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“Leer Legendär” — Montagsspaziergänger als Protestbewegung
Wie jeden Montag trafen sich auch am 19. September 2022 um 18 Uhr die Montagsspaziergänger, die als Protestbewegung inzwischen unter dem Namen »Leer Legendär« bekannt sind, auf dem Denkmalsplatz in Leer zwischen den Cafés „Extrablatt“ und „Bar Celona“.
Als Gastredner war der Rechtsanwalt Arnold Eilers aus Wiesmoor eingeladen worden, um Interessierte über die aktuelle Rechtslage zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu informieren. Denn die Gesundheitsämter innerhalb des Weser-Ems-Gebietes verhängen für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen inzwischen nicht nur Betretungs- sondern auch Tätigkeitsverbote.
In seiner Rede betonte Eilers, dass die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ viel mehr eine „einrichtungsbezogene Nachweispflicht“ sei, weil außer mit der Impfbescheinigung auch mit dem Genesenennachweis, dem Nachweis über eine Schwangerschaft und mit der Impfunfähigkeitsbescheinigung (Kontraindikation) dem Infektionsschutzgesetz §20a Genüge getan werden könne.
Eilers kritisierte die Gesundheitsbehörden insofern, dass diese mit Inkrafttreten des IfsG 20a im März 2022 reihenweise pauschalierte Nachweisforderungen versendeten und bei Nichtvorlage des Nachweises Bußgelder und Zutrittsverbote androhten, ohne auf die individuelle Arbeitsplatzsituation der Betroffenen einzugehen. Bei allen seinen Mandanten konnte Eilers ein drohendes Bußgeld aufgrund dieses Verfahrensfehlers abwenden.
Eilers berichtete von einer weiteren Mandantin, die als angestellte Zahnärztin von ihrem Arbeitgeber im Februar 2022 gekündigt wurde, weil sie die Impfung ablehnte. Der Streitfall kam vor dem Arbeitsgericht Emden zu dem abschließenden Urteil, dass der Arbeitgeber sämtliche Monatsgehälter bis zur Verhandlung im Juli zzgl. einer Abfindung nachzuzahlen hatte, denn eine (voreilige) Kündigung durch den Arbeitgeber sähe das IfsG §20a nicht vor, was nicht nur vom Bundesverfassungsgericht, sondern nun ebenso vom Arbeitsgericht Emden bestätigt wurde.
Bei Verfahren bezüglich eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht, fuhr Eilers fort, konnten bisher alle Verfahren, bis auf eines, welches in die nächste Instanz geht, durch seine Intervention zur Einstellung des Verfahrens gebracht werden. Eilers wusste außerdem zu berichten, dass der Landkreis Cloppenburg z. Z. ca. 4.000 Bußgeldverfahren bezüglich eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht führe, jedoch nur 5 bis 8% der Betroffenen Einspruch einlegten. Eilers kommentierte diese Prozentzahlen mit „erschreckend wenig“ und empfahl, dass sich aufgrund der guten Erfolgsaussichten auf Einstellung des Verfahrens viel mehr Beschuldigte zur Wehr setzen sollten.
Die Montagsspaziergänger “Leer Legendär” werden unter anderem im Internet nicht nur durch die Minidoku „Leer löpt“ und die Videodokumentation „Leer Legendär“ einem größeren Publikum bekannt gemacht, sondern es findet ebenso stets eine Liveübertragung der Veranstaltung über das Internet statt.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de / Pressemitteilung: Ingo Arndt
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Lokal
Winterdienst im Landkreis Leer verzeichnet deutlichen Anstieg der Einsätze
Winterdienst im Dauereinsatz: Deutlich mehr Einsätze als in Vorjahren
LANDKREIS LEER – Der Winterdienst des Landkreises Leer blickt auf eine außergewöhnlich arbeitsintensive Saison zurück. Seit über drei Monaten sind die Räum- und Streufahrzeuge unermüdlich im Einsatz, um insgesamt 376 Kilometer Kreisstraßen und 250 Kilometer Radwege befahrbar zu halten. Eine aktuelle Bilanz verdeutlicht nun das Ausmaß der Herausforderungen in diesem Jahr.
