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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Blaulichttag in Leer: Ledastraße am Samstag komplett gesperrt
Ledastraße in Leer wird am 22. August wegen Blaulichttag voll gesperrt
Verkehrseinschränkungen in der Innenstadt: Anlieger, Hotelgäste und bestimmte Personengruppen erhalten weiterhin Zufahrt
Leer. Wegen des diesjährigen Blaulichttages wird die Ledastraße am Samstag, 22. August 2026, zeitweise vollständig für den Verkehr gesperrt. Betroffen ist der Bereich zwischen dem Ostersteg und der Straße Vaderkeborg.
Die Sperrung gilt in der Zeit von 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr und erfolgt gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die erforderlichen Verkehrszeichen werden entsprechend aufgestellt beziehungsweise angebracht. Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Aufstellung der Beschilderung in Kraft.
Zufahrt für Anlieger und Hotelgäste bleibt möglich
Für Anlieger und Hotelgäste gibt es während der Sperrung eine Ausnahme. Die Zufahrt zur Ledastraße wird von der Georgstraße beziehungsweise Am Dock bis zur Einmündung der Straße Vaderkeborg freigegeben.
Auch für weitere Personengruppen sind besondere Zufahrtsregelungen vorgesehen.

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Zufahrt zum Kupenwarf für Wochenmarkt und Menschen mit Schwerbehinderung
Den Beschickern des Wochenmarktes wird während der Auf- und Abbauzeiten des Wochenmarktes die Zufahrt zum Kupenwarf ermöglicht.
Darüber hinaus können auch Menschen mit Schwerbehinderung zum Kupenwarf fahren. Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen blauen EU-Schwerbehindertenparkausweises. Die entsprechende Berechtigung muss nachgewiesen werden.
Ausweichparkplätze für Besucher des Wochenmarktes
Besucherinnen und Besucher des Wochenmarktes werden gebeten, während der Sperrung auf alternative Parkmöglichkeiten auszuweichen.
Folgende Parkplätze stehen zur Verfügung:
- Ostersteg (P 4)
- Eidtmannsweg (P 5)
- Sparkasse (P 11/12)
- Parkplatz an der Georgstraße
Die Stadt bittet darum, diese Ausweichparkplätze zu nutzen und die eingerichteten Verkehrsregelungen zu beachten.
Umleitung wird ausgeschildert
Für den übrigen Verkehr wird eine ausgeschilderte Umleitung eingerichtet. Verkehrsteilnehmer sollten am Samstag, 22. August, insbesondere in den frühen Morgenstunden und während des Blaulichttages mit Einschränkungen rechnen.
Die Sperrung der Ledastraße ist im Zusammenhang mit dem Blaulichttag in Leer notwendig und endet spätestens um 20:00 Uhr.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO — Ledastraße — Blaulichttag 2024
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100 Cannabis-Anbauvereinigungen in Niedersachsen
100 Cannabis-Anbauvereinigungen in Niedersachsen genehmigt
Ministerin Miriam Staudte übergibt 100. Erlaubnisbescheid an „The Cherry e.V.“ im Landkreis Göttingen
Hannover/Göttingen. Niedersachsen hat einen weiteren Meilenstein bei der Umsetzung des Cannabisgesetzes erreicht: Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte hat den 100. Erlaubnisbescheid für eine Cannabis-Anbauvereinigung im Bundesland übergeben. Empfänger ist die Cannabis-Anbauvereinigung „The Cherry e.V.“ im Landkreis Göttingen.
Damit gibt es in Niedersachsen inzwischen genehmigte Cannabis-Anbauvereinigungen in 36 von insgesamt 45 Landkreisen, kreisfreien Städten beziehungsweise der Region Hannover.
Bereits im Juli 2024 hatte Ministerin Staudte den bundesweit ersten Genehmigungsbescheid für eine Cannabis-Anbauvereinigung überreicht. Seit dem 1. Juli 2024 können solche Vereinigungen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben.
Niedersachsen sieht sich bundesweit an der Spitze
Ministerin Miriam Staudte bezeichnete Niedersachsen als Vorreiter bei der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG).
„Niedersachsen macht vor, wie das Konsumcannabisgesetz des Bundes rechtssicher umgesetzt wird“, erklärte Staudte. Mit inzwischen 100 genehmigten Anbauvereinigungen sei die Verfügbarkeit von legalem und kontrolliertem Cannabis erhöht worden. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sei Niedersachsen damit besonders weit.
Staudte verwies unter anderem auf Bayern. Dort gibt es nach den vorliegenden Angaben neun genehmigte Anbauvereinigungen. Niedersachsen kommt bei rund acht Millionen Einwohnern auf 100 Vereinigungen. Bei einer maximalen Mitgliederzahl von jeweils 500 Personen sieht die Landesregierung Niedersachsen damit auch pro Kopf bundesweit auf Platz eins.
In Bayern leben rund 13,25 Millionen Menschen. Dort stehen neun Anbauvereinigungen gegenüber.
