Lokal
Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Lokal
CDU-Antrag zur Hindenburgstraße in heutiger Ratssitzung erfolgreich
CDU setzt Aufhebung des Umbenennungsbeschlusses der Hindenburgstraße durch
Pressemitteilung der CDU-Fraktion der Stadt Leer
Leer, 26. Februar 2026 – In der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Leer wurde eine zentrale politische Entscheidung der vergangenen Monate revidiert. Auf Antrag der CDU-Fraktion hob das Gremium den bestehenden Beschluss zur Umbenennung der Hindenburgstraße mehrheitlich auf. Damit bleibt der Straßenname erhalten, während die Diskussion um die historische Einordnung in eine neue Phase geht.
Demokratische Korrektur und Bürgerwille
Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Rat der Stadt Leer, Ulf-Fabian Heinrichsdorff, bezeichnete das Ergebnis als eine „wichtige demokratische Korrektur“. Die geplante Umbenennung habe über Monate hinweg zu einer erheblichen Polarisierung innerhalb der Bürgerschaft geführt. Laut Heinrichsdorff habe die CDU das Signal vieler Bürger ernst genommen, die sich im bisherigen Entscheidungsprozess nicht ausreichend berücksichtigt fühlten.
„Demokratie lebt nicht nur von Mehrheiten, sondern von Akzeptanz. Wenn sich große Teile der Bürgerschaft nicht mitgenommen fühlen, muss Politik bereit sein, Entscheidungen zu überprüfen“, so Heinrichsdorff.
Einordnung statt Auslöschung
Trotz der Entscheidung gegen die Umbenennung betont die CDU-Fraktion, dass damit keine Relativierung der historischen Rolle Paul von Hindenburgs einhergehe. Hindenburg bleibe eine historisch belastete Persönlichkeit, deren Rolle in der Geschichte niemand verteidige.
Die Fraktion vertritt jedoch den Standpunkt, dass Geschichte nicht durch das Entfernen eines Straßennamens verschwindet. Stattdessen müsse sie eingeordnet und erklärt werden. Als sachgerechten Weg schlägt die CDU weiterhin eine sichtbare historische Kontextualisierung vor Ort vor. Ein erläuterndes Hinweisschild soll künftig die notwendige Erinnerungskultur mit den Interessen der Anwohner in Einklang bringen.
Dank an bürgerschaftliches Engagement
Besonderen Dank sprach die CDU-Fraktion der Bürgerinitiative Hindenburgstraße sowie Sophia Ihnen aus. Deren intensives Engagement habe verdeutlicht, wie wichtig Transparenz, Mitwirkung und gegenseitiger Respekt im politischen Prozess für die Menschen in Leer sind.
Fokus auf den Zusammenhalt
Für die CDU ist die heutige Entscheidung kein Zeichen von Schwäche, sondern Ausdruck einer funktionierenden kommunalen Demokratie. Es gehe nun darum, den Zusammenhalt in der Stadt wieder zu stärken.
„Heute geht es nicht um Gewinner oder Verlierer. Es geht um den Zusammenhalt in unserer Stadt. Mit der Aufhebung des Beschlusses schaffen wir die Grundlage für mehr Sachlichkeit und ein respektvolles Miteinander“, erklärte Heinrichsdorff abschließend.


Lokal
Rat stoppt Umbenennung der Hindenburgstraße nach kontroverser Debatte
Rat der Stadt Leer kippt Umbenennung der Hindenburgstraße
Pressemitteilung der FDP-Fraktion der Stadt Leer
Leer, 26. Februar 2026 – In einer emotionsgeladenen Sitzung hat der Rat der Stadt Leer am heutigen Donnerstagabend eine weitreichende Entscheidung revidiert. Mit Mehrheit stimmten die Ratsmitglieder für einen Antrag der CDU-Fraktion, den ursprünglichen Beschluss zur Umbenennung der Hindenburgstraße aufzuheben. Damit bleibt der historisch umstrittene Straßenname vorerst erhalten.
Erfolg für die Bürgerbeteiligung: FDP-Fraktion setzt sich geschlossen für Erhalt der Hindenburgstraße ein
In der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Leer wurde ein entscheidender Sieg für die Beständigkeit und den Bürgerwillen errungen. Mit großer Mehrheit (20 Ja-Stimmen gegen 9 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen) folgte der Rat dem Antrag auf Aufhebung des Umbenennungsbeschlusses für die Hindenburgstraße. Die FDP-Fraktion stimmte dabei geschlossen und aus tiefer Überzeugung für den Erhalt des Straßennamens.
Geschlossene Haltung der Liberalen
Die FDP-Fraktionsmitglieder Sven Albert, Günter Podlich und Susanne Smit hatten bereits im Vorfeld der Entscheidung eine klare, einheitliche Linie vertreten. Die liberale Fraktion sah in der geplanten Umbenennung nicht nur einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Lebenswelt der Anwohner, sondern auch eine verpasste Chance für eine reflektierte Erinnerungskultur.
