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“Leer Legendär” — Montagsspaziergänger als Protestbewegung
Wie jeden Montag trafen sich auch am 19. September 2022 um 18 Uhr die Montagsspaziergänger, die als Protestbewegung inzwischen unter dem Namen »Leer Legendär« bekannt sind, auf dem Denkmalsplatz in Leer zwischen den Cafés „Extrablatt“ und „Bar Celona“.
Als Gastredner war der Rechtsanwalt Arnold Eilers aus Wiesmoor eingeladen worden, um Interessierte über die aktuelle Rechtslage zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu informieren. Denn die Gesundheitsämter innerhalb des Weser-Ems-Gebietes verhängen für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen inzwischen nicht nur Betretungs- sondern auch Tätigkeitsverbote.
In seiner Rede betonte Eilers, dass die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ viel mehr eine „einrichtungsbezogene Nachweispflicht“ sei, weil außer mit der Impfbescheinigung auch mit dem Genesenennachweis, dem Nachweis über eine Schwangerschaft und mit der Impfunfähigkeitsbescheinigung (Kontraindikation) dem Infektionsschutzgesetz §20a Genüge getan werden könne.
Eilers kritisierte die Gesundheitsbehörden insofern, dass diese mit Inkrafttreten des IfsG 20a im März 2022 reihenweise pauschalierte Nachweisforderungen versendeten und bei Nichtvorlage des Nachweises Bußgelder und Zutrittsverbote androhten, ohne auf die individuelle Arbeitsplatzsituation der Betroffenen einzugehen. Bei allen seinen Mandanten konnte Eilers ein drohendes Bußgeld aufgrund dieses Verfahrensfehlers abwenden.
Eilers berichtete von einer weiteren Mandantin, die als angestellte Zahnärztin von ihrem Arbeitgeber im Februar 2022 gekündigt wurde, weil sie die Impfung ablehnte. Der Streitfall kam vor dem Arbeitsgericht Emden zu dem abschließenden Urteil, dass der Arbeitgeber sämtliche Monatsgehälter bis zur Verhandlung im Juli zzgl. einer Abfindung nachzuzahlen hatte, denn eine (voreilige) Kündigung durch den Arbeitgeber sähe das IfsG §20a nicht vor, was nicht nur vom Bundesverfassungsgericht, sondern nun ebenso vom Arbeitsgericht Emden bestätigt wurde.
Bei Verfahren bezüglich eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht, fuhr Eilers fort, konnten bisher alle Verfahren, bis auf eines, welches in die nächste Instanz geht, durch seine Intervention zur Einstellung des Verfahrens gebracht werden. Eilers wusste außerdem zu berichten, dass der Landkreis Cloppenburg z. Z. ca. 4.000 Bußgeldverfahren bezüglich eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht führe, jedoch nur 5 bis 8% der Betroffenen Einspruch einlegten. Eilers kommentierte diese Prozentzahlen mit „erschreckend wenig“ und empfahl, dass sich aufgrund der guten Erfolgsaussichten auf Einstellung des Verfahrens viel mehr Beschuldigte zur Wehr setzen sollten.
Die Montagsspaziergänger “Leer Legendär” werden unter anderem im Internet nicht nur durch die Minidoku „Leer löpt“ und die Videodokumentation „Leer Legendär“ einem größeren Publikum bekannt gemacht, sondern es findet ebenso stets eine Liveübertragung der Veranstaltung über das Internet statt.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de / Pressemitteilung: Ingo Arndt
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Lokal
Vollsperrung der Jann-Berghaus-Brücke wegen technischer Wartungsarbeiten
Wartungsarbeiten an der Jann-Berghaus-Brücke: Vollsperrungen im Februar
An der Jann-Berghaus-Brücke (B436) stehen im Februar notwendige Instandhaltungsarbeiten an. Im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr müssen die Hydraulikschläuche des Brückenantriebs gewechselt werden. Da die Brücke für diese technischen Maßnahmen geöffnet bleiben muss, kommt es zu zeitweisen Vollsperrungen für den gesamten Verkehr.
Termine der Vollsperrungen
Betroffen sind sowohl Kraftfahrzeuge als auch Radfahrer und Fußgänger an folgenden Terminen:
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Donnerstag, 12.02.2026: von 22:00 Uhr bis ca. 00:00 Uhr
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Dienstag, 17.02.2026: von 18:45 Uhr bis ca. 21:15 Uhr
Während dieser Zeitfenster ist eine Passage der Brücke nicht möglich.
Halbseitige Sperrung und Behinderungen
Bereits am Montag, den 16.02.2026, finden Vorbereitungen im Arbeitsbereich statt. In der Zeit von 08:45 Uhr bis 20:45 Uhr wird die Brücke halbseitig gesperrt. In diesem Zeitraum ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Umleitungsempfehlungen
Für den Kraftfahrzeugverkehr ist eine Umleitung über die BAB 31 (Emstunnel) eingerichtet.
