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Land­kreis Leer: Bezahl­kar­te ersetzt Bar­geld für Geflüchtete

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Land­kreis Leer führt Bezahl­kar­te für Geflüch­te­te ein

Im Jahr 2024 setzt der Land­kreis Leer eine weg­wei­sen­de Neue­rung um: Die Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te für geflüch­te­te Men­schen. Die­se Maß­nah­me, die auf einer bun­des­wei­ten Geset­zes­vor­la­ge basiert, rich­tet sich an Asyl­su­chen­de, die sich weni­ger als drei Jah­re in Deutsch­land auf­hal­ten. Im Land­kreis Leer betrifft dies der­zeit 890 Per­so­nen, die künf­tig mit einer Bezahl­kar­te statt mit Bar­geld ihre Ein­käu­fe täti­gen können.

Pilot­pro­jekt in Uplengen

Um die Ein­füh­rung mög­lichst rei­bungs­los zu gestal­ten, plant die Kreis­ver­wal­tung zunächst einen Test­lauf in der Gemein­de Uple­n­gen. Die­ser wird gestar­tet, sobald die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen sind. Die gesam­mel­ten Erfah­run­gen aus der Pilot­pha­se sol­len als Grund­la­ge für die flä­chen­de­cken­de Umset­zung im gesam­ten Land­kreis dienen.

Hin­ter­grund zur Bezahlkarte

Geflüch­te­te, die in Deutsch­land Schutz suchen und ihren Lebens­un­ter­halt nicht eigen­stän­dig sichern kön­nen, haben Anspruch auf Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz. Die­se Leis­tun­gen wur­den bis­her in Form von Sach­leis­tun­gen, Bar­geld oder Wert­gut­schei­nen erbracht. Mit der Bezahl­kar­te steht nun eine wei­te­re Opti­on zur Verfügung.

Das Kon­zept der Bezahl­kar­te ermög­licht es, das vor­ge­se­he­ne Gut­ha­ben direkt dar­auf zu laden. Ein wesent­li­cher Vor­teil der Kar­te ist die Begren­zung der Nut­zung auf das Inland. Dadurch wird gewähr­leis­tet, dass die Mit­tel aus­schließ­lich für das Leben der Geflüch­te­ten in Deutsch­land ver­wen­det wer­den. Eine miss­bräuch­li­che Nut­zung, etwa für Zah­lun­gen an Schlep­per oder Über­wei­sun­gen in Her­kunfts­län­der, wird somit unterbunden.

Wich­ti­ger Schritt für mehr Kon­trol­le und Transparenz

Die Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te stellt einen wich­ti­gen Schritt in Rich­tung Effi­zi­enz und Trans­pa­renz dar. Sie ermög­licht eine geziel­te Ver­wen­dung der bereit­ge­stell­ten Gel­der und bie­tet den geflüch­te­ten Men­schen gleich­zei­tig eine prak­ti­sche und moder­ne Form der finan­zi­el­len Unterstützung.

Mit dem Jah­res­wech­sel beginnt für den Land­kreis Leer damit eine neue Pha­se im Umgang mit den Leis­tun­gen für Asyl­su­chen­de, die das Poten­zi­al hat, als Vor­bild für ande­re Regio­nen zu dienen.


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Bezahl­kar­te für Geflüch­te­te: Eine neue Form der Unterstützung

Seit dem 16. Mai 2024 kön­nen Geflüch­te­te in Deutsch­land ihre finan­zi­el­len Leis­tun­gen über eine soge­nann­te Bezahl­kar­te erhal­ten. Die­se Ände­rung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes wur­de nach inten­si­ven Bera­tun­gen auf Bun­des­ebe­ne ein­ge­führt und soll die Unter­stüt­zung für Geflüch­te­te effi­zi­en­ter und kon­trol­lier­ba­rer gestalten.

Was ist die Bezahlkarte?

Die Bezahl­kar­te ist eine neue Form der Unter­stüt­zung für Asyl­su­chen­de, die sich nicht selbst ver­sor­gen kön­nen. Das Gut­ha­ben, das ihnen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz zusteht, wird direkt auf die­se Kar­te gebucht. Damit kön­nen ihre Ein­käu­fe bar­geld­los abge­wi­ckelt wer­den – eine Alter­na­ti­ve zu den bis­he­ri­gen For­men der Unter­stüt­zung wie Sach­leis­tun­gen, Bar­geld oder Wertgutscheinen.

