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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Mobilfunk neu vermessen: Wie der Landkreis Leer Funklöcher gezielt bekämpft
Landkreis Leer: Schwächen im Mobilfunk beheben
Datenmessung huckepack auf Müllwagen mit wertvollen Ergebnissen
Müllwagen als Datensammler
Die Idee: Müllfahrzeuge, die ohnehin fast jede Straße abfahren, mit Messboxen auszustatten. Im Auftrag des Landkreises führte das Unternehmen STF ITech aus Dülmen diese Messungen durch. Die Boxen, ausgestattet mit SIM-Karten aller Netzbetreiber, erfassten kontinuierlich Daten zur Mobilfunkqualität – Woche für Woche. Auf einer Strecke von 10.000 Kilometern kamen beeindruckende 680.000 Messwerte zusammen.
Detaillierte Einblicke in die Netzqualität
Die Ergebnisse liefern präzise Einblicke in die Stärken und Schwächen der Mobilfunknetze. Erfasst wurden Schwankungen durch Faktoren wie Vegetationswechsel, Verkehrsaufkommen, Netzüberlastungen und temporäre Störungen. Das Amt für Digitalisierung und Wirtschaft des Landkreises präsentierte die Ergebnisse in seinem Jahresbericht: „Wir wissen jetzt genau, wo Handlungsbedarf besteht und können mit den Netzbetreibern finanzierte Gespräche führen“, erklärt Landrat Matthias Groote.
Erste Erfolge durch gezielte Verhandlungen
Auf Basis der erhobenen Daten hat der Landkreis den Dialog mit Telekom, Vodafone, Telefónica und anderen Betreibern aufgenommen. Bereits Mitte 2024 fand ein erster Austausch statt, der laut Groote „sehr positiv“ verlief. Die Messergebnisse wurden auch an die Städte und Gemeinden weitergegeben, um die Standortsuche für neue Funkmasten koordiniert anzugehen.
Nachahmer in der Region
Die Nachbarkreise Aurich und Wittmund folgen dem Beispiel des Landkreises Leer und führen ähnliche Messungen durch. Dieses Vorgehen ist bundesweit einzigartig. STF ITech sieht hierin einen Weg, auch auf Bundes- und Landesebene Aufmerksamkeit für die Verbesserung des Mobilfunks zu gewinnen.
Ein Musterbeispiel für innovative Problemlösung
Mit der Kombination aus präziser Datenerhebung und strategischer Verhandlungsführung hat der Landkreis Leer einen wegweisenden Ansatz geschaffen. Die Erkenntnisse aus dem Projekt könnten eine Blaupause für andere Regionen sein, um Funklöcher zu schließen und die Mobilfunkversorgung nachhaltig zu verbessern.
Die Erfolgsbilanz 2024 zeigt: Wo innovative Ideen und entschlossenes Handeln zusammentreffen, lassen sich selbst langjährige Herausforderungen wie die Mobilfunkversorgung meistern.
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„Zukunft Volkswagen“: Emden bleibt Schlüsselstandort für Elektromobilität
Der Standort Emden bleibt ein zentraler Baustein in Volkswagens Strategie für die Elektromobilität. Mit der Produktion des ID.7 (Limousine und Tourer) sowie des ID.4 nach dem Facelift sichert sich das Werk langfristig eine Schlüsselrolle. Diese Entscheidung ist Teil der Vereinbarung „Zukunft Volkswagen“, die den Konzern fit für die Zukunft macht und gleichzeitig Arbeitsplätze in der neuen Region stärkt.
Einigung erzielt: Die Volkswagen AG stellt sich strategisch und wettbewerbsfähig für die Zukunft auf
Die zentralen Vereinbarungen umfassen eine erhebliche Reduzierung der Produktionskapazitäten, eine Neuausrichtung der deutschen Werke, eine signifikante Kostensenkung sowie eine sozialverträgliche Beschäftigungssicherung. Diese Maßnahmen sollen die Marke Volkswagen Pkw bis 2030 zur weltweit technologisch führenden Volumenmarke machen und die wirtschaftliche Stabilität der Volkswagen AG sichern.
