Lokal
“Leer Legendär” — Montagsspaziergänger als Protestbewegung
Wie jeden Montag trafen sich auch am 19. September 2022 um 18 Uhr die Montagsspaziergänger, die als Protestbewegung inzwischen unter dem Namen »Leer Legendär« bekannt sind, auf dem Denkmalsplatz in Leer zwischen den Cafés „Extrablatt“ und „Bar Celona“.
Als Gastredner war der Rechtsanwalt Arnold Eilers aus Wiesmoor eingeladen worden, um Interessierte über die aktuelle Rechtslage zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu informieren. Denn die Gesundheitsämter innerhalb des Weser-Ems-Gebietes verhängen für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen inzwischen nicht nur Betretungs- sondern auch Tätigkeitsverbote.
In seiner Rede betonte Eilers, dass die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ viel mehr eine „einrichtungsbezogene Nachweispflicht“ sei, weil außer mit der Impfbescheinigung auch mit dem Genesenennachweis, dem Nachweis über eine Schwangerschaft und mit der Impfunfähigkeitsbescheinigung (Kontraindikation) dem Infektionsschutzgesetz §20a Genüge getan werden könne.
Eilers kritisierte die Gesundheitsbehörden insofern, dass diese mit Inkrafttreten des IfsG 20a im März 2022 reihenweise pauschalierte Nachweisforderungen versendeten und bei Nichtvorlage des Nachweises Bußgelder und Zutrittsverbote androhten, ohne auf die individuelle Arbeitsplatzsituation der Betroffenen einzugehen. Bei allen seinen Mandanten konnte Eilers ein drohendes Bußgeld aufgrund dieses Verfahrensfehlers abwenden.
Eilers berichtete von einer weiteren Mandantin, die als angestellte Zahnärztin von ihrem Arbeitgeber im Februar 2022 gekündigt wurde, weil sie die Impfung ablehnte. Der Streitfall kam vor dem Arbeitsgericht Emden zu dem abschließenden Urteil, dass der Arbeitgeber sämtliche Monatsgehälter bis zur Verhandlung im Juli zzgl. einer Abfindung nachzuzahlen hatte, denn eine (voreilige) Kündigung durch den Arbeitgeber sähe das IfsG §20a nicht vor, was nicht nur vom Bundesverfassungsgericht, sondern nun ebenso vom Arbeitsgericht Emden bestätigt wurde.
Bei Verfahren bezüglich eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht, fuhr Eilers fort, konnten bisher alle Verfahren, bis auf eines, welches in die nächste Instanz geht, durch seine Intervention zur Einstellung des Verfahrens gebracht werden. Eilers wusste außerdem zu berichten, dass der Landkreis Cloppenburg z. Z. ca. 4.000 Bußgeldverfahren bezüglich eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht führe, jedoch nur 5 bis 8% der Betroffenen Einspruch einlegten. Eilers kommentierte diese Prozentzahlen mit „erschreckend wenig“ und empfahl, dass sich aufgrund der guten Erfolgsaussichten auf Einstellung des Verfahrens viel mehr Beschuldigte zur Wehr setzen sollten.
Die Montagsspaziergänger “Leer Legendär” werden unter anderem im Internet nicht nur durch die Minidoku „Leer löpt“ und die Videodokumentation „Leer Legendär“ einem größeren Publikum bekannt gemacht, sondern es findet ebenso stets eine Liveübertragung der Veranstaltung über das Internet statt.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de / Pressemitteilung: Ingo Arndt
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Lokal
LK Leer: 53.780 Euro für neue Antidiskriminierungsstelle: CDU kritisiert Entscheidung
CDU-Kreistagsfraktion kritisiert Antidiskriminierungsstelle im Landkreis Leer
CDU spricht von möglicher Doppelstruktur und stellt Kosten von rund 53.780 Euro infrage – Mehrheit aus SPD und Grünen setzte Einrichtung trotz Gegenstimmen der CDU durch
Leer. Die CDU-Kreistagsfraktion im Landkreis Leer kritisiert die Einrichtung einer zentralen Antidiskriminierungsstelle. Nach Darstellung der CDU wurde die Einrichtung von der SPD/Grünen-Gruppe gegen die Stimmen der CDU durchgesetzt. Die Christdemokraten stellen insbesondere den zusätzlichen finanziellen Aufwand und den tatsächlichen Bedarf infrage.