AnzeigeWichtiger Hinweis: Für Fußgänger und Radfahrer kann während der Vollsperrungen systembedingt keine Umleitung angeboten werden. Es wird empfohlen, die betroffenen Zeiträume bei der Reiseplanung großräumig zu berücksichtigen.

Lokal
Müllabfuhr im Landkreis Leer trotz schwieriger Witterung im Einsatz
Müllabfuhr im Landkreis Leer: Fahrzeuge trotz schwieriger Witterung im Einsatz
Trotz der winterlichen Wetterbedingungen am heutigen Donnerstag, den 5. Februar, hat die Müllabfuhr im Landkreis Leer ihren Dienst aufgenommen. Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) mitteilt, sind die Entsorgungsfahrzeuge seit dem Vormittag auf den Straßen unterwegs, um die planmäßigen Touren zu absolvieren.
Mögliche Verzögerungen in Nebenstraßen
Obwohl der Betrieb läuft, weist der Abfallwirtschaftsbetrieb darauf hin, dass die aktuelle Wetterlage den Einsatz erschwert. In einzelnen Straßen – insbesondere in schlechter geräumten Bereichen oder engen Seitenstraßen – kann es daher zu Verzögerungen oder vereinzelten Ausfällen bei der Hausmüllabfuhr kommen.
„Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, sollte die Abholung nicht wie gewohnt erfolgen können“, so die offizielle Mitteilung des Betriebs.
Wichtige Hinweise für Haushalte:
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Tonnen bereitstellen: Abfallbehälter sollten trotz der Witterung wie gewohnt bereitstehen.
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Erreichbarkeit: Der Zugang zu den Tonnen sollte nach Möglichkeit schnee- und eisfrei gehalten werden, um den Mitarbeitern die Arbeit zu erleichtern.
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Informationen einholen: Bei Unsicherheiten über ausgefallene Touren bietet die Website des Landkreises aktuelle Updates.
Aktuelle Informationen und etwaige Änderungen im Tourenplan sind jederzeit unter www.all-leer.de abrufbar.
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Schulausfall im Landkreis Leer: Glatteisgefahr stoppt Präsenzunterricht
Glatteisgefahr hält an: Schulausfall im Landkreis Leer am 5. Februar
Die anhaltende Frostperiode sorgt im Landkreis Leer weiterhin für gefährliche Straßenverhältnisse. Aufgrund der massiven Vereisungen bleibt der Präsenzunterricht an allen Schulen auch am Donnerstag ausgesetzt. Hier sind die Details zur aktuellen Lage.
Landkreis Leer. Sicherheit geht vor: Wegen der anhaltend angespannten Wetterlage hat der Landkreis Leer entschieden, dass am morgigen Donnerstag, den 5. Februar 2026, der Präsenzunterricht an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen ausfällt.
Gefährliche Glätte auf Straßen und Gehwegen
Seit Tagen verharren die Temperaturen kontinuierlich unter dem Gefrierpunkt. Die Folge sind durchgehend gefrorene Oberflächen, die weite Teile des Kreisgebiets in eine Rutschbahn verwandelt haben. Da auch für morgen keine entscheidende Wetterbesserung in Sicht ist, bleibt das Risiko für den Schulweg zu hoch.
Ob die Schulen als Ersatz für den Präsenztermin auf Distanzunterricht (Home-Schooling) umstellen, liegt in der Entscheidungsgewalt der jeweiligen Schulleitungen. Eltern und Schüler werden gebeten, auf entsprechende Mitteilungen ihrer Schulen zu achten.
Einschränkungen im Busverkehr
Auch wer nicht zur Schule muss, sollte mehr Zeit einplanen oder nach Möglichkeit auf Fahrten verzichten. Die Verkehrsregion Ems-Jade (VEJ) weist darauf hin, dass es aufgrund der Witterung im gesamten Busverkehr zu massiven Verspätungen oder kompletten Fahrtausfällen kommen kann. Aktuelle Statusmeldungen sind unter www.vej-bus.de abrufbar.
Besondere Regelungen bei der Lebenshilfe
Die Lebenshilfe Leer hat für ihre Einrichtungen differenzierte Regelungen getroffen:
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Tagesbildungsstätte: Der Fahrdienst fällt morgen komplett aus.
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Kindergarten Mikado & Werkstätten: Hier findet der Fahrdienst grundsätzlich statt. Es liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Fahrer, ob eine Strecke sicher befahren werden kann. Betroffene Fahrgäste werden bei einem Ausfall telefonisch informiert.
Wichtige Kontakte auf einen Blick:
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Offizielle Informationen des Landkreises: www.landkreis-leer.de/Schulausfall
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Fahrplanauskunft: www.vej-bus.de
Bleiben Sie vorsichtig und passen Sie Ihre Fahrweise den winterlichen Bedingungen an.
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