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“Leer Legendär” — Montagsspaziergänger als Protestbewegung
Wie jeden Montag trafen sich auch am 19. September 2022 um 18 Uhr die Montagsspaziergänger, die als Protestbewegung inzwischen unter dem Namen »Leer Legendär« bekannt sind, auf dem Denkmalsplatz in Leer zwischen den Cafés „Extrablatt“ und „Bar Celona“.
Als Gastredner war der Rechtsanwalt Arnold Eilers aus Wiesmoor eingeladen worden, um Interessierte über die aktuelle Rechtslage zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu informieren. Denn die Gesundheitsämter innerhalb des Weser-Ems-Gebietes verhängen für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen inzwischen nicht nur Betretungs- sondern auch Tätigkeitsverbote.
In seiner Rede betonte Eilers, dass die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ viel mehr eine „einrichtungsbezogene Nachweispflicht“ sei, weil außer mit der Impfbescheinigung auch mit dem Genesenennachweis, dem Nachweis über eine Schwangerschaft und mit der Impfunfähigkeitsbescheinigung (Kontraindikation) dem Infektionsschutzgesetz §20a Genüge getan werden könne.
Eilers kritisierte die Gesundheitsbehörden insofern, dass diese mit Inkrafttreten des IfsG 20a im März 2022 reihenweise pauschalierte Nachweisforderungen versendeten und bei Nichtvorlage des Nachweises Bußgelder und Zutrittsverbote androhten, ohne auf die individuelle Arbeitsplatzsituation der Betroffenen einzugehen. Bei allen seinen Mandanten konnte Eilers ein drohendes Bußgeld aufgrund dieses Verfahrensfehlers abwenden.
Eilers berichtete von einer weiteren Mandantin, die als angestellte Zahnärztin von ihrem Arbeitgeber im Februar 2022 gekündigt wurde, weil sie die Impfung ablehnte. Der Streitfall kam vor dem Arbeitsgericht Emden zu dem abschließenden Urteil, dass der Arbeitgeber sämtliche Monatsgehälter bis zur Verhandlung im Juli zzgl. einer Abfindung nachzuzahlen hatte, denn eine (voreilige) Kündigung durch den Arbeitgeber sähe das IfsG §20a nicht vor, was nicht nur vom Bundesverfassungsgericht, sondern nun ebenso vom Arbeitsgericht Emden bestätigt wurde.
Bei Verfahren bezüglich eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht, fuhr Eilers fort, konnten bisher alle Verfahren, bis auf eines, welches in die nächste Instanz geht, durch seine Intervention zur Einstellung des Verfahrens gebracht werden. Eilers wusste außerdem zu berichten, dass der Landkreis Cloppenburg z. Z. ca. 4.000 Bußgeldverfahren bezüglich eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht führe, jedoch nur 5 bis 8% der Betroffenen Einspruch einlegten. Eilers kommentierte diese Prozentzahlen mit „erschreckend wenig“ und empfahl, dass sich aufgrund der guten Erfolgsaussichten auf Einstellung des Verfahrens viel mehr Beschuldigte zur Wehr setzen sollten.
Die Montagsspaziergänger “Leer Legendär” werden unter anderem im Internet nicht nur durch die Minidoku „Leer löpt“ und die Videodokumentation „Leer Legendär“ einem größeren Publikum bekannt gemacht, sondern es findet ebenso stets eine Liveübertragung der Veranstaltung über das Internet statt.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de / Pressemitteilung: Ingo Arndt
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Polizeipräsident Friedo de Vries würdigt Ermittlungserfolg gegen internationale Einbrecherbande
Friedo de Vries ist seit dem 1. Juni 2025 Präsident der Polizeidirektion Osnabrück. Nach einem Schlag gegen eine international agierende Bande von Wohnungseinbrechern würdigte de Vries die Arbeit der beteiligten Ermittler ausdrücklich. Bildrechte: Polizeidirektion Osnabrück
Statement Polizeipräsident de Vries zum Schlag der Auricher Polizei gegen Wohnungseinbrecher
De Vries lobt Ermittlungserfolg der Polizei Aurich
Im Zusammenhang mit dem aktuellen Ermittlungserfolg der Polizei Aurich äußerte sich Polizeipräsident Friedo de Vries anerkennend. Er betonte, dass Kriminalität heute nicht mehr ausschließlich lokal oder regional betrachtet werden könne.
Nach seinen Worten zeige der Einsatz, dass die Polizei ihre Expertise inzwischen gezielt auf international agierende Banden ausgerichtet habe. Die erfolgreiche Zerschlagung solcher Strukturen erfordere eine hohe Professionalität und eine enge Zusammenarbeit über Länder- und Staatsgrenzen hinweg.
De Vries lobte insbesondere die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund und deren Zusammenarbeit mit den beteiligten Sicherheitspartnern. Die Ermittler hätten den komplexen Einsatz hervorragend gelöst und könnten zu Recht stolz auf den außergewöhnlichen Ermittlungserfolg sein.
Friedo de Vries übernahm das Amt im Juni 2025
De Vries war am 1. Juni 2025 offiziell zum Präsidenten der Polizeidirektion Osnabrück gewechselt. Zuvor hatte er sieben Jahre lang das Landeskriminalamt Niedersachsen geleitet.
In dieser Funktion beschäftigte er sich unter anderem intensiv mit der Terrorismusbekämpfung und der Kriminalitätsanalyse. Bundesweit bekannt wurde de Vries zudem durch seine Positionen zu digitalen Ermittlungsmöglichkeiten, zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung und zum Einsatz biometrischer Gesichtserkennung bei Fahndungen.
