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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Jetzt erst recht!”: Starke Vorbereitungen und Unterstützung für den 5. CSD in Leer
Buntes Treiben und ein friedlicher Umzug durch die Innenstadt: So stimmungsvoll wie auf diesem Archivbild von Ingo Tonsor (© LeserECHO 2025) wird es auch am Sonnabend, 15. August, wieder in Leer, wenn der 5. CSD unter dem Motto „Sichtbar. Laut. Jetzt erst recht!“ durch die Straßen zieht.
Klare Kante für Vielfalt und Sicherheit: 5. CSD Leer findet wie geplant statt
Die Vorbereitungen für den 5. Christopher Street Day (CSD) Leer laufen auf Hochtouren – und setzen in diesem Jahr ein besonders starkes Zeichen für Entschlossenheit, Zusammenhalt und ein friedliches Miteinander. Unter dem Motto “Sichtbar. Laut. Jetzt erst recht!” versammelt sich die Community am Sonnabend, 15. August, in der Stadt.
Aufgrund des schrecklichen Vorfalls beim CSD in Berlin hatte LeserECHO bei der Stadt Leer angefragt, inwieweit der CSD in Leer davon im Hinblick auf die Sicherheit betroffen sein könnte und ob die Veranstaltung überhaupt stattfinden kann. Daraufhin gab es von Seiten der Stadt Leer eine klare Aussage: Der CSD in Leer findet selbstverständlich statt. Um dies unter optimalen Bedingungen zu gewährleisten, trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Stadt, der Polizei, der Stadtwerke Leer sowie des CSD-Organisationsteams zu einem bereits länger geplanten, konstruktiven Kooperationsgespräch. Dabei unterstrich auch Bürgermeister Claus-Peter Horst seine volle Unterstützung und wird persönlich am CSD teilnehmen sowie bei der Kundgebung eine Rede halten.
Enger Schulterschluss für ein sicheres und friedliches Fest
In einem sehr guten und konstruktiven Austausch standen die organisatorischen Abläufe sowie die Gewährleistung eines sicheren, friedlichen und unbeschwerten Festes im Mittelpunkt. Grundsätzlich hat der ordnungsgemäße Ablauf und der Schutz von Versammlungen für Polizei und Stadt stets höchste Priorität, weshalb jede Veranstaltung behördlich individuell bewertet und begleitet wird.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass das umfassende Sicherheitskonzept eine hervorragende und tragfähige Grundlage bietet. Dieses wurde im Detail analysiert und punktuell an die aktuellen Bedürfnisse angepasst, sodass einem sicheren Festrahmen nichts im Wege steht.
Buntes Treiben und friedlicher Umzug durch die Innenstadt
Es werden etwa 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet, die sich zunächst auf dem Zollhaus-Parkplatz einfinden.
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13:00 Uhr: Start des fröhlichen und friedlichen Umzugs.
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Die Route: Der Weg führt vom Zollhaus-Parkplatz über den Mühlenplatz durch die einladende Fußgängerzone, weiter über die Heisfelder Straße in den Ostersteg, über die Bürgermeister-Ehrlenholtz-Straße durch die Stichstraße Bahnhofsring zum Mühlenplatz und von dort aus zurück zum Parkplatz neben dem Zollhaus.
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Kundgebung & Ausklang: Im Anschluss findet auf dem Zollhaus-Parkplatz eine Kundgebung statt. Neben Redebeiträgen – darunter die persönliche Ansprache von Bürgermeister Claus-Peter Horst – sorgt musikalische Unterhaltung für den passenden Rahmen. Gegen 19:00 Uhr findet ein gemeinsamer, friedlicher Ausklang der Versammlung statt.

Wichtige Verkehrshinweise und Sperrungen für Leer
Um allen Teilnehmenden einen geschützten und sicheren Raum zu bieten, wird der Bereich in der Innenstadt für die Dauer des Demonstrationszuges vollständig für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Hierbei kommen moderne mobile Fahrzeugsperren (OktaBlock) zum Einsatz, und das Veranstaltungsgelände am Zollhaus wird zu allen Seiten hin abgesperrt. Die Polizei begleitet das friedliche Miteinander während der gesamten Veranstaltung und darüber hinaus.
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Sperrungen: Der Bahnhofsring (Stichstraße Richtung Mühlenplatz) und die Ledastraße werden für den Verkehr gesperrt.
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Freie Fahrt: Die Zufahrt zur Kupenwarf aus Richtung Georgstraße bleibt durchgehend frei.
