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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Lokal
Bund fördert Sanierung des Traditionskutters HINDERK in Ditzum
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Finanzspritze aus Berlin: Bundesförderung rettet den Traditionskutter „HINDERK“
JEMGUM / DITZUM – Gute Nachrichten für die maritime Kultur in Ostfriesland: Der historische Holzkutter „HINDERK“ kann saniert werden. Dank einer Förderung in Höhe von knapp 78.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes ist der Fortbestand des 1969 gebauten Schiffes gesichert.
Von Wasser und Wetter gezeichnet, steht dem Traditionskutter „HINDERK“ eine umfassende Verjüngungskur bevor. Wie die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann nun mitteilte, unterstützt der Bund die notwendigen Instandsetzungsarbeiten mit einer Summe von exakt 77.933,10 Euro. Für die Betreiber, die Ditzumer Hafen- und Kuttergemeenskupp, ist dies ein entscheidender Durchbruch, da die anstehenden Kosten die Kapazitäten des Vereins allein überstiegen hätten.
Ein Zeuge der Ditzumer Schiffbaukunst
Die „HINDERK“ ist tief in der Region verwurzelt. Sie lief im Jahr 1969 auf der renommierten Bültjer-Werft in Ditzum vom Stapel. Über Jahrzehnte hinweg prägte der Kutter das Bild auf der Ems und vor den Ostfriesischen Inseln, wo er als Fisch- und Krabbenkutter im harten Einsatz war. Heute dient er als schwimmendes Kulturgut und ermöglicht bei Ems- und Fangfahrten einen lebendigen Einblick in die traditionelle Seefahrt.
Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich
Nach 57 Jahren im Dienst haben die Elemente dem Holzrumpf zugesetzt. Die Mängelliste ist lang und eine Sanierung zwingend erforderlich, um die Seetüchtigkeit dauerhaft zu erhalten:
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Struktur: Umfangreiche Holzarbeiten an der Steuerbordwand sowie die Erneuerung der Vordersteven sind geplant.
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Versiegelung: Das Oberdeck muss komplett neu versiegelt werden, um das Schiff gegen eindringende Feuchtigkeit zu schützen.
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Optik und Schutz: Die Masten erhalten einen neuen Schutzanstrich.
Anerkennung von nationaler Bedeutung
Die Mittel für das Projekt stammen aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm, das seit 2009 bundesweit bedeutende Kulturdenkmäler fördert. Dass die „HINDERK“ in dieses Programm aufgenommen wurde, ist auch eine Auszeichnung.
„HINDERK ist mehr als nur ein ‘alter Kutter’. Er hat viel erlebt, trägt Geschichte und Geschichten in sich“, unterstreicht Gitta Connemann. Die Zusage aus Berlin sei laut der Abgeordneten ein Siegel dafür, dass das Schiff von nationaler Bedeutung ist. Mit der nun gesicherten Finanzierung könne die Sanierung zeitnah beginnen. Ziel ist es, dass der Kutter bald wieder in seinem alten Glanz erstrahlt und sicher in See stechen kann.
Das maritime Erbe der Emsregion erhält damit einen wichtigen Rückhalt, damit es auch für künftige Generationen erlebbar bleibt.
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Stadt Leer entwickelt 40 konkrete Maßnahmen zur Klimaanpassung
Klimaanpassung in Leer: 40 konkrete Ideen für eine resiliente Stadt
Die Stadt Leer rüstet sich für die Herausforderungen des Klimawandels. Unter der Leitung der städtischen Klimafolgenanpassungsmanagerin Carolin Heiler und des Gutachterbüros Green Adapt fand kürzlich der zweite Fachworkshop zur Klimaanpassung statt. Ziel der Veranstaltung war es, wirksame Strategien gegen die zunehmenden Gefahren durch Starkregen und extreme Hitzeperioden zu entwickeln.
Ein breites Bündnis für den Klimaschutz
An dem Workshop beteiligten sich zahlreiche Akteure aus verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft. Neben der Stadtverwaltung und den Stadtwerken brachten auch Vertreter des Borromäus-Hospitals, des BUND, der Grundschulen sowie des Landkreises ihre Expertise ein. Ebenfalls vertreten waren die Landwirtschaftskammer und der NABU, um eine ganzheitliche Perspektive auf die notwendigen Maßnahmen zu gewährleisten.
Von der Dachbegrünung bis zum Bauverbot
Das Ergebnis des intensiven Austauschs ist beeindruckend: Rund 40 konkrete Ideen wurden erarbeitet und auf ihre realistische Umsetzbarkeit geprüft. Die Ansätze sind dabei vielfältig und in speziellen Maßnahmensteckbriefen festgehalten worden:
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Naturbasierte Lösungen: Hierzu zählen unter anderem Dachbegrünungen zur Kühlung und Wasserspeicherung.
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Infrastruktur & Technik: Die Liste umfasst technische Bauten wie Deiche und Rückhaltebecken sowie den Einsatz hitzeresilienter Baustoffe.