Bereits von 2010 bis 2018 war de Vries als Polizeivizepräsident in Osnabrück tätig. Seine polizeiliche Laufbahn begann 1981 im mittleren Dienst der Polizei Niedersachsen.
Der gebürtige Augustfehner aus dem Landkreis Ammerland, Jahrgang 1964, bringt damit langjährige Erfahrung aus unterschiedlichen Führungspositionen der niedersächsischen Polizei mit.
Polizeidirektion Osnabrück ist für große Region zuständig
Die Polizeidirektion Osnabrück beschäftigt rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören vier Polizeiinspektionen sowie die Zentrale Kriminalinspektion Osnabrück.
Das Gebiet reicht vom Teutoburger Wald bis zu den Ostfriesischen Inseln. Damit ist die Polizeidirektion für die Sicherheit von mehr als 1,4 Millionen Menschen im Dreiländereck Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Niederlande verantwortlich.
Gerade die geografische Lage macht die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu einem wichtigen Bestandteil der Polizeiarbeit. Bei der Vorstellung im Juni 2025 hatte de Vries deshalb bereits angekündigt, die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg sowie die Digitalisierung polizeilicher Abläufe weiter vorantreiben zu wollen.
Der aktuelle Ermittlungserfolg der Polizei Aurich/Wittmund zeigt nach Einschätzung des Polizeipräsidenten, welche Bedeutung diese Zusammenarbeit bei der Bekämpfung überregional und international agierender Kriminalität hat.
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Neue Selbsthilfegruppe in Leer für Angehörige von Menschen mit Messie-Syndrom
Neue Selbsthilfegruppe in Leer für Angehörige von Menschen mit pathologischem Horten
Erstes Treffen am 26. August bietet Raum für Austausch, Verständnis und gegenseitige Unterstützung
Leer. Für Angehörige, Freunde und Bekannte von Menschen mit pathologischem Horten, dem sogenannten Messie-Syndrom, gibt es in Leer ab sofort ein neues Selbsthilfeangebot. Die Selbsthilfekontaktstelle des Landkreises Leer startet eine eigene Selbsthilfegruppe, die Menschen in dieser besonderen Lebenssituation miteinander ins Gespräch bringen und ihnen Unterstützung bieten möchte.
Das erste Treffen findet am Mittwoch, 26. August 2026, um 18 Uhr im Haus Hermann, Hermann-Lange-Ring 28, 26789 Leer, statt.
Wenn das Horten auch das Umfeld belastet
Wer mit einem Menschen zusammenlebt, der von pathologischem Horten betroffen ist, oder einen Angehörigen, Freund oder Bekannten in dieser Situation begleitet, steht häufig vor besonderen Herausforderungen. Für Außenstehende ist die Situation nicht immer leicht nachzuvollziehen. Gleichzeitig können die Auswirkungen des Hortens den Alltag und das Zusammenleben erheblich beeinflussen.
Nicht selten entsteht dabei das Gefühl, mit den eigenen Sorgen und Erfahrungen allein zu sein. Genau hier möchte die neue Selbsthilfegruppe der Selbsthilfekontaktstelle des Landkreises Leer ansetzen.
Sie bietet einen geschützten Raum für Austausch, Verständnis und gegenseitige Unterstützung. Die Teilnehmer können über ihre persönlichen Erfahrungen sprechen und sich mit anderen Menschen austauschen, die sich in einer ähnlichen Lebenssituation befinden.
Austausch auf Augenhöhe
Im Mittelpunkt der Treffen steht der offene Austausch untereinander. Die Teilnehmer können ihre Erfahrungen teilen, neue Perspektiven kennenlernen und Anregungen für den Umgang mit den Herausforderungen im Alltag erhalten.
Dabei geht es insbesondere um:
- den Austausch persönlicher Erfahrungen,
- gegenseitiges Verständnis und Unterstützung,
- neue Perspektiven auf die eigene Situation,
- praktische Erfahrungen und Anregungen für den Alltag,
- den Kontakt zu Menschen in einer ähnlichen Lebenssituation.
Die Gruppe richtet sich nicht ausschließlich an Menschen, die unmittelbar mit einem Betroffenen zusammenleben. Auch Angehörige, Freunde und Bekannte, die einen Menschen mit pathologischem Horten begleiten, können sich an der Selbsthilfegruppe beteiligen.
Kostenlose und vertrauliche Teilnahme
Die Teilnahme an der neuen Selbsthilfegruppe ist kostenlos und freiwillig. Für die Teilnehmer gilt außerdem die Schweigepflicht, sodass persönliche Erfahrungen und Gespräche innerhalb eines geschützten Rahmens bleiben.
Mit dem neuen Angebot möchte die Selbsthilfekontaktstelle des Landkreises Leer Menschen eine Möglichkeit geben, sich auszutauschen, Unterstützung zu erfahren und zu erleben, dass sie mit ihren Erfahrungen und Herausforderungen nicht allein sind.
Erstes Treffen in Leer
📅 Mittwoch, 26. August 2026
🕕 18 Uhr
📍 Haus Hermann
Hermann-Lange-Ring 28, 26789 Leer
Die Teilnahme ist kostenlos, freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht.
📸 Hinweis zum Beitragsfoto: Das verwendete Foto wurde mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dient ausschließlich der symbolischen Darstellung des Themas. Die abgebildete Person ist frei erfunden und existiert nicht. Etwaige Ähnlichkeiten mit realen Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.
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Bücherflohmarkt im Stadtarchiv Leer am 28. August: Bücher, Zeitschriften und mehr
























