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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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20 neue Pflegefachkräfte: Examen am Bildungsinstitut Gesundheit in Leer erfolgreich bestanden
Im Rahmen der Feierstunde wurden die 20 Absolventinnen und Absolventen für ihren erfolgreichen Ausbildungsabschluss gewürdigt. Die frisch Examinierten sind: Rieke-Leonie Antons (Klinikum Leer gGmbH), Huda Chihab (Pflegezentrum Holtland GmbH), Sarah Hilke Gaeda (ProSenis Senioren- und Blindeneinrichtung Haus „Am Julianenpark“), Erik Heijenga (Borromäus-Hospital gGmbH), Tasha Lenya Heitzer (Diakoniestation Moormerland), Eileen Cornelia Leuchte (ProSenis Senioren- und Blindeneinrichtung Haus „Am Julianenpark“), Alina Lohmann (Klinikum Leer gGmbH), Sarah Meinders (Borromäus-Hospital gGmbH), Alissa Leandra Mindrup (Seniorenwohnanlage Heisfelde), Emily-Sophie Möhlmann (Borromäus-Hospital gGmbH), Emily Pedde (Klinikum Leer gGmbH), Natalie Prowololski (Borromäus-Hospital gGmbH), Ekaterina Razdelkina (Borromäus-Hospital gGmbH), Carolina Schäfer (Borromäus-Hospital gGmbH), Madleen Sophie Schermer (Borromäus-Hospital gGmbH), Maja Schlörmann (Borromäus-Hospital gGmbH), Lea Schneider (Borromäus-Hospital gGmbH), Xenia Wenker (Borromäus-Hospital gGmbH), Hauke Wilts (Klinikum Leer gGmbH) und Maike Wittjen (Borromäus-Hospital gGmbH).
20 Auszubildende bestehen Pflege-Examen am Bildungsinstitut Gesundheit in Leer
Erfolgreicher Abschluss nach drei Jahren Ausbildung – frisch examinierte Pflegefachkräfte erhalten ihre Zeugnisse
Leer/Ostfriesland, 18. September 2026 – Grund zur Freude gab es am Bildungsinstitut Gesundheit am Klinikum Leer: Insgesamt 20 Auszubildende haben ihr Examen zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann erfolgreich abgelegt. Im Rahmen einer Feierstunde erhielten die frisch Examinierten am Freitag, 18. September 2026, ihre Zeugnisse.
Hinter den Absolventinnen und Absolventen liegen drei intensive Jahre, in denen sie umfassend auf die vielfältigen Aufgaben in der Pflege vorbereitet wurden. Die Ausbildung verband theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen und stellte die angehenden Pflegefachkräfte immer wieder vor neue Herausforderungen im anspruchsvollen Pflegealltag.
Erfolgreicher Abschluss nach drei Ausbildungsjahren
Schulleiterin Susanne Weiss gratulierte den Absolventinnen und Absolventen zum erfolgreichen Abschluss.
„Hinter den Absolventen liegen drei intensive Ausbildungsjahre – geprägt von Theorie, Praxis und vielen Herausforderungen im anspruchsvollen Alltag der Pflege. Wir freuen uns über den erfolgreichen Abschluss und wünschen für die Zukunft alles Gute“, so Susanne Weiss.
Mit dem bestandenen Examen verfügen die 20 Absolventinnen und Absolventen nun über eine qualifizierte Ausbildung für ihren weiteren beruflichen Weg in der Pflege. Ausgebildet wurden sie in unterschiedlichen Einrichtungen der Region.
20 frisch examinierte Pflegefachkräfte
Zum erfolgreichen Abschluss gratuliert das Bildungsinstitut Gesundheit:
- Rieke-Leonie Antons – Klinikum Leer gGmbH
- Huda Chihab – Pflegezentrum Holtland GmbH
- Sarah Hilke Gaeda – ProSenis Senioren- und Blindeneinrichtung Haus „Am Julianenpark“
- Erik Heijenga – Borromäus-Hospital gGmbH
- Tasha Lenya Heitzer – Diakoniestation Moormerland
- Eileen Cornelia Leuchte – ProSenis Senioren- und Blindeneinrichtung Haus „Am Julianenpark“
- Alina Lohmann – Klinikum Leer gGmbH
- Sarah Meinders – Borromäus-Hospital gGmbH
- Alissa Leandra Mindrup – Seniorenwohnanlage Heisfelde
- Emily-Sophie Möhlmann – Borromäus-Hospital gGmbH
- Emily Pedde – Klinikum Leer gGmbH
- Natalie Prowololski – Borromäus-Hospital gGmbH
- Ekaterina Razdelkina – Borromäus-Hospital gGmbH
- Carolina Schäfer – Borromäus-Hospital gGmbH
- Madleen Sophie Schermer – Borromäus-Hospital gGmbH
- Maja Schlörmann – Borromäus-Hospital gGmbH
- Lea Schneider – Borromäus-Hospital gGmbH
- Xenia Wenker – Borromäus-Hospital gGmbH
- Hauke Wilts – Klinikum Leer gGmbH
- Maike Wittjen – Borromäus-Hospital gGmbH
Die Feierstunde am Bildungsinstitut Gesundheit am Klinikum Leer markierte damit einen wichtigen Meilenstein für die 20 neuen Pflegefachkräfte. Nach drei Jahren Ausbildung beginnt für sie nun ein neuer Abschnitt ihres beruflichen Lebens.

