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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Backemoor ist eines der schönsten Dörfer Deutschlands!
Großer Erfolg für Backemoor: Bundesgold für unser Dorf!
Landkreis Leer / Ostfriesland. Riesiger Jubel im Landkreis Leer: Backemoor hat beim 28. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ die höchste Auszeichnung abgeräumt und wurde mit GOLD prämiert.
Das niedersächsische Dorf setzte sich im harten Wettbewerb gegen insgesamt 26 Gemeinden aus dem gesamten Bundesgebiet durch und stellte eindrucksvoll unter Beweis, dass unsere Region in Sachen Lebensqualität und zukunftsorientierter Dorfgemeinschaft ganz vorne mitspielt.
Backemoor glänzt auf Bundesebene
Nachdem sich Backemoor bereits erfolgreich im Landeswettbewerb durchgesetzt hatte und als einer der drei offiziellen niedersächsischen Vertreter in den Bundesentscheid geschickt wurde, folgt nun die Krönung: Die Bewertungskommission würdigte das herausragende Engagement der Dorfgemeinschaft.
Niedersachsens Dorfentwicklungsministerin Miriam Staudte gratulierte den Siegern persönlich: „Dieses Ergebnis bestätigt eindrucksvoll, welches Potenzial in unseren Dörfern steckt. Mit großem Engagement gestalten die Menschen vor Ort ihre Zukunft aktiv mit und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume.“
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Das Geheimnis des Erfolgs
Dass Backemoor zu den bundesweit nur acht Goldmedaillengewinnern zählt, ist kein Zufall. Der Weg dorthin führte über eine beeindruckende Breite: Kreiswettbewerbe mit 172 teilnehmenden Dörfern bildeten die Basis, aus denen sich die besten Orte für den Landesentscheid qualifizierten. Die Jury hob bei ihren Bereisungen besonders hervor, wie sehr das gemeinsame Handeln der Backemoorer Bürger die Lebensqualität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt.
Neben Backemoor (Landkreis Leer) waren auch Heckenbeck (Landkreis Northeim) und Meyenburg (Landkreis Osterholz) für Niedersachsen angetreten, die ebenfalls mit Silber ausgezeichnet wurden. Heckenbeck erhielt zudem einen der begehrten sechs Sonderpreise für „gelebte Nachhaltigkeit“.
Doppelter Grund zur Freude in der Region
Es war eine Woche voller Erfolge für Niedersachsen: Kurz vor der Bekanntgabe des Bundesergebnisses gab es bereits positive Nachrichten aus Europa. Die Dorfregion „Vier Nordlichter im Land der Gezeiten“ wurde beim Europäischen Dorferneuerungspreis EV!RA 2026 mit Bronze für ihre Leistungen in der Gemeinwesenentwicklung ausgezeichnet. Unter dem diesjährigen Motto „All different – all together“ konnte die Region damit erneut unter Beweis stellen, dass der ländliche Raum bei uns lebendig, innovativ und zukunftssicher ist.
Für Backemoor und den gesamten Landkreis Leer ist die Goldmedaille mehr als nur eine Auszeichnung – sie ist ein sichtbares Zeichen für das, was mit Zusammenhalt und Tatkraft erreicht werden kann.
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Niedersachsen: Landesregierung startet umfassende Reform der Wohnraumförderung
Das Wohngebäude „Haus Emsblick“ in Leer mit seinen 88 Wohneinheiten ist ein prägnantes Beispiel für die Herausforderungen der 1970er-Jahre-Architektur. Das Objekt befindet sich in der „Leer-Weststadt“, die als städtebauliches Sanierungsgebiet ausgewiesen und in das bundesweite Förderprogramm „Soziale Stadt / Sozialer Zusammenhalt“ aufgenommen wurde. Aktuell wird das städtische Umfeld durch die Erneuerung der umliegenden Straßen aufgewertet; rund um die Ohlthaverstraße dauern diese Bauarbeiten sowie die damit verbundene Vollsperrung voraussichtlich noch bis zum 31.08.2026 an.
