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“LÜTTJE GALLMARKT” — Rede der Bürgermeisterin Beatrix Kuhl

Rede der Bürgermeisterin Beatrix Kuhl zur Diskussion um den “Lüttje Gallmarkt” aus der Sitzung des Feuerwehr- und Marktausschusses am 30.09.2020
Und daher meine Frage und mein Appell an Sie alle heute: Wie können Sie heute den Freizeitpark in seinen engen Begrenzungen zur Diskussion stellen und glauben, dass wir dann als Verwaltung den Weihnachtsmarkt und andere Veranstaltungen genehmigen??
Dieses werden wir nicht tun – diese Verantwortung werden wir nicht übernehmen. Im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes sind nach dem Gesetz alle gleich zu behandeln. Mit dem Beschluss gegen den Freizeitpark gibt Rot/Grün die Richtung vor.
Ich mache mir Sorgen. Ich mache mir Sorgen, weil meine Tochter in einer WG lebt, in Quarantäne – dort bleiben muss! — zusammen mit zwei positiv getesteten Mitbewohnern. Ich kenne auch Bilder von jungen Menschen, die schwer erkrankt sind.
Ich mache mir Sorgen um meine Mitarbeiterinnen, die im Spannungsfeld arbeiten zwischen Kontakten mit Bürgerinnen und ihrer eigenen Angst, sich mit Corona zu infizieren, nicht nur für sich selber, sondern für Partner, Eltern, Freunde, die sie anstecken könnten.
Ich mache mir Sorgen um meine Freundin, die als Ärztin jeden Tag in ihrer Praxis steht, im Übrigen von Anfang an, als es noch keine Schutzausrüstung gab. Ich mache mir Sorgen, weil Patientinnen dort ein und ausgehen mit ihren Krankheiten und niemand weiß, ob und wann Corona in die Praxis getragen wird.
Ich mache mir auch Sorgen um mich selbst: ganz ehrlich, ich brauche die Krankheit nicht, ich will das Schicksal nicht herausfordern!
Und trotz aller dieser Sorgen, meinem Verständnis für Familie, Mitarbeiter, Freunde haben wir hier in der Verwaltung Entscheidung zu treffen, die den Lockdown weiter öffnen, die die Regelung von Land und Bund umsetzen. In der Leeraner Stadtverwaltung finden die Sorgen der Einzelhändler, der Gewerbetreibenden, der Unternehmen, aller Menschen genauso Berücksichtigung wie bei allen anderen Entscheidungsfindern, die sich zurzeit mit Corona beschäftigen müssen.
Mit den Mitarbeitern zusammen entscheiden wir im Krisenstab, welchen Weg durch die Corona Zeit wir gemeinsam gehen. Wir müssen Entscheidungen treffen entlang der Richtlinien von Bund, Land und Landkreis, entlang unterschiedlichen Bedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmerinnen und Unternehmer, alles Menschen deren Gesundheit und Wohl es zu schützen gilt und es andererseits darum geht, wirtschaftliche Folgen abzumildern.
Keine Entscheidung der Bürgermeisterin im Übrigen, keine Entscheidung eines Einzelnen, sondern Entscheidungen nach intensiven Diskussionen des Verwaltungskrisenstabs. Wobei der Mitarbeiter, der viel stärker darauf drängt, noch nicht zu öffnen, noch nicht die Richtlinien von Bund und Land umzusetzen genauso ernst genommen wird, wie der Mitarbeiter, der mitteilt, doch stärker Öffnungen zu zulassen.
Wir alle in der Verwaltung sind uns bewusst, dass wir eine Pandemie mit vielen Toten durchlaufen. Es macht jedem von uns Magenschmerzen Entscheidung entlang der Richtlinien zu treffen, dessen Ergebnis und Folgen nicht bekannt sind.
Ich bin als Bürgermeisterin dankbar, verantwortungsbewusste Mitarbeiter zu haben, die sich im Corona-Krisenstab austauschen und dann gemeinsam entscheiden mit Erstem Stadtrat und Bürgermeisterin, welchen Weg wir gehen wollen — schwer genug in allen Abwägungen mit allen Unsicherheiten, die bleiben!!! Schwer genug vor dem Hintergrund der Pandemie Entwicklung.
Ich habe großes Vertrauen in die Mitarbeiter des Hauses.
Vertrauen ist hier das Schlüsselwort für mich. Vertrauen ist so wichtig.