Ein ent­schei­den­der Vor­teil der Bezahl­kar­te: Das Gut­ha­ben kann aus­schließ­lich im Inland genutzt wer­den. So wird sicher­ge­stellt, dass die finan­zi­el­len Mit­tel direkt für den Lebens­un­ter­halt in Deutsch­land ver­wen­det wer­den. Eine miss­bräuch­li­che Ver­wen­dung, etwa für Zah­lun­gen an Schlep­per oder Über­wei­sun­gen ins Her­kunfts­land, wird dadurch unterbunden.


Gesetz­li­che Grund­la­ge und Hintergrund

Die Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te basiert auf einer Ände­rung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes, die am 1. März 2024 von der Bun­des­re­gie­rung beschlos­sen wur­de. Der Bun­des­tag ver­ab­schie­de­te die Reform am 12. April 2024 , und der Bun­des­rat stimm­te am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkraft­tre­ten der Geset­zes­än­de­rung am 16. Mai 2024 wur­de die Bezahl­kar­te offi­zi­ell als Leis­tungs­form anerkannt.

Zuvor waren die Unter­stüt­zungs­for­men davon abhän­gig, ob Geflüch­te­te in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten oder pri­vat unter­ge­bracht waren. Mit der neu­en Rege­lung erhal­ten Län­der und Kom­mu­nen mehr Spiel­raum, wie sie die Leis­tun­gen erbrin­gen können.


Gestal­tung und Nut­zung durch die Länder

Die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung der Bezahl­kar­te liegt in der Ver­ant­wor­tung der ein­zel­nen Bun­des­län­der. Dabei haben sie sich auf Min­dest­stan­dards geei­nigt, um die Ein­füh­rung ein­heit­lich und rechts­si­cher zu gestalten.

Die zustän­di­gen Behör­den ent­schei­den über den Betrag, der auf die Kar­ten gebucht wird, sowie über die Abhe­be­mög­lich­kei­ten. Auch Son­der­fäl­le, wie bei­spiels­wei­se Geflüch­te­te mit eige­nem Ein­kom­men oder BAföG, kön­nen indi­vi­du­ell gere­gelt wer­den. In sol­chen Situa­tio­nen kön­nen Leis­tun­gen wei­ter­hin auf ein Giro­kon­to über­wie­sen werden.


Vor­tei­le der Bezahlkarte

Neben der Beschrän­kung der Nut­zung auf das Inland bie­tet die Bezahl­kar­te wei­te­re Vorteile:

  • Effi­zi­enz : Die Kar­ten sind ein­fa­cher zu ver­wal­ten als Bar­geld­zah­lun­gen. Städ­te und Gemein­den müs­sen ledig­lich Beträ­ge buchen, statt Bar­geld auszuhändigen.
  • Fle­xi­bi­li­tät : Die Behör­den kön­nen die Höhe der Zah­lun­gen an loka­le und indi­vi­du­el­le Bedürf­nis­se anpassen.
  • Sicher­heit : Die Bezahl­kar­te bie­tet Schutz vor miss­bräuch­li­cher Ver­wen­dung der Gelder.

 

Mit der Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te setzt Deutsch­land einen wei­te­ren Schritt, um die Unter­stüt­zung von Geflüch­te­ten fair und trans­pa­rent zu gestal­ten. Gleich­zei­tig bie­tet das Sys­tem Kom­mu­nen und Län­der mehr Fle­xi­bi­li­tät und redu­ziert den Verwaltungsaufwand.

Die Bezahl­kar­te zeigt, wie inno­va­ti­ve Lösun­gen sozia­le Unter­stüt­zung effi­zi­en­ter und ziel­ge­rich­te­ter machen kön­nen – ein Fort­schritt für alle realisiert.

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Sport ver­bin­det – CDU Leer plant „Tag des Sports in der Leera­ner Innenstadt!

