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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Salsa Cubana in Leer: Neue Tanzkurse für Paare starten am 11. September
Salsa Cubana: Neue Tanzkurse für Paare starten in Leer
Gemeinsam tanzen, neue Schritte lernen und kubanisches Lebensgefühl erleben – am 11. September startet ein neuer Salsa-Cubana-Kurs in Leer.
Tanzen verbindet Menschen – unabhängig von Herkunft, Alter oder Kultur. Es ist weit mehr als das Erlernen von Schritten und Bewegungen: Musik, Rhythmus und gemeinsames Tanzen schaffen Begegnungen, bringen Menschen zusammen und sorgen für Freude und Lebensgefühl.
Wer Salsa Cubana kennenlernen oder seine bisherigen Kenntnisse erweitern möchte, hat in Leer jetzt die Gelegenheit dazu. Am Freitag, 11. September 2026, beginnt ein neuer Salsa-Cubana-Tanzkurs für Paare am Fitnessstudio an der Papenburger Straße in Leer.
Der Kurs richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an Paare mit Tanzerfahrung. Die Anfänger beginnen um 19 Uhr, anschließend sind ab 20 Uhr die Fortgeschrittenen an der Reihe.
Im Mittelpunkt steht der Salsa Cubana mit seinen charakteristischen Bewegungen, rhythmischen Elementen und der besonderen Dynamik des Paartanzes. Dabei geht es nicht nur darum, neue Figuren zu lernen, sondern auch darum, gemeinsam Musik zu erleben und Spaß an der Bewegung zu haben.
Zehn Tanzstunden für 99 Euro pro Person
Der Kurs umfasst insgesamt zehn Stunden. Die Kursgebühr beträgt 99 Euro pro Person.
Die Anmeldung ist verbindlich per E‑Mail an r.schuch@zonnet.nl möglich. Auch kurzentschlossene Paare können sich noch direkt bei Kursbeginn anmelden.
Wer Lust auf Musik, Bewegung und gemeinsames Tanzen hat, kann damit einen Einstieg in die Welt des Salsa Cubana finden – oder bereits vorhandene Kenntnisse weiter ausbauen.
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Lokal
Neue Radwegbrücke über die Leda könnte bis 2030 entstehen
So könnte die geplante Radwegbrücke über die Leda künftig aussehen: Die Visualisierung zeigt die mögliche neue Querung westlich der bestehenden Eisenbahnbrücke. Nach den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie bietet ein Standort rund 60 Meter westlich des Bahnviadukts die günstigsten Voraussetzungen. Dort können die erforderlichen Abstände zur Eisenbahnbrücke und zur westlich verlaufenden Hochspannungsleitung eingehalten werden. Zudem lassen sich die Rampen zur Überwindung der Deichkrone flacher ausführen und die Eingriffe in den Deich reduzieren. Die geplante Brücke wäre rund 190 Meter lang und etwa vier Meter breit. Visualisierung: Machbarkeitsstudie
Neue Radwegbrücke über die Leda: Zehn-Millionen-Projekt könnte bis 2030 entstehen
Machbarkeitsstudie von Stadt Leer und Gemeinde Westoverledingen liegt vor – Förderantrag über Sonderprogramm „Stadt und Land“ gestellt
Eine neue Radwegbrücke über die Leda könnte künftig die Stadt Leer und die Gemeinde Westoverledingen miteinander verbinden. Die Stadt Leer und die Gemeinde Westoverledingen haben hierzu eine gemeinsame Machbarkeitsuntersuchung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen inzwischen vor und zeigen, unter welchen Voraussetzungen das Vorhaben technisch und wirtschaftlich umgesetzt werden könnte.
Wichtig ist dabei: Für die konkrete Ausführung des Projektes wurden bislang noch keine Beschlüsse gefasst. Die derzeit vorliegenden Angaben beruhen auf den Ergebnissen der gemeinsamen Machbarkeitsstudie und stellen damit den aktuellen Planungsstand dar.
Die beiden Kommunen haben sich grundsätzlich dafür ausgesprochen, das Projekt weiterzuverfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass die erforderlichen Fördermittel bewilligt werden. Ein Förderantrag wurde bereits über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ gestellt. Eine Entscheidung über die Bewilligung steht noch aus.
