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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Weihnachts-Endspurt in Leer: Riesenrad, Shopping-Sonntag und Altstadt-Zauber
Archivfoto: Drohnenaufnahme — Rolf Bootsmann von Luftblicke Nordwest
Endspurt in Leer: Weihnachtszauber, Riesenrad und Shopping-Sonntag
LEER. Die Tage zwischen den Jahren haben in Leer einen ganz besonderen Zauber. Während sich das Jahr 2025 dem Ende neigt, lädt die Leda-Stadt noch einmal zum großen Finale ein. Der Leeraner Weihnachtsmarkt steuert auf seine letzten Höhepunkte zu – mit einem verkaufsoffenen Sonntag und einer Atmosphäre, die zum Verweilen einlädt.
Weitblick und Shopping-Vergnügen
Schon von weitem grüßt das Riesenrad, das Wahrzeichen der festlichen Meile. Eine Fahrt bietet nicht nur eine wunderbare Aussicht über die beleuchtete Stadt, sondern ist ein Muss für jeden Besucher. Direkt unter dem Riesenrad und entlang der Mühlenstraße wird es am morgigen Sonntag (28.12.) besonders trubelig: Die Geschäfte laden von 13.00 bis 18.00 Uhr zum verkaufsoffenen Sonntag ein – die perfekte Chance für einen entspannten Bummel nach den Festtagen.
Weihnachtliche Gemütlichkeit in der Altstadt
Wer es nach dem Shopping oder dem Marktbesuch etwas ruhiger mag, sollte einen Abstecher in die historische Altstadt machen. Die vielen kleinen Cafés sind noch immer wunderschön weihnachtlich geschmückt und bieten den perfekten Rückzugsort. Bei einer Tasse Ostfriesentee oder einem Stück hausgebackenem Kuchen lässt sich die festliche Stimmung in vollen Zügen genießen.
Die letzten Chancen nutzen
An den mehr als 50 Buden und Ständen gibt es noch bis Dienstag alles, was das Herz begehrt: Von Feuerzangenbowle und Punsch bis hin zu herzhaften und süßen Köstlichkeiten. Auch die drei Kinderkarussells warten auf ihre kleinen Fahrgäste.
Der Zeitplan für das Finale
| Tag | Datum | Markt-Öffnungszeiten | Besonderheiten |
| Sonntag | 28.12. | ab Mittags | Verkaufsoffen (13–18 Uhr) & Riesenrad |
| Montag | 29.12. | 11.00 – 20.00 Uhr | Gemütlicher Endspurt |
| Dienstag | 30.12. | 11.00 – 20.00 Uhr | Letzter Tag der Saison |
Wo: Mühlenstraße & Innenstadt Leer
Tauchen Sie ein in die festliche Atmosphäre, genießen Sie den Blick aus dem Riesenrad und lassen Sie sich vom Charme der geschmückten Altstadt-Cafés verzaubern. Wir sehen uns in Leer!
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Millionen-Investitionen und Winter-Herausforderungen: Die Bilanz der Kreisstraßen 2025
Ein Nadelöhr für den Winterdienst: Die Gewichtsbeschränkung der Ledabrücke im Zuge der B70 erfordert beim Streueinsatz im südlichen Landkreis weite Umwege und eine präzise Logistik. Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Sicher durch Eis und Schnee: Rekord-Winterdienst und Millionen-Investitionen in unsere Wege – Jahresrückblick 2025 (Teil 4)
Während die Digitalisierung mit Glasfaserkabeln als „Autobahnen der Zukunft“ voranschreitet, bleibt die analoge Welt aus Asphalt und Beton das lebenswichtige Rückgrat unseres Landkreises. Ob Pendler, Schulbusse, Landwirte oder Logistik – das 376 Kilometer lange Kreisstraßennetz ist täglich Höchstbelastungen ausgesetzt.
In unserem vierten Teil des Jahresrückblicks schauen wir auf ein Jahr voller Baustellen, Investitionen und einen besonders fordernden Winterdienst, der durch die Gewichtsbeschränkung der Ledabrücke (B70-Zubringer) vor besonderen Herausforderungen stand.
Winterdienst 2024/2025: 39 Einsätze für Ihre Sicherheit
Der Winter lässt sich nicht planen, aber man kann auf ihn vorbereitet sein. Die Teams des Straßen- und Tiefbauamtes leisteten zwischen November und März Enormes:
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Einsatzstatistik: Insgesamt 39 Streu- und Räumeinsätze waren nötig.
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Materialverbrauch: Rund 912 Tonnen Salz und 401 Tonnen Sole sorgten für eisfreie Fahrt.
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Logistische Hürde Ledabrücke: Da die Brücke im Zuge der B70/Leda-Querung gewichtsbeschränkt ist, müssen die schweren Streufahrzeuge auf dem Weg in den Süden des Landkreises (Overledingerland) oft weite Umwege in Kauf nehmen.
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Nachbarschaftshilfe: Ein großer Dank gilt der Gemeinde Rhauderfehn. Dank der Möglichkeit, im Gewerbegebiet Rhaudermoor Salz nachzuladen, konnten die Teams effizienter arbeiten, ohne jedes Mal zum Hauptbauhof nach Logabirum zurückkehren zu müssen.

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3,6 Millionen Euro für Straßen, Brücken und Radwege
Landrat Matthias Groote betont: „Straßen und Radwege müssen gepflegt werden, um ihren Wert zu erhalten.“ Insgesamt wurden 2025 über 18 Kilometer Fahrbahn saniert.
Die wichtigsten Bauprojekte im Überblick:
| Ort / Strecke | Maßnahme | Kosten (ca.) |
| Jümme (K13) | Instandsetzung Filsum bis Lammertsfehn (2,17 km) | 430.000 € |
| Neufirrel (K10) | Fahrbahn & Radweg in zwei Abschnitten | 670.000 € |
| Uplengen (K46) | Sanierung in Bühren (inkl. Klinkerbauweise) | 300.000 € |
| Moormerland (K57) | Instandsetzung Neuebeek bis Boekzeteler Str. | 130.000 € |
| Leer (K1) | Radweg & Fahrbahn ab B436-Zufahrt | 225.000 € |
| WLO (K50) | Radwegsanierung Völlenerfehn bis Völlenerkönigsfehn | 255.000 € |
| Warsingsfehn (K8) | Grundsanierung Brücke über den Sauteler Kanal | 670.000 € |
Zusätzlich wurden ca. 441.000 Euro in moderne Fahrzeuge und Geräte für den Bauhof investiert sowie großflächige Oberflächenbehandlungen auf 9,5 Kilometern im gesamten Kreisgebiet durchgeführt (220.000 Euro).
Warum wir weiter investieren müssen
Amtsleiter Uwe Welzel macht deutlich, dass die Belastung zunimmt. Es ist nicht nur die Anzahl der Autos, sondern das enorme Gewicht:
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Energiewende: Schwere Lastentransporte für Windkraft und Infrastruktur.
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Großprojekte: Baustellenverkehr und die daraus resultierenden Umleitungsverkehre belasten die Kreisstraßen extrem.
Ausblick auf 2026: Damit unsere Straßen auch künftigen Belastungen standhalten, ist bereits jetzt geplant, auch im kommenden Jahr ausreichend Mittel bereitzustellen. Sicherheit und Substanz stehen an erster Stelle!
Hintergrund: Das Straßen- und Tiefbauamt
Das Amt betreut nicht nur 376 km Straßen und 250 km Radwege, sondern auch 60 Brücken und 23 landkreiseigene Grundstücke. Von der Planung bis zur Abnahme kommt hier alles aus einer Hand – für einen starken und mobilen Landkreis Leer.
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Personalausweis 2026: Höhere Gebühren und neue digitale Regeln
Bundesweite Gebührenerhöhung für Personalausweise ab dem 1. Januar 2026
Berlin/Leer, den 26. Dezember 2025 – Ab dem 1. Januar 2026 treten in Deutschland neue Gebührenregelungen für die Ausstellung von Personalausweisen in Kraft. Grundlage hierfür ist das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 03.12.2025. Die Anpassung betrifft alle Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit bei der Neubeantragung ihrer Dokumente.
Hintergrund der Preisanpassung Die Anhebung der Gebühren ist notwendig, um die gestiegenen Produktionskosten zu decken. Ein wesentlicher Fokus liegt dabei auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale sowie der voranschreitenden Digitalisierung des Ausweiswesens. Die Integration neuer Technologien zur Identitätsprüfung und die Umstellung auf volldigitale Prozesse führen zu einem erhöhten administrativen und technischen Aufwand.
Die neuen Gebühren im Überblick:
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Antragsteller ab 24 Jahren: Die Gebühr steigt von bisher 37,00 Euro auf 46,00 Euro (Gültigkeit: 10 Jahre).
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Antragsteller unter 24 Jahren: Die Gebühr erhöht sich von 22,80 Euro auf 27,60 Euro (Gültigkeit: 6 Jahre).
Wichtiger Hinweis zu Lichtbildern Bereits seit dem 01.05.2025 dürfen gemäß gesetzlicher Vorgaben ausschließlich digitale Lichtbilder für die Erstellung von Ausweisdokumenten verwendet werden. Klassische Passfotos in Papierform werden nicht mehr akzeptiert.
Für die Erstellung des digitalen Fotos haben Bürgerinnen und Bürger folgende Möglichkeiten:
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Direkt im Bürgerbüro: Das Foto kann vor Ort gegen eine Gebühr von 6,00 Euro erstellt werden.
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Externer Dienstleister: Fotos können bei zertifizierten Fotografen oder teilnehmenden Partnern (z. B. „dm-drogerie markt“) angefertigt werden. In diesem Fall muss zur Beantragung lediglich der erhaltene Data-Matrix-Code vorgelegt werden.
Das Bürgeramt empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, die Gültigkeit ihrer Dokumente rechtzeitig zu prüfen und Termine für eine Neubeantragung frühzeitig zu planen.
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