Lokal
Niedersachsen schlägt „Ostfriesische Landschaft” und „Paramentik” als immaterielle Kulturerbe vor
Niedersachsen ist reich an Traditionen. Lokales Brauchtum, Rituale, Kulturtechniken, Ausdrucksformen, traditionelles Wissen und Können prägen und festigen die kulturelle Identität Niedersachsens. Zwei dieser lebendigen und landestypischen Traditionen schlägt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) nun für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes vor: die „Ostfriesische Landschaft” und die „Paramentik”.
„Mit der Ostfriesischen Landschaft und der Paramentik schlagen wir zwei Beispiele dafür vor, wie Wissen von Generation zu Generation überliefert wird und identitätsstiftende Traditionen auch in der heutigen Zeit gelebt werden”, so Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler. „Beide Anträge stehen zugleich stellvertretend für alle niedersächsischen Gemeinschaften und Gruppen, die auch in den Monaten der Corona-Pandemie die kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen lebendig gehalten haben.”
Die Ostfriesische Landschaft steht für den konkreten Ausdruck eines Lebensgefühls in der Region Ostfriesland, der seinen Hintergrund in der noch heute gepflegten und gelebten kulturellen Tradition der Friesischen Freiheit hat. Zugleich ist die Ostfriesische Landschaft eine moderne Institution, die staatliche Aufgaben wahrnimmt und in der legitimen Rechtsnachfolge der historischen Landstände in der Tradition der Friesischen Freiheit steht. Die Ostfriesische Landschaft ist eine öffentliche Wissenschafts- und Kultureinrichtung in spätmittelalterlicher Tradition.
Die Paramentik ist eine gelebte Tradition der Textilkunst und Fertigung von Liturgischen Gewändern für Kirchenräume in den Farben des Kirchenjahres. In der Paramentik finden viele traditionelle Handwerkstechniken wie Weberei, Bildwirkerei, Sticken, Filzen oder Klöppeln Anwendung. Eine solche Paramentenwerkstatt ist im Kloster St. Marienberg in Helmstedt zu finden. Dieses niedersächsische Kompetenzzentrum setzt die Tradition auf moderne Weise fort und macht die Kultur auch für Nicht-Fachleute erlebbar.
Hintergrund
Seit 2013 können sich alle zwei Jahre niedersächsische Gemeinschaften und Gruppen, die gelebte Traditionen vertreten und weitergeben, beim MWK bewerben, um vom Land Niedersachsen für die Aufnahme in das nationale Verzeichnis immaterieller Kulturgüter vorgeschlagen zu werden. Im vergangenen Jahr war dies zum fünften Mal möglich. Die 2021 eingegangenen Anträge wurden durch eine sechsköpfige Jury aus externen Expertinnen und Experten auf Landesebene geprüft, intensiv diskutiert und ausgewertet. Die beiden ausgewählten Traditionen wurden nun an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet.
Im Laufe des Jahres werden die von den Bundesländern eingereichten Anträge von einem unabhängigen Expertengremium bei der deutschen UNESCO-Kommission analysiert. Die Anträge, die den internationalen Richtlinien entsprechen, bilden das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Es ist die Grundlage für Anmeldungen zur internationalen Liste des immateriellen Erbes der UNESCO. Auf der nationalen Liste des immateriellen Kulturerbes befinden sich aktuell sieben gelebte Traditionen und Ausdrucksformen aus Niedersachsen. Der Blaudruck steht zudem auch auf der internationalen Liste.
SPD-Abgeordnete sicher: Ostfriesische Landschaft wird ein „immaterielles Kulturerbe“
Ostfriesland – Die SPD-Landtagsabgeordneten Hanne Modder (Bunde), Matthias Arends (Emden), Sascha Laaken (Ostrhauderfehn) und Wiard Siebels (Aurich) sind zuversichtlich, dass die Ostfriesische Landschaft von der Unesco als „immaterielles Kulturerbe“ anerkannt wird. So reagierten sie auf die Entscheidung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK), die Ostfriesische Landschaft als „immaterielles Kulturwerbe“ bei der Unesco vorzuschlagen.
