Lokal
Niedersachsen schlägt „Ostfriesische Landschaft” und „Paramentik” als immaterielle Kulturerbe vor
Niedersachsen ist reich an Traditionen. Lokales Brauchtum, Rituale, Kulturtechniken, Ausdrucksformen, traditionelles Wissen und Können prägen und festigen die kulturelle Identität Niedersachsens. Zwei dieser lebendigen und landestypischen Traditionen schlägt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) nun für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes vor: die „Ostfriesische Landschaft” und die „Paramentik”.
„Mit der Ostfriesischen Landschaft und der Paramentik schlagen wir zwei Beispiele dafür vor, wie Wissen von Generation zu Generation überliefert wird und identitätsstiftende Traditionen auch in der heutigen Zeit gelebt werden”, so Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler. „Beide Anträge stehen zugleich stellvertretend für alle niedersächsischen Gemeinschaften und Gruppen, die auch in den Monaten der Corona-Pandemie die kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen lebendig gehalten haben.”
Die Ostfriesische Landschaft steht für den konkreten Ausdruck eines Lebensgefühls in der Region Ostfriesland, der seinen Hintergrund in der noch heute gepflegten und gelebten kulturellen Tradition der Friesischen Freiheit hat. Zugleich ist die Ostfriesische Landschaft eine moderne Institution, die staatliche Aufgaben wahrnimmt und in der legitimen Rechtsnachfolge der historischen Landstände in der Tradition der Friesischen Freiheit steht. Die Ostfriesische Landschaft ist eine öffentliche Wissenschafts- und Kultureinrichtung in spätmittelalterlicher Tradition.
Die Paramentik ist eine gelebte Tradition der Textilkunst und Fertigung von Liturgischen Gewändern für Kirchenräume in den Farben des Kirchenjahres. In der Paramentik finden viele traditionelle Handwerkstechniken wie Weberei, Bildwirkerei, Sticken, Filzen oder Klöppeln Anwendung. Eine solche Paramentenwerkstatt ist im Kloster St. Marienberg in Helmstedt zu finden. Dieses niedersächsische Kompetenzzentrum setzt die Tradition auf moderne Weise fort und macht die Kultur auch für Nicht-Fachleute erlebbar.
Hintergrund
Seit 2013 können sich alle zwei Jahre niedersächsische Gemeinschaften und Gruppen, die gelebte Traditionen vertreten und weitergeben, beim MWK bewerben, um vom Land Niedersachsen für die Aufnahme in das nationale Verzeichnis immaterieller Kulturgüter vorgeschlagen zu werden. Im vergangenen Jahr war dies zum fünften Mal möglich. Die 2021 eingegangenen Anträge wurden durch eine sechsköpfige Jury aus externen Expertinnen und Experten auf Landesebene geprüft, intensiv diskutiert und ausgewertet. Die beiden ausgewählten Traditionen wurden nun an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet.
Im Laufe des Jahres werden die von den Bundesländern eingereichten Anträge von einem unabhängigen Expertengremium bei der deutschen UNESCO-Kommission analysiert. Die Anträge, die den internationalen Richtlinien entsprechen, bilden das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Es ist die Grundlage für Anmeldungen zur internationalen Liste des immateriellen Erbes der UNESCO. Auf der nationalen Liste des immateriellen Kulturerbes befinden sich aktuell sieben gelebte Traditionen und Ausdrucksformen aus Niedersachsen. Der Blaudruck steht zudem auch auf der internationalen Liste.
SPD-Abgeordnete sicher: Ostfriesische Landschaft wird ein „immaterielles Kulturerbe“
Ostfriesland – Die SPD-Landtagsabgeordneten Hanne Modder (Bunde), Matthias Arends (Emden), Sascha Laaken (Ostrhauderfehn) und Wiard Siebels (Aurich) sind zuversichtlich, dass die Ostfriesische Landschaft von der Unesco als „immaterielles Kulturerbe“ anerkannt wird. So reagierten sie auf die Entscheidung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK), die Ostfriesische Landschaft als „immaterielles Kulturwerbe“ bei der Unesco vorzuschlagen.
„Die Ostfriesische Landschaft ist die Nachfolgerin der ostfriesischen Landstände, die als Verfechter der Friesischen Freiheit ein Alleinstellungsmerkmal in der deutschen Geschichte haben und eine bemerkenswerte demokratische Tradition begründet haben“, so die SPD-Abgeordneten. Noch heute gebe die Ostfriesische Landschaft diese Tradition und dieses Lebensgefühl weiter – als weltoffene und moderne Wissenschafts- und Kultureinrichtung, die heute noch in dieser Form einmalig ist. „Wir begrüßen daher die Entscheidung des Ministeriums und sehen gute Chancen, dass die Unesco den Vorschlag aufgreift“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Der Vorschlag wurde jetzt an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet und wird einem unabhängigen Expertengremium der deutschen Unesco-Kommission geprüft. „In jedem Fall ist schon der Vorschlag ein Lob für die engagierte Arbeit der Ostfriesischen Landschaft und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vergangenen Jahren“, meinen die SPD-Abgeordneten.
