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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Anerkennung für Ostfrieslands Feuerwehren: 56.700 Euro „Spritzenprämien“ ausgeschüttet
Bildunterschrift (v.l.n.r.) Tammo Keck und Gerrit Wilken (Feuerwehr-Beauftragter und Vorstand der Brandkasse, erster und zweiter in der vorderen Reihe) übergeben symbolisch die 56.700 € an Erwin Reiners (Regierungsbrandmeister Ostfriesland), Harald Janssen (Leiter der Hauptberuflichen Wachbereitschaft Emden), Uwe Berends (Kreisbrandmeister Aurich), Friedhelm Tannen (Präsident Feuerverband Ostfriesland), Marco Päben (Brandabschnittsleiter Aurich), Tanja de Freese (Vizepräsidentin Feuerwehrverband Ostfriesland), Arnold Eyhusen (Ehrenpräsident Feuerwehrverband Ostfriesland), Karl Töpfer (Brandabschnittsleiter Aurich a.D.), Ralf Heykants (Vorsitzender Sterbekasse Ostfriesland), Jochen Behrends (Brandabschnittsleiter Aurich), Mario Eilers (Vizepräsident Feuerwehrverband Ostfriesland), Peter Eggers (Brandabschnittsleiter Leer) und Frank Schlegel (stv. Kreisbrandmeister Wittmund)
Anerkennung für das Ehrenamt: 56.700 Euro „Spritzenprämien“ für Ostfrieslands Feuerwehren
Der Einsatz für die Sicherheit in Ostfriesland ist unbezahlbar, doch eine traditionsreiche Geste der Anerkennung setzt auch im Jahr 2026 ein deutliches Zeichen: Die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse schüttet insgesamt 56.700 Euro an die 159 Feuerwehren der Region aus. Diese Gelder, die historisch als „Spritzenprämien“ bekannt sind, fließen direkt in die sozialen Belange der Wehren und würdigen den unermüdlichen Einsatz der rund 11.000 Feuerwehrkameradinnen und ‑kameraden.
Eine Tradition seit 1794: Vom Reichstaler zum Euro
Die Geschichte dieser Unterstützung reicht weit zurück. Gegründet im Jahr 1754 durch Friedrich den Großen, fördert die Brandkasse bereits seit 1794 den Brandschutz in ihrem Geschäftsgebiet. Damals wurden Anreize durch „Reichstaler für die Ersten“ geschaffen – wer zuerst am Brandherd eintraf, erhielt die höchste Belohnung.
Heute erfolgt die Verteilung nach einem gerechteren Schlüssel, der sich nicht mehr nach der Schnelligkeit beim einzelnen Einsatz, sondern nach der Ausstattung und dem Typ der jeweiligen Wehr richtet. Damit wird sichergestellt, dass das Ehrenamt unabhängig von der Siedlungsdichte oder der Einsatzhäufigkeit flächendeckend gewürdigt wird.
Investition in Kameradschaft und Sicherheit
Der Fokus der Zahlungen liegt auf dem Kameradschaftsgeist. Friedhelm Tannen, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland e.V., betont die Bedeutung dieses Zusammenhalts: „Jede und jeder Einzelne unserer rund 6.000 aktiven Mitglieder begibt sich bei Einsätzen potenziell in Lebensgefahr. Man muss sich zu 100 % aufeinander verlassen können.“ Die Prämien sind daher laut Satzung für soziale Zwecke vorgesehen – etwa für Team-Gespräche nach belastenden Einsätzen oder das „gemeinsame Miteinander“ abseits der Alarmierungen.
Neben der finanziellen Zuwendung arbeiten Feuerwehr und Brandkasse in 13 Arbeitskreisen eng zusammen. Die Projekte reichen von der Brandschutzerziehung über die Förderung der Feuerwehrmusik bis hin zu modernen Drohneneinsätzen.
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Die Verteilung der Mittel in Zahlen
Die Höhe der Prämie ist gestaffelt nach der strategischen Bedeutung der Stützpunkte:
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Schwerpunktfeuerwehren (15 Standorte): 650 Euro
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Stützpunktfeuerwehren (56 Standorte): 450 Euro
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Feuerwehren mit Grundausstattung (87 Standorte): 250 Euro
In der Summe ergeben sich für die einzelnen Gebiete folgende Beträge:
| Landkreis / Stadt | Summe in Euro |
| Landkreis Leer | 22.600 € |
| Landkreis Aurich | 21.500 € |
| Landkreis Wittmund | 10.250 € |
| Stadt Emden* | 2.350 € |
*In Emden fällt der Betrag für die ehrenamtliche Anerkennung niedriger aus, da dort primär die Hauptberufliche Wachbereitschaft tätig ist.
