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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Bundespolizei Bunde: Anja Troff-Schaffarzyk begleitet Grenzkontrollen und kritisiert bauliche Mängel
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk sprach mit dem Polizeidirektor Michael Schimkatis über die alltäglichen Abläufe und Herausforderungen bei der Bundespolizei Bunde, insbesondere erneut über die baulichen Mängel der Dienststelle. Foto: Bundespolizei
Bundespolizei Bunde: Anja Troff-Schaffarzyk begleitet Grenzkontrollen und kritisiert bauliche Mängel
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk hat bei einer mehrstündigen Hospitation die Arbeit der Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze kennengelernt. Neben den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen standen moderne Polizeidrohnen, die personelle Situation und erhebliche bauliche Mängel der Dienststelle im Mittelpunkt.
Bunde. Wie arbeitet die Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze, welche technischen Möglichkeiten kommen zum Einsatz und vor welchen Herausforderungen stehen die Polizeikräfte vor Ort? Diesen Fragen ist die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk bei einer mehrstündigen Hospitation bei der Bundespolizei in Bunde nachgegangen. Dabei begleitete sie die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen und tauschte sich mit den Einsatzkräften über deren Arbeitsalltag aus.
Ziel des Besuchs war es, sich direkt vor Ort ein Bild von den Abläufen und Anforderungen des grenzpolizeilichen Einsatzes zu machen. Statt im Plenarsaal in Berlin verbrachte die Abgeordnete mehrere Stunden an der deutsch-niederländischen Grenze.
Austausch mit Polizeidirektor Michael Schimkatis
Im Rahmen des Besuchs sprach Anja Troff-Schaffarzyk mit Polizeidirektor Michael Schimkatis, dem Leiter der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, über die aktuelle Einsatzlage und die personelle Situation der Bundespolizei. Auch die technischen Möglichkeiten bei der Überwachung des Grenzraums waren Thema des Gesprächs.
Besondere Aufmerksamkeit galt den erheblichen baulichen Mängeln der Dienststelle in Bunde. Nach Angaben im Zusammenhang mit dem Besuch entspricht der aktuelle Zustand der Liegenschaft nicht den zeitgemäßen Anforderungen an eine Polizeidienststelle. Eine dringende Verbesserung sei erforderlich, um angemessene Bedingungen für die Unterbringung der eingesetzten Polizeikräfte zu schaffen.
Damit standen neben den unmittelbaren Aufgaben der Grenzkontrolle auch die Rahmenbedingungen im Mittelpunkt, unter denen die Beamtinnen und Beamten ihren Dienst leisten.
Polizeidrohnen sollen die Grenzüberwachung unterstützen
Besonders beeindruckt zeigte sich Anja Troff-Schaffarzyk von der Vorführung einer Polizeidrohne. Die Bundespolizei erprobt deren Einsatz derzeit zur Aufklärung und Überwachung im Grenzgebiet.
Die moderne Technik soll dabei helfen, die Lage im Grenzraum schneller zu erfassen und die verfügbaren Einsatzkräfte gezielter einzusetzen.
„Der Einsatz von Drohnen zeigt, wie wichtig moderne Technik für eine effiziente und zielgerichtete Grenzüberwachung ist“, erklärte die Bundestagsabgeordnete.
Gleichzeitig betonte sie, dass der Einsatz solcher Technik stets innerhalb rechtsstaatlicher Standards und unter Achtung der Grundrechte erfolgen müsse.
Abgeordnete begleitet mobile Grenzkontrolle
Im Anschluss an die Gespräche begleitete Anja Troff-Schaffarzyk die Bundespolizeibeamten bei einer mobilen Grenzkontrolle. Dadurch erhielt sie einen unmittelbaren Einblick in die täglichen Arbeitsabläufe und die praktischen Herausforderungen des grenzpolizeilichen Einsatzes.
Die Abgeordnete würdigte dabei insbesondere die Professionalität und das Engagement der Einsatzkräfte.
„Dieser Einblick hat mir gezeigt, mit welcher Professionalität und welchem persönlichen Einsatz die Kolleginnen und Kollegen vor Ort ihre Arbeit wahrnehmen. Oft unter hohem Druck und mit Herausforderungen, aber immer mit großer Verantwortung“, sagte Anja Troff-Schaffarzyk.
Sie zollte den Beamtinnen und Beamten ausdrücklich ihren Respekt für ihre Arbeit, die teilweise unter schwierigen Bedingungen stattfinde.
Gute Ausstattung und angemessene Arbeitsbedingungen gefordert
Nach der Hospitation unterstrich die SPD-Bundestagsabgeordnete die Bedeutung einer gut ausgestatteten und handlungsfähigen Bundespolizei für die innere Sicherheit und den Grenzschutz. Dazu gehören aus ihrer Sicht sowohl moderne technische Möglichkeiten als auch geeignete Rahmenbedingungen für die eingesetzten Polizeikräfte.
Die bei dem Besuch angesprochenen baulichen Mängel der Dienststelle in Bunde verdeutlichen dabei die Bedeutung der Infrastruktur für die tägliche Polizeiarbeit.
Anja Troff-Schaffarzyk kündigte an, sich auch weiterhin in Berlin für eine gut ausgestattete Bundespolizei einzusetzen. Abschließend dankte sie den Beamtinnen und Beamten für ihre Arbeit und ihr Engagement, das sie teilweise unter schwierigen Bedingungen leisten.