Schlüsselvereinbarungen der „Zukunft Volkswagen“-Strategie
1. Volkswagen Pkw: Technologischer Vorreiter bis 2030
Das erklärte Ziel der Einigung ist es, die Marke Volkswagen Pkw bis 2030 zum global technologisch führenden Volumenhersteller zu entwickeln. Dieser Anspruch erstreckt sich auf innovative Antriebe, modernste Produktionsmethoden und eine umfassende Digitalisierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden umfangreiche Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie in die Modernisierung der Werke getätigt. Gleichzeitig schafft die Vereinbarung die wirtschaftlichen Voraussetzungen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und nachhaltiges Wachstum zu gewährleisten.
2. Kostenoptimierung: Mehr als 15 Milliarden Euro pro Jahr
Ein zentraler Bestandteil der Vereinbarung ist die nachhaltige Senkung der Kosten. Bis 2030 sollen mehr als 15 Milliarden Euro pro Jahr eingespart werden. Die größten Highlights kommen aus den Bereichen:
- Arbeitskosten: Eine jährliche Reduzierung um 1,5 Milliarden Euro.
- Strukturelle Maßnahmen: Reduzierung von Produktionskapazitäten und Optimierung der Werksauslastung.
- Effizienzsteigerungen: wichtig bei Entwicklungs- und Produktionskosten.
Diese Maßnahmen ermöglichen eine wettbewerbsfähige Kostenstruktur und sichern gleichzeitig die Zukunft der deutschen Produktionsstandorte.
3. Kapazitätsanpassungen: 734.000 Einheiten weniger
Die technischen Produktionskapazitäten der deutschen Werke werden um 734.000 Einheiten reduziert. Dieser Schritt ist eine Reaktion auf den rückläufigen Automobilmarkt in Europa und den wachsenden internationalen Wettbewerb. Die Anpassung schafft Spielraum für Investitionen in neue Technologien und Produkte.
4. Sozialverträglicher Stellenabbau und Beschäftigungssicherung
Die Vereinbarung sieht einen sozialverträglichen Abbau von mehr als 35.000 Stellen bis 2030 an den deutschen Standorten vor. Im Gegenzug wurde eine verlängerte Beschäftigungssicherung für die verbleibende Belegschaft bis Ende 2030 vereinbart. Diese Maßnahmen werden durch freiwillige Programme, Vorruhestandsregelungen und natürliche Fluktuation umgesetzt, um Härten für die Mitarbeitenden zu vermeiden.
Werksspezifische Maßnahmen: Neuausrichtung der deutschen Standorte
Wolfsburg
- Produktion:
- Wolfsburg wird durch die Produktion von ID.3 und CUPRA geboren für die Zukunft gestärkt.
- Die Golf-Produktion wird ab 2027 nach Puebla, Mexiko, verlegt, wodurch die Kapazitäten in Wolfsburg auf zwei Montagelinien konzentriert werden.
- Zukünftige Modelle wie der elektrische Golf und ein weiteres Elektrofahrzeug auf der SSP-Plattform sichern den Standort langfristig.
- Technische Entwicklung:
- Bis 2030 werden rund 4.000 Stellen abgebaut. Gleichzeitig wird die Technische Entwicklung neu strukturiert, um effizienter zu arbeiten und die Innovationskraft zu stärken.
Emden
- Der Standort Emden bleibt wichtiger Produktionsstandort für die Modelle ID.7 (Limousine und Tourer) sowie den ID.4.
Osnabrück
- Die Fertigung des T‑Roc Cabrio wird bis 2027 fortgeführt. Anschließend wird der Standort für neue Nutzungen geprüft.
Zwickau
- Zwickau bleibt Produktionsstandort für den Audi Q4 e‑tron und dessen Sportback-Version.
- Ab 2027 wird die Fahrzeugproduktion auf eine Linie reduziert. Zudem wird der Standort um Geschäftsfelder im Bereich „Circular Economy“ erweitert.
Dresden
- Die Fahrzeugfertigung in der Gläsernen Manufaktur wird Ende 2025 eingestellt. Alternativen, einschließlich Kooperationen mit Dritten, werden geprüft.
Volkswagen Nutzfahrzeuge: Fokus auf Zukunftsprodukte
Das Werk Hannover bleibt der zentrale Standort für den ID.Buzz und den Multivan. Parallel werden Maßnahmen zur Reduzierung der Fabrikkosten umgesetzt, um Mittel für zukünftige Investitionen in elektrische und nachhaltige Mobilitätslösungen freizusetzen.
Volkswagen Group Components: Effizienz und Skaleneffekte
Die Komponentenwerke der Volkswagen AG in Kassel, Braunschweig, Salzgitter, Hannover, Wolfsburg und Chemnitz werden ebenfalls neu ausgerichtet:
- Ziel ist eine Effizienzsteigerung von bis zu 3 Milliarden Euro bis 2030.
- Die Arbeitskosten sollen um 500 Millionen Euro jährlich gesenkt werden.
- Produktionskapazitäten werden durch flexiblere Arbeitszeitmodelle an die Nachfrage angepasst.
der Verantwortlichen
-
Oliver Blume, Vorstandsvorsitzender Volkswagen AG:
„Diese Einigung ist ein Meilenstein für die Zukunft von Volkswagen. Wir sichern unsere Wettbewerbsfähigkeit und zeigen unser klares Bekenntnis zum Standort Deutschland.“
-
Gunnar Kilian, Konzernpersonalvorstand:
„Es war unser Ziel, eine nachhaltige und zukunftsorientierte Vereinbarung zu schaffen, die sowohl den wirtschaftlichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen der Belegschaft gerecht wird.“
-
Thomas Schäfer, CEO der Marke Volkswagen Pkw:
„Die beschlossenen Maßnahmen sind die Basis, um Volkswagen bis 2030 zum führenden Volumenhersteller zu machen.“
Mit der Vereinbarung „Zukunft Volkswagen“ hat die Volkswagen AG eine klare Strategie für die kommenden Jahre formuliert. Sie setzt auf Kostenoptimierung, technologische Innovation und eine sozialverträgliche Umsetzung von Kapazitäts- und Stellenanpassungen. Die Maßnahmen stärken nicht nur die Marke Volkswagen Pkw, sondern sichern auch die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Konzerns und die Zukunft der Standorte in Deutschland.
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Achtung: Geänderte Öffnungszeiten an Heiligabend und Silvester!
Geänderte Öffnungszeiten an Heiligabend und Silvester
Dies betrifft insbesondere Supermärkte, Einzelhandelsgeschäfte und andere Verkaufsstellen. Kunden sollten ihre Einkäufe entsprechend planen, um unnötigen Stress am Feiertagsmorgen zu vermeiden.
Ausnahmen für bestimmte Geschäfte:
Einige Verkaufsstellen sind vom allgemeinen Schließungsgebot ausgeschlossen und dürfen auch nach 14 Uhr geöffnet bleiben. Dazu gehören:
- Apotheken , die ihre medizinische Versorgung auch an Feiertagen gewährleisten.
- Tankstellen , allerdings nur für den Verkauf von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Fahrbereitschaft und Waren des täglichen Kleinbedarfs.
- Verkaufsstellen an Bahnhöfen, Flughäfen und Fährhäfen , die Waren des täglichen Kleinbedarfs sowie Bekleidung und Schmuck anbieten dürfen.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung bittet die Bürgerinnen und Bürger, diese Regelungen zu berücksichtigen, und wünscht allen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr 2025.
Planen Sie Ihre Einkäufe rechtzeitig, damit die Feiertage entspannt und sorgenfrei beginnen können!
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