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“Leer Legendär” — Montagsspaziergänger als Protestbewegung
Wie jeden Montag trafen sich auch am 19. September 2022 um 18 Uhr die Montagsspaziergänger, die als Protestbewegung inzwischen unter dem Namen »Leer Legendär« bekannt sind, auf dem Denkmalsplatz in Leer zwischen den Cafés „Extrablatt“ und „Bar Celona“.
Als Gastredner war der Rechtsanwalt Arnold Eilers aus Wiesmoor eingeladen worden, um Interessierte über die aktuelle Rechtslage zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu informieren. Denn die Gesundheitsämter innerhalb des Weser-Ems-Gebietes verhängen für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen inzwischen nicht nur Betretungs- sondern auch Tätigkeitsverbote.
In seiner Rede betonte Eilers, dass die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ viel mehr eine „einrichtungsbezogene Nachweispflicht“ sei, weil außer mit der Impfbescheinigung auch mit dem Genesenennachweis, dem Nachweis über eine Schwangerschaft und mit der Impfunfähigkeitsbescheinigung (Kontraindikation) dem Infektionsschutzgesetz §20a Genüge getan werden könne.
Eilers kritisierte die Gesundheitsbehörden insofern, dass diese mit Inkrafttreten des IfsG 20a im März 2022 reihenweise pauschalierte Nachweisforderungen versendeten und bei Nichtvorlage des Nachweises Bußgelder und Zutrittsverbote androhten, ohne auf die individuelle Arbeitsplatzsituation der Betroffenen einzugehen. Bei allen seinen Mandanten konnte Eilers ein drohendes Bußgeld aufgrund dieses Verfahrensfehlers abwenden.
Eilers berichtete von einer weiteren Mandantin, die als angestellte Zahnärztin von ihrem Arbeitgeber im Februar 2022 gekündigt wurde, weil sie die Impfung ablehnte. Der Streitfall kam vor dem Arbeitsgericht Emden zu dem abschließenden Urteil, dass der Arbeitgeber sämtliche Monatsgehälter bis zur Verhandlung im Juli zzgl. einer Abfindung nachzuzahlen hatte, denn eine (voreilige) Kündigung durch den Arbeitgeber sähe das IfsG §20a nicht vor, was nicht nur vom Bundesverfassungsgericht, sondern nun ebenso vom Arbeitsgericht Emden bestätigt wurde.
Bei Verfahren bezüglich eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht, fuhr Eilers fort, konnten bisher alle Verfahren, bis auf eines, welches in die nächste Instanz geht, durch seine Intervention zur Einstellung des Verfahrens gebracht werden. Eilers wusste außerdem zu berichten, dass der Landkreis Cloppenburg z. Z. ca. 4.000 Bußgeldverfahren bezüglich eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht führe, jedoch nur 5 bis 8% der Betroffenen Einspruch einlegten. Eilers kommentierte diese Prozentzahlen mit „erschreckend wenig“ und empfahl, dass sich aufgrund der guten Erfolgsaussichten auf Einstellung des Verfahrens viel mehr Beschuldigte zur Wehr setzen sollten.
Die Montagsspaziergänger “Leer Legendär” werden unter anderem im Internet nicht nur durch die Minidoku „Leer löpt“ und die Videodokumentation „Leer Legendär“ einem größeren Publikum bekannt gemacht, sondern es findet ebenso stets eine Liveübertragung der Veranstaltung über das Internet statt.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de / Pressemitteilung: Ingo Arndt
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Asylbewerberleistungen in Niedersachsen: Zahl der Leistungsbeziehenden 2025 gesunken
Asylbewerberleistungen in Niedersachsen: Rückgang der Zahlen zum Jahresende 2025
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 bezogen in Niedersachsen insgesamt 42.130 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in seiner Pressemitteilung vom 11. September 2026 berichtet, entspricht dies einem Rückgang der Leistungsbeziehenden um rund 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ende 2024 lag die Gesamtzahl noch bei 45.070 Personen.
Grundleistungen und Hilfe zum Lebensunterhalt
Der Großteil der Berechtigten – konkret 31.040 Menschen beziehungsweise 73,7 Prozent – erhielt Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Diese Leistungen dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Bei den Gewährungsformen erhielten 29.965 Personen Geldleistungen, 20.705 Personen Sachleistungen und 3.880 Personen Wertgutscheine. Da verschiedene Leistungsformen teilweise nebeneinander gewährt werden, erfolgt die Erfassung der Empfängerinnen und Empfänger jeweils bei der gewährten Leistungsart.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG wurde an 11.095 Personen ausgezahlt. Diese Form der Unterstützung orientiert sich am Leistungsniveau des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und richtet sich insbesondere an Personen, die sich bereits länger in Deutschland aufhalten.
