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Mehr Schutz bei Events: Stadt Leer investiert in moderne Fahrzeugsperren
Die Stadt Leer setzt auf zertifizierte Sicherheitstechnik: Im Bild sind die massiven Okta-Block TR-Poller der Firma Hörmann sowie eine der vier neu beschafften Überfahrrampen zu sehen – aufgenommen an der Kreuzung Mühlenstraße / Ledastraße. Die hochfesten Poller wurden strategisch an Ein- und Ausfahrten von Veranstaltungsbereichen platziert, um das unbefugte oder gewaltsame Befahren zu verhindern. Fotos: Ingo Tonsor @LeserECHO
Sichere Veranstaltungen in Leer: Stadt setzt auf zertifizierte Poller gegen Fahrzeugangriffe
Leer – Der Schutz von Besucherinnen und Besuchern bei öffentlichen Veranstaltungen hat für die Stadt Leer höchste Priorität. Vor dem Hintergrund vergangener Fahrzeugattacken bei Events – etwa in Magdeburg oder München – hat die Stadtverwaltung ihre Sicherheitskonzepte umfassend erweitert. Insbesondere der Einsatz von massiven, zertifizierten Pollern steht dabei im Mittelpunkt der Maßnahmen.
Bereits im Herbst 2024, vor dem traditionsreichen Gallimarkt, wurden auf politischen Beschluss hin erste acht Fahrzeugsperren in Form von sogenannten Okta-Block TR-Pollern der Firma Hörmann beschafft und strategisch an Ein- und Ausfahrten im Veranstaltungsbereich installiert. Ziel war es, die Gefahr von unbefugtem oder gewaltsamem Befahren zu minimieren und so die Besucher effektiv zu schützen.
Im Frühjahr 2025 hat die Stadt Leer nachgelegt und das System durch den Kauf von zehn weiteren Sperren sowie vier flexiblen Überfahrrampen erweitert. Mit nun insgesamt 18 massiven Stahlpollern ist es der Stadt möglich, auch parallel stattfindende Veranstaltungen an verschiedenen Orten im Stadtgebiet zuverlässig abzusichern.
„Unser Ziel ist es, dass möglichst keine Veranstaltung aus Sicherheitsgründen abgesagt werden muss“, erklärt Bürgermeister Claus-Peter Horst. Die zusätzlichen Absperrungen seien ein Beitrag zur Handlungsfähigkeit der Kommune und zur Erhaltung des öffentlichen Lebens – auch in unsicheren Zeiten.
Maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte für jedes Event
Die Verantwortung für die Sicherheitsplanung liegt beim Ordnungsamt der Stadt Leer. In enger Abstimmung mit der Polizeiinspektion Leer/Emden wird für jede einzelne Veranstaltung ein individuelles Sicherheitskonzept erstellt. Denn: Jede Veranstaltung bringt unterschiedliche Risiken mit sich – von Lage, Größe und Besucheranzahl bis hin zum jeweiligen Umfeld.
Dabei trägt die Stadt Leer nicht nur die organisatorische Verantwortung, sondern auch die rechtliche Haftung für die äußere Sicherheit. Eine 100-prozentige Sicherheit könne es zwar nie geben, betont die Verwaltung – wohl aber ein Maximum an Vorbereitung und Schutzmechanismen.

Technische Details: Schutz, der wirkt
Die eingesetzten Fahrzeugsperren sind keine simplen Absperrungen, sondern hochspezialisierte Sicherheitssysteme. Das Modell Okta-Block TR besteht aus hochfestem Stahl, ist 1,25 Meter hoch und wiegt rund 450 Kilogramm. Bei einem Fahrzeugaufprall kippt der Poller kontrolliert nach vorn und verkeilt sich unter dem Fahrzeug, wodurch dieses zum Stehen kommt – selbst bei einem Aufprall eines 7,5‑Tonners mit 50 km/h. Damit leisten die Sperren einen entscheidenden Beitrag zur Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum.
Flexible Nutzung – auch mit Blick auf den Aufwand
Die Poller kommen bereits regelmäßig zum Einsatz – etwa bei der Eröffnung der Pünten-Saison am 1. Mai oder an diesem Wochenende beim Bierfest auf dem Denkmalplatz. In einigen Fällen, etwa in der Fußgängerzone, bleiben sie auch zwischen Veranstaltungen stehen, wenn innerhalb kurzer Zeit weitere Termine folgen. Das spart zeit- und personalintensiven Auf- und Abbau.
Langfristig denkt die Stadt über noch effizientere Lösungen nach – speziell im Bereich der Innenstadt. Ziel bleibt es, sowohl eine größtmögliche Sicherheit als auch eine möglichst geringe Beeinträchtigung des Stadtbildes und der Bewegungsfreiheit zu gewährleisten.

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Sommerstart mit Style & Sound: Großes Festival am Autohaus Sats – und ein Cabrio-Wochenende zu gewinnen!

