Lokal
“Leer Legendär” — Montagsspaziergänger als Protestbewegung
Wie jeden Montag trafen sich auch am 19. September 2022 um 18 Uhr die Montagsspaziergänger, die als Protestbewegung inzwischen unter dem Namen »Leer Legendär« bekannt sind, auf dem Denkmalsplatz in Leer zwischen den Cafés „Extrablatt“ und „Bar Celona“.
Als Gastredner war der Rechtsanwalt Arnold Eilers aus Wiesmoor eingeladen worden, um Interessierte über die aktuelle Rechtslage zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu informieren. Denn die Gesundheitsämter innerhalb des Weser-Ems-Gebietes verhängen für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen inzwischen nicht nur Betretungs- sondern auch Tätigkeitsverbote.
In seiner Rede betonte Eilers, dass die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ viel mehr eine „einrichtungsbezogene Nachweispflicht“ sei, weil außer mit der Impfbescheinigung auch mit dem Genesenennachweis, dem Nachweis über eine Schwangerschaft und mit der Impfunfähigkeitsbescheinigung (Kontraindikation) dem Infektionsschutzgesetz §20a Genüge getan werden könne.
Eilers kritisierte die Gesundheitsbehörden insofern, dass diese mit Inkrafttreten des IfsG 20a im März 2022 reihenweise pauschalierte Nachweisforderungen versendeten und bei Nichtvorlage des Nachweises Bußgelder und Zutrittsverbote androhten, ohne auf die individuelle Arbeitsplatzsituation der Betroffenen einzugehen. Bei allen seinen Mandanten konnte Eilers ein drohendes Bußgeld aufgrund dieses Verfahrensfehlers abwenden.
Eilers berichtete von einer weiteren Mandantin, die als angestellte Zahnärztin von ihrem Arbeitgeber im Februar 2022 gekündigt wurde, weil sie die Impfung ablehnte. Der Streitfall kam vor dem Arbeitsgericht Emden zu dem abschließenden Urteil, dass der Arbeitgeber sämtliche Monatsgehälter bis zur Verhandlung im Juli zzgl. einer Abfindung nachzuzahlen hatte, denn eine (voreilige) Kündigung durch den Arbeitgeber sähe das IfsG §20a nicht vor, was nicht nur vom Bundesverfassungsgericht, sondern nun ebenso vom Arbeitsgericht Emden bestätigt wurde.
Bei Verfahren bezüglich eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht, fuhr Eilers fort, konnten bisher alle Verfahren, bis auf eines, welches in die nächste Instanz geht, durch seine Intervention zur Einstellung des Verfahrens gebracht werden. Eilers wusste außerdem zu berichten, dass der Landkreis Cloppenburg z. Z. ca. 4.000 Bußgeldverfahren bezüglich eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht führe, jedoch nur 5 bis 8% der Betroffenen Einspruch einlegten. Eilers kommentierte diese Prozentzahlen mit „erschreckend wenig“ und empfahl, dass sich aufgrund der guten Erfolgsaussichten auf Einstellung des Verfahrens viel mehr Beschuldigte zur Wehr setzen sollten.
Die Montagsspaziergänger “Leer Legendär” werden unter anderem im Internet nicht nur durch die Minidoku „Leer löpt“ und die Videodokumentation „Leer Legendär“ einem größeren Publikum bekannt gemacht, sondern es findet ebenso stets eine Liveübertragung der Veranstaltung über das Internet statt.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de / Pressemitteilung: Ingo Arndt
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Lokal
Spritpreis-Entlastung gefordert: Nico Bloem übt deutliche Kritik
Hinweis: Alle gezeigten Tankstellen und Preisangaben stammen vom 08.04.2026. Die Aufnahmen wurden jedoch zeitversetzt erstellt – ein direkter Preisvergleich ist daher nicht möglich, da es sich um Momentaufnahmen handelt. Archivfoto: LeserECHO-Verlag
Deutliche Ansage aus Weener: Nico Bloem fordert radikales Umdenken bei Spritpreisen
Die anhaltende Belastung durch hohe Kraftstoffpreise sorgt für scharfe Kritik an der Bundespolitik. Der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem fordert nun massive Entlastungen, die unmittelbar bei den Bürgern ankommen – und spart dabei nicht mit Kritik an der eigenen Regierungsspitze in Berlin.
