Lokal
“Leer Legendär” — Montagsspaziergänger als Protestbewegung
Wie jeden Montag trafen sich auch am 19. September 2022 um 18 Uhr die Montagsspaziergänger, die als Protestbewegung inzwischen unter dem Namen »Leer Legendär« bekannt sind, auf dem Denkmalsplatz in Leer zwischen den Cafés „Extrablatt“ und „Bar Celona“.
Als Gastredner war der Rechtsanwalt Arnold Eilers aus Wiesmoor eingeladen worden, um Interessierte über die aktuelle Rechtslage zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu informieren. Denn die Gesundheitsämter innerhalb des Weser-Ems-Gebietes verhängen für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen inzwischen nicht nur Betretungs- sondern auch Tätigkeitsverbote.
In seiner Rede betonte Eilers, dass die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ viel mehr eine „einrichtungsbezogene Nachweispflicht“ sei, weil außer mit der Impfbescheinigung auch mit dem Genesenennachweis, dem Nachweis über eine Schwangerschaft und mit der Impfunfähigkeitsbescheinigung (Kontraindikation) dem Infektionsschutzgesetz §20a Genüge getan werden könne.
Eilers kritisierte die Gesundheitsbehörden insofern, dass diese mit Inkrafttreten des IfsG 20a im März 2022 reihenweise pauschalierte Nachweisforderungen versendeten und bei Nichtvorlage des Nachweises Bußgelder und Zutrittsverbote androhten, ohne auf die individuelle Arbeitsplatzsituation der Betroffenen einzugehen. Bei allen seinen Mandanten konnte Eilers ein drohendes Bußgeld aufgrund dieses Verfahrensfehlers abwenden.
Eilers berichtete von einer weiteren Mandantin, die als angestellte Zahnärztin von ihrem Arbeitgeber im Februar 2022 gekündigt wurde, weil sie die Impfung ablehnte. Der Streitfall kam vor dem Arbeitsgericht Emden zu dem abschließenden Urteil, dass der Arbeitgeber sämtliche Monatsgehälter bis zur Verhandlung im Juli zzgl. einer Abfindung nachzuzahlen hatte, denn eine (voreilige) Kündigung durch den Arbeitgeber sähe das IfsG §20a nicht vor, was nicht nur vom Bundesverfassungsgericht, sondern nun ebenso vom Arbeitsgericht Emden bestätigt wurde.
Bei Verfahren bezüglich eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht, fuhr Eilers fort, konnten bisher alle Verfahren, bis auf eines, welches in die nächste Instanz geht, durch seine Intervention zur Einstellung des Verfahrens gebracht werden. Eilers wusste außerdem zu berichten, dass der Landkreis Cloppenburg z. Z. ca. 4.000 Bußgeldverfahren bezüglich eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht führe, jedoch nur 5 bis 8% der Betroffenen Einspruch einlegten. Eilers kommentierte diese Prozentzahlen mit „erschreckend wenig“ und empfahl, dass sich aufgrund der guten Erfolgsaussichten auf Einstellung des Verfahrens viel mehr Beschuldigte zur Wehr setzen sollten.
Die Montagsspaziergänger “Leer Legendär” werden unter anderem im Internet nicht nur durch die Minidoku „Leer löpt“ und die Videodokumentation „Leer Legendär“ einem größeren Publikum bekannt gemacht, sondern es findet ebenso stets eine Liveübertragung der Veranstaltung über das Internet statt.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de / Pressemitteilung: Ingo Arndt
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Salsa Cubana in Leer: Neue Tanzkurse für Paare starten am 11. September
Salsa Cubana: Neue Tanzkurse für Paare starten in Leer
Gemeinsam tanzen, neue Schritte lernen und kubanisches Lebensgefühl erleben – am 11. September startet ein neuer Salsa-Cubana-Kurs in Leer.
