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Mehr Schutz bei Events: Stadt Leer investiert in moderne Fahrzeugsperren
Die Stadt Leer setzt auf zertifizierte Sicherheitstechnik: Im Bild sind die massiven Okta-Block TR-Poller der Firma Hörmann sowie eine der vier neu beschafften Überfahrrampen zu sehen – aufgenommen an der Kreuzung Mühlenstraße / Ledastraße. Die hochfesten Poller wurden strategisch an Ein- und Ausfahrten von Veranstaltungsbereichen platziert, um das unbefugte oder gewaltsame Befahren zu verhindern. Fotos: Ingo Tonsor @LeserECHO
Sichere Veranstaltungen in Leer: Stadt setzt auf zertifizierte Poller gegen Fahrzeugangriffe
Leer – Der Schutz von Besucherinnen und Besuchern bei öffentlichen Veranstaltungen hat für die Stadt Leer höchste Priorität. Vor dem Hintergrund vergangener Fahrzeugattacken bei Events – etwa in Magdeburg oder München – hat die Stadtverwaltung ihre Sicherheitskonzepte umfassend erweitert. Insbesondere der Einsatz von massiven, zertifizierten Pollern steht dabei im Mittelpunkt der Maßnahmen.
Bereits im Herbst 2024, vor dem traditionsreichen Gallimarkt, wurden auf politischen Beschluss hin erste acht Fahrzeugsperren in Form von sogenannten Okta-Block TR-Pollern der Firma Hörmann beschafft und strategisch an Ein- und Ausfahrten im Veranstaltungsbereich installiert. Ziel war es, die Gefahr von unbefugtem oder gewaltsamem Befahren zu minimieren und so die Besucher effektiv zu schützen.
Im Frühjahr 2025 hat die Stadt Leer nachgelegt und das System durch den Kauf von zehn weiteren Sperren sowie vier flexiblen Überfahrrampen erweitert. Mit nun insgesamt 18 massiven Stahlpollern ist es der Stadt möglich, auch parallel stattfindende Veranstaltungen an verschiedenen Orten im Stadtgebiet zuverlässig abzusichern.
„Unser Ziel ist es, dass möglichst keine Veranstaltung aus Sicherheitsgründen abgesagt werden muss“, erklärt Bürgermeister Claus-Peter Horst. Die zusätzlichen Absperrungen seien ein Beitrag zur Handlungsfähigkeit der Kommune und zur Erhaltung des öffentlichen Lebens – auch in unsicheren Zeiten.
Maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte für jedes Event
Die Verantwortung für die Sicherheitsplanung liegt beim Ordnungsamt der Stadt Leer. In enger Abstimmung mit der Polizeiinspektion Leer/Emden wird für jede einzelne Veranstaltung ein individuelles Sicherheitskonzept erstellt. Denn: Jede Veranstaltung bringt unterschiedliche Risiken mit sich – von Lage, Größe und Besucheranzahl bis hin zum jeweiligen Umfeld.
Dabei trägt die Stadt Leer nicht nur die organisatorische Verantwortung, sondern auch die rechtliche Haftung für die äußere Sicherheit. Eine 100-prozentige Sicherheit könne es zwar nie geben, betont die Verwaltung – wohl aber ein Maximum an Vorbereitung und Schutzmechanismen.

Technische Details: Schutz, der wirkt
Die eingesetzten Fahrzeugsperren sind keine simplen Absperrungen, sondern hochspezialisierte Sicherheitssysteme. Das Modell Okta-Block TR besteht aus hochfestem Stahl, ist 1,25 Meter hoch und wiegt rund 450 Kilogramm. Bei einem Fahrzeugaufprall kippt der Poller kontrolliert nach vorn und verkeilt sich unter dem Fahrzeug, wodurch dieses zum Stehen kommt – selbst bei einem Aufprall eines 7,5‑Tonners mit 50 km/h. Damit leisten die Sperren einen entscheidenden Beitrag zur Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum.
Flexible Nutzung – auch mit Blick auf den Aufwand
Die Poller kommen bereits regelmäßig zum Einsatz – etwa bei der Eröffnung der Pünten-Saison am 1. Mai oder an diesem Wochenende beim Bierfest auf dem Denkmalplatz. In einigen Fällen, etwa in der Fußgängerzone, bleiben sie auch zwischen Veranstaltungen stehen, wenn innerhalb kurzer Zeit weitere Termine folgen. Das spart zeit- und personalintensiven Auf- und Abbau.
