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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Leer-Loga: Richtfest für sechs neue Wohnungen am Logaer Weg – bezahlbarer Wohnraum entsteht
Richtkranz schwebt über KWL-Neubau am Logaer Weg
Richtfest für sechs neue Wohnungen in Leer-Loga gefeiert – Fertigstellung für Juni 2027 geplant
Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu neuem, bezahlbarem Wohnraum in Leer ist geschafft: Am Dienstag wurde am Logaer Weg 120 in Leer-Loga das Richtfest für den Neubau der Kommunalen Wohnungsverwaltung Leer (KWL) gefeiert. Gemeinsam mit der Stadt hatte die KWL dazu unter anderem Vertreter des Stadtrats, des Bauunternehmens, der beteiligten Architekturbüros sowie die Nachbarschaft eingeladen. Rund 30 Gäste nahmen an der Feier teil.
Zimmerermeister Christian Langanke vom gleichnamigen Bauunternehmen sprach den traditionellen Richtspruch. Anschließend stieß er gemeinsam mit Bürgermeister Claus-Peter Horst auf den Neubau und den erfolgreichen Baufortschritt an.
Sechs neue Wohnungen entstehen
Auf dem rund 900 Quadratmeter großen Grundstück entsteht ein Gebäudekomplex mit insgesamt sechs Wohneinheiten. Die Wohnungen verfügen über unterschiedliche Größen: Geplant sind zweimal 59 Quadratmeter, zweimal 69 Quadratmeter sowie jeweils eine Wohnung mit 52 und 58 Quadratmetern.
Die drei Wohnungen im Erdgeschoss werden barrierefrei ausgeführt. Zu den weiteren Bestandteilen des Wohnkonzepts gehören Balkone und Terrassen, Parkplätze sowie Schuppenabteile.
Auch bei der Energieversorgung setzt die KWL auf moderne Technik. Als Heizsystem kommen Wärmepumpen zum Einsatz. Zusätzlich werden auf dem Dach Photovoltaikanlagen installiert.
Rohbau fertig – Dach folgt
Beim Richtfest konnten sich die Gäste bei einer Besichtigung selbst ein Bild vom Stand der Arbeiten machen. Der Rohbau ist inzwischen fertiggestellt, auch die Klinkerarbeiten sind abgeschlossen.
Bereits in der kommenden Woche soll das Dach mit Dachpfannen eingedeckt werden. Läuft der weitere Bau wie geplant, können die ersten Mieter voraussichtlich im Juni 2027 einziehen.
Bürgermeister Claus-Peter Horst verwies beim Richtfest zugleich auf die Bedeutung des Projekts für den sozialen Wohnungsbau in Leer. Die sechs Wohnungen am Logaer Weg gehören zu insgesamt 53 Wohneinheiten, die derzeit beziehungsweise in nächster Zeit im Auftrag der KWL in Leer entstehen.
Bezahlbarer Wohnraum dank Wohnraumförderung
Finanziert wird das Projekt mit Wohnraumfördermitteln. Dadurch kann der Wohnraum zu einem vergleichsweise günstigen Mietpreis angeboten werden. Die Kaltmiete beträgt 6,10 Euro pro Quadratmeter.
Für die Vergabe der Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Interessenten können sich bereits jetzt bei der Kommunalen Wohnungsverwaltung Leer melden.
Für Fragen zu den Wohnungen stehen Frau Ulfers unter 0491/9782–178 sowie Frau Büchter unter 0491/9782–430 zur Verfügung.
Informationen zum erforderlichen Wohnberechtigungsschein erteilen Herr Abels unter 0491/9782–215 und Frau Remmers-Behrends unter 0491/9782–365.
Mit dem Richtfest ist damit ein weiterer Meilenstein erreicht. Am Logaer Weg entsteht neuer Wohnraum, der insbesondere durch die Förderung auch für Haushalte mit entsprechendem Wohnberechtigungsschein zugänglich sein soll.
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Viele Straßensperrungen in Leer im Oktober: Diese Straßen sind wegen Sanierungsarbeiten betroffen
Straßensanierungen in Leer: Mehrere Straßen im Oktober zeitweise voll gesperrt
Dünnasphaltdeckschichten in Kaltbauweise: Neun Straßenabschnitte betroffen – Sperrungen teilweise über mehrere Tage
In Leer stehen im Oktober 2026 umfangreiche Straßensanierungsarbeiten an. In verschiedenen Bereichen des Stadtgebiets werden im Rahmen der Sanierung Dünnasphaltdeckschichten in Kaltbauweise aufgebracht.
