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4. Bauabschnitt (26. Juli bis 31. August 2026): Ausbau des Abschnitts vom Wendekamp bis zum Pastorenkamp.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Zeiträumen um Orientierungswerte handelt. Witterungsbedingte Verzögerungen oder bautechnische Unterbrechungen können zu Abweichungen im Zeitplan führen.
Informationen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer
Die betroffenen Anlieger erhalten zusätzlich zu dieser öffentlichen Bekanntmachung eine gesonderte schriftliche Information. Wer während der Bauphase zwingend auf sein Kraftfahrzeug angewiesen ist, wird gebeten, dieses rechtzeitig außerhalb der jeweiligen Sperrzonen abzustellen.
Die fußläufige Erreichbarkeit der Grundstücke bleibt während der gesamten Bauzeit garantiert. Auch Radfahrer können den Baustellenbereich weiterhin passieren.
Umleitung und Inkrafttreten
Für den Kraftfahrzeugverkehr wird eine Umleitung eingerichtet. Diese führt über folgende Straßen:
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Pastorenkamp
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Edzardstraße
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Wendekamp
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Hermann-Tempel-Ring
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Hermann-Lange-Ring
Die verkehrsbehördlichen Anordnungen treten offiziell mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
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Endspurt für „Blinkfüür 2026“: Jetzt ehrenamtliche Vorbilder im Landkreis vorschlagen
Endspurt für das „Blinkfüür 2026“: Jetzt noch ehrenamtliche Vorbilder vorschlagen
Das Ehrenamt ist der Leuchtturm unserer Gesellschaft – und genau dieses Engagement würdigt der Landkreis Leer auch in diesem Jahr wieder mit der Auszeichnung „Blinkfüür“. Wer Menschen kennt, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwohl einsetzen, hat nur noch wenig Zeit: Die Vorschlagsfrist endet am 30. April.
20 Jahre Anerkennung für herausragendes Engagement
Bereits zum 20. Mal in Folge wird der Preis an Personen verliehen, die in den Bereichen Kultur, Soziales, Sport oder innerhalb von Gruppen und Vereinen Herausragendes leisten. Der Name „Blinkfüür“ (Leuchtfeuer) symbolisiert dabei die richtungsweisende Funktion, die Freiwillige für das Zusammenleben in der Region einnehmen.
Der offizielle Startschuss für die diesjährige Runde fiel Anfang des Jahres durch den Initiativkreis, bestehend aus Landrat Matthias Groote, der Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Carsten Mohr von der Sparkasse LeerWittmund.
So können Vorschläge eingereicht werden
Bis Ende April können Bürgerinnen und Bürger ihre Favoriten nominieren. Wichtig ist dabei eine kurze Begründung, die Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie die besonderen Verdienste der Person hervorhebt.
Folgende Wege stehen für die Abgabe zur Verfügung:
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Online: Direkt über das Formular auf www.wirpackenfreiwilligan.de/Blinkfüür
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E‑Mail: An blinkfueuer@lkleer.de
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Post: Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur, Bergmannstr. 37, 26789 Leer
Auswahlverfahren und Verleihung
Nach Ende der Frist trifft eine Fachjury eine Vorauswahl, über die der Kreisausschuss abschließend entscheidet. Die feierliche Verleihung der Auszeichnungen ist für den Sommer 2026 geplant.
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Kostenlose Weiterbildung zum Vereinsmanager: Neue Termine für Ehrenamtliche
Professionalisierung im Ehrenamt: Neue Termine für die Weiterbildung zum Vereinsmanager
Die Anforderungen an die Führung und Organisation von Vereinen wachsen stetig. Um ehrenamtlich Engagierte – von Übungsleitern bis hin zu Vorstandsmitgliedern – optimal auf diese Herausforderungen vorzubereiten, bietet der Landkreis Leer erneut die kostenlose Weiterbildung zum “Vereinsmanager” an. Das Programm wird durch die Europäische Union und das Land Niedersachsen gefördert und vermittelt praxisnahes Fachwissen für die tägliche Vereinsarbeit.
Flexibilität durch modularen Aufbau
Die Weiterbildung umfasst insgesamt neun Module, die unabhängig voneinander gebucht werden können. Da die Inhalte nicht aufeinander aufbauen, ist ein individueller Einstieg jederzeit möglich. Die Themengebiete decken alle zentralen Aspekte einer modernen Vereinsführung ab:
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Strategische Vereinsführung und Organisationsentwicklung
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Fundraising und Finanzierungsmöglichkeiten
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Rechtliche Grundlagen sowie Haftungsfragen
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Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederakquise
Um den Teilnehmenden eine maximale Flexibilität zu bieten, findet der Unterricht in einer Mischung aus Online-Seminaren und Präsenzveranstaltungen statt.
Zertifikat und Bildungsurlaub
Wer die gesamte Weiterbildung im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten absolviert, erhält das offizielle Zertifikat “Vereinsmanager/in”. Besonders kompakt lässt sich dieses Wissen im Rahmen eines einstündigen Bildungsurlaubs vom 8. bis 12. Juni 2026 erwerben. Alternativ steht die Einzelbuchung spezifischer Module offen, um gezielt Wissen in ausgewählten Bereichen zu vertiefen.
Informationen und Anmeldung
Detaillierte Inhalte zu den einzelnen Modulen sowie das Anmeldeformular sind auf der Website des Landkreises verfügbar:
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Kontakt: Projektleiterin Anja Lücht steht für Rückfragen unter 0491 926 4047 oder per E‑Mail an ehrenamt@lkleer.de zur Verfügung.
Beitragsbild — Symbolfoto / KI
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