Langfristig denkt die Stadt über noch effizientere Lösungen nach – speziell im Bereich der Innenstadt. Ziel bleibt es, sowohl eine größtmögliche Sicherheit als auch eine möglichst geringe Beeinträchtigung des Stadtbildes und der Bewegungsfreiheit zu gewährleisten.

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Sommerstart mit Style & Sound: Großes Festival am Autohaus Sats – und ein Cabrio-Wochenende zu gewinnen!

Leer – Am 17. Mai wird es heiß am Emspark: Das Autohaus Sats lädt zum großen „Summer Opening Festival“ – und bringt ein ganzes Bündel an guter Laune, Genuss, Musik und Motoren mit! Von 12 bis 22 Uhr erwartet die Besucherinnen und Besucher ein vielfältiges Programm für alle Altersklassen – mit Streetfood aus der Region, Live-Musik von Top-Acts, einem kreativen Markt, Aktionen für Kinder und einer entspannten Frühlingsatmosphäre im Freien. Der Eintritt ist frei.
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Das Team vom Autohaus Sats und die Wir-Leeraner-Redaktion wünschen viel Glück – und freuen sich auf viele Besucherinnen und Besucher beim Summer Opening Festival 2025!
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Zeitumstellung am 25. Oktober: Eine Stunde mehr Schlaf – oder länger arbeiten!
Zeitumstellung 2026: Eine Stunde zurück – worauf Menschen und Autofahrer jetzt achten sollten
In der Nacht zum Sonntag, 25. Oktober 2026, endet die Sommerzeit. Die Uhren werden um eine Stunde zurückgestellt. Damit beginnt die Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Für viele bedeutet das eine zusätzliche Stunde Schlaf. Doch die Umstellung beeinflusst den Tagesrhythmus, verändert die Lichtverhältnisse im Straßenverkehr und kann auch für Wildtiere zur Herausforderung werden.
Wann wird die Uhr umgestellt?
Die Zeitumstellung findet in diesem Jahr in der Nacht von Samstag, 24. Oktober, auf Sonntag, 25. Oktober, statt. Um 3 Uhr werden die Uhren auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Nacht ist damit eine Stunde länger.
Viele Smartphones, Computer und Funkuhren passen sich automatisch an. Bei analogen Uhren, Backöfen, älteren Radioweckern und manchen Fahrzeuganzeigen ist dagegen eine manuelle Korrektur erforderlich.
Eine einfache Eselsbrücke hilft beim Merken: Im Frühjahr werden die Uhren vorgestellt, im Herbst zurückgestellt. Wer die Uhrzeit am Sonntagmorgen kontrolliert, vermeidet Missverständnisse bei Verabredungen und Terminen.
Warum gibt es die Zeitumstellung noch?
Die Umstellung zwischen Sommer- und Normalzeit wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Befürworter versprechen sich eine bessere Nutzung des Tageslichts in den Abendstunden. Kritiker bezweifeln, dass die erhofften Energieeinsparungen tatsächlich in relevantem Umfang eintreten, und verweisen auf mögliche Auswirkungen auf den menschlichen Schlafrhythmus.
Das Europäische Parlament sprach sich 2019 dafür aus, die halbjährliche Zeitumstellung abzuschaffen. Eine endgültige, EU-weit abgestimmte Regelung zur Beendigung der Umstellung wurde jedoch bislang nicht umgesetzt. Deshalb bleiben die bekannten Termine bestehen: Ende März werden die Uhren vorgestellt, Ende Oktober zurückgestellt.
Zeitumstellung und Wildtiere: Warum Autofahrer besonders aufmerksam sein sollten
Mit dem Ende der Sommerzeit verändern sich die Lichtverhältnisse im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr. Was für Menschen zunächst nur eine Stunde Unterschied auf der Uhr ist, kann im Straßenverkehr erhebliche Folgen haben: Viele Fahrten finden wieder häufiger in der Dämmerung oder bei Dunkelheit statt.