CDU: Beratungsangebote bereits vorhanden
Die CDU-Fraktionsvorsitzende Grietje Oldigs-Nannen betont, dass ihre Fraktion grundsätzlich dafür sei, Menschen, die tatsächlich von Diskriminierung betroffen sind, kompetente Beratung und Unterstützung anzubieten.
„Wir sind selbstverständlich dafür, dass Menschen, die tatsächlich von Diskriminierung betroffen sind, kompetente Beratung und Unterstützung erhalten. Genau das gibt es im Landkreis Leer bereits“, erklärt Oldigs-Nannen.
Nach Darstellung der CDU gebe es innerhalb der Kreisverwaltung bereits zahlreiche Fachstellen, die für unterschiedliche Formen von Benachteiligung und Diskriminierung zuständig seien. Zusätzlich existierten weitere Beratungsangebote im Kreisgebiet sowie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Bei Fällen von Mehrfachdiskriminierung sollen die bestehenden Fachstellen nach Angaben der CDU bereits miteinander kooperieren.
CDU verweist auf fünf bis acht Anfragen pro Jahr
Besonders kritisch bewertet die CDU eine von der Kreisverwaltung vorgenommene Bedarfsanalyse. Nach Angaben der Christdemokraten habe eine hausinterne Abfrage ergeben, dass bei den entsprechenden Stellen jährlich lediglich fünf bis maximal acht Anfragen eingingen.
Nach Darstellung der CDU hätten diese Anfragen teilweise zudem gar keinen tatsächlichen Diskriminierungstatbestand betroffen.
„Diese Zahlen sprechen nicht für den Aufbau einer neuen, zentralen Stelle. Sie sprechen vielmehr dafür, die vorhandenen Strukturen weiter sinnvoll zu nutzen“, so Oldigs-Nannen.
Die CDU-Fraktion sehe angesichts dieser Zahlen keinen ausreichenden Bedarf für eine zusätzliche zentrale Struktur. Wenn nur wenige Fälle vorlägen und bereits fachlich zuständige Stellen vorhanden seien, sei eine zusätzliche Stelle aus ihrer Sicht weder wirtschaftlich noch organisatorisch überzeugend.
Rund 53.780 Euro jährlicher Aufwand
Neben dem grundsätzlichen Bedarf stellt die CDU auch die finanziellen Auswirkungen in den Mittelpunkt ihrer Kritik.
Nach Angaben der CDU beziffere die Kreisverwaltung den Aufwand für eine kreisinterne zentrale Antidiskriminierungsstelle auf rund 53.780 Euro.
In dieser Summe seien unter anderem Personalkosten, Sach- und Verwaltungskosten, Öffentlichkeitsarbeit sowie eine pauschal angesetzte externe Rechtsberatung enthalten.
„Mehr als 50.000 Euro für eine freiwillige zusätzliche Leistung sind in der aktuellen Haushaltssituation kein Pappenstiel“, erklärt Oldigs-Nannen.
Angesichts der finanziellen Situation des Landkreises müsse aus Sicht der CDU bei sämtlichen Ausgaben geprüft werden, ob diese tatsächlich notwendig seien und ausreichend begründet werden könnten.
„Jeder Euro, den der Landkreis ausgibt, muss angesichts der finanziellen Lage gut begründet sein. Bei einer neuen Antidiskriminierungsstelle ist diese Begründung aus unserer Sicht nicht erbracht“, so die CDU-Fraktionsvorsitzende.
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Streit um mögliche Doppelstrukturen
Ein weiterer Kritikpunkt der CDU ist die aus ihrer Sicht entstehende Doppelstruktur.
Nach Darstellung der Fraktion komme auch die Kreisverwaltung zu dem Ergebnis, dass eine Bündelung sämtlicher Themen rund um Diskriminierung bei einer zentralen Stelle aufgrund fehlender Personalressourcen weder möglich noch sinnvoll sei.
Die Beratung finde bereits unmittelbar bei den jeweils zuständigen Fachstellen statt. Bei Fällen von Mehrfachdiskriminierung sei eine Zusammenarbeit zwischen den Fachstellen vorgesehen.