„Die Ostfriesische Landschaft ist die Nachfolgerin der ostfriesischen Landstände, die als Verfechter der Friesischen Freiheit ein Alleinstellungsmerkmal in der deutschen Geschichte haben und eine bemerkenswerte demokratische Tradition begründet haben“, so die SPD-Abgeordneten. Noch heute gebe die Ostfriesische Landschaft diese Tradition und dieses Lebensgefühl weiter – als weltoffene und moderne Wissenschafts- und Kultureinrichtung, die heute noch in dieser Form einmalig ist. „Wir begrüßen daher die Entscheidung des Ministeriums und sehen gute Chancen, dass die Unesco den Vorschlag aufgreift“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Der Vorschlag wurde jetzt an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet und wird einem unabhängigen Expertengremium der deutschen Unesco-Kommission geprüft. „In jedem Fall ist schon der Vorschlag ein Lob für die engagierte Arbeit der Ostfriesischen Landschaft und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vergangenen Jahren“, meinen die SPD-Abgeordneten.
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Lokal
OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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Lokal
Sicherheitskonzept für Maritime Konferenz in Emden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Umfassendes Sicherheitskonzept für maritimes Spitzentreffen in Emden
Mit der 14. Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) steht Emden am 29. und 30. April 2026 vor einer logistischen und sicherheitstechnischen Großaufgabe. Wenn rund 800 Entscheider aus Wirtschaft und Politik – darunter Bundeskanzler Friedrich Merz als Schirmherr sowie mehrere Bundes- und Landesminister – in der Seehafenstadt zusammenkommen, genießt der Schutz der Veranstaltung höchste Priorität.
Polizei setzt auf Präsenz und Kooperation
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat zur Absicherung dieses bedeutenden Gipfeltreffens ein umfassendes Einsatzkonzept erstellt. Ziel der verstärkten Kräfte ist es, einen störungsfreien Ablauf für das hochkarätige Teilnehmerfeld zu garantieren und gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hierfür stehen die Einsatzkräfte in kontinuierlichem Austausch mit den Veranstaltern sowie weiteren Sicherheitsbehörden.
Fokus: Öffentlicher Raum und Verkehrslage
Um die Veranstaltungsorte herum werden strikte Sicherheitsbereiche eingerichtet, was temporäre Einschränkungen im öffentlichen Raum erforderlich macht:
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Sperrungen im Stadtgebiet: Im direkten Umfeld der Nordseehalle sowie entlang des Früchteburger Weges werden Durchfahrtssperren errichtet. Insbesondere der Parkplatz vor der Halle ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
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Wegeregelungen: Während der Gehweg am Früchteburger Weg (Höhe Sportplatz des Johannes-Althusius-Gymnasiums) für Passanten offen bleibt, ist für den Fußweg hinter der Nordseehalle entlang des Hinter Tiefs eine zeitweilige Sperrung vorgesehen.
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Empfehlung: Aufgrund der Kontrollen und Sperrmaßnahmen wird empfohlen, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren. Die Erreichbarkeit privater Grundstücke und der angrenzenden Schulen bleibt für Berechtigte gewährleistet.
Strenge Luftraumüberwachung und Drohnenverbot
Ein zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts betrifft den Luftraum. Für die Dauer der Konferenz wurde ein offizielles Flugbeschränkungsgebiet über dem Veranstaltungsareal eingerichtet. Der Einsatz von unbemannten Flugsystemen (Drohnen) oder Flugmodellen ist hier strikt untersagt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Überwachung des Luftraums konsequent erfolgt und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden können.
Begleitung von Versammlungen
Die Polizei stellt zudem die Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Versammlungsrechte sicher. Mögliche Kundgebungen im öffentlichen Raum werden lageangepasst begleitet, wobei ein besonderes Augenmerk darauf liegt, die Sicherheit der Konferenzteilnehmer mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen.
