Lokal
Niedersachsen schlägt „Ostfriesische Landschaft” und „Paramentik” als immaterielle Kulturerbe vor
Niedersachsen ist reich an Traditionen. Lokales Brauchtum, Rituale, Kulturtechniken, Ausdrucksformen, traditionelles Wissen und Können prägen und festigen die kulturelle Identität Niedersachsens. Zwei dieser lebendigen und landestypischen Traditionen schlägt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) nun für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes vor: die „Ostfriesische Landschaft” und die „Paramentik”.
„Mit der Ostfriesischen Landschaft und der Paramentik schlagen wir zwei Beispiele dafür vor, wie Wissen von Generation zu Generation überliefert wird und identitätsstiftende Traditionen auch in der heutigen Zeit gelebt werden”, so Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler. „Beide Anträge stehen zugleich stellvertretend für alle niedersächsischen Gemeinschaften und Gruppen, die auch in den Monaten der Corona-Pandemie die kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen lebendig gehalten haben.”
Die Ostfriesische Landschaft steht für den konkreten Ausdruck eines Lebensgefühls in der Region Ostfriesland, der seinen Hintergrund in der noch heute gepflegten und gelebten kulturellen Tradition der Friesischen Freiheit hat. Zugleich ist die Ostfriesische Landschaft eine moderne Institution, die staatliche Aufgaben wahrnimmt und in der legitimen Rechtsnachfolge der historischen Landstände in der Tradition der Friesischen Freiheit steht. Die Ostfriesische Landschaft ist eine öffentliche Wissenschafts- und Kultureinrichtung in spätmittelalterlicher Tradition.
Die Paramentik ist eine gelebte Tradition der Textilkunst und Fertigung von Liturgischen Gewändern für Kirchenräume in den Farben des Kirchenjahres. In der Paramentik finden viele traditionelle Handwerkstechniken wie Weberei, Bildwirkerei, Sticken, Filzen oder Klöppeln Anwendung. Eine solche Paramentenwerkstatt ist im Kloster St. Marienberg in Helmstedt zu finden. Dieses niedersächsische Kompetenzzentrum setzt die Tradition auf moderne Weise fort und macht die Kultur auch für Nicht-Fachleute erlebbar.
Hintergrund
Seit 2013 können sich alle zwei Jahre niedersächsische Gemeinschaften und Gruppen, die gelebte Traditionen vertreten und weitergeben, beim MWK bewerben, um vom Land Niedersachsen für die Aufnahme in das nationale Verzeichnis immaterieller Kulturgüter vorgeschlagen zu werden. Im vergangenen Jahr war dies zum fünften Mal möglich. Die 2021 eingegangenen Anträge wurden durch eine sechsköpfige Jury aus externen Expertinnen und Experten auf Landesebene geprüft, intensiv diskutiert und ausgewertet. Die beiden ausgewählten Traditionen wurden nun an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet.
Im Laufe des Jahres werden die von den Bundesländern eingereichten Anträge von einem unabhängigen Expertengremium bei der deutschen UNESCO-Kommission analysiert. Die Anträge, die den internationalen Richtlinien entsprechen, bilden das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Es ist die Grundlage für Anmeldungen zur internationalen Liste des immateriellen Erbes der UNESCO. Auf der nationalen Liste des immateriellen Kulturerbes befinden sich aktuell sieben gelebte Traditionen und Ausdrucksformen aus Niedersachsen. Der Blaudruck steht zudem auch auf der internationalen Liste.
SPD-Abgeordnete sicher: Ostfriesische Landschaft wird ein „immaterielles Kulturerbe“
Ostfriesland – Die SPD-Landtagsabgeordneten Hanne Modder (Bunde), Matthias Arends (Emden), Sascha Laaken (Ostrhauderfehn) und Wiard Siebels (Aurich) sind zuversichtlich, dass die Ostfriesische Landschaft von der Unesco als „immaterielles Kulturerbe“ anerkannt wird. So reagierten sie auf die Entscheidung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK), die Ostfriesische Landschaft als „immaterielles Kulturwerbe“ bei der Unesco vorzuschlagen.
„Die Ostfriesische Landschaft ist die Nachfolgerin der ostfriesischen Landstände, die als Verfechter der Friesischen Freiheit ein Alleinstellungsmerkmal in der deutschen Geschichte haben und eine bemerkenswerte demokratische Tradition begründet haben“, so die SPD-Abgeordneten. Noch heute gebe die Ostfriesische Landschaft diese Tradition und dieses Lebensgefühl weiter – als weltoffene und moderne Wissenschafts- und Kultureinrichtung, die heute noch in dieser Form einmalig ist. „Wir begrüßen daher die Entscheidung des Ministeriums und sehen gute Chancen, dass die Unesco den Vorschlag aufgreift“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Der Vorschlag wurde jetzt an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet und wird einem unabhängigen Expertengremium der deutschen Unesco-Kommission geprüft. „In jedem Fall ist schon der Vorschlag ein Lob für die engagierte Arbeit der Ostfriesischen Landschaft und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vergangenen Jahren“, meinen die SPD-Abgeordneten.
