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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Schadstoffmobil im Landkreis Leer 2026: Alle Termine und Standorte im Überblick
Mobile Schadstoffsammlung im Landkreis Leer: Alle Termine im November 2026
Schadstoffmobil kommt nach Weener, Moormerland, Jümme, Uplengen und Hesel – Sonderabfälle auf Borkum bereits am 30. Oktober abgeben
Landkreis Leer – Wohin mit alten Lacken, Reinigungsmitteln und anderen schadstoffhaltigen Abfällen? Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer bietet auch im Herbst 2026 wieder eine mobile Schadstoffsammlung auf dem Festland und auf der Insel Borkum an. Bürgerinnen und Bürger können ihre Sonderabfälle an mehreren Standorten kostenlos abgeben. Den Anfang macht die Sammlung auf Borkum am Freitag, 30. Oktober 2026. Auf dem Festland startet das Schadstoffmobil am Donnerstag, 5. November.
Schadstoffmobil im Landkreis Leer: Termine und Standorte auf dem Festland
Im November macht das Schadstoffmobil an fünf Terminen an verschiedenen Wertstoffhöfen im Landkreis Leer Station. Die Annahmezeiten unterscheiden sich je nach Standort.
Donnerstag, 5. November 2026
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Weener: Wertstoffhof Weener, Kleiner Bollen 8 in Möhlenwarf, von 9 bis 11 Uhr
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Moormerland: Wertstoffhof Moormerland, Borgwardring 75 in Neermoor, von 13 bis 15 Uhr
Mittwoch, 25. November 2026
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Jümme: Wertstoffhof Jümme, Hullenweg 1 in Filsum, von 9 bis 10 Uhr
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Uplengen: Wertstoffhof Uplengen, Cirksenastraße 12, von 11 bis 12.30 Uhr
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Hesel: Wertstoffhof Hesel, An der Fabrik in Hesel, von 14 bis 15 Uhr
Wer Schadstoffe abgeben möchte, sollte die jeweiligen Öffnungszeiten beachten und die Abfälle möglichst passend zum Annahmeort und zur vorgesehenen Zeit anliefern.
Mobile Schadstoffsammlung auf Borkum bereits am 30. Oktober
Auf der Insel Borkum findet die mobile Schadstoffsammlung bereits am Freitag, 30. Oktober 2026, statt. Annahmestelle ist die Abfallumschlaganlage Borkum in der Reedestraße 196.
Dabei gelten unterschiedliche Annahmezeiten für private und gewerbliche Anlieferungen:
-
Gewerbliche Anlieferungen: von 11 bis 12.30 Uhr
-
Private Anlieferungen: von 13.30 bis 15 Uhr
Welche Schadstoffe werden angenommen?
Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass aus Privathaushalten ausschließlich haushaltsübliche Mengen angenommen werden.
Bestimmte Abfälle sind von der mobilen Schadstoffsammlung ausgeschlossen. Dazu gehören:
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Altöl
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Asbestplatten
-
Mineralwolle
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Teerpappe
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Signalraketen
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leere Kanister
-
Farbdosen
Für leere und ausgetrocknete Farbdosen gibt es einen anderen Entsorgungsweg: Sie gehören in den Gelben Sack.
Wer unsicher ist, ob bestimmte Abfälle bei der mobilen Schadstoffsammlung angenommen werden, kann sich vorab an die Abfallberatung des Landkreises Leer wenden.
Sonderabfälle kostenlos in Breinermoor abgeben
Neben den mobilen Sammelterminen können Privatpersonen ihre Sonderabfälle auch direkt bei der Schadstoffsammelstelle im Entsorgungszentrum in Breinermoor abgeben. Die Adresse lautet Deponiestraße 1 in Westoverledingen.
Die Annahme ist für Privatpersonen kostenlos. Die Sammelstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
-
Montag bis Freitag: 9 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr
-
Samstag: 8 bis 13 Uhr
In Breinermoor besteht außerdem die Möglichkeit, Altöl, Asbestplatten, Mineralwolle und Teerpappe kostenpflichtig abzugeben. Diese Abfälle werden bei der mobilen Schadstoffsammlung nicht angenommen.
Abfuhrtermine mit der kostenlosen MyMüll-App abrufen
Wer keinen Sammeltermin verpassen möchte, kann die Termine der mobilen Schadstoffsammlung auch über die kostenlose MyMüll-App für Smartphones und Tablets abrufen.
Die Abfall-App steht auf der Internetseite des Landkreises Leer unter folgender Adresse zum Download bereit:
Abfallberatung des Landkreises Leer hilft bei Fragen
Bei Fragen zur Schadstoffsammlung und zur richtigen Entsorgung von Sonderabfällen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer zur Verfügung.