Wildtiere wie Rehe, Hirsche und Wildschweine sind besonders in den frühen Morgenstunden und am Abend aktiv. Ihre natürlichen Bewegungsmuster richten sich nicht nach der Uhr. Der Berufsverkehr verschiebt sich dagegen nach der Zeitumstellung im Verhältnis zu den Lichtverhältnissen. Dadurch können sich Zeiten, in denen Tiere Straßen überqueren, stärker mit dem Autoverkehr überschneiden.
Besonders aufmerksam sollten Autofahrer auf Landstraßen, an Waldrändern, auf Strecken durch Felder und entlang von Hecken sein. Wildtiere können unvermittelt auf die Fahrbahn laufen – nicht nur in unmittelbarer Waldnähe.
So verringern Sie das Risiko eines Wildunfalls
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Geschwindigkeit anpassen: Fahren Sie in der Dämmerung und auf bekannten Wildwechselstrecken besonders vorsichtig.
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Straßenränder im Blick behalten: Achten Sie auf Bewegungen am Fahrbahnrand und auf Wildwechsel-Warnschilder.
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Ausreichend Abstand halten: So bleibt mehr Zeit, auf plötzlich auftauchende Tiere zu reagieren.
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Bei Wild auf der Fahrbahn bremsen: Reduzieren Sie die Geschwindigkeit kontrolliert und bleiben Sie möglichst in der Spur. Riskante Ausweichmanöver können zu schweren Unfällen mit dem Gegenverkehr oder an Bäumen führen.
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Mit weiteren Tieren rechnen: Wo ein Reh die Straße überquert, können weitere Tiere folgen.
Wichtig: Fernlicht kann Wildtiere blenden und ihre Reaktion unberechenbarer machen. Taucht ein Tier auf der Fahrbahn auf, sollten Autofahrer abblenden, kontrolliert bremsen und hupen, sofern dies gefahrlos möglich ist.
Kommt es zu einem Zusammenstoß, sollten Sie die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen. Ein verletztes oder getötetes Tier sollte nicht eigenständig angefasst oder mitgenommen werden. Bei einem Wildunfall kann die Polizei außerdem Hinweise zur weiteren Vorgehensweise und gegebenenfalls zur Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung geben.
Wie wirkt sich die Zeitumstellung auf den Schlaf aus?
Die zusätzliche Stunde Schlaf klingt zunächst angenehm. Dennoch kann sich die Umstellung auf den Biorhythmus auswirken. Der menschliche Körper orientiert sich nicht allein an der Uhr, sondern auch an Tageslicht, Schlafgewohnheiten und regelmäßigen Abläufen.
Manche Menschen bemerken vorübergehend, dass sie früher müde werden, morgens eher aufwachen oder zu ungewohnten Zeiten Hunger bekommen. Auch Kinder, ältere Menschen und Personen mit einem festen Schicht- oder Arbeitsrhythmus können die Veränderung als störend empfinden.
Diese Tipps helfen bei der Umstellung
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Den Tagesrhythmus beibehalten: Stehen Sie möglichst zu einer festen Zeit auf und halten Sie regelmäßige Schlafenszeiten ein.
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Tageslicht nutzen: Ein Spaziergang am Morgen unterstützt die Anpassung der inneren Uhr.
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Abends zur Ruhe kommen: Reduzieren Sie helles Licht und intensive Bildschirmnutzung kurz vor dem Schlafengehen.
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Koffein am späten Tag vermeiden: Kaffee und andere koffeinhaltige Getränke können das Einschlafen erschweren.
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Bewegung einplanen: Moderate Bewegung am Tag kann den Schlaf fördern. Direkt vor dem Schlafengehen sollte intensive körperliche Belastung bei empfindlichen Personen vermieden werden.
Wer sich am Sonntag trotz der längeren Nacht müde fühlt, sollte insbesondere beim Autofahren aufmerksam sein und bei deutlicher Müdigkeit eine Pause einlegen.
Was müssen Bahnreisende beachten?
Auch für Reisende mit der Bahn ist die Zeitumstellung relevant. Insbesondere Züge, die während der Umstellung in der Nacht unterwegs sind, müssen den Wechsel zwischen Sommer- und Normalzeit im Fahrplan berücksichtigen. Bei der Rückstellung entsteht eine zusätzliche Stunde im zeitlichen Ablauf.
