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Landkreis Leer: Bezahlkarte ersetzt Bargeld für Geflüchtete
Landkreis Leer führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Im Jahr 2024 setzt der Landkreis Leer eine wegweisende Neuerung um: Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Diese Maßnahme, die auf einer bundesweiten Gesetzesvorlage basiert, richtet sich an Asylsuchende, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Leer betrifft dies derzeit 890 Personen, die künftig mit einer Bezahlkarte statt mit Bargeld ihre Einkäufe tätigen können.
Pilotprojekt in Uplengen
Um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten, plant die Kreisverwaltung zunächst einen Testlauf in der Gemeinde Uplengen. Dieser wird gestartet, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Die gesammelten Erfahrungen aus der Pilotphase sollen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung im gesamten Landkreis dienen.
Hintergrund zur Bezahlkarte
Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen wurden bisher in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht. Mit der Bezahlkarte steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Das Konzept der Bezahlkarte ermöglicht es, das vorgesehene Guthaben direkt darauf zu laden. Ein wesentlicher Vorteil der Karte ist die Begrenzung der Nutzung auf das Inland. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen in Herkunftsländer, wird somit unterbunden.
Wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Transparenz
Die Einführung der Bezahlkarte stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Verwendung der bereitgestellten Gelder und bietet den geflüchteten Menschen gleichzeitig eine praktische und moderne Form der finanziellen Unterstützung.
Mit dem Jahreswechsel beginnt für den Landkreis Leer damit eine neue Phase im Umgang mit den Leistungen für Asylsuchende, die das Potenzial hat, als Vorbild für andere Regionen zu dienen.
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Bezahlkarte für Geflüchtete: Eine neue Form der Unterstützung
Seit dem 16. Mai 2024 können Geflüchtete in Deutschland ihre finanziellen Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach intensiven Beratungen auf Bundesebene eingeführt und soll die Unterstützung für Geflüchtete effizienter und kontrollierbarer gestalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Unterstützung für Asylsuchende, die sich nicht selbst versorgen können. Das Guthaben, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, wird direkt auf diese Karte gebucht. Damit können ihre Einkäufe bargeldlos abgewickelt werden – eine Alternative zu den bisherigen Formen der Unterstützung wie Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen.
Ein entscheidender Vorteil der Bezahlkarte: Das Guthaben kann ausschließlich im Inland genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel direkt für den Lebensunterhalt in Deutschland verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung, etwa für Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland, wird dadurch unterbunden.
Gesetzliche Grundlage und Hintergrund
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete die Reform am 12. April 2024 , und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2024 wurde die Bezahlkarte offiziell als Leistungsform anerkannt.
Zuvor waren die Unterstützungsformen davon abhängig, ob Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder privat untergebracht waren. Mit der neuen Regelung erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gestaltung und Nutzung durch die Länder
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dabei haben sie sich auf Mindeststandards geeinigt, um die Einführung einheitlich und rechtssicher zu gestalten.
Die zuständigen Behörden entscheiden über den Betrag, der auf die Karten gebucht wird, sowie über die Abhebemöglichkeiten. Auch Sonderfälle, wie beispielsweise Geflüchtete mit eigenem Einkommen oder BAföG, können individuell geregelt werden. In solchen Situationen können Leistungen weiterhin auf ein Girokonto überwiesen werden.
Vorteile der Bezahlkarte
Neben der Beschränkung der Nutzung auf das Inland bietet die Bezahlkarte weitere Vorteile:
- Effizienz : Die Karten sind einfacher zu verwalten als Bargeldzahlungen. Städte und Gemeinden müssen lediglich Beträge buchen, statt Bargeld auszuhändigen.
- Flexibilität : Die Behörden können die Höhe der Zahlungen an lokale und individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Sicherheit : Die Bezahlkarte bietet Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Gelder.
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Deutschland einen weiteren Schritt, um die Unterstützung von Geflüchteten fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig bietet das System Kommunen und Länder mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Die Bezahlkarte zeigt, wie innovative Lösungen soziale Unterstützung effizienter und zielgerichteter machen können – ein Fortschritt für alle realisiert.