148 Anträge wurden bislang gestellt
Nach Angaben des Landes wurden in Niedersachsen bislang insgesamt 148 Anträge auf Genehmigung einer Cannabis-Anbauvereinigung gestellt. Mit der Übergabe des 100. Bescheids sind nun 100 davon genehmigt.
Staudte betonte, dass der kontinuierliche Anstieg der genehmigten Vereinigungen insbesondere durch den sachorientierten Austausch zwischen den zuständigen Behörden und den ehrenamtlichen Vorständen der Anbauvereinigungen ermöglicht worden sei.
Besonders hob die Ministerin die Arbeit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) hervor. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisteten eine hervorragende und sachorientierte Arbeit. Genehmigung und Kontrolle der Anbauvereinigungen seien dort in guten Händen.
Strenge Voraussetzungen für Anbauvereinigungen
Wer in Niedersachsen eine Cannabis-Anbauvereinigung betreiben möchte, muss zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen. Die entsprechenden Anträge können seit dem 1. Juli 2024 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden.
Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem ein aktuelles Führungszeugnis, die Sicherstellung, dass ausschließlich Volljährige ab 18 Jahren Mitglied werden, sowie ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.
Darüber hinaus muss der angebaute Cannabis ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Auch die Kontrolle und Dokumentation der THC-Gehalte sind vorgeschrieben. Für die Mengen, die angebaut und an Mitglieder abgegeben werden dürfen, gelten festgelegte Obergrenzen.
Ministerin lobt ehrenamtliche Vorstände
Bei ihren Besuchen verschiedener Cannabis-Anbauvereinigungen habe sie festgestellt, dass die ehrenamtlichen Vorstände mit großem Verantwortungsbewusstsein arbeiteten, erklärte Staudte.
Ziel sei es unter anderem, einen sichereren Konsum zu ermöglichen. Häufig sei die Motivation der Beteiligten auch, durch den eigenen Konsum keine kriminellen Strukturen mehr unterstützen zu wollen.
Nach Einschätzung der Ministerin kommen die Mitglieder und Verantwortlichen aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft und bringen verschiedene berufliche Erfahrungen mit. Auch das Thema Suchtprävention werde in den von ihr besuchten Vereinigungen ernst genommen. Die Kooperation mit Beratungsstellen spiele dabei eine wichtige Rolle.
Genehmigte Vereine online einsehbar
Interessierte können inzwischen online nach einer genehmigten Cannabis-Anbauvereinigung in ihrer Nähe suchen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellt dafür eine regelmäßig aktualisierte Liste der genehmigten Anbauvereinigungen zur Verfügung.
Auch amtlich registrierte Vereine und Genossenschaften können dort Informationen zu den Antragsverfahren finden und online einen Antrag stellen. Für Fragen stehen zudem die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer per E‑Mail und über eine Hotline zur Verfügung.
Cannabisgesetz seit April 2024 in Kraft
Das neue Cannabisgesetz ist seit dem 1. April 2024 in Kraft. Es regelt den privaten Umgang mit Cannabis in Deutschland. In einer zweiten Stufe wurde ab dem 1. Juli 2024 der gemeinschaftliche Anbau durch sogenannte Cannabis-Anbauvereinigungen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.
Das Niedersächsische Kabinett hatte bereits Mitte Juni 2024 beschlossen, die Genehmigungsverfahren und die Überwachung der Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz auf die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu übertragen.
Die erste Genehmigung in Niedersachsen übergab Ministerin Miriam Staudte am 8. Juli 2024.
Evaluation sieht keinen feststellbaren Konsumanstieg
Auch die Auswirkungen der Teillegalisierung wurden wissenschaftlich untersucht. Der im Auftrag der Bundesregierung erstellte Evaluationsbericht ECOKAN kam zu dem Ergebnis, dass ein Konsumanstieg durch die Teillegalisierung nicht festgestellt werden konnte.
Niedersachsen wertet die Entwicklung der Cannabis-Anbauvereinigungen als Beleg dafür, dass die gesetzlichen Regelungen inzwischen praktisch umgesetzt werden können. Mit der 100. genehmigten Vereinigung sei zugleich ein weiterer Schritt hin zu kontrollierten und legalen Strukturen beim gemeinschaftlichen Cannabisanbau erreicht.
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342 Chancen auf Ausbildung im Landkreis Leer – auch jetzt noch einsteigen!
Ausbildungsplätze im Landkreis Leer: IG BAU macht jungen Menschen Mut
342 freie Ausbildungsplätze im Landkreis Leer – 19 davon im Baugewerbe / 67 Prozent der Arbeitslosen unter 25 Jahren ohne Berufsabschluss
Landkreis Leer. Wer im Landkreis Leer noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist, hat nach Einschätzung der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) weiterhin gute Chancen. Insgesamt sind aktuell 342 Ausbildungsplätze im Landkreis Leer unbesetzt. Darunter befinden sich 19 Ausbildungsstellen im Baugewerbe. Die IG BAU Nordwest-Niedersachsen verweist dabei auf aktuelle Zahlen der Arbeitsagentur.
