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“LÜTTJE GALLMARKT” — Rede der Bürgermeisterin Beatrix Kuhl

Rede der Bürgermeisterin Beatrix Kuhl zur Diskussion um den “Lüttje Gallmarkt” aus der Sitzung des Feuerwehr- und Marktausschusses am 30.09.2020
Und daher meine Frage und mein Appell an Sie alle heute: Wie können Sie heute den Freizeitpark in seinen engen Begrenzungen zur Diskussion stellen und glauben, dass wir dann als Verwaltung den Weihnachtsmarkt und andere Veranstaltungen genehmigen??
Dieses werden wir nicht tun – diese Verantwortung werden wir nicht übernehmen. Im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes sind nach dem Gesetz alle gleich zu behandeln. Mit dem Beschluss gegen den Freizeitpark gibt Rot/Grün die Richtung vor.
Ich mache mir Sorgen. Ich mache mir Sorgen, weil meine Tochter in einer WG lebt, in Quarantäne – dort bleiben muss! — zusammen mit zwei positiv getesteten Mitbewohnern. Ich kenne auch Bilder von jungen Menschen, die schwer erkrankt sind.
Ich mache mir Sorgen um meine Mitarbeiterinnen, die im Spannungsfeld arbeiten zwischen Kontakten mit Bürgerinnen und ihrer eigenen Angst, sich mit Corona zu infizieren, nicht nur für sich selber, sondern für Partner, Eltern, Freunde, die sie anstecken könnten.
Ich mache mir Sorgen um meine Freundin, die als Ärztin jeden Tag in ihrer Praxis steht, im Übrigen von Anfang an, als es noch keine Schutzausrüstung gab. Ich mache mir Sorgen, weil Patientinnen dort ein und ausgehen mit ihren Krankheiten und niemand weiß, ob und wann Corona in die Praxis getragen wird.
Ich mache mir auch Sorgen um mich selbst: ganz ehrlich, ich brauche die Krankheit nicht, ich will das Schicksal nicht herausfordern!
Und trotz aller dieser Sorgen, meinem Verständnis für Familie, Mitarbeiter, Freunde haben wir hier in der Verwaltung Entscheidung zu treffen, die den Lockdown weiter öffnen, die die Regelung von Land und Bund umsetzen. In der Leeraner Stadtverwaltung finden die Sorgen der Einzelhändler, der Gewerbetreibenden, der Unternehmen, aller Menschen genauso Berücksichtigung wie bei allen anderen Entscheidungsfindern, die sich zurzeit mit Corona beschäftigen müssen.
Mit den Mitarbeitern zusammen entscheiden wir im Krisenstab, welchen Weg durch die Corona Zeit wir gemeinsam gehen. Wir müssen Entscheidungen treffen entlang der Richtlinien von Bund, Land und Landkreis, entlang unterschiedlichen Bedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmerinnen und Unternehmer, alles Menschen deren Gesundheit und Wohl es zu schützen gilt und es andererseits darum geht, wirtschaftliche Folgen abzumildern.
Keine Entscheidung der Bürgermeisterin im Übrigen, keine Entscheidung eines Einzelnen, sondern Entscheidungen nach intensiven Diskussionen des Verwaltungskrisenstabs. Wobei der Mitarbeiter, der viel stärker darauf drängt, noch nicht zu öffnen, noch nicht die Richtlinien von Bund und Land umzusetzen genauso ernst genommen wird, wie der Mitarbeiter, der mitteilt, doch stärker Öffnungen zu zulassen.
Wir alle in der Verwaltung sind uns bewusst, dass wir eine Pandemie mit vielen Toten durchlaufen. Es macht jedem von uns Magenschmerzen Entscheidung entlang der Richtlinien zu treffen, dessen Ergebnis und Folgen nicht bekannt sind.
