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LK-Leer: Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Schwerpunktprüfung Mindestlohn — Einzelhandel und Dienstleister im Fokus.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamt Oldenburg erfolgreich bei bundesweiter Schwerpunktprüfung.
Oldenburg: Vergangenen Donnerstag (9. März 2023) prüften Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Oldenburg im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns. Bilanz: 68 Kontrollbeamte im Einsatz, rund 200 Arbeitgeber und mehr als 580 Beschäftigte überprüft, 34 Kontrollfälle bedürfen der weiteren Überprüfung.
“Schwarzarbeit hatte viele Facetten und zieht sich durch alle Gewerbezweige. Auch wenn wir bei dieser bundesweiten Schwerpunktprüfung die Einhaltung des Mindestlohns im Fokus hatten, setzen unsere Kontrollen immer ganzheitlich an. Natürlich haben wir auch andere Verstöße aus dem Deliktsbereich Schwarzarbeit im Blick”, so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg zum Kontrollansatz.
Im Rahmen der vergangenen “Schwerpunktprüfung Mindestlohn” der FKS waren 68 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Dabei wurden rund 200 Arbeitgeber geprüft und vor Ort mehr als 580 Arbeitnehmer*innen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Mauritz weiter: “Als Bilanz der Prüfung können wir schon jetzt festlegen, dass 34 Fälle Anlass zur weiteren Prüfung meiner Kolleginnen und Kollegen geben. Hier gibt es erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten, die der Aufklärung bedürfen.”
Prüforte waren die Großräume und Städte Ammerland, Friesland, Oldenburg, Wesermarsch, Cloppenburg, Wilhelmshaven; Wittmund, Norden, Esens, Aurich, Südbrookmerland, Moormerland, Emden, Papenburg und Leer.
Der Prüfschwerpunkt lag auf dem Dienstleistungsgewerbe und dem Einzelhandel. Nunmehr schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Zusatzinformation:
Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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Mit welchen Kosten muss gerechnet werden?
Das hochwertige Balkonkraftwerk vom LeserECHO-Verlag kostet seit dem 01.01.2023 nur noch 831,93 Euro. Vor der Mehrwertsteuererlassung für Privathaushalte waren noch im Jahr 2022 insgesamt 990,00 Euro fällig. Ersparnis für den Kunden satte 158,07 Euro.
Am 08. März 2023 wurde im Leeraner Kreistag über eine Förderung in Höhe von 150,00 Euro abgestimmt. Insgesamt werden 400 Balkonkraftwerke bis 600 Watt gefördert. Bis auf die FDP haben diesem Antrag alle Parteien zugestimmt.
Die Halterung für das Mini-Solarkraftwerk kann über einen Eigenbau aus zum Beispiel Holzlatten erfolgen. Bei einer Dachmontage ( Dachziegel ) sind 8 Dachanker ( Kosten ca. 80,00 Euro ) nötig. Eine hochwertige Wand- oder Wannenhalterung aus pulverbeschichtetem massiven Stahl vom LeserECHO-Verlag liegt bei ca. 159 bis 169 Euro.
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Polizei auf Borkum und Norderney: Neue Elektro-Quads für Einsätze am Strand und in den Dünen
Neue Polizeifahrzeuge bringen umweltfreundliche Mobilität auf die ostfriesischen Inseln
Wer beim nächsten Besuch auf Borkum oder Norderney am Strand unterwegs ist, könnte ihnen schon begegnen: Die Polizei verstärkt ihre Präsenz auf den ostfriesischen Inseln und setzt künftig auf moderne Elektro-Quads. Neben Juist erhalten nun auch Borkum und Norderney eigene elektrisch angetriebene Einsatzfahrzeuge.
Für die Region Leer ist die Nachricht besonders interessant: Borkum gehört als größte der ostfriesischen Inseln zum Landkreis Leer und ist damit auch geografisch und verwaltungstechnisch eng mit dem Verbreitungsgebiet unseres Newsportals verbunden. Norderney gehört dagegen zum Landkreis Aurich, ist aber ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der ostfriesischen Inselwelt.
Die Polizeidirektion Osnabrück hat die beiden Inseln mit Elektro-Quads des Typs Polaris Ranger XP Kinetic ausgestattet. Damit setzt die Polizei ihren Weg zu einem moderneren und umweltschonenderen Fuhrpark fort.