Altersstruktur und Geschlechterverteilung
Mit 24.360 Personen (57,8 Prozent) bildeten Männer die größere Gruppe unter den Empfängerinnen und Empfängern, während 17.775 Frauen erfasst wurden. Das Durchschnittsalter aller Leistungsberechtigten lag bei 24,8 Jahren.
Mehr als ein Drittel der Beziehenden war zum Stichtag minderjährig:
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Unter 7 Jahre: 6.225 Kinder
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7 bis unter 14 Jahre: 5.605 Kinder und Jugendliche
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14 bis unter 18 Jahre: 2.550 Jugendliche
Die mit Abstand größte Altersgruppe stellten die 25- bis unter 50-Jährigen mit 18.005 Personen dar. Senioren ab 65 Jahren bildeten mit 615 Personen die kleinste Gruppe.
Herkunftsländer und Kontinentale Aufteilung
Die größten Gruppen nach Staatsangehörigkeit stammten aus folgenden Ländern:
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Syrien: 6.760 Personen
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Türkei: 6.475 Personen
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Irak: 4.925 Personen
Auf diese drei Herkunftsländer entfielen zusammen knapp 43,1 Prozent aller Empfängerinnen und Empfänger in Niedersachsen. Weitere größere Gruppen kamen aus Kolumbien (3.185 Personen), Afghanistan (1.820 Personen) und der Ukraine (1.725 Personen).
Nach Kontinenten gegliedert kamen 18.720 Leistungsberechtigte aus Asien, 12.125 aus Europa, 7.145 aus Afrika und 3.275 aus Amerika.
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Kreiswahlausschuss im Landkreis Leer: Amtliche Wahlergebnisse werden am 16. September festgestellt
Kreiswahlausschuss tagt nach der Kommunalwahl im Landkreis Leer
Sitzung am 16. September zur Feststellung der amtlichen Wahlergebnisse
Nach den Kommunalwahlen in Niedersachsen kommt der Kreiswahlausschuss des Landkreises Leer zusammen, um die amtlichen Ergebnisse der Kreiswahl und der Landratswahl festzustellen.
Die öffentliche Sitzung findet am Mittwoch, 16. September, im Saal 2 des Kreishauses in Leer, Bergmannstraße 37, statt. Beginn ist um 14 Uhr.
Die Sitzung ist in zwei Teile gegliedert: Zunächst geht es um die Landratswahl, anschließend um die Kreiswahl für den Kreistag.
In beiden Sitzungsteilen berichtet die Kreiswahlleiterin zunächst über die Ergebnisse der Vorprüfung der eingegangenen Wahlniederschriften. Anschließend stellt der Kreiswahlausschuss die jeweiligen amtlichen Wahlergebnisse fest.
Damit werden nach der Wahl die formalen Voraussetzungen für die abschließende Feststellung der Ergebnisse im Landkreis Leer geschaffen.
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231 neue Staatsbürger im Landkreis Leer: Einbürgerungsfeier für Menschen aus 35 Nationen
Gemeinsam angekommen: Bei der Einbürgerungsfeier 2026 wurden die neuen Staatsbürger aus dem Landkreis Leer für ihre Einbürgerung gewürdigt. Sie stehen stellvertretend für insgesamt 231 Menschen aus 35 Nationen, die zwischen Juli 2025 und Juni 2026 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Foto: Sylvia Brüling
231 neue Staatsbürger im Landkreis Leer: Feierlicher Empfang für Neubürger aus 35 Nationen
Der Landkreis Leer freut sich über Zuwachs: Bei einer feierlichen Einbürgerungsveranstaltung hießen Landrat Matthias Groote und die Integrationsbeauftragte des Landkreises Leer, Anna Kuhn, rund 30 Neubürgerinnen und Neubürger gemeinsam mit ihren Familienangehörigen willkommen.
Die Anwesenden standen stellvertretend für insgesamt 231 Personen aus 35 verschiedenen Ländern, die im Zeitraum von Juli 2025 bis Juni 2026 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Organisiert wurde die feierliche Veranstaltung von der Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe.
Persönliche Lebenswege im Mittelpunkt
Ein besonderer Schwerpunkt der Feier lag auf den persönlichen Geschichten von vier Eingebürgerten. In bewegenden Beiträgen berichteten sie von ihren individuellen Lebenswegen sowie ihren Erfahrungen in Deutschland und verliehen der Veranstaltung damit eine ganz besonders eindrucksvolle Note.
Würdigung und Nationalhymne
Im Anschluss an die Lebensberichte wurden die anwesenden Eingebürgerten namentlich gewürdigt und erhielten als Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung ein Geschenk überreicht. Den traditionellen Abschluss des offiziellen Teils bildete das gemeinsame Singen der deutschen Nationalhymne.
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