Machbarkeit umfassend untersucht
Im Rahmen der Untersuchung wurde unter anderem geprüft, unter welchen Voraussetzungen eine Radwegbrücke über die Leda gebaut werden könnte. Dabei ging es auch um die Frage, ob ein Anbau an die bereits bestehende Eisenbahnbrücke möglich wäre.
Darüber hinaus wurden verschiedene Brückentypen miteinander verglichen und hinsichtlich ihrer Eignung und Wirtschaftlichkeit untersucht. Auch die voraussichtlichen Projektkosten wurden ermittelt.
Die Ergebnisse der Studie bilden nun die Grundlage für die weiteren Überlegungen von Stadt Leer und Gemeinde Westoverledingen.
Geplanter Standort rund 60 Meter westlich der Bahnbrücke
Nach den derzeitigen Erkenntnissen bietet ein Trassenverlauf rund 60 Meter westlich der bestehenden Bahnbrücke die günstigsten Voraussetzungen für die Realisierung.
Für die Wahl des Standorts spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Zwischen der geplanten Radwegbrücke und der bestehenden Bahnbrücke muss ein entsprechender Mindestabstand eingehalten werden. Gleichzeitig befindet sich westlich der Bahnbrücke eine Hochspannungsleitung, die über die Leda führt. Auch zu dieser Leitung müssen die vorgeschriebenen Mindestabstände berücksichtigt werden.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Überwindung der Deichkrone. Die Nutzer der künftigen Brücke müssten den Deich mit entsprechenden Rampen überwinden. Durch den ermittelten Abstand zur bestehenden Bahnbrücke könnten nach den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie flacher geneigte Rampen realisiert werden. Dadurch wäre ein geringerer baulicher Eingriff in den Deich möglich.
Balkenbrücke als wirtschaftlichste Variante
Für die mögliche Konstruktion wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie insgesamt fünf gängige Brückentypen untersucht. Als wirtschaftlichste Lösung wurde dabei eine Balkenbrücke mit kurzer Spannweite ermittelt.
Bei dieser Variante sollen die Stützen der neuen Radwegbrücke in derselben Flucht wie die Stützen der bestehenden Eisenbahnbrücke angeordnet werden.
Die geplante Brücke wäre nach den derzeitigen Planungsgrundlagen rund 190 Meter lang. Auf Grundlage der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) ist eine Nutzbreite von etwa vier Metern vorgesehen.
Damit würde ausreichend Raum für den vorgesehenen Rad- und Fußverkehr geschaffen. Zusätzlich soll die Brücke mit einer LED-Beleuchtung ausgestattet werden.
Investitionskosten von rund zehn Millionen Euro
Auch die finanziellen Rahmenbedingungen wurden in der Machbarkeitsstudie betrachtet. Für das Gesamtprojekt wurde eine Größenordnung von rund 10 Millionen Euro ermittelt.
Die Kommunen streben dabei eine Förderung von etwa 90 Prozent der Projektkosten an. Entsprechend kommt der Entscheidung über den bereits gestellten Förderantrag eine zentrale Bedeutung für die weitere Umsetzung des Vorhabens zu.
Ob und wann die Brücke tatsächlich gebaut werden kann, hängt somit unter anderem von der Bewilligung der Fördermittel ab.

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Baubeginn und Fertigstellung noch offen
Einen konkreten Baubeginn gibt es derzeit noch nicht. Neben der Frage der Finanzierung hängt der weitere Zeitplan auch davon ab, ob für das Projekt ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.
Unter idealen Voraussetzungen könnte die neue Radwegbrücke nach den Ergebnissen der bisherigen Untersuchung bis zum Ende des Jahres 2030 realisiert werden.
Bis dahin sind allerdings noch weitere Planungsschritte erforderlich. Die vorliegende Machbarkeitsstudie stellt zunächst die Grundlage für die weiteren Entscheidungen und Planungen dar. Erst wenn die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und entsprechende Beschlüsse gefasst wurden, kann das Projekt in die nächsten Phasen gehen.