Vertrauen ist etwas, dass uns als Verwaltung von Ihnen nicht entgegengebracht wird. Sie als kommunale Vertreter teilten mir in der letzten Ratssitzung mit, dass Sie einige Kompetenzen an sich ziehen wollen, und Genehmigungen coronabedingt nicht Geschäft der laufenden Verwaltung seien. Einige warfen mir vor, die Gesundheit meiner Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel zu setzen und dafür verantwortlich zu sein, wenn Leeraner zukünftig nicht mehr in den Urlaub fahren können, falls hier ein Hotspot entsteht. Großer öffentlichkeitswirksamer Auftritt, der die Bürgermeisterin treffen soll und trifft.
Und jetzt nehmen Rot und Grün für sich in Anspruch über die Presse uns mitzuteilen, den längst gefällten Beschluss, den Lüttje Gallmarkt durchzuführen, wieder aufzuheben.
Meine Frage: Denken Sie bei dieser Vorgehensweise an die Konsequenzen?
Ich rede nicht vom wirtschaftlichen Schaden für alle Betroffenen, sondern lediglich über die Art und Weise des Tuns. Über die Ostfriesen Zeitung, nicht über Anträge oder Gespräche. Verwaltungsreaktion, die Sie auch in der Vorlage finden, dass dies für uns Signalwirkung haben wird, wird von Ihnen Herr Schachner als Kindergarten zurückgewiesen!!
Ich bemühe mich diese Art der Kommentierung nicht zu kommentieren, teile Ihnen aber unmissverständlich die Konsequenzen seitens der Verwaltung mit:
Diese Entscheidung heute hat für uns Signalwirkung!
Sie wollen nur über den Lüttje Gallmarkt reden? Warum? Nennen Sie mir einen Grund, warum Sie diesen herausheben! Sie reden davon, Schaden von der Stadt abzuwenden! Warum der Park?
Also: wenn es für Sie Gründe gibt den Freizeitpark zu untersagen, dann sagen wir in der Verwaltung uns ganz klar: die anderen Veranstaltungen werden wir dann auch absagen!!!
DENN: dieser Park ist eine Veranstaltung, die unter freiem Himmel/draußen stattfindet, mit Eingangs- und Ausgangkontrollen, Personenbeschränkung (7 (!) Quadratmeter pro Person), strengen Auflagen für Hygiene und Sicherheit, ohne Alkoholangebote – übrigens einem Antrag der SPD, der mit Mehrheit der Stimmen angenommen wurde, kurz mit einem Konzept, dass in Papenburg, Lingen, Oldenburg, Bremen und vielen Städten mehr angeboten und mit Erfolg durchgeführt wird.
Und genehmigungsfähig ist!!!
Warum sollten wir also Veranstaltungen, die nach gleichen Regeln beurteilt werden, bei denen diese strengen Vorkehrungen entweder identisch sind oder aber auch schlechter! Warum sollen wir diese genehmigen? Sagen Sie uns einen Grund!
Und dazu gehören in diesem Jahr:
- Antikmarkt am 03.10.20
- Flohmarkt Außengelände Ostfrieslandhalle im Oktober
- Flohmärkte Ostfrieslandhalle im November und Dezember
- Madame Floh am 25.10.20 in der Ostfrieslandhalle
- Kleintierschau am 10.+11.10.20 in der der Geflügelzüchterhalle
- Hobby & Freizeit am 07.+08.11.20
- Adventsausstellungen im November/Dezember
Glaubt denn einer der hier Anwesenden, dass die Zahlen der Corona Infektionen im Dezember abgenommen haben? Ca. 16 Infizierte (Stand 13 Uhr) haben wir jetzt im Landkreis Leer auf 165.000!!
Was ist denn dann mit dem Weihnachtsmarkt?
Übrigens, den Weihnachtsmarkt hat die Ostfriesenzeitung ins Spiel gebracht, den hatten wir gar nicht erwähnt, weder im Gespräch, noch in der Vorlage, wir haben nur von einer Signalwirkung des heutigen Beschlusses geschrieben:
Aber jetzt teile ich Ihnen mit: Der Weihnachtsmarkt ist nach Ihren Definition nicht genehmigungsfähig. Er findet zwar draußen statt, aber beim Weihnachtsmarkt in der Fußgängerzone können wir Eines ganz und gar nicht garantieren: dass genug Abstand für die Besucherinnen vorhanden ist, das würden wir sogar kritisch sehen.
