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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Freitag der 13. ist Rauchmeldertag: Feuerwehren mahnen zur Vorsorge
Freitag der 13. ist Rauchmeldertag: Ein Appell, der Leben rettet
OSTFRIESLAND. Der kommende Freitag der 13. ist weit mehr als ein Datum für Aberglaube – er ist der offizielle “Rauchmeldertag”. Ausgerufen vom Deutschen Feuerwehrverband, nutzen der Ostfriesische Feuerwehrverband und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse diesen Tag für einen eindringlichen Appell: „Rauchmelder retten Leben!“ Die Aktualität dieses Themas ist ungebrochen, wie jüngste Ereignisse in Ostfriesland drastisch vor Augen führen.
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Stille Lebensretter in der Nacht
Allein im letzten Quartal haben Rauchmelder in Norden, Warsingsfehn und Aurich schlafende Bewohner rechtzeitig geweckt und so Schlimmeres verhindert. Diese Vorfälle sind nur die Spitze des Eisbergs, da viele erfolgreiche Alarmierungen ohne Feuerwehreinsatz gar nicht statistisch erfasst werden. Seit 29 Jahren werben der Feuerwehrverband und die Brandkasse gemeinsam für die Installation dieser kleinen, aber wirkungsvollen Geräte. „Rund 200 Menschenleben wurden hier dank des Alarms der Rauchmelder gerettet!“, betont Friedhelm Tannen, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland e.V.
Gesetzliche Pflicht und geteilte Verantwortung
Dank der langjährigen ostfriesischen Initiative gibt es mittlerweile in allen 16 Bundesländern eine gesetzliche Pflicht, Häuser und Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Für den Einbau ist grundsätzlich der Gebäude-Eigentümer verantwortlich. Tammo Keck von der Brandkasse erklärt jedoch: „Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft in vermieteten Wohnungen ist der Mieter verantwortlich.“ Dies beinhaltet insbesondere den regelmäßigen Batteriewechsel und die Funktionsprüfung. Eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag kann diese Aufgaben auf den Mieter übertragen. Ein besonderes Augenmerk gilt Ferienhäusern und ‑wohnungen, wo die Funktionsfähigkeit der Melder aufgrund der unregelmäßigen Nutzung besonders wichtig ist.
Die tödliche Gefahr des Brandrauchs
Die Flammen sind selten die häufigste Todesursache bei Bränden. „Der giftige Rauch ist es“, warnt Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse. Nachts ist die Gefahr am größten, da der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist. Das Kohlenmonoxid im Rauch wirkt betäubend. „Schon nach ein paar Atemzügen im giftigen Brandrauch ist man bewusstlos, etwa zehn Atemzüge sind tödlich“, so Foetzki weiter. Es bleiben oft nur Minuten, manchmal Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen.
Vielfältige Ausführungen und Zertifizierungen
Warnmelder sind in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich, von Einzelmeldern über funkvernetzte Systeme bis hin zu Modellen mit Telefonkarten-Alarmierung. Für Menschen mit Beeinträchtigungen gibt es akustische Melder für Gehörlose oder solche mit Vibrationsalarm und Blitzlampen. Bei der Auswahl sollte auf Zertifizierungen geachtet werden. „Das VdS-Prüfzeichen, die DIN EN 14604, das CE-Zeichen und das relativ neue Zertifizierungszeichen ‚Q‘ mit einer integrierten Flamme“ sind entscheidende Kriterien für ein gutes Produkt, erklärt Friedhelm Tannen.
Montage und Verhalten im Ernstfall
Die Montage von Rauchmeldern ist unkompliziert. Sie sollten grundsätzlich immer an der Zimmerdecke montiert werden, da Rauch nach oben steigt. Falls es dennoch brennt, gilt: Ruhe bewahren, Mitbewohner warnen, Fenster und Türen schließen, keine Aufzüge benutzen, das Haus umgehend verlassen und den Notruf 112 absetzen. Der Rauchmeldertag am Freitag den 13. ist eine wichtige Erinnerung daran, dass Vorsorge Leben retten kann.
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SPD-Politiker Bloem besucht Jemgumer Tischlerei: Handwerk als Wirtschaftsmacht
„Wirtschaftsmacht Nummer eins“: Nico Bloem würdigt Jemgumer Handwerkstradition
JEMGUM. Große Worte für das regionale Handwerk: Bei seinem Besuch der renommierten Tischlerei Baartz in Jemgum unterstrich der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) die immense Bedeutung dieses Wirtschaftszweigs. „Unser Handwerk ist die Wirtschaftsmacht Nummer eins“, betonte Bloem und stellte damit die zentrale Rolle von Handwerksbetrieben für die Stärke und Zukunftsfähigkeit der Region heraus.