Leer – Am 17. Mai wird es heiß am Emspark: Das Autohaus Sats lädt zum großen „Summer Opening Festival“ – und bringt ein ganzes Bündel an guter Laune, Genuss, Musik und Motoren mit! Von 12 bis 22 Uhr erwartet die Besucherinnen und Besucher ein vielfältiges Programm für alle Altersklassen – mit Streetfood aus der Region, Live-Musik von Top-Acts, einem kreativen Markt, Aktionen für Kinder und einer entspannten Frühlingsatmosphäre im Freien. Der Eintritt ist frei.
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Das Team vom Autohaus Sats und die Wir-Leeraner-Redaktion wünschen viel Glück – und freuen sich auf viele Besucherinnen und Besucher beim Summer Opening Festival 2025!
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Energie-Zukunft in Westoverledingen: Großer Andrang bei der Sanierungsmesse!
Voller Erfolg bei der Premiere: Großer Andrang auf der Energie- und Gebäudesanierungsmesse in Westoverledingen
Westoverledingen – Dass das Interesse an modernen Sanierungslösungen und effizienter Energienutzung in der Region groß ist, hat sich am 7. Juni eindrucksvoll gezeigt: Die erste Energie- und Gebäudesanierungsmesse der Gemeinde Westoverledingen stieß auf eine bemerkenswerte Resonanz und erwies sich für alle Beteiligten als voller Erfolg.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Veranstaltung, um sich aus erster Hand über aktuelle Möglichkeiten der energetischen Modernisierung zu informieren. In einer entspannten Atmosphäre bot die Messe die ideale Plattform, um komplexe Fragen direkt mit Fachleuten zu erörtern und praxisnahe Lösungen für die eigenen vier Wände zu finden.
Fachkompetenz aus der Nachbarschaft
Insgesamt präsentierten 17 Unternehmen aus Westoverledingen ihr breites Leistungsspektrum. Das Themenspektrum war dabei so vielfältig wie die Herausforderungen der Energiewende: Von erneuerbaren Energien über innovative Heizungssysteme und Elektrotechnik bis hin zu spezialisierten Beratungsangeboten und fachgerechter Gebäudesanierung.
Die Aussteller überzeugten durch innovative Ansätze und konkrete Anwendungsbeispiele. Doch nicht nur für die Besucher war die Messe ein Gewinn: Auch unter den teilnehmenden Unternehmen fand ein reger Austausch statt, der das lokale Netzwerk nachhaltig stärkt.
Ein wichtiges Signal für die Zukunft
Bürgermeister Theo Douwes zeigte sich mit der Premierenveranstaltung mehr als zufrieden: „Wir freuen uns sehr über den großen Zuspruch und das rege Interesse. Die Messe hat deutlich unterstrichen, wie essenziell der Austausch und die Information rund um Energieeffizienz und Sanierungsmaßnahmen für unsere Einwohner sind. Dass so viele Menschen gekommen sind und aktiv das Beratungsgespräch suchten, ist ein klares Zeichen für den hohen Bedarf an solchen Informationsplattformen.“
Fortsetzung bereits im Gespräch
Aufgrund der durchweg positiven Rückmeldungen zieht die Gemeinde bereits in Betracht, die Messe in Zukunft zu etablieren. Eine Neuauflage soll erneut aktuelle Trends und drängende Fragen aufgreifen, um den Bürgern auch weiterhin konkrete Hilfestellungen bei ihren Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben zu bieten.
Für alle, die den Termin am 7. Juni verpasst haben oder sich weiterführend informieren möchten, bietet die Gemeinde Westoverledingen eine zentrale Anlaufstelle. Umfassende Informationen zu aktuellen Förderprogrammen und Beratungsangeboten rund um das Thema energieeffiziente Gebäudesanierung sind jederzeit online abrufbar unter:
www.westoverledingen.de/buergerservice/klimaschutz
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Geh- und Radweg an der Leda-Brücke am Dienstag voll gesperrt
Verkehrsbehinderungen: Geh- und Radweg an der Leda-Eisenbahnbrücke am 23. Juni gesperrt
Leer / Heerenborg – Aufgrund dringender Instandsetzungsarbeiten der Deutschen Bahn muss die Geh- und Radwegverbindung über die Leda-Eisenbahnbrücke im Bereich Heerenborg/Leer kurzzeitig gesperrt werden.
Wie die zuständigen Behörden mitteilen, sind an der Eisenbahnbrücke notwendige Baumaßnahmen erforderlich. Beschädigte Kabel, die unter dem Gehweggitter verlaufen, müssen zwingend neu verlegt werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
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Sperrung und Umleitung
Die Sperrung für den gesamten öffentlichen Verkehr, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, ist für den kommenden Dienstag, den 23. Juni 2026, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr angesetzt.
Um die Beeinträchtigungen für Radfahrer so gering wie möglich zu halten, wurde eine offizielle Umleitung ausgeschildert. Diese führt die Verkehrsteilnehmer über die folgende Route:
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Ostfriesland-Wanderweg / Folmhuser Bahnweg I
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Zu den Höfen I
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Lüdeweg
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Moorhusen
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Leerer Straße (B 70)
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich im genannten Zeitraum großräumig zu umfahren.
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Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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