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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Lokal
Kreiswahlausschuss gibt Grünes Licht für Landrats-Trio und 42 Liste-Vorschläge
Demokratie in Aktion: Das Foto zeigt Andreas Frerichs aus Leer, wie er sein Wahlrecht wahrnimmt. Am Sonntag, den 13. September 2026, sind die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen aufgerufen, die Weichen für ihre Region neu zu stellen. Gewählt werden sowohl die hauptamtlichen Landräte und Bürgermeister als auch die Vertretungen auf kommunaler Ebene – von den Orts‑, Gemeinde- und Stadträten bis hin zum Kreistag.
Kreiswahlausschuss entscheidet: Wahlvorschläge für die Kreiswahlen im Landkreis Leer zugelassen
Grünes Licht für die Kommunalwahl im Landkreis Leer: Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 22. Juli 2026, offiziell über die Zulassung der Wahlvorschläge für die anstehende Landratswahl sowie die Wahl des Kreistages entschieden.
Drei Kandidaten treten zur Landratswahl an
Für das Amt der Landrätin bzw. des Landrats im Landkreis Leer wurden insgesamt drei Wahlvorschläge eingereicht. Der Kreiswahlausschuss hat alle drei Bewerber offiziell zur Wahl zugelassen:
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Matthias Groote (SPD)
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Jens Völker (FDP)
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Olaf Bade (parteilos)
42 Wahlvorschläge für die Kreistagswahl geprüft
Zur Ergänzung des Kreistages reichten 11 Wahlvorschlagsträger insgesamt 42 Wahlvorschläge ein. Der Ausschuss ließ den Großteil davon vollumfänglich zu.
Lediglich zwei formale Absagen mussten erteilt werden: Ein Bewerber der CDU im Wahlbereich II sowie ein Bewerber der FDP im Wahlbereich III konnten nicht zugelassen werden, da für sie die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht vorlagen.
Folgende Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber treten in den jeweiligen Wahlbereichen an:
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SPD: Wahlbereiche I bis V
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CDU: Wahlbereiche I bis V
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Bündnis 90/Die Grünen: Wahlbereiche I bis V
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AfD: Wahlbereiche I bis V
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FDP: Wahlbereiche I bis V
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BSW: Wahlbereiche I bis V
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Die Linke: Wahlbereiche I bis V
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MOIN: Wahlbereiche I, III, IV und V
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Einzelbewerber Adolf Junker: Wahlbereich II
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Moormerländer Wählergemeinschaft (MWG): Wahlbereich II
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Wählergemeinschaft Stimme des Bürgers Rhauderfehn: Wahlbereich V
Einteilung der fünf Wahlbereiche im Landkreis Leer
Für die Wahl des Kreistages ist das Kreisgebiet in fünf Wahlbereiche unterteilt:
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Wahlbereich I: Stadt Leer
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Wahlbereich II: Samtgemeinde Hesel, Gemeinde Moormerland
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Wahlbereich III: Samtgemeinde Jümme, Gemeinde Uplengen, Gemeinde Ostrhauderfehn
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Wahlbereich IV: Stadt Borkum, Gemeinde Bunde, Gemeinde Jemgum, Stadt Weener
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Wahlbereich V: Gemeinde Rhauderfehn, Gemeinde Westoverledingen
Wichtige Fakten zur Kommunalwahl am 13. September 2026
Die niedersächsischen Kommunalwahlen finden am Sonntag, den 13. September 2026, statt. An diesem Tag werden sowohl die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte als auch die Vertretungen auf kommunaler Ebene (Ortsräte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadträte und der Kreistag) gewählt.
Im Landkreis Leer sind aktuell rund 142.400 Bürgerinnen und Bürger Wahlberechtigt. Teilnahmeberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie alle EU-Bürgerinnen und ‑Bürger, die ihren Wohnsitz im Kreisgebiet haben. Das Wahlalter liegt bei 16 Jahren.
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Lokal
Bürgerinitiative fordert sofortiges Aus für Uranfabrik Lingen
Foto: Lars Hoff / .ausgestrahlt
Scharfer Protest gegen „Rosatom-Genehmigung“: BBU fordert sofortige Stilllegung der Uranfabrik Lingen
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) übt scharfe Kritik an der erteilten Genehmigung für die Brennelementefabrik in Lingen. Trotz jahrelanger, massiver Proteste gaben das Niedersächsische Umweltministerium, die Landesregierung sowie die Bundesregierung grünes Licht für die Produktion russischer Brennelemente. Der Umweltverband betont nun erneut: Die umstrittene Anlage kann und muss dauerhaft stillgelegt werden.