Einsatzrekord am Bauhof Logabirum
Vom Bauhof des Straßen- und Tiefbauamtes in Leer-Logabirum starteten die Mitarbeiter bis zum 6. Februar bereits zu 55 Einsätzen. Zum Vergleich: Im gesamten vorherigen Winter 2024/25 waren es lediglich 39, in der Saison davor sogar nur 32 Einsätze. Besonders die ersten Wochen des aktuellen Jahres forderten das Team mit 45 Ausfahrten fast täglich.
Salzverbrauch übersteigt Vorjahreswerte deutlich
Landrat Matthias Groote spricht von einem Winter, wie man ihn lange nicht mehr erlebt habe. Amtsleiter Uwe Welzel untermauert dies mit Zahlen: Bis Anfang Februar wurden bereits 1.100 Tonnen Salz ausgebracht. Damit liegt der Verbrauch schon jetzt weit über dem Gesamtniveau der letzten vier Jahre, das sich meist zwischen 700 und 900 Tonnen bewegte. Nur der Winter 2020/21 bildete mit rund 1.430 Tonnen eine noch größere Ausnahme.
Besonders extrem war die Lage am Mittwoch, den 4. Februar: Wegen Eisregens und gefährlicher Glätte mussten die Fahrzeuge gleich dreimal ausrücken und allein an diesem Tag 75 Tonnen Salz streuen.
Herausforderungen bei der Logistik
Obwohl der Landkreis in Logabirum Kapazitäten für insgesamt 460 Tonnen Streusalz vorhält, kam es aufgrund der hohen Nachfrage zu Lieferverzögerungen. Da das regionale Zwischenlager in Lingen leergefahren ist, erfolgt der Nachschub derzeit direkt aus den Bergwerken, was zu längeren Transportwegen führt. Dennoch konnte der Landkreis vor Kurzem eine neue Lieferung entgegennehmen.
Dank an Einsatzkräfte und Landwirtschaft
Landrat Groote dankte ausdrücklich allen Winterdiensten für ihre Arbeit unter oft gefährlichen Bedingungen:
„Bei Eisregen und Blitzeis ist es auch für die Mitarbeiter gefährlich, wenn sie mit ihren tonnenschweren Fahrzeugen auf spiegelglatten Straßen unterwegs sind.“
Ein besonderes Lob galt zudem den örtlichen Landwirten, die in Notlagen unbürokratisch halfen und festsitzende Streufahrzeuge mit ihren Traktoren befreiten. Die Bevölkerung wird weiterhin um Verständnis gebeten, dass der Winterdienst angesichts der Streckenlänge nicht überall gleichzeitig präsent sein kann.
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Lokal
Stadt Leer sucht rund 270 Wahlhelfer für die Kommunalwahlen
Stadt Leer sucht ehrenamtliche Wahlhelfer für die Kommunalwahlen
Für die Durchführung der Kommunalwahlen am 13. September benötigt die Stadt Leer tatkräftige Unterstützung. Insgesamt werden rund 270 ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht, die durch ihren Einsatz einen wesentlichen Beitrag zum demokratischen Prozess leisten. Die Stadtverwaltung bemüht sich dabei um einen wohnungsnahen Einsatz aller Freiwilligen, um Anfahrtswege und Zeitaufwand so gering wie möglich zu halten.
Die Aufgaben im Wahllokal
Das Aufgabengebiet der Wahlhelfer ist vielfältig und klar strukturiert. Dazu gehören:
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Die Prüfung der Wahlberechtigung der Bürger.
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Die kontrollierte Ausgabe der Stimmzettel.
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Die Auszählung der Stimmen und die Ermittlung des Wahlergebnisses ab 18:00 Uhr.
