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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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ProSenis in Leer: Pflegeausbildung mit Praxis, Wissen und besonderen Einblicken
Ausbildung in der Pflege: ProSenis setzt im Julianenpark auf praxisnahe Einblicke
Auszeichnung des Niedersächsischen Kultusministeriums bestätigt besondere Verlässlichkeit
Die Ausbildung zur Pflegefachkraft und Pflegeassistenz hat im Julianenpark in Leer einen hohen Stellenwert. Mit einem besonderen Ausbildungskonzept ergänzt ProSenis den regulären Theorie‑ und Praxiseinsatz der zukünftigen Pflegekräfte durch monatliche Exkurse, die den jungen Menschen zusätzliche Einblicke in zentrale Bereiche der Pflege ermöglichen.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Umgang mit Sehbehinderung und Blindheit. Die Auszubildenden lernen, welche besonderen Anforderungen Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen im Pflegealltag haben und worauf es bei einer einfühlsamen und sicheren Betreuung ankommt. Weitere Themen aus der täglichen Pflegepraxis stehen ebenfalls auf dem Programm: Medikamentenmanagement, Gerontopsychiatrie, Ernährung und Wundmanagement. Viele dieser Inhalte werden im Rahmenlehrplan vor allem theoretisch vermittelt – ProSenis schafft hier bewusst zusätzliche Praxismomente.
Diese besondere Ausbildungsarbeit wurde nun offiziell gewürdigt: Das Niedersächsische Kultusministerium hat ProSenis in der Kategorie Pflege mit der „Niedersächsischen Auszeichnung für besonders verlässliche Ausbildung 2026“ geehrt. In dem Schreiben heißt es:
„Sie sind ein sehr gutes Beispiel für Qualität und Kontinuität in der Ausbildung.“ „Mit Ihrem Engagement leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Zukunftsfähigkeit Ihrer Region.“
Auch die offizielle Urkunde unterstreicht die Bedeutung dieser Arbeit:
„Für besonders verlässliche Ausbildung ausgezeichnet.“ (Unterschrieben von Kultusministerin Julia Willie Hamburg)
Die Auszeichnung würdigt nicht nur das Konzept, sondern vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit großem Engagement für die Planung und Durchführung der zusätzlichen Exkurse einsetzen.
Einrichtungsleiterin Heike Jenssen betont: „Junge Menschen sollen die Pflege nicht nur aus den Lehrbüchern kennenlernen, sondern möglichst umfassend erfahren, wie abwechslungsreich, verantwortungsvoll und menschlich dieser Beruf ist.“
Mit ihrem Konzept zeigt ProSenis, wie moderne Pflegeausbildung aussehen kann: praxisnah, vielseitig, wertorientiert – und mit einem klaren Blick auf die Bedürfnisse der Menschen, die später gepflegt werden.
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Grünpflege in Leer: Verkehrssicherheit hat jetzt Vorrang
Grünflächenpflege in Leer: Verkehrssicherheit hat Vorrang
Die Grünflächenpflege in Leer stellt den Baubetriebshof der Stadtwerke Leer derzeit vor besondere Herausforderungen. Neben mehreren großen Sturmschäden in den städtischen Parks wirken sich auch die Folgen des Klimawandels auf die täglichen Arbeiten aus. Extreme Hitzetage und lange Trockenperioden erfordern eine angepasste Vorgehensweise bei der Pflege der öffentlichen Grünflächen.
Längeres Gras schützt trockene Böden
Beim Mähen öffentlicher Flächen im Stadtgebiet haben die Mitarbeiter des Baubetriebshofes deshalb unter anderem die Schnitthöhen angepasst. Das Gras wird derzeit vielerorts bewusst nicht so kurz geschnitten wie sonst.
Der Grund: Längeres Gras verhindert eine direkte Sonneneinstrahlung auf die ohnehin trockenen Böden. Dadurch wird eine zusätzliche Erwärmung der Flächen reduziert und ein weiteres Austrocknen der Böden verhindert.
Mit dieser angepassten Vorgehensweise reagieren die Stadtwerke Leer auch auf Nachfragen von Bürgern, die sich wundern, warum bestimmte öffentliche Flächen derzeit vermeintlich weniger oder seltener gemäht werden.
Hecken wachsen 2026 besonders stark
Dass das Jahr 2026 trotz der bisherigen Trockenperioden ein sehr wachstumsreiches Jahr ist, zeigt sich unter anderem an der Entwicklung der Hecken im Stadtgebiet.
Der Baubetriebshof musste zunächst das Ende der Brut- und Setzzeit abwarten, bevor mit dem Rückschnitt der Hecken im gesamten öffentlichen Raum begonnen werden konnte. Seitdem laufen die Arbeiten durchgehend und mit hohem Einsatz.