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Stadtplanung: Diskutiert wurden Regelungen wie Bauverbote in Überschwemmungsgebieten und der Erhalt wichtiger Frischluftschneisen.
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Förderung & Information: Auch ökonomische Anreize durch Förderprogramme, Info-Kampagnen und die Stärkung der privaten Eigenvorsorge durch Beratungen am Haus sind Teil des Konzepts.
Datenbasierte Planung: Hitze- und Starkregenkarten
Grundlage für die Diskussionen bildeten moderne Analysetools. Während des Workshops wurden eine Starkregengefahrenkarte und eine Hitzehotspot-Karte für das Leeraner Stadtgebiet vorgestellt. Diese Karten basieren auf hydrologischen Daten sowie satellitengestützten Luftbildauswertungen und zeigen präzise auf, wo im Stadtgebiet besonderer Handlungsbedarf besteht. Zudem gab Dr. Andreas Marx vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Einblicke in den bundesweiten Dürremonitor und erläuterte die Folgen für Landwirtschaft und Biodiversität.
So geht es weiter: Der Weg zum Klimaanpassungskonzept
Im nächsten Schritt werden die Maßnahmensteckbriefe detailliert ausgearbeitet und mit konkreten Zuständigkeiten, Finanzierungsplänen und Zeithorizonten versehen. In einem dritten Workshop sollen schließlich Prioritäten für den finalen Maßnahmenkatalog festgelegt werden, der anschließend der Politik zur Entscheidung vorgelegt wird.
Bürgerbeteiligung weiterhin erwünscht
Das Projekt lebt vom Mitmachen. Auch nach dem Workshop haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre eigenen Ideen einzubringen. Dies ist entweder online über die Beteiligungskarten der Stadt Leer oder direkt vor Ort in der Stadtbibliothek möglich.
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IGS Moormerland führt neuen Wahlpflichtkurs zum Ehrenamt ein
„Löppt!Mitnanner“ in der Schule: IGS Moormerland setzt neue Impulse im Ehrenamt
In einer Zeit, in der gesellschaftlicher Zusammenhalt wichtiger denn je ist, geht die IGS Moormerland einen innovativen Weg. Seit Beginn des Schuljahres 2025/2026 hat die Schule ihr Bildungsangebot um einen besonderen Wahlpflichtkurs (WPK) zum Thema Ehrenamt für den 9. Jahrgang erweitert. Mit über 20 teilnehmenden Jugendlichen stieß das Angebot von Beginn an auf eine beeindruckende Resonanz.
Schulleiterin Carmen Boomgaarden sieht in dem Kurs einen essenziellen Baustein für die Schulkultur: Das soziale Engagement soll durch dieses Projekt nachhaltig gestärkt werden.
Ein starkes Netzwerk für junges Engagement
Das pädagogische Konzept entstand in enger Kooperation mit der Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur des Landkreises Leer. Dabei griff man auf die Expertise des Programms „Löppt!Mitnanner“ zurück, das bereits seit 2018 die freiwillige Arbeit junger Menschen in der Region fördert.
Lena Busboom von der Stabsstelle betont, dass die Begleitung der IGS bei der Konzeption und Umsetzung eine logische Fortführung der bisherigen Bemühungen sei, Jugendliche aktiv in das gesellschaftliche Leben einzubinden.
Theorie trifft Praxis: Der Aufbau des Kurses
Der auf zwei Jahre angelegte Kurs, der von Lehrkraft Dajana Haake geleitet wird, verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz:
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Fundierte Vorbereitung: Zu Beginn erhielten die Schüler theoretische Einblicke in die Grundlagen des bürgerschaftlichen Engagements.
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Drei Praxisphasen: Die Jugendlichen entwickeln eigene Projektideen und setzen diese aktiv um.
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Dokumentation und Nachhaltigkeit: Alle Erfahrungen werden in Portfoliomappen festgehalten. Diese dienen nicht nur der persönlichen Reflexion, sondern sollen auch künftigen Jahrgängen als Orientierungshilfe dienen.
Die erste Praxisphase verlief bereits äußerst erfolgreich. Dajana Haake berichtet von beeindruckenden Ergebnissen und einer hohen Motivation der Schüler, die sich aktuell bereits intensiv auf ihren zweiten Einsatz vorbereiten. Im kommenden 10. Schuljahr wird die Ausbildung durch eine weitere praktische Tätigkeit in einer sozialen Einrichtung vervollständigt.
Blick in die Zukunft
Der Erfolg des ersten Durchgangs hat bereits Früchte getragen: Die Planungen für den nächsten Wahlpflichtkurs zum Thema Ehrenamt laufen bereits. Damit etabliert die IGS Moormerland gemeinsam mit dem Landkreis Leer eine Struktur, die zeigt, dass schulisches Lernen und gesellschaftliche Verantwortung Hand in Hand gehen können.
Wussten Sie schon? Der Landkreis Leer unterstützt junges Ehrenamt auf vielfältige Weise. Neben Workshops an Schulen und Videobeiträgen in sozialen Medien wird jährlich der Löppt!Mitnanner-Preis verliehen, um besonderes Engagement auszuzeichnen.
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