Lokal
Niedersachsen schlägt „Ostfriesische Landschaft” und „Paramentik” als immaterielle Kulturerbe vor
Niedersachsen ist reich an Traditionen. Lokales Brauchtum, Rituale, Kulturtechniken, Ausdrucksformen, traditionelles Wissen und Können prägen und festigen die kulturelle Identität Niedersachsens. Zwei dieser lebendigen und landestypischen Traditionen schlägt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) nun für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes vor: die „Ostfriesische Landschaft” und die „Paramentik”.
„Mit der Ostfriesischen Landschaft und der Paramentik schlagen wir zwei Beispiele dafür vor, wie Wissen von Generation zu Generation überliefert wird und identitätsstiftende Traditionen auch in der heutigen Zeit gelebt werden”, so Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler. „Beide Anträge stehen zugleich stellvertretend für alle niedersächsischen Gemeinschaften und Gruppen, die auch in den Monaten der Corona-Pandemie die kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen lebendig gehalten haben.”
Die Ostfriesische Landschaft steht für den konkreten Ausdruck eines Lebensgefühls in der Region Ostfriesland, der seinen Hintergrund in der noch heute gepflegten und gelebten kulturellen Tradition der Friesischen Freiheit hat. Zugleich ist die Ostfriesische Landschaft eine moderne Institution, die staatliche Aufgaben wahrnimmt und in der legitimen Rechtsnachfolge der historischen Landstände in der Tradition der Friesischen Freiheit steht. Die Ostfriesische Landschaft ist eine öffentliche Wissenschafts- und Kultureinrichtung in spätmittelalterlicher Tradition.
Die Paramentik ist eine gelebte Tradition der Textilkunst und Fertigung von Liturgischen Gewändern für Kirchenräume in den Farben des Kirchenjahres. In der Paramentik finden viele traditionelle Handwerkstechniken wie Weberei, Bildwirkerei, Sticken, Filzen oder Klöppeln Anwendung. Eine solche Paramentenwerkstatt ist im Kloster St. Marienberg in Helmstedt zu finden. Dieses niedersächsische Kompetenzzentrum setzt die Tradition auf moderne Weise fort und macht die Kultur auch für Nicht-Fachleute erlebbar.
Hintergrund
Seit 2013 können sich alle zwei Jahre niedersächsische Gemeinschaften und Gruppen, die gelebte Traditionen vertreten und weitergeben, beim MWK bewerben, um vom Land Niedersachsen für die Aufnahme in das nationale Verzeichnis immaterieller Kulturgüter vorgeschlagen zu werden. Im vergangenen Jahr war dies zum fünften Mal möglich. Die 2021 eingegangenen Anträge wurden durch eine sechsköpfige Jury aus externen Expertinnen und Experten auf Landesebene geprüft, intensiv diskutiert und ausgewertet. Die beiden ausgewählten Traditionen wurden nun an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet.
Im Laufe des Jahres werden die von den Bundesländern eingereichten Anträge von einem unabhängigen Expertengremium bei der deutschen UNESCO-Kommission analysiert. Die Anträge, die den internationalen Richtlinien entsprechen, bilden das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Es ist die Grundlage für Anmeldungen zur internationalen Liste des immateriellen Erbes der UNESCO. Auf der nationalen Liste des immateriellen Kulturerbes befinden sich aktuell sieben gelebte Traditionen und Ausdrucksformen aus Niedersachsen. Der Blaudruck steht zudem auch auf der internationalen Liste.
SPD-Abgeordnete sicher: Ostfriesische Landschaft wird ein „immaterielles Kulturerbe“
Ostfriesland – Die SPD-Landtagsabgeordneten Hanne Modder (Bunde), Matthias Arends (Emden), Sascha Laaken (Ostrhauderfehn) und Wiard Siebels (Aurich) sind zuversichtlich, dass die Ostfriesische Landschaft von der Unesco als „immaterielles Kulturerbe“ anerkannt wird. So reagierten sie auf die Entscheidung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK), die Ostfriesische Landschaft als „immaterielles Kulturwerbe“ bei der Unesco vorzuschlagen.
„Die Ostfriesische Landschaft ist die Nachfolgerin der ostfriesischen Landstände, die als Verfechter der Friesischen Freiheit ein Alleinstellungsmerkmal in der deutschen Geschichte haben und eine bemerkenswerte demokratische Tradition begründet haben“, so die SPD-Abgeordneten. Noch heute gebe die Ostfriesische Landschaft diese Tradition und dieses Lebensgefühl weiter – als weltoffene und moderne Wissenschafts- und Kultureinrichtung, die heute noch in dieser Form einmalig ist. „Wir begrüßen daher die Entscheidung des Ministeriums und sehen gute Chancen, dass die Unesco den Vorschlag aufgreift“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Der Vorschlag wurde jetzt an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet und wird einem unabhängigen Expertengremium der deutschen Unesco-Kommission geprüft. „In jedem Fall ist schon der Vorschlag ein Lob für die engagierte Arbeit der Ostfriesischen Landschaft und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vergangenen Jahren“, meinen die SPD-Abgeordneten.
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Lokal
Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
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Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
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Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
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Handels- und Gewerbevereine
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Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
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Lokal
Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html

Lokal
Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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