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Hohe Spritpreise: Bund der Steuerzahler unterstützt Preisdeckel von Minister Tonne
Hohe Spritpreise: Bund der Steuerzahler unterstützt Preisdeckel-Idee von Minister Tonne
Verband fordert gezielte Entlastungen für Pendler und Unternehmen und lehnt eine Übergewinnsteuer ab
Niedersachsen/Bremen – Die stark gestiegenen Preise für Benzin und Diesel sorgen weiterhin für Diskussionen über mögliche Entlastungen. Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen unterstützt dabei den Vorschlag von Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne, über einen wirksamen Preisdeckel nach europäischem Vorbild zu beraten. Gleichzeitig warnt der Verband vor pauschalen und teuren Entlastungsmaßnahmen sowie vor einer Übergewinnsteuer.
Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler müsse die Politik auf außergewöhnliche Preissteigerungen bei Kraftstoffen reagieren. Ein sinnvoll ausgestalteter Preisdeckel könne dabei ein Instrument sein, um übermäßige Margen zu begrenzen und Verbraucher sowie Unternehmen unmittelbar zu entlasten.
„Bei einem Punkt hat Wirtschaftsminister Tonne unsere ausdrückliche Unterstützung: Die Politik darf außergewöhnliche Preissteigerungen bei Benzin und Diesel nicht einfach hinnehmen“, erklärt Jan Vermöhlen, Vorstandsmitglied des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen.
Preisdeckel soll nicht zulasten der Steuerzahler gehen
Entscheidend sei aus Sicht des Verbandes allerdings die konkrete Ausgestaltung eines solchen Modells. Ein Preisdeckel sollte demnach nicht dauerhaft mit Steuergeld finanziert werden, indem der Staat die Differenz zwischen Markt- und Endpreis übernimmt.
Stattdessen schlägt der Bund der Steuerzahler eine gesetzlich definierte Preisobergrenze vor. Diese könnte sich nachvollziehbar an Beschaffungs‑, Rohöl- und weiteren relevanten Kosten orientieren und dadurch übermäßige Margen begrenzen.
„Wenn nachvollziehbar ist, zu welchen Kosten Kraftstoff beschafft und verarbeitet wird, muss der Staat prüfen, ob daraus eine belastbare Grenze für den Weiterverkauf entwickelt werden kann“, so Vermöhlen. Nach seiner Auffassung würde dadurch nicht der Steuerzahler die Entlastung finanzieren. Vielmehr würde verhindert, dass eine außergewöhnliche Marktsituation zu unangemessenen Gewinnmargen führt.
Keine Entlastung nach dem Gießkannenprinzip
Neben einem möglichen Preisdeckel fordert der Bund der Steuerzahler zielgerichtete Entlastungen für diejenigen, die besonders von hohen Kraftstoffpreisen betroffen sind.
Dabei unterscheidet der Verband zwischen Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, und solchen, die problemlos auf andere Verkehrsmittel ausweichen können. Besonders im Blick hat der Steuerzahlerbund Berufspendler ohne realistische Alternative zum Auto. Auch Handwerksbetriebe, Speditionen und andere Unternehmen seien betroffen, wenn Fahrzeuge unmittelbar für die wirtschaftliche Tätigkeit benötigt werden.
Der Verband spricht sich deshalb insbesondere für eine höhere Entfernungspauschale aus. Über einen entsprechend eingetragenen Freibetrag könnte eine steuerliche Entlastung bereits unterjährig über den monatlichen Nettolohn wirksam werden.
Für Menschen mit kleinen Einkommen, die von einer steuerlichen Entlastung nur wenig oder gar nicht profitieren, bringt der Bund der Steuerzahler zusätzlich eine gezielte direkte Zahlung ins Gespräch.
Pauschale Zahlungen an alle Bürger oder steuerfinanzierte Tankrabatte hält der Verband dagegen für wenig zielführend. Erfahrungen mit früheren Entlastungsmaßnahmen hätten nach Einschätzung des Steuerzahlerbundes gezeigt, dass solche Rabatte nicht zwangsläufig vollständig bei den Autofahrern ankommen.
Kritik an einer Übergewinnsteuer
Deutlich anders bewertet der Bund der Steuerzahler den Vorschlag von Wirtschaftsminister Tonne, sogenannte Übergewinne der Mineralölwirtschaft abzuschöpfen.