BBU kritisiert Landes- und Bundespolitik: Parallelen zu Hanau gezogen
Der BBU zeigt sich von der Entscheidung am 22. Juli 2026 tief enttäuscht. Nach Auffassung des BBU-Vorstandsmitglieds Udo Buchholz hätte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) die Genehmigung mit allen juristischen Mitteln verhindern müssen.
Buchholz verweist dabei auf ein historisches Vorbild aus den lateinischen 1990er-Jahren: Bereits Ende des letzten Jahrhunderts hatte der damalige hessische Umweltminister Joschka Fischer (Grüne) rechtliche Wege aufgezeigt, um die damaligen Brennelementefabriken im hessischen Hanau zu stoppen – diese Anlagen wurden schließlich dauerhaft stillgelegt.
Keine Laufzeitbegrenzung trotz Atomausstieg
In Lingen befindet sich die bundesweit letzte verbliebene Brennelementefabrik, die trotz des beschlossenen Atomausstiegs über keine gesetzliche Laufzeitbegrenzung verfügt.
Laut BBU sprechen gleich mehrere Sicherheits- und Umweltgründe für ein sofortiges Aus der Fabrik:
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Ungelöste Müllfrage: Wohin der in Lingen anfallende Uranmüll dauerhaft gelagert werden soll, ist nach wie vor ungeklärt.
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Mangelnder Schutz gegen Flugzeugabstürze: Die Anlage besitzt keinen ausreichenden Schutz gegen Flugzeugabstürze – eine besondere Risikolage, da sie sich nur wenige Flugsekunden vom militärischen Bombenabwurfgelände Nordhorn-Range entfernt befindet.
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Gefährliche Atomtransporte: Der laufende Betrieb verursacht regelmäßige Gefahrguttransporte. Buchholz kritisiert scharf, dass selbst Urantransporte direkt aus Russland in Lingen weiterhin zur Tagesordnung gehören.
Rund 150 Störfälle seit Inbetriebnahme
Erste Teile der Lingener Brennelementefabrik gingen bereits 1979 – vor fast 50 Jahren – an den Start. Bis Ende 2024 wurden in der Anlage rund 150 Störfälle registriert, darunter auch ein Brand mit erheblichen Auswirkungen.
Dass eine derart veraltete Fabrik nach wie vor produzieren dürfe und dadurch den deutschen Atomausstieg unterlaufe, bezeichnet der BBU als handfesten Skandal. Wäre die Anlage schon früher stillgelegt worden, hätte man sich die hochbrisante Debatte um den Einstieg des russischen Staatskonzerns Rosatom komplett ersparen können.
Breite Allianz fordert Aus für die Uranfabrik
In der Vergangenheit haben sich mehr als 350 Organisationen – darunter auch der niedersächsische Landesverband der Grünen – für das Ende der Lingener Brennelementefabrik ausgesprochen.
Der BBU, in dem auch regionale emsländische Bürgerinitiativen vertreten sind, erneuert daher seine Kernforderung: Die Kooperation mit Rosatom zur Fertigung russischer Brennelemente muss umgehend unterbunden und die gesamte Fabrik gestoppt werden. Rechtlich sei dies möglich, es fehle allein am politischen Willen.
Über den BBU
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU) mit Sitz in Bonn wurde 1972 gegründet und fungiert als Dachverband für zahlreiche Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und Einzelmitglieder. Der Verband setzt sich unter anderem für den weltweiten Atomausstieg, umweltfreundliche Verkehrs- und Energiekonzepte sowie gegen CO₂-Endlagerung und Fracking ein.
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Weiterführende Dokumente & Quellen:

Lokal
Atom-Deal trotz Putin-Kritik: Umstrittene Fertigung in Lingen genehmigt
Russische Brennelemente in Lingen: Umstrittene Fertigung unter strengen Auflagen genehmigt
Das Niedersächsische Umweltministerium hat die Erweiterung der Brennelementefabrik der Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen genehmigt. Künftig dürfen dort hexagonale Brennelemente russischen Typs in Lizenzfertigung mit dem russischen Atomkonzern TVEL hergestellt werden. Während der Bund rechtlich grünes Licht gab, übt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer scharfe Kritik an der Entscheidung.
