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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Zeitungsgruppe Ostfriesland: Bundeskartellamt genehmigt Übernahme durch NOZ/mh:n Mediengruppe
Zusammenschluss trotz möglicher Wettbewerbsprobleme in Ostfriesland freigegeben – im Rheiderland entfällt der bisherige Wettbewerb zwischen zwei regionalen Tageszeitungen
Leer/Osnabrück, Oktober 2026 – Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an der Zeitungsgruppe Ostfriesland (ZGO) mit Sitz in Leer durch die NOZ/mh Mediengruppe aus Osnabrück freigegeben. Die Entscheidung fiel am 21. Oktober 2026 im Vorprüfverfahren. Nach Einschätzung der Wettbewerbsbehörde könnte der Zusammenschluss in einzelnen Regionen Ostfrieslands zu erheblichen Wettbewerbsproblemen führen. Eine Untersagung ist nach den gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht möglich, weil die maßgebliche Umsatzschwelle nicht erreicht wird.
Diese Tageszeitungen gehören zur Zeitungsgruppe Ostfriesland
Die Zeitungsgruppe Ostfriesland gibt mehrere regionale Tageszeitungen heraus. Dazu gehören:
-
die „Ostfriesen-Zeitung“
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die „Ostfriesischen Nachrichten“
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der „General-Anzeiger“
-
die „Borkumer Zeitung“
Die NOZ/mh Mediengruppe verbreitet im Nordwesten Deutschlands unter anderem die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Im südlichen Ostfriesland gehört außerdem die „Rheiderland Zeitung“ zu ihrem Angebot.
Bis vor Kurzem gehörte auch der im nördlichen Ostfriesland erscheinende „Ostfriesische Kurier“ zur NOZ/mh Mediengruppe. Diese Zeitung wurde zum 1. September 2026 an die OM-Mediengruppe veräußert.

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Bundeskartellamt sieht erhebliche Wettbewerbsprobleme
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte zur Entscheidung:
„Wir haben den Zusammenschluss freigegeben, obwohl er in einzelnen Regionen Ostfrieslands zu erheblichen Wettbewerbsproblemen führen könnte. Im Rheiderland würde der bisherige Wettbewerb zwischen zwei regionalen Tageszeitungen sogar vollständig entfallen.“
Gleichzeitig verwies Mundt auf die gesetzlichen Grenzen der Fusionskontrolle. Erreichten die betroffenen Märkte eine bestimmte Umsatzschwelle nicht, könne das Bundeskartellamt einen Zusammenschluss grundsätzlich nicht untersagen. Das sei bei der geplanten Übernahme der Fall.
Warum die Übernahme trotz Bedenken genehmigt werden musste
Entscheidend ist die sogenannte Bagatellmarktschwelle im Fusionskontrollrecht. Bei Zusammenschlüssen im Zeitungsbereich untersucht das Bundeskartellamt sowohl den Wettbewerb um Leserinnen und Leser als auch den Wettbewerb um Anzeigenkunden.
Grundsätzlich kann die Behörde einen Zusammenschluss nicht untersagen, wenn die Umsätze auf den betroffenen Märkten im letzten Kalenderjahr insgesamt weniger als 20 Millionen Euro betrugen. Diese Regelung ergibt sich aus § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Für Zeitungen und Zeitschriften gelten allerdings besondere Berechnungsregeln: Ihre Umsätze werden bei der Ermittlung der Schwelle mit dem Faktor vier multipliziert. Dadurch kann eine Untersagung bei Zeitungsmärkten bereits ab einem tatsächlichen gemeinsamen Marktvolumen von fünf Millionen Euro möglich sein.
Auch diese Schwelle wird im vorliegenden Fall nach Angaben des Bundeskartellamtes nicht erreicht. Deshalb konnte die Behörde die Übernahme trotz der möglichen Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht untersagen.
