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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Schleusenbrücke in Leer ab 22. Oktober gesperrt: Fahrbahn muss erneut saniert werden
Schleusenbrücke in Leer wird ab 22. Oktober komplett gesperrt
Sanierungsarbeiten am Fahrbahnbelag dauern voraussichtlich bis zum 12. November – Rad- und Schiffsverkehr bleiben möglich
Auf der Schleusenbrücke in Leer stehen erneut Sanierungsarbeiten an. Die Brücke muss deshalb vom 22. Oktober bis voraussichtlich 12. November 2026 für den Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.
Schäden an der Fahrbahn nach Sanierung festgestellt
Grund für die Sperrung sind Schäden, die mehr als ein Jahr nach der umfangreichen Sanierung des Fahrbahnbetons in einem Teilbereich oberhalb des Brückenkellers sichtbar geworden sind.
Betroffen ist die damals neu aufgebrachte Oberflächenbeschichtung der Fahrbahn. Diese hat sich aufgrund eines Mangels stellenweise vom Untergrund gelöst und ist in einigen Bereichen abgeplatzt.
Die genaue Ursache für die Schäden wird derzeit noch ermittelt.
Sanierung erfolgt im Rahmen der Gewährleistung
Die erforderlichen Arbeiten sollen in der Woche nach dem Gallimarkt beginnen. Die beauftragte Firma wird den betroffenen Straßenbelag im Rahmen der Gewährleistung sanieren.
Für die Arbeiten ist eine vollständige Sperrung der Schleusenbrücke für den Fahrzeugverkehr erforderlich. Die Sperrung soll nach derzeitiger Planung vom 22. Oktober bis voraussichtlich 12. November 2026 bestehen.
Radverkehr kann die Brücke weiterhin passieren
Für Radfahrer soll die Brücke während der Bauarbeiten weiterhin passierbar bleiben. Vorgesehen ist, dass der Radverkehr auf einer Seite der Brücke an der Baustelle vorbeigeführt werden kann.
Autofahrer müssen dagegen während der Sanierungsarbeiten auf eine andere Route ausweichen.
Schiffsverkehr nicht betroffen
Der Schiffsverkehr wird durch die Sanierungsarbeiten nicht beeinträchtigt. Die Schleuse kann weiterhin wie gewohnt genutzt werden.
Damit können Schiffe und Sportboote die Schleuse auch während der Bauarbeiten passieren.
Die Sperrung betrifft somit ausschließlich den Fahrzeugverkehr auf der Schleusenbrücke.
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Wertstoffhöfe im Landkreis Leer am 3. Oktober geschlossen: Diese Öffnungszeiten gelten
Wertstoffhöfe im Landkreis Leer am 3. Oktober geschlossen
Geänderte Öffnungszeiten wegen des Tages der Deutschen Einheit
Wer am Samstag, 3. Oktober 2026, Abfälle oder Wertstoffe zu einem Wertstoffhof im Landkreis Leer bringen möchte, muss sich auf geänderte Öffnungszeiten einstellen. Wegen des Feiertages Tag der Deutschen Einheit bleiben die Wertstoffhöfe des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Leer an diesem Tag geschlossen.
Wertstoffhof Breinermoor öffnet am 5. Oktober
Der Wertstoffhof im Entsorgungszentrum Breinermoor, Deponiestraße 1 in Westoverledingen, ist nach dem Feiertag wieder am Montag, 5. Oktober, ab 9 Uhr für Kunden geöffnet.
Wer seine Wertstoffe dort entsorgen möchte, sollte die geänderten Öffnungszeiten rund um den Feiertag beachten.
Abfallumschlaganlage auf Borkum ab Montag geöffnet
Auf Borkum öffnet die Abfallumschlaganlage in der Reedestraße 196 ebenfalls wieder am Montag. Dort beginnt der Betrieb am 5. Oktober bereits um 8 Uhr.
Externe Wertstoffhöfe öffnen wieder am 9. und 10. Oktober
Auch bei den externen Wertstoffhöfen im Landkreis Leer kommt es durch den Feiertag zu einer Änderung. Sie öffnen wieder wie gewohnt am Freitag und Samstag, 9. und 10. Oktober.
Wertstoffhof Neermoor weiterhin mit Sommeröffnungszeiten
Am Wertstoffhof Neermoor, Borgwardring 74, gelten aktuell noch die Sommeröffnungszeiten. Deshalb ist der Standort auch am Mittwoch, 7. Oktober, ab 13 Uhr geöffnet.
Die Umstellung auf die Winteröffnungszeiten wird der Landkreis Leer rechtzeitig bekanntgeben.
Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Leer
Bei Fragen zu den Öffnungszeiten oder zur Abfallentsorgung können sich Bürgerinnen und Bürger an die Abfallberatung des Landkreises Leer wenden.
Die kostenlose Service-Nummer lautet 0800 9252423. Alternativ ist die Abfallberatung per E‑Mail unter abfallberatung@all-leer.de erreichbar.
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Ferienprogramm im Kunsthaus Leer: Kinder gestalten am 13. Oktober eigene Kunstwerke
Ferienprogramm im Kunsthaus Leer: Wie aus Steinen kleine Kunstwerke werden
Kreativer Workshop für Kinder von 8 bis 12 Jahren am 13. Oktober
In den Herbstferien lädt das Kunsthaus Leer Kinder zu einem besonderen kreativen Erlebnis ein. Beim Workshop „Wie aus Steinen kleine Kunstwerke werden“ können junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 13. Oktober 2026 von 10 bis 11.30 Uhr ihrer Fantasie freien Lauf lassen.
Der kostenfreie Workshop richtet sich an Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren. Zu Beginn lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Landschaftsbilder aus der Sammlung des Kunsthauses kennen. Dabei erhalten sie einen Einblick in unterschiedliche künstlerische Darstellungen von Landschaften.
Anschließend werden die Kinder selbst kreativ: Aus gewöhnlichen Steinen entstehen mit Farbe und viel Fantasie kleine Kunstwerke. Die Steine können mit eigenen Phantasielandschaften und anderen individuellen Motiven gestaltet werden.
Der Workshop bietet damit die Möglichkeit, Kunst nicht nur anzuschauen, sondern selbst kreativ tätig zu werden und eigene Ideen umzusetzen.
Anmeldung bis zum 10. Oktober
Die Teilnahme an dem Ferienprogramm ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis zum 10. Oktober 2026 erforderlich.
Interessierte können sich per E‑Mail unter info@kunsthaus-leer.de oder telefonisch unter 0491 926‑1531 anmelden.
Termin: Dienstag, 13. Oktober 2026
Uhrzeit: 10 bis 11.30 Uhr
Ort: Kunsthaus Leer
Alter: 8 bis 12 Jahre
Teilnahme: kostenfrei
Anmeldung: bis 10. Oktober 2026 per E‑Mail oder telefonisch




