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Bauarbeiten an der B 70 führen zu massiven Verzögerungen
Bauarbeiten an der B 70: Verspätungen von Bussen und Müllabfuhr
Halbseitige Sperrung vor der Ledabrücke wird zu Verzögerungen führen
LEER. Die geplanten Bauarbeiten auf der B 70 vor der Ledabrücke in Leer werden erhebliche Auswirkungen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Müllabfuhr haben. Darauf weist der Landkreis Leer hin. Durch die beabsichtigte halbseitige Sperrung der Bundesstraße, die für die Dauer von etwa sechs Wochen geplant ist, könnte es zu teils massiven Verzögerungen kommen.
Baubeginn am Montag Die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hatte erst am Mittwoch, den 8. April 2026, angekündigt, dass mit den Bauarbeiten bereits am kommenden Montag, den 13. April, begonnen werden soll. Um das Baufeld für die neue Ledabrücke südlich des Flusses zu erschließen, wird die B 70 an dieser Stelle um eine Linksabbiegerspur erweitert. Während der Bauarbeiten wird die Bundesstraße an diesem Punkt halbseitig gesperrt, der Verkehr soll mit einer Ampel geregelt werden.
Busverkehr und Schülerbeförderung betroffen Nach Rücksprache mit den betroffenen Verkehrsunternehmen wird die halbseitige Sperrung im ÖPNV inklusive der Schülerbeförderung in den Stoßzeiten unweigerlich zu Verspätungen führen. Es kann darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden, dass die Verzögerungen in der Summe auch zum Ausfall einzelner Fahrten führen könnten. Betroffen sind folgende Linien der Weser Ems-Busverkehr GmbH:
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Linie 600: Papenburg – Leer und zurück
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Linie 601: Leer – Collhusen und zurück
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Linie 622: Leer – Ihrhove – Papenburg und zurück
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Linie 656: Burlage – Ostrhauderfehn – Backemoor – Leer und zurück
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Linie 690: Westrhauderfehn – Collinghorst – Leer und zurück
Zusätzlich sind in der Schülerbeförderung die Freistellungslinie von Erlenborn sowie zahlreiche Einzel- und Sammelbeförderungen zu den Förderschulen und der Freien Christlichen Schule Ostfriesland in Moormerland betroffen. Nach den vorliegenden Zahlen fahren täglich mehr als 660 Schülerinnen und Schüler mit dem Bus über die Ledabrücke zur Schule.
Verzögerungen auch bei der Müllabfuhr Zu Verzögerungen kann es auch bei der Müllabfuhr kommen, da die Fahrzeuge von Ihrhove aus über die Ledabrücke fahren müssen, um in die Kommunen des nördlichen Kreisgebietes zu gelangen. Von möglichen Verspätungen betroffen sind die Stadt Leer, die Gemeinden Moormerland, Uplengen, Hesel und Jümme sowie das Rheiderland.
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Zeitweise Vollsperrung der Brunnenstraße in Leer angekündigt
Zeitweise Vollsperrung der Brunnenstraße in Leer
LEER. Aufgrund von Abrissarbeiten an den Gebäuden Brunnenstraße 24 bis 28 muss die Brunnenstraße in der kommenden Woche zeitweise für den Durchgangsverkehr voll gesperrt werden. Wie die Stadtverwaltung Leer mitteilt, ist diese Maßnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich.
Zeiträume der Sperrung
Die Vollsperrung betrifft den Zeitraum von Montag, 13. April, bis einschließlich Mittwoch, 15. April 2026. Die Einschränkungen gelten jeweils in den Abendstunden von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Umleitung und Besonderheiten für Anlieger
Für den Kraftfahrzeugverkehr wurde eine Umleitung über folgende Straßen eingerichtet:
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Harderwykensteg
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Onno-Klopp-Straße
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Reformierter Kirchgang
Um den Verkehrsfluss zu gewährleisten, wird das bestehende Durchfahrtsverbot vom Reformierten Kirchgang zur Brunnenstraße für die Dauer der Bauarbeiten aufgehoben. Die Umleitung ist entsprechend ausgeschildert.