Ich bin als Bürgermeisterin dankbar, verantwortungsbewusste Mitarbeiter zu haben, die sich im Corona-Krisenstab austauschen und dann gemeinsam entscheiden mit Erstem Stadtrat und Bürgermeisterin, welchen Weg wir gehen wollen — schwer genug in allen Abwägungen mit allen Unsicherheiten, die bleiben!!! Schwer genug vor dem Hintergrund der Pandemie Entwicklung.
Ich habe großes Vertrauen in die Mitarbeiter des Hauses.
Vertrauen ist hier das Schlüsselwort für mich. Vertrauen ist so wichtig.
Vertrauen ist etwas, dass uns als Verwaltung von Ihnen nicht entgegengebracht wird. Sie als kommunale Vertreter teilten mir in der letzten Ratssitzung mit, dass Sie einige Kompetenzen an sich ziehen wollen, und Genehmigungen coronabedingt nicht Geschäft der laufenden Verwaltung seien. Einige warfen mir vor, die Gesundheit meiner Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel zu setzen und dafür verantwortlich zu sein, wenn Leeraner zukünftig nicht mehr in den Urlaub fahren können, falls hier ein Hotspot entsteht. Großer öffentlichkeitswirksamer Auftritt, der die Bürgermeisterin treffen soll und trifft.
Und jetzt nehmen Rot und Grün für sich in Anspruch über die Presse uns mitzuteilen, den längst gefällten Beschluss, den Lüttje Gallmarkt durchzuführen, wieder aufzuheben.
Meine Frage: Denken Sie bei dieser Vorgehensweise an die Konsequenzen?
Ich rede nicht vom wirtschaftlichen Schaden für alle Betroffenen, sondern lediglich über die Art und Weise des Tuns. Über die Ostfriesen Zeitung, nicht über Anträge oder Gespräche. Verwaltungsreaktion, die Sie auch in der Vorlage finden, dass dies für uns Signalwirkung haben wird, wird von Ihnen Herr Schachner als Kindergarten zurückgewiesen!!
Ich bemühe mich diese Art der Kommentierung nicht zu kommentieren, teile Ihnen aber unmissverständlich die Konsequenzen seitens der Verwaltung mit:
Diese Entscheidung heute hat für uns Signalwirkung!
Sie wollen nur über den Lüttje Gallmarkt reden? Warum? Nennen Sie mir einen Grund, warum Sie diesen herausheben! Sie reden davon, Schaden von der Stadt abzuwenden! Warum der Park?
Also: wenn es für Sie Gründe gibt den Freizeitpark zu untersagen, dann sagen wir in der Verwaltung uns ganz klar: die anderen Veranstaltungen werden wir dann auch absagen!!!
DENN: dieser Park ist eine Veranstaltung, die unter freiem Himmel/draußen stattfindet, mit Eingangs- und Ausgangkontrollen, Personenbeschränkung (7 (!) Quadratmeter pro Person), strengen Auflagen für Hygiene und Sicherheit, ohne Alkoholangebote – übrigens einem Antrag der SPD, der mit Mehrheit der Stimmen angenommen wurde, kurz mit einem Konzept, dass in Papenburg, Lingen, Oldenburg, Bremen und vielen Städten mehr angeboten und mit Erfolg durchgeführt wird.
Und genehmigungsfähig ist!!!
Warum sollten wir also Veranstaltungen, die nach gleichen Regeln beurteilt werden, bei denen diese strengen Vorkehrungen entweder identisch sind oder aber auch schlechter! Warum sollen wir diese genehmigen? Sagen Sie uns einen Grund!
Und dazu gehören in diesem Jahr:
- Antikmarkt am 03.10.20