Um die Belastung für den Einzelnen zu reduzieren, werden die Teams in eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht eingeteilt. Eine Anwesenheit über den gesamten Tag ist somit nicht erforderlich. Lediglich zur gemeinsamen Auszählung ab 18:00 Uhr tritt das gesamte Team wieder zusammen.
Wer kann Wahlhelfer werden?
Interessierte Bürger müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates.
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Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag.
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Seit mindestens drei Monaten gemeldeter Wohnsitz in der Stadt Leer.
Aufwandsentschädigung und Kontakt
Als Anerkennung für das bürgerschaftliche Engagement zahlt die Stadt Leer ein finanzielles „Dankeschön“ in Höhe von 40,00 EUR.
Bürger, die bereit sind, dieses wichtige Ehrenamt zu übernehmen, können sich direkt an das Wahlamt wenden:
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E‑Mail: wahlen@leer.de
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Telefon: 0491 9782 223

Lokal
Gitta Connemann im Dialog mit der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund
Die Wirtschaftsmacht von nebenan: Gitta Connemann im Dialog mit dem Handwerk
LEER – „Wir stehen zusammen – in guten und in schlechten Zeiten.“ Mit dieser klaren Botschaft besuchte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann kürzlich die Kreishandwerkerschaft LeerWittmund. In den neuen Räumlichkeiten an der Heisfelder Straße fand ein intensiver Austausch mit dem Vorstand und der Geschäftsführung über die aktuelle Lage und die politischen Rahmenbedingungen des regionalen Handwerks statt.
Ehrenamt als Fundament der Region
Connemann würdigte ausdrücklich das Engagement von Kreishandwerksmeister Heiner Heijen, Geschäftsführer Thomas Dreesmann und dem gesamten Vorstand. Da die Arbeit in der Kreishandwerkerschaft ehrenamtlich geleistet wird, betonte die Abgeordnete den hohen Stellenwert dieses Einsatzes für die gesamte Region. Das Handwerk lebe vom Miteinander; ohne das investierte Herzblut der Verantwortlichen würde ein zentraler Motor der lokalen Wirtschaft fehlen.
Stabilität trotz wachsender Herausforderungen
Die Zahlen belegen die Bedeutung des Sektors: In den Landkreisen Leer und Wittmund sind 14 Innungen mit rund 500 Betrieben organisiert. Ein positiver Indikator für die Leistungsfähigkeit sind die 183 erfolgreich abgelegten Gesellenprüfungen im Jahr 2025. Dennoch bleibt die Situation angespannt. Insbesondere der anhaltende Mitarbeitermangel und die schwierige Nachwuchsgewinnung stellen die Betriebe vor dauerhafte Aufgaben.
Kampf gegen Schwarzarbeit und unfaire Bedingungen
Ein zentraler Schwerpunkt des Gesprächs war die Bekämpfung von Schwarzarbeit und unerlaubter Handwerksausübung. Connemann fand hierzu deutliche Worte:
„Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Sie trifft ehrliche Betriebe ins Mark, kostet Aufträge und gefährdet Arbeitsplätze.“
Um die Fairness im Wettbewerb zu stärken, wurde das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auf Bundesebene neu gefasst. Dabei flossen konkrete Forderungen aus der Praxis ein. So wurden Handwerksfleischer von bürokratischen Nachweispflichten befreit, während gleichzeitig die Kontrollen im Friseur- und Kosmetikgewerbe – einschließlich Barbershops und Nagelstudios – verschärft wurden.
Handwerk als Rückgrat der Gesellschaft
Abschließend unterstrich Gitta Connemann, dass das Handwerk mit bundesweit rund einer Million Betrieben kein Randthema, sondern das wirtschaftliche Rückgrat des Landes sei. Wer Werte schaffe und sichere Arbeitsplätze garantiere, müsse sich auf faire politische Rahmenbedingungen verlassen können.
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