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Telefon: 0800 – 9 25 24 23 (kostenlose Service-Nummer)
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de
Mit der mobilen Schadstoffsammlung und der zusätzlichen Annahmestelle in Breinermoor bietet der Landkreis Leer mehrere Möglichkeiten, Sonderabfälle fachgerecht zu entsorgen.
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Serverausfall beim Straßenverkehrsamt Leer: Zulassungsstelle und Führerscheinstelle betroffen
Serverausfall beim Straßenverkehrsamt Leer: Zulassungsstelle und Führerscheinstelle betroffen
Landkreis Leer: IT-Störung verhindert Bearbeitung von Vorgängen – Termine am Mittwoch finden statt
Leer – Eine größere IT-Störung beeinträchtigt seit dem Morgen des 20. Oktober die Arbeit des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Leer. Aufgrund eines Serverausfalls beim zuständigen Fachverfahrensanbieter können derzeit keine Vorgänge bearbeitet werden. Betroffen sind sowohl die Kfz-Zulassungsstelle als auch die Führerscheinstelle.
Wie der Landkreis Leer mitteilt, wird die Bearbeitung auch im weiteren Verlauf des Dienstags nicht mehr möglich sein. Der Fachverfahrensanbieter hat inzwischen angekündigt, dass der Server am Mittwochvormittag, 21. Oktober, wieder einsatzbereit sein soll.
Gebuchte Termine am Mittwoch finden statt
Für Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Termin vereinbart haben, gibt es eine wichtige Information: Vorgänge können weiterhin abgegeben werden, wenn dafür ein Termin gebucht wurde. Die für Mittwoch, 21. Oktober, vereinbarten Termine sollen wie geplant abgearbeitet werden.
Allerdings gelten für diesen Tag besondere Einschränkungen: Wer keinen Termin hat, kann am Mittwoch keine Vorgänge abgeben.
Mit dieser Regelung möchte der Landkreis sicherstellen, dass nach der Behebung der technischen Störung zunächst die aufgelaufenen Rückstände geordnet und möglichst zügig abgearbeitet werden können.
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IT-Störung betrifft mehrere Kommunen und Fachbereiche
Die Ursache für den Ausfall liegt nach Angaben des Landkreises nicht bei der Kreisverwaltung selbst, sondern beim Anbieter des eingesetzten Fachverfahrens. Die Störung wirkt sich auf sämtliche angebundenen Kommunen aus.
Neben dem Kfz-Bereich sind auch weitere Verwaltungsverfahren betroffen. Dazu gehören unter anderem das Meldewesen, die Fahrerlaubnisangelegenheiten und das Gewerbewesen.
Damit beschränkt sich die technische Störung nicht allein auf die Zulassung von Fahrzeugen oder die Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten, sondern beeinträchtigt auch weitere Verwaltungsdienstleistungen.
Landkreis bittet um Verständnis
Der Landkreis Leer bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen und bedankt sich für ihre Geduld. Sobald der Server wieder zur Verfügung steht, sollen die liegen gebliebenen Vorgänge schrittweise aufgearbeitet werden.

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Baum- und Strauchschnittabfuhr 2026 im Landkreis Leer: Alle Termine und Regeln im Überblick
Kostenlose Abholung in Rhauderfehn, Westoverledingen, Leer und weiteren Gemeinden: Der Landkreis Leer beginnt am 2. November 2026 mit der herbstlichen Baum- und Strauchschnittabfuhr. Bis Ende November können Bürger ihren gebündelten Baum- und Strauchschnitt an den jeweiligen Abfuhrterminen zur Abholung bereitstellen. Dabei gelten bestimmte Vorgaben für Länge, Durchmesser, Gewicht und Bindematerial.
Landkreis Leer. Wenn im Herbst Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden, fällt in vielen Gärten eine größere Menge an Ästen und Zweigen an. Damit diese ordnungsgemäß entsorgt werden können, organisiert der Landkreis Leer auch im Herbst 2026 wieder eine kostenlose Baum- und Strauchschnittabfuhr. Der erste Abfuhrtermin ist am 2. November in der Gemeinde Rhauderfehn. Anschließend folgen die weiteren Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Kreisgebiet. Die Abfuhr endet Ende November mit den Terminen in der Stadt Leer und auf der Insel Borkum.
Damit die Abholung reibungslos funktioniert, müssen die Gartenabfälle rechtzeitig und entsprechend den geltenden Vorgaben am Straßenrand bereitliegen.
Baum- und Strauchschnittabfuhr 2026: Alle Termine im Überblick
Die Abfuhr erfolgt je nach Gemeinde und teilweise auch nach Ortsteilen an unterschiedlichen Tagen. Für die Planung der Gartenarbeiten sollten die jeweiligen Termine beachtet werden.