Wohnungsbau in Niedersachsen: Landesregierung startet umfassende Reform der Wohnraumförderung
Niedersachsen setzt ein starkes Signal gegen den Wohnungsmangel: Mit einer grundlegenden Neuausrichtung der sozialen Wohnraumförderung schafft die Landesregierung bessere finanzielle Anreize für Bauherren, modernisiert den Bestand klimagerecht und entlastet Familien gezielt. Die neuen Richtlinien sind bereits am 1. Juli in Kraft getreten.
Der Druck auf den Wohnungsmarkt wächst, und bezahlbarer Wohnraum wird in der Mitte der Gesellschaft zunehmend zum knappen Gut. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat Niedersachsen seine Förderstrukturen für den Wohnungsbau umfassend modernisiert. Ziel ist es, Investitionen wieder wirtschaftlich attraktiv zu machen und Projekte unbürokratisch zu unterstützen.
Mehr Mittel, mehr Struktur: Die neue Strategie
Die finanzielle Ausstattung für die kommenden Jahre ist deutlich aufgestockt worden. Bereits für 2026 stehen rund 380 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. Perspektivisch soll dieser Betrag auf jährlich über 500 Millionen Euro anwachsen. Unterstützt wird dies durch zusätzliche Gelder aus dem Wohnraum- und Wohnquartierförderfonds sowie dem Infrastruktursondervermögen des Bundes.
Um die Handhabung zu vereinfachen, hat das Land die bisher gewachsenen Regelungen in drei klare Richtlinien gegliedert:
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Mietwohnraumförderung
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Junges Wohnen
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Wohneigentumsförderung
Fokus auf Zuschüsse statt Tilgung
Ein Kernpunkt der Reform ist der Wechsel von Tilgungsnachlässen hin zu direkten Zuschüssen. Im Mietwohnungsbau können Investoren künftig bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als Zuschuss erhalten. In Kombination mit zinsgünstigen Darlehen sind für Projekte, die Haushalten mit niedrigem Einkommen zugutekommen, Förderquoten von bis zu 80 Prozent möglich.
Klimaschutz und Modernisierung praxisnah gestalten
Bei der energetischen Sanierung bricht das Land mit starren Effizienzhausstandards. Stattdessen orientiert sich die Förderung nun stärker an der tatsächlich erreichten energetischen Verbesserung des Gebäudes. Dies soll wirtschaftlich tragfähige Modernisierungen in unterschiedlichsten Ausgangslagen erleichtern.
Unterstützung für Familien und neue Wohnformen
Auch soziale Aspekte finden stärker Berücksichtigung:
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Familien: Die Wohneigentumsförderung wird durch zusätzliche Zuschüsse pro Kind gestärkt, was den Eigenkapitalbedarf beim Bau oder Kauf von Wohneigentum senkt.
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Barrierereduzierung: Förderungen für barrierefreie Umbaumaßnahmen sind künftig unabhängig vom Alter der Antragsteller möglich.
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Innovation: Erstmals werden der Erwerb von Belegungsbindungen, gemeinschaftliche Wohnformen und „Housing-First“-Konzepte explizit gefördert.
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Junges Wohnen: Studierende und Auszubildende profitieren durch flexiblere Nutzungsmöglichkeiten bei Wohnheimplätzen.
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Stimmen zur Reform
Wirtschafts- und Bauminister Grant Hendrik Tonne betont die Bedeutung der neuen Rahmenbedingungen für Kommunen, Wohnungsunternehmen und private Bauherren: „Wir vereinfachen die Förderung, erhöhen die Zuschussanteile und schaffen verlässliche Rahmenbedingungen. Gute Projekte sollen nicht an der Finanzierung scheitern“.
Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank, die auch weiterhin die Umsetzung der Programme übernimmt, hebt die Erweiterung des Berechtigtenkreises hervor: „Die neuen Richtlinien öffnen eine Tür für all jene, die bisher knapp durchs Raster gefallen sind“.
Die neuen Förderrichtlinien sind seit dem 1. Juli 2026 in Kraft.