Wer in der Nacht auf Sonntag eine längere Zugfahrt oder eine frühe Verbindung geplant hat, sollte die aktuellen Fahrplanangaben vor der Abreise prüfen. Das gilt ebenso für Anschlüsse, Nachtzüge und den öffentlichen Nahverkehr. Maßgeblich sind die Informationen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.
Wird die Zeitumstellung bald abgeschafft?
Ob und wann die Zeitumstellung in Europa endet, ist weiterhin offen. Eine Abschaffung müsste zwischen den EU-Mitgliedstaaten abgestimmt werden, damit nicht unterschiedliche Zeitregelungen zu zusätzlichen Problemen im grenzüberschreitenden Verkehr und im Wirtschaftsleben führen.
Bis zu einer verbindlichen Neuregelung bleibt es daher bei der zweimal jährlichen Umstellung. Der nächste Wechsel steht bereits im Frühjahr 2027 an: Dann beginnt die Sommerzeit, und die Uhren werden wieder eine Stunde vorgestellt.
Eine Stunde mehr – aber auch mehr Aufmerksamkeit
Die Umstellung auf die Winterzeit bringt eine längere Nacht und für viele Menschen eine willkommene zusätzliche Stunde Schlaf. Gleichzeitig ändern sich die Lichtverhältnisse im Straßenverkehr. Gerade in der Dämmerung sollten Autofahrer deshalb besonders vorausschauend fahren und mit Wildwechsel rechnen.
Wer seine Uhren rechtzeitig kontrolliert, den eigenen Schlafrhythmus im Blick behält und auf Landstraßen vorsichtig unterwegs ist, kommt gut durch die Zeitumstellung.
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Während sich viele Menschen in der Nacht auf Sonntag über eine zusätzliche Stunde Schlaf freuen können, müssen andere eine Stunde länger arbeiten. Betroffen sind zahlreiche Berufsgruppen, die auch nachts für Sicherheit, Versorgung und einen reibungslosen Ablauf sorgen: Einsatzkräfte bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ebenso wie Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Ärzte im Nachtdienst, Beschäftigte in Leitstellen sowie Bahnpersonal und Mitarbeiter in anderen Bereichen des öffentlichen Verkehrs. Auch in Industrieunternehmen, Energieversorgungsbetrieben und weiteren Betrieben mit durchgehendem Schichtdienst kann die Zeitumstellung Auswirkungen auf die Arbeitszeit haben.
Wie wird die zusätzliche Stunde berücksichtigt? Bei der Umstellung auf die Winterzeit am 25. Oktober 2026 werden die Uhren um 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Nacht dauert dadurch tatsächlich eine Stunde länger. Wer während dieser Zeit Nachtdienst hat, kann deshalb eine zusätzliche Arbeitsstunde leisten. Wie diese erfasst und ausgeglichen wird, hängt vom jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag sowie von betrieblichen oder dienstlichen Vereinbarungen ab. Die zusätzliche Stunde kann beispielsweise vergütet oder dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Auch bei Nachtzuschlägen sind die geltenden Regelungen maßgeblich.
Arbeitgeber müssen bei der Dienstplanung außerdem die gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitszeiten und Ruhezeiten berücksichtigen. Bei der Umstellung auf die Sommerzeit im Frühjahr wird die Nacht dagegen um eine Stunde verkürzt. Auch dann richtet sich der Umgang mit der fehlenden Stunde nach den jeweiligen Regelungen.

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Zeitungsgruppe Ostfriesland: Bundeskartellamt genehmigt Übernahme durch NOZ/mh:n Mediengruppe
Zusammenschluss trotz möglicher Wettbewerbsprobleme in Ostfriesland freigegeben – im Rheiderland entfällt der bisherige Wettbewerb zwischen zwei regionalen Tageszeitungen
Leer/Osnabrück, Oktober 2026 – Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an der Zeitungsgruppe Ostfriesland (ZGO) mit Sitz in Leer durch die NOZ/mh Mediengruppe aus Osnabrück freigegeben. Die Entscheidung fiel am 21. Oktober 2026 im Vorprüfverfahren. Nach Einschätzung der Wettbewerbsbehörde könnte der Zusammenschluss in einzelnen Regionen Ostfrieslands zu erheblichen Wettbewerbsproblemen führen. Eine Untersagung ist nach den gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht möglich, weil die maßgebliche Umsatzschwelle nicht erreicht wird.
