Lokal
“Leer Legendär” — Montagsspaziergänger als Protestbewegung
Wie jeden Montag trafen sich auch am 19. September 2022 um 18 Uhr die Montagsspaziergänger, die als Protestbewegung inzwischen unter dem Namen »Leer Legendär« bekannt sind, auf dem Denkmalsplatz in Leer zwischen den Cafés „Extrablatt“ und „Bar Celona“.
Als Gastredner war der Rechtsanwalt Arnold Eilers aus Wiesmoor eingeladen worden, um Interessierte über die aktuelle Rechtslage zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu informieren. Denn die Gesundheitsämter innerhalb des Weser-Ems-Gebietes verhängen für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen inzwischen nicht nur Betretungs- sondern auch Tätigkeitsverbote.
In seiner Rede betonte Eilers, dass die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ viel mehr eine „einrichtungsbezogene Nachweispflicht“ sei, weil außer mit der Impfbescheinigung auch mit dem Genesenennachweis, dem Nachweis über eine Schwangerschaft und mit der Impfunfähigkeitsbescheinigung (Kontraindikation) dem Infektionsschutzgesetz §20a Genüge getan werden könne.
Eilers kritisierte die Gesundheitsbehörden insofern, dass diese mit Inkrafttreten des IfsG 20a im März 2022 reihenweise pauschalierte Nachweisforderungen versendeten und bei Nichtvorlage des Nachweises Bußgelder und Zutrittsverbote androhten, ohne auf die individuelle Arbeitsplatzsituation der Betroffenen einzugehen. Bei allen seinen Mandanten konnte Eilers ein drohendes Bußgeld aufgrund dieses Verfahrensfehlers abwenden.
Eilers berichtete von einer weiteren Mandantin, die als angestellte Zahnärztin von ihrem Arbeitgeber im Februar 2022 gekündigt wurde, weil sie die Impfung ablehnte. Der Streitfall kam vor dem Arbeitsgericht Emden zu dem abschließenden Urteil, dass der Arbeitgeber sämtliche Monatsgehälter bis zur Verhandlung im Juli zzgl. einer Abfindung nachzuzahlen hatte, denn eine (voreilige) Kündigung durch den Arbeitgeber sähe das IfsG §20a nicht vor, was nicht nur vom Bundesverfassungsgericht, sondern nun ebenso vom Arbeitsgericht Emden bestätigt wurde.
Bei Verfahren bezüglich eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht, fuhr Eilers fort, konnten bisher alle Verfahren, bis auf eines, welches in die nächste Instanz geht, durch seine Intervention zur Einstellung des Verfahrens gebracht werden. Eilers wusste außerdem zu berichten, dass der Landkreis Cloppenburg z. Z. ca. 4.000 Bußgeldverfahren bezüglich eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht führe, jedoch nur 5 bis 8% der Betroffenen Einspruch einlegten. Eilers kommentierte diese Prozentzahlen mit „erschreckend wenig“ und empfahl, dass sich aufgrund der guten Erfolgsaussichten auf Einstellung des Verfahrens viel mehr Beschuldigte zur Wehr setzen sollten.
Die Montagsspaziergänger “Leer Legendär” werden unter anderem im Internet nicht nur durch die Minidoku „Leer löpt“ und die Videodokumentation „Leer Legendär“ einem größeren Publikum bekannt gemacht, sondern es findet ebenso stets eine Liveübertragung der Veranstaltung über das Internet statt.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de / Pressemitteilung: Ingo Arndt
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Lokal
Spektakulärer Stapellauf in Leer: Neuer Spezialtanker für die Ostsee
Stapellauf in Leer: Ferus Smit lässt die „Thun Resolve“ zu Wasser
Am kommenden Donnerstag, den 12. Februar, steht bei der Werft Ferus Smit in Leer ein besonderes Ereignis an: Um 10:30 Uhr erfolgt der Stapellauf des Neubaus Nb. 472, der auf den Namen „Thun Resolve“ getauft wird. Es handelt sich dabei um das vierte Schiff einer achtteiligen Serie, die für die schwedische Reederei Erik Thun AB bzw. Thun Tankers gefertigt wird.
Weiterentwicklung der bewährten E‑Klasse
Die Schiffe der sogenannten „R‑Klasse“ stellen eine konsequente Weiterentwicklung der kürzlich ausgelieferten E‑Klasse-Tanker dar. Während die Hauptabmessungen identisch bleiben, verfügt die „Thun Resolve“ über insgesamt zehn beschichtete Ladetanks. Der Fokus der Neukonstruktion liegt erneut auf drei zentralen Säulen:
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Ressourceneffizienz
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Umweltverantwortung
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Logistische Zuverlässigkeit
Das Design übertrifft dabei vielfach bereits bestehende sowie kommende internationale Regularien und setzt damit neue Maßstäbe in der modernen Tankschifffahrt.
