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“Leer Legendär” — Montagsspaziergänger als Protestbewegung
Wie jeden Montag trafen sich auch am 19. September 2022 um 18 Uhr die Montagsspaziergänger, die als Protestbewegung inzwischen unter dem Namen »Leer Legendär« bekannt sind, auf dem Denkmalsplatz in Leer zwischen den Cafés „Extrablatt“ und „Bar Celona“.
Als Gastredner war der Rechtsanwalt Arnold Eilers aus Wiesmoor eingeladen worden, um Interessierte über die aktuelle Rechtslage zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu informieren. Denn die Gesundheitsämter innerhalb des Weser-Ems-Gebietes verhängen für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen inzwischen nicht nur Betretungs- sondern auch Tätigkeitsverbote.
In seiner Rede betonte Eilers, dass die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ viel mehr eine „einrichtungsbezogene Nachweispflicht“ sei, weil außer mit der Impfbescheinigung auch mit dem Genesenennachweis, dem Nachweis über eine Schwangerschaft und mit der Impfunfähigkeitsbescheinigung (Kontraindikation) dem Infektionsschutzgesetz §20a Genüge getan werden könne.
Eilers kritisierte die Gesundheitsbehörden insofern, dass diese mit Inkrafttreten des IfsG 20a im März 2022 reihenweise pauschalierte Nachweisforderungen versendeten und bei Nichtvorlage des Nachweises Bußgelder und Zutrittsverbote androhten, ohne auf die individuelle Arbeitsplatzsituation der Betroffenen einzugehen. Bei allen seinen Mandanten konnte Eilers ein drohendes Bußgeld aufgrund dieses Verfahrensfehlers abwenden.
Eilers berichtete von einer weiteren Mandantin, die als angestellte Zahnärztin von ihrem Arbeitgeber im Februar 2022 gekündigt wurde, weil sie die Impfung ablehnte. Der Streitfall kam vor dem Arbeitsgericht Emden zu dem abschließenden Urteil, dass der Arbeitgeber sämtliche Monatsgehälter bis zur Verhandlung im Juli zzgl. einer Abfindung nachzuzahlen hatte, denn eine (voreilige) Kündigung durch den Arbeitgeber sähe das IfsG §20a nicht vor, was nicht nur vom Bundesverfassungsgericht, sondern nun ebenso vom Arbeitsgericht Emden bestätigt wurde.
Bei Verfahren bezüglich eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht, fuhr Eilers fort, konnten bisher alle Verfahren, bis auf eines, welches in die nächste Instanz geht, durch seine Intervention zur Einstellung des Verfahrens gebracht werden. Eilers wusste außerdem zu berichten, dass der Landkreis Cloppenburg z. Z. ca. 4.000 Bußgeldverfahren bezüglich eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht führe, jedoch nur 5 bis 8% der Betroffenen Einspruch einlegten. Eilers kommentierte diese Prozentzahlen mit „erschreckend wenig“ und empfahl, dass sich aufgrund der guten Erfolgsaussichten auf Einstellung des Verfahrens viel mehr Beschuldigte zur Wehr setzen sollten.
Die Montagsspaziergänger “Leer Legendär” werden unter anderem im Internet nicht nur durch die Minidoku „Leer löpt“ und die Videodokumentation „Leer Legendär“ einem größeren Publikum bekannt gemacht, sondern es findet ebenso stets eine Liveübertragung der Veranstaltung über das Internet statt.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de / Pressemitteilung: Ingo Arndt
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Zeitweise Vollsperrung der Brunnenstraße in Leer angekündigt
Zeitweise Vollsperrung der Brunnenstraße in Leer
LEER. Aufgrund von Abrissarbeiten an den Gebäuden Brunnenstraße 24 bis 28 muss die Brunnenstraße in der kommenden Woche zeitweise für den Durchgangsverkehr voll gesperrt werden. Wie die Stadtverwaltung Leer mitteilt, ist diese Maßnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich.
Zeiträume der Sperrung
Die Vollsperrung betrifft den Zeitraum von Montag, 13. April, bis einschließlich Mittwoch, 15. April 2026. Die Einschränkungen gelten jeweils in den Abendstunden von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Umleitung und Besonderheiten für Anlieger
Für den Kraftfahrzeugverkehr wurde eine Umleitung über folgende Straßen eingerichtet:
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Harderwykensteg
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Onno-Klopp-Straße
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Reformierter Kirchgang
Um den Verkehrsfluss zu gewährleisten, wird das bestehende Durchfahrtsverbot vom Reformierten Kirchgang zur Brunnenstraße für die Dauer der Bauarbeiten aufgehoben. Die Umleitung ist entsprechend ausgeschildert.
Anlieger der Brunnenstraße werden zusätzlich durch ein separates Schreiben über die Details der Baumaßnahme informiert. Für Fußgänger bleibt der Baustellenbereich passierbar; sie können diesen jederzeit einseitig über die Nebenanlage überqueren.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
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CDU-Fraktion fordert mehr Mitsprache für Schulleiter im Schulausschuss
Mehr Expertise für die Politik: CDU fordert verbindliche Mitsprache der Schulleiter im Schulausschuss
LEER. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leer möchte die Rolle der Schulleitungen in der kommunalen Bildungspolitik deutlich stärken. In einem aktuellen Antrag an Bürgermeister Claus-Peter Horst fordert die Fraktion, die Beteiligung der Schulleiter an den Sitzungen des Schulausschusses rechtssicher und vor allem verbindlich zu gestalten. Damit reagiert die Union auf die bisherige Argumentation der Verwaltung, die eine formale Mitgliedschaft von Schulleitern aus rechtlichen Gründen skeptisch sieht.