Die Sicherheitslage wird während der gesamten zwei Tage fortlaufend überprüft und die Maßnahmen bei Bedarf unmittelbar angepasst. Die Polizei ist bestrebt, die Auswirkungen auf den Alltag der Emder Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und bittet um Verständnis für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
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Lokal
Wartungsarbeiten am Emssperrwerk in Gandersum gestartet
Koloss am Haken: Per Schwimmkran wurden die neuen Hydraulikzylinder eingehoben (Bild: Lippe/NLWKN).
Millimeterarbeit in der Mitte des Flusses: Arbeiten am Emssperrwerk angelaufen
Nach der Sturmflutsaison werden am Emssperrwerk in Gandersum per Schwimmkran Teile der Hydraulik erneuert. Der dauerhafte Kontakt mit dem Salzwasser der Ems hat an der Technik Spuren hinterlassen.
Sechs massive Pfeiler bilden das Rückgrat des Emssperrwerks bei Gandersum, das die Region bereits 20 Mal zuverlässig vor Sturmfluten geschützt hat. Doch die exponierte Lage mitten im Fluss fordert das Material heraus. Zu Beginn dieser Woche kam deshalb schwimmendes Spezialgerät zum Einsatz, um mehrere elf Meter lange Hydraulikzylinder auszutauschen. Ursache für diesen aufwändigen Einsatz sind Korrosionsschäden an den verbauten Kolbenstangen.
Rost als Gefahr für die Dichtungen
Der ständige Kontakt mit salzigem Wasser und wechselnden Umwelteinflüssen führte über die Jahre zu Rostbildung an den gigantischen Stangen, die für das Öffnen und Schließen der Hubtore verantwortlich sind. Abplatzende Beschichtungen bilden scharfkantige Ränder, die die empfindlichen Dichtungen beschädigen könnten. „Nach dreiundzwanzig Jahren Einsatz unter den hier herrschenden fordernden Bedingungen haben die Zylinder das Ende ihrer Einsatzzeit erreicht“, so ein Sprecher des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Aurich.
Präzisionseinsatz mit dem Schwimmkran
Da die Bauteile jeweils über 30 Tonnen wiegen und sich mitten in der Ems befinden, ist der Einsatz eines Schwimmkrans unumgänglich. Diese Arbeiten sind eine echte Millimeterarbeit, die nur außerhalb der Sturmflutsaison und bei ruhiger Witterung stattfinden kann. Bei starkem Wind oder Wellengang wäre das Risiko zu groß, das wichtige Küstenschutzbauwerk durch unbeabsichtigte Berührungen zu beschädigen.
Der NLWKN verfolgt dabei eine Strategie aus Austausch und Instandsetzung:
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Aktueller Schritt: Drei Zylinder wurden durch neu angefertigte Teile ersetzt.
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Instandsetzung: Die ausgebauten Altzylinder werden in den kommenden Monaten generalüberholt.
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Fortsetzung im August: Im Spätsommer werden die runderneuerten Zylinder wieder eingebaut, um die restlichen schadhaften Komponenten zu ersetzen.
Gute Nachrichten gibt es für den Schiffsverkehr: Die Arbeiten haben keine Auswirkungen auf die Schifffahrt. Die Drehsegmentverschlüsse der Hauptöffnungen funktionieren nach einem anderen Prinzip als die Hubtore der Nebenöffnungen und sind von der Maßnahme nicht betroffen.
Schutzfunktion und Wirtschaftsfaktor
Das Emssperrwerk ist für den Küstenschutz an der Ems sowie im Leda-Jümme-Gebiet essenziell. Es kehrt Sturmfluten ab einer Höhe von 3,70 Metern über Normalnull ab und bietet damit einen deutlich höheren Sicherheitsstandard als eine Deicherhöhung auf einer Länge von 110 Kilometern. Neben dem Schutz vor Naturgewalten sichert das Sperrwerk durch seine Staufunktion die Flexibilität bei Schiffsüberführungen (bisher 54 Durchführungen) und stärkt damit die Wirtschaftskraft zwischen Papenburg und Emden.
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