Anlieger der Brunnenstraße werden zusätzlich durch ein separates Schreiben über die Details der Baumaßnahme informiert. Für Fußgänger bleibt der Baustellenbereich passierbar; sie können diesen jederzeit einseitig über die Nebenanlage überqueren.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
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CDU-Fraktion fordert mehr Mitsprache für Schulleiter im Schulausschuss
Mehr Expertise für die Politik: CDU fordert verbindliche Mitsprache der Schulleiter im Schulausschuss
LEER. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leer möchte die Rolle der Schulleitungen in der kommunalen Bildungspolitik deutlich stärken. In einem aktuellen Antrag an Bürgermeister Claus-Peter Horst fordert die Fraktion, die Beteiligung der Schulleiter an den Sitzungen des Schulausschusses rechtssicher und vor allem verbindlich zu gestalten. Damit reagiert die Union auf die bisherige Argumentation der Verwaltung, die eine formale Mitgliedschaft von Schulleitern aus rechtlichen Gründen skeptisch sieht.
Expertise statt Paragrafenreiterei
Der Kern des Antrags von Ulf-Fabian Heinrichsdorff (CDU) ist klar: Die praktische Erfahrung der Schulleitungen vor Ort soll systematisch in die politischen Beratungen einfließen. Bisher scheint es hier eine Pattsituation zu geben. Während die Verwaltung auf die rechtliche Unzulässigkeit einer formalen Mitgliedschaft im Ausschuss verweist, betont die CDU, dass es gar nicht um eine offizielle Berufung als Mitglieder ging.
Heinrichsdorff kritisiert die bisherige Haltung der Verwaltung als zu restriktiv. Es entstehe der Eindruck, dass rechtliche Hürden vorgeschoben würden, um eine weitergehende Beteiligung insgesamt zu vermeiden. Dies werde der Bedeutung der Schulen für die Stadt Leer nicht gerecht.
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Die drei Säulen des Antrags
Um die Einbindung der Schulen zu sichern, schlägt die CDU drei konkrete Maßnahmen vor:
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Fester Tagesordnungspunkt: In jeder Sitzung des Schulausschusses soll ein Bericht aus den Schulen erfolgen. In einem rotierenden Verfahren soll jeweils eine Schulleitung über aktuelle Entwicklungen, Probleme und Bedarfe berichten können.
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Einbindung als Sachverständige: Bei allen relevanten Themen sollen betroffene Schulleitungen frühzeitig eingeladen und aktiv als Experten in die Beratung einbezogen werden.
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Organisatorische Struktur: Die Verwaltung soll verpflichtet werden, diesen Austausch strukturiert vorzubereiten, damit die Beteiligung nicht dem Zufall überlassen bleibt.
Warum ist das wichtig?
In der Vergangenheit gab es oft Debatten darüber, wie weit die Politik über die Köpfe der Praktiker hinweg entscheidet – etwa bei Sanierungsvorhaben oder der Digitalisierung. Die CDU argumentiert nun, dass die Schulleitungen über die „unmittelbare Kenntnis der Situation vor Ort“ verfügen.
Durch das vorgeschlagene Verfahren könnten die Ratsmitglieder im Schulausschuss direkt von den Herausforderungen im Schulalltag erfahren, bevor Entscheidungen über Budgets oder Baumaßnahmen getroffen werden.
Ausblick
Mit dem Antrag liegt der Ball nun bei der Verwaltung und den anderen Ratsfraktionen. Es wird sich zeigen, ob der Schulausschuss bereit ist, die Türen für die Schulleitungen weiter zu öffnen als bisher rechtlich für notwendig erachtet wurde. Für die Schulen in Leer könnte dies bedeuten, dass ihre Stimme im Rathaus künftig deutlich mehr Gewicht bekommt – unabhängig von einer formalen Mitgliedschaft in den Gremien.
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