Geländegängig und nahezu lautlos unterwegs
Die neuen Elektro-Quads sind speziell für die Anforderungen des polizeilichen Einsatz- und Streifendienstes auf den Inseln ausgestattet. Dazu gehören unter anderem Blaulicht und Martinshorn. Dank Allradantrieb können die Fahrzeuge auch schwieriges Gelände bewältigen – beispielsweise an Stränden, in Dünen oder Waldgebieten.
Mit einer Reichweite von rund 70 Kilometern eignen sie sich für zahlreiche Einsatzmöglichkeiten. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 60 km/h. Angetrieben werden die Fahrzeuge elektrisch, geladen werden können sie an einer herkömmlichen Steckdose.
Auch praktisch sind die neuen Einsatzfahrzeuge: Auf ihrer Ladefläche lassen sich beispielsweise sichergestellte Gegenstände oder Ausrüstungsgegenstände für die Spurensicherung transportieren.
Vorteile auch bei nächtlichen Einsätzen
Ein besonderer Vorteil ist der nahezu geräuschlose Antrieb. Gerade bei nächtlichen Fahndungen, etwa nach Einbrechern, kann das von Bedeutung sein. Gleichzeitig werden Urlauber und Tiere durch die geringe Geräuschentwicklung weniger gestört.
Bereits seit Dezember 2019 ist auf Juist das bundesweit erste vollelektrisch angetriebene Polizeiquad vom Typ Polaris Ranger EV im Einsatz. Die positiven Erfahrungen dort haben dazu geführt, dass die Polizeidirektion weitere Erprobungen vorgenommen und das Konzept auf andere Inseln ausgeweitet hat.
Damit erhält auch Borkum ein modernes Einsatzmittel, das den besonderen Bedingungen der Insel gerecht wird.
Beim nächsten Borkumbesuch lohnt sich also vielleicht ein genauerer Blick auf den Strand: Gut möglich, dass dort künftig ein blau-weißes Elektro-Quad der Polizei unterwegs ist.

Lokal
Stadtbus Leer: Änderungen bei den Linien 651 und 652 – zwei Haltestellen wegen Straßensperrungen betroffen
Änderungen bei Stadtbuslinien in Leer: Zwei Haltestellen wegen Straßensperrungen zeitweise nicht erreichbar
Stadtbuslinien 651 und 652 betroffen – Einschränkungen auf der Bremer Straße und an der Emsbrücke vom 3. bis 5. November 2026
Fahrgäste des Leeraner Stadtbusverkehrs müssen sich in dieser Woche auf vorübergehende Änderungen einstellen. Aufgrund von Straßensperrungen können zwei Haltestellen der Stadtbuslinien 651 und 652 zeitweise nicht beziehungsweise nur eingeschränkt bedient werden.
Betroffen sind die Haltestellen „Leer, Bremer Straße/Löwenstraße“ und „Leer, An der Emsbrücke“. Die Einschränkungen gelten an unterschiedlichen Tagen und betreffen jeweils bestimmte Fahrtrichtungen.
Stadtbuslinie 652: Haltestelle Bremer Straße/Löwenstraße entfällt
Aufgrund der Sperrung der Löwenstraße kann die Stadtbuslinie 652 die Haltestelle „Leer, Bremer Straße/Löwenstraße“ von Dienstag, 3. November, bis Mittwoch, 4. November 2026, nicht anfahren.
Der Ausfall betrifft beide Fahrtrichtungen:
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Richtung Heisfelde
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Richtung Schloss Evenburg
Die Haltestelle entfällt somit während des genannten Zeitraums vollständig.
Stadtbuslinie 651: Einschränkungen an der Haltestelle An der Emsbrücke
Eine weitere Einschränkung betrifft die Stadtbuslinie 651. Aufgrund der Sperrung der Straße „An der Emsbrücke“ kann die Haltestelle „Leer, An der Emsbrücke“ von Mittwoch, 4. November, bis Donnerstag, 5. November 2026, nur eingeschränkt bedient werden.
Dabei gelten unterschiedliche Regelungen für die beiden Fahrtrichtungen:
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Richtung Bingum: Die Haltestelle kann während des gesamten genannten Zeitraums nicht angefahren werden.