Rheiderland: Wettbewerb zwischen zwei Tageszeitungen entfällt
Besonders deutlich sind die Auswirkungen im Rheiderland. Dort ist die „Ostfriesen-Zeitung“ bislang der einzige Wettbewerber der „Rheiderland Zeitung“.
Durch die Übernahme gehören künftig beide Zeitungen zur selben Unternehmensgruppe. Damit entfällt der bisherige Wettbewerb zwischen den beiden regionalen Tageszeitungen.
Die Entscheidung betrifft somit nicht nur die Eigentümerstruktur der Zeitungsverlage, sondern auch die Wettbewerbssituation auf einem regionalen Zeitungsmarkt.
Wettbewerb im nördlichen Ostfriesland ebenfalls Thema
Auch der Zeitungsmarkt im nördlichen Ostfriesland rund um die Stadt Norden und den früheren Landkreis Norden wurde im Verfahren betrachtet.
Dort steht der „Ostfriesische Kurier“ im Wettbewerb mit den ZGO-Titeln „Ostfriesen-Zeitung“ und „Ostfriesische Nachrichten“.
Ob dieses Wettbewerbsverhältnis durch den Verkauf des „Ostfriesischen Kuriers“ an die OM-Mediengruppe erhalten bleibt, ließ das Bundeskartellamt bei der Bewertung der geplanten Übernahme offen.
Der Grund: Selbst wenn die NOZ/mh Mediengruppe weiterhin Einfluss auf den „Ostfriesischen Kurier“ hätte, wäre eine Untersagung des Zusammenschlusses aufgrund der nicht erreichten gesetzlichen Mindest-Umsatzschwelle nicht möglich gewesen.
Entscheidung mit Folgen für den regionalen Zeitungsmarkt
Mit der Freigabe der Mehrheitsbeteiligung wird die Zeitungsgruppe Ostfriesland künftig Teil der NOZ/mh Mediengruppe. Das Bundeskartellamt hat dabei mögliche Wettbewerbsprobleme in einzelnen Regionen berücksichtigt, sah aufgrund der gesetzlichen Umsatzgrenzen jedoch keine Möglichkeit, den Zusammenschluss zu untersagen.
Besonders im Rheiderland verändert sich die Wettbewerbssituation: Die „Ostfriesen-Zeitung“ und die „Rheiderland Zeitung“, die bislang miteinander im Wettbewerb standen, gehören künftig derselben Unternehmensgruppe an.
Quelle: Bundeskartellamt — Oktober 2026.

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Westoverledingen sucht zwei neue Schiedspersonen ab April 2027 – Bewerbung bis 6. November möglich
Die Gemeinde Westoverledingen sucht zum 1. April 2027 zwei neue Schiedspersonen. Gesucht werden engagierte und integre Personen, die bei kleineren Rechtsstreitigkeiten und Nachbarschaftskonflikten vermitteln möchten. Interessierte können sich noch bis zum 6. November 2026 bewerben.
Schiedspersonen vermitteln bei Streitigkeiten
Schiedsfrauen und Schiedsmänner übernehmen eine wichtige Aufgabe bei der außergerichtlichen Konfliktlösung. Sie helfen dabei, Streitigkeiten in kleineren Rechtsangelegenheiten und Bagatellfällen beizulegen. Dadurch lassen sich häufig kostspielige und zeitaufwendige Gerichtsverfahren vermeiden.
Besonders oft geht es bei der Tätigkeit um Streitfragen im Nachbarschaftsrecht. Die Schiedspersonen treffen dabei keine eigenen Entscheidungen über den Streitfall. Stattdessen versuchen sie, zwischen den beteiligten Parteien zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Sie nehmen damit die Rolle neutraler Mittler ein.
Spezielle Vorkenntnisse sind für die Übernahme des Schiedsamtes nicht zwingend erforderlich. Für die Vorbereitung auf die Tätigkeit können Seminarangebote zu verschiedenen Themen wahrgenommen werden.