Der Besuch bot der Abgeordneten damit Einblicke in die praktische Umsetzung der Grenzkontrollen, den möglichen Einsatz neuer Überwachungstechnik und die Herausforderungen, mit denen die Bundespolizei im Grenzraum konfrontiert ist.
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Friesenbrücke: Neue Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer – wann die Brücke geöffnet wird
Friesenbrücke: Neue Informationen zu den Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer
Friesenbrücke zwischen Weener und Westoverledingen: Geh- und Radweg montags bis samstags von 6.14 bis 22.42 Uhr und sonntags von 7.14 bis 22.42 Uhr nutzbar. Brückenöffnungen für den Schiffsverkehr erfolgen bei Bedarf in bestimmten Zeitfenstern.
Für die Nutzung der Friesenbrücke gibt es neue Informationen zu den Zeiten, in denen Fußgänger und Radfahrer die Brücke überqueren können. Der Geh- und Radweg ist an sechs Tagen in der Woche bereits ab 6.14 Uhr geöffnet. Sonntags beginnt die Nutzungszeit um 7.14 Uhr. An allen Tagen ist die Überquerung bis 22.42 Uhr möglich.
Friesenbrücke: Diese Nutzungszeiten gelten
Die Friesenbrücke kann von Fußgängern und Radfahrern zu folgenden Zeiten genutzt werden:
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Montag bis Samstag: 6.14 bis 22.42 Uhr
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Sonntag: 7.14 bis 22.42 Uhr
Innerhalb dieser Nutzungszeiten kann die Brücke in bestimmten Zeitfenstern geöffnet werden, wenn Schiffe passieren müssen. Damit wird der erforderliche Schiffsverkehr ermöglicht.
Brückenöffnung für den Schiffsverkehr zwischen Minute 50 und Minute 14
Wenn eine Öffnung der Friesenbrücke erforderlich ist, erfolgt diese im Zeitfenster von Minute 50 einer Stunde bis Minute 14 der darauffolgenden Stunde.
Wichtig ist dabei: Bei diesen Angaben handelt es sich nicht um feste Öffnungszeiten, sondern um Zeiträume, in denen eine Öffnung bei Bedarf möglich ist. Ob die Brücke tatsächlich geöffnet wird, hängt davon ab, ob ein Schiff passieren muss.
Ist keine Durchfahrt für ein Schiff erforderlich, bleibt die Friesenbrücke geschlossen und kann von Fußgängern und Radfahrern durchgängig genutzt werden.
Friesenbrücke: Nutzung abhängig vom Schiffsverkehr
Für Fußgänger und Radfahrer bedeutet diese Regelung, dass die Friesenbrücke während der angegebenen Nutzungszeiten grundsätzlich zur Verfügung steht. Unterbrechungen sind möglich, wenn eine Schiffspassage eine Öffnung der Brücke erforderlich macht.
Wer die Friesenbrücke für eine Überquerung nutzen möchte, sollte deshalb berücksichtigen, dass die genannten Zeitfenster für mögliche Brückenöffnungen keine verbindlichen Öffnungszeiten darstellen. Entscheidend ist, ob tatsächlich Schiffsverkehr die Öffnung notwendig macht.
Die neuen Informationen schaffen damit Klarheit über die regulären Nutzungszeiten des Geh- und Radwegs sowie über die Zeiträume, in denen eine Öffnung der Friesenbrücke für den Schiffsverkehr erfolgen kann.
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Drogenhandel in Leer: Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe von sechseinhalb Jahren
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe von sechseinhalb Jahren für Mann aus Leer
Das Urteil gegen einen heute 40-jährigen Mann aus Leer wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die vom Landgericht Aurich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Lediglich bei der Einziehungsentscheidung nahm das höchste deutsche Strafgericht eine geringfügige Änderung vor.
Landgericht Aurich verurteilt Mann aus Leer in zwölf Fällen
Ein heute 40-jähriger Mann aus Leer muss eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verbüßen. Das Urteil der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich vom 12. Februar 2026 ist inzwischen rechtskräftig.
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen schuldig gesprochen. Dafür verhängte die Strafkammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 11 KLs 31/24 geführt.
Angeklagter legt Revision ein
Gegen das Urteil des Landgerichts Aurich legte der Angeklagte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mit diesem Rechtsmittel können gerichtliche Entscheidungen auf Rechtsfehler überprüft werden.
Der Bundesgerichtshof befasste sich daraufhin mit dem Urteil und überprüfte die Entscheidung des Landgerichts Aurich.
Bundesgerichtshof ändert Einziehungsentscheidung geringfügig
Mit Beschluss vom 13. August 2026 bestätigte der Bundesgerichtshof die verhängte Haftstrafe im Wesentlichen. Das Urteil wurde lediglich hinsichtlich der Einziehungsentscheidung in geringem Umfang abgeändert.
Im Übrigen ergab die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Deshalb verwarf das Gericht die weitergehende Revision.
Das Revisionsverfahren wurde beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen 7 StR 38/26 geführt.
Urteil wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Damit bleibt die vom Landgericht Aurich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten bestehen.
Der Bundesgerichtshof bestätigte somit die Verurteilung des Mannes aus Leer wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen. Die geringfügige Änderung betrifft ausschließlich die Einziehungsentscheidung.
Aktenzeichen: Landgericht Aurich: 11 KLs 31/24; Bundesgerichtshof: 7 StR 38/26.
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