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Richtung Logabirum: Die Haltestelle wird lediglich bei einer einzelnen Fahrt mit der Abfahrtszeit um 6.16 Uhr bedient.
Fahrgäste sollten die vorübergehenden Änderungen bei ihrer Fahrtplanung berücksichtigen. Betroffen sind ausschließlich die genannten Haltestellen und Zeiträume.
Die Einschränkungen stehen im Zusammenhang mit den Straßensperrungen in Leer.

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88. Jahrestag der Pogromnacht: Leer erinnert am 9. November 2026 an die Opfer des Holocaust
Der Synagogengedenkplatz an der Heisfelder Straße / Ecke Ubbo-Emmius-Straße (Bummert) ist am 9. November 2026 Schauplatz der Gedenkveranstaltung zum 88. Jahrestag der Pogromnacht. Geplant sind eine Kranzniederlegung sowie Beiträge von Schülerinnen und Schülern des Teletta-Groß-Gymnasiums und des Ubbo-Emmius-Gymnasiums. Foto: Ingo Tonsor
88. Jahrestag der Pogromnacht: Stadt Leer erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen
Gedenkveranstaltung am 9. November 2026 mit Kranzniederlegung, Beiträgen von Schülerinnen und Schülern und anschließendem Gottesdienst – geänderter Ablauf in diesem Jahr
Am 9. November 2026 jährt sich die Reichspogromnacht zum 88. Mal. In ganz Deutschland wurden in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 auf Anordnung des NS-Regimes Synagogen in Brand gesetzt, jüdische Geschäfte und Wohnungen gestürmt und zerstört. Zahlreiche jüdische Menschen wurden ermordet, misshandelt und verfolgt. Tausende verloren ihre Existenzgrundlage. Diesen Verbrechen ging seit 1933 eine zunehmende Ausgrenzung, Entrechtung und menschenverachtende Drangsalierung der jüdischen Bevölkerung voraus.
Auch in Leer hinterließen die nationalsozialistischen Verbrechen tiefe und bis heute unvergessene Spuren. In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 wurde die damals imposante Synagoge an der Heisfelder Straße von Leeraner Bürgern in Brand gesetzt.
Die jüdische Bevölkerung wurde unter brutaler Gewalt aus ihren Häusern geholt und durch die Stadt zum Viehhof auf der Nesse getrieben. Dort mussten die Menschen, eingesperrt wie Vieh, die Nacht in einem Stall verbringen. Die Ereignisse waren Teil der systematischen Verfolgung der jüdischen Bevölkerung durch das nationalsozialistische Regime, die schließlich im Holocaust ihren grausamen Höhepunkt fand.
Gedenkveranstaltung mit verändertem Ablauf
An die schrecklichen Ereignisse und die Opfer des Holocaust erinnert die Stadt Leer gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Leer und der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Ostfriesland e. V. am Montag, 9. November 2026.
Der Ablauf der diesjährigen Gedenkveranstaltung wurde gegenüber den Vorjahren geändert.
Den Auftakt bildet um 18 Uhr eine Gedenkveranstaltung auf dem Synagogengedenkplatz an der Heisfelder Straße / Ecke Ubbo-Emmius-Straße (Bummert). Dort findet eine Kranzniederlegung statt. Außerdem gestalten Schülerinnen und Schüler des Teletta-Groß-Gymnasiums und des Ubbo-Emmius-Gymnasiums die Veranstaltung mit eigenen Beiträgen.
Im Anschluss folgt um 19 Uhr ein Gottesdienst in der Baptistenkirche Leer, Ubbo-Emmius-Straße 2. Die Predigt hält Pastor Jürgen Woithe von der Evangelisch-methodistischen Kirche Leer.
Die Kollekte des Gottesdienstes ist für die Jüdische Gemeinde zu Oldenburg bestimmt.
Gemeinsam erinnern und Verantwortung übernehmen
Die Gedenkveranstaltung soll an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erinnern und zugleich die Bedeutung von Erinnerung, Menschlichkeit und Verantwortung für die Gegenwart und Zukunft verdeutlichen.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Gedenkveranstaltung teilzunehmen und gemeinsam ein Zeichen gegen das Vergessen zu setzen.
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