Ehrenamt mit einer Wahlzeit von fünf Jahren
Das Schiedsamt wird ehrenamtlich und für einen festgelegten Zeitraum ausgeübt. Der Rat der Gemeinde Westoverledingen wählt die Schiedspersonen für eine Wahlzeit von fünf Jahren. Anschließend bestätigt das Amtsgericht Leer die gewählte Schiedsperson.
Die Gemeinde ist in zwei Schiedsamtsbereiche unterteilt. Für jeden Bereich wird eine geeignete Person gesucht. Beide Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig.
Diese Ortschaften gehören zu den Schiedsamtsbereichen
Schiedsamtsbereich Nord:
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Breinermoor
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Driever
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Esklum
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Folmhusen
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Grotegaste
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Großwolde
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Ihren
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Ihrhove
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Steenfelde
Schiedsamtsbereich Süd:
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Flachsmeer
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Mitling-Mark
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Völlen
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Völlenerfehn
-
Völlenerkönigsfehn
Bewerben können sich geeignete und integre Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und im jeweiligen Schiedsamtsbereich wohnen.
Bewerbung bis zum 6. November 2026 möglich
Wer sich für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsperson interessiert, kann sich noch bis zum 6. November 2026 bei der Gemeinde Westoverledingen melden.
Weitere Auskünfte erteilt Florian Tautrich unter der Telefonnummer 04955/933–190 oder per E‑Mail an Florian.Tautrich@westoverledingen.de.
Die Gemeinde sucht damit zwei Personen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, Konfliktparteien zusammenzubringen und einen Beitrag zu einem guten Miteinander in Westoverledingen zu leisten.

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Stadtmeisterschaft im Seniorenskat 2026 in Leer: Geldpreise für die besten Skatspieler
Stadtmeisterschaft im Seniorenskat: In Leer wird um Geldpreise gespielt
Skatfreunde ab 60 Jahren sind am Mittwoch, 25. November 2026, zur Stadtmeisterschaft im Seniorenskat nach Leer eingeladen. Im Sportheim des SC 04 Leer stehen spannende Kartenrunden, ein sportlicher Wettbewerb und attraktive Geldpreise auf dem Programm.
Die Stadt Leer (Ostfriesland) veranstaltet gemeinsam mit dem Seniorenbüro der Stadt Leer die diesjährige Stadtmeisterschaft im Seniorenskat für Teilnehmer ab 60 Jahren. Beginn ist um 14 Uhr im Sportheim des SC 04 Leer, An den Gärten 10, 26789 Leer.
Auf die erfolgreichen Skatspieler warten Geldpreise in Höhe von 60 Euro für den ersten Platz, 50 Euro für den zweiten Platz und 40 Euro für den dritten Platz. Entscheidend für die Platzierungen ist das Gesamtergebnis aus beiden Spielserien. Damit haben die Teilnehmer über den gesamten Wettbewerb hinweg die Möglichkeit, ihr Können unter Beweis zu stellen.
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Zwei Serien mit jeweils 32 Spielen
Gespielt wird nach dem Modus 2 x 32 Spiele. Das Startgeld beträgt 10 Euro pro Teilnehmer. Die Startgelder werden vollständig wieder ausgeschüttet: 50 Prozent der Einnahmen werden in der ersten und 50 Prozent in der zweiten Serie ausgezahlt. Zusätzlich gilt durchgehend ein Strafgeld von 0,50 Euro.
Da die Teilnehmerzahl auf maximal 52 Personen begrenzt ist, empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung.
Anmeldung und Kontakt
Interessierte Skatspieler können sich bei Walter Lübbehüsen anmelden. Für die Anmeldung stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
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Telefon: 0491 71971
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E‑Mail: walter-luebbehuesen@t‑online.de
Die Stadt Leer und das Seniorenbüro mit Heike Leimke und Carina Padeken wünschen allen Teilnehmern einen gelungenen Nachmittag, spannende Spiele und natürlich allzeit „Gut Blatt“.
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