Für die CDU ergibt sich daraus ein Widerspruch.
„Es ist widersinnig, auf der einen Seite festzustellen, dass die vorhandenen Strukturen funktionieren und eine zentrale Bündelung nicht sinnvoll ist, und auf der anderen Seite trotzdem eine neue Stelle schaffen zu wollen“, sagt Oldigs-Nannen.
CDU will Umsetzung kritisch begleiten
Die CDU-Kreistagsfraktion hat nach eigenen Angaben gegen die Einrichtung der zusätzlichen Stelle gestimmt. Die Fraktion erwartet von der Mehrheitsfraktion, dass diese angesichts der finanziellen Situation des Landkreises entsprechende Prioritäten setzt.
Die CDU kündigt zugleich an, die Umsetzung der zusätzlichen freiwilligen Ausgabe kritisch zu begleiten.
Dabei gehe es nach Darstellung der Fraktion nicht darum, die Bedeutung des Themas Diskriminierung grundsätzlich infrage zu stellen. Vielmehr müsse auch bei wichtigen gesellschaftspolitischen Themen zwischen notwendigen Leistungen und zusätzlichen Angeboten unterschieden werden.
„Gerade in Zeiten knapper Kassen ist es unsere Verantwortung, sehr genau zwischen notwendigen Leistungen und politisch wünschenswerten zusätzlichen Angeboten zu unterscheiden. Das gilt auch für gute und wichtige Themen. Gute Absichten allein ersetzen keine Bedarfsanalyse und keine solide Finanzierungsentscheidung“, erklärt Oldigs-Nannen abschließend.
Die vorliegende Kritik und die genannten Bewertungen stammen aus der Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion. Angaben zur Entscheidung des Kreistages, zur konkreten Ausgestaltung der Antidiskriminierungsstelle und zur Position der Mehrheitsfraktionen sind in der vorliegenden CDU-Mitteilung nicht enthalten.
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Lokal
Graffiti-Workshop in Westoverledingen: Jugendliche machen den Großwolder Hammrich bunt
Graffiti-Workshop in Westoverledingen: Jugendliche gestalten Container im Hammrich
12 Jugendliche setzen beim Sommerferienprogramm kreative Ideen mit Farbe und Spraydosen um
Westoverledingen. Am 4. und 5. August wurde es bunt im Großwolder Hammrich. Im Rahmen des Sommerferienprogramms veranstaltete die Jugendpflege Westoverledingen erstmals einen Graffiti-Workshop für Jugendliche ab 12 Jahren.
An zwei Nachmittagen konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschiedene Sprühtechniken kennenlernen, eigene Motive entwickeln und diese anschließend praktisch umsetzen. Als besondere Leinwand diente die Aussichtsplattform für die Spülfelder im Hammrich. Der Standort des dort aufgestellten Containers war erst vor Kurzem in die Fennenstraße gewechselt.
Idee entstand bei Projektwoche „Next WOL“
Die Idee für einen Graffiti-Workshop in Westoverledingen entstand bereits im März während der Projektwoche „Next WOL – Politik vor Ort verstehen und mitgestalten“. Schülerinnen und Schüler des neunten Jahrgangs der Realschule des Schulzentrums Collhusen hatten damals vorgeschlagen, legale Spray-Workshops anzubieten.
Damit sollte zum einen ein Raum für kreative Entfaltung geschaffen werden. Gleichzeitig sollte ein solches Angebot dazu beitragen, illegales Sprayen einzudämmen.
Die Gemeinde griff den Vorschlag auf und setzte ihn nun im Rahmen des Sommerferienprogramms in die Tat um.
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Von der Sprühtechnik zum eigenen Motiv
Unter der Anleitung von Germar Claus von der Christmann & Woll GmbH aus Leer erhielten die Jugendlichen zunächst eine Einführung in verschiedene Sprühtechniken. Anschließend entwickelten sie ihre eigenen Entwürfe und Motive.
„In dem Workshop haben die Jugendlichen erfahren, worauf es beim Gestalten von Schriftzügen und Motiven wirklich ankommt“, erläutert Präventionsfachkraft Ellen Schidak.