Tanzen verbindet Menschen – unabhängig von Herkunft, Alter oder Kultur. Es ist weit mehr als das Erlernen von Schritten und Bewegungen: Musik, Rhythmus und gemeinsames Tanzen schaffen Begegnungen, bringen Menschen zusammen und sorgen für Freude und Lebensgefühl.
Wer Salsa Cubana kennenlernen oder seine bisherigen Kenntnisse erweitern möchte, hat in Leer jetzt die Gelegenheit dazu. Am Freitag, 11. September 2026, beginnt ein neuer Salsa-Cubana-Tanzkurs für Paare am Fitnessstudio an der Papenburger Straße in Leer.
Der Kurs richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an Paare mit Tanzerfahrung. Die Anfänger beginnen um 19 Uhr, anschließend sind ab 20 Uhr die Fortgeschrittenen an der Reihe.
Im Mittelpunkt steht der Salsa Cubana mit seinen charakteristischen Bewegungen, rhythmischen Elementen und der besonderen Dynamik des Paartanzes. Dabei geht es nicht nur darum, neue Figuren zu lernen, sondern auch darum, gemeinsam Musik zu erleben und Spaß an der Bewegung zu haben.
Zehn Tanzstunden für 99 Euro pro Person
Der Kurs umfasst insgesamt zehn Stunden. Die Kursgebühr beträgt 99 Euro pro Person.
Die Anmeldung ist verbindlich per E‑Mail an r.schuch@zonnet.nl möglich. Auch kurzentschlossene Paare können sich noch direkt bei Kursbeginn anmelden.
Wer Lust auf Musik, Bewegung und gemeinsames Tanzen hat, kann damit einen Einstieg in die Welt des Salsa Cubana finden – oder bereits vorhandene Kenntnisse weiter ausbauen.
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Lokal
Neue Radwegbrücke über die Leda könnte bis 2030 entstehen
So könnte die geplante Radwegbrücke über die Leda künftig aussehen: Die Visualisierung zeigt die mögliche neue Querung westlich der bestehenden Eisenbahnbrücke. Nach den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie bietet ein Standort rund 60 Meter westlich des Bahnviadukts die günstigsten Voraussetzungen. Dort können die erforderlichen Abstände zur Eisenbahnbrücke und zur westlich verlaufenden Hochspannungsleitung eingehalten werden. Zudem lassen sich die Rampen zur Überwindung der Deichkrone flacher ausführen und die Eingriffe in den Deich reduzieren. Die geplante Brücke wäre rund 190 Meter lang und etwa vier Meter breit. Visualisierung: Machbarkeitsstudie
Neue Radwegbrücke über die Leda: Zehn-Millionen-Projekt könnte bis 2030 entstehen
Machbarkeitsstudie von Stadt Leer und Gemeinde Westoverledingen liegt vor – Förderantrag über Sonderprogramm „Stadt und Land“ gestellt
Eine neue Radwegbrücke über die Leda könnte künftig die Stadt Leer und die Gemeinde Westoverledingen miteinander verbinden. Die Stadt Leer und die Gemeinde Westoverledingen haben hierzu eine gemeinsame Machbarkeitsuntersuchung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen inzwischen vor und zeigen, unter welchen Voraussetzungen das Vorhaben technisch und wirtschaftlich umgesetzt werden könnte.
Wichtig ist dabei: Für die konkrete Ausführung des Projektes wurden bislang noch keine Beschlüsse gefasst. Die derzeit vorliegenden Angaben beruhen auf den Ergebnissen der gemeinsamen Machbarkeitsstudie und stellen damit den aktuellen Planungsstand dar.
Die beiden Kommunen haben sich grundsätzlich dafür ausgesprochen, das Projekt weiterzuverfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass die erforderlichen Fördermittel bewilligt werden. Ein Förderantrag wurde bereits über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ gestellt. Eine Entscheidung über die Bewilligung steht noch aus.
Machbarkeit umfassend untersucht
Im Rahmen der Untersuchung wurde unter anderem geprüft, unter welchen Voraussetzungen eine Radwegbrücke über die Leda gebaut werden könnte. Dabei ging es auch um die Frage, ob ein Anbau an die bereits bestehende Eisenbahnbrücke möglich wäre.