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Lokal
Geh- und Radweg an der Leda-Brücke am Dienstag voll gesperrt
Verkehrsbehinderungen: Geh- und Radweg an der Leda-Eisenbahnbrücke am 23. Juni gesperrt
Leer / Heerenborg – Aufgrund dringender Instandsetzungsarbeiten der Deutschen Bahn muss die Geh- und Radwegverbindung über die Leda-Eisenbahnbrücke im Bereich Heerenborg/Leer kurzzeitig gesperrt werden.
Wie die zuständigen Behörden mitteilen, sind an der Eisenbahnbrücke notwendige Baumaßnahmen erforderlich. Beschädigte Kabel, die unter dem Gehweggitter verlaufen, müssen zwingend neu verlegt werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
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Sperrung und Umleitung
Die Sperrung für den gesamten öffentlichen Verkehr, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, ist für den kommenden Dienstag, den 23. Juni 2026, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr angesetzt.
Um die Beeinträchtigungen für Radfahrer so gering wie möglich zu halten, wurde eine offizielle Umleitung ausgeschildert. Diese führt die Verkehrsteilnehmer über die folgende Route:
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Ostfriesland-Wanderweg / Folmhuser Bahnweg I
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Zu den Höfen I
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Lüdeweg
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Moorhusen
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Leerer Straße (B 70)
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich im genannten Zeitraum großräumig zu umfahren.
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Lokal
Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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Lokal
Kampf gegen die Bürokratie: CDU fordert mehr Spielraum für Ostfrieslands Kommunen
CDU-Landtagsfraktion fordert Entlastung für Ostfrieslands Rathäuser: Mehr Handlungsfreiheit statt Bürokratie
Landkreis Leer / Hannover. Die kommunalen Verwaltungen in Ostfriesland leisten täglich Enormes, stehen jedoch zunehmend unter Druck. Um Städte, Gemeinden und Landkreise spürbar zu entlasten, bringt die CDU-Landtagsfraktion in der kommenden Woche ein „Kommunales Bürokratierückbaugesetz“ in den Niedersächsischen Landtag ein. Ziel ist es, die kommunale Ebene von unnötigen Vorgaben, Berichtspflichten und Doppelstrukturen zu befreien, um Ressourcen für die eigentlichen Kernaufgaben zu binden.
Fachkräftemangel und wachsende Anforderungen begrenzen Spielräume
Ulf Thiele, CDU-Landtagsabgeordneter sowie stellvertretender Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, unterstreicht die Notwendigkeit dieses Vorstoßes: „Unsere Kommunen in Ostfriesland leisten jeden Tag Enormes. Gerade kleinere Rathäuser, Gemeinden und Samtgemeinden stehen aber zunehmend unter Druck: Fachkräftemangel, immer neue Dokumentationspflichten und wachsende Anforderungen aus Hannover binden Kapazitäten, die vor Ort dringend gebraucht werden.“
Konkrete Entlastungen geplant
Der Gesetzentwurf sieht gezielte Änderungen vor, um die Arbeitsfähigkeit vor Ort zu stärken. Dazu gehören:
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Streichung und Vereinfachung: Diverse landesrechtliche Pflichten, die Kommunen organisatorisch und personell belasten, sollen entfallen.
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Abbau von Doppelstrukturen: Berichtspflichten und Anzeigeverfahren sollen reduziert sowie doppelte Datenerfassungen vermieden werden.
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Kompetenzfokus: Kommunale Zuständigkeiten sollen dort gestrafft werden, wo sie keinen erkennbaren Mehrwert schaffen.
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Verlängerung von Fristen: Die aktuell geltenden Erleichterungen bei der Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse sollen bis einschließlich 2028 verlängert werden – ein Punkt, der insbesondere für kleinere Kommunen und Mitgliedsgemeinden in Ostfriesland von großer Bedeutung ist.
Mehr Eigenverantwortung für schnellere Entscheidungen
Für die CDU-Fraktion ist das Gesetz auch ein Signal für mehr Vertrauen in die kommunale Eigenverantwortung. Thiele betont, dass eine Reduzierung kleinteiliger Vorgaben aus dem Land nicht zu Qualitätsverlusten, sondern zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen vor Ort führe.
„Viele Städte und Gemeinden in Ostfriesland arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze. Jeder abgebaute Bericht, jedes vereinfachte Verfahren und jede vermiedene Doppelarbeit schafft Freiräume – personell, organisatorisch und finanziell“, so Thiele. Diese Ressourcen seien essenziell, um die Infrastruktur zu erhalten, Investitionen in Schulen, Kinderbetreuung oder Feuerwehren umzusetzen und die Attraktivität der Region zu sichern. Es dürfe nicht sein, dass Kommunen stetig neue Aufgaben übertragen bekommen, während sie gleichzeitig durch Bürokratie gelähmt werden.
Appell an die Landespolitik
Abschließend richtet Ulf Thiele einen Appell an die rot-grüne Landtagsmehrheit: „Ich appelliere an die rot-grüne Mehrheit, diesen Gesetzentwurf nicht aus parteipolitischen Gründen abzulehnen. Gerade in Ostfriesland brauchen die Rathäuser, Städte, Gemeinden und Landkreise mehr Luft zum Arbeiten und keine ideologischen Blockaden. Wer die kommunale Ebene ernst nimmt, sollte diesem Vorschlag offen begegnen und ihn im Sinne unserer Kommunen positiv beraten.“
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