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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Lokal
Ostfriesland: Warum die Goldammer jetzt unsere Gärten leuchten lässt
Ein goldgelber Farbtupfer im winterlichen Grau: Die Goldammer zieht derzeit vermehrt in die heimischen Gärten und lässt sich an Futterstellen gut beobachten. Foto: ©Kathy Büscher
Gelber Lichtblick im Winter: Die Goldammer erobert Ostfrieslands Gärten
Die erste Bilanz der NABU-Aktion „Stunde der Wintervögel“ sorgt für Begeisterung: In Ostfriesland wurden bisher rund 43 Prozent mehr Vögel gemeldet als im Vorjahr. Besonders ein gefiederter Gast stiehlt in diesem Winter allen die Show.
Ostfriesland – Während Frost und Schnee die Landschaft fest im Griff haben, herrscht an den Futterstellen in den Landkreisen Leer, Aurich, Wittmund und der Stadt Emden reges Treiben. Das winterliche Wetter hat in diesem Jahr für nahezu ideale Beobachtungsbedingungen gesorgt – und die Menschen in der Region haben die Chance genutzt.
Ein deutliches Plus bei den Meldungen
„Das große Engagement zeigt, wie wichtig vielen der Schutz und die Beobachtung der heimischen Vogelwelt sind“, freut sich Jan Fuchs, Leiter der NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland. Obwohl Meldungen noch bis zum 19. Januar online nachgetragen werden können, übertreffen die Zahlen schon jetzt deutlich das Vorjahr.
Der Grund für die hohe Sichtungsquote: Durch den Schnee finden Vögel in der freien Natur schwerer Nahrung und suchen gezielt die Nähe menschlicher Siedlungen und Futterstationen auf.
Der Star des Winters: Die Goldammer
Besonders auffällig ist in diesem Jahr die Goldammer. Mit ihrem leuchtend gelben Gefieder ist sie im tristen Wintergrau kaum zu übersehen. Dass man sie derzeit so häufig antrifft, hat einen interessanten Grund: Während ein Teil unserer heimischen Goldammern im Herbst Richtung Süden zieht, bekommen wir im Winter Besuch von ihren Verwandten aus Nord- und Osteuropa.
Die Goldammer liebt offene Landschaften mit Hecken. Wer ihr und anderen Arten wie Kohlmeise, Blaumeise oder Amsel helfen möchte, sollte auf strukturreiche, naturnahe Gärten und ein passendes Futterangebot setzen.
Mitmachen noch möglich – auch für Schulen
Wer am Aktionswochenende gezählt hat, kann seine Daten noch bis einschließlich 19. Januar beim NABU einreichen. Jede Meldung hilft den Experten dabei, wertvolle Erkenntnisse über den Zustand der Vogelwelt zu gewinnen.
Auch die Jüngsten sind gefragt: Vom 12. bis 16. Januar lädt die NAJU zur „Schulstunde der Wintervögel“ ein. Hier können Kinder und Jugendliche spielerisch die Welt der Vögel entdecken und ihre Ergebnisse unter www.naju.de/sdw melden.
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Lokal
Normalbetrieb ab Dienstag: Busse fahren, Schulen öffnen wieder
Während die elektronischen Hinweistafeln letzte Woche noch vor dem eingestellten Linienverkehr warnten (Foto), nehmen die Busse ab Dienstag wieder Fahrt auf.
ÖPNV und Schulen: Rückkehr zum Normalbetrieb im Landkreis Leer
Nach den massiven wetterbedingten Einschränkungen der letzten Tage stabilisiert sich die Lage im Landkreis Leer. Ab dem morgigen Dienstag, den 13. Januar 2026, nehmen sowohl der Linienverkehr als auch die Schulen den regulären Betrieb wieder auf.
Leer, 12. Januar 2026 – Das Winterwetter mit Eis und Schnee hatte den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zeitweise zum Erliegen gebracht. Nach intensiver Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen gibt der Landkreis nun Entwarnung: Alle Linien verkehren ab Dienstag wieder zu den gewohnten Zeiten.
Mögliche Einschränkungen im Busverkehr
Trotz der Wiederaufnahme des Linienverkehrs im gesamten Kreisgebiet bittet der Landkreis die Fahrgäste weiterhin um Geduld. In Einzelfällen kann es zu Verspätungen oder vereinzelten Ausfällen kommen.
Der Grund: An einigen Haltestellen bereiten die Schneemassen noch Schwierigkeiten bei der Anfahrt. Solange die Räumungsarbeiten in den Nebenbereichen nicht vollständig abgeschlossen sind, bleibt die Situation für die Busfahrer herausfordernd.
Ende des wetterbedingten Schulausfalls
Ebenfalls wichtig für Familien in der Region: Ab diesem Dienstag findet in allen allgemein- und berufsbildenden Schulen im Landkreis Leer wieder Präsenzunterricht statt.
Nachdem die Schüler in der vergangenen Woche und am heutigen Montag aufgrund der Wetterlage zu Hause bleiben mussten, ist die Sicherheit auf den Schulwegen nun wieder so weit gewährleistet, dass der Unterricht vor Ort stattfinden kann. Ein erneuter wetterbedingter Schulausfall ist für Dienstag nicht vorgesehen.
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Fähre Ditzum-Petkum: Ab Dienstag wieder nach Fahrplan
Leinen los: Fähre Ditzum-Petkum nimmt Betrieb wieder auf
Gute Nachrichten für Pendler und Ausflügler: Die Fährverbindung zwischen Ditzum und Petkum wird ab dem morgigen Dienstag, den 13. Januar, wieder planmäßig bedient. Dennoch gibt es für die laufende Woche einige Einschränkungen im Fahrplan zu beachten.
Leer/Ditzum, 12. Januar 2026 – Nach einer kurzen Unterbrechung kehrt die Fähre Ditzum-Petkum am Dienstag in den regulären Dienst zurück. Wer die Emsüberquerung nutzt, kann ab morgen wieder auf die gewohnten Abfahrtszeiten vertrauen.
Einschränkungen am kommenden Wochenende
Trotz der Wiederaufnahme des Betriebs weist der Landkreis Leer auf notwendige Anpassungen im Fahrplan gegen Ende der Woche hin:
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Freitag, 16. Januar: Die jeweils letzten Fahrten des Tages entfallen. Dies betrifft die Abfahrt um 17:00 Uhr ab Ditzum sowie die Rückfahrt um 17:30 Uhr ab Petkum.
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Wochenende (17./18. Januar): Am Samstag und Sonntag findet kein Fährbetrieb statt. Die Fähre bleibt an diesen beiden Tagen komplett außer Dienst.
Fahrgäste werden gebeten, diese Änderungen bei ihrer Reiseplanung zu berücksichtigen. Aktuelle Informationen und den vollständigen Fahrplan stellt der Landkreis Leer jederzeit online unter www.landkreis-leer.de/FähreDitzum zur Verfügung.
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