Für die Durchführung der Arbeiten müssen mehrere Straßenabschnitte vorübergehend für den gesamten Verkehr gesperrt werden. Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen erfolgen gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Insgesamt sind neun Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte betroffen.
Fährstraße: 15. und 16. Oktober
In der Fährstraße wird der Abschnitt zwischen der Einmündung Am Schlosspark und Elfriedenhof gesperrt.
Die Vollsperrung gilt am 15. und 16. Oktober 2026 jeweils von 7:00 bis 20:00 Uhr.
Aufgrund der Sackgassenlage ist keine Umleitung möglich.
Kleine Allee: 16. Oktober
Die Kleine Allee wird am 16. Oktober 2026 von 7:00 bis 20:00 Uhr voll gesperrt. Betroffen ist der Abschnitt zwischen der Papenburger Straße (B 70) und dem Roten Weg.
Die Umleitung führt über:
Roter Weg → Hauptstraße (B 436) → Papenburger Straße (B 70)
Hajo-Unken-Straße: 19. bis 21. Oktober
In der Hajo-Unken-Straße wird der Bereich zwischen Goethestraße und Edzardstraße saniert.
Die Vollsperrung gilt vom 19. bis 21. Oktober 2026 jeweils von 7:00 bis 20:00 Uhr.
Als Umleitung sind folgende Straßen vorgesehen:
Edzardstraße → Pastorenkamp → Ubbo-Ummius-Straße
Bahndamm: 20. und 21. Oktober
Auch im Bahndamm kommt es zu Einschränkungen. Gesperrt wird der Abschnitt zwischen Ringstraße und Logaer Weg.
Die Sperrung gilt am 20. und 21. Oktober 2026 jeweils von 7:00 bis 20:00 Uhr.
Die Umleitung erfolgt über die Rymeerstraße.
Fünftelweg und Gotenstraße: 21. Oktober
Am 21. Oktober 2026 stehen außerdem Arbeiten im Bereich Fünftelweg und Gotenstraße auf dem Programm. Beide Straßenabschnitte werden dabei nacheinander für den Verkehr gesperrt.
Fünftelweg
Betroffen ist der Abschnitt zwischen Gotenstraße und Chaukenstraße. Die Sperrung gilt am 21. Oktober 2026 von 7:00 bis 20:00 Uhr.
Die Umleitung führt über:
Kimbernstraße → Gotenstraße → Frankenstraße
Gotenstraße
In der Gotenstraße wird der Abschnitt zwischen Fünftelweg und Sachsenstraße gesperrt. Auch hier gilt die Sperrung am 21. Oktober 2026 von 7:00 bis 20:00 Uhr.
Die Umleitung erfolgt über:
Fünftelweg → Kimbernstraße
Da die beiden Straßenabschnitte nacheinander gesperrt werden, sollen die Arbeiten entsprechend aufeinander abgestimmt durchgeführt werden.
Hafenstraße: 22. und 23. Oktober
In der Hafenstraße wird der Abschnitt zwischen Hausnummer 15 und dem Einmündungsbereich der Industriestraße saniert.
Die Vollsperrung gilt am 22. und 23. Oktober 2026 jeweils von 7:00 bis 20:00 Uhr.
Als Umleitung sind die Industriestraße und die Nessestraße vorgesehen.
Lessingstraße: 23. Oktober
Am 23. Oktober 2026 ist außerdem die Lessingstraße betroffen. Gesperrt wird der Abschnitt zwischen Hajo-Unken-Straße und Conrebbersweg.
Die Vollsperrung gilt von 7:00 bis 20:00 Uhr.
Die Umleitung führt über:
Hajo-Unken-Straße → Edzardstraße
Edzardstraße: 26. und 27. Oktober
Den Abschluss der angekündigten Sanierungsarbeiten bildet die Edzardstraße. Gesperrt wird der Abschnitt zwischen der Heifelder Straße (B 70) und der Mörkenstraße.
Hier gelten andere Sperrzeiten als bei den übrigen Straßen: Die Vollsperrung erfolgt am 26. und 27. Oktober 2026 jeweils von 17:00 bis 22:00 Uhr.