Diese Tageszeitungen gehören zur Zeitungsgruppe Ostfriesland
Die Zeitungsgruppe Ostfriesland gibt mehrere regionale Tageszeitungen heraus. Dazu gehören:
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die „Ostfriesen-Zeitung“
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die „Ostfriesischen Nachrichten“
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der „General-Anzeiger“
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die „Borkumer Zeitung“
Die NOZ/mh Mediengruppe verbreitet im Nordwesten Deutschlands unter anderem die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Im südlichen Ostfriesland gehört außerdem die „Rheiderland Zeitung“ zu ihrem Angebot.
Bis vor Kurzem gehörte auch der im nördlichen Ostfriesland erscheinende „Ostfriesische Kurier“ zur NOZ/mh Mediengruppe. Diese Zeitung wurde zum 1. September 2026 an die OM-Mediengruppe veräußert.

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Bundeskartellamt sieht erhebliche Wettbewerbsprobleme
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte zur Entscheidung:
„Wir haben den Zusammenschluss freigegeben, obwohl er in einzelnen Regionen Ostfrieslands zu erheblichen Wettbewerbsproblemen führen könnte. Im Rheiderland würde der bisherige Wettbewerb zwischen zwei regionalen Tageszeitungen sogar vollständig entfallen.“
Gleichzeitig verwies Mundt auf die gesetzlichen Grenzen der Fusionskontrolle. Erreichten die betroffenen Märkte eine bestimmte Umsatzschwelle nicht, könne das Bundeskartellamt einen Zusammenschluss grundsätzlich nicht untersagen. Das sei bei der geplanten Übernahme der Fall.
Warum die Übernahme trotz Bedenken genehmigt werden musste
Entscheidend ist die sogenannte Bagatellmarktschwelle im Fusionskontrollrecht. Bei Zusammenschlüssen im Zeitungsbereich untersucht das Bundeskartellamt sowohl den Wettbewerb um Leserinnen und Leser als auch den Wettbewerb um Anzeigenkunden.
Grundsätzlich kann die Behörde einen Zusammenschluss nicht untersagen, wenn die Umsätze auf den betroffenen Märkten im letzten Kalenderjahr insgesamt weniger als 20 Millionen Euro betrugen. Diese Regelung ergibt sich aus § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Für Zeitungen und Zeitschriften gelten allerdings besondere Berechnungsregeln: Ihre Umsätze werden bei der Ermittlung der Schwelle mit dem Faktor vier multipliziert. Dadurch kann eine Untersagung bei Zeitungsmärkten bereits ab einem tatsächlichen gemeinsamen Marktvolumen von fünf Millionen Euro möglich sein.
Auch diese Schwelle wird im vorliegenden Fall nach Angaben des Bundeskartellamtes nicht erreicht. Deshalb konnte die Behörde die Übernahme trotz der möglichen Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht untersagen.
Rheiderland: Wettbewerb zwischen zwei Tageszeitungen entfällt
Besonders deutlich sind die Auswirkungen im Rheiderland. Dort ist die „Ostfriesen-Zeitung“ bislang der einzige Wettbewerber der „Rheiderland Zeitung“.
Durch die Übernahme gehören künftig beide Zeitungen zur selben Unternehmensgruppe. Damit entfällt der bisherige Wettbewerb zwischen den beiden regionalen Tageszeitungen.
Die Entscheidung betrifft somit nicht nur die Eigentümerstruktur der Zeitungsverlage, sondern auch die Wettbewerbssituation auf einem regionalen Zeitungsmarkt.
Wettbewerb im nördlichen Ostfriesland ebenfalls Thema
Auch der Zeitungsmarkt im nördlichen Ostfriesland rund um die Stadt Norden und den früheren Landkreis Norden wurde im Verfahren betrachtet.
Dort steht der „Ostfriesische Kurier“ im Wettbewerb mit den ZGO-Titeln „Ostfriesen-Zeitung“ und „Ostfriesische Nachrichten“.
Ob dieses Wettbewerbsverhältnis durch den Verkauf des „Ostfriesischen Kuriers“ an die OM-Mediengruppe erhalten bleibt, ließ das Bundeskartellamt bei der Bewertung der geplanten Übernahme offen.