„Fünf oder zehn Cent reichen nicht aus“
Für den Abgeordneten aus Weener ist die Geduld am Ende. Angesichts der Preise an den Zapfsäulen sieht Nico Bloem dringenden Handlungsbedarf. Dabei gehe es nicht um kosmetische Korrekturen: „Mir ist es ehrlich gesagt egal, mit welchen Instrumenten wir die Preise senken – entscheidend ist, dass es jetzt passiert“, stellt Bloem klar. Eine Senkung im einstelligen Cent-Bereich sei angesichts der aktuellen Lage völlig unzureichend. Das Ziel müsse eine Entlastung sein, die für die Menschen „direkt an der Zapfsäule“ sichtbar und im Portemonnaie spürbar ist.
Preisdeckel nach europäischem Vorbild
Bloem bringt konkrete politische Werkzeuge ins Spiel, die in anderen EU-Staaten bereits Anwendung finden. Er verweist dabei insbesondere auf das „Luxemburger Vorbild“ eines staatlichen Preisdeckels. Auch eine Übergewinnsteuer für Energiekonzerne nennt er als wirksames Mittel, um die Preisspirale zu stoppen.
Die Auswirkungen der hohen Kosten beschreibt der Abgeordnete als existenzbedrohend für verschiedenste Branchen in der Region:
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Fischerei: Fischer berichten, dass Ausfahrten aufgrund der Treibstoffkosten nur noch Verluste einfahren.
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Landwirtschaft: Auch hier steige der wirtschaftliche Druck massiv.
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Pflege und Wirtschaft: Pflegedienste und Unternehmen seien gleichermaßen von der Kostenwelle betroffen.
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Kritik an der Bundesregierung: „Kanzler muss liefern“
Besonders deutlich fällt Bloems Kritik in Richtung Berlin aus. Die bisherigen Vorschläge, wie etwa eine Erhöhung der Pendlerpauschale, hält er für kurzfristig wirkungslos. Die Bundesregierung, insbesondere der Kanzler und die Wirtschaftsministerin, stünden nun in der Pflicht, „kraftvolle politische Entscheidungen“ zu treffen. „Andere europäische Länder zeigen, dass es möglich ist“, so Bloem. Er fordert befristete Sofortmaßnahmen, die greifen, bis sich die Marktlage stabilisiert hat.
Unabhängigkeit durch erneuerbare Energien
Trotz der Forderung nach sofortigen Eingriffen in den fossilen Markt sieht Bloem in der aktuellen Krise eine Bestätigung für den niedersächsischen Weg. Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern sei das Kernproblem.
„Niedersachsen ist auf dem richtigen Weg zum Energieland Nummer eins. Wir müssen den Ausbau erneuerbarer Energien jetzt konsequent beschleunigen, um unsere Wirtschaft unabhängiger und krisenfester zu machen.“
Langfristig sei die Beschleunigung der Energiewende der einzige Weg, um ähnliche Preisexplosionen in der Zukunft zu verhindern und die regionale Wirtschaft dauerhaft zu schützen.
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Lokal
Impfpflicht gegen Newcastle-Disease: Veterinäramt mahnt Geflügelhalter zur Vorsorge
Aufruf zur Impfung: Schutz gegen Newcastle-Disease bei Hühnern und Puten
Aktuelle Warnung des Friedrich-Löffler-Instituts
Nach einer 30-jährigen Phase ohne Ausbrüche verzeichnet das Friedrich-Löffler-Institut eine neue Dynamik bei der Verbreitung der Newcastle-Disease (ND). Im Februar 2026 wurden mehrere Fälle in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund mahnt das Veterinäramt des Landkreises Leer alle Tierhalter zur strikten Einhaltung der Impfpflicht.
Krankheitsbild und Risiken
Die Newcastle-Disease, oft als atypische Geflügelpest bezeichnet, ist eine hochansteckende Tierseuche. Sie betrifft insbesondere Hühner und Puten und weist Symptome auf, die der klassischen Geflügelpest stark ähneln.
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Verlauf: Beide Krankheitsformen führen zu hohen Erkrankungs- und Verlustraten innerhalb der Bestände.