Die Umleitung führt über:
Burfehner Weg → Hajo-Unken-Straße
Rettungsdienst und Feuerwehr können jederzeit passieren
Während der Vollsperrungen gelten für alle betroffenen Bereiche besondere Regelungen. Die Durchfahrt für Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei ist jederzeit gewährleistet.
Auch der Fußgängerverkehr kann die Baustellenbereiche jederzeit passieren.
Die betroffenen Anlieger werden zusätzlich schriftlich über den genauen Bauablauf informiert. Wer in dem jeweiligen Zeitraum zwingend auf sein Kraftfahrzeug angewiesen ist, sollte sein Fahrzeug rechtzeitig außerhalb des gesperrten Bereichs abstellen.
Soweit es der Baufortschritt und die Arbeitssicherheit zulassen, soll den Anliegern die Zufahrt zu ihren Grundstücken ermöglicht werden.
Sperrungen werden nach den täglichen Arbeiten aufgehoben
Nach Beendigung der täglichen Arbeiten werden die jeweiligen Sperrungen ab 20:00 Uhr aufgehoben, sodass die Durchfahrt wieder möglich ist. Eine Ausnahme bilden die Arbeiten in der Edzardstraße, die am 26. und 27. Oktober jeweils bis 22:00 Uhr vorgesehen sind.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Anbringung beziehungsweise Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für die notwendigen Straßensanierungsarbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen.
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Kreiswahl im Landkreis Leer: Auszählungsfehler in zwei Wahlbezirken – SPD-Mandat wechselt
Wahleinspruch gegen Kreiswahl im Landkreis Leer: Auszählungsfehler in zwei Wahlbezirken entdeckt
Kreiswahl vom 13. September 2026 muss korrigiert werden – Sitzverteilung bleibt unverändert, bei der SPD zieht jedoch ein anderer Kandidat in den Kreistag ein
Im Landkreis Leer gibt es nach der Kreistagswahl vom 13. September 2026 Korrekturen beim amtlichen Wahlergebnis. Die Wahlleitung des Landkreises Leer hat gegen das festgestellte Ergebnis der Kreiswahl Einspruch eingelegt. Grund dafür sind Auszählungsfehler, die nachträglich in zwei Wahlbezirken festgestellt wurden.
Betroffen sind ausschließlich die Kreistagswahl, nicht die gleichzeitig durchgeführte Landratswahl. Die Fehler haben keine Auswirkungen auf die grundsätzliche Sitzverteilung im Kreistag. Allerdings führen die korrigierten Stimmen dazu, dass bei der SPD ein anderer Kandidat ein Mandat erhält. Über den Wahleinspruch muss der neu gewählte Kreistag in seiner konstituierenden Sitzung am 16. November 2026 entscheiden. Landkreis Leer
Zwei Wahlbezirke sind betroffen
Die Fehler bei der Auszählung wurden in zwei Wahllokalen festgestellt. Betroffen sind:
- der Wahlbezirk Warsingsfehn-West in der Gemeinde Moormerland
- das Schützenhaus Völlenerkönigsfehn in der Gemeinde Westoverledingen
In beiden Fällen wurden bei der Überprüfung Abweichungen festgestellt, die eine Korrektur des Wahlergebnisses erforderlich machen.
876 gültige Stimmen in Warsingsfehn-West nicht berücksichtigt
Im Wahlbezirk Warsingsfehn-West in Moormerland konnten die Wahlberechtigten bei der Kreistagswahl bis zu drei Stimmen vergeben.
Bei der Auszählung waren Stimmzettel, auf denen alle drei Stimmen ausschließlich für eine Partei, eine Wählergemeinschaft oder eine einzelne Person abgegeben worden waren, zu Stapeln zusammengefasst worden. Diese Stapel wurden bei der weiteren Auszählung jedoch nicht berücksichtigt.
Dadurch wurden in diesem Wahlbezirk insgesamt 876 gültige Stimmen nicht gewertet.
Übertragungsfehler in Völlenerkönigsfehn
Auch im Wahlbezirk Schützenhaus Völlenerkönigsfehn in Westoverledingen wurde ein Fehler festgestellt.