Das Angebot an freien Ausbildungsplätzen ist vielfältig. Die Gewerkschaft appelliert insbesondere an junge Menschen ohne Berufsabschluss, jetzt noch einmal aktiv zu werden und nach einem passenden Ausbildungsbetrieb zu suchen.
„Wichtig ist, sich einen Ruck zu geben und jetzt einen Ausbildungsbetrieb zu suchen. Denn mit einer Ausbildung in der Tasche sind die Jobs, die man ein Berufsleben lang macht, in der Regel sicherer und vor allem auch deutlich besser bezahlt“, sagt Gabriele Knue, Vorsitzende der IG BAU Nordwest-Niedersachsen. Sie rät allen Menschen ohne Berufsausbildung, sich „doch noch den ‚Ausbildungs-Kick‘ zu geben“.
67 Prozent der Arbeitslosen unter 25 Jahren ohne Berufsabschluss
Besonders deutlich wird der Handlungsbedarf bei den jüngeren Arbeitslosen im Landkreis Leer. Nach Angaben der Arbeitsagentur haben 67 Prozent der Arbeitslosen unter 25 Jahren im Landkreis Leer keinen Berufsabschluss.
Auch niedersachsenweit ist die Zahl junger Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung hoch. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben in Niedersachsen rund 259.000 junge Erwachsene zwischen 20 und 34 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung und keinen Ausbildungsplatz.
Gerade diese Gruppe möchte die IG BAU noch einmal auf die Möglichkeiten des Ausbildungsmarktes aufmerksam machen.
Auch im Oktober sind Ausbildungsplätze möglich
Wer bislang noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sollte laut IG BAU nicht aufgeben. Die klassischen Ausbildungsstarts liegen zwar im August und September, doch auch danach bestehen weiterhin Chancen.
„Jetzt im August und September starten die Ausbildungen. Aber selbst im Oktober stellen Ausbildungsbetriebe noch ein“, erklärt Gabriele Knue.
Interessierte sollten deshalb möglichst schnell Kontakt zu Betrieben aufnehmen und sich über freie Ausbildungsstellen informieren.
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Jugendberufsagentur und Arbeitsagentur bieten Beratung
Die IG BAU Nordwest-Niedersachsen empfiehlt jungen Menschen, die noch keinen Ausbildungsplatz haben oder sich beruflich orientieren möchten, eine Berufsberatung in Anspruch zu nehmen.
Eine Anlaufstelle ist die Jugendberufsagentur (JBA). Informationen und Beratungsangebote gibt es unter www.servicestelle-jba.de.
Auch die Arbeitsagentur bietet Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsberuf und Ausbildungsplatz – sowohl vor Ort als auch digital. Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de/bildung.
Die Gewerkschaft betont, dass sich ein persönliches Beratungsgespräch lohnen kann.
Direkt bei Betrieben nachfragen
Neben der Beratung empfiehlt Gabriele Knue, selbst aktiv auf Unternehmen zuzugehen.
„Mutig auf die Betriebe zugehen. Wer direkt nachfragt, holt oft auch etwas für sich heraus – ein Praktikum, vielleicht aber auch einen Ausbildungsplatz“, sagt die IG-BAU-Vorsitzende.
Bei der Suche sollten Jugendliche und junge Erwachsene allerdings nicht nur darauf achten, überhaupt einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Wichtig seien auch faire Ausbildungsbedingungen, eine gute Ausbildungsqualität und die beruflichen Perspektiven nach dem Abschluss.
Die IG BAU empfiehlt deshalb, gezielt nach Unternehmen zu suchen, die fair ausbilden und bezahlen. Dazu gehören aus Sicht der Gewerkschaft insbesondere Betriebe, in denen ein Tarifvertrag gilt.
Bei der Entscheidung für einen Ausbildungsplatz sollte zunächst der passende Beruf im Mittelpunkt stehen. Gleichzeitig seien aber auch die Qualität der Ausbildung und die Frage entscheidend, welche Perspektiven der Betrieb nach erfolgreichem Abschluss bietet.
Wer im Landkreis Leer noch einen Ausbildungsplatz sucht, sollte deshalb jetzt aktiv werden: 342 freie Ausbildungsplätze bieten weiterhin zahlreiche Möglichkeiten – auch im Baugewerbe.

Immer informiert mit „Wir Leeraner“ & dem LeserECHO-Portal!
Wissen, was in der Region los ist? Die Facebook-Seite „Wir Leeraner“ und das digitale Nachrichtenportal „LeserECHO“ liefern Ihnen alle wichtigen Neuigkeiten, Veranstaltungstipps und Geschichten direkt aus der Heimat.
Das Beste: Unser Angebot ist vollständig kostenlos und kommt ganz ohne Abokosten aus!


