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Rechtliche Folgen: Gemäß EU-Tiergesundheitsrecht müssen betroffene Bestände im Falle eines Nachweises getötet werden. Diese Regelung gilt ausnahmslos, auch für Hobby- und Kleinsthaltungen.
Der entscheidende Unterschied zur klassischen Geflügelpest besteht in der Verfügbarkeit einer wirksamen Prophylaxe: Gegen Newcastle-Disease ist eine Schutzimpfung nicht nur möglich, sondern in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Pflichten für Tierhalter
Die Impfpflicht erstreckt sich über alle Haltungsformen – von der gewerblichen Zucht bis zur privaten Kleinsthaltung. Um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten, sind folgende Punkte zu beachten:
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Regelmäßigkeit: Eine einmalige Gabe ist unzureichend. Erforderlich sind eine vollständige Grundimmunisierung sowie regelmäßige Nachimpfungen in vorgegebenen Abständen.
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Dokumentation: Jede durchgeführte Impfung muss ordnungsgemäß dokumentiert werden.
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Beratung: Es wird empfohlen, den aktuellen Impfstatus der Tiere in Absprache mit einem Tierarzt zu überprüfen.
Beratung und Informationen
Für Rückfragen zur Impfung sowie zu allgemeinen Maßnahmen der Biosicherheit steht das Veterinäramt zur Verfügung. Weiterführende Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten sind über die offizielle Webseite des Landkreises zugänglich:
AnzeigeInformationen online: www.landkreis-leer.de/tierseuchen

Lokal
Bauarbeiten an der B 70 führen zu massiven Verzögerungen
Bauarbeiten an der B 70: Verspätungen von Bussen und Müllabfuhr
Halbseitige Sperrung vor der Ledabrücke wird zu Verzögerungen führen
LEER. Die geplanten Bauarbeiten auf der B 70 vor der Ledabrücke in Leer werden erhebliche Auswirkungen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Müllabfuhr haben. Darauf weist der Landkreis Leer hin. Durch die beabsichtigte halbseitige Sperrung der Bundesstraße, die für die Dauer von etwa sechs Wochen geplant ist, könnte es zu teils massiven Verzögerungen kommen.
Baubeginn am Montag Die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hatte erst am Mittwoch, den 8. April 2026, angekündigt, dass mit den Bauarbeiten bereits am kommenden Montag, den 13. April, begonnen werden soll. Um das Baufeld für die neue Ledabrücke südlich des Flusses zu erschließen, wird die B 70 an dieser Stelle um eine Linksabbiegerspur erweitert. Während der Bauarbeiten wird die Bundesstraße an diesem Punkt halbseitig gesperrt, der Verkehr soll mit einer Ampel geregelt werden.
Busverkehr und Schülerbeförderung betroffen Nach Rücksprache mit den betroffenen Verkehrsunternehmen wird die halbseitige Sperrung im ÖPNV inklusive der Schülerbeförderung in den Stoßzeiten unweigerlich zu Verspätungen führen. Es kann darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden, dass die Verzögerungen in der Summe auch zum Ausfall einzelner Fahrten führen könnten. Betroffen sind folgende Linien der Weser Ems-Busverkehr GmbH:
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Linie 600: Papenburg – Leer und zurück
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Linie 601: Leer – Collhusen und zurück
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Linie 622: Leer – Ihrhove – Papenburg und zurück
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Linie 656: Burlage – Ostrhauderfehn – Backemoor – Leer und zurück
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Linie 690: Westrhauderfehn – Collinghorst – Leer und zurück
Zusätzlich sind in der Schülerbeförderung die Freistellungslinie von Erlenborn sowie zahlreiche Einzel- und Sammelbeförderungen zu den Förderschulen und der Freien Christlichen Schule Ostfriesland in Moormerland betroffen. Nach den vorliegenden Zahlen fahren täglich mehr als 660 Schülerinnen und Schüler mit dem Bus über die Ledabrücke zur Schule.
Verzögerungen auch bei der Müllabfuhr Zu Verzögerungen kann es auch bei der Müllabfuhr kommen, da die Fahrzeuge von Ihrhove aus über die Ledabrücke fahren müssen, um in die Kommunen des nördlichen Kreisgebietes zu gelangen. Von möglichen Verspätungen betroffen sind die Stadt Leer, die Gemeinden Moormerland, Uplengen, Hesel und Jümme sowie das Rheiderland.
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