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Lokal
Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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Lokal
Zweitägige Vollsperrung der Ledabrücke an der B 70
B 70 bei Leer: Ledabrücke wegen Prüfung und Fahrbahnsanierung gesperrt
LEER – Autofahrer auf der Bundesstraße 70 müssen sich Ende März auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Die Ledabrücke nahe Leer wird am 24. und 25. März für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt. Grund dafür ist eine turnusmäßige Überprüfung des Bauwerkszustandes sowie notwendige Asphaltierungsarbeiten.
Die Sperrung beginnt am Dienstag, den 24. März, um 9:00 Uhr und wird voraussichtlich am Mittwoch, den 25. März, gegen 17:00 Uhr wieder aufgehoben. Während dieser Zeit wird neben der Brückenprüfung auch die Asphaltdeckschicht zwischen der Brücke und der Einmündung zum Südring erneuert. Die Ein- und Ausfahrt in den Südring bleibt für Verkehrsteilnehmer jedoch jederzeit passierbar.
Ausnahmen für Radfahrer und Rettungskräfte
Gute Nachrichten gibt es für den nicht-motorisierten Verkehr: Radfahrer und Fußgänger sind von der Vollsperrung nicht betroffen und können das Bauwerk einseitig überqueren. Auch die Durchfahrt für den Rettungsdienst ist im Einsatzfall jederzeit gewährleistet.
Weiträumige Umleitungen eingerichtet
Um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten, sind offizielle Umleitungsstrecken ausgeschildert:
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Richtung Leer (U 1): Verkehrsteilnehmer aus Papenburg werden über die B 438 (Rhauderfehn), die B 72, die A 28 und schließlich die B 436 nach Leer geleitet.
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Richtung Papenburg (U 2): In Gegenrichtung erfolgt die Führung analog über die B 436, die A 28, die B 72 und die B 438.
Hintergrund: Warum Bauwerksprüfungen so wichtig sind
Die Überprüfung erfolgt nach der strengen Norm DIN 1076. Dabei untersucht ein speziell geschulter Ingenieur das Bauwerk systematisch auf Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. Angesichts des steigenden Verkehrsaufkommens auf den Bundesfernstraßen und des zunehmenden Alters vieler Brücken ist dieses Qualitätsmanagement ein unverzichtbarer Baustein der Sicherheitsphilosophie, um Schäden frühzeitig zu erkennen und die Nutzbarkeit der Infrastruktur langfristig zu erhalten.
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Lokal
Startschuss für den Frühjahrsputz 2026 in der Stadt Leer
Wilder Müll am Ostfriesland Wanderweg: An d. Seeschleuse und nahe der Eisenbahnbrücke gefährden Plastikreste und rostiger Unrat die Natur. Ein konkreter Anlass für den „Frühjahrsputz 2026“ der Stadtwerke Leer – Greifer und Säcke für Freiwillige werden kostenlos vom Baubetriebshof gestellt.
Gemeinsam für eine saubere Stadt: Startschuss zum „Frühjahrsputz 2026“ in Leer
LEER – Passend zum meteorologischen Frühlingsbeginn rufen die Stadt Leer und die Stadtwerke Leer auch in diesem Jahr wieder zur großen Reinigungsaktion auf. Unter dem Motto „Frühjahrsputz 2026“ sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, die heimische Landschaft von achtlos entsorgtem Unrat zu befreien.
Seit vielen Jahren ist die gemeinsame Aktion ein fester Bestandteil im Terminkalender der Stadt. Das Ziel ist klar definiert: Sogenannter „wilder Müll“, der leider viel zu oft vorsätzlich in der freien Natur entsorgt wird, soll gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Dies schont nicht nur die Optik unserer schönen Region, sondern beseitigt auch handfeste Gefahren für die Umwelt und die heimische Tierwelt.
Unterstützung durch die Stadtwerke
Damit die Sammelaktion ein voller Erfolg wird, greifen die Stadtwerke Leer den freiwilligen Helfern tatkräftig unter die Arme. Egal ob Einzelpersonen, Familien, Vereine oder Gruppen – der Baubetriebshof stellt die notwendige Ausrüstung zur Verfügung:
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Material: Greifer und Müllsäcke können direkt über die Stadtwerke bezogen werden.
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Logistik: Der gesammelte Unrat kann entweder beim Baubetriebshof abgegeben werden oder wird nach vorheriger Absprache an einem vereinbarten Ort von den Stadtwerken abgeholt.
Kontakt und Anmeldung
Um die Verteilung der Materialien und die Abholung des Mülls zu koordinieren, wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten. Interessierte können sich direkt an die zuständigen Ansprechpartner wenden:
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Jan Tülp und Jens Denekas: Telefonisch erreichbar unter 0491/92770–413 oder ‑415.
Fotogruß von der Sammelaktion
Um das Engagement der Leeraner sichtbar zu machen, freuen sich die Stadt und die Stadtwerke über Bildmaterial von den Aktionen. Wer seine Funde oder die fleißigen Teams präsentieren möchte, kann Fotos per E‑Mail an presse@leer.de senden. Eine Auswahl der Bilder soll anschließend auf den offiziellen Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden.
Machen wir unsere Stadt gemeinsam bereit für den Frühling! 🌸🧹
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