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Empfehlung: Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, den betreffenden Bereich in diesem Zeitraum weiträumig zu umfahren oder für geplante Fahrten etwas mehr Zeit einzuplanen, um entspannt ans Ziel zu kommen.

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Freibad für Leer: SPD legt nach – Debatte nimmt weiter Fahrt auf
Im Juni 2014 präsentierte sich das Freibad der Stadt Leer noch in vollem Betrieb, wie diese Aufnahme zeigt. Es war die letzte Saison unter der Regie des Betreibers aus Papenburg, der das Bad übernommen hatte. Aufgrund vertraglicher Schwierigkeiten sah sich die Stadt Leer jedoch gezwungen, die Notbremse zu ziehen und den Vertrag zu kündigen, was letztlich zur Schließung des Bades führte. (Foto: Ingo Tonsor)
Freibad für Leer: SPD bekräftigt Forderung und wirbt für neue Ideen
Debatte um ein Freibad bewegt die Menschen in Leer weiter
Die Diskussion um ein mögliches Freibad für Leer sorgt weiterhin für großes Interesse. Nachdem die erste Pressemitteilung der SPD auf der Facebookseite „Wir Leeraner“ des LeserECHO-Verlags intensiv diskutiert wurde und zahlreiche Leser ihre Meinung äußerten, meldete sich auch die CDU zu Wort. Sie bezeichnete die Forderung aus finanzpolitischer Sicht als nicht realistisch und verwies auf die erheblichen Kosten eines solchen Projekts.
Nun legt die SPD mit einer weiteren Pressemitteilung nach und hält an ihrem Vorschlag fest. Die Sozialdemokraten betonen, dass sie keineswegs neue ungedeckte Ausgaben für die Stadt schaffen möchten. Stattdessen fordern sie, neue Finanzierungsmöglichkeiten und kreative Konzepte ernsthaft zu prüfen. Über die bisherigen Entwicklungen und Stellungnahmen hatte das LeserECHO bereits ausführlich berichtet.
SPD kritisiert Reaktion der CDU
„Völlig unkreativ und am Thema vorbei“, so bewertet die SPD die Antwort der CDU auf die Forderung, in der kommenden Wahlperiode des Stadtrates ernsthaft über die Realisierung eines Freibades in Leer nachzudenken.
Nach Auffassung der Sozialdemokraten dürfe man sich nicht mit älteren Berechnungen zufriedengeben. Bereits im vergangenen Jahr hatte die SPD-Stadtratsfraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht. Damals seien lediglich ältere Zahlen vorgelegt worden, ohne neue Möglichkeiten oder alternative Finanzierungsmodelle näher zu untersuchen.
Kreative Ideen statt vorschneller Absagen
Die SPD ist überzeugt, dass neue Wege notwendig sind, wenn Leer langfristig ein Freibad erhalten soll, ohne den städtischen Haushalt zu überfordern.
Als Beispiel nennen die Sozialdemokraten einen Wohnmobilstellplatz mit Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten in Verbindung mit Hallen- und Freibad. Dadurch könnten vorhandene Sanitäranlagen gemeinsam genutzt und zusätzliche Einnahmen erzielt werden. Gleichzeitig betont die SPD, dass dies lediglich ein erster Denkansatz sei und weitere Ideen entwickelt werden müssten.
Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel prüfen
Nach Ansicht der SPD gebe es zahlreiche Möglichkeiten, Betriebskosten zu senken, neue Einnahmequellen zu erschließen und Förderprogramme von Land, Bund oder anderen Institutionen zu nutzen.
Diese Potenziale könnten jedoch nur erkannt werden, wenn sich Politik und Verwaltung intensiv mit dem Thema beschäftigten. Es reiche nicht aus, lediglich auf hohe Kosten hinzuweisen. Wer ein Freibad für unmöglich erkläre, ohne alternative Konzepte zu prüfen, werde dem Wunsch vieler Bürger nicht gerecht, so die SPD.
Freibad als Standortfaktor für Leer
Die Sozialdemokraten verweisen zudem auf die wirtschaftlichen Auswirkungen. Familien und Besucher, die im Sommer im Freien baden möchten, fahren derzeit in andere Städte oder Gemeinden und geben dort auch ihr Geld aus. Ein Freibad könne daher nicht nur die Lebensqualität erhöhen, sondern auch den Tourismus und den örtlichen Einzelhandel stärken.
Hinzu komme, dass Kinder und Jugendliche häufig auf Fahrdienste angewiesen seien, wenn sie ein Freibad außerhalb Leers besuchen möchten. Aus Sicht der SPD sei dies ein weiterer Grund, die Diskussion offen und ohne Vorbehalte zu führen.