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Archiv­fo­to Lese­r­ECHO @Ingo Tonsor

CDU-Frak­ti­on bean­tragt die Ein­füh­rung eines “Tag des Sports” in Leer

Leer — Die CDU-Frak­ti­on im Rat der Stadt Leer hat einen Antrag zur Ein­füh­rung eines “Tag des Sports” ein­ge­reicht. Ziel die­ses Events ist es, die Bedeu­tung des Sports für die Gesell­schaft her­vor­zu­he­ben und die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Stadt Leer zu mehr Bewe­gung zu motivieren.

Sport ist ein essen­zi­el­ler Bestand­teil unse­rer Gesell­schaft und för­dert Gesund­heit, Team­geist und sozia­le Inte­gra­ti­on. Zahl­rei­che Ver­ei­ne und ehren­amt­li­che Orga­ni­sa­tio­nen leis­ten in die­sem Bereich wert­vol­le Arbeit und tra­gen zum gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt bei. Über­all in der Stadt Leer enga­gie­ren sich zahl­rei­che Sport­freun­de in ihrer Frei­zeit, orga­ni­sie­ren Ver­eins­le­ben, ver­an­stal­ten Tur­nie­re oder trai­nie­ren den Nach­wuchs. Ihr Ein­satz ist uner­setz­lich, um die Viel­falt des Sports in der Stadt zu erhalten.

Den­noch sinkt die Zahl der akti­ven Mit­glie­der in vie­len Sport­ver­ei­nen, ins­be­son­de­re Kin­der und Jugend­li­che bewe­gen sich zuneh­mend weni­ger. Die­ser Ent­wick­lung möch­te die CDU-Frak­ti­on ent­ge­gen­wir­ken und bean­tragt daher die Ein­füh­rung eines “Tag des Sports” in der Stadt Leer.

Kon­zept des “Tag des Sports”

Die­ses Event soll in der Innen­stadt und im Leera­ner Hafen durch­ge­führt wer­den und allen Inter­es­sier­ten die Viel­falt des Sports sowie die Mög­lich­kei­ten zur Ver­eins­mit­glied­schaft auf­zei­gen. Der “Tag des Sports” soll dabei alle zwei Jah­re statt­fin­den und sich mit dem eben­falls geplan­ten “Blau­licht­tag” abwech­seln.

Zur Umset­zung die­ses Pro­jekts soll die Ver­wal­tung beauf­tragt wer­den, in Zusam­men­ar­beit mit den Sport­ver­ei­nen, Schu­len und wei­te­ren rele­van­ten Insti­tu­tio­nen ein Kon­zept zu ent­wi­ckeln. Beson­ders wich­tig ist es, mög­lichst vie­le Akteu­re mit einzubeziehen.

Brei­te Betei­li­gung und Zusammenarbeit

Es wird vor­ge­schla­gen, den Land­kreis, den Kreis­sport­bund, die Wer­be­ge­mein­schaft, das Frei­zeit­bad Plyt­je und die Schu­len aktiv ein­zu­bin­den, um eine mög­lichst gro­ße Reich­wei­te zu erzie­len. Zur bes­se­ren Koor­di­na­ti­on der ver­schie­de­nen Betei­lig­ten könn­te ein “Run­der Tisch” ein­ge­rich­tet wer­den, ana­log zum Blaulichttag.

Dar­über hin­aus wür­de die CDU-Frak­ti­on es begrü­ßen, wenn die Poli­tik sowie der Sport­aus­schuss aktiv in die Pla­nun­gen ein­ge­bun­den wer­den, um eine best­mög­li­che Umset­zung sicherzustellen.

Der Antrag wur­de dem Bür­ger­meis­ter Claus-Peter Horst sowie den Frak­tio­nen im Stadt­rat vor­ge­legt. Nun liegt es an der Stadt­ver­wal­tung und den poli­ti­schen Gre­mi­en, die Mög­lich­kei­ten zur Umset­zung zu prüfen.