Der Grund: Selbst wenn die NOZ/mh Mediengruppe weiterhin Einfluss auf den „Ostfriesischen Kurier“ hätte, wäre eine Untersagung des Zusammenschlusses aufgrund der nicht erreichten gesetzlichen Mindest-Umsatzschwelle nicht möglich gewesen.
Entscheidung mit Folgen für den regionalen Zeitungsmarkt
Mit der Freigabe der Mehrheitsbeteiligung wird die Zeitungsgruppe Ostfriesland künftig Teil der NOZ/mh Mediengruppe. Das Bundeskartellamt hat dabei mögliche Wettbewerbsprobleme in einzelnen Regionen berücksichtigt, sah aufgrund der gesetzlichen Umsatzgrenzen jedoch keine Möglichkeit, den Zusammenschluss zu untersagen.
Besonders im Rheiderland verändert sich die Wettbewerbssituation: Die „Ostfriesen-Zeitung“ und die „Rheiderland Zeitung“, die bislang miteinander im Wettbewerb standen, gehören künftig derselben Unternehmensgruppe an.
Quelle: Bundeskartellamt — Oktober 2026.

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Westoverledingen sucht zwei neue Schiedspersonen ab April 2027 – Bewerbung bis 6. November möglich
Die Gemeinde Westoverledingen sucht zum 1. April 2027 zwei neue Schiedspersonen. Gesucht werden engagierte und integre Personen, die bei kleineren Rechtsstreitigkeiten und Nachbarschaftskonflikten vermitteln möchten. Interessierte können sich noch bis zum 6. November 2026 bewerben.
Schiedspersonen vermitteln bei Streitigkeiten
Schiedsfrauen und Schiedsmänner übernehmen eine wichtige Aufgabe bei der außergerichtlichen Konfliktlösung. Sie helfen dabei, Streitigkeiten in kleineren Rechtsangelegenheiten und Bagatellfällen beizulegen. Dadurch lassen sich häufig kostspielige und zeitaufwendige Gerichtsverfahren vermeiden.
Besonders oft geht es bei der Tätigkeit um Streitfragen im Nachbarschaftsrecht. Die Schiedspersonen treffen dabei keine eigenen Entscheidungen über den Streitfall. Stattdessen versuchen sie, zwischen den beteiligten Parteien zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Sie nehmen damit die Rolle neutraler Mittler ein.
Spezielle Vorkenntnisse sind für die Übernahme des Schiedsamtes nicht zwingend erforderlich. Für die Vorbereitung auf die Tätigkeit können Seminarangebote zu verschiedenen Themen wahrgenommen werden.
Ehrenamt mit einer Wahlzeit von fünf Jahren
Das Schiedsamt wird ehrenamtlich und für einen festgelegten Zeitraum ausgeübt. Der Rat der Gemeinde Westoverledingen wählt die Schiedspersonen für eine Wahlzeit von fünf Jahren. Anschließend bestätigt das Amtsgericht Leer die gewählte Schiedsperson.
Die Gemeinde ist in zwei Schiedsamtsbereiche unterteilt. Für jeden Bereich wird eine geeignete Person gesucht. Beide Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig.
Diese Ortschaften gehören zu den Schiedsamtsbereichen
Schiedsamtsbereich Nord:
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Breinermoor
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Driever
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Esklum
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Folmhusen
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Grotegaste
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Großwolde
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Ihren
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Ihrhove
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Steenfelde
Schiedsamtsbereich Süd:
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Flachsmeer
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Mitling-Mark
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Völlen
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Völlenerfehn
-
Völlenerkönigsfehn
Bewerben können sich geeignete und integre Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und im jeweiligen Schiedsamtsbereich wohnen.
Bewerbung bis zum 6. November 2026 möglich
Wer sich für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsperson interessiert, kann sich noch bis zum 6. November 2026 bei der Gemeinde Westoverledingen melden.
Weitere Auskünfte erteilt Florian Tautrich unter der Telefonnummer 04955/933–190 oder per E‑Mail an Florian.Tautrich@westoverledingen.de.
Die Gemeinde sucht damit zwei Personen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, Konfliktparteien zusammenzubringen und einen Beitrag zu einem guten Miteinander in Westoverledingen zu leisten.