- Flohmarkt Außengelände Ostfrieslandhalle im Oktober
- Flohmärkte Ostfrieslandhalle im November und Dezember
- Madame Floh am 25.10.20 in der Ostfrieslandhalle
- Kleintierschau am 10.+11.10.20 in der der Geflügelzüchterhalle
- Hobby & Freizeit am 07.+08.11.20
- Adventsausstellungen im November/Dezember
Glaubt denn einer der hier Anwesenden, dass die Zahlen der Corona Infektionen im Dezember abgenommen haben? Ca. 16 Infizierte (Stand 13 Uhr) haben wir jetzt im Landkreis Leer auf 165.000!!
Was ist denn dann mit dem Weihnachtsmarkt?
Übrigens, den Weihnachtsmarkt hat die Ostfriesenzeitung ins Spiel gebracht, den hatten wir gar nicht erwähnt, weder im Gespräch, noch in der Vorlage, wir haben nur von einer Signalwirkung des heutigen Beschlusses geschrieben:
Aber jetzt teile ich Ihnen mit: Der Weihnachtsmarkt ist nach Ihren Definition nicht genehmigungsfähig. Er findet zwar draußen statt, aber beim Weihnachtsmarkt in der Fußgängerzone können wir Eines ganz und gar nicht garantieren: dass genug Abstand für die Besucherinnen vorhanden ist, das würden wir sogar kritisch sehen.
Und daher meine Frage und mein Appell an Sie alle heute: Wie können Sie heute den Freizeitmarkt in seinen engen Begrenzungen zu Diskussion stellen, und glauben, dass wir dann als Verwaltung den Weihnachtsmarkt und andere Veranstaltungen genehmigen???
Dieses werden wir nicht tun — diese Verantwortung werden wir nicht übernehmen. Im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes sind nach dem Gesetzt alle gleich zu behandeln. Mit dem Beschluss gegen den Freizeitpark gibt Rot/Grün die Richtung vor!
Und zwar nur aufgrund Ihres Beschlusses: Denn Bund und Land machen mit ihren Corona Richtlinien diese Genehmigungen möglich und Sie stellen sich dabei mit Ihren bisherigen Aussagen gegen diese Möglichkeiten.
Ihre Haltung ist legitim, tun Sie das, aber erwarten Sie dann nicht von uns als Verwaltung, dass wir andere Veranstaltungen genehmigen, die die gleichen Grundlagen haben.
Dem setzten wir uns nicht mehr aus.
Und jetzt mein Appell an Sie Alle!!!!!! Das habe ich bereits in der Wirtschaftsausschusssitzung getan:
Stärken Sie gemeinsam die Verwaltung und gucken Sie mit uns genau hin, und stimmen Sie so ab, dass mit einer Stimme gesprochen werden kann: Mit vereinzelten Enthaltungen und evtl. auch einzelne Gegenstimmen können wir leben, aber mit einer gesamten Fraktion oder gar zwei Fraktionen, die dagegen stimmen oder sich geschlossen enthält und damit ihr Misstrauen der Verwaltung gegenüber deutlich macht, werden wir keine Genehmigungen für andere Veranstaltungen mehr erteilen. Und auch wenn Sie sagen das sei Erpressung oder Kindergarten, muss ich dem klar entgegentreten und mache hier einmal ganz klar deutlich, dass ist für mich klarer Schutz für die Mitarbeiterinnen der Verwaltung, aber auch meiner eigenen Person!!
Oder überlassen Sie es der Verwaltung, die Entscheidungen zu treffen, wie es der Fall sein könnte – und glauben Sie uns:
Wir machen uns Sorgen um die Menschen, um Sie alle und auch um uns!!
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Immobilien für Pferdehaltung erfolgreich verkaufen – persönlich begleitet von Anni Wiegand

