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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Traurednerin & Hochzeitssängerin: Das perfekte Komplettpaket für Eure Hochzeit
Ja-Wort mit Herz und Stimme: Warum Marion Schoormann Eure Hochzeit in Ostfriesland unvergesslich macht
Wer den Bund fürs Leben schließt, wünscht sich einen Moment, der die eigene Persönlichkeit widerspiegelt. In Ostfriesland, dem Ammerland und dem Emsland gibt es eine Expertin, die diesen Wunsch auf ganz besondere Weise erfüllt: Marion Schoormann begleitet Paare als Traurednerin und Hochzeitssängerin in ihre gemeinsame Zukunft.
Der Trend zur freien Trauung ist ungebrochen – und das aus gutem Grund. Fernab von starren Protokollen und kühlen Amtsstuben suchen Paare nach einer Zeremonie, die zu ihnen passt. „Es geht an diesem Tag nur um Euch und um Eure Liebe“, betont Marion Schoormann. Die erfahrene Rednerin hat es sich zur Aufgabe gemacht, Geschichten zu erzählen, die das Herz berühren.
Die perfekte Symbiose aus Wort und Gesang
Was Marion Schoormann von vielen anderen unterscheidet, ist ihr „Rundum-Sorglos-Paket“. Wer sie bucht, bekommt nicht nur eine Rednerin, die mit Feingefühl und Humor durch die Liebesgeschichte des Paares führt, sondern gleichzeitig eine leidenschaftliche Hochzeitssängerin.
Musik schafft Emotionen, wo Worte manchmal enden. Seit über 20 Jahren singt Marion bei Trauungen und weiß genau, welcher Song die Tränen der Rührung fließen lässt. Ihr Repertoire ist riesig, doch für ihre Paare studiert sie auch gerne ganz individuelle Wunschlieder ein. Das Besondere: Durch ihr spezielles technisches Equipment ist sie völlig autark. Ob eine romantische Strandhochzeit am Deich oder ein Ja-Wort im tiefen Wald – Marion benötigt keine Steckdose, um für Gänsehautmomente zu sorgen.
Individuelle Planung: Keine Trauung „von der Stange“
Eine freie Trauung mit Marion Schoormann ist ein Unikat. In intensiven Vorgesprächen und durch kreative Fragebögen an das Paar und dessen „Herzensmenschen“ entsteht eine Rede, die mal hochemotional, mal herrlich lustig ist.
Ein möglicher Ablauf Eurer Zeremonie:
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Der Einzug: Ob klassisch, modern oder überraschend – der erste Moment gehört Euch, untermalt von Marions Live-Gesang.
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Die Liebesgeschichte: Marion lässt Eure gemeinsamen Höhen und Tiefen Revue passieren und bindet wichtige Menschen Eures Weges mit ein.
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Rituale & Versprechen: Von Sand- bis Steinritualen ist alles möglich. Das persönliche Eheversprechen bildet dabei oft den emotionalen Kern.
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Der Segen: Wer möchte, kann die Zeremonie mit einer christlichen Segensbitte abschließen – ein Angebot, das Marion als gläubige Christin gerne integriert.
Einsatzbereit von der Küste bis ins Emsland
Marion Schoormann ist in der gesamten Region zu Hause. Ob Ihr eine Hochzeit in Ostfriesland, im idyllischen Ammerland oder im weitläufigen Emsland plant – sie kommt dorthin, wo Eure Liebe gefeiert wird. Dabei ist sie flexibel: Paare können sie als Komplettpaket (Rede & Gesang) oder auch nur für einen der beiden Bereiche buchen.
Unser Redaktions-Tipp: Wenn Ihr noch auf der Suche nach der richtigen Stimme für Euren großen Tag seid, bietet Marion Interessierten ein kleines „Wohnzimmerkonzert“ zum Kennenlernen an. So könnt Ihr vorab spüren, ob die Chemie stimmt.
Kontakt & Infos:
Trau(m)worte Ostfriesland Marion Schoormann Sanddornweg 5 | 26831 Bunde
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Telefon: 0162 729 54 37
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E‑Mail: marion@traumworte-ostfriesland.de
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Web: www.traumworte-ostfriesland.de

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Fachkräfte und Inklusion im Fokus in Uplengen Kita
Bildunterschrift: Der Fachkräftemangel, die Chancen und Herausforderungen der Inklusion und die Stärkung der Sprachförderung standen im Mittelpunkt eines Gespräches des CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele mit Meike Salge, Leiterin der Kindertagesstätte St. Martin in Uplengen. (Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele)
CDU-Landtagsabgeordneter Ulf Thiele zu Besuch in der Kita St. Martin: Fachkräfte im Fokus
Uplengen. Der Fachkräftemangel, die Chancen der Inklusion und die Bedeutung der Sprachförderung waren die zentralen Themen eines Besuchs des CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele in der Kindertagesstätte St. Martin in Remels. Für Thiele war es eine Rückkehr an bekannte Wirkungsstätten: Er selbst besuchte den damaligen Kindergarten St. Martin bereits im Jahr 1976.
Seit der Eröffnung 1975 hat sich viel getan. Heute betreut ein Team aus 23 pädagogischen Fachkräften und sieben hauswirtschaftlichen Mitarbeitern Kinder in zwei Regelgruppen, zwei Integrationsgruppen, einer Ganztags- sowie einer Krippengruppe.
Pädagogik durch eigenes Tun
Kita-Leiterin Meike Salge erläuterte dem Abgeordneten das moderne Konzept der Einrichtung. Im Zentrum stehen sogenannte Lernwerkstätten, die auf selbstbestimmtes Lernen und das Prinzip „Lernen durch eigenes Tun“ setzen.