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Dank und Abschied: Dr. Dani­el Schü­ler ver­lässt die Kin­der­kli­nik Leer

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Abschied nach 15 Jah­ren: Chef­arzt Dr. Dani­el Schü­ler ver­lässt das Kli­ni­kum Leer

Leer/Ostfriesland – Nach beein­dru­cken­den 15 Jah­ren als Chef­arzt der Kli­nik für Kin­der- und Jugend­me­di­zin am Kli­ni­kum Leer ver­ab­schie­det sich Dr. Dani­el Schü­ler zum Monats­en­de aus per­sön­li­chen Grün­den. Das Kli­ni­kum Leer dankt ihm für sei­ne her­aus­ra­gen­de Arbeit und sein uner­müd­li­ches Enga­ge­ment für jun­ge Pati­en­tin­nen und Patienten.

Dr. Schü­ler hat in den ver­gan­ge­nen ein­ein­halb Jahr­zehn­ten nicht nur die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung von Kin­dern und Jugend­li­chen in der Regi­on ent­schei­dend geprägt, son­dern auch inno­va­ti­ve Kon­zep­te ein­ge­führt, die das Kli­ni­kum Leer zu einer aner­kann­ten Adres­se in der Kin­der- und Jugend­me­di­zin gemacht haben. Ins­be­son­de­re sei­ne Spe­zia­li­sie­run­gen in der Kin­derpneu­mo­lo­gie und Kin­derall­er­go­lo­gie haben das Behand­lungs­an­ge­bot der Kli­nik nach­hal­tig bereichert.

Geschäfts­füh­re­rin Danie­la Kamp betont die Ver­diens­te des geschätz­ten Medi­zi­ners: „Wir schät­zen Dr. Schü­lers uner­müd­li­ches Enga­ge­ment und dan­ken ihm für sei­ne lang­jäh­ri­ge Treue. Er hat die Kin­der­kli­nik mit Herz­blut geführt und zahl­rei­che jun­ge Leben posi­tiv beein­flusst. Für sei­nen wei­te­ren Weg wün­schen wir ihm alles erdenk­lich Gute.“

Trotz der bevor­ste­hen­den Her­aus­for­de­run­gen in der Über­gangs­pha­se bleibt die Kin­der­kli­nik am Kli­ni­kum Leer wei­ter­hin unein­ge­schränkt erhal­ten. Die sta­tio­nä­ren Leis­tun­gen wer­den in vol­lem Umfang wei­ter­ge­führt. Aller­dings fällt vor­erst das spe­zia­li­sier­te ambu­lan­te Ange­bot im Bereich der Kin­derpneu­mo­lo­gie und Kin­derall­er­go­lo­gie weg. Das Kli­ni­kum Leer arbei­tet bereits mit Hoch­druck an der Nach­be­set­zung der Chef­arzt­stel­le, um die Ver­sor­gung der jun­gen Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten auf gewohnt hohem Niveau zu sichern.

Mit dem Abschied von Dr. Schü­ler endet eine Ära, die von Fach­kom­pe­tenz, Mensch­lich­keit und Inno­va­ti­ons­kraft geprägt war. Das Kli­ni­kum Leer und die Regi­on ver­lie­ren einen geschätz­ten Medi­zi­ner – doch sein Ver­mächt­nis wird in der exzel­len­ten Betreu­ung der Kin­der­kli­nik weiterleben.

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Land­kreis Leer Senio­ren- und Pfle­ge­stütz­punkt: Ter­mi­ne in Ihrer Nähe

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Bera­tun­gen des Senio­ren- und Pfle­ge­stütz­punk­tes – Ter­mi­ne im April

Der Senio­ren- und Pfle­ge­stütz­punkt des Land­krei­ses Leer bie­tet auch im April wie­der kos­ten­freie und neu­tra­le Bera­tun­gen für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge, deren Ange­hö­ri­ge sowie Inter­es­sier­te an. Die Bera­tun­gen fin­den in ver­schie­de­nen Gemein­den, Samt­ge­mein­den und Städ­ten des Land­krei­ses statt:

Bera­tungs­ter­mi­ne im April:

  • Rhau­der­fehn – Treff­punkt Anleger/Familienstützpunkt
    Jeden 1. Diens­tag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr

  • Uple­n­gen – Upka­mer
    Jeden 2. Diens­tag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr

  • Ost­rhau­der­fehn – Rat­haus
    Jeden 3. Diens­tag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr

  • Jüm­me – Rat­haus
    Jeden 4. Diens­tag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr

  • Bun­de – Fami­li­en­zen­trum
    Jeden 1. Don­ners­tag im Monat, 09:00 – 10:30 Uhr

  • Wee­ner – Rat­haus
    Jeden 1. Don­ners­tag im Monat, 11:00 – 12:30 Uhr

  • Moorm­er­land – Café Klöns­nack
    Jeden 2. Don­ners­tag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr

  • Jem­gum – Rat­haus
    Jeden 3. Don­ners­tag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr

  • Wes­t­ov­er­le­din­gen – Rat­haus
    Jeden 3. Don­ners­tag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr

  • Hesel – Rat­haus
    Jeden 4. Don­ners­tag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr

Zen­tra­le Anlauf­stel­le für Senio­ren und Pflegebedürftige

Das Amt für Teil­ha­be und Sozia­les des Land­krei­ses Leer hat mit dem Senio­ren- und Pfle­ge­stütz­punkt Nie­der­sach­sen (SPN) ein erwei­ter­tes Bera­tungs­an­ge­bot geschaf­fen. Die­ses steht nicht nur in Leer zur Ver­fü­gung, son­dern ist monat­lich in ins­ge­samt zehn Städ­ten und Gemein­den erreichbar.

Der SPN dient als zen­tra­le Bera­tungs- und Ver­mitt­lungs­stel­le für Senio­ren, Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und deren Ange­hö­ri­ge. Hier erhal­ten Rat­su­chen­de unab­hän­gi­ge Infor­ma­tio­nen zu Pfle­ge- und Kran­ken­ver­si­che­rungs­leis­tun­gen sowie pfle­ge­ge­rech­ten Wohnformen.

Unab­hän­gi­ge und kos­ten­freie Beratung

Das Bera­tungs­an­ge­bot des SPN ist neu­tral, kos­ten­los und trä­ger­un­ab­hän­gig. Die Mit­ar­bei­ter unter­stüt­zen Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und deren Fami­li­en bei der Bean­tra­gung von Pfle­ge­leis­tun­gen und infor­mie­ren über die Begut­ach­tung der Pfle­ge­stu­fe durch den Medi­zi­ni­schen Dienst der Kran­ken­kas­sen (MDK).

Die Bera­tung erfolgt sowohl tele­fo­nisch als auch per­sön­lich. Auf Wunsch sind auch Haus­be­su­che oder Gesprä­che in den Bera­tungs­bü­ros möglich.

Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen oder zur Ter­min­ver­ein­ba­rung kön­nen sich Inter­es­sier­te direkt an den Senio­ren- und Pfle­ge­stütz­punkt des Land­krei­ses Leer wenden.


 

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Solar­pa­ket 1: Gesetz­ent­wurf ermög­licht rück­wärts­lau­fen­de Zäh­ler und beschleu­nigt Anmel­dung von PV-Kleinanlagen

  Solar­pa­ket I: Neue Maß­nah­men für einen beschleu­nig­ten Photovoltaik-Ausbau Im Rah­men des Solar­pa­kets 1 gibt es posi­ti­ve Ände­run­gen für Ver­brau­cher,...

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Nie­der­sach­sen treibt sei­ne Pho­to­vol­ta­ikof­fen­si­ve vor­an: Ver­trags­ab­schluss über rund 355.000 qm

Nie­der­sach­sen treibt sei­ne Pho­to­vol­ta­ikof­fen­si­ve vor­an: Ver­trags­ab­schluss über rund 355.000 qm Dach­flä­chen im Nord­wes­ten von Niedersachsen Nie­der­sach­sen und die ener­ci­ty AG...

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Bun­des­netz­agen­tur warnt vor man­gel­haf­ten Solar­wech­sel­rich­tern für Balkonanlagen

Die Bun­desetz­agen­tur warnt vor mög­li­chen Gefah­ren bei unzu­läs­si­gen Wech­sel­rich­tern für Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen im sta­tio­nä­ren und im Online­han­del. Die Bun­des­netz­agen­tur hat ver­schie­de­ne...