Immobilien für Pferdehaltung verkaufen – persönliche Begleitung mit Anni Wiegand
Der Verkauf eines Hofes, einer Reitanlage oder eines Resthofes, der sich für die Haltung von Pferden eignet, ist eine besondere Aufgabe. Hier geht es nicht nur um den reinen Immobilienwert, sondern vor allem um die individuellen Nutzungsmöglichkeiten für Pferde, die Ausstattung der Stallungen, die Größe der Weiden und die Möglichkeiten für Reithallen oder Auslauf.
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Persönliche Wertermittlung und Beratung
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Zielgerichtete Vermarktung
Viele Käufer haben spezielle Anforderungen: ausreichend große und gut gelegene Weiden, funktionale Stallungen, Reithallen oder Bewegungsmöglichkeiten sowie eine gute Lage und Anbindung für Freizeit oder Pferdesport. Durch ihre eigene Erfahrung als Pferdehalterin und ihr umfangreiches Netzwerk in Nordrhein-Westfalen kann Anni Wiegand gezielt Interessenten ansprechen, die genau nach solchen Objekten suchen. Das sorgt für eine schnellere Vermittlung und erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen Verkauf zu einem fairen Preis.

Praktische Tipps für Verkäufer
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Ausstattung dokumentieren: Käufer möchten genau sehen, welche Möglichkeiten das Objekt für die Pferdehaltung bietet.
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Weide- und Stallflächen darstellen: Größe, Qualität und Zustand der Flächen sind entscheidend.
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Persönliche Beratung nutzen: Jeder Hof, jede Anlage ist einzigartig – persönliche Begleitung ist entscheidend.
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Kontakt zu Anni Wiegand
Anni Wiegand
FALC Immobilien
Mobil: +49 1512 3565999
E‑Mail: andrea.wiegand@falcimmo.de
Internet: www.falcimmo.de
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Wichtiger Tipp für Pilzsammler: Notfallnummern griffbereit halten

Pilzvergiftung Notruf: Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi warnt vor tödlichen Risiken beim Pilzesammeln
Die Pilzsaison in Niedersachsen hat begonnen – und mit ihr wächst auch die Gefahr von Pilzvergiftungen. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi warnt eindringlich davor, sorglos mit dem Sammeln und Verzehr heimischer Wildpilze umzugehen.
Besonders gefährlich ist der Grüne Knollenblätterpilz (Amanita spec.). Er sieht essbaren Pilzen zum Verwechseln ähnlich, ist jedoch hochgiftig. Rund 90 Prozent aller tödlichen Pilzvergiftungen gehen auf ihn zurück.
Symptome einer Pilzvergiftung
Die ersten Anzeichen treten meist erst Stunden nach dem Verzehr auf:
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Übelkeit
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Erbrechen
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Durchfall
Das Tückische: Nach einem kurzen Abklingen der Beschwerden kann es zu schweren Schäden an Leber und Nieren kommen – manchmal erst nach ein bis zwei Tagen.
Dr. Philippis eindringlicher Appell
„Bitte seien Sie beim Spaziergang durch den Wald vorsichtig und informieren sich vorab über die hier vorkommenden Pilzarten“, betont Minister Philippi. „Wenn der Verdacht auf eine Pilzvergiftung besteht, suchen Sie sofort ein Krankenhaus auf. Das Gift breitet sich rasch im Körper aus. Nehmen Sie unbedingt Pilzreste oder Erbrochenes mit, um die Ursache schneller festzustellen.“

Wichtige Telefonnummer im Notfall: Pilzvergiftung Notruf
Bei Verdacht auf eine Pilzvergiftung sollten Sie sofort handeln:
📞 Giftinformationszentrum-Nord (GIZ): 0551 19240
(24 Stunden am Tag erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen)
Im Notfall wählen Sie außerdem immer die 112.
Wichtig zu merken:
Das Sammeln von Pilzen ist ein schönes Naturerlebnis – aber nicht ohne Risiko. Wer sich unsicher ist, sollte Pilze nicht verzehren und im Zweifel Expertinnen und Experten hinzuziehen.
Eine Pilzvergiftung ist lebensgefährlich. Zögern Sie deshalb nicht, im Ernstfall den Notruf oder das Giftinformationszentrum anzurufen.
Wichtige Notrufnummern bei Pilzvergiftung:
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GIZ Nord: 0551 19240
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Europäische Notrufnummer: 112