Und daher meine Frage und mein Appell an Sie alle heute: Wie können Sie heute den Freizeitmarkt in seinen engen Begrenzungen zu Diskussion stellen, und glauben, dass wir dann als Verwaltung den Weihnachtsmarkt und andere Veranstaltungen genehmigen???
Dieses werden wir nicht tun — diese Verantwortung werden wir nicht übernehmen. Im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes sind nach dem Gesetzt alle gleich zu behandeln. Mit dem Beschluss gegen den Freizeitpark gibt Rot/Grün die Richtung vor!
Und zwar nur aufgrund Ihres Beschlusses: Denn Bund und Land machen mit ihren Corona Richtlinien diese Genehmigungen möglich und Sie stellen sich dabei mit Ihren bisherigen Aussagen gegen diese Möglichkeiten.
Ihre Haltung ist legitim, tun Sie das, aber erwarten Sie dann nicht von uns als Verwaltung, dass wir andere Veranstaltungen genehmigen, die die gleichen Grundlagen haben.
Dem setzten wir uns nicht mehr aus.
Und jetzt mein Appell an Sie Alle!!!!!! Das habe ich bereits in der Wirtschaftsausschusssitzung getan:
Stärken Sie gemeinsam die Verwaltung und gucken Sie mit uns genau hin, und stimmen Sie so ab, dass mit einer Stimme gesprochen werden kann: Mit vereinzelten Enthaltungen und evtl. auch einzelne Gegenstimmen können wir leben, aber mit einer gesamten Fraktion oder gar zwei Fraktionen, die dagegen stimmen oder sich geschlossen enthält und damit ihr Misstrauen der Verwaltung gegenüber deutlich macht, werden wir keine Genehmigungen für andere Veranstaltungen mehr erteilen. Und auch wenn Sie sagen das sei Erpressung oder Kindergarten, muss ich dem klar entgegentreten und mache hier einmal ganz klar deutlich, dass ist für mich klarer Schutz für die Mitarbeiterinnen der Verwaltung, aber auch meiner eigenen Person!!
Oder überlassen Sie es der Verwaltung, die Entscheidungen zu treffen, wie es der Fall sein könnte – und glauben Sie uns:
Wir machen uns Sorgen um die Menschen, um Sie alle und auch um uns!!
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Bildrechte verletzt? So teuer kann eine Abmahnung werden

Frischer Rhabarber auf dem Wochenmarkt in Leer. Dieses Foto ist urheberrechtlich geschützt – die Bildrechte liegen in diesem Fall beim LeserECHO-Verlag. Eine Nutzung ohne Einwilligung kann zu Abmahnungen führen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Anmerkung:
Der LeserECHO-Verlag selbst hat bislang noch keine Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung ausgesprochen – auch wenn vereinzelt Fotos ohne Genehmigung genutzt wurden. Allerdings gibt es im Internet Personen, die gezielt eigene Fotos veröffentlichen, nur um später Rechtsverstöße aufzuspüren und Abmahnungen zu verschicken. Wie eine Spinne im Netz warten sie darauf, dass jemand die Bilder übernimmt. Durch die gesetzliche Impressumspflicht lässt sich die Anschrift von Unternehmen, Bloggern oder Selbstständigen leicht herausfinden – und die Abmahnung landet oft schneller im Briefkasten, als man denkt.
Unerlaubte Bildnutzung im Online-Marketing: Welche Konsequenzen drohen?
In der heutigen digitalen Welt sind Bilder das Aushängeschild für Unternehmen, Blogger und Influencer. Ob für Social Media, Webseiten oder Werbematerialien – hochwertige Fotos ziehen Aufmerksamkeit auf sich und sind entscheidend für eine professionelle Außenwirkung. Doch nicht selten greifen Unternehmer oder Content-Creator auf Fotos zurück, für die sie keine Nutzungsrechte besitzen. Was vielen nicht bewusst ist: Eine unerlaubte Bildnutzung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Welche rechtlichen Grundlagen greifen?
Die Bildrechte sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Urheber – in der Regel der Fotograf – entscheidet, wer seine Werke nutzen darf. Ohne ausdrückliche Lizenz oder Einwilligung ist die Verwendung rechtswidrig.
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Urheberrecht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.
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Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Personen, die auf dem Bild abgebildet sind.
Verstöße können Unterlassungs‑, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Strafverfolgung nach § 33 KUG.