Anerkennung für herausragende Leistungen und Nachwuchsförderung
Ein besonderer Fokus des Besuchs lag auf der Würdigung des 20-jährigen Hauke Tierel. Nach seiner erfolgreichen Ausbildung bei Baartz erzielte er den Landessieg und qualifizierte sich für die Bundesmeisterschaften im Deutschen Tischlerhandwerk. „Seine Leistung zeigt, wie viel Talent, Engagement und Zukunft in unserem Handwerk steckt“, lobte Bloem. „Er lebt das Handwerk.“ Tierel wird dem Unternehmen auch nach seiner Ausbildung erhalten bleiben, was Bloem als positives Signal für die Fachkräftesicherung in der Region wertete. An dem Termin nahm auch Uwe Flink, SPD-Fraktionsvorsitzender im Rat der Gemeinde Jemgum, teil.
Spezialisierung auf Denkmalschutz und historische Bausubstanz
Die Tischlerei Baartz, ein Traditionsbetrieb seit 1931, hat sich unter der Leitung von Firmenchef Johannes Baartz auf hochwertige Restaurierungsarbeiten und den Denkmalschutz spezialisiert. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Kirchensanierungen. „Wir müssen die Vorgehensweise unserer ehemaligen Kollegen lesen. Das ist sehr reizvoll“, erklärte Baartz. Er äußerte großen Respekt vor dem Können früherer Generationen, die ohne moderne technische Hilfsmittel beeindruckende Werke geschaffen hätten.
Erfolgreiche Positionierung und Herausforderungen durch Bürokratie
Mit vier Gesellen und zwei Auszubildenden sieht sich der Betrieb, der Kunden in ganz Ostfriesland und darüber hinaus bedient, gut aufgestellt. „Wir können zufrieden sein“, so Baartz. Kritik äußerte er jedoch an der zunehmenden Dokumentation und den gesetzlichen Vorgaben, die er als „Bevormundung“ empfindet.
Politischer Rückenwind für den Bürokratieabbau
Nico Bloem zeigte sich beeindruckt von der Qualität der Arbeit bei Baartz und bezeichnete den Betrieb als „Aushängeschild der Region“. Handwerksbetriebe stünden für Arbeitsplätze und eine starke Zukunft. Zum Thema Bürokratie erklärte er, dass dieses Thema in Hannover präsent sei und mit der Änderung der Bauordnung bereits Fortschritte erzielt worden seien. „Aber das war nur ein erster Schritt, wir müssen beim Bürokratie-Abbau sichtbar Tempo machen“, so der Landtagsabgeordnete.
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Bundesweite Schwerpunktprüfung: Zoll kontrolliert Baustellen in der Region
Bundesweite Schwerpunktprüfung: Zoll nimmt das Baugewerbe ins Visier
OLDENBURG / OSTFRIESLAND. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat im Rahmen einer bundesweiten konzertierten Aktion eine umfassende Überprüfung der Baubranche durchgeführt. Auch im Nordwesten war der Zoll mit einem Großaufgebot im Einsatz, um Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und dem Missbrauch von Sozialleistungen entgegenzuwirken.
Großeinsatz in Oldenburg und dem Landkreis Aurich
Das Hauptzollamt Oldenburg beteiligte sich mit insgesamt 51 Einsatzkräften der Standorte Emden und Oldenburg an der risikoorientierten Schwerpunktprüfung. Im Fokus standen dabei mehrere Baustellen im Stadtgebiet von Oldenburg sowie im Landkreis Aurich.
Die Beamten kontrollierten vor Ort, ob Arbeitgeber ihren Meldepflichten zur Sozialversicherung nachgekommen sind, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird und ob ausländische Arbeitskräfte über die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen verfügen. Insgesamt wurden 44 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In zwei Fällen wurde zudem unmittelbar mit der Prüfung der Geschäftsunterlagen in den jeweiligen Betrieben begonnen.
Erste Bilanz: Zahlreiche Verdachtsfälle
Die vorläufigen Ergebnisse der Kontrollen unterstreichen die Notwendigkeit der Maßnahmen. Bei den Befragungen und ersten Sichtungen ergaben sich in 35 Fällen Anhaltspunkte, die auf Unregelmäßigkeiten schließen lassen. Diese Verdachtsmomente müssen nun durch die FKS im Detail ausermittelt werden. Die Schwerpunkte der weiteren Untersuchungen liegen auf:
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Beitragsvorenthaltung: Mögliche Unterschlagung von Sozialversicherungsbeiträgen.
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Leistungsmissbrauch: Unberechtigter Bezug von Sozialleistungen trotz Erwerbstätigkeit.
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Mindestlohnverstöße: Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt.
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Illegale Ausländerbeschäftigung: Überprüfung von Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen.
Hohe volkswirtschaftliche Relevanz
Der Zoll legt aufgrund der enormen volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe. Wie massiv die Auswirkungen sind, zeigen die Zahlen des Vorjahres: Im Jahr 2025 wurden im Bauhaupt- und Nebengewerbe bundesweit über 10.000 Strafverfahren sowie knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Rund 60 Prozent der gesamten durch die FKS festgestellten Schadenssumme entfielen im Jahr 2025 auf diese Branche.
Solche konzertierten Prüfungen dienen laut Zoll nicht nur der Aufdeckung von Verstößen, sondern sollen auch die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit senken und für faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt sorgen.
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