Dort kam es bei der Übertragung der ermittelten Ergebnisse in die Wahlniederschrift zu einem Fehler. Eine Nachzählung ergab, dass die Wählerinnen und Wähler tatsächlich 825 gültige Stimmen abgegeben hatten. In der Wahlniederschrift waren dagegen lediglich 754 gültige Stimmen eingetragen worden.
Damit fehlten in der ursprünglichen Ergebnisübermittlung 71 gültige Stimmen.
Fast alle Parteien und Wählergruppen betroffen
Von den fehlerhaften Auszählungen in den beiden Wahlbezirken sind nahezu alle Wahlvorschlagsträger betroffen.
Ausgenommen sind die Wählergemeinschaften „MOIN Landkreis Leer“ und „Stimme des Bürgers Rhauderfehn“ sowie der Einzelwahlvorschlag Junker. Alle übrigen Parteien und Wählergruppen sind von den Korrekturen betroffen.
Durch die erforderliche Anpassung verändern sich die Stimmenzahlen mehrerer Parteien beziehungsweise Wählergemeinschaften sowie einzelner Kandidatinnen und Kandidaten.
Sitzverteilung im Kreistag bleibt unverändert
Trotz der festgestellten Fehler bleibt die Sitzverteilung des Kreistages insgesamt unverändert. Die Korrektur hat also keine Auswirkungen darauf, wie viele Sitze die einzelnen Parteien und Wählergemeinschaften im Kreistag erhalten.
Dennoch bewertet die Kreiswahlleitung den Fehler als erheblich, weil er mandatsrelevant ist. Durch die korrigierten Stimmen verschiebt sich innerhalb der SPD ein Sitz zwischen zwei Wahlbereichen.
Der Sitz wechselt vom Wahlbereich IV mit Weener, Bunde und Jemgum in den Wahlbereich II mit Moormerland und Hesel.
Das bedeutet: Für die SPD würde nach dem korrigierten Ergebnis Carsten Janssen in den Kreistag einziehen. Lukas Enno Oltrop würde dagegen nicht das Mandat erhalten.
Statistische Auffälligkeiten führten zur Überprüfung
Aufgefallen waren die Fehler zunächst durch statistische Auffälligkeiten bei den Wahlergebnissen. Dabei zeigte sich ein auffälliges Missverhältnis zwischen der Zahl der gültigen Stimmzettel und der Gesamtzahl der gültigen Stimmen.
Bei der Kreistagswahl können die Wahlberechtigten bis zu drei Stimmen vergeben. Nicht jeder Wähler und nicht jede Wählerin nutzt diese Möglichkeit vollständig. Im Durchschnitt wurden im Landkreis Leer jedoch 2,94 Stimmen pro gültigem Stimmzettel abgegeben.
Die Ergebnisse der beiden betroffenen Wahlbezirke wichen von diesem Wert auffällig ab.
Bürger entdeckt Auffälligkeiten mithilfe einer KI-Anwendung
Der entscheidende Hinweis kam von einem Bürger, der die Kommunalwahlergebnisse aus ganz Niedersachsen mithilfe einer KI-basierten Webanwendung überprüft hatte.
Dabei entdeckte er unter anderem im Landkreis Leer statistische Auffälligkeiten. Die Kreiswahlleitung ordnete daraufhin eine Nachzählung an.
Die Überprüfung bestätigte schließlich den Verdacht: In den beiden Wahlbezirken waren bei der Auszählung beziehungsweise bei der Übertragung der Ergebnisse Fehler aufgetreten.
Neuer Kreistag entscheidet über Wahleinspruch
Über den Wahleinspruch der Wahlleitung muss nun der neu gewählte Kreistag entscheiden. Die Entscheidung soll in der konstituierenden Sitzung am 16. November 2026 getroffen werden.
Für die Wählerinnen und Wähler bedeutet die Korrektur vor allem: Das Wahlergebnis der Kreistagswahl wird in den betroffenen Bereichen angepasst. Die Zusammensetzung des Kreistages nach der Zahl der Sitze bleibt dabei unverändert. Lediglich bei der SPD verändert sich der konkrete Mandatsträger.
Der Landkreis Leer hatte am 13. September 2026 neben der Kreistagswahl auch die Landratswahl durchgeführt. Im Landkreis waren dabei insgesamt 54 Kreistagsabgeordnete zu wählen
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