Zukunftssicherung durch Nachwuchsarbeit
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Jugend. Mit rund 70 Kinderfeuerwehren und 120 Jugendfeuerwehren ist das Interesse am Feuerwehrwesen in Ostfriesland ungebrochen. Über 3.400 junge Menschen lernen hier Teamgeist und Verantwortung. „Bei uns lernen Kinder etwas fürs Leben – mit einer ganzen Menge Spaß“, so Friedhelm Tannen abschließend.
Der Dank der Brandkasse gilt jedem einzelnen Feuerwehrmitglied, das dazu beiträgt, dass man sich in Ostfriesland „ganz schön sicher“ fühlen kann.
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Friesenbrücke: Neue Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer bekanntgegeben
Friesenbrücke: Neue Informationen zu den Nutzungszeiten des Geh‑ und Radwegs
Papenburg / 12. Mai 2026 – Das BauInfoPortal der Deutschen Bahn AG informiert über aktualisierte Regelungen zur Nutzung der Friesenbrücke. Seit dem 14. Dezember 2025 steht die Brücke täglich für Fußgänger und Radfahrer offen – allerdings nur innerhalb festgelegter Zeitfenster.
Zwischen 8.09 Uhr und 15.35 Uhr kann die Brücke genutzt werden. In diesem Zeitraum wird sie bei Bedarf kurzzeitig geöffnet, um den Schiffsverkehr passieren zu lassen. Die Bahn weist darauf hin, dass diese Öffnungen nicht fest terminiert, sondern bedarfsabhängig sind. Bleibt kein Schiff in der Nähe, bleibt die Brücke geschlossen und somit durchgängig begehbar.
Ab 15.44 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag ist die Friesenbrücke ausschließlich für den Schiffsverkehr geöffnet. In dieser Zeit bleibt sie für Fußgänger und Radfahrer gesperrt.
Diese Regelung gilt, bis die Wunderline – die neue grenzüberschreitende Bahnverbindung zwischen Groningen und Bremen – voraussichtlich Mitte 2026 in Betrieb geht. Die Deutsche Bahn bittet alle Nutzer:innen um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen.
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Wichtige Fragen im Alter? Der Senioren- und Pflegestützpunkt kommt zu Ihnen!
Gut beraten im Alter: Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer direkt vor Ort
Das Älterwerden und insbesondere das Thema Pflege bringen oft viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wo finde ich Unterstützung? Welche Leistungen stehen mir zu? Welche Wohnformen gibt es? Um Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben, hat das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer sein Beratungsangebot deutlich ausgebaut.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer versteht sich als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle. Das Besondere: Die Expertinnen und Experten sind nicht nur im Amt in Leer erreichbar, sondern kommen direkt zu den Menschen in die Region.
AnzeigeDas Angebot: Kostenfrei, unabhängig und neutral
Die Arbeit des Stützpunktes umfasst das gesamte Themenspektrum rund um Senioren und Pflege. Das Angebot richtet sich an:
-
Senioren
-
Pflegebedürftige
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Angehörige
-
alle Interessierten
In den Beratungsgesprächen werden individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Beratung ist dabei stets kostenfrei, unabhängig und neutral.
Der Stützpunkt informiert unter anderem über:
-
Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Pflegegerechte Wohnformen
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Seniorenrelevante Themen und Angebote
Termine vor Ort im Juni: Ansprechpartner sind für Sie da!
Damit Sie die Beratung unkompliziert in Anspruch nehmen können, ist der Senioren- und Pflegestützpunkt jeden Monat für mindestens zwei Stunden in zehn Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises vertreten.
Beratungstermine im Juni
Dienstags (jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr)
| Datum | Ort / Gemeinde | Treffpunkt |
| 02. Juni | Rhauderfehn | Treffpunkt Anleger / Familienstützpunkt |
| 09. Juni | Uplengen | Upkamer |
| 16. Juni | Ostrhauderfehn | Rathaus |
| 23. Juni | Jümme | Rathaus |
Donnerstags
| Datum | Ort / Gemeinde | Treffpunkt | Uhrzeit |
| 04. Juni | Bunde | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr |
| 04. Juni | Weener | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr |
| 11. Juni | Moormerland | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr |
| 18. Juni | Jemgum | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| 18. Juni | Westoverledingen | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| 25. Juni | Hesel | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
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Hinweis: Die Beratungen sind kostenfrei und neutral. Sie richten sich an Pflegebedürftige, Angehörige sowie alle Interessierten im Landkreis Leer.
Kontakt und weitere Informationen
Wer die Sprechzeiten vor Ort nicht wahrnehmen kann oder vorab Fragen hat, findet nähere Informationen zur Arbeit und zum umfassenden Service des Senioren- und Pflegestützpunktes online unter:
Internet: www.landkreis-leer.de/SPN
Nutzen Sie dieses niederschwellige Angebot des Landkreises – für eine gute und sichere Planung Ihrer Zukunft oder der Ihrer Angehörigen.






