Expertise statt Paragrafenreiterei
Der Kern des Antrags von Ulf-Fabian Heinrichsdorff (CDU) ist klar: Die praktische Erfahrung der Schulleitungen vor Ort soll systematisch in die politischen Beratungen einfließen. Bisher scheint es hier eine Pattsituation zu geben. Während die Verwaltung auf die rechtliche Unzulässigkeit einer formalen Mitgliedschaft im Ausschuss verweist, betont die CDU, dass es gar nicht um eine offizielle Berufung als Mitglieder ging.
Heinrichsdorff kritisiert die bisherige Haltung der Verwaltung als zu restriktiv. Es entstehe der Eindruck, dass rechtliche Hürden vorgeschoben würden, um eine weitergehende Beteiligung insgesamt zu vermeiden. Dies werde der Bedeutung der Schulen für die Stadt Leer nicht gerecht.
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Die drei Säulen des Antrags
Um die Einbindung der Schulen zu sichern, schlägt die CDU drei konkrete Maßnahmen vor:
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Fester Tagesordnungspunkt: In jeder Sitzung des Schulausschusses soll ein Bericht aus den Schulen erfolgen. In einem rotierenden Verfahren soll jeweils eine Schulleitung über aktuelle Entwicklungen, Probleme und Bedarfe berichten können.
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Einbindung als Sachverständige: Bei allen relevanten Themen sollen betroffene Schulleitungen frühzeitig eingeladen und aktiv als Experten in die Beratung einbezogen werden.
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Organisatorische Struktur: Die Verwaltung soll verpflichtet werden, diesen Austausch strukturiert vorzubereiten, damit die Beteiligung nicht dem Zufall überlassen bleibt.
Warum ist das wichtig?
In der Vergangenheit gab es oft Debatten darüber, wie weit die Politik über die Köpfe der Praktiker hinweg entscheidet – etwa bei Sanierungsvorhaben oder der Digitalisierung. Die CDU argumentiert nun, dass die Schulleitungen über die „unmittelbare Kenntnis der Situation vor Ort“ verfügen.
Durch das vorgeschlagene Verfahren könnten die Ratsmitglieder im Schulausschuss direkt von den Herausforderungen im Schulalltag erfahren, bevor Entscheidungen über Budgets oder Baumaßnahmen getroffen werden.
Ausblick
Mit dem Antrag liegt der Ball nun bei der Verwaltung und den anderen Ratsfraktionen. Es wird sich zeigen, ob der Schulausschuss bereit ist, die Türen für die Schulleitungen weiter zu öffnen als bisher rechtlich für notwendig erachtet wurde. Für die Schulen in Leer könnte dies bedeuten, dass ihre Stimme im Rathaus künftig deutlich mehr Gewicht bekommt – unabhängig von einer formalen Mitgliedschaft in den Gremien.
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Halbseitige Sperrung der Papenburger Straße wegen Brückenneubau
Neubau der Ledabrücke: Halbseitige Sperrung der Papenburger Straße (B70) ab April
LEER. Kraftfahrer im südlichen Stadtgebiet und Pendler zwischen Leer und Papenburg müssen sich auf Verkehrsbehinderungen einstellen. Wie die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mitteilt, beginnen am 13. April 2026 die vorbereitenden Arbeiten für ein bedeutendes Infrastrukturprojekt: den Neubau der Ledabrücke.
Baustelleneinrichtung erfordert Teilsperrung
Für die Einrichtung der Baustelle im Bereich südlich der Ledabrücke ist eine halbseitige Sperrung der Papenburger Straße (B70) unumgänglich. Um den Verkehrsfluss auf dieser wichtigen Verkehrsader dennoch in beide Fahrtrichtungen aufrechtzuerhalten, wird der Verkehr einspurig an der Baustelle vorbeigeführt.
Verkehrssteuerung durch Ampelanlage
Zur Vermeidung längerer Rückstaus kommt eine verkehrsabhängige Lichtsignalanlage zum Einsatz. Diese moderne Ampelsteuerung passt sich dem aktuellen Fahrzeugaufkommen an, um die Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Dennoch sollte zu Stoßzeiten etwas mehr Fahrzeit eingeplant werden.
Die Ampelschaltung wird dabei an die jeweils vorherrschenden Verkehrsströme angepasst: Bis mittags erhält der stadteinwärts fließende Verkehr Vorrang, ab dem Nachmittag der stadtauswärts fließende Verkehr.
Dauer der Maßnahmen
Die vorbereitenden Arbeiten und die damit verbundene Verkehrsregelung werden nach aktuellem Planungsstand rund eineinhalb Monate in Anspruch nehmen. Die Landesbehörde geht davon aus, dass die Baumaßnahme voraussichtlich bis zum 31. Mai 2026 andauern wird.
Soweit es der Baufortschritt zulässt, wird die halbseitige Sperrung zum Feierabend sowie an den Wochenenden zurückgebaut.
Mit dem Neubau der Ledabrücke wird langfristig die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der B70 gestärkt. Die Behörde bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen während der Bauphase.
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Aurich



























