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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Lokal
Massive Fahrbahnschäden führen zu Tempo 10 auf der L 24 in Remels
Frost und Tauwetter haben tiefe Spuren im Asphalt hinterlassen: Auf der L 24 in Remels ist ab sofort nur noch Schritttempo erlaubt. (Symbolfoto: KI-generiert)
Massive Fahrbahnschäden auf der L 24: Schritttempo in Remels angeordnet
REMELS / AURICH – Der verhältnismäßig harte Winter mit seinen extremen Frost-Tau-Wechseln hinterlässt deutliche Spuren im Straßennetz des Landkreises Leer. Besonders schwer getroffen hat es die Landesstraße 24 (Ostertorstraße) in Remels. Wie die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mitteilt, ist die Verkehrssicherheit dort massiv gefährdet. Als Sofortmaßnahme wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf lediglich 10 Stundenkilometer herabgestuft.
Obwohl der meteorologische Winter kalendarisch noch nicht beendet ist, ziehen die Straßenbauexperten bereits eine erste bittere Bilanz. Vor allem die dynamische Wetterlage der vergangenen Wochen hat der Substanz der L 24 stark zugesetzt. Das Schadensbild auf dem rund 600 Meter langen Abschnitt zwischen der Einmündung Bismarckstraße und der Brücke über den Nordgeorgsfehnkanal hat sich laut Behörde zuletzt „sehr dynamisch“ entwickelt.
Keine einfache Reparatur möglich
Die drastische Temporeduzierung auf Tempo 10 ist eine ungewöhnliche, aber derzeit unumgängliche Maßnahme. Eine herkömmliche Instandsetzung durch die zuständige Straßenmeisterei ist aufgrund der Art der Schäden aktuell nicht möglich. Die Behörde betont, dass die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer oberste Priorität habe und die Geschwindigkeitsbegrenzung derzeit das einzige Mittel sei, um die Strecke überhaupt für den Verkehr offenhalten zu können.
Unmut bei Pendlern – Prüfung läuft
Dass die Entscheidung bei Autofahrern und Anwohnern für Unmut sorgt, ist der Verwaltung in Aurich bewusst. Dennoch bittet die NLStBV um Verständnis für die Maßnahme. Der regionale Geschäftsbereich prüft nun unter Hochdruck, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen baulichen Eingriffen die Beschränkung wieder aufgehoben werden kann. Sobald neue Erkenntnisse zur Sanierung vorliegen, will die Landesbehörde die Öffentlichkeit zeitnah informieren.
Bis dahin müssen sich Verkehrsteilnehmer in Remels auf Verzögerungen einstellen und den betroffenen Bereich mit besonderer Vorsicht befahren.
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Beratungsangebote des Senioren- und Pflegestützpunktes im Landkreis Leer
Unterstützung nah bei den Menschen: Beratungsangebote im Landkreis Leer
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer weitet seine Präsenz im kommenden März deutlich aus. Um Ratsuchende dort zu unterstützen, wo sie leben, bietet das Amt für Teilhabe und Soziales kostenfreie und neutrale Beratungstermine direkt in zehn Städten und Gemeinden des Landkreises an.
Ein offenes Ohr für alle Lebenslagen im Alter
Die Themen Pflege und Älterwerden bringen oft komplexe Fragen mit sich. Der Senioren- und Pflegestützpunkt fungiert hierbei als zentrale Anlaufstelle. Das Angebot richtet sich nicht nur an Pflegebedürftige selbst, sondern ausdrücklich auch an Angehörige und Interessierte, die sich frühzeitig informieren möchten.
Die Schwerpunkte der Beratung umfassen:
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Pflegegrad und Anträge: Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen der Pflegekasse sowie Begleitung bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK).
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Wohnen im Alter: Informationen zu pflegegerechten Wohnformen und individueller Wohnberatung.
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Alltagsbewältigung: Aufzeigen von Unterstützungsmöglichkeiten, um die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten.
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Ehrenamtliches Engagement: Vermittlung der Seniorenbegleitung (DUO) für Menschen, die sich aktiv für andere einsetzen möchten.
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Termine vor Ort im März
Damit lange Wege entfallen, finden die Beratungen monatlich in den Rathäusern, Familienzentren oder Gemeindetreffpunkten statt. Im März 2026 gelten folgende Termine:
| Region | Termin | Ort | Uhrzeit |
| Rhauderfehn | Di., 03. März | Treffpunkt Anleger | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Bunde | Do., 05. März | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr |
| Weener | Do., 05. März | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr |
| Uplengen | Di., 10. März | Upkamer | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Moormerland | Do., 12. März | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Ostrhauderfehn | Di., 17. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Jemgum | Do., 19. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Westoverledingen | Do., 19. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Jümme | Di., 24. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Hesel | Do., 26. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
Flexibilität und Vertraulichkeit
Alle Beratungen sind trägerunabhängig und unterliegen der Schweigepflicht. Neben den festen Sprechzeiten in den Gemeinden besteht zudem die Möglichkeit, individuelle Termine für Beratungen in den Büros des Landkreises oder direkt im eigenen Zuhause zu vereinbaren.
Ziel ist es, eine Brücke zu schlagen zwischen denjenigen, die Hilfe benötigen, und den vielfältigen regionalen Unterstützungsangeboten.
Beitragsbild: Symbolfoto, KI-generiert. @LeserECHO
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Vortrag in Moormerland thematisiert die Resilienzförderung bei Kindern
„So stark wie Pippi Langstrumpf“: Vortrag zur Resilienzförderung in Moormerland
Moormerland – Was macht Kinder eigentlich stark und wie entwickeln sie die nötige Widerstandskraft, um schwierige Lebenssituationen gesund zu meistern? Diesen Fragen widmet sich die ElternWerkstatt im Treffpunkt Anleger am 4. März 2026 um 19:30 Uhr. Unter dem Titel „So stark wie Pippi Langstrumpf – Resilienzförderung bei Kindern“ laden Anke Dettmer und Hanna Tuinmann zu einem informativen Vortragsabend in den Eschenweg 8 ein.
Die kindliche Widerstandskraft verstehen
Pippi Langstrumpf gilt als das Paradebeispiel eines resilienten Kindes. Doch Resilienz ist keine bloße Charakterfrage, sondern eine Fähigkeit, die gefördert werden kann. Die Referentinnen des Abends, die Diplom-Sozialarbeiterinnen Bärbel Auen und Elke Gassner, erläutern den Teilnehmenden, was genau sich hinter dem Begriff der kindlichen Resilienz verbirgt und welche Faktoren dazu beitragen, dass Kinder gestärkt durch das Leben gehen.
Praktische Impulse für den Erziehungsalltag
Neben der theoretischen Einordnung steht die praktische Umsetzung im Vordergrund. Der Vortrag gibt konkrete Antworten darauf, welches Verhalten von Eltern und Bezugspersonen die psychische Widerstandsfähigkeit von Kindern nachhaltig unterstützt. Ziel ist es, den Eltern Werkzeuge an die Hand zu geben, mit denen sie ihre Kinder aktiv dabei begleiten können, gesund und selbstbewusst heranzuwachsen.
Anmeldung und Informationen: Interessierte werden gebeten, sich bis zum 1. März telefonisch unter der Nummer 04954 937 262 für die Veranstaltung anzumelden.
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