Darüber hinaus wurden verschiedene Brückentypen miteinander verglichen und hinsichtlich ihrer Eignung und Wirtschaftlichkeit untersucht. Auch die voraussichtlichen Projektkosten wurden ermittelt.
Die Ergebnisse der Studie bilden nun die Grundlage für die weiteren Überlegungen von Stadt Leer und Gemeinde Westoverledingen.
Geplanter Standort rund 60 Meter westlich der Bahnbrücke
Nach den derzeitigen Erkenntnissen bietet ein Trassenverlauf rund 60 Meter westlich der bestehenden Bahnbrücke die günstigsten Voraussetzungen für die Realisierung.
Für die Wahl des Standorts spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Zwischen der geplanten Radwegbrücke und der bestehenden Bahnbrücke muss ein entsprechender Mindestabstand eingehalten werden. Gleichzeitig befindet sich westlich der Bahnbrücke eine Hochspannungsleitung, die über die Leda führt. Auch zu dieser Leitung müssen die vorgeschriebenen Mindestabstände berücksichtigt werden.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Überwindung der Deichkrone. Die Nutzer der künftigen Brücke müssten den Deich mit entsprechenden Rampen überwinden. Durch den ermittelten Abstand zur bestehenden Bahnbrücke könnten nach den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie flacher geneigte Rampen realisiert werden. Dadurch wäre ein geringerer baulicher Eingriff in den Deich möglich.
Balkenbrücke als wirtschaftlichste Variante
Für die mögliche Konstruktion wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie insgesamt fünf gängige Brückentypen untersucht. Als wirtschaftlichste Lösung wurde dabei eine Balkenbrücke mit kurzer Spannweite ermittelt.
Bei dieser Variante sollen die Stützen der neuen Radwegbrücke in derselben Flucht wie die Stützen der bestehenden Eisenbahnbrücke angeordnet werden.
Die geplante Brücke wäre nach den derzeitigen Planungsgrundlagen rund 190 Meter lang. Auf Grundlage der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) ist eine Nutzbreite von etwa vier Metern vorgesehen.
Damit würde ausreichend Raum für den vorgesehenen Rad- und Fußverkehr geschaffen. Zusätzlich soll die Brücke mit einer LED-Beleuchtung ausgestattet werden.
Investitionskosten von rund zehn Millionen Euro
Auch die finanziellen Rahmenbedingungen wurden in der Machbarkeitsstudie betrachtet. Für das Gesamtprojekt wurde eine Größenordnung von rund 10 Millionen Euro ermittelt.
Die Kommunen streben dabei eine Förderung von etwa 90 Prozent der Projektkosten an. Entsprechend kommt der Entscheidung über den bereits gestellten Förderantrag eine zentrale Bedeutung für die weitere Umsetzung des Vorhabens zu.
Ob und wann die Brücke tatsächlich gebaut werden kann, hängt somit unter anderem von der Bewilligung der Fördermittel ab.

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Baubeginn und Fertigstellung noch offen
Einen konkreten Baubeginn gibt es derzeit noch nicht. Neben der Frage der Finanzierung hängt der weitere Zeitplan auch davon ab, ob für das Projekt ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.
Unter idealen Voraussetzungen könnte die neue Radwegbrücke nach den Ergebnissen der bisherigen Untersuchung bis zum Ende des Jahres 2030 realisiert werden.
Bis dahin sind allerdings noch weitere Planungsschritte erforderlich. Die vorliegende Machbarkeitsstudie stellt zunächst die Grundlage für die weiteren Entscheidungen und Planungen dar. Erst wenn die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und entsprechende Beschlüsse gefasst wurden, kann das Projekt in die nächsten Phasen gehen.