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Datum |
Gemeinde / Stadt und Ortsteile |
|---|---|
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2. November 2026 |
Gemeinde Rhauderfehn |
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3. November 2026 |
Gemeinde Ostrhauderfehn |
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4. November 2026 |
Gemeinde Westoverledingen – nördlicher Bereich |
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5. November 2026 |
Gemeinde Westoverledingen – südlicher Bereich |
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6. November 2026 |
Samtgemeinde Jümme |
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9. November 2026 |
Gemeinde Jemgum |
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9. November 2026 |
Gemeinde Bunde: Dollart sowie Bunderhee teilweise – Deichstraße, Heesterweg und Molkereistraße |
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10. November 2026 |
Gemeinde Bunde: Bunde, Bunderhee, Boen und Wymeer |
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11. November 2026 |
Stadt Weener: Holthusen, Holthuserheide, Stapelmoor, Diele, Vellage, Halte und Tichelwarf |
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12. November 2026 |
Stadt Weener: Stadtgebiet |
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13. November 2026 |
Stadt Weener: Möhlenwarf, Weenermoor, Beschotenweg, St. Georgiwold, Kirchborgum, Ferstenborgum und Middelstenborgum |
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16. November 2026 |
Samtgemeinde Hesel |
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17. November 2026 |
Gemeinde Uplengen |
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18. November 2026 |
Gemeinde Moormerland: Warsingsfehn und Neermoor Kolonie |
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19. November 2026 |
Gemeinde Moormerland: Oldersum, Rorichum, Tergast, Gandersum, Terborg, Neermoor und Veenhusen |
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20. November 2026 |
Gemeinde Moormerland: Hatshausen, Boekzetelerfehn und Jheringsfehn |
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23. bis 27. November 2026 |
Stadt Leer |
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23. bis 27. November 2026 |
Insel Borkum |
Für die Stadt Leer und die Insel Borkum gilt eine Besonderheit: Die Abholung des Baum- und Strauchschnitts erfolgt dort jeweils am Tag der regulären Hausmüllabfuhr.

Diese Regeln gelten für die kostenlose Abholung
Damit Äste und Sträucher bei der herbstlichen Abfuhr mitgenommen werden, müssen sie ordnungsgemäß gebündelt sein. Außerdem gelten klare Vorgaben für die Größe und das Gewicht der Bündel.
Die wichtigsten Regeln im Überblick:
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Bereitstellung: Der gebündelte Baum- und Strauchschnitt muss am jeweiligen Abfuhrtag spätestens bis 6 Uhr morgens am Straßenrand liegen.
-
Verkehrssicherheit: Das Material ist so zu platzieren, dass der öffentliche Verkehr nicht behindert wird.
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Maximale Länge: Die einzelnen Bündel dürfen höchstens zwei Meter lang sein.
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Durchmesser: Mitgenommen werden Äste und Sträucher mit einem Durchmesser von maximal 15 Zentimetern.
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Gewicht: Ein Bündel darf nicht mehr als 50 Kilogramm wiegen.
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Bindematerial: Zum Bündeln dürfen ausschließlich Stroh- oder Bastband verwendet werden. Kunststoffband ist nicht erlaubt.
Wer den Baum- und Strauchschnitt bereits vor dem Abfuhrtag vorbereitet, sollte darauf achten, dass die Bündel diese Vorgaben erfüllen. So lässt sich vermeiden, dass Material bei der Abholung zurückbleibt.
Diese Gartenabfälle werden nicht mitgenommen
Nicht alle bei der Gartenarbeit anfallenden Abfälle können über die kostenlose Baum- und Strauchschnittabfuhr entsorgt werden. Von der Abholung ausgeschlossen sind Baumstubben, Gartenabfälle in Säcken sowie Baumstämme, die zu dick sind und die vorgegebenen Maße überschreiten.
Auch Strauchschnitt aus Gartenbaubetrieben und Baumschulen wird nicht mitgenommen. Gleiches gilt für Schnittgut von gewerblich genutzten Grundstücken.
Die Abfuhr ist damit auf gebündelte Äste und Sträucher aus dem zugelassenen Bereich beschränkt. Wer andere Gartenabfälle entsorgen möchte, sollte sich über die dafür vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten informieren.
Abfuhrtermine online prüfen und Abfallberatung kontaktieren
Wer sich über den genauen Abfuhrtermin für seinen Wohnort informieren möchte, kann die Termine online auf der Internetseite der Abfallwirtschaft einsehen.
Weitere Informationen gibt es unter:
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Abfuhrtermine: www.all-leer.de/abfuhrtermine
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Kostenlose Servicenummer der Abfallberatung: 0800 – 9 25 24 23
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de
Mit der kostenlosen Baum- und Strauchschnittabfuhr bietet der Landkreis Leer auch im Herbst 2026 eine Möglichkeit, anfallende Äste und Sträucher ordnungsgemäß zu entsorgen. Entscheidend ist, den jeweiligen Abfuhrtermin einzuhalten und das Schnittgut rechtzeitig, gebündelt und nach den geltenden Vorgaben am Straßenrand bereitzulegen.
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