Kosten einer Abmahnung
In der Praxis folgt auf eine unerlaubte Nutzung häufig zunächst eine Abmahnung. Diese enthält die Aufforderung, die Nutzung zu beenden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
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Gegenstandswert/Streitwert:
Für gewerblich genutzte professionelle Bilder setzen Gerichte meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei privaten Verstößen liegen die Werte niedriger. -
Anwaltskosten:
Diese richten sich nach dem Streitwert und können mehrere hundert Euro bis weit über 1.000 € betragen. -
Schadensersatz:
Der Rechteinhaber kann zusätzlich Schadensersatz fordern. Die Höhe orientiert sich an den üblichen Lizenzgebühren und kann schnell in die Tausende gehen. -
Vertragsstrafe:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung, wird eine Vertragsstrafe für künftige Verstöße festgelegt. Diese liegt häufig im Bereich von mehreren tausend Euro pro Verstoß.
Kosten einer Unterlassungsklage
Wenn die Abmahnung ignoriert oder keine Einigung erzielt wird, kann der Urheber Klage einreichen. Dann steigen die Kosten erheblich:
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Gerichtskosten: abhängig vom Streitwert.
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Anwaltskosten: Ab einem Streitwert von 5.000 € ist anwaltliche Vertretung verpflichtend. Wer verliert, zahlt meist auch die Kosten der Gegenseite.
Das Risiko: Die Gesamtkosten einer Unterlassungsklage können sich schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren.
Wann drohen Schadensersatzforderungen?
Ein Schadensersatz wird besonders dann gefordert, wenn:
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die Nutzung gewerblich oder für Marketingzwecke erfolgte,
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das Bild über längere Zeit veröffentlicht war,
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eine hohe Reichweite oder viele Zugriffe nachgewiesen werden können.
Zur Berechnung ziehen Gerichte oft die Honorartabellen von Berufsverbänden (z. B. MFM-Tabelle für Fotografen) heran.
Drei Praxisbeispiele
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Newsportal: Ein Online-Magazin nutzt ein Foto, das es vom Anzeigenkunden erhalten hat. Die Nutzung war jedoch nur für private Zwecke erlaubt. Ergebnis: Abmahnung, Schadensersatz nach Lizenzwert und Übernahme der Anwaltskosten.
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Influencer: Ein Influencer postet ein professionelles Stockfoto ohne Lizenz auf Instagram. Ergebnis: Abmahnung mit einem Streitwert von 5.000 €, Anwaltskosten ca. 600 €, Schadensersatz mehrere tausend Euro.
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Kleinunternehmen: Ein Restaurant übernimmt ein Foto von Google-Bildern für seine Website. Ergebnis: Unterlassungsforderung, Schadensersatz orientiert sich am Marktwert – zusätzlich droht die Vertragsstrafe bei Wiederholung.
Vorsicht statt Nachsicht
Die unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Schon ein einziges Bild kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Unternehmer, Blogger und Influencer sollten daher unbedingt darauf achten, nur Bilder mit rechtssicherer Lizenz oder selbst erstellte Fotos zu verwenden.
Tipp für die Praxis:
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Verwenden Sie nur Bilder von seriösen Bilddatenbanken mit klaren Lizenzbedingungen.
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Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen sorgfältig.
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Holen Sie im Zweifel die schriftliche Erlaubnis des Urhebers ein.
So vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und schützen Ihr Business langfristig.
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Tipp: Eigene Fotos statt teure Abmahnungen riskieren
In Zeiten moderner Smartphones ist es einfacher denn je, kreative und hochwertige Fotos selbst zu machen. Warum also ein unkalkulierbares Risiko eingehen, wenn die Lösung so nahe liegt?
👉 Ideen für eigene Bildmotive:
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Fotografieren Sie Ihre Produkte in Szene – ob im Geschäft, auf dem Wochenmarkt oder im Büro.
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Nutzen Sie Alltagsdetails: eine schöne Schaufensterdekoration, frisch zubereitete Speisen, die Arbeitsatmosphäre im Team.
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Setzen Sie auf Authentizität: Kunden und Follower schätzen echte Eindrücke oft mehr als sterile Stockfotos.
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Experimentieren Sie mit Perspektiven und Licht – ein anderer Blickwinkel kann ein einfaches Motiv besonders wirken lassen.
Mit ein wenig Kreativität lassen sich ganz individuelle Aufnahmen gestalten – kostenlos, rechtssicher und einzigartig.
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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
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Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
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