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Forschergeist: Als zertifiziertes „Haus der kleinen Forscher“ fördert die Kita gezielt naturwissenschaftliches Entdecken.
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Inklusion & Teilhabe: Inklusion ist fest im Alltag verankert. Für Kinder der Integrationsgruppen gehören sogar Aktivitäten wie Schwimmen und Reiten zum Angebot.
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Sprache als Basis: „Insbesondere die Sprache ist eine wichtige Basis für die schulische, berufliche und gesellschaftliche Teilhabe“, betonte Thiele mit Blick auf die frühkindliche Bildung.
Forderung nach dualer Ausbildung gegen Fachkräftemangel
Ein kritisches Thema des Austauschs war der spürbare Fachkräftemangel in Kindertagesstätten. Ulf Thiele nutzte den Besuch, um eine Kernforderung der CDU-Landtagsfraktion zu unterstreichen: die Einführung einer dualisierten Erzieherausbildung für alle Auszubildenden, nicht nur in Teilzeitmodellen.
„Damit würde einerseits mehr Praxis sichergestellt, andererseits die Ausbildung durch eine Bezahlung attraktiver werden“, so Thiele. Ein weiterer Vorteil: Die Auszubildenden stünden den Kitas frühzeitig als dringend benötigte dritte Kraft in den Gruppen zur Verfügung. Dies sei der richtige Weg, um die Qualität der frühkindlichen Bildung langfristig zu sichern und die Teams vor Ort zu entlasten.
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Finanznot in Kommunen: Landkreis Leer schlägt Alarm
Die Kommunen im Landkreis Leer schauen mit großem Ernst und großer Sorge auf die negative Entwicklung ihrer Haushalte. Bei einem Termin in Leer unterzeichneten Bürgermeister bzw. deren allgemeine Vertreter sowie der Landrat einen gemeinsamen Hilferuf an Ministerpräsident Olaf Lies.
Kommunen in Not: Dramatischer Hilferuf aus dem Landkreis Leer an die Landesregierung
Leer – Die finanzielle Lage im Landkreis Leer ist so ernst wie nie zuvor. In einem gemeinsamen Kraftakt haben der Landkreis und seine zwölf kreisangehörigen Kommunen einen dringenden Hilferuf – einen „SOS-Funkspruch“ – an Ministerpräsident Olaf Lies gerichtet. Am Freitag, den 24. April, unterzeichneten die Bürgermeister und der Landrat im Maritimen Kompetenzzentrum in Leer ein entsprechendes Schreiben, das eine deutliche Aufstockung der Landesunterstützung fordert.
„Auf Pump“: Das Tagesgeschäft ist gefährdet
Die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft (AG) finden klare Worte für die prekäre Situation: Man werde von Schulden erdrückt, während immer mehr Mittel für Zins und Tilgung verloren gingen. Selbst der laufende Betrieb in den Rathäusern und im Kreishaus könne oft nur noch über Kredite finanziert werden. Dringend notwendige Investitionen seien kaum noch realisierbar.
Die dramatischen Zahlen im Überblick
Daten aus den öffentlichen Haushalten belegen den drohenden finanziellen Kollaps:
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Massiver Schuldenberg: Die Investitionsschulden stiegen innerhalb von vier Jahren um 38 % auf fast 268 Millionen Euro (Stand Ende 2025). Bis 2029 wird mit einer Verdoppelung auf über 540 Millionen Euro gerechnet.
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Absturz in die Defizitzone: Nach Jahren mit Überschüssen prognostizieren die Kommunen für 2026 ein Gesamtdefizit von über 90 Millionen Euro. Bis 2029 könnte dieses auf über 260 Millionen Euro anwachsen.
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Liquiditätskredite: Um die Zahlungsfähigkeit zu sichern, werden bereits jetzt kreisweit 17,4 Millionen Euro an Überziehungskrediten genutzt – eine gefährliche Abwärtsspirale.
Kritik an Bund und Land: „Konnexitätsprinzip“ gefordert
Die Kommunen sehen die Hauptursache in der Gesetzgebung von Bund und Land. Immer neue Aufgaben und Standards – etwa bei der Ganztagsbetreuung in Grundschulen oder der Kita-Finanzierung – werden den Kommunen auferlegt, ohne dass eine ausreichende finanzielle Ausstattung folgt. Allein im Bereich der Kitas verbleibt im Landkreis Leer trotz Landeszuschüssen ein Defizit von rund 56 Millionen Euro.
„Der Aufgabe muss das Geld folgen“, so die zentrale Forderung der Kommunen.
Ende des „Stellvertreterstreits“
Die prekäre Lage führte in der Vergangenheit auch zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen dem Landkreis und den Kommunen über die Kreisumlage. Im Schreiben an den Ministerpräsidenten wird deutlich gemacht, dass dies lediglich ein Stellvertreterstreit sei. Um diesen nachhaltig zu lösen, müsse das Land Niedersachsen als wesentlicher Kostenverursacher endlich seiner Verantwortung nachkommen.
Hintergrund: Die Arbeitsgemeinschaft (AG) Die 2024 gegründete AG besteht aus drei Vertretern der Kreisverwaltung sowie sieben Vertretern der Städte und Gemeinden. Ziel ist neben der Klärung von Finanzbeziehungen eine engere Zusammenarbeit und die Nutzung von Synergieeffekten, um den drastischen Sparzwängen entgegenzuwirken.
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