Vergiftungen: Wann die 112 wählen und wann den Giftnotruf anrufen?
Vergiftungen können sehr schnell gefährlich werden – manchmal sogar lebensbedrohlich. Deshalb ist es entscheidend zu wissen, wann die 112 (Notruf) gewählt werden muss und wann der Kontakt zu einer Giftnotrufzentrale der richtige erste Schritt ist.
112 bei akuten Notfällen
Die 112 ist die richtige Wahl, wenn eine Vergiftung lebensbedrohlich erscheint. Typische Symptome, die einen sofortigen Notruf erfordern, sind:
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Bewusstlosigkeit
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Schwere Atemnot
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Starke Krämpfe
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Andere Anzeichen einer schweren Vergiftung, die den Zustand dramatisch verschlechtern
In diesen Fällen zählt jede Minute. Der Rettungsdienst kann schnell vor Ort sein und lebensrettende Maßnahmen einleiten.
Giftnotruf bei Vergiftungsverdacht ohne akute Lebensgefahr
Besteht lediglich der Verdacht auf eine Vergiftung, ohne dass akute lebensbedrohliche Symptome vorliegen, sollte zunächst eine Giftnotrufzentrale kontaktiert werden. Dort stehen Expertinnen und Experten rund um die Uhr bereit, um einzuschätzen, wie gefährlich die Situation ist und welche Maßnahmen sofort ergriffen werden müssen.
Verschlechtert sich der Zustand der betroffenen Person plötzlich oder treten neue schwere Symptome auf, ist zusätzlich die 112 zu wählen.
Vorbereitung vor dem Anruf
Wer Hilfe holt, sollte – soweit möglich – bereits wichtige Informationen sammeln, um den Rettungskräften oder der Giftnotrufzentrale genaue Angaben machen zu können:
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Was wurde eingenommen?
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Wann?
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Wie viel?
Zudem ist es wichtig, die betroffene Person aus einer möglichen Gefahrenzone zu bringen, die Atemwege freizuhalten und – wenn nötig – Erste Hilfe zu leisten.
Weitere Hinweise
Die 112 ist der europäische Notruf für Feuerwehr und Rettungsdienst und sollte nur in akuten, lebensbedrohlichen Notfällen gewählt werden.
Die Giftnotrufzentralen sind dagegen auf Vergiftungen spezialisiert und können gezielte Ratschläge geben – auch begleitend, während der Rettungsdienst unterwegs ist.
In weniger dringenden Fällen oder bei Unsicherheiten kann außerdem der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 weiterhelfen.
Fazit
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112 sofort anrufen: bei akuten, lebensbedrohlichen Symptomen.
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Giftnotruf kontaktieren: bei Vergiftungsverdacht ohne unmittelbare Lebensgefahr.
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116117: bei medizinischen Fragen außerhalb von Notfällen.
👉 Wichtig: Im Zweifel immer lieber einmal zu viel Hilfe rufen als zu spät reagieren.

Tipp für Pilzsammlerinnen und Pilzsammler
Wer regelmäßig Pilze sammelt, sollte die wichtigen Telefonnummern griffbereit haben. Notieren Sie sich die Nummern gut sichtbar beim Telefon, speichern Sie sie im Handy unter „Notfall“ ab oder hängen Sie sie in der Küche aus. So können auch Angehörige im Ernstfall schnell die richtige Hilfe rufen.
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Giftnotruf GIZ-Nord: 0551 – 19240
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Notruf (bei Lebensgefahr): 112
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Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117

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Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung

Das Niedersächsische Landeswappen am Eingang eines Notariatsbüros – Hoheitszeichen dürfen nur von befugten Stellen gemäß Niedersächsischem Wappengesetz geführt werden.
Symbole Niedersachsens: Wappen, Flagge und das Niedersachsen-Zeichen
Die Symbole Niedersachsens – das Landeswappen, die Niedersachsen-Flagge und das Niedersachsen-Zeichen – prägen das öffentliche Bild des Bundeslandes und stehen für seine Geschichte, Identität und Tradition. Während das Wappen und die Flagge hoheitliche Symbole darstellen und rechtlich geschützt sind, ermöglicht das Niedersachsen-Zeichen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, ihre Verbundenheit mit dem Land sichtbar zu machen – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft. Alle drei Symbole sind dabei streng geregelt, um ihre korrekte Verwendung und den Schutz der Landesidentität sicherzustellen.
Grundsätze zur Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“
Am 6. Februar 2007 hat die Landesregierung ein neues „Niedersachsen-Zeichen“ eingeführt. Dieses soll künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes bei allen Verwendungen außerhalb der Landesverwaltung prägen.
Das Zeichen ist eine Bild-Wort-Marke: Ein weißes, laufendes Pferd in einem roten Oval, rechts daneben der Schriftzug „Niedersachsen“. Es ist markenrechtlich geschützt.