Auch Sicherheitsaspekte spielen eine Rolle
Als weiteres Argument nennt die SPD die Sicherheit der Badegäste. Sie verweist auf einen kürzlich bekannt gewordenen Rettungseinsatz in einem Emder Freibad. Dort habe geschultes Personal schnell eingreifen können. An unbewachten Badeseen seien solche Hilfsmöglichkeiten oftmals nicht vorhanden.
SPD ruft alle Parteien zum Mitdenken auf
Abschließend appelliert die SPD an alle Parteien, die nach der Kommunalwahl im neuen Stadtrat vertreten sein werden, sich konstruktiv an der Diskussion zu beteiligen.
Anzeige„Wir rufen deshalb alle im künftigen Rat vertretenen Parteien auf, sich nicht bequem zurückzulehnen, sondern Anstrengungen zu unternehmen, um für die Stadt Leer eine wichtige Verbesserung zu erreichen, die Einheimischen und Gästen der Stadt gleichermaßen nutzt.“

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Waffenverbote an Bahnhöfen verlängert: Worauf Bahnreisende jetzt achten müssen!
Am Hauptbahnhof Hannover gilt vom 1. bis 31. August 2026 erneut ein umfassendes Mitführverbot für Waffen und gefährliche Werkzeuge. Die Bundespolizei hat die Sicherheitsmaßnahme verlängert, um Bahnreisende besser zu schützen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Wichtig für Bahnreisende in Niedersachsen, Bremen und Hamburg: Bundespolizei verlängert Waffenverbote an Hauptbahnhöfen
Wer in den kommenden Wochen mit dem Zug in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg unterwegs ist – sei es auf dem Weg nach Hannover, Bremen oder in die Hansestadt Hamburg –, muss sich auf strenge Sicherheitsvorgaben einstellen. Die Bundespolizeidirektion Hannover hat die geltenden Allgemeinverfügungen zum Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Werkzeugen an zentralen Bahnhöfen verlängert.
Das Verbot gilt jeweils bis einschließlich zum 31. August 2026 (in Hannover vom 1. August bis zum 31. August 2026). Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung zu erhöhen, da Delikte mit Messern und gefährlichen Werkzeugen bundesweit spürbar zugenommen haben.
Die betroffenen Bahnhöfe und Geltungsbereiche im Überblick
1. Hauptbahnhof Hannover
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Zeitraum: Samstag, 1. August 2026, 00:00 Uhr bis Montag, 31. August 2026, 24:00 Uhr.
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Geltungsbereich: Umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige – ausgenommen sind lediglich die „Raschplatzhalle“ sowie die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.
2. Hauptbahnhof Bremen
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Geltungsbereich: Umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige – ausgenommen ist hierbei ausschließlich die Passage „Bürgerweide“.
3. Bahnhöfe in Hamburg
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Geltungsbereiche: Die strengen Kontrollen und Verbote erstrecken sich auf wichtige Knotenpunkte in der Hansestadt, namentlich auf den Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor.
Was genau ist verboten?
Das Verbot richtet sich grundsätzlich gegen das Mitführen von:
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Schusswaffen und Schreckschusswaffen
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Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen
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Messern aller Art
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Sonstigen gefährlichen Werkzeugen
Die Einhaltung wird von Einsatzkräften der Bundespolizei kontrolliert. Verstöße können drastische Konsequenzen nach sich ziehen: Neben Platzverweisen, Bahnhofsverboten (Hausverbot) oder Beförderungsausschlüssen drohen straf- beziehungsweise ordnungswidrigkeitenrechtliche Verfahren nach dem Waffengesetz (WaffG). Bei uneinsichtigen Personen ist zudem die Verhängung eines Zwangsgeldes möglich.
Wichtige Hinweise der Bundespolizei
Ergänzend weist die Bundespolizei auf folgende Aspekte hin:
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Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt strikten waffenrechtlichen Bestimmungen (z. B. Verbot des Führens von Einhandmessern oder Erforderlichkeit des Kleinen Waffenscheins).
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Waffen zur vermeintlichen Selbstverteidigung bieten eine trügerische Sicherheit, erhöhen die eigene Risikobereitschaft und können zu einer gefährlichen Eskalation führen.
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In Gefahrensituationen empfiehlt die Polizei stattdessen alternative Hilfsmittel wie einen Schrillalarm (Taschenalarm), dessen lauter Ton Umstehende aufmerksam macht und Täter abschrecken kann. Nützliche Präventionstipps bietet zudem die polizeiliche Kriminalprävention im Internet unter polizei-beratung.de.




