Dabei gilt eine klare Priorität: Zunächst werden die Bereiche bearbeitet, in denen Hecken und Pflanzen die Sicht im Straßenverkehr beeinträchtigen und dadurch eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen können.
Ebenso wichtig ist, dass Geh- und Radwege jederzeit ungehindert genutzt werden können. Überstehende Äste und anderer Bewuchs werden deshalb dort zurückgeschnitten, wo sie die Nutzung der Wege beeinträchtigen.
Wildwuchs wird anschließend beseitigt
Sobald die dringend notwendigen Arbeiten an den Hecken abgeschlossen sind, will sich das Team der Stadtwerke verstärkt um den Wildwuchs auf öffentlichen Flächen kümmern. Dazu gehört auch die Beseitigung von Unkraut.
Auch hierzu hatten Bürger zuletzt vermehrt Nachfragen gestellt. BBH-Leiter Jens Denekas erklärt die notwendige Reihenfolge der Arbeiten: „Wir können leider nicht überall gleichzeitig sein.“
Zunächst müsse der Baubetriebshof dort tätig werden, wo die Verkehrssicherheit betroffen sei. Die Beseitigung von Wildwuchs und Unkraut folge anschließend.
Bürger können Mängel direkt melden
Wer Schäden, Behinderungen oder andere Auffälligkeiten im öffentlichen Raum feststellt, kann diese über das Anregungs- und Ereignismanagement (AEM) der Stadtwerke Leer melden.
Mit dem Mängelmelder können sich Bürger interaktiv an der Gestaltung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur in Leer beteiligen und auf entsprechende Probleme aufmerksam machen.
Weitere Informationen und den Mängelmelder finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Leer.
https://www.stadtwerke-leer.de/maengelmelder
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CDU-Kreistagsfraktion dringt auf Ersatzbeschaffung für Unimog der Kreisfeuerwehr
CDU-Fraktion fordert schnelle Ersatzbeschaffung für Einsatzfahrzeug der Kreisfeuerwehr
LEER – Die CDU-Fraktion im Kreistag Leer setzt sich für eine zeitnahe Ersatzbeschaffung des bei der Kreisfeuerwehr eingesetzten geländegängigen Unimogs ein. Hintergrund ist der deutlich veraltete Zustand des Fahrzeugs, das bereits aus dem Jahr 1980 stammt und seit 2014 lediglich als Übergangslösung im Einsatz ist.
Nach Einschätzung des Kreisbrandmeisters bestehen erhebliche Zweifel an der langfristigen Einsatzsicherheit und Verfügbarkeit des Fahrzeugs. Ein technischer Ausfall könne jederzeit nicht ausgeschlossen werden.
„Die Einsatzfähigkeit unserer Feuerwehr muss jederzeit gewährleistet sein. Wenn der Kreisbrandmeister aufgrund des Alters und des technischen Zustands vor einem möglichen Ausfall warnt, dürfen wir als Politik nicht länger wegschauen. Gerade bei Hochwasserlagen, Wasserrettungen und Einsätzen im unwegsamen Gelände brauchen unsere Einsatzkräfte verlässliche Technik.“
– Grietje Oldigs-Nannen, Fraktionsvorsitzende
Wichtiges Einsatzmittel für besondere Gefahrenlagen
Die Fraktion betont, dass es sich bei dem Unimog nicht um ein beliebiges Fahrzeug handelt, sondern um ein wichtiges Einsatzmittel für besondere Gefahrenlagen. Der Kreisbrandmeister hat deshalb ausdrücklich eine zeitnahe Ersatzbeschaffung als zwingend erforderlich bezeichnet.
„Wir reden hier nicht über eine wünschenswerte Anschaffung, sondern über eine notwendige Investition in die Sicherheit unseres Landkreises. Unsere Feuerwehrleute leisten im Ernstfall unverzichtbare Arbeit. Dann müssen wir ihnen auch Fahrzeuge zur Verfügung stellen, auf die sie sich hundertprozentig verlassen können.“
– Grietje Oldigs-Nannen
Antrag im Kreistag eingereicht
Mit einem entsprechenden Antrag im Kreistag fordert die Fraktion die Kreisverwaltung auf, unverzüglich die Beschaffung eines geeigneten Ersatzfahrzeugs einzuleiten und die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen. Ziel ist es, die Einsatzfähigkeit der Kreisfeuerwehr langfristig sicherzustellen und die Einsatzkräfte bestmöglich auszustatten.
Anzeige„Das Schreiben des Kreisbrandmeisters ist ein unmissverständliches Signal. Die fachliche Einschätzung liegt auf dem Tisch – jetzt ist es an uns als Kreistag, Verantwortung zu übernehmen und zu handeln. Eine weitere Verzögerung können wir uns nicht leisten.“
– Grietje Oldigs-Nannen


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