1. Allgemeine Nutzungsberechtigung
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ kann von Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen kostenlos verwendet werden, um ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen auszudrücken – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft.
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Die Freigabe im Einzelfall erfolgt durch die Niedersächsische Staatskanzlei.
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Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
2. Einschränkungen zur Nutzung
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Die Verwendung darf keinen amtlichen oder offiziellen Eindruck erwecken.
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Nicht zulässig ist der Einsatz durch:
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Träger öffentlicher Aufgaben
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Personen oder Organisationen, die dem Staat besonders nahe stehen
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Das Zeichen darf nicht verwendet werden für:
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Wahlwerbung
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Irreführende Werbung
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Inhalte, die Gewalt verherrlichen, menschenverachtend, pornografisch, rechts- oder linksextremistisch oder nationalsozialistisch sind.
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3. Gestaltungsregeln
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ darf nicht als zentrales Gestaltungselement eingesetzt werden.
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Eine rein kommerzielle Nutzung ist nicht automatisch in der Nutzungsvereinbarung enthalten und erfordert eine gesonderte Prüfung durch die Staatskanzlei.
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Die Bild-Wort-Marke muss immer als geschlossene Einheit genutzt werden, sofern keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
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Veränderungen an Farben (außer zulässige Schwarz-Weiß-Variante) oder am Design sind nicht erlaubt.
4. Farbhinweise
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Das Zeichen kann in Volltonfarben oder Mehrtonauflösung erscheinen.
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Farbabweichungen können durch Faktoren wie Bildschirmdarstellung, Software oder Drucker entstehen.

5. Antragstellung und Kontakt
Wer die Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“ beantragen möchte, kann dies online tun oder sich direkt an die zuständige Stelle wenden:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 / 120–0
E‑Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de


Strenge Regeln für Landeswappen und Flagge – Das Niedersächsische Wappengesetz
Hannover. Seit dem 1. Juni 2007 gelten in Niedersachsen klare gesetzliche Vorgaben für die Verwendung des Landeswappens und der Landesflagge. Grundlage ist das Niedersächsische Wappengesetz (NWappG), das am 8. März 2007 vom Landtag beschlossen und am 20. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 7/2007) veröffentlicht wurde. Unterzeichnet wurde es vom damaligen Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer und Ministerpräsident Christian Wulff.
Festgelegt: Wappen und Flagge
Das Gesetz definiert in § 1 die offiziellen Landessymbole:
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Landeswappen: Ein Halbrundschild mit einem springenden weißen Ross im roten Feld (das „Sachsenross“).
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Landesflagge: Die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold, versehen mit dem Landeswappen.
Beide Symbole sind in Anlagen zum Gesetz grafisch genau festgelegt.
Nutzung streng begrenzt
§ 2 regelt die Verwendung des Landeswappens eindeutig:
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Erlaubt ist die Nutzung nur für Dienststellen des Landes.
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Untersagt ist jede private oder institutionelle Verwendung ohne Genehmigung – ebenso der Einsatz von Wappen oder Zeichen, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sehen.
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Ausnahmen können von der Niedersächsischen Staatskanzlei gewährt werden, zum Beispiel für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder zu heraldischen, künstlerischen und bildenden Zwecken.
Kontrolle durch die Staatskanzlei
Nach § 3 liegt die Überwachung der Vorschriften bei der Staatskanzlei. Sie kann Anordnungen erlassen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen, und stützt sich dabei auch auf das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Übergang von alten Regelungen
Mit Inkrafttreten am 1. Juni 2007 wurden ältere Gesetze und Verordnungen aufgehoben, darunter das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel von 1952 sowie die Beflaggungsverordnung von 1991.
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Niedersachsen-Flagge: Nutzung frei, Veränderung verboten
Die Niedersachsen-Flagge darf in ihrer gesetzlich festgelegten Form von jedermann geführt werden – eine Genehmigung ist dafür nicht erforderlich. Das zeigt, wie offen das Land seine Symbole der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Gleichzeitig mahnt das Niedersächsische Wappengesetz zur Vorsicht: Veränderungen an Darstellung, Abbildung oder den inneren und äußeren Proportionen der Flagge sind strikt untersagt. Jede Verfälschung oder Abänderung gilt als unerlaubte Nutzung des Wappens oder Wappentieres.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Bußgeld. Die Regelung dient dem Schutz des Landeswappens und der Wahrung seiner einheitlichen Erscheinung in der Öffentlichkeit.
Beispielhaft ist dies am Hafen von Leer zu sehen, wo die Niedersachsen-Flagge in korrekter Form mit den Landesfarben Schwarz-Rot-Gold und dem weißen Sachsenross gehisst weht. Sie zeigt deutlich, wie gesetzeskonforme Darstellung und öffentliche Nutzung harmonisch zusammenkommen.