Verbindung für den Radverkehr
Die geplante Brücke würde eine neue Querungsmöglichkeit über die Leda schaffen und damit insbesondere für den Radverkehr von Bedeutung sein. Die rund 190 Meter lange Verbindung soll dabei nicht als Anbau an die bestehende Eisenbahnbrücke ausgeführt werden. Stattdessen sieht die derzeit als wirtschaftlichste bewertete Variante einen eigenständigen Brückenbau westlich des bestehenden Bauwerks vor.
Die nächsten entscheidenden Schritte liegen nun bei der weiteren Planung, der Klärung der Genehmigungsvoraussetzungen und vor allem bei der Fördermittelzusage. Erst danach lässt sich konkreter bestimmen, wann die Bauarbeiten beginnen können.
Eine erste Skizze zur Machbarkeitsstudie zeigt bereits die mögliche Anordnung der geplanten Radwegbrücke im Verhältnis zur bestehenden Eisenbahnbrücke. Sie dient der Veranschaulichung des derzeitigen Planungsstandes und stellt noch keine endgültige Ausführungsplanung dar.
Hintergrundinformationen aus der Gemeinde Westoverledingen
Die Fragen zum aktuellen Planungsstand, zur möglichen Trassenführung, Bauweise, Finanzierung und zum weiteren Zeitplan wurden von Christian Ortmann, Fördermittelmanagement im Fachbereich I – Zentrale Dienste der Gemeinde Westoverledingen, beantwortet. Die Gemeinde stellte darüber hinaus die entsprechenden Hintergrundinformationen aus der gemeinsamen Machbarkeitsstudie zur Verfügung und erläuterte die derzeitigen Rahmenbedingungen des Projekts.
AnzeigeLeserbrief: Nadelöhr Ledabrücke: Mehr Radverkehr, aber auch mehr Herausforderungen

Lokal
Smart Region Ostfriesland: Leer, Aurich, Wittmund und Emden starten gemeinsame Digitaloffensive

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Regionaler Datenraum soll Daten zusammenführen
Das technische Herzstück des Projekts bildet ein sogenannter regionaler Datenraum. Dahinter steckt eine gemeinsame digitale Plattform für ganz Ostfriesland.
Kommunen und Unternehmen sollen dort künftig Sensor- und Servicedaten nach einheitlichen Standards bereitstellen, prüfen und sicher austauschen können. Ein zentraler Datenkatalog soll dabei wie eine digitale Suchmaschine funktionieren: Verfügbare Daten werden kreisübergreifend auffindbar und können für unterschiedliche Anwendungen genutzt werden.
„Wir holen die Daten aus den Schubladen der einzelnen Ämter und Kommunen und machen sie für alle nutzbar. Damit setzen wir als Region ein starkes Zeichen“, erklärt Landrat Matthias Groote. Das Smart-Region-Projekt stelle die Weichen für ein modernes und gut vernetztes Ostfriesland.
Digitalisierung soll im Alltag spürbar werden
Bei der Übergabe des Förderbescheids betonte Ministerin Melanie Walter, dass Digitalisierung nicht allein eine Frage von Technik und Software sei. Entscheidend sei vielmehr, dass Menschen, Organisationen und Regionen Informationen miteinander teilen und daraus konkrete Lösungen entwickeln.
Genau hier setzt die „Smart Region Ostfriesland“ an. Die vorhandenen digitalen Ansätze der vier Partner sollen gebündelt und stärker miteinander verknüpft werden. Gleichzeitig sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, Open Data dauerhaft und verbindlich in der Region zu verankern.
Damit soll Digitalisierung nicht nur innerhalb der Verwaltungen stattfinden. Die gemeinsamen Daten sollen vielmehr dazu beitragen, den Alltag der Menschen zu erleichtern, Verwaltungen leistungsfähiger zu machen und Ostfriesland insgesamt zukunftsfähiger aufzustellen.
Der Förderbescheid des Landes markiert damit den Übergang von der gemeinsamen Planung zur konkreten Umsetzung – und damit einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer digital stärker vernetzten Region.
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