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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Schulpolitik am Limit: CDU Ostfriesland warnt vor dem Aus bewährter Förderschul-Strukturen
Hilferuf aus Niedersachsens Förderschulen: Ulf Thiele kritisiert Rot-Grüne Schulpolitik
Hannover/Ostfriesland. Ein eindringlicher Brandbrief erschüttert die niedersächsische Bildungspolitik. Zahlreiche Förderschulen und Förderzentren warnen vor einer Schwächung bewährter sonderpädagogischer Strukturen durch die jüngste Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes. Ulf Thiele, Vorsitzender der CDU Ostfriesland und Landtagsabgeordneter, unterstützt den Hilferuf der Fachpraxis scharf und bezeichnet das Vorhaben als einen „weiteren schweren Angriff auf die Förderschullandschaft“ durch die rot-grüne Landesregierung.
Regionale Unterstützung für den Brandbrief
Die Sorge um die Zukunft der sonderpädagogischen Einrichtungen ist auch in Ostfriesland groß. Zahlreiche renommierte Schulen der Region haben das Schreiben mitunterzeichnet, darunter:
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Schule am Deich (Leer): Schwerpunkte Körperliche und Motorische Entwicklung (KME) sowie Geistige Entwicklung (GE).
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Schule am Extrumer Weg (Aurich): Schwerpunkte Lernen (LE) sowie Emotionale und Soziale Entwicklung (ESE).
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Schule an der Lessingstraße (Wittmund): Schwerpunkt Geistige Entwicklung (GE).
Was steht auf dem Spiel? Die Rolle der Förderzentren
Der Arbeitskreis der Förderschulen betont, dass diese Einrichtungen weit mehr leisten als den reinen Unterricht. Sie fungieren als unverzichtbare regionale Kompetenzzentren, die:
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Beratung und Diagnostik vor Ort sichern.
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Sonderpädagogische Unterstützung auf kurzen Wegen bieten.
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Multiprofessionelle Zusammenarbeit und individuelle Bildungsbiographien ermöglichen.
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Inklusive Prozesse an Regelschulen aktiv begleiten.
Ulf Thiele kritisiert insbesondere, dass die Funktion als „Förderzentrum“ aus dem Gesetz gestrichen wurde. „Wer diese Strukturen schwächt, gefährdet nicht nur die Förderschulen selbst, sondern auch die Qualität der Inklusion insgesamt“, mahnt der Abgeordnete.
CDU warnt vor ideologischer Verengung
Besonders kritisch sieht die CDU die geplante Einengung der Zugangsvoraussetzungen. Die Befürchtung: Förderschulen sollen faktisch auf ein „Restangebot“ für wenige Fälle reduziert werden. Thiele betont, dass gerade bei komplexen Bedarfen – wie etwa in der emotionalen und sozialen Entwicklung – starre gesetzliche Vorgaben nicht zielführend seien.
„Rot-Grün redet von Inklusion, schwächt in Wahrheit aber mit voller Absicht das verbliebene Förderschulsystem“, so Thiele. Durch den Abbau bewährter Strukturen werde den Eltern die Wahlfreiheit entzogen, während gleichzeitig die Regelschulen nicht ausreichend für inklusive Herausforderungen gestärkt würden.
Forderung nach echter Teilhabe statt Symbolpolitik
Auf dem Landesparteitag der CDU in Vechta wurde daher einstimmig ein Antrag des CDU-Kreisverbandes Leer beschlossen. Die Forderungen an die Landesregierung sind klar:
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Erhalt der Förderschulen: Keine Gefährdung durch Einengung der Zugangsberechtigung.
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Sicherung des Elternwahlrechts: Keine weitere Einschränkung der Wahlfreiheit.
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Qualitative Weiterentwicklung: Stärkung der schulischen Inklusion durch verlässliche rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen.
Ulf Thiele unterstreicht zum Abschluss: „Die CDU steht für echte Teilhabe statt ideologischer Symbolpolitik. Wer Kindern gerecht werden will, muss Vielfalt ermöglichen – nicht Vielfalt abbauen“.
Quelle: Pressemitteilung Ulf Thiele (CDU Ostfriesland), 23. Juni 2026.
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Tierschutz in Gefahr: Warum die Weideprämie für unsere Kühe bleiben muss!
Weideprämie vor dem Aus? Verbände fordern Kurskorrektur der Bundesregierung
Berlin, 23. Juni 2026 – Die geplante Streichung der Weideprämie für Milchkühe im Zuge des Bürokratierückbaugesetzes sorgt für erheblichen Widerstand. Ein Bündnis führender Tierschutzorganisationen unter dem Dach des Deutschen Naturschutzrings (DNR) warnt vor einem massiven Rückschritt für den Tierschutz, die Weidebetriebe und die Glaubwürdigkeit der nationalen Agrarpolitik. Zum Ende der Verbändeanhörung am 24. Juni wird die Bundesregierung eindringlich dazu aufgefordert, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen.
Was steht auf dem Spiel?
Die Weideprämie ist ein zentrales Instrument, um landwirtschaftliche Betriebe dabei zu unterstützen, Milchkühen den Zugang zur Weide zu ermöglichen. Als freiwilliges Förderinstrument honoriert sie Leistungen für:
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Tierschutz: Mehr Bewegung, arttypisches Verhalten und soziale Kontakte für die Tiere.
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Umweltschutz: Förderung der Artenvielfalt durch extensive Beweidung.