Danach ging es an die praktische Umsetzung. Mit viel Kreativität, Farbe und unterschiedlichen Gestaltungsideen verwandelten die Jugendlichen den Container innerhalb von zwei Nachmittagen in ein individuell gestaltetes Kunstwerk.
Große Begeisterung bei den Teilnehmern
Insgesamt 12 Jugendliche nahmen an dem ersten Graffiti-Workshop der Jugendpflege Westoverledingen teil. Das Angebot kam bei den Teilnehmern sichtlich gut an und wurde mit großer Begeisterung angenommen.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Aus einem zunächst schlichten Container wurde durch die Ideen und die kreative Arbeit der Jugendlichen ein bunter und individuell gestalteter Blickfang im Großwolder Hammrich.
Der Workshop zeigt zugleich, wie aus einer Idee von Jugendlichen im Rahmen einer Projektwoche ein konkretes Angebot entstehen kann. Mit dem legalen Raum für Graffiti verbindet die Gemeinde kreative Jugendarbeit mit dem Ansatz, Jugendlichen Möglichkeiten zu geben, ihre Ideen und Fähigkeiten praktisch auszuprobieren.

Lokal
Blaulichttag in Leer: Ledastraße am Samstag komplett gesperrt
Ledastraße in Leer wird am 22. August wegen Blaulichttag voll gesperrt
Verkehrseinschränkungen in der Innenstadt: Anlieger, Hotelgäste und bestimmte Personengruppen erhalten weiterhin Zufahrt
Leer. Wegen des diesjährigen Blaulichttages wird die Ledastraße am Samstag, 22. August 2026, zeitweise vollständig für den Verkehr gesperrt. Betroffen ist der Bereich zwischen dem Ostersteg und der Straße Vaderkeborg.
Die Sperrung gilt in der Zeit von 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr und erfolgt gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die erforderlichen Verkehrszeichen werden entsprechend aufgestellt beziehungsweise angebracht. Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Aufstellung der Beschilderung in Kraft.
Zufahrt für Anlieger und Hotelgäste bleibt möglich
Für Anlieger und Hotelgäste gibt es während der Sperrung eine Ausnahme. Die Zufahrt zur Ledastraße wird von der Georgstraße beziehungsweise Am Dock bis zur Einmündung der Straße Vaderkeborg freigegeben.
Auch für weitere Personengruppen sind besondere Zufahrtsregelungen vorgesehen.

Immer informiert mit „Wir Leeraner“ & dem LeserECHO-Portal!
Wissen, was in der Region los ist? Die Facebook-Seite „Wir Leeraner“ und das digitale Nachrichtenportal „LeserECHO“ liefern Ihnen alle wichtigen Neuigkeiten, Veranstaltungstipps und Geschichten direkt aus der Heimat.
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Zufahrt zum Kupenwarf für Wochenmarkt und Menschen mit Schwerbehinderung
Den Beschickern des Wochenmarktes wird während der Auf- und Abbauzeiten des Wochenmarktes die Zufahrt zum Kupenwarf ermöglicht.
Darüber hinaus können auch Menschen mit Schwerbehinderung zum Kupenwarf fahren. Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen blauen EU-Schwerbehindertenparkausweises. Die entsprechende Berechtigung muss nachgewiesen werden.
Ausweichparkplätze für Besucher des Wochenmarktes
Besucherinnen und Besucher des Wochenmarktes werden gebeten, während der Sperrung auf alternative Parkmöglichkeiten auszuweichen.
Folgende Parkplätze stehen zur Verfügung:
- Ostersteg (P 4)
- Eidtmannsweg (P 5)
- Sparkasse (P 11/12)
- Parkplatz an der Georgstraße
Die Stadt bittet darum, diese Ausweichparkplätze zu nutzen und die eingerichteten Verkehrsregelungen zu beachten.
Umleitung wird ausgeschildert
Für den übrigen Verkehr wird eine ausgeschilderte Umleitung eingerichtet. Verkehrsteilnehmer sollten am Samstag, 22. August, insbesondere in den frühen Morgenstunden und während des Blaulichttages mit Einschränkungen rechnen.
Die Sperrung der Ledastraße ist im Zusammenhang mit dem Blaulichttag in Leer notwendig und endet spätestens um 20:00 Uhr.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO — Ledastraße — Blaulichttag 2024
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