Technische Daten im Überblick
Der Tanker ist speziell für den ganzjährigen Einsatz in der Ostsee konzipiert und mit der hohen Eisklasse 1A ausgestattet.
| Kennzahl | Details |
| Tragfähigkeit | 7.999 Dw Tons |
| Ladevolumen | 9.700 m³ (in 10 Tanks) |
| Länge über alles | 115,00 m |
| Breite | 15,90 m |
| Tiefgang | 6,95 m |
| Antrieb | 1.950 kW Hauptmaschine |
Mit diesem Stapellauf unterstreicht die Werft in Leer erneut ihre Kompetenz im Bau spezialisierter und umweltfreundlicher Schiffe für den anspruchsvollen nordeuropäischen Markt.
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Lokal
Bezirksschornsteinfeger — Bewährte Experten für die Sicherheit im Landkreis
Bild (von links): Landrat Matthias Groote, Carsten Willms von der Schornsteinfeger-Innung Ostfriesland, die Schornsteinfeger André de Wall und Holger Boekhoff, Heidi Boekhoff sowie Hans-Ubbo Oelrichs vom Ordnungsamt des Landkreises Leer.
Kontinuität im Brandschutz: Erneute Bestellung der Bezirksschornsteinfeger
Im Landkreis Leer setzt man auf bewährte Expertise: Die Bezirksschornsteinfeger Holger Boekhoff aus Rhauderfehn und André de Wall aus Westoverledingen wurden für weitere sieben Jahre in ihrem Amt bestätigt. Landrat Matthias Groote überreichte den Fachmännern im Rahmen einer kleinen Zeremonie die offiziellen Ernennungsurkunden.
Zuständigkeiten bleiben unverändert
Für die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Regionen bedeutet dies Beständigkeit bei der Betreuung ihrer Feuerungsanlagen. Die Zuständigkeiten für die Kehrbezirke bleiben wie folgt aufgeteilt:
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Holger Boekhoff übernimmt weiterhin die Verantwortung für den Bezirk Ostrhauderfehn.
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André de Wall bleibt Ansprechpartner für den Bereich Folmhusen.
Sicherheit und Brandschutz im Fokus
Die Ernennung zum Bezirksschornsteinfeger erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben für einen Zeitraum von sieben Jahren. Zu den Kernaufgaben gehören neben der Brandsicherheit auch die Beratung der Hauseigentümer in Fragen des Umweltschutzes und der Energieeffizienz. Landrat Groote würdigte bei der Übergabe die Bedeutung dieses Handwerks für die öffentliche Sicherheit im Landkreis.
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Lokal
Warnstreik am 10. Februar: Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer
Warnstreik legt Jann-Berghaus-Brücke lahm: Sonderplan für Buslinie 651
Ein angekündigter Warnstreik führt am Dienstag, den 10. Februar 2026, zu erheblichen Einschränkungen im Raum Leer. Betroffen ist insbesondere die Jann-Berghaus-Brücke, die für den Verkehr voll gesperrt wird. Diese Sperrung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Busverkehr, weshalb die Stadt Leer und das Busunternehmen eine Sonderregelung zur Sicherstellung der Schülerbeförderung getroffen haben.
Massive Einschränkungen im Ortsteil Bingum
Der Ortsteil Bingum kann am Streiktag fast ausschließlich nur zur Sicherstellung des Schulverkehrs angefahren werden. Für die Linie 651 gilt folgende Ausnahmeregelung:
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Morgens (Fahrtnr. 003) Richtung Logabirum: Um den Anschluss trotz der Brückensperrung zu gewährleisten, werden alle Haltestellen in Bingum 20 Minuten früher als regulär angefahren. Ab der Haltestelle „An der Emsbrücke“ greift wieder der normale Zeitplan.
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Mittags (Fahrtnr. 022) Richtung Bingum: Nach der 6. Stunde erfolgt die Ankunft an den Haltestellen in Bingum 20 Minuten später als gewohnt.
Abgesehen von diesen zwei Fahrten wird Bingum von der Linie 651 nicht bedient. Alle anderen Fahrten starten und enden an der Haltestelle „An der Emsbrücke“, wobei ein Zusatzbus den gewohnten Takt im restlichen Stadtgebiet sicherstellt.
Wegfall von Haltestellen und Ersatzverbindungen
Aufgrund der Sperrung entfallen die Haltestellen Jann-Berghaus-Brücke und Brückenhaus am 10. Februar komplett. Als Ersatz stehen folgende Haltestellen zur Verfügung:
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Bingum, Abzweig
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Leer, Ubbo-Emmius-Straße / Pastorenkamp
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Bingum, B 436 (für Fahrten der Linie 620)
Informationen für Fahrgäste
Fahrgäste werden gebeten, sich eigenständig über den Fortgang des Warnstreiks und eventuelle kurzfristige Änderungen auf dem Laufenden zu halten. Weitere Details zu den Regionalbuslinien sind auf der Webseite des Verkehrsverbundes Ems-Jade (VEJ) unter www.vej.de abrufbar.
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