Quelle: Alle Angaben basieren auf den offiziellen Informationen der Niedersächsischen Landesregierung zur Neufassung der Wohnraumförderung.
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Veranstaltungstipps für Leer und Umgebung gesucht
Die Facebook-Seite „Wir Leeraner“ freut sich über aktive Unterstützung. Wer schöne Fotos aus der Region hat oder Veranstaltungs- und Freizeittipps teilen möchte, die für alle Besucher kostenlos zugänglich sind, ist herzlich dazu eingeladen.
Beiträge und Bilder können einfach per E‑Mail an info@leserecho.de gesendet werden. Das Team freut sich auf viele interessante Einsendungen, um das Freizeitangebot für alle Leeraner noch vielfältiger zu gestalten.
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Starker Nachwuchs für unsere Region: 25 neue Fachkräfte in der Versicherungsbranche!
Die Mitglieder des BWV-Prüfungssauschusses freuen sich mit den jungen Leuten: 25 Azubis aus unterschiedlichen ostfriesischen Ausbildungsbetrieben haben ihre zwei- bzw. drei-jährige Ausbildung zur/zum „Kauffrau/-mann für Versicherungen und Finanzanlagen“ erfolgreich beendet.
Erfolgreicher Abschluss: 25 neue Fachkräfte in der ostfriesischen Versicherungsbranche
Ein bedeutender Meilenstein für den Berufsnachwuchs in Ostfriesland: Insgesamt 25 Auszubildende haben ihre Ausbildung zur „Kauffrau“ beziehungsweise zum „Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen“ erfolgreich beendet. Nach zwei beziehungsweise drei Jahren Lehrzeit absolvierten sie ihre Abschlussprüfungen im IHK-Bezirk Ostfriesland-Papenburg.
Duales Ausbildungssystem zeigt Stärke
Der Prüfungsausschuss der IHK Ostfriesland-Papenburg, das Lehrerkollegium der Berufsbildenden Schule I in Emden sowie der Verein für Berufsfachbildung der Versicherungswirtschaft Ostfriesland-Papenburg zogen nach den mündlichen Prüfungen im Haus der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse in Aurich ein positives Fazit. Dass alle Prüfungsteilnehmenden ihren Abschluss so erfolgreich meistern konnten, unterstreicht erneut die hohe Qualität und Funktionsfähigkeit des dualen Ausbildungssystems in der Region.
Die Absolventinnen und Absolventen im Überblick
Folgende Nachwuchskräfte haben ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen (in alphabetischer Reihenfolge):
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Pawel Antoniuk (Allianz)
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Ian Bangert (Brandkasse)
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Lisa Barghorn (Neuharlingersieler)
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Tom Beekmann (LHV)
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Imke Behrends (Neuharlingersieler)
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Gabriel Blischke (Neuharlingersieler)
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Jared Brendel (Württembergische)
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Tomma Coordes (Brandkasse)
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Vanessa Dübbelde (VGH)
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Eike Eilers (Brandkasse)
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Bahaa El Khodr (ERGO)
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Philipp Linard Geiken (Constantia)
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Lena Gerdes (LVM)
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Malte Thomas Hart (Neuharlingersieler)
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Jasmin Ihnen (Brandkasse)
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Samir Ismayilov (DEBEKA)
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Mauritz Jasper Jabs (Bohlen&Tammling)
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Jule Janssen (R&V)
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Leonie Lampka (Brandkasse)
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Stephanie Meil (Württembergische)
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Simon Meinke (Württembergische)
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Ischa Mirza (Neuharlingersieler)
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Henning Raap (Württembergische)
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Julia Rose (Württembergische)
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Jonas Tjebben (ERGO)
Ein besonderer Erfolg gelang Eike Eilers: Als Prüfungsbester seines Jahrgangs wurde er für seine herausragende Leistung mit einem Buchpreis geehrt. Wir gratulieren allen Absolventinnen und Absolventen herzlich zu diesem Erfolg und wünschen ihnen einen erfolgreichen Start in ihre berufliche Laufbahn.
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