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Kulturlandschaftspflege: Erhalt der grünen Wiesen als prägendes Landschaftsbild.
Bruch mit dem Koalitionsvertrag
Kritiker sehen in der geplanten Streichung einen direkten Widerspruch zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Darin hatte sich die Bundesregierung explizit dazu verpflichtet, mehr Anreize für Klima‑, Umwelt- und Tierschutzleistungen zu schaffen.
Thomas Schröder, Vizepräsident des DNR, findet deutliche Worte: „Bürokratieabbau darf nicht zulasten der Tierschutzförderung gehen! Aus einer angekündigten Verschiebung darf keine stille Streichung werden.“ Die Politik dürfe nicht Anreize für Tierschutz versprechen und diese dann kurz vor dem Start wieder einkassieren.
Warum Weidehaltung für Milchkühe essenziell ist
Die Weidehaltung gilt als besonders tiergerechte Form der Rinderhaltung. Sie bietet den Tieren neben notwendigen Klimareizen und Zugang zu frischem Grünland auch die Möglichkeit, ihre natürlichen Bedürfnisse auszuleben. Wirtschaftlich steht dieses Modell jedoch unter hohem Druck, da der Markt den zusätzlichen Arbeitsaufwand der Landwirte bisher kaum ausreichend vergütet.
Forderung: Verlässlichkeit statt kurzfristiger Streichungen
Die Weideprämie wurde 2024 beschlossen und 2025 mit Verweis auf den Vorlaufbedarf der Bundesländer um ein Jahr verschoben. Nun droht das komplette Aus. Die unterzeichnenden Organisationen betonen, dass Landwirte Planungssicherheit benötigen, um Weidehaltung aufrechtzuerhalten oder auszubauen.
Die Forderung an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und die Regierungsfraktionen ist klar:
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Streichung zurücknehmen: Die geplante Abschaffung muss gestoppt werden.
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Umsetzung sicherstellen: Die beschlossene Öko-Regelung muss wie geplant umgesetzt werden.
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GAP-Mittel nutzen: Öffentliche Gelder aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU sollten verlässlich in Tierschutz‑, Umwelt- und Klimaleistungen investiert werden.
Unterzeichnende Organisationen
Das Bündnis, das sich gegen die Streichung der Weideprämie stellt, umfasst:
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Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
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Deutscher Tierschutzbund e. V.
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Menschen für Tierrechte e. V.
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PROVIEH e.V.
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VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Bleiben Sie informiert: Die Debatte um die Weideprämie ist ein entscheidender Indikator für den Stellenwert von Tierwohl in der deutschen Agrarpolitik. Eine verlässliche Förderung bleibt der Schlüssel für eine nachhaltige Zukunft der Milchviehhaltung.
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Klinikum Leer begrüßt fünf neue Medizinische Fachangestellte
(v.l.n.r.) Allegra Kuzinna (Chefarztsekretärin Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie), Dr. med. Philipp Werner (Ausbilder, Chefarzt Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie), Annika Rux, Denisa Cretu, Leonie Duin, Wencke Manott, Feemke Harbers (Medizinische Fachangestellte), Daniela Kamp (Geschäftsführerin Klinikum Leer gGmbH).
Erfolgreicher Abschluss am Klinikum Leer: Fünf neue Medizinische Fachangestellte starten ins Berufsleben
Ein wichtiger Meilenstein ist erreicht: Fünf Auszubildende haben nach drei intensiven Jahren ihre Abschlussprüfung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) erfolgreich bestanden. Leonie Duin, Feemke Harbers, Wencke Manott, Annika Rux und Denisa Cretu blicken nun auf eine lehrreiche Zeit zurück, in der sie in den verschiedenen Ambulanzen des Klinikums Leer vielfältige Einblicke in den Klinikalltag gewinnen konnten.
Verstärkung für das Klinikum
Die gute Nachricht für den Gesundheitsstandort: Einige der Absolventinnen bleiben dem Klinikum Leer treu und werden künftig die Teams in den verschiedenen Ambulanzen tatkräftig verstärken. Auch Daniela Kamp, Geschäftsführerin der Klinikum Leer gGmbH, zeigt sich erfreut: „Wir gratulieren unseren Auszubildenden herzlich zu ihrem erfolgreichen Abschluss und freuen uns besonders, dass viele von ihnen dem Klinikum Leer erhalten bleiben“.
Die „Manager für alles“ im Klinikalltag
Medizinische Fachangestellte nehmen eine zentrale Rolle in der medizinischen Versorgung ein. Sie fungieren als sogenannte „Manager für alles“ im Praxis- und Ambulanzalltag. Ihre Aufgaben sind dabei so vielfältig wie verantwortungsvoll:
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Erste Ansprechpartner: Sie sind häufig der erste Kontakt für Patientinnen und Patienten und sorgen im Hintergrund für reibungslose Abläufe.
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Organisation & Verwaltung: Zu den täglichen Aufgaben zählen die Terminvergabe, die Sprechstundenorganisation sowie administrative Tätigkeiten.
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Medizinische Assistenz: Sie betreuen Patientinnen und Patienten, führen Blutentnahmen durch und assistieren bei verschiedenen Untersuchungen und Behandlungen.
Die fundierte Ausbildung vermittelt den Absolventinnen sowohl medizinisches Fachwissen als auch wichtige organisatorische Kompetenzen. Mit diesem Rüstzeug sind sie bestens auf den abwechslungsreichen und anspruchsvollen Berufsalltag vorbereitet.
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