Verbindung für den Radverkehr
Die geplante Brücke würde eine neue Querungsmöglichkeit über die Leda schaffen und damit insbesondere für den Radverkehr von Bedeutung sein. Die rund 190 Meter lange Verbindung soll dabei nicht als Anbau an die bestehende Eisenbahnbrücke ausgeführt werden. Stattdessen sieht die derzeit als wirtschaftlichste bewertete Variante einen eigenständigen Brückenbau westlich des bestehenden Bauwerks vor.
Die nächsten entscheidenden Schritte liegen nun bei der weiteren Planung, der Klärung der Genehmigungsvoraussetzungen und vor allem bei der Fördermittelzusage. Erst danach lässt sich konkreter bestimmen, wann die Bauarbeiten beginnen können.
Eine erste Skizze zur Machbarkeitsstudie zeigt bereits die mögliche Anordnung der geplanten Radwegbrücke im Verhältnis zur bestehenden Eisenbahnbrücke. Sie dient der Veranschaulichung des derzeitigen Planungsstandes und stellt noch keine endgültige Ausführungsplanung dar.
Hintergrundinformationen aus der Gemeinde Westoverledingen
Die Fragen zum aktuellen Planungsstand, zur möglichen Trassenführung, Bauweise, Finanzierung und zum weiteren Zeitplan wurden von Christian Ortmann, Fördermittelmanagement im Fachbereich I – Zentrale Dienste der Gemeinde Westoverledingen, beantwortet. Die Gemeinde stellte darüber hinaus die entsprechenden Hintergrundinformationen aus der gemeinsamen Machbarkeitsstudie zur Verfügung und erläuterte die derzeitigen Rahmenbedingungen des Projekts.
AnzeigeLeserbrief: Nadelöhr Ledabrücke: Mehr Radverkehr, aber auch mehr Herausforderungen

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Smart Region Ostfriesland: Leer, Aurich, Wittmund und Emden starten gemeinsame Digitaloffensive

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Regionaler Datenraum soll Daten zusammenführen
Das technische Herzstück des Projekts bildet ein sogenannter regionaler Datenraum. Dahinter steckt eine gemeinsame digitale Plattform für ganz Ostfriesland.
Kommunen und Unternehmen sollen dort künftig Sensor- und Servicedaten nach einheitlichen Standards bereitstellen, prüfen und sicher austauschen können. Ein zentraler Datenkatalog soll dabei wie eine digitale Suchmaschine funktionieren: Verfügbare Daten werden kreisübergreifend auffindbar und können für unterschiedliche Anwendungen genutzt werden.
„Wir holen die Daten aus den Schubladen der einzelnen Ämter und Kommunen und machen sie für alle nutzbar. Damit setzen wir als Region ein starkes Zeichen“, erklärt Landrat Matthias Groote. Das Smart-Region-Projekt stelle die Weichen für ein modernes und gut vernetztes Ostfriesland.
Digitalisierung soll im Alltag spürbar werden
Bei der Übergabe des Förderbescheids betonte Ministerin Melanie Walter, dass Digitalisierung nicht allein eine Frage von Technik und Software sei. Entscheidend sei vielmehr, dass Menschen, Organisationen und Regionen Informationen miteinander teilen und daraus konkrete Lösungen entwickeln.
Genau hier setzt die „Smart Region Ostfriesland“ an. Die vorhandenen digitalen Ansätze der vier Partner sollen gebündelt und stärker miteinander verknüpft werden. Gleichzeitig sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, Open Data dauerhaft und verbindlich in der Region zu verankern.
Damit soll Digitalisierung nicht nur innerhalb der Verwaltungen stattfinden. Die gemeinsamen Daten sollen vielmehr dazu beitragen, den Alltag der Menschen zu erleichtern, Verwaltungen leistungsfähiger zu machen und Ostfriesland insgesamt zukunftsfähiger aufzustellen.
Der Förderbescheid des Landes markiert damit den Übergang von der gemeinsamen Planung zur konkreten Umsetzung – und damit einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer digital stärker vernetzten Region.
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