Grünes Licht durch Bundesaufsicht – Keine rechtliche Handhabe zur Ablehnung
Die Genehmigung erlaubt es der ANF – einer Tochtergesellschaft der französischen Framatome GmbH –, in Lingen Brennelemente für osteuropäische Druckwasserreaktoren (VVER-Typ) zu fertigen. Die Fertigung erfolgt unter Einsatz russischer Lizenzen und Technik im Rahmen einer Kooperation mit dem russischen Staatskonzern TVEL/Rosatom.
Obwohl der Schritt angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine politisch hochumstritten ist, stellte das Bundesumweltministerium in einem bundesaufsichtlichen Schreiben klar: Nach der aktuellen sicherheitstechnischen Einschätzung der Bundesbehörden zu Spionage- und Sabotagerisiken existiert keine atomrechtliche Grundlage, um die Genehmigung zu versagen oder zeitlich zu befristen. Da das Land Niedersachsen im Auftrag des Bundes handelt, war das Umweltministerium an diese Weisung gebunden.
Umweltminister Meyer übt scharfe Kritik: „Politisch grundfalsch“
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) distanzierte sich deutlich von dem Schritt:
„Ich habe immer gesagt, dass ich Geschäfte und eine enge Kooperation mit Putins Atomkonzern für grundfalsch halte. Es muss darum gehen, Abhängigkeiten von Russland gerade im sensiblen Atomsektor zu verringern und nicht zu erhöhen.“
Meyer verwies auf Warnungen aus der Ukraine und betonte, dass der direkt dem Kreml unterstellte Rosatom-Konzern in Kriegshandlungen verwickelt sei. Zudem zeigten Beispiele aus anderen Staaten, dass die Herstellung hexagonalere Brennelemente auch ohne russische Beteiligung technisch möglich sei. Dass der EU-Sektor für russisches Uran und Kernbrennstoffe nach wie vor nicht sankioniert ist, bezeichnete der Minister als fatales Signal für die angestrebte Energieunabhängigkeit Europas.
Bedenken der Öffentlichkeit und langwieriges Prüfverfahren
Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus:
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Öffentlichkeitsbeteiligung: Im Rahmen des Verfahrens gingen knapp 11.000 Einwendungen aus der Bevölkerung ein.
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Erörterungstermin: Im November 2024 fand in Lingen eine dreitägige mündliche Anhörung statt.
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Sicherheitsbewertung: Nach intensiven Abstimmungen zwischen Land und Bund zur inneren und äußeren Sicherheit bewertete die Bundesregierung die Risiken abschließend so, dass die Genehmigung nicht verweigert werden konnte.
Strenge Sicherheitsauflagen gegen Spionage und Sabotage
Um mögliche Gefahren abzuwenden, ist die Genehmigung an umfassende Auflagen gebunden:
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Betretungsverbot: Angehörigen der russischen Konzerne TVEL und Rosatom sowie deren Beauftragten ist das Betreten der Anlage grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind nur in eng begrenzten Einzelfällen unter Begleitung der Aufsichtsbehörde gestattet.
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IT-Trennung & Prüfungen: Hard- und Software der russischen Lizenzmaschinen müssen extern überprüft werden. Sie dürfen keine Verbindung zur sonstigen IT/OT-Infrastruktur der Fabrik besitzen.
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100-%-Kontrolle: Aus Russland angelieferte Gadolinium-Brennstäbe müssen mittels Aktiv- und Passivscannern im Vier-Augen-Prinzip vollständig auf Manipulationen untersucht werden.
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Personalschulungen: Mitarbeiter der ANF werden regelmäßig für den Schutz vor Spionage- und Sabotageversuchen sensibilisiert.
Transparenz vor Bekanntmachung
Aus Gründen der Transparenz hat das Niedersächsische Umweltministerium den vollständigen Genehmigungsbescheid bereits vor der offiziellen Veröffentlichung im Bundesanzeiger auf seiner Website umwelt.niedersachsen.de zur Einsicht bereitgestellt.
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