Rückblick: Wort gehalten seit September 2025
Bereits vor fünf Monaten, als am 25. September 2025 eine knappe Mehrheit in geheimer Abstimmung für die Umbenennung votierte, bezog die FDP deutlich Stellung. Die Fraktion betonte damals wie heute, dass Paul von Hindenburg zwar eine historisch komplexe und kritisch zu betrachtende Persönlichkeit sei, eine Tilgung des Namens aus dem Stadtbild jedoch der falsche Weg wäre.
In ihrem damaligen Statement und dem heutigen Diskurs unterstrich die FDP:
„Ohne Erinnerung gibt es weder Überwindung des Bösen noch Lehren für die Zukunft.“ (Roman Herzog)
Argumente für Identität und historische Einordnung
Die FDP-Fraktion stützte ihre Entscheidung auf drei zentrale Säulen:
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Respekt vor dem Bürgerwillen: Die Straße ist seit fast 100 Jahren Teil des Lebensumfeldes. Die Fraktion respektiert die persönliche Identifikation der Anwohner mit ihrer Heimatadresse und lehnt eine politische Bevormundung gegen das klare Votum der Betroffenen ab.
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Historische Authentizität: Der Name Hindenburgstraße in Loga erinnert auch an den Besuch des Reichspräsidenten im Mai 1927 auf der Evenburg – ein Ereignis, das damals ganz Ostfriesland bewegte. Diese lokale Historie sollte nicht ausgelöscht werden.
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Lernen statt Verdrängen: Statt eines neuen Namens fordert die FDP weiterhin eine reflektierte Erinnerungspolitik. Ziel bleibt die Installation einer sichtbaren Hinweistafel mit historischem Kontext direkt an der Friedenskirche, um die Geschichte kritisch und sichtbar zu vermitteln.
Ein Sieg der Vernunft
„Wir freuen uns, dass der Rat heute die Größe besessen hat, eine Entscheidung zu korrigieren, die in der Bürgerschaft zu tiefem Unfrieden geführt hatte“, so die Fraktion nach der Abstimmung. Besonders die hohe Beteiligung an der Bürgerinitiative und die über 1.100 Unterschriften hätten gezeigt, dass die Menschen in Leer Beständigkeit und einen ehrlichen Umgang mit der Geschichte fordern.
Die FDP-Fraktion sieht in dem heutigen Ergebnis eine Bestätigung ihrer Arbeit: Geschichte muss ausgehalten und erklärt werden, anstatt sie durch Umbenennungen in den Hintergrund zu drängen.

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Klinikum Leer führt bargeldloses Parksystem an der Augustenstraße ein
Klinikum Leer: Übergangsparkplatz stellt auf bargeldloses Schrankensystem um
Leer/Ostfriesland – Für Besucher und Patienten des Klinikums Leer gibt es ab der kommenden Woche eine wichtige Neuerung bei der Parkplatznutzung. Der Übergangsparkplatz an der Augustenstraße 22–28, der aufgrund der Baustelle vor dem Haupteingang als Ausweichfläche dient, kehrt zum regulären Schrankenbetrieb zurück.
In den vergangenen Wochen war die Schrankenanlage wegen technischer Probleme dauerhaft geöffnet geblieben. Diese Zeit wurde genutzt, um das System grundlegend zu modernisieren. Ab Mitte nächster Woche ist die Zufahrt wieder ausschließlich über die Schranke möglich, wobei die Abwicklung künftig komplett bargeldlos erfolgt.
Einfacher Ablauf per Karte
Das neue System ist auf eine schnelle und unkomplizierte Nutzung ausgelegt. Beim Befahren des Parkplatzes wird kein klassisches Ticket mehr gezogen. Stattdessen halten Nutzer eine Bank- oder Kreditkarte an das Lesegerät der Einfahrtssäule, um Einlass zu erhalten. Beim Verlassen des Geländes wird dieselbe Karte erneut vorgehalten. Die Parkgebühren werden automatisch berechnet und direkt vom entsprechenden Konto abgebucht bzw. der Kreditkarte belastet.
Die Parkgebühren im Detail
Trotz der technischen Umrüstung bleiben die Gebühren transparent und bieten insbesondere Kurzzeitparkern Vorteile:
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Erste halbe Stunde: kostenlos
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Erste volle Stunde: 1,50 Euro
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Jede weitere Stunde: 1,00 Euro
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24-Stunden-Höchstsatz: 8,50 Euro
Durch den Wegfall des Kassenautomaten und die direkte Kartenzahlung an der Schranke soll der Verkehrsfluss auf dem Gelände optimiert und die Parkplatzsuche für Besucher komfortabler gestaltet werden.
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