„Eine Übergewinnsteuer verbilligt keinen einzigen Liter Benzin oder Diesel“, erklärt Vermöhlen. Eine solche Steuer setze erst nachträglich beim Gewinn eines Unternehmens an und nicht beim Preis, den Verbraucher aktuell an der Tankstelle bezahlen.
Zusätzliche Schwierigkeiten sieht der Verband bei der Frage, wie ein solcher Übergewinn überhaupt eindeutig definiert werden könnte. Gewinne international tätiger Mineralölkonzerne könnten beispielsweise aus der Förderung, dem Raffineriegeschäft, dem Handel oder Auslandsgeschäften stammen. Eine eindeutige Zuordnung zum Kraftstoffverkauf an deutschen Tankstellen sei deshalb nicht ohne Weiteres möglich.
Der Bund der Steuerzahler warnt außerdem vor möglichen Gewinnverlagerungen und wirtschaftlichen Ausweichreaktionen. Eine nachträgliche Besteuerung von Unternehmensgewinnen garantiere weder niedrigere Kraftstoffpreise noch, dass die daraus erzielten Staatseinnahmen später bei den besonders belasteten Autofahrern ankommen.
Vier Maßnahmen stehen im Mittelpunkt
Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen fordert den Bund auf, aus seiner Sicht mögliche Maßnahmen miteinander zu verbinden. Dazu gehören:
- eine Anhebung der Entfernungspauschale für Berufspendler,
- eine gezielte direkte Entlastung von Menschen mit kleinen Einkommen, die auf das Auto angewiesen sind,
- wirksamere kartellrechtliche Instrumente, einschließlich eines rechtssicher ausgestalteten Preisdeckels,
- der Verzicht auf pauschale Entlastungen nach dem Gießkannenprinzip.
Der Verband sieht damit grundsätzlich Schnittmengen mit dem Vorstoß von Wirtschaftsminister Tonne beim Thema Preisdeckel. Gleichzeitig bestehen deutliche Unterschiede bei der Frage einer möglichen Übergewinnsteuer.
Tonne fordert Preisdeckel nach europäischem Vorbild
Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne hatte angesichts der gestiegenen Kraftstoffpreise einen zeitlich befristeten Preisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs ins Gespräch gebracht. Nach seinen Vorstellungen könnte der maximale Verkaufspreis regelmäßig neu berechnet werden und sich unter anderem an internationalen Öl- und Beschaffungskosten orientieren. Tankstellen könnten weiterhin günstigere Preise anbieten, dürften die festgelegte Obergrenze jedoch nicht überschreiten.
Tonne verweist außerdem auf die Belastungen für Unternehmen wie Speditionen, Logistikbetriebe und Handwerksunternehmen. Höhere Kraftstoffkosten könnten sich über Lieferketten auch auf Preise anderer Waren und Dienstleistungen auswirken. Zusätzlich hatte der Minister eine mögliche Abschöpfung von Krisen- beziehungsweise Übergewinnen der Mineralölwirtschaft angesprochen.
Der Bund der Steuerzahler setzt bei seiner Kritik an diesem Punkt einen anderen Schwerpunkt. Aus Sicht des Verbandes sollte eine Entlastung möglichst direkt bei denjenigen ankommen, die durch hohe Kraftstoffpreise besonders belastet werden.
„Entscheidend ist am Ende nicht, möglichst viel Steuergeld einzusetzen. Entscheidend ist, dass eine Entlastung dort ankommt, wo hohe Kraftstoffpreise tatsächlich zu einer besonderen Belastung werden“, erklärt Vermöhlen.
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Peter Kuiper neuer Bezirksschornsteinfegermeister für Holthusen
Landrat Matthias Groote überreichte Peter Kuiper seine Ernennungsurkunde zum Bezirksschornsteinfeger für Holthusen. Wilfried Groen geht in den Ruhestand.
Peter Kuiper neuer Bezirksschornsteinfegermeister für Holthusen
Ernennung für sieben Jahre – Landrat Matthias Groote überreicht Urkunde
Holthusen – Peter Kuiper ist zum neuen Bezirksschornsteinfegermeister für den Kehrbezirk Holthusen ernannt worden. Die Ernennung gilt für einen Zeitraum von sieben Jahren.
Die Ernennungsurkunde überreichte ihm jetzt Landrat Matthias Groote. Damit übernimmt Kuiper künftig die Verantwortung für den Kehrbezirk Holthusen und tritt die Nachfolge von Wilfried Groen an.
Groen war zuvor als Bezirksschornsteinfegermeister für den Kehrbezirk zuständig und wurde inzwischen in den Ruhestand versetzt. Mit der Ernennung von Peter Kuiper ist die Nachfolge nun geregelt.
Als Bezirksschornsteinfegermeister übernimmt Kuiper künftig die entsprechenden Aufgaben im Kehrbezirk Holthusen. Dazu gehört unter anderem die Wahrnehmung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben rund um die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen.
Mit der Übergabe der Ernennungsurkunde ist der